Ausgabe 
11.4.1913 Drittes Blatt
 
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flad'ten bemerkbar. Das ist doch sehr seltsam, tvenn mmt bedenkt, ixife der Handel, der vor allem dort blüht, das allergrößte Jnter- cfic an der Erhaltung des Friedens hat.

Die Beibehaltung der Zuckersteuer billigen tote, da die Aufhebung doch nicht den Konsumenten Zugute kommt. Schwerste Bedenken aber haben wir gegen die Beibehaltung des G r u n d st ü ck s u m s a tz st e m p e l s , dessen Ermäßigung eine Forderung der Gerechtigkeit ist und dem ländlichen Grund­besitz ebenso nötig ist wie dein städtischen Hausbesitz. Erwägens­wert wäre es, ob nicht für den Silberschatz dieselben Kautelen geschaffen werden sollen wie für den Goldschatz. Gegen das Erb­recht des Staates haben wir die schwersten Bedenken. In vielen Fällen wird es direkt auf eine Konfiskation des Ver­mögens hinauslaufen und besonders die kleinen Leute treffen, die nicht so orientiert in Rechtssachen sind wie die Wohlhabenden und deshalb die Tcstamentserrichtung häufig verabsäumen. Und wie ist es mit den Minderjährigen, die ja überhaupt nicht testier- fahig sind?

In einem Augenblick aber, wo dem deutschen Volke so schwere Opfer persönlicher und finanzieller Natur angesonnen werden, ergibt sich für uns die doppelte Pflicht, zu prüfen, ob die Verteilung der Lasten nach der Leistungsfähigkeit des einzelnen tu den Steuerdorlagen genügend berücksichtigt ist. 'Das Recht der Kritik lassen wir uns von niemand beschränken, nament­lich dann nicht, wenn cs sich um so ungerechte Vorlagen handelt, wie hier. Das Bewußtsein der schweren Verantwortung ist in diesem Augenblick bei jedem einzelnen Mitglied der Volksver­tretung vorhanden. Um dieses Bewußtsein lebendig zu erhalten, bedarf es bei meinen Freunden keiner Schlagworte und keiner deplacierten Reminiszenzen an das Jahr 1313. Wenn man behauptet, cs herrsche im deutschen Volke e in e u n - geheure Begeisterung für die Vorlage, so täuscht man sich über die wirkliche Stimmung des Volkes. (Sehr richtig! im Zentrum.) Gegenüber solchen Versuchen, die Dinge anders darzustcllen, alö sic in Wirklichkeit sind, erachte ich es für meine doppelte Pflicht, über die Stim­mung im Volke keinen Zweifel zu lassen. Das Volk seufzt unter einer ganz ungeheuren Steuerlast. Mit schweren Sorgen sieht ein großer TeA des Volkes und nicht der schlechteste in die Zukunft, aber auch in den Kreisen, in denen der Hurra-Patriotismus seine Orgien feiert, scheint jetzt die Begeisterung abgeflaut zu fein. Das Volk nimmt schlimmsten­falls auch diese schweren Lasten <ntf sich, um den Frieden zu er­halten.

Die Zentrumsfraktion hat bei der Finanzreform bewiesen, daß sie einer Ermahnung zum Patriotismus nicht bedarf. Auch jetzt wird das Zentrum bereit fein, Opfer für das Vaterland zu bringen, wenn ein unbedingtes Bedürfnis des Vaterlandes nach­gewiesen wird. Ob die Steuervorlagen in der Form die Kom­mission verlassen werden, wie sie jetzt borliegen, erscheint mir allerdings zweifelhaft. Wenn die übrigen bürgerlichen Parteien bereit find, mit uns zusammen zu arbeiten, dann wird die Prophezeiung von einer Machtprobe der Partei im Reichstag und auch das Wort, daß der große Moment ein kleines Geschlecht im Parlament fand, hinfällig werden. Trotz der scharfen Kritik und trotz der schweren Bedenk en, die auch meine Freunde gegen diese Steuervorlagen haben, kann ich doch nicht die Hoffnung aufgeben, daß, wenn Die bürgerlichen Parteien ihre Schuldigkeit tun, diese Vorlage zur Grundlage dienen kann, um die bürgerlichen Parteien zu einer nationalen gemeinsamen Arbeit sich zusammenfindcn zu lassen. Dann werden hoffentlich aus der Kommission Beschlüffe hervorgehen, die dem Vaterlande die erforderlichen Mittel bereitstellen, die aber den Forderungen der Gerechtigkeit mehr ent­sprechen als diese Vorlage. (Beifall im Zentrum.)

