Zweites Blatt
Ur. 55
M. Jahrgang
Erscheint tögfid) mit Ausnahme des Sonntags.
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erhebungen nicht nötig erschien.
Die beabsichtigte Verschärfung der deutschen Spionagegcsetzgebung
Me Staatssekretär Dr. Lisco am Siormabend im Reichstage angekündigt hatte, beruht auf Anträgen der Militärverwaltung, die diese im Herbst 1912 bei der Reichsjustiz- oerwaltung gestellt hatte. Die Militärverwaltung hat sich in diesen Anträgen für eine ganz außerordentlich e V e r s ch ä r f u n g des Spionagegesetzes ausgesprochen und erklärt, daß die Neuordnung der Materie durch das neue Strafgesetzbuch zu lange Zeit in Anspruch nehmen würde. Der neue Entwurf wird dem Reichstage frühestens im nächsten Winter zugehen.
Der Hauptvorstand des R eichs v er b and es der deutschen Presse
freit am 8. und 9. Februar in Berlin eine Sitzung ab. Zu dem Thema „Vorbildung der Journalisten" nmröc vor ^wilden Instituten" gewarnt, die sich mit der Vorbereitung der Journalisten befassen. Eine weitere Entschließung betrat die Frankfurter Vorkommnis s e. Der Vorstand erklärte sich, nachdem er sich überzeugt habe, daß die „Frankfurter Zeitung" aus dem Rahmen >er sachlick)en Kritik nicht herausgegangen sei, mit der Verwahrung Die§ Frankfurter Journalisten- und Schriftstellervereins gegen dies Vorgehen durchaus einverstanden.
Eine Stiftung für Veteranen.
Geheimrat Reiß in Mannheim hat dem Präsidium des Badischer: Militärvercins-Berbandes zur Verwend:rüg im laufenden Jahr für bedürftige badische Veteranen aus den Jahren 1866 mit) 1870/71 10 000 Mark zur Verfügung gestellt. In erster Linie sollen solche Veteranen berücksichtigt werden, die in einen: der beiden Feldzüge verwundet oder durch deren Ml gen in ihrer Gesundheit geschädigt wurden.
Dienstag, st. Februar stst3
Rotationsdruck und Verlag der Brü hl'schen Universiläls - Buch- und Steindruckerei.
R. Lange, Gießen.
Syndikus Meesnrann von der Mainzer Handelskammer berichtete über den „Verkehr mit L e u ch t ö l" und den Gesetzentwurf darüber. Nach längerer Aussprache wurde solgcndc von Mainz vvrgesrlüagenc Entschließung angenommen:
„Der Hessische Handelskammertag ist grundsätzlich der Schaffung von Staatsmonopole::, sofern nicht zwingende öffentliche Interesse:: vorliegen, abgeneigt. Er erblickt indessen in der Entwicklung, die der Petroleumvertrieb unter der Herrschaft der Standard Oil Company genommen hat, eine Gefahr, der von: Reich entgegen getreten werden sollte. Der vorliegende 'Gesetzentwurf kann dann als Grundlage eines gesetzgeberischen Vorgehens angesehen werden, wennn die Voraussetzung als erfüllt zu erachten ist, daß der Vertriebsgesellschaft die Möglichkeit in eigener Deckung zu mäßigen Preisen gegeben ist, was der Handelskammertag angesichts der widerstreitenden Angaben der Sachverständigen selbst nicht nachprüfen kann. Im einzelnen bedarf der Gesetzentwurf in bezug auf eine Reihe von Punkten der Abänderung, auch hinsichtlich einer angemessenen Berücksichtigung der Interessen des Detailhandels."
Hebet- die „Kon kurrenzklausel in: H andels gern e r b e" berichtete Syndikus Tr. Stahl von der Handelskammer Friedberg. An den Vortrag knüpfte sich eine längere Anssprache, an der sich Syndikus M e e s m a n n, Dr. Gum a n n- Tarnistadt, Dr. Kratz-Offenbach und W a l l c r st e i n - Lffcn- bach beteiligten, die Handelskammern Offenbach, Worms stehen aus dem Standpunkte der bezahlten Karenz. Nachdem sich der Kommerzienrat S ch n: a hl - Mainz, Geheimer Kommerzienrat Heichelheim- Gieße::, Kommerzienrat K ö l s ch Worms und Herr May- Bingen noch zu der Frage geäußert hatten, wurde gegen die Stimmen von Darmstadt, Offenbach und Worms der erste Teil der Entschließung des Ausschusses des Deutschen Hcuwels- tages angenommen. Sie lautet:
„Die Kommission erklärt, daß die gegenwärtigen gesetzlichen B e ft i m m u n g e n über die Konlürrenzklausel int Handelsgewerbe nicht allein ausreiche::, sondern auch den Interessen aller Beteiligten am besten Rechnung tragen. Ttc Verschiedenartigkeit der geschäftlichen Verhältnisse in den einzelnen Zweigen und Betrieben von Handel und Industrie lässt es unmöglich erscheinen, Norme:: aufzustellen, die erhebl:che berechtigte Interessen nicht verletzen. Daher solltAbes nach wie vor lediglich dem richterlichen Urteile überlassen bleiben, Konkurrenzklauseln insoweit für unverbindlich zn erklären, als sw nach 3eit, Ort, Gegtmstand die Grenzen überschreiten, durch welche eine unbillige Erschwerung des Fortkommens des Hand- lungsgehilfeit ausgeschlossen wird."
Heber „Arbeitszeit der Arbeiterinne n" beamtete die Handelskammer Worms. Es wurde hierzu folgende Ent-
®te »stbietzener Hamilienblätter" werden dem „Anzeiger" viermal wöchentlich beigelegt, das ,-KrdsBlatt für den Kreis Sietzen" zweimal wöchentlich. Die „Landwirtschastlichen Seit* fraget»" erschemen monatlich zweimