Ausgabe 
12.7.1913 Drittes Blatt
 
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:bnungtn: Brüssel 1910; Grind Prix ! Gtosm goldene Staatsmedaille

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Drittes Blatt

163. Zahrgang

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Erscheint LLgllch mit Ausnahme des Sonntags.

Gericytstz-aaL.

Meteorologische Beobachtungen -er Station Eietze«.

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Höchste Temperatur am 10. bis 11« Juli

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Gießener Strafkammer.

Gießen, 11. Jüli.

Dießietzener Farmlienblätter" werden dem .Anzeiger" viermal wöchentlich beigelegt, das Nreisblatt für den Kreis Siehen" zweimal wöchentlich. TieLandwirtschaftlichen Seit* fragen" erscheinen monatlich zweimal.

smcoarTö-TEc

21 US cer Rechtsprechung -er Reichsgerichts.

Austritt einesAlten Herrn" aus einem studentischen Korps durch einseitige Erklarun BGB. §§ 54, 723, 724 E. d. RGs. vom 3. Januar 191 in Bd. 78 S. 134. Der Klager, der dem studentischen Korps R. der technischen Hochschule zu X. alsAlter ^brr' angeho^e, wurde durch Beschluß desAlte-Herren-Konvents vorn 28^ vember 1909 wegen angeblich salscherAbga^ des ThreMvor^ mit der Strafe derperpetuellen Dnnilfton belegt, -ter Mager behauptete, daß diese ehrenrührige Ausstoßung ungültig sei, da er bereits am 12. September 1909 brieflich dem Korps ordnungs­mäßig seinen Austritt angezeigt habe, und da der Be ch^uB melmach gegen die Satzungen des Korps verstoße. Er beantragte Nagend, festen stellen, 1. daß der Beschluß vom 28 ^vember 1909 ungültig sei, und 2. daß er bereits am 12 ^oMmber 19O9 ordnungsmäßig, also ehrenvoll, aus dem Korps ausgeschieOen sen Jin zweiten Rechtszng hatte das Oberlandesgericht den Beschluß vom 28. November 1909, als fatzungswidrig ergangen, 1 ur un­gültig erklärt, dagegen den Klagantrag unter 2 abgewmen ; denn nach den dahin auchulegenden Satzungen des Korps sei der Austritt aus deui Korps, und zwar auch der eines Alten-Herrn, ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, das erst zufolge der Genehmigung des 'Gesuchs durch den Altehcrrenkonvent wirkiamwerde. ^as Reich-sgericht erklärte den Klagantrag rn beiden R'^i ngen tur begründet. Studentische Bereinigungen, wie das beklagte Korps, seien nicht rechtsfähige Vereine iin Sinne des § 54 BGB., die iedoch nach § 50 CPO., wie ein rechtsfähiger Verein, verklagt mrden können. Nach § 54 BGB. finden aus ste die Vorfchrftten

geradezu zur Landplage zu werden drohten, rnackstlos gegenüber, rt. ihre natürlichen Feinde, die in der ursprünglichen veimat oer Pflanze vorhanden wareii, hier doch fehlten, bis man aus die -ÖOu kam, die natürlichen Feinde ausfindig zu machen und sie cven falls zu importieren. Veranlassung daM gab eine mli , Bäumchen aus Australien eingeführte Blattlausart, die die ganze Obsternte zu vernichten drohte. Nach langen Bemühungen gelang es Prof. Köberlc in Washington, den Antagonisten vmeo Unge­ziefers in der Larve eines australischen Marieiikäsers zu entdecken, der sich von diesm Blattläusen ernährte und sie in groß>en wcengen vertilgte. Die Käfer wurden in Mengen in Kalifornien eiNgesuhrl, und die Blattlausepidemie erlosch nach wenigen ^vahreii.

Vor ungefähr 15 Jahren erschien in den ^udstaaten der Union, die außerordentlich starke Baumwollkultur haben, e kleiner Käfer, der die Baumwollsaat vernichtete und m einem Jahre einen Schaden von über 40 Millionen Mark anrichtetc. ^.as Landwirtschastsministerium in Wasl)ington beantragte erne Reihe von Forschern, den Feind dieses Mfcrs aus.mdig zu niaa.tf . Dies war eine sehr mühsame Arbeit, es dauerte zehn ^ahrc, eh der natürliche Feind in einer in Guatemala vorkommenden roter Ameise gesunden wurde, die die betreffenden Kaser in Massen tötet. Fetzt werden in allen von dem Käfer befallenen 'omim' wolldistrikten diese Ameisen eingeführt und der schaden ist ui den letzten Jahren dadurch schon bedeutend verringert morbem

