Ausgabe 
14.1.1913 Drittes Blatt
 
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Nr. 11

Dienstag, 14 Januar 1913

Gießener Anzeiger

Erschein! täglich mH AuSnahmr btf TonntagL

General-Anzeiger für Gberhesfen

163. Jahraang

RolattonSdruct an» Verlag öei Br Ohllchev UnwersitütS Buch- und StetnDrudeceL tit Longe. Gietzen.

DieSlehener LamiltendlStter- werden dem .Anzeiger* viermal wöchentlich beigelegt, da» Kreisblatt für den Kreis Lietzen" zweimal Wöchentlich. Die ..Landwlrtichastllchev Lett» fragen" erlcheinen monatlich troeimaL

Redaktion. Expedition and Druckerei: Schul- strotze ?. Expedition und Verlag, 6L Redaktlon:^^ 112. Lel»»Adru AnzelgerDieben»

Mb Deutscher Reichstag.

89. Sitzung, Montag, den 18. Januar.

Am Ti'che des Bundesrats: Dr. Lisco.

Das Haus ift, sehr schwach besetzt

Präsident Dr. Kaem^f eröffnet die Sitzung um 1 Uhr 15 Min.

Sie Neuregelung des Versahrens gegen Zugendliche.

Zur e " st en L -frag steh, der Gesetzentwurf, der noch vor der allgemeinen Revision bir Strafprozeßordnung aus dein vor zwei Jahren im Reichstage verhandelten und damals nicht zustande gekommenen Reformgeseb in der Hauptsache die Vorschriften über das Verfahren gegen Jugendliche herausnimmt. Die Reichstags- kommiffion hat dama's diese Vorschläge in ihre,, Grundzügen ge­billigt und noch verschiedenen Richtungen weiter ausgebaut, und die fetzige Vorlage hat in der Hauptsache die ergänzenden Vor- schlüge der Kommifsicn mitübernommen. Die Jugendlichen sollen möglichst vor dci mit einen. Strafverfahren verbundenen Schäden bewahrt werden, und eine Bestrafung soll ganz unterbleiben, wenn nach Lage der Sache Erziehungsmaßregeln vorzuziehen sind. Ist ein Strafverfahren unvermeidlich so ioU es Der Jugenrursoig Rechnung tragen Besondere Kindergerichtshöfe sind schon jetzt vielfach eingerichtet; deren Zuständigkeit soll nunmehr erheblich erweitert werden.

Der Jugendliche soll, wenn Erziehungsmaßregeln der Be­strafung vorzuziehen sind, überhaupt nicht vor den Strafrichter ge­bracht. sondern an den Vormundschaftsrichter überwiesen werden das kann auch selbst bei Verbrechen der Fall sein. Das Jugend gericht. auch in der Berufungsinstanz, soll das Recht haben, zu­gunsten von Erziehungs- und Besserungsmoßregeln das Verfahren einzustellen: der Jugendliche soll unter die Aufsicht eines Für sorgers gestellt werden können: die Unterstützung der Fürsorge­behörden und der Fürsorg-'vereine wird in weitem Maße ermög­licht; soweit Jugendliche mit der Untersuchungshaft nicht verschon' werden können, sollen sie vor schädlichen Einflüssen im Gefängnis möglichst behütet werden; die Hauptverhandlungen gegen Jugend­liche sollen möglichst gesondert werden, und durch Ausschluß der Oefrentlichkeit sowie eine Reihe anderer Maßnahmen sollen die nachteiligen Einwirkungen, die sich auf der Hauptverhandlung für den Jugendlichen ergeben können, nach Möglichkeit abgewendei werden. Auch die Anwendung des Strafbefehls gegen Jugendlich» wird beschränkt.

Staats'ekretär Tr. Lisco

macht über die ?lbsichten dieser Bestimmungen kurze Aus­führungen: Die Frage der Jugendlichen hat in den letzten Jahr­zehnten immer wachsende Aufmerksamkeit gewonnen. Ueberall sind die besten Kräfte am Werke, auf das geistige und körperliche Wohl der Jugend hinzuarbeiten, und dabei ist das Problem der Behandlung krimineller Jugendlicher mehr und mehr in den Vordergrund gerückt. Im Jahre 1910 wurden Personen zwischen 12 bis 18 Jahren wegen Verbrechen und Ver­gehen in der Zahl von 51 350 vor den Strafrichter gebracht. Vielfach wurden die Folgen durch bedingte Begnadigung gemildert, von der in sehr weitgehendem Maße Gebrauch gemacht ist. Auch die Anordnungen der Justizverwaltung haben erfolg­reich gewirkt. Aber das bat doch nicht ausgereichtz und jetzt soll die dringende Abhilfe erfolgen. Der Staatssekretär schließt mit einem Danke an alle die Kreise, die sich auf diesem Gebiete in warmer Liebe betätigt haben.

Aba. Stad^-a^^n fSwz.):

Die Vorlage zerfällt bei genauerer Betrachtung so ziemlich in Nichts. Tie Hauptschuld an der Häufung der Verbrechen Jugendlicher trägt der Staat, wenn nickt die alleinige Schuld Der allein berecktigte Grundsatz: Jugendliche sollen er­zogen, nicht bestraft werden, wird von dem Entwurf nickt voll berücksichtigt. Wenn der Entwurf in seiner jetzigen Form Gesetz würde, so wäre sicker nickts gebessert. Was der Entwurf bessert, das hebt die Begründung und Ausführung der Bestiminungen wieder auf. Dringend erforderlich ist die Heran­ziehung der werktätigen Bevölkerung und besonders auch der Frauen zum Scköffen- und Gesckworeuenamt. Das Einschreiten der Staatsanwaltschaft ift bedenklich, weil sie nicht immer un­parteiisch vorfleht. So wurde ein Dienstmädchen, das bedinflt verurteilt war. nack ihrer Verheiratung zur Abbüßung der Strafe abaebolt. weil sie sick nicht gut gehalten habe. Und worin bestand ihr schlechtes Verhalten? In der Verheiratung mit einem Sozialdemokraten! (Hört, hört! bei den Soz.) Wir verlangen, daß die Vormundsckaftshehörde unter Zuziehung von Laien die Entscheidung über die Einleitung eines Verfahrens gegen einen Jugendlichen treffen soll. Ganz entschieden find wir gegen die Ueberweisung an b i e. Zwangs- erziehungsan st alten, die die Jugendlichen nur zu Ver­brechern erziehen. Wir verlangen weiter Heraufsetzung des ftrafmündigen Alters. Kinder von zwölf Jahren sind kein Objekt der Strafgerichte. Die Strafmündigkeit sollte mindestens auf 15 Jahre beraufgefetzt und im Einzelfall immer die Frage des Bewußtseins der Strafbarkeit untersucht werden.

Aba. Dr. Pfleger f'Qpnfr.):

Wir beantragen Ueberweisung der Vorlage an eine Kom­mission von 21 Mitgliedern. Der Entwurf stellt eine bewußte Halbheit hin und wird mit der Dringlickkeit der Materie begründet. Würde die Regierung die Dringlichkeit auch an­erkennen, wenn diese Regelung des Verfahrens auch erhöhte Aufwendungen für die Rechtsvflefle in sich schließen würde? Es besteht in vielen Kreisen die Besürcktung, daß gerade durch diesen Entwurf die zu verlangende Schaffung eines Jugendreckts und einer Jugendgerichlsbarkeit weit binauSaeschoben wird. Aber immerhin ist es besser, etwas als nichts zu bessern. Die D u r ch - brechung dcS Leflalitätsprinzips, die der Entwurf bringt, können wir nicht milmacken, weil sich dann die Vor­würfe der Klasse nju st iz häufen und der Staatsanwalt­schaft eine zu weitgehende Machtvollkommenheit eingeräumt würde. Die Grundgedanken und die Ziele des Entwurfs sind zweifellos gesund und werden von uns begrüßt. Er kann einen bedeutsamen Fortschritt in unserer Rechtsentwicklung bringen. Er kann unsere Jugend heranziehen zur Verantwortlich­keit gegen sich selbst und gegen die Allgemeinheit.

