der nächsten Fahre
rote folgt
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Sitzung der Stcrdtverordneten.
o, , . m . Gießen, 10. Juli.
Anwesend: Die Beigeordneten Keller und Grünewald, die Stadtverordneten Tr. Ebel, Eichenauer, Jaber, Habcnicht, Heichel- hcim, Helfrich, Helm, Huhn, Jann, Leib, Löber, Löbcr, Petri Plank, Schaffstaedt, Simon, Troß, Urstadt, Vetters, Wallenfels' Dr. Wimmcnaucr und Winn.
Als Urkundspersonen werden die Stadtverordneten Urstadt und Vetters bestimmt.
Mitteilungen.
Die Kosten für die Er in n e r n n gsfe ie r an 1813 waren auf 1100 Mark veranschlagt. Tie Ausgaben haben sich innerhalb dieser Summe gehalten.
Bangesuche.
Frau Wilh. W i r s i g Wwe. hat ein Baugesuch für ihre Hofreite auf dem Seltersweg cingercicht. Die erforderlichen fünf Dispense werden befürwortet. Es handelt sich uin den Hof, der zwar groß genug ist, aber nicht die vorqeschricbene Abmessung (8:4 Meter) hat. Ferner soll der Vordcrgicbel teils in Holzfachwerk ausgeführt und ein Erker mit 20 Zentimeter Ausladung angebracht werden. Tic Fassade ist nur 6 Meter breit, statt der vorgeschriebenen 8 Meter, was an den gegebenen Verhältnissen liegt. Tie Umfassungsmauer soll in Holzfachwerk ausgeführt loer- den. Das wird genehmigt unter der Bedingung, daß die Brandmauer und die Decke des 1. und 2. Obergeschosses in Eisenbeton ausqeführt wird.
Hch. Langsdorf hat in der Krofdorfer Straße ein Doppelhaus errichtet, das nur eine Einfahrt mit den vorgeschriebenen 2 Mir. hat. Der Dispens wird befürwortet.
Die Eisenbahn will einem Bahnwärterhaus nach Lollar zu außerhalb des Bebauungsplans eine Waschküche anbaucn. Das Gesuch wird befürwortet.
Ferdinand Krämer baut 'in der Marktstraße ein neues Geschäfts- und Wohnhaus. Auf der vorgeschriebenen Hofgröße wird nicht bestanden, da das Haus auf drei Seiten zugänglich ist. Der Erker mit 90 Zentimeter Ausladung und der Balkon mit 45 Zentimeter Ausladung nach der Marktstraße zu werden befürwortet, ebenso die Ausführung des oberen Stockwerkes in Holzfachwerk. Nicht befürwortet ivird aus grundsätzlichen Bedenken die 14,30 Meter hohe Hanshöhe, da für die Marktstraße nur 11 Meter Höhe vorgesehen sind.
Stadtv. Plank ist für Genehmigung, da das Haus nach drei Seiten hin frei sei. Stadtv. Vetters meint, etwas höher als 11 Meter könne man befürworten, etwa 12 oder 12' ? Meter. Beig. Keller bemerkt, bei den übrigen Neu- und Umbauten in der Marktstraße habe man die 11 Meter beibehalten. Auf Antrag der Stadtv. Dr. Ebel und Heichelheim wird der Punkt nochmals an den Bauausschuß verwiesen;, die übrigen Dispense werden genehmigt.
Genehmigt wird, daß die Einfriedigung des Franken- Hauses in der Kaiser-Allee nur 1,40 statt 1,60 Meter hoch wird.
Die Frau I. Boller Wwe. will an ihrem umgebauten Hause in der Bahnhofstraße ein Firmenschild mit 80 "Zentimeter Ausladung anbringen. Bei der Breite der Straße und der beab- ichtigten Höhe der Anbringung ist keine Verkehrsstörung zu ürchten, weshalb das Gesuch genehmigt wird.
.Konrad Rübsamen will am Wißmarcr Weg außerhalb des Bebauungsplans einen Schuppen errichten. Das Gesuch wird
Redaktion, Expedition und Druckerei: Schulstraße 7. Expedition und Verlag: e^cl. Redaktion:^^^ 112. Tel.-Adr.: AnzeigerGießen»
Ans Stcrdt und
Gieße n, 11. Juli 1913.
" Burschen sch a ft liche Gedenkfeier an 1813. Ain 8. Juli beging die Gießener Vereinigung Alter Burschenschafter mit ihren Familien und den 3GießenerBurschenschafteneinestiinmungsvolle Erinnerungsfeier der deutschen Erhebung de§ Jahres 1813 in SteinS Garten. 9(uf einleitende Ansprache des Vorsitzenden folgte die Festrede von Universitätsprofessor Tr. Ernst Vogt, dessen geistvolle und erhebende Ausführungen mit rauschendem Beifall ausgenommen wurden. Dann folgten Vorträge eines von Mitgliedern der drei Gießener Burschenschaften gebildeten Orchesters, mit denen der Gesang von Liedern Arndts, Körner und anderer Dichter der Befreiungskriege abwechselte.
** Fahrplanänderungen. Im Interesse des Arbeiterverkehrs werden die W er kta g s - Pers o ne n z üge 429 und 430 zwischen Weilburg und Stockhausen bis. Braunfels durchgeführt und der Personenzug 426 Gießen— Weilburg von Braunfels ab 6 Minuten später befördert. Zug 4 2 9 Weilburg ab 115 n., Löhnberg 120 — 121 n., Stockhausen 129 — 130 n., Braunfels an 135 n.; Zug 430 Braunfels ab 142 n., Stockhausen 150 — 151 n„ Löhnberg 201 — 202 n., Weilburg an 208 n. — Zug 426 von Gießen bis Braunfels wie bisher Gießen ab 130 n., Braunfels an 207 — 214 n., Stockhausen an 220 — 221 n., Löhnberg an 229 — 230 n., Weilburg an 235 n. — Da diese bereits am 16. Juni eingetretenen Aenderungen noch nicht allgemein bekannt sind, wird hiermit darauf aufmerksam gemacht.
** Es regnet fortgesetzt weiter! Das ist die trostlose Aussicht, die uns die Wetterkarten bescheren. Allerdings haben die Wettermacher nicht immer recht, aber es scheint doch so, als ob sie diesmal den Nagel auf den Kopf getroffen hätten, denn es regnet tatsächlich fortgesetzt weiter. Aus den meisten Sommerfrischen kommen lebhafte Klagen und vielfach ist man zu Heizen gezwungen. Wie das weitergehen soll, weih man noch nicht, aber leden- salls *— und das ist immerhin ein karger Trost — einmal muß sichs doch wieder ändern, zumal nach zuverlässigen Mitteilungen die Sonne noch nicht erloschen ist.
** Das neue Straßenpslaster, das im letzten Sommer mit einem l-rheblichen Kostenaufwand hergestellt wurde, und seitdem längs der Gleise der eleftrifdycn Bahn schon wiederholt ausgebessert wurde, bewies bei dem gestrigen Reganfall wieder, daß es streckenweise durchaus . unzureichend ist. An vielen Stellen hat sich das Holz- j Pflaster gesenkt und große Wutzen entstanden; daß dadurch ।
von Oesterreich-Ungarns Wehrmacht!
Tie vollkommene Umwälzung der politischen Verhält- JJMje auf dem Balkan und die äußerst ungewisse politische Gesamtlage Europas machen es uns zur Pflicht, die militärische Schlagkraft unseres Nachbarn und Verbündeten, Oesterreich-Ungarns, nicht aus dein Auge zu lassen. Daher ist es zu begrüßen, daß in der Fuli-Nummer der „Wehr" ein Aufsatz aus der Feder eines österreichischen Offiziers erscheinen wird, der sich über die Heeresstärtnng des Tonau- taiserstaates äußert. Wir geben nachstehend bereits die wichtigsten Stellen dieses Aufsatzes wieder. Der Rekruten-Kon- tingent wird sich im Laufe ' stellen:
liccr uttfr Flotte.
Berlin, 10. Juli. Tas „Mil-itärwochenblatt" meldet: Generalmajor v. Oh ei mb, Remonteinspekteur, ist zu den Offizieren von der Armee versetzt; Oberstleutnant Haack, Vorsitzender der 1. Remontierungskommission, ist zum Re- monteinspekteur ernannt worden. Oberst v. Glasenapp, Militar-Veterinär-Jnspekteur, äst mit der Führung der 21. Kavalleriebrigade beauftragt worden, zu seinem 'Nachfolger ist Oberstleutnant v. Klei st, Vorsitzender der 5. Montierungskommission, ernannt worden.
Sreitag, Juli M
Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schen Universitäts - Buch- und Steindruckerei.
R. Lange, Gießen.
Sicherung der Hutnadeln | betreffend. Beim Tragen ungesicherter Hutnadeln soll eine Geld strafe bis zu 30 Mark eintretcn, sofern nicht durch andere llnv stände eine höhere Strafe erforderlich ist.
Mit einem Abänderungsvorschlag des Beig. Grünewald, daß nur das Tragen ungesicherter Hutnadeln in der Ocffcntlid)- feit strafbar ist, ivird der Polizcivcrordnung zugestimmt.
Nechnungssachen und Voranschläge.
Ten Zählern bei der S ch w e i n e z ä hl u n g trird eine Vergütung von 50 Mk. gewährt.
Unter dem Vorsitz des Stadtv. Wallenfels wird über den Verwaltungsbericht und die Rechnung der Stadt und des Stadterweiterungssonds für 1911 beraten. Die von der Finanzdeputation gemachten Stick>proben ergeben die Ricküigkeit der Rechnung: sie wird nebst den vorgeschlagenen Kreditübertra- gungen uiw. genehmigt.
Stadtv. Urstadt fragt an, wie es komme, daß im Vor- anfchlag für 1911 stehe, der Stadterweiterungsfonds brauche keine Verstärkung der Betriebsmittel und nach dem Verwaltungsbericht habe er aus der Stadtkasse 134 000 Mk. bekommen. Wie Beig. Keller mitt eilt, beruht die darlehensweise $) ergabt dieser Summe auf einem besonderen Beschluß der Stadtverordncten-Versammlung.
-stadtv. Huhn wünscht eine lieber sicht über den Stand des Stadterweitei-ungsfonos. Auf Antrag des Beig. Grünewald wird beschlossen, noch int Laufe dieses Jahres eine Tenk- lchrist auszuarbciten.
Ter Voranschlag des Realgymnasiums und der O b e r r e a l s ch u l e für 1912 ist zum erstenmal getrennt ausgestellt. 4,er des Realgymnasiums schließt mit 65 731 Mk. in Einnahme und 85 682 Mk. in Ausgabe ab, der der Oberrealschule mit 114 942 Mk. Einnahme und 135 306 Mk. Ausgabe Amtelle des seitherigen Zuschusses von 40 000 Mk. ist der Zuschuß auf 60 800 Mk. gestiegen. Tie Sache hat sich deshalb jetzt so verteuert, weil durch die räumliche Trennung beider Anstalten manche seither gemeinsam benutzte Lehrmittel jetzt doppelt an- gc>chas;t werden müssen. Auch die Anstellung eines ziveiten Direktors erfordere natürlich Mehrausgaben. Stadtv. Jann hält die für Heizung angesetzte Summe (20 000 Mk.) für zu hoch.
Stadtv. Urstcidt meint, daß die endgültige Regelung der Besoldungsordnung für die Stadt nicht viel ausmachc. Dagegen werde Gießen nach dem Gesetzentwurf über die Heranziehung der Städte für sämtliche hiesige höheren Schulen 9000 Mk. mehr zu bezahlen haben.
Der Voranschlag wird genehmigt.
Wirischafskonzejfionsgesuche.
werden genehmigt: Gesuch des Karl Heckmann um Erlaubnis zum Schankwirtschaftsbetriebe int Hause Kaiser-Allee 30: deS Ludwig Schildwächter für das HauS An den Bahnten 71; des Samuel Rothschild in der Wirtschaftshalle auf dem Viehmarktplatz (nur an Viehmarkttagen), und der Käthe Dietrich Ehefrau für Löwengasse 22.
Verschiedenes.
Zu dem Gesuch der Oberin Wilhelmine Juck um Erlaubnis zum Betrieb einer Krankenanstalt in dem Erweiterungsbau an das Katholische Schwesternhaus, Liebigstr. 24, der ebenfalls konzessionspilichtig ist, wird von der Versammlung, die dabei zu hören ist, feine Einwendung erhoben.
Stadtv. Eichenauer weist darauf hin, daß der im nächsten Jahr zur Einführung kommende Blitzzug Frankfurt- Berlin nicht in Gießen halten solle. Das bedeute bei der! Bedeutung Gießens als Eisenbahnknotenpunkt eine schwere Schädigung der ganzen Lahngegend und Oberhefsens. Tie Stadtverwaltung die Landtagsabgeordneten und die Handelsfainmern sollten durch Eingaben die Interessen Gießens vertreten.
Wie Stadtv. Heichelheim mitteilt, hat die Handelskammer bereits eine entsprechende Eingabe vorbereitet.
Man beschließt, Erkundigungen einzuziehen, ob der Zug tatsächlich zur Einführung komme und im Falte der Bejahung entsprechende Schritte zu tun.
Folgende
Die Organisation -er Baubehörden.
Von einem Mitglied des Deutschen Techniker-Verbandes wird uns geschrieben:
Tie heutige Organisation der Baubehörden hat so viele Nachteile und paßt sich so wenig den heutigen Verhältnissen an, daß eine Umgestaltung dringend notwendig erscheint. Die jetzt geplante Organisation trägt aber leider nicht zur Ver- eiitfachil'n.g des Verwaltungsapparates bei, eher könnte dae. Gegenteil behauptet werden. Man will für jeden Kreis ein Hochbauamt unb für je 2 Kreise ein Tiefbauamt errichten, denen das staatliche und das Gemeindebauwesen usw. übertragen werden soll. Es wäre viel zweckentsprechender, im Interesse einer rascheren und billigeren Erledigung der Geschäfte „Kreisbauämter" zu bilden, denen Personal für Hoch- und Tiefbau wesen beizugeben wäre. In Kreisen mit größerer Bautätigkeit usw. dürfte dem Vorstand ein ständiger Vertreter für die Geschäfte des Hoch- oder Tiefbauwesens beizugeben fein. Hierdurch wäre es möglich, geringere Bauausführungen oder Geschäfte des einen Fachs von Beamten des anderen Fachs gelegentlich mitversehen zu lassen, ohne zeitraubende bureaukratische Verhandlungen von Behörde zu Behörde
Der Entwurf über die Haftpflicht der Eisenbahnen ist nach langwierigen Vorverhandlungen mit den Ressorts und den Vertretern des Verbandes deutscher Lvhnfuhr- unternehmer und des Vereins deutscher Straßenbahn- und Klein'bahnverwaltungen endgültig abgeschlossen worden, er wird als eine der ersten Vorlagen den Bundesrat im Herbst beschäftigen und im Winter dem Reichstage vorgelegt werden. Der Entwurf regelt die Haftpflicht von Personenschäden und Sachschäden. Gemäß den Anträgen der Jnterejsenten ist in dem Entwürfe unterschieden zwischen Bahnen mit eigenem Bahnkörper und Bahnen in Straßen ohne besonderen Bahnkörper. Für erstere gelten im allgemeinen die Bestimmungen des Reichs- haftpflichtgesetzes unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse, während für die Straßenbahn en die Haftpflichtbestimmungen dem Automobilhaftpflichtgesetz nachgebildet sind. Für die Straßenbahnen empfahl es sich, die ziemlich schweren Bestimmungen des Reichshaftpflichtgesetzes zu mildern, da diese Bahnen eigentlich noch schlechter gestellt sind als Automobile, die Zusammenstößen viel eher ivie eine Schienenbahn ausweichen können. Sie den Bahnen mit eigenen Bahnkörpern gleichzustellen, war nicht angängig. Die Fuhrunternehmer haben sich damit einverstanden erklärt, aber den Wunsch ausgesprochen, auch ihnen Erleichterungen zu schaffen und namentlich in Großstädten die Bestimmungen über Gefährdung von Eisenbahntransporten zu mildern. Es kommt häufig vor, daß bei Zusammenstößen mit Straßenbahnen der Führer eines Fuhrwerks ein Strafmandat wegen Gefährdung eines Eisenbahntransportes erhält. Wenn man Straßenbahnen betreffs der Haftpflicht Automobilen gleichstellt, sollten sie in der Verkehrsordnung nicht mehr den Charakter von Kleinbahnen behalten. Diese Frage wird vielleicht später geregelt werden.
zu führen.
Den zukünftigen Kreisbauämtern würde Vorbehalten sein: befürwortet. , p t .
Die Ausführung und Unterhaltung staatlicher Bauten, das Straßen- , Das Polizeiamt beantragt den Erlaß der Pohzewerordnung, ibaiu, Melioration^- und .Gemeindebauwesen, crnschl. Wasserlei-1 die
Jahr 1912 1913 1914 1915 1916 1917) bis > 1918)
Hierzu kommen noch die von Bosnien und der Herzegowina für die gemeinsame Wehrmacht und von Tirol und Vorarlberg für die österreichische Landwehr zu stellenden Rekruten, dann die Ersatzreserven des gemeinsamen SpecreS und der beiden Landwehren.
Die Dienstpflicht dauert im allgemeinen 2 Fahre aktiv und 10 Fahre Reserve. Bei den berittenen Truppen und einigen Truppenteilen der Fußtruppen beträgt die Dienstpflicht 3 Fahre, die Dienstpflicht in der Reserve 7 Fahre.
Nach gänzlicher Durchführung des neuen Heeresgesetzes beträgt die Zahl der Rekruten rund 220000 Mann. Vergleicht man nun die Friedensstärke, die Oester-» r ei ch-UngarninZukunftbesitzt,464000 Mann, mit der zukünftigen des Deutschen Reiches von rund 820 000 Mann, so zeigt sich, daß jene fast um die Hälfte kleiner ist. Ter österreichische Offizier fährt dann fort:
„Entsprechend der Bevölkerungszahl der Monarchie und der gleickgm (Ausnützung der; Volkskraft wie in Deutschland müßte die Armee eine Friedensstärke von 600 000 Mann haben. Ties bedingt aber ein Rekrutenkontingeut von 280 000 Mann.
Es müßte also eine neuerliche Erhöhung desselben um 60 000 Mann erfolgen."
Hierzu ist zu bemerken, daß nach den neueftep Berichten aus Oesterreich in kurzem eine neue .Heer es v o rlage zu erwarten ist, durch die die Wehrmacht der Donaumonarchie um weitere 50 000 Mann verstärkt werden soll (jährlich 15 000 Rekruten für das gemeinsame Heer, 5000 Mann für die österreichische und 5000 Mann für die ungarische Landwehr), so daß also voraussichtlich Oesterreich-Ungarn in absehbarer Zeit auf ein stehendes Heer von rund 5 14000 Mann kommen und damit eine Stärke erreichen wird, die wenigstens der Bevölkerungsziffer einigermaßen entspricht, und so auch für uns das Bündnis mit Oesterreich-Ungarn wertvoller und nützlicher gestalten würde.
tungsbau, Kanalisationen usw., die Baupolizeisachen, die Unfall-1 Verhütung bei Hoch- und Tiefbauten und Bauarbeiterschutzgcsetz-1 gebung, sowie sonstige in das Baufach einfchlagende Geschäfte. Diefe Ausgaben sind so incinanbcrgrcrcnb, daß eine Trennung nur zu unnützen Reisekosten und Zeitaufwand führen würde, was gewiß nicht im Interesse der anzustrebcnden Vereinfachung und Verbilligung beitragen könnte.