Die Amerikaner haben eine sehr praltische Mechode, nach der sie die ihnen nützlicl>en Insekten einsührcn. In geeigneten Behältern werden die Insekten im Puppenzustande nacp Ziau- sornicn gebracht, wo sie bald auskriechen. D^ic^-lere werden nun in große Glasbehälter gefetzt, in denen sich Pflanzen beenden, die von dem zu bekämpfenden Ungeziefer bedeckt nnb. ।Dielen Glashäusern, die je nach der Art her Insekten verschieden sind, werden die Tiere in großer Menge gezüchtet. Nachdem ge trügendes Tiermaterial vorhanden ist, werden die Zuchtlasten v ~ dunkelt und in den durchlöcherten Deckel lange mehr oder weniger weite Glasröhren gesteckt. Aus dem Dunkel kriechen mm die Insekten in diese Rohren, dem Lichte folgeno ^ft "ne Robr^ gefüllt, dann wird sie leicht mit Baumwolle zugestopft, ent- sprechcnd verpackt und hieraus nebst Gebrauchsanweisung an die Besitzer geschickt, deren Obstplantagen bedroht ,md. Aus diew Weise sind die Amerikaner schon mehrerer Insektenplagen Herr geworden und ihre Erfolge sollten auch für uns cm nachahmens­wertes Beispiel sein. ________________

Samstag, 12. Juli 1913

Rotationsdruck und Verlag der Brühl'scheii UniversitälS - Buch- und Steindruckerei.

R. Lange, Gießen.

Redaktion, Expedition und Druckerei: Schul« straße 7. Expedition und Verlag: 51.

Redaktion: 112. Tel.-Adr.: AnzeigerGießen,

Liaenartige Sekämpsting der Obftschädlinge.

-.. tHneu Obst- und Beeren fr ücht en haben mel-

, , ^te Insekten hervorgerufenen Schädigungen der-

sach durch die von ^'euen m ^ cm ^oßer Teil der Ernte ssw» $s.gtnäÄ an» Mgenen Frucht- utw iJoira Schädiger, die ihrerseits

Schifssjungen-Freuden auf derNereide".

4 Bremen, 10. Juli. Bei der letzten Beratung des Etats des Auswärtigen Amtes im Reicl^tagc erhob der Äbg. Generalleutnant v. Liebe rt heftige Anklage gegen die vand- haüung der Gesclstifte durch verschiedene deutsche Konsichirver- tretungcn im Auslande. Er nahm besonders Bezug auf oas Ver­halten des Generalkonsuls in Valparaiso und des Konsuls in Caldera in Chile, die sich nach seiner Darstellung einer groben Vernachlässigung der Interessen deutscher Reichsangehoriger hatten zu schulden kommen lassen, indem sic zwei SchUfSiungen, Die wegen unmenschlicher Mißhandlungen von ihrem schiss geflohen waren, jede Hilfe versagt hätten. Auf die Angaben des Abge­ordneten hin ordnete der hiesige Staatsanwalt, da das betressenoe Schiss Bremen als Heimatshafen hat, eine Untersuchung an und erhob dann gegen einen Teil der Schiffsbesatzung Anklage wegen. Mißhandlung und .Körperverletzung. Die Verhandlung vor der hiesigen Strafkammer konnte aber nur gegen einen der Beschul-- bigteii durck)geführt werden, den Matrosen öaucrbrci, ba sich die übrigen noch auf Fahrt befinden. Als Zeugen traten u. a die beiden mißhandelten SEsjungen auf, Wolfgang O ch y unD Hans Ehlbrecht. Beide Jungen, die damals im Alter von sieb­zehn Jahren standen, wollten aus Neigung den Leemannsberuf ergreifen und ließen sich auf dem der hiesigen Reederei /,Bisurgis gehörigen SegelschiffNereide" anmustcrn. Ihre Ausrüstung mußten sie sich selbst beschaffen, außerdem hakten |ic noch ein! Lehrgeld von je 360 Mk. zu zahlen. Die beiden Zeugen be­haupten, daß sie sckwn bald nach der Ausreise von den alteren Leuten in grober Weise geschlagen worden ,inen, so daß oas Blut aus der Nase floß. Eine besonders vrastische ^c^ldernng gab der Zeuge Ochs von der üblichen Schiffstaufe beim Passieren des Aeguators, welcher alte Seemannsbrauch zu äußerst schwerm Mißhandlungen der beiden Jungen ausgenutzt worden sein muß. Als das Zeremoniell vor sich ging und Ochs auf eine »rage ant­worten wollte, wurde ihm ein Teerpinsel in den Nmm> gesteckt. Der Arzt im Gefolge Neptuns, der ihn untersuchen sollte, habe ihm so heftig mit einem Holzhammer auf den Rucken gettopft, daß ihm der Atem ausblieb. Auf Verordnung des Arztes mußte er außerdem acht Pillen schlucken, die aus Brot und Teer be- bestanden. Zum Hinabspülen bekam er eine .Medizin, Mtrgmi» aus Leinöl und Petroleum. Schließlich erhielt er noch em Klystier, das nach seiner Behauptung aus einer ätzenden Flüssigkeit be­standen habe müsse. Endlich folgte dann nock cm wnstnaligev Untertauchen in einem Bottich. Wegen der ivrtwahrenden Miß­handlungen sprang Ochs eines Tages in der Nahe ber Küste über Bord und erreichte schwimmend das Ufer. Der Generalkonsul in Valparaiso, an den er sich wandte, verweigerte ihm iede vttfe mit der Begründung, er sei von seinem Schnf desertiert. .Auch der Konsul in Caldera hieß ihn sich rausscheren. Ter umflU Mensch war schließlich gezwungen, die Mildtätigkeit von armcu Chilenen anzuiiehmen. Ehlbrecht ging es nich^ besser. Er ent» lob 14 Tage nach Ochs von derNereide'. Erne Zettlang litt er unter Verfolgungswahn, so daß er in Santiago m bie Irren­anstalt gebracht werden mußte. Der Angeklagte bebauptete daß die Schisisjungen wohl geschlagen worden seren, aber nicht in übermäßiger Weise. Im übrigen sei, er noch viel mehr ge­prügelt worden. Auch die Vorgänge bei d.er Tauie suchte er als gebräuchlich und harmlos darzustellen. Der Staatsanwalt bean­tragte gegen den Angeklagten eine Gefängnisstrafe pon sechs t>Ao- naten In Anbetracht der Roheit der Mißhandlungen erkannte der Gerichtshof auf eine Gefängnisstrafe von drei Monaten.

Reue Reichsgefttz-Cntwürse.

DieNorddeutsche Allq. Ztg." schreibt u. a. zu den Äbändernngsentwürfen an denr Gesetz betreffend das Patent - und Gebrauchsmust er recht sowie des W-arcuz eicheur echts: Die Neurezelung des Patent­wesens befaßt sich mit der Regelung der Rechtsverhältnisse des Erfinders zu dem, der die Erfindung als Patent anmel­det, derart, daß dieser mehr als bisher zu seinem Recht kommt. .Hinsichtlich der Ansprüche der technischen Angestell­ten, die sich einen erheblichen Anteil an erfinderischen Pro­duktionen zuschreiben, aber klagen, daß ihre Verdienste ver­borgen bleiben und sie selbst materiell ungenügend am Ge­winne beteiligt seien, strebt der Entwurf einen Ausgleich der widerstreitenden Interessen der Angchellten und Unter­nehmer an, welch letztere die Einwendung machen, daß die Angestellten die von ihnen gemachten Erfindungen dem Un­ternehmer, mit dessen Mitteln sie arbeiten und m welchen sie Erfahrungen sammeln, verdanken. Der Entwurf weist das Patent für eine Erfindung der Angestellten nur dann dem Unternehmer zu, wenn sie ihrer Art nach un Bereiche der Aufgaben des Unternehmens liegt und verleiht den An­gestellten Anspruch auf billige Vergütung. Die Patent- gebühren sollen erheblich herabgesetzt werden. Im e i ch e n r e ch t ist auf eine Ab schwächung der forma­len Härten des geltenden Gesetzes Bedacht genommen. Die Zeichenaufgabe, den ehrlichen Wettbewerb zu fördern, wird stärker betont. Dem unlauteren Wettbewerb wird nach­drücklicher begegnet. Zum Schutze der inländischen Produkte, den ausländischen Waren gegenüber, die durch ihre Bezeich­nung fälschlich den Anschein deutscher Waren geben, soll diesen die Einfuhr in deutsches Gebiet verwahrt werden.