Abfl. Dr. van balk-'r WrifT):

Ter vorliegende Entwurf ist ein Teil der vorbereiteten Straf­prozeßreform. Es ist an sich bedauerlich, raß diese Frage durch ein Spezialgesetz geregelt wird. Andere Gesetze dieser Art werden daher folgen müssen. Der Entwurf entspricht lang gehegten Wünschen des Reichstages, und das Problem muß in der Tat bald angegriffen werden. Es bedeutet, daß wir auf dem Gebiet des Jugendstrafrechts mit der Strafe allein und der Strafe im

Vordergrund nichts ausrichten können. Wir haben alle den Wunsch, die Jugend im Vertrauen zur Gesetzgebung zu er­ziehen. Es liegt dabei viel in der Haiid des Richters. Wir haben wohl das Vertrauen zu der Staatsanwaltschaft, daß sie ihre Sache hier gut machen wird Aber am besten wird doch der Vormund- ichaftsrickter au fern? Stelle 'N Den Vordergrund des Verfahrens treten. Wie aber auch das Verfahren gestaltet wird, so soll doch das Jugendger.cht in vollem Umfange ausge­baut werden.

Wir haben auch all-- Ursache, den Organisationen auf dem Gebiet der Jugendpflege dankbar zu sein, namentlich unseren Frauen und Mädchen, die hier tätig gewesen sind. Wir haben volles Vertrauen zu ihnen, das sie das Entsprechend? leisten werden. Taruni sollten auch Frauen Schöffen sein können, iiainentlich wenn es sich um Mädchen handelt. Hier können sie besonders Gutes leisten. Sind wir aber dieser Ansicht, so müssen wir auch in dieser Züchtung gesetzgeberisch vorgehen. Männer würden in solchen Fällen öfter zu milde sein. Der Strafe werden wir nach wie vor bedürfen, das ist keine schädliche Re- oktion, nur schwächliche M'Ide können w'.r nicht brauchen. Wir wollen mit allen Mitteln zu helfen, der. Mitteln der Strafe und ?er Erziehung. Wir wollen Milde, aber auch vor allem Gerechtigkeit. (Bravol)

Abg. Dr. Giese (Kons.):

Auch wir stimmen dem Gesetz zu und freuen uns, daß es uns vorgelegt wurde Es ist erfreulich, daß die Jugend von der Berührung mit den Gerichten ferngehalten wird. Wir haben wohl einige Bedenken. So haben wir z. B. einen solchen Respekt vor der Lieo"nswürdigkeit der Damen, daß loir sie lieber nicht in einem so ernsten Am: wie das der Schöffen sehen würden. Mit der Einschränkung des Loyalitätsprinzips sind wir einverstanden, ebenso daß in weiteren Fällen die Oeffentlichkeit ausgeschlossen werden kann. Doch erscheint uns die hier vorgeschlagenc Einschränkling des Loyalitätsprinzips als zu weitgehend.

Abg. Dr. v. Liszt (Vv.) :

Mit lebhafter Freude und Genugtuung begrüßen wir unserer­seits ein Vorgehen auf dem Gebiet der Jugendgerichlsbarkeit Allerdings hat sich unsere Freude etwas gemilDert, als wir von dem vorliegenden Entwurf Kenntnis erhielten. Er entspricht nicht den Fortschritten, den die Bewegung überall und namentlich in verschie- denen Staa'en des Auslandes gemacht hat. Bahnbrechende Ar­beiten darüber sind in ihm nicht erwähnt worden. Von Jugend- staatsanwälten und Jugendgerichtshöfeu, die mehrfach in Tätigkeit sind, kommt in der Vorlage nichts vor Das ist uni so bedauer­licher, als w'- auf die Reform des Strafrechtes noch lange Jahre werden warten können. D ! e be b i n t e Verurteilung ist eine durch vns durch reformbedürftige Maßregel. Es muß für lange zurückliegende Strafen ein- Rehabilitation geben. Die Zusam­mensetzung des Jugendgerichtes muß ausdrücklich im Gesetz fest- qelegt werden; in irgendeiner Beziehung müssen diese Gerichte obligatorisch gemacht werden. In Bayern ist das heute schon ein« geführt. Da müßte es auch «n Preußen gehen. Die Durch­brechung des Legalitätsp'i:-zi;>s geht mir in dem Entwurf viel zu weil Wir brauchen dafür eine klarere und bestimmtere Form. Die Sachs 'st wichtig gsnuo um in einer Kommission von 28 Mit­gliedern beraten zu toerhen; w-r beantragen demgemäß eine solche.