Abg. Dr. Paasche (9?atl.)5

Wir hoffen, indem wir für die Heeresvorlageri emfrefen, daß e8 gelingen wird, daß dieselben Parteien, die die Heeresvorlagen bewilligen, auch die Deckungsvorschläge zur Verabschiedung brin­gen. Wir wünschen auch, daß die Steuern so gelegt werden, daß sie die besitzenden Klaffen treffen. Ich Bebaute aber, daß Herr Speck die Opferfreudigkeit des Volkes bezweifelt hat und daß er es mit scharfen und harten Worten abgewiesen hat, Vergleiche mit der Zeit vor 100 Jahren zu ziehen. Ich bcdaure es, daß er der heutigen Generation nicht dieselbe Opferfreudigkeit mehr zutrant. Ich halte es bei dem ganzen Aufbau der Vor­lage für die ethifche Grundlage der Vorlage, daß wir bei der Er­innerung an das große Jahr 1813 auch unsererseits bereit sind, .soweit wir es können, nach unseren Kräften ein Opfer zu bringen. Herr Speck hat mit feiner scharfen Kritik an vielen Punkten ein­gesetzt. Aber ich habe nicht recht verstanden, worauf er eigentlich hinaus will. (Sehr richtig!) Von der wichtigen Frage, 'ob eine Erba n fall st euer oder eine Vermögens­ist e u e r den Kernpunkt darftellen soll, hat er michts gesagt. (Hört, hört!) Das mag politisch recht 'klug sein, sich nicht sc st zu legen, und ich will die­sem politischen Vorbilde in gewisser Beziehung -folgen. (Große, anhaltende Heiterkeit.) Aber Sie werden trotz­dem annähernd erkennen, worauf ich hinauswill!

Herr Speck hat ein recht trauriges Bild der Vermögenslage des deutschen Volkes entworfen. Das kann dem Auslande gegen­über gewiß nicht den moralischen Erfolg haben, den wir von dieser Vorlage erwarten. Sic wissen, daß man jenseits der Vogesen geglaubt hat, Deutschland sei am Ende seiner Leistungsfähigkeit. Man hat darauf spekuliert, cs sei mindestens finanziell ruiniert. Wenn mir jetzt mit einer großen Vermögensabgabe den Beweis liefern, daß wir nicht so schlecht stehen, so tut man den Tatsachen Gewalt an, wenn man cs trotzdem so hinstellt, als ob bei uns Mur Rot und Elend sei. Not und Elend gibt cs überall. Aber wir beweisen jetzt gerade, daß wir stark genug sind, nm Opfer für unfer Vaterland zu bringen, bann ist es deplaziert, ein s o düsteres Bild an die Wand zu malen. (Sehr richtig!). Es ist viel besser, zu zeigen, daß das deutsche Volk stark und kräftig ist, daß es den Willen hat, seine Interessen nach außen zu vertreten und die Opfer zu bringen, die für die Wchrhafk- machung zum Schutze des gesamten Vaterlandes erforderlich sind.

Eine Vorbemerkung zum Wehr bei trag. Es ist auf die Tatsache hingewiesen worden, daß dieser Gedanke von Dr. David stamm t. Er hat auch den NamenWehrsteuerbeitrag" erfunden. Damals wurde diese Idee von den verbündeten Negierungen, vom Fürsten Bülow als eine frivole und phan­tastische Politik bezeichnet. (Lebhafte Bewegung und Heiter­keit.) Das ist dasselbe, was man heute als eine große Tat unserer Finanzpolitik hinstellt. (Erneute Heiterkeit.)

Ein großer Teil meiner Freunde hat von Anfang an diese Forderung, die Ausgaben für das Heer durch eine einmalige Abgabe zu decken, durchaus anerkannt. Wir sind bereit, den Vorschlag anzuuehmen, trotz mancher Bedenken. Der Schatzsekretär hat gestern mit Recht hervorgehoben, daß für solche grofte, einmalige Ausgabe nur zwei Wege bleiben: einmal eine .Anleihe, wie wir cs früher gemacht haben, öfter mit einer ge- tviffen Leichtfertigleit, wenn wir neue Kanonen und Gewehre auf Anleihe anschaffen, die nachher zum alten Eisen getoorfen wer­ben müssen. Die Anleihen wurden nicht getilgt, und die Lasten drücken uns heute noch. Sollten wir nun eine weitere Anleihe aufnehmen, nachdem wir das Finanzgesetz aufgestellt haben, jede Anleihe müsse mit 3 Proz. amortisiert werden? Die Verzinsung würde mit der Amortisation 70 bis 80 Millionen erfordern. Ein .schweres Opfer und vielleicht ein größeres, als es der einmalige Wehrbeitrag erfordern wurde. Und auch das ist richtig, daß es nicht die Zeit ist, wo wir mit einer Milliarde an den Geldmarkt herantreten titanen.

r, Infolge der ständigen Unruhen sind die Geldverhältnisse un- tzünstiger als seit Jahren. Unbestr. itbar wurde der Geldmarkt ^beunruhigt werden und gerade die kleinen Leute, die jetzt schon vneMich schwer ihren Kredit befriedigen können, würden am

meisten zu leiden haben. Und' was mürb"c eine Anleihe änd crn? Man würbe das große Publikum beteiligen unb bem Verkehr würden die Beträge genau so entzogen, wie bei dem Wehr- Beitrag. Sie werden ja nicht jahrelang gesperrt, sondern gehen auch fast augenBlicklich durch die Reichsbank wieder in die Kanäle des Verkehrs. Bei der Art des Geldverkehrs würde das eine Art der Verschiebung, aber nicht eine Stockung des wirtschaftlichen Verkehrs Bedeuten. Während die VermögensaBgaBe nur Vi Pro­zent fordert, was nickt allzu schwere Bedenken hervorruft, könnte das Publikum durch Die Anleihe vielleicht 2 bis 3 Prozent seines Vermögens einbüßen.

Wir können froh fein, wenn das wirtschaftliche Leben nicht durch die Ausgabe großer Anleihen beschwert wird, die sicherlich den Kredit mehr schädigen würden. Und was würde es für einen Eindruck auf das Ausland machen, wenn wir die Milliardenanlcihe zu einem Zinsfuß aufnehmen müßten, die seinen Spott erweckt. Man spottet schon über unsere niedrigen Kurse, und die Finanzminister bemühen sich mit einigem Erfolg, sic zu heben, aber diese Milliarde neuer Schulden ivürbe erst recht den Kredit des Staates auf Jahre hinaus schädigen. Daß die einmalige Vermögensabgabe als patriotisches Opfer gedacht ist, ist auch von linksliberaler Seite stark kritisiert worden. Die Abgabe von % Proz. ist an sich nicht zu hoch. Aber wir haben unter unseren Kapitalsbesitzern nicht bloß Drohnen im Bienenkorb, nicht Rentner, sondern der größte Teil unseres Besitzes soll der Arbeit helfen, Ver­mögen und Einkommen zu erwerben. Dabei ist dcr Besitz allen möglichen Fährlichkeiten und Schwankungen ausgesetzt. Das gilt Nicht bloß für die Rentner. Wenn die Aktiengesellschaften 1 Proz. weniger verteilen, so erhalten diese Leute auch 2 bis 3 Proz. weniger. Der Großgrundbesitzer leidet viel mehr unter einer einzigen Seuche, als durch diese Abgabe von vielleicht 100 Mk. Durch einen Frost wird vielleicht viel mehr Vermögen verloren, als wir mit dem einmaligen Wehrbcitrag fordern.

Dasselbe Risiko läuft der Geschäftsmann, der durch un­glückliche Konjunkturen nicht 1, sondern 10 unb 20 Proz. ver­lieren kann. Das ganze wirtschaftliche Leben steht nicht so, daß wenn das Reich eine Vermögenssteuer erhebt, wir uns nun Ent­haltsamkeit auferlegen müßten. (Heiterkeit.) Unglückliche Kon­junkturen und elementare Ereignisse können vielmehr ganze Kate­gorien der Bevölkerung empfindlich schädigen. Man soll die Opferfreudigkeit, die überall auftaucktc, nicht nachträglich ab- schwächcn, indem man hier von einem Eingriff in das Volksleben, in die deutsche Volkskraft redet. Auch der Besitz in Deutschland will einen gerechten Ausgleich. Darum wollen ivir die Vor­lage nicht unbesehen annehmen, sondern nach Möglichkeit bessern. Eine Witwe, die aus ihrem kleinen Vermögen ihre Kinder ernährt, soll nicht zum Wehrbeitrag herangezogen werden. Man kann die Grenze dcr Vermögen nach obcn_ hin setzen, aber derjenige, der über ein großes Einkommen verfügt, kann auch von 10 000 Mk. Vermögen einen Betrag ab- geben. Auf d i e Leistungsfähigkeit des Einzelnen kommt es an. Auch diejenigen, die selbst von kleinen Vermögen das Vaterland ein Opfer bringen wollen, können bann ihren Bei­trag zahlen, wir haben bann bic Möglichkeit, große Beträge aus dem Wehrbeitrag herauszuholen.

Natürlich soll auch das Einkommen herangezogen werden, und zwar nach der Leistungsfähigkeit. Diese Leute sollen min­destens 2 Proz. abgeben, man kann auch die Grenze anders setzen. Man könnte bei einem Einkommen von 10 000 Mk. anfangen. Aber jedenfalls könnte man eine Staffelung eintreten lassen. (Sehr richtig!) Wir verlangen gerechte Veranlagung, gerechte Umlagen. Es entspricht unter allen Umständen dem Rechtsbewußtsein, daß große Vermögen stärker be­lastet werden als kleine. (Zustimmung.) Es gibt ja auch Vermögen, die so ins Große gehen, daß sie aus sich selber wachsen müssen. Hier könnte ein bestimmter Einheitssatz fest- gestellt werden, von dem aus man nicht eine Progression, sondern eine Degression ableitef. Man konnte da bis auf sechs, bis sieben pro Mille greifen. Bei der Vermehrung des National­vermögens, wie es wenigstens für Preußen in der Vorlage an­gegeben ist, ist das wohl durchzufuhren. Den Grundgedanken des Wehrbeitrags halten meine Freunde für berechtigt, und wir glauben imstande zu fein, b i e schweren Härten aus­zugleichen, nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit.

Nun die Steuerfreiheit der Fürsten. Der Wort­laut des Gesetze? schließt meines Erachtens die Steuerpflicht der Landesfürsten usw. in sich. Dieser Ansicht waren auch große juri­stische Autoritäten, die ich gefragt habe. Wenn alle Angehörigen des Deutschen Reiches herangezogen werden sollen, dann können auch die Landesfursten nicht frei bleiben. In der Begründung findet sich nun der merkwürdige Satz:Befreit von dem Wehr- beitrage sind alle Personen, die nach völkerrechtlichen Grundsätzen von dec Zahlung direkter Staatssteuer befreit sind". Das Völkerrecht regelt doch bas Verhältnis der Völker unterein­ander, aber nicht das Verhältnis der Fürsten zum Reiche. Irgend eine Veranlagung der Landesfürsten usw. würde dann ja unmög­lich fein, und der von ihnen freiwillig geleistete Beitrag würde die Kritik herausfordern. Auch der Sah, daß die Land-esfürsten und Fürstinnen dieser direkten Besteuerung durch das Reich nicht unterliegen, sich gleichwohl bereit erklärt haben, an dem vaterländischen Opfer des Wehrbcitrages sich zu beteiligen, ist rein juristisch sehr bedenklich. Gilt denn diese Be­reiterklärung auch für den Fall, daß wir den Wehrbcitrag von % Prozent auf 1 Prozent erhöhten? Wer weiß, ob dann das patriotische Opfer noch fortbesteht.

Diese Bestimmung liegt also weder im Interesse der Sache iwch im Interesse der Monarchie. Bei der Einschätzung zum Wchrbeitrag darf man die Zügel nicht zu stramm anziehen. Man darf nicht versuchen, rigoros das Letzte herauszuholen. Das würde steuertechnisch zu großen Schwierigkeiten führen und auch nicht immer der Gerechtigkeit entsprechen. Der Abgeordnete Speck hat den Wchrbeitrag als Eingriff in das Privateigentum bezeichnet. Das gilt aber doch für jede andere Steuerabgabe ebenso, mag sie einmalig oder dauernd sein. Wir nähern uns immer mehr dem alten Grundsatz, daß der Staat der eigentliche Eigentümer des Vermögens ist. Die Deckung der dauernden Ausgaben hat sich die Vorlage sehr leicht gemacht. Man nimmt den Einzclstaatcn 49 Millionen Stempelabgaben weg und 80 Millionen Matrikularbeiträge, man, läßt die Zuckersteuer und den Grundstücksumsatzstempel weiter bestehen usw. Mit Er­staunen habe ick gehört, daß der Schatzsekretär meinte: Warum sollen wir nicht die Schätzungen der einzelnen Etatstitel erhöhen? Als ich früher einmal diesen Vorschlag machte, wurde er vom Regierungstisch als so unsolide wie möglich bezeichnet. Ich halte diesen Gedanken auch heute noch für richtig.

Es liegt meiner Ansicht nach ein Versprechen dcr Regierung vor, die Zuckerst en er zu ermäßigen. Ich bin aber ge­recht um zuzugeben, daß es besser ist, eine alte Steuer bcizubehal- ten als eine neue einzuführen. Ich glaube auch nicht, daß wir sie 1917 dauernd beseitigen werden. (Heiterkeit!) Die Ermäßigung der Steuer würde nur einUnterschied vonzwei Pfen - nig pro Pfund ausmachen. Da müssen wir doch erst einmal eine Statistik bedangen, wie sick bei schwankenden Zuckerpreisen der Konsum gestaltet hat. Anders liegen die Dinge bei der Be - sihwcchselabgabe. Die müssen wir so schnell wie möglich abschaffen. Sie hat tatsächlich im Volke wenig Sympathie. Bei ihr kam. die Leistungsfähigkeit gar nicht berück­sichtigt werden. Wer heute hineinsieht in die Einschätzungen der Wertzuwachssteuer, bekommt allerdings einen Schreck. Ich habe selbst deswegen einen Prozeß mit dcr Behörde zu führen, und die Behörde verlangt von mir ganz bis ins Einzelne gehende An­gaben. Auch der Scheck st ernpel muß möglichst bald besei­tigt werden. Was uns die Regierung als Besitz- steuer vorlegt, entspricht nicht dem, was wir wollten. Wir verstanden darunter entweder eine Vermögenssteuer ober die Erbanfallsteuer. Wenn man dauernd die Bedürfnisse des Reiches befriedigen will.

wird' man doch zu einer solchen Steuer kommen müssen. Ihre Erhebung durch die Einzelstaaten halten wir für einen Umweg.

Wenn man uns vor drei Jahren die heutige Vorlage als Besitzsteuer gebracht hätte ich wüßte nicht, was man da gesagt hätte. Es ist das doch eine ganz ungeheure Wand­lung der Anschauungen. Man Ivitt immer nicht in die Finanzhoheit der Einzelstaaten hineingreisen, aber die heutige Reichserbschaftssteuer ist doch schon eine direkte Steuer, trotz ihres indirekten Mäntelchens. Und was Bleibt nach dieser Vorlage von der Finanzhoheit der Einzelstaaten? Führen sie nicht innerhalb einer bestimmten Zeft eine Steuergesetzgebung nach ganz bestimmten Grundsätzen ein, bann tritt das in der Vorlage enthaltene Besitzsteuergesetz in Kraft. Und wer ent­scheidet darüber? Der Bundesrat. Würde dieser einmal sagen, Preußen hat keine Steuer, die dcn Anforderungen entspricht: Glauben Sie, daß Preußen sich dem Beschluß unterwerfen würde? Oder soll er nur für die kleineren Staaten gelten? Wir kaprizieren uns nicht auf bic Ver - mögens st euer und legen uns in keiner Weise darauf fest. Uns liegt daran, die Deckungsmittel für die nötigen Ausgaben zu schaffen. Es ist ein offenes Geheimnis, im Bundesrat ist eine große Mehrheit für bic Erbanfallsteuer vorhanden. Aber was uns bei der Reichsfinanzreform als Unannehmbar bezeichnet wurde, wird uns heute von der Regierung empfohlen. Die Anschauungen des Bundesrats sind eben wandlungsfähig. (Zuruf bei den Soz.: Ihre auch!" Heiterkeit!) Wir haben schon damals betont, baß eine solche Besitzstcuer viel mehr Bedenken hätte als eine direkte Besitz steucr, die der Kontrolle des Reichstags unterliegt. Nach den Machtverhältnissen in den Einzelstaaten können da ganz verschiedene Dinge herauskommen. Die Erbanfallsteuer ist aller­dings in der Wertzuwachssteuer enthalten, aber ich würde doch die direkte Erbanfallsteuer vorziehen. Das Erbrecht des Reiches hat man als eine Vermögenskonfiskation bezeichnet. Jedenfalls ist ein solches Erbrecht besser als der heutige Zustand, wo wir bic Erbschaften jahrelang ausbicten, um die lachenden Erben zu suchen. (Beifall.)

Abg. Graf Westarp (Kons.):

Man hat aus der Kürze der Motive den Vorwurf abgeleitet daß die Vorlage nicht genügend vorbereitet ist. Vielleicht steckt doch sehr viel Arbeit darin und die Beratungen in der Kom­mission können diesen Eindruck leicht verstärken. Die Vorlage mußte aber auch eine richtige Abgrenzung des Finanz­gebietes der Einzel st aaten und des Reiches zu finden suchen. Diese Schwierigkeit ist niemals größer gewesen als in Diesem Fall. Wir erkennen an, daß die Reichsregierung ernstlich bestrebt war, den Ausgleich zu finden, und es ihr bis zu einem gewissen Grade gelungen ist. Wir können daher die Vorlage als eine durchaus geeignete Grundlage für unsere weiteren Verhandlungen ansehen. Das kann uns aber nicht abhalten, unsere grundsätzlichen Auffassungen dagegen aus­zusprechen, und einzelne sind allerdings recht schwerwiegend. Der Tadel allerdings, daß über das Jahr 1915 nichts vorgesehen sei, erscheint ungerechtfertigt. Für 1916 ergiebt sicy eine Reserve von 37 Millionen. Auch ist.es falsch, baß bie bewahrte Fi­nanzpolitik Wermuths, die Ueberschüffe zur Schul­dentilgung zu verwenden, endgültig verlassen worden sei. Derartiges ist niemals beschlossen worben.

Der Reichstag darf nicht in die Rechte der Kommunen und Einzelstaaten eingreifen. Es sind uns über diese Fragen 1908 von der Regierung Unterlagen vorgelegt worden. W i-r werden in der Kommission beantragen, sie uns nochmals vorzuleg.en, um sie nochmals zu prüfen. Wenn wir bie Verantwortung einer solchen un­geheuren Belastung des Besitzes auf uns nehmen, bann wollen wir auch sehen, wie das bestehende System damit auskommeü kann. Es wäre die Pflicht der Regierung gewesen, die sie in den letzten Jahren nicht genügend erfüllt hat, darüber Aufklärung zu schaffen. (Lachen und Unruhe links.) Die Auslegung des .Antrags Erzberger-Bassermann, baß nunmehr ber ganze Rutsche Heeresbebarf ausschließlich auf ben Besitz zu erstrecken sei, können wir nicht annehmen. Aus seinem Wortlaut unb aus den Um­ständen, wie er zustande kam, geht klar hervor, was jeder be­stätigen wird, daß er *bcn Zweck hatte, nur eine ganz bestimmte einmalige Ausgabe für die damalige Herresvorlage in Betrage von 100 Millionen zu decken.

Diese Frage ist nunmehr erledigt, schon weil der Heber* schuß von 1912 den Bedarf von damals vollständig deckte. Daß für alle Zukunft jede neue Vorlage den 23c- s i tz belasten soll , lehnen mir ab. Trotz biefer Einwendungen sind mit bereit, bic Vorlage im we sentlichen in bem Umfange zu be­willigen, wie die 91 c g i < r u n g c s vorzeichnct. Wir bleiben auch bei unserer Erklärung vom November 1911 unb wollen das Vermögen, den Besitz belasten, aber den der Lebenden, nicht der Toten. (Lebhafter Beifall rechts.) Die Konservative Partei hat sich niemals an Opferwilligkeit und Bereitwilligkeit, Stenern zu zahlen (Lachen b. b. Soz.) zum Wohl bes Vaterlandes von irgendeiner Partei übertreffen lassen. Ich habe dieses Lachen erwartet. (Zuruf b. d. Soz.: Was sollen wir denn anders tun?) Ich wundere mich nur über den Mut, mit dem die Sozialdemokraten diesen Vorwurf erheben können.

Der rein persönliche Vorwurf, daß der einzelne Abgeordnete für seinen eigenen Geldbeutel sorge, wird ja in Volksversamm­lungen gemacht. Sie sprechen von Steuerschcu, wir seien eine einseitige agrarische Partei und wollten 'deshalb bic Landwirt­schaft schützen. Woher nehmen Sie ben Mut, in diesem Zu­sammenhang einen solchen Vorwurf zu erheben. (Sehr richtig! rechts.) Welche Stenern erheben Sic nicht von Ihren Wühlern? (Sehr richtig! rechts.) Für Ihre Gewerkschaften und Partei- kaffen? Sie sollten sie von Ihren Parteiangestellten nehmen. Aber wenn cs gilt, für das Vaterland Abgaben zu erheben, dann sind Sie doch immer diejenigen, bic vollstänbig versagen. Wir waren sehr erfreut zu hören, daß Staatssekretär Kühn persönlich den Grundsatz vertritt, die alte Schuldeuwirtschaft nicht wieder aufkommen zu lassen. -Aus diesem Grunde können wir auch nicht auf eine Anleihe eingehen.

Tie Belastung durck ben Wchrbeitrag ist ja recht gewaltig. Der Weg ich wirtschaftlich gerechtfertigt. Es ist -eine außer­gewöhnliche Zweckabgabc. Wir finb gegen ein Eingreifen in die Bermögenssnbstanz. Wir begrüßen ben Entschluß der Fürsten, sich au bem Opscr zu beteiligen. Staatsrechtlich unterliegen sie nicht ber direkten Besteuerung. Auch bic V er - mögen der Gewerkschaften sollte man ber Besteuerung unterwerfen. Der land- unb forstwirtschaftliche Grund und Boden ist mit Recht besonders berücksichtigt. Er ist keine Ware, sondern ein Arbeitsinstrument. Wir erkennen an, daß meist nicht bas Vermögen, sondern das Einkommen den richtigen Maß­stab für bie Leistustngsfähigkeit gibt. Eine organische Verbindung von Einkommen- und Vermögelissteuer wäre daher beim Wehr- beitrag notwendig. Hier mußte ben Mängeln des Gesetzes abge­holfen werden. Da gibt's freilich Schwierigkeiten, weil die Ein- lommensteuergesetze in den einzelnen Staaten verschieden sind. Gegen ein Reichseinkommen st euergesetz bestehen aber die lebhaftesten Bedenken. >

Die Unvollkommenheiten des Wehrbeitrages müssen also in Kauf genommen werden.

Die Grenze von 10 000 Ml. scheint auch uns reichlich niedrig. Vorschläge zur Heraufsetzung toc'bcn wir wohlwollend prüfen. Zu weit wollen wir nicht hinaufgehen, da es sich doch um ein all­gemeines Opfer handeln soll. Die Schonung der kleinen Vermögen wird einen Ausfall ergeben. ES muß erseht werden durch die schärfere Anfassung dec Vermögen. Wir stimmen allen Maßnahmen zu, die im Interesse der steuerlichen Ehrlich­keit liegen.

Sßeiterberatung Freitag 1 Uhr.

Schluß iy» Uhr. .