Der Entwurf eines Reichsgesetzes über den Verkehr m i t W a f f e n ist fertig gestellt und den Bundesregierungen mitgeteilt worden. Er entspricht wiederholt im Reichstage geäußerten Wünschen und sieht neben den die Zulaisung und die Aufsicht über den Waffenhandel regelnden Besttm- mungen besonders die Einführung eines Waffenerwerbsschn- nes für Käufer von Waffen vor.

mit September 1909 zugemmgenen Austrittserkläruna sei sonach die Mitgliedschaft des Klägers beendet geivesen. Dein Kläger sei auch ein rechtlickies Jnterege an der alsbaldigen Fest- stellimg dieser Beendigung zuzuerkennen. _ Neber einem Verein nicht mehr angehörende Personen könne dieser emc Gericchsbarkeit nicht ausüben. Daraus ergebe sich ohne weiteres die Ungültigkeit des Beschlusses vom 28. November 1909. und die Berechtigung be<SrftftctdmaSanfragS unter Nr 2. Allerdings lytbc i»s Gericht mir toer bie Rechtsfrage zu entscheiden, ob und wann der Klager wirksam ausgeschieden seit eine darüber binausge!>ende Festlte - lunq daß der Klägerordmmgsmaßig, also ehrenvott misge- i schieden sei, komme'dem Gericht nicht zu und fei abzulehncii.

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«?***^nen anlÄbTSugc, Jnsekteneier^Laroeii aber auch die chnen anyasrciiv > ßald m der neuen

und Puppen ' mip-rti Word - ^richteten. Zunächst

d'AmLncr Te^ Schadenbrntgem, non denen etmge

Unter Ausschluß der Oeffentlichkeit

wurde gegen den Kaufmann A. S von hier verhandelt. .Er wurde des Verbrechens gegen § U6 Zißer 3 m sechs

Einzelsällen unter Annahme mildernder Umstande unb unter Anrechnung von Mei Monaten Untersuchungshast zu zwei Jahren G^ängnis cherurteilt.

Wegen Urkunbenfälschung

itt m^i-binduna mit Betrugsversuch hatte sich ber 19jährige Dienst- Mgenen Frucht- uno andere Schäbiger, die ihrerseits I i/ Arleshausen zu verantworten. Tie Mittel waren

Feinde, bennjebe l*^u%y:^Oer^angeIL In Obstlänbern, Lausgegangen. Um sich solche zu verschalten schrieb er an einen wieder eme andere ^wmttsun^ pin &eer bcr verfäuedenften, Zastwirt Selters einen Bries, den er mit bem Namen ) einer TaMe Frau W., unterzeichnete, unb in welchem ber Gastwirt ausgeforbert wurde, bem Kl. unbeschränkten .Kredit zu gichen, da sie ^Frau W , für alles aufkomme. Ter Gaftwirt ließ sich durch den Bries nicht täufefcn. Ter Angeklagte nxrr geständig, und da ihm auch im übrigen mildernde Umstände in weitgchendem Maß zuzübiUigcn waren, konnte nur auf erne Woche Gefängnis cr- i l'annt werden.

Herausforderung zum Zweikamp!.

Ter Student G. C. von Gießen hat durch Vermittlung des | Mitangeklagten Studenten F. O. von Gießxn einen hiesigen Stu­

denten zum Zweikampf auf Säbel gefordert: C. erl>äl1 eine Woche, O. einen Tag FestungslMt.

Beamtenbeleidigung. .

W. Pf. poir Gießen hat zwei Beamten des hiesigen Polizei­amts im vorigen November ober Tezember in einem hiesigen! Casö in vorgerückter Stunbe unb in erregter Stimmung n* gejagt, sie seien käuflich. Nachbem ihn bie Beweisaufnahme be­lehrt hatte, baß er bie fragliche Aeußerung tatsächlich getan hat, erklärte er, baß. er seine Aeußerung bebaucrc. Unter Ein­beziehung einer gegen ihn im April bieses wahres erlannien Gefängnisstrafe mürbe er in eine Gesamtstrafe non einem >^ahr und einem Monat Gefängnis verurteilt. Den beteiligten Beamten mürbe bie Verösfentlichungsbefugnis zuerkannt.

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R.B. 5)armftnbt, 10. Juli. Die nationalliberale Fraktion des hessischen Landtages ist für Montag, den 14. Juli, zu einer Fraktionssitzung einberusen worden, um jetzt, nachbem im Finanzausschuß der Gehaltstarif zur Durch­beratung gelangt ist, eine allgemeine Besprechung über die Besoldungsvorlage abzuhalten. Die 30 Mitglieder Zählende Wirtschaftliche Vereinigung wird am Dienstag, den 22. Juli, ebenfalls eine Sitzung abhalten, deren Mittelpiinkt gleichfalls die B esold u n gsv orlag e bildet. Die Erörterungen dürften sich hier besonders auf^die 'eventuellen Wirkitngen beziehen, die sich aus der neuen Re­gierungsvorlage über den Vergleich der hessischen Beamten- gehälter mit den Sätzen der preußischen Gehaltsskala ergeben.