Abg. Posviech (Vole):

Mit besonderer Gründlichkeit muß in der Kommission die Frage geprüft w-iden, c'- Frauen als Schöffen zugezogen werden sollen. Die Fürsorgeerziehung gilt als Strafe und darf deshalb nur im äußersten Falle ar "wandt werden Wir haben aber die Erfahrung geni< cht, daß au8 nationalen Gründen die Kinder polnische- Eltern in Fürsorgeerziehung gesteckt wurden, um die Estern zu strafen. Dieses verfehlte Mittel zur Germani- fierung der Polen ist beispi'''°weise beim Wreschener Schul- streik angevandt worden. Verwerflich und unsittlich ist jene staatliche Jugendpflege, die der Jugend die Muttersprache rauben will.

Abfl. Warmnth (Np.):

Bei aller Hnchacktnna vo. unteren Frauen muß ich dock der Forderung wwerspreck-'n, sie als Schöffen heranzuziehen. Ick halte Frauen nicht für geeignet, Richter zu sein. Es ist doch nicht be­rechtigt, wein der Abg Stadthagen von den Fürsorge-ErziehungS' Anstalten sagt in ihnen würden die jungen Leute zu Verbrechern erzogen. Diese Anstalten wirken doch außerordentlich segensreich

Ein Antrag auf Schluß der Debatte wird ange­nommen.

Die Vorlage geht an eine Kommission von 28 Mit- iliedern.

Sie revidierte pariser Debeteintunif mm Schuhe des peroerblidien Eigentums.

Staatssekretär Dr. Delbrück:

gibt der ersten Lesung dieser Uebereinkunft und dem Gesetzentwurf zu ihrer Ausführung ein kurzes Geleitwort.

Abfl. Dr. Jnnck (9?afl.)e

Wir halten es für unsere Pflicht, gerade im Deutschen Reichs­tag immer wieder auf die Wichtigkeit solcher Staatsverträge h>u- zuweisen, die, wenn sie auch nur das geistige Eigentum betreffen doch zu den erfreulichen Erscheinungen in den Beziehungen der Völker gehören Es ist interessant, wie der Nnionsgedanke immer weiter und schärfer ausgebildet wird. Jetzt sind schon die Bestre­bungen im Gange nach Schaffung eines einheitlichen Rechtes auf dem Gebiete des WurenzenhenrechteS, ein Weltmarktsrecht. Die Klarheit und Uebersicktlickkeit unseres Rechts ist eine Forderung die man immer und immer wieder erheben muß. Der Redner be­tont u. a die No'wendigkeit der Regelung der öerbanbSfrage. Jetzt ist wieder ein großer Fortschritt auf dem Gebiet des Rechts gelungen, nicht nur des nationalen, sondern, des internationalen. Das wird untere guten Beziehungen zu den anderen Völkern stärken (Beifall)

Die Vorlage geht an eine Kommission.

das Relchsami Ses Znueru.

(Erster Tag.)

Dazu liegen eine Reihe Resolutionen vor, die mit zur Debatte gestellt sind,

Abg. Fischer (Berlin, Soz.):

Auf dem Gebiete derSozialreform geschieht gar nichts mehr. Von den Februac-Erlassen spricht heule kein Mensch mehr.