Wenn die Beamten der jetzt geplanten Tiefbauämter ihre Bezirke regelmäßig bereisen sollen, was unbedingt nötig ist, so geht dies nicht ohne große Reisen und Uebernachtungen ab, die vermieden werden können, wenn kleinere Bezirke bestehen, lieber- oieS lassen die Reisen wenig Zeit für die eigentlichen Geschäfte übrig. Mit den regelmäßigen Reisen in kleineren Bezirken können aber sehr wohl einzelne Austräge, wie Rohbaurevisionen, Revi- slonen von Baustellen, Anordnung, Kontrollierung und Abnahme von Unterhaltungsarbeiten miterledigt werden, ohne daß dadurch besondere Reiscanfwendungen entstehen. Damit ist nicht aus- geia.lossen, daß größere Bauausführungen und Aufträge besonders dazu bestimmten Beamten übertragen iverden. Weshalb sollen nicht die mit dem Straßenbautvesen beschäftigten technisch vorgebilocten Beamten gelegentlich geringfügigere, in das Hochbaufach ein- schlagende Aufträge miterledigen können, wenn dadurch besondere Repen van Hochbaubeaniten erspart lverden können. Wenn diese Möglulfteit zu bejahen ist, dann darf aber in jedem Kreis nur eine Baubehörde zuständig fein, sanft gibt es Unzuträglichkeiten.
Daß der höhere Baubeamte ebensogut in der Lage ist, die Baupolizei wahrzunehmeii, bürftc außer Zweifel stehen, denn jetzt unterswht fic_ bereits technisch vorgebildeten Oberbürgermeistern in größeren Städten, wo doch größere Bauwerke entstehen. Wenn in gewissen Fällen das Kreisamt seine Bedingungen vor Erteilung der Baugenehmigung stellen iann, dann ist der Verwaltnngsjurist nicht ausgeschaltet. Das bauende Publikum würde jedenfalls sehr viel schneller seine Baugenehmigungen erlangen und in direkter Verhandlung mit den Baubehörden sachverständige Berater und Austunftserteiler finden, ohne von Pontius zu Pilatus geschickt zu werden, wie dies leider jetzt vielfach der Fall ist.
Der heutige Zustand, daß von den Gemeinden lKreisverband) bezahlte Banbeamke (Straßenmeister) Baupolizeigeschäfte besorgen,- und^die Bauarbeitcrschutzkontrolle ausüben, ist unhaltbar, denn der ^)taat hat diese Kosten zu tragen. Auch ist die heutige Zwitter- stellung der Kreisbauinspektoren unhaltbar, sie habep jetzt auch in ihrem Wirkungskreis keine ihrer Vorbildung entsprechende Betätigung.
heutige Unterstellung des Bautvescns unter die verschie- oenen Minifterien ist ebenfalls mißständig, geradeso wie die Titel ber yaubcamten nicht mehr entsprechend sind. Die Bauinspektoren munten wie in Preußen „Regierungsbaumeister" heißen, vaw tiewissen Tienstjahren müßten sie zu Regierungsund Baurären ernannt werden. Hochbauaufseher, Straßenmeister 11 üf- würden „Banassistenten" und nach gewissen Tienstiahren „Bause!retäre" oder „Baumeister" betitelt werden. Gehobene Stellungen erhöhen die Dienstfreudigkeit und sind auch bei allen anderen Beamtenkatcgoricn eingeführt.
m. 160 Zweiter Blatt 163. Jahrgang
Erscheint täglich nm Ausnahme des Sonntags. A
D'e „Siebener ZMoilienblätter" werden dem U W J^|| ß Ot
.Anzeiger" viermal wöchentlich beigelegt, das Vf S H K ® U ä Vk, SL H U V1 vK S iti U
„Krcisblatt für den Kreis Siehen" zweimal S V ä W W" V
wöchentlich. Di» „Landwirtschaftlichen Zeit-
-rsch-m-n nwnEch in,ei,nqt. Generül-Mzeiger für GherhesM
Gemeinsame
Wehrmacht
Landwehr
Summe
Oesterreich
Ungarn
Oesterreich
Ungarn
78 003
57 997
20 715
17 500
174 215
88 327
65 673
22 316
21500
197 816
23 717
208 217
91 482
68 018
25 018
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