Die sozickld emvkratische P artei Hessens 1912/13.

Mrs dem soeben erschienenen Jahre sb ericht der so .

rialdemokratischen Landesorganisation fup 723 724 BGB. ist eine Gesellschaft, bie auf nicht bestimmte Hessen geht hervor, daß Offenbach mit 2055 Mitgliedern I . b'cr auf Lebenszeit eingegangen ist, von ledern Gesellschafter bte nrölic 'Bartriorganifatuiit besitzt. Ihm folgen Mainz MK kündbar. Da bie Zug-h°rrgke,t M e,NE Korps ms- mit W Darmstadt mit 85t, Mühlheim mit 715, «e». K,L«e die eines Men Serrn. als aus unbestimmte Zeit wmn .'s» «II;»«>'m S

Ariedber g 225, Mombach 215 usw. ^nsgewmt zahlt wew-e les^.^ nichtig. Diese Vorschrift über das 5funbigungs- das Großherz-ogtum Hessen 21 472, recht sei also zwingend, unb ein in den Satzungen des bellagtett

licke Mitglieder Tie Zuitahme betrug im Geschäftsjahr 897, ' ^haltenes Verbot des cimeittgen Austritts einet, Mit-

idiß MbnÄmie 167 so daß ein Znwachs-von 730 Mitgliedern fci nichtig. Diese Vorschrift ,ci wegen ihrer Bedeutung Eu ner^eicknen ist Die höchste Mitaliederzahl hat von den ihrer zwinaeuden Natur auch auf Geiellschaftni uud bezw

kreisen Off nbach.Dieburg mit 8317, Darin- auf nickt rechtsfähige, Vereine anzuwendm, bie - wie das be- 9 heftischen Wayirreften M^nr-Ovvenbeim 2949, Fried- klagte Korps bereits vor bem Inkrafttreten des BGB , vir stadd-Groß-Geran AÜhlt >> -, _ o m 1915 Öftesten-! 1900 entstanden seien, wie das RG. bereits früher tm Band 61

berg-Büdingen 2736, Worms-Hep^nk^ ^ , 0 ß > 399 entschieden habe. Mit ber bem .beklagten Korps

S« zurü-kblicken Wunen, haben 8 Krmsc

d°Btz!,/e^M^W^D^Bezirkz.Araifeier?onds ?969 70 Mk die Zahl der sozialdemokra-

in den übrigen Kreiselt 30 Pf.______________________

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Der Koghen-Prozeß vertagt.

Vf Berlin, 11. Juli. Ter Prozeß gegen den russischen Kaufmann Koghen und seine beiden Mitangeflagten ^akobowit,ch unb Gellhorn tvurbe gestern auf ben Antrag ber Berteidigung vertagt. Am letzten Verhaiidlungötage hatte Rechtsanwalt chaffo beantragt, bie Angehörigen bes Angeflagten Koghen zu laden, ober sie' burd) ben beutschen Konsul in Kiew vernehmen zu lasten. Ter Vorsitzenbe teilte nun gestern zu Beginn der Sitzung mit, die Verwanbten des Angeklagten hatten telegraphiert, baß fie aus Geschästsrücksichten nicht nack> ^eutichlanb tommen konnten. Im übrigen hätten sie ihre, Aussagen bereis schriftlich abgegeben unb Hütten diesen nichts hinzuzufugen, darauf erneute Rechts anmalt Jaffß seinen Antrag, bie Verwanbten kmnmistarstch in Kiew vernehmen zu lassen, unb zwar Haupt,achlich baricher, daß der Angeklagte Koghen sich in einer fthr guten Vermögenslage befunben habe unb" nur durch seine Verhastungverhindert wor­den sei, seinen Verbindlichkeiten nachzukommen. Der ^taatsanwalt mL°Kr°ch diesem Anträge. Der Gerichtstet teMob aber dm Verhandlung auf unbestimmte Zett zu vertagen. Wenn auch die Angaben, so wurde in ber Begrünbung ausgesuhrt, dw Koghen über seine Vermögensverhältnisse gemacht l-at, zwouelhaft er­scheinen, so glaubte ber Gerichishof doch, dem Angeklagten den, angebotenen Beweis nicht abschneiden zu dürfen.

Verantwortlich für den politischen Teil I. V.: R. Lange.

Giehener Anzeiger

General-Anzeiger für Oberhchen

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