Die preuß-sche Thronrede bezeichnete die Wahlreform als dringendste Aufgabe. Tie tbnigstreuen Parteien aber treiben da­mit um parlamentarisch zu bleiben Fußball. Genau so gehen die Reichsbehörden mit den Februar-Erlassen um. Minister Delbrück geht sogar schon so weit, daß er den Arbeitern das Koalitionsrecht abspricht. Das war wohl feine Rede ex abrupto. ilVir aber fürchten uns nicht, denn die Entwicklung steht nicht still. Das beweisen die 110 Sozialdemokraten hier im Hause und die i'A Millionen Stimmen im Reiche. Sozialer Geist ini Reich samt des Innern? Ach, du lieber Golt. Das ist derselbe soziale Geist, der bei der Reichsversicherungsordnung dir Landarbeiter und Krankenkassen entrechtet hat, und der die Witwen und Waijen nut Hungeiprämwn abzufinden hat. Ja, die Agra­rier wollten sogar ein Geschäft damit machen. Es wäre ihnen gelungen, wenn wir sie nicht gebrandmarkt hätten. Der Redner verliest eine amtliche Verfügung, wonach die Generalkommissionen davor getuarnt werden, Gehälter zu zahlen, die über das normale Maß hinausgehen. (Hört! Hörtl) Es heißt da:Es empfiehlt sich, nur jüngere Kräfte anzunehmeu (Hört! Hörtl) und diese durch noch jüngere zu ersetzen, wenn die ersteren sich verheiraten wollen." (Hört! Hört! und Pfuirufe.) Bei den Kanalbauten ver­wendet man nur Galizier und Russen, damit man an den Löhnen spart. Und wenn dann ein Streik kommt, bann holt man die Klein­kalibrigen unb bie Maschinengewehre heran!

Ein Beispiel vom Germanischen Museum in Nürnberg. Dort wird eine Kraft verlangt, mit abgeschlossenem Unwersitätsstudium in Kunstgeschichte. Monatsgehalt 100 M (Lebh. Hört! Hört! und Entrüstungsrufe.) Das ist der soziale Geist, der bei uns herrscht. Und nach einer Verfügung aus Marinekreisen wünsckt man, daß die Marineingenieurc und See­offiziere nicht aus denselben Familienkreisen stammen. Die In­genieure sollen in die Kreise heruntergedrückt werden, zu denen sie gehören (Hört! Hörtl), denn die ehrliche Arbeit der Hände schändet ja! Das ist diese elende Hochnäsigkeit, die nur danach fragt, woher ein Manu kommt. Ein Mann kann berliebctt und verludert sein, wenn er nur aus hohen Kreisen stammt. Schon das genügt alles, um den Staatssekretär a l - Sünden bock a b z u s ch I a ch t e n. Ganze Stöße von Reso­lutionen sind unberücksichtigt geblieben, und da bestreitet der Staatssekretär, daß man von einem Stillstand der Sozialreform sprechen kann. Bei uns aber das ist das hervorstechendste Mo­ment unserer ganzen Sozialpolitik gilt allein der Wille Preußens, der Wille des preußischen Junkertums. Noch nie ist eine Regierung in solch beschämender Abhängigkeit ge­wesen, wie die jetzige.

Wie die Bettler müssen die Minister an die Junker heran- treten, wenn sie etwas erreichen wollen, und das geht so herunter bis zu Baaatellen, wie die Einführung einheitlicher Wahl­urnen für daß ganze Reick Tie Reichsregierunfl würde diesen einstimmigen Wnnfck des Reichstages gern erfüllen, aber der Reichspolizei m ini st er erlaubt es nicht. (Hort, hört? bei den Soz.) Dr. Delbrück scheint einen förmlichen Bittgang beim preußischen Minister des Innern, v. Dallwitz, gemacht zu haben, er möge seinen Widerstand aufgeben, da jetzt auch bie Konser­vativen an der Kundgebung des Reichstages beteiligt seien. Der Reickßstaatssekretär muß im Reichstag nach dem Willen des preußischen Polizeiministers, vielleicht gegen feine bessere lieber zenanng polemisieren unb argumentieren. Ist bas nicht geradezu beschämend? lGroße Unruhe bei den Soz.) Auch der Reichs­kanzler, der ja zugleich preustifcker Ministerpräsident ist, muß hör dem Willen der preußischen .Kanalrebellen zurück- weichen. Im Jahre 1910 wurde ini preußischen Ministerrat im Hinblick auf den damaligen Widerstand der Konservativen die 'neMifnfcraf>ima über diese Angelegenheit vertagt, und der Reichs­kanzler fah sich gezwungen, fein Bedauern cniszndrücken, daß er nickt in der Lage fei, feine Zusage noch in dieser Tagung ein- zulösen. Und derselbe Reickskanzler stellt fick hier hin unb er­klärt stolz: Meine Regierung steht über ben Parteien. (Stürmi­sches Gelackter bei den Soz.)

Hnurrenb muß er tun, was bie preußischen Junker wollen, unb knurrend unterlaßen was sie verbieten. Wenn diese gott­gewollte Abhängigkeit nickt gar so beschämend wäre, dann müßte man darüber lacken. kSehr aut! bet den Soz.) Die Situation ist jetzt ähnlich wie vor zehn Jahr-m bei Einführung der Wahl- nmfchläge Tie Reichsregierunfl scheint zu wissen, daß die Landräte a la Halem und bie Wablkommisfare ä la Sckwetz auf bie Instruktionen pfeifen. Das erklärt auch, warum der Reickskag immer wieder Beschw^rd«- erheben muß über bic skandalöse Wahlbeetnfluijung, und das feit zehn Jahren jeder Landrat sich lustig machen kann über den Deutschen Reichstag, der es bis zur Stunde nicht fertig bringen konnte, daß die preußifch'N Landrate zum politischen An st and erzogen werden. (Sebr gut! links.) Ich denke, jetzt wird der Reichstag das Zugeständnis der Wahlurne vielleicht bekommen aber ich bin dessen nicht ganz sicher. Denn sollen vor kurzem Anweisungen an die Kom­missare her preußischen und der deutschen Regierungen er g, an - e n jein, daß s i e alle Vor­lagen, bie be m Reichstag zugehen, erst be r preußischen Staatsregierung zur Begut­achtung übergeben. (Stürmische Entrüstungszurufe links.) Ich weiß nicht, ab diese Anord' ung durch das Bestreben geleitet ist, die erforderlich'' Einheitlickkajl in der Politik des Reiches und Preußens zu fördern. (Gelächter links.)

Der Staatssekretär, dessen Vorgänger einst erklärt hat, ein Staatssekretär, der die Staatsarbeiter au-3 der Gewerbeordnung ausschlösse, märe ein Staatssekretär gegen die Sozialreform, er­klärt jetzt, bie Staatsbetriebe verfolgen gar keine wirtschaftlichen Interessen. Gewiß, bie höchsten Gerichte haben diesen Standpunkt bestätigt. Der Zusammenhang zwischen Reichsamt des Innern und dieser Auffassung der Gerichte ist ganz klar. Tie juristischen Autoritäten, ach, die verstehen es ja. in das Gesetz das Gegenteil dessen hineinzuinterpretieren, was bet Gesetzgeber hineinlegen wollte. War denn da? Reickrsgericht je etwas anderes als da? In. ftrument, durch das sick die Regierung für ihre Politik die juristische Begründung geben läßt? Weshalb war denn damals der Wider­stand gegen den Sitz des ReickSgerickts in Berlin? Hier handelt es sick aber gar nickt um juristische Fragen, sondern uni den so­zialen S'nn der Gesetzgebung und die soziale Pflicht des Reichs­amts des Innern. Wenn das Gesetz so lautete, wie es jetzt der Staatssekretär interpretiert, dann müßte er eher heute als morgen vor den Reichstag treten und eine Abänderung des Gesetzes ver­langen, das sozial so schmählich, so widersinnig, so gemeingefährlich ist. Bezeichnend ist, daß die Zentrumsarbeitersekretäre fein Wort deö Tadels dagegen haben. Zum Gaudium aller Arbeiterfeinde jubeln fie dem Staatssekretär zu.

Ihr Vorgehen gegen ben sübbeutschen Eisenbahnverband allein schon nimmt ihnen jedes Recht, über Terrorismus zu