Ausgabe 
11.2.1913 Zweites Blatt
 
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Zweites Blatt

Ur. 55

M. Jahrgang

Erscheint tögfid) mit Ausnahme des Sonntags.

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erhebungen nicht nötig erschien.

Die beabsichtigte Verschärfung der deutschen Spionagegcsetzgebung

Me Staatssekretär Dr. Lisco am Siormabend im Reichs­tage angekündigt hatte, beruht auf Anträgen der Militär­verwaltung, die diese im Herbst 1912 bei der Reichsjustiz- oerwaltung gestellt hatte. Die Militärverwaltung hat sich in diesen Anträgen für eine ganz außerordent­lich e V e r s ch ä r f u n g des Spionagegesetzes ausgesprochen und erklärt, daß die Neuordnung der Materie durch das neue Strafgesetzbuch zu lange Zeit in Anspruch nehmen würde. Der neue Entwurf wird dem Reichstage frühestens im nächsten Winter zugehen.

Der Hauptvorstand des R eichs v er b and es der deutschen Presse

freit am 8. und 9. Februar in Berlin eine Sitzung ab. Zu dem ThemaVorbildung der Journalisten" nmröc vor ^wilden In­stituten" gewarnt, die sich mit der Vorbereitung der Journalisten befassen. Eine weitere Entschließung betrat die Frankfurter Vorkommnis s e. Der Vorstand erklärte sich, nachdem er sich überzeugt habe, daß dieFrankfurter Zeitung" aus dem Rahmen >er sachlick)en Kritik nicht herausgegangen sei, mit der Verwahrung Die§ Frankfurter Journalisten- und Schriftstellervereins gegen dies Vorgehen durchaus einverstanden.

Eine Stiftung für Veteranen.

Geheimrat Reiß in Mannheim hat dem Präsidium des Ba­discher: Militärvercins-Berbandes zur Verwend:rüg im laufenden Jahr für bedürftige badische Veteranen aus den Jahren 1866 mit) 1870/71 10 000 Mark zur Verfügung gestellt. In erster Linie sollen solche Veteranen berücksichtigt werden, die in einen: der beiden Feldzüge verwundet oder durch deren Ml gen in ihrer Gesundheit geschädigt wurden.

Dienstag, st. Februar stst3

Rotationsdruck und Verlag der Brü hl'schen Universiläls - Buch- und Steindruckerei.

R. Lange, Gießen.

Syndikus Meesnrann von der Mainzer Handelskammer berichtete über denVerkehr mit L e u ch t ö l" und den Gesetz­entwurf darüber. Nach längerer Aussprache wurde solgcndc von Mainz vvrgesrlüagenc Entschließung angenommen:

Der Hessische Handelskammertag ist grundsätzlich der Schaffung von Staatsmonopole::, sofern nicht zwingende öffent­liche Interesse:: vorliegen, abgeneigt. Er erblickt indessen in der Entwicklung, die der Petroleumvertrieb unter der Herrschaft der Standard Oil Company genommen hat, eine Gefahr, der von: Reich entgegen getreten werden sollte. Der vorliegende 'Gesetzentwurf kann dann als Grundlage eines gesetzgeberischen Vorgehens angesehen werden, wennn die Voraussetzung als er­füllt zu erachten ist, daß der Vertriebsgesellschaft die Möglich­keit in eigener Deckung zu mäßigen Preisen gegeben ist, was der Handelskammertag angesichts der widerstreitenden Angaben der Sachverständigen selbst nicht nachprüfen kann. Im einzelnen bedarf der Gesetzentwurf in bezug auf eine Reihe von Punkten der Abänderung, auch hinsichtlich einer angemessenen Berück­sichtigung der Interessen des Detailhandels."

Hebet- dieKon kurrenzklausel in: H andels ge­rn e r b e" berichtete Syndikus Tr. Stahl von der Handels­kammer Friedberg. An den Vortrag knüpfte sich eine längere Anssprache, an der sich Syndikus M e e s m a n n, Dr. Gum a n n- Tarnistadt, Dr. Kratz-Offenbach und W a l l c r st e i n - Lffcn- bach beteiligten, die Handelskammern Offenbach, Worms stehen aus dem Standpunkte der bezahlten Karenz. Nachdem sich der Kommerzienrat S ch n: a hl - Mainz, Geheimer Kommerzienrat Heichelheim- Gieße::, Kommerzienrat K ö l s ch Worms und Herr May- Bingen noch zu der Frage geäußert hatten, wurde gegen die Stimmen von Darmstadt, Offenbach und Worms der erste Teil der Entschließung des Ausschusses des Deutschen Hcuwels- tages angenommen. Sie lautet:

Die Kommission erklärt, daß die gegenwärtigen gesetzlichen B e ft i m m u n g e n über die Konlürrenzklausel int Handelsgewerbe nicht allein ausreiche::, sondern auch den Interessen aller Beteiligten am besten Rechnung tragen. Ttc Verschiedenartigkeit der geschäftlichen Verhältnisse in den ein­zelnen Zweigen und Betrieben von Handel und Industrie lässt es unmöglich erscheinen, Norme:: aufzustellen, die erhebl:che berechtigte Interessen nicht verletzen. Daher solltAbes nach wie vor lediglich dem richterlichen Urteile überlassen bleiben, Kon­kurrenzklauseln insoweit für unverbindlich zn erklären, als sw nach 3eit, Ort, Gegtmstand die Grenzen überschreiten, durch welche eine unbillige Erschwerung des Fortkommens des Hand- lungsgehilfeit ausgeschlossen wird."

HeberArbeitszeit der Arbeiterinne n" beamtete die Handelskammer Worms. Es wurde hierzu folgende Ent-

®te »stbietzener Hamilienblätter" werden dem Anzeiger" viermal wöchentlich beigelegt, das ,-KrdsBlatt für den Kreis Sietzen" zweimal wöchentlich. DieLandwirtschastlichen Seit* fraget»" erschemen monatlich zweimal.

vereinrnachnchten.

** Der Evang. Arbeiterverein in Gießen ver­anstaltete am Sonntag im Vereinslokal einen Vortrags­abend. Pfarrer Loos-Butzbach sprach über die Dichter und Sänger der Freiheitskriege. Seine Ausführungen, die mit Zihtten aus Liedern und Gedichten ausgeschmückt waren, fanden rerchen ^=(3 erben t ei cf), 9. Febr. Der K r i e ge r v e r e i n hielt heute seine Hauptversammlung während des diesjährigen B e z: rks- festes ab, das am 25. Mai stattkinden soll. Der Vorscheine Briegel dankte den Gebern der freiwilligen Gaben zum Feste, so­wie den Sammlern._________________________

Redaktion, Expedition und Druckerei: Schul« straße 7. Expedition und Verlag: e=^51. Redaktion:e^ll2. Tel.-Adr.:AnzeigerGießew

18 Pfund zugenommen.

Da ich suhlte, daß meine Körperkräste einer Stärkung bedurften, habe" ich von August bis heute Ihre Scotts Emulsion als Kräslig- unqsmiltel regelmäßig gebraucht. Welch guten Erfolg ich damit er­zielte, geht wohl am besten daraus hervor, daß ich in dieser Zeit ineiil Geivicht von 114 aui 132 Pfund brachte d. i. eine Vermehr­ung von 18 Pfund innerhalb 6 Monaten. Daß ich mich jetzt gegen früher in einer viel besseren Geinütsverfasillng befinde und meist frohen heiteren Mutes bin, mochte ich gleichfalls der Wirkung von Scotts Emulsion zuschreiben. Mein Appetit ist anhaltend ein guter." ©oben b. Gr. Stürlack, 20. Jan. 12. (gez.)Fritz Jablonski.

fit. Angerburg, Oslpr. .

Scotts Emulsion ist Nichts anderes als ein schmackhafter, leicht verdaulicher, wirksamer Nährstoff. Sie besteht aus dem feinsten Norweger (Lofoten) Lebertran, der im Scottschen Ver­fahren ganz fein verteilt, daher leicht bekömmlich und auch für den schwächsten Magen zuträglich gemacht ist. Scotts Emul­sion wird daher überall da mit Vorteil gebraucht, wo die dar­niederliegenden Kräfte einer Neubelebung und Wiederauffrisch­ung bedürfen.

Doch niemals eine Nachahmung immer nur die echte Scotts Emulsion!

Scott« Emulsion wirb von un8 auSschlietzlich im groben verkauft, und zwar nie lose nach Gewicht oder Matz, sondern nur In versiegelten Ortginalflaschen in Karton mit unserer Schutzmarke (Fischer mit dem Dorsch). Scott & Bowne, G. m. b. H., Franksurt a. M-

Bestandteile: Feinster Mebijinal-Lebertran 150,0, prtma Glyzerin 50,o, unterpboöphorigsaurer «alk 4,8. umcrphoSphoriglaurc« Natron 3* pul». Tragant 3,0 feinster arab. Gummi pulv. 2,0. Wasier 129,0, Alkohol 11,0. Hierzu aromatische Emulsion mit Zimt-, Mandel- und Ganltheriaöl ie 2 Trovsea.

vorgeschlagene Entschließung einstimmig angenommen:

Die Regelung der Festsetzungen über Lebensrnittel in: Ver- ,orbnnngswege ist zu verwerfen. Es ist beim Kaiserlichen Ge- sundheitsmat eine Zentralstelle für das Deutsche Reich einzu- richten, welche folgenbe Aufgaben hat: a) Einheitliche Me­thoden der Hntersuchung von Nahrungs- und Genußmitteln für alle diejenigen Fälle feftzusetzen, in welchen die Hntersuchung nach verschiedenen Methoden möglich ist, die verschiedenen Me­thoden aber verschiedene Resultate ergeben können, b) Fest­setzungen für die Nonne:: ber Beurteilung der einzelnen Nah­rungs- und Genußmittel zu treffen. Das Recht der fre:eu Beiveiswürdigung der Gerichte wird durch die Festsetzungen und Gutachte:: der Zentralstelle nicht berührt, c) Auf Ersuchen der Gerichte über Fragen, welche die Herstellung und Beschaffen­heit von Nahrungs- und Genußmitteln betreffen, Obergutachten zu erstatten, sofern in dem gerichtlichen Verfahren von einander abweichende Gutackften mehrerer Sachverständiger vorliegen. Auch auf Erfordern von Handelskammern sind Gutachten zu erstatten. Die von der Zentralstelle getroffenen Festsetzungen sind einer neuen Durchsicht zu unterwerfen, wenn ein hierauf gerichteter Eintrag von Handelskammern gestellt wird. Dte <yeft setzunge:: der Zentralstelle sind zu veröffentlichen: ebenso die ihnen zugrunde liegenden Beratungen, zum mindesten ut Aus­zügen, welche alle bei der Beratung geltend gemachten Gründe und Gegengründe wiedergeben. Die Geschüstsordnung für die Zentralstelle stellt der Bundesrat auf. Sie muß die Bestimmung enthalten, daß bei allen Beratungen mindestens die Hälfte der Beratende:! ans solche:: Mitgliedern der Ze:ckralstelle bestehen muß, welche Gewerbetreibende der Nahrungsmittel-Industrie inUeber dieFortbi 1 dungsschu 1 pslicht für Mäd- ch c n" berichtete Syndikus Tr. Zeidler von der Handelskammer Gießen Au der Aussprach' beteiligte sich zunächst Geheimerat Süfsert In der Fortbildungsschule der Mädchen müsse der 8weck! verfolgt werden, sie für ihre:: späteren Beruf als Haus- Trau heranzubilden. Aus die Interessen der Jndustt:e wegen der Mlmltting der Schule müsse Rücksicht genommen werden, d:ese Frage bedürfe iwch der Lösung. Notwendig fei, daß die Mädchen

Eutol-Bonbons wirken ganz vorzüglich gegen Husten und Heiserkeit Man achte nur auf das WortEntöl und weise Nachahmungen mit ähnlich klingendem Namen zurück. 58 "o

eile.

»ehe Suite.

Handel.

Der Kaffeeverbranch in Deutschland ist in den letzten Jahren stark zurückgeaangen: das läßt sich mit Sicherheit aus der Ab­nahme der Einflihr in den freien Verkehr entnehmen, iiefe Ein­fuhr hat in den drei Zähren 1910 bis 1912 nur 5 249 000 Doppel- zenmer betragen gegen 5 959 00') Doppelzentner ut den vorans- gegangenen drei Jahren 1907 bis 1909. Dem Anwachsen der Ve- uölferung lentsprechend hätte die Einstihr zunehmen statt zurnckaehen müssen. Dian hat eben den Kaffeegennß einaeschränkt, weil der Kasiee immer teuerer geworden ist. Aber diese Verleuerung des Kaffees ist wemaer durch die Erhöhung des deutschen ttasteezolles vom Jahre 1909 herbeigefiihit worden als durch die Kastee- valorisation und durch die fortgesetzten Erhöhungen des Ausfuhr­zolles besonders in Brasil > e n. Der deutsche Emgangszoll wurde int Jahre 1909 nur um 10 P:g. pro Pfimd, nämlich von 40 Mk. out 60 Äik. st'ir den Doppelzentner erhöht. Die Preissteiaerung macht sich ober schon beim Ankauf im Produktionslande bemerkbar. Für die 5 959 000 Doppelzentner, die 1907 bis 1909 eingefichrt wurden, haben wir nur wenig über 600 Millionen Mark an das Attsland gezahlt, für die von 1910 bis 1912 emgeftchrten 5 249 000 Doppelzentner aber nahezu 700 Millionen Mark. Mit Recht find kürzlich im Reichstag Maßnahmen verlangt worden, dte geeignet feien, der durch die sogeuannle Valorisation herbeigeführten ki.ustliche11 Verteuerung des Kasfees eutgegenzuwirkeu.

eine bessere Ausbildung erhielten. In Baden seien diese Fort­bildungsschulen für Mädchen schon seit vielen Jahren eingefuhrt, ebenso in einer Reihe von Städten im Reiche. Gießen n:u> Oseudach hätten die Anregung zur Gründung einer solchen Schule gegeben. Ter Zweck werde aber nur durch eine obltgatortfche Schule erreicht. Tie Regierung werde mit der Errichtung an die größeren Städte Hessens herantreten. Die Fortbildungsschule für Knaben habe ja große 'HZangel gehabt, sie feien aber beledigt worden, indem man die Schule auf berufliche Grundlage gestellt habe. Man werde allen Wünschen nach Möglichkeit entfprechen,- wenn man aber, wie dies ein Antrag der Handelskammer Bingen bezwecke, darauf warten wolle, bis die Nachbarstaaten dte Fort­bildungspflicht geregelt habe, müsse man noch recht lange warten. An der ausgedehnten Aussprache beteiligten sich d:e Danbels- fantmcri: Mainz, Gießen, Friedberg, Offenbach und Bingen. Schließlich wurde folgender Antrag von Mainz angenommen:

Ter Hessische Handelskammertag anerkennt, daß eine bessere Fortbildung der weiblichen Jugend im allgemeinen Interesse und bezüglich der kaufmännischen weiblichen Angestellten auch im Berufs in ter esse wünscfrnswert ist. Die Einführung eines Fortbildungsschulzwanges könnte jedoch nur unter genauer Be­rücksichtigung der Bedürfnisse von .Handel und x$nbu)tne und unter Berücksichtigung der Verhältnisse der Nachbarstaaten er­folgen. Ter Handelskammertag empfiehlt die im Referate ent­haltenen Gesichtspunkte eingehender Würdigung. Z'.: e:ner be­stimmten Stellungnahme ist der Handelslammertag erst :n der Sage, wenn die Vorschläge der Regierung porliegen."

lieber denS chutz der Arbeitswilliger:' sprach Syn- dilüs Dr. Kratz von der Handelskammer Offenbach. ®r war der Ansicht, daß er sich über den Terrorismus der Gewerkschaften nicht auszulasse:: brauche, da er bekannt sei. Der Schutz der Arbeitswilligen sei ein Problem, mit dem man s:ch schon tm 12. und 13. Jahrhundert besaßt habe. Es gelte, der Macht der Gewerkschaften Einhalt zu tun und die Arbeilswüllgen zu schütze::. Tas könne man mit den: § 153 der Gewerbeordnung erreichen, es müsse:: die Strasversolgungen bei Streiks nur sofort erfolgen und nicht nach Monate::. Wege:: des Streikpostenstehens könne ditrch Polizeiverordnungen mehr erzielt werden, als durch Verbot des Streispostenstehens. Auch müßten den Gewerkschasten dw Rechtsfähigkeit gegeben werde::, dann könnten sie zivilrechtlich für jeden Schaden verantwortlich gemacht werden, meferent schlug namens der Offenbacher Handelskammer eine Entschließung vor, die sich gegen daS gesetzliche Verbot des Stre:kpoftenstehensi mlssprach. Die Entschließung wurde angenommen.

Zum Vorort des Hessischen Handelskammeriages wurde wieder Mainz bestimmt. Geh. Kommerzienrat H eiche! Herrn sprach dem Vorsitzenden sür die Leitung der Geschäfte herzlichen Dank aus Ter Vorsitze:ide dankte für das ifrü bewiesene Vertrauen.

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Gießener Anzeiger

General-Anzeiger sür Oberhessen

hesiischer Banöelstammcrtag.

Mainz, 10. Februar.

Gestern wurde hier im Stadtverordnetensitzungssaal der 27. Handelskammertag abgehalten. Sämtliche Handelskammern be§ Landes waren vertreten. Geh. Kommerzienrat Tr. Bau:- Berger- Mainz gedachte zunächst des verstorbenen Kommerzienrat h ö r t s ch - Friedberg, zu dessenAndenken ftch d:e Allwefenden ron ihre:: S:tzen erhoben. Sodann widmete der Vorf:tzende den au5 den Handelskammern ausgeschiedenen Kommerzienräten Saruch-Worms und Spohr-Offenbach Worte der Auerken- itung. Sei- Vorsitzende begrüßte den Ministerialrat Dr. tz o l - »inger- Darmstadt, Geheimerat S u f fe r t, Reg:erungm:at Bfeiffer, Regienmgsrat Schön und Burgermerster Kuhn, ltzommerzienrat K ö l s ch - Worms und d:e Offenbacher Handel,- iammer wünschten, daß erst über die beiiudjen llngelegenhecken, namentlich über die Fortbildungspflicht für Mädchen, vertzaiwelt luecben möge, es blieb aber nur bei der Reihenfolge cher Tagesord- nung.

Schließung angenommen:

Dem Arbeitgeber soll gestattet sein, in besonders drmgen- ben Fälle:: für die Dauer von drei Tagen sofort Heberarbeit leisten zu lasse:: unter der Bedingung, daß er gleich am ersten Tage der zuständige:: Verwaltungsbehörde davon Kenntnis gibt :,nd die Erlaubn:s nachträglich einholt. Es soll unzuläss:g sein, daß die Behörde die Erlaubnis von Heberarbeit von der Zahlung eines höheren Lohnes abhängig macht. Für Gewerbe­zweige, in denen an einzelnen Tagen ein vermehrtes Arbetts- bedürsnis auftritt, sollen auf höchstens fünfzig Tage im Kalender­jahre Ausnahmen von den Bestimmungen des § 137, Abs. 1, 2, 4, mit der Maßgabe zugelasfen werden können, daß die täg­liche Arbeitszeit zwölf Stunden, an Samstagen und Vorabenden von Festtage:: acht Stunden nicht überschreitet und die zu ge­währende :munterbroche::e Ruhezeit nicht weniger als zehn Stunde:: beträgt. In der ununterbrochenen Ruhezeit mühen die Stunde:: zwischen zehn Hhr abends und fünf Hhr morgens liegen. Die Wahl der Ausnahmetage soll dem Arbeitgeber freistehen. Gewerbetreibende, die Arbeiterinnei: über 16 Jahre auf Grund solcher Bestimmungen über die ge,etzl:ch festgesetzte Zeit hinaus beschäftigen, fallen dies nicht vorher anzu­zeigen brauche::; sie sollen verpflichtet sein, an einer in die Augen fallenden Stelle der Werkstätte eine Tafel auszuhangen, auf der jeder Tag, an dem Heberarbeit stattfindet, vor Beginn der Heberarbeit einzutragen ist. In Eingabe:: an den Bundes­rat und den Reick>stag soll beantragt werden, daß eure solche Regelung durch den Bundesrat ober, falls dieser nicht dazu be­fugt sei, durch Gesetz vorgenommen werde."

Heber die Vertretung von Industrie und Handel u: den Ersten Kammern bemerkte der Vorsitzende, daß die Frage in Hessen geregelt sei, es märe zu wünschen, daß man auch in den anderen Bundesstaaten diesem Verlangen entspreche.

Heber denVerkehr mit Nahrungs- und Genuß- mittel n" berichtete Syndikus Dr. G u n: a n n von der Handels­kammer Darmstadt. An der Aussprache beteiligten sich Dr. Kratz- Ofseiibach und Herr E i s m a y e r - Mamz, worauf fol­gende Entschlleßung angenommen wurde:

Bei Verfolgungen von Uebertretungen der Bestimmungen über den Verkefr mit Nahrungs- und Genußmitteln soll die Polizei verpflichtet sein, vor Mgabe der Akten an die Staats­anwaltschaft gewerbliche Sachverständige oder die zur Vertretung von Industrie und Handel berufene KörpersckM anzuhören." Weiter wurde folgende von der Darmstädter Handelskammer

Ausland.

Das Antwortschreiben des Zaren, luelches Prinz Hohenlohe nack) Wien mitbrachte, wurde dem Kaiser Zranz Josef durch die Vermittlung des Grafen Berchtold über­mittelt.

Ein englisches Luftschiffgesetz.

Die englische Regierung hat im Unterhaus ein Gesetz zur Siegelung der Luftschisfahrt eingebracht. Dieses Gesetz ermächtigt Lie Behörden, im Interesse der Sicherheit ober der Verteidigung des Landes das Fahreii von Luftschiffen über bestimmte Bezirke verbieten und auch die Zone vorzuschreiben, :n denen die Luftschiffe, die vom Auslände kommen, landen müssen. Wenn ein Luftschiff über eine verbotene Gegend fliegt oder zu fliegen »ersucht, oder den Landungsvorschristen nicht nachkommt, fiül ein Warnungssignal gegeben werden. Wird dieses Signal nicht »eachtet, soll es'gestattet sein, auf das Luftschiff zu feuern oder enbertocitige Mittel anzuwenden, die die Beachtung ber gesetz­liche:: Bestimmungen sicher stelle::.

Im englischen Hn ter Haus richtete ber Nationalist Middle More an Churchill die Anfrage, wie stark nach dem gegenwärtigen Baupläne der vollständige B e s: tz st a n d ber deutschen Flotte an Dreabnoughts :m April 1916 lein werde und eine wie große Anzahl bntifcher schiffe erforderlich sei, um denlUeberlegenheitsstanbavb Englands, nne er am 18 Marz 1912 festgelegt worden sei, aufrecht zu erhalten. Churchill er- Mderte, die Zahl der deutschen Dreadnoughts ei,nschlle,-lich ber Schlachtkreuzer werde in der genannten Zeit auf 26 berechnet. Die gesamte britische Flotte werde dann ein,chließllch der Schiffe Neuseelands und Australiens und den beiden Lord Neftons, aber ausschließlich ber von den malay:,chen Staaten und Kanada in Aussicht genommenen 43 Dreadnoughts besitzen. So werde ber Heberlegenheitsstandard gewahrt sein, wenn die im Parlament 1912 angekündigten Baupläne durchgeführt werden.

Als Saionji, der Führer ber japailischen Opvosition, im Sonntag im königlichen Palast war übergab ihm der Kai ser ein Reskript, das ihm befiehlt, sich zu bemühen die außer­ordentlich schwierige Politische Lage zu mildern, mit dem gesagt iein sollte, daß die Partei Seiyukwei das Mißtrauensvotum lallen lassen sollte. Daraufhin beriet Scnonll mit Öen Partei- iührern. Das Ergebnis der Beratung war anscheinend eine Spaltung der Pariei Seiyukwei.

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Aus Qeffen.

Ein parlamentarischer Ausflug

ift bei der jetzt begimienden Tagung der Zweiten Kam­mer von Seiten des Präsidenten vorgesehen und zwar soll die Fahrt diesmal nach O b c r h e s s e n gehen, nachdem die beiden letzten Ausflüge Rheinhessen resp. Starkenburg rum Ziele hatten. Bvrlliusig ist der Besuch der Grube Ludwigshofsnung mit dem Elektrizititätswerk, ferner Saline und Bad-Nauheim mit den Kuranlagen, sowie des großen Jnheidener Wasserwerkes usw. beabsichtigt. Wahr­scheinlich ist aber auch, daß diesmal der östliche Teil der Provinz, wie Büdingen, in den Bereich der Veranstaltung gezogen wird.

Deutsches Reich.

Der Wahlprüfungsausschuß des Reichstags , hat Bericht erstattet über die Wahlen der Abgeordenten Meyer (Herford) im 2. Wahlkreis des Regierungs- i bezirks Minden, Siebenbürger im 6. Wahlkreis des ; Regierungsbezirks Stettin, Haase (Königsberg) im B 3. Wahlkreis des Regierungsbezirks Königsberg (Stadt - Königsberg). Er beantragt alle Wahlen für gültig zu erklären. Gege:: alle drei Wahlen waren Proteste ein­gegangen, die'teilweise als unerheblich zurückgewiesen wur­den, zum Teil solche gelinge Wahlvergehen betrafen, daß eine Kassierung der Wahl oder die Anstellung von Beweis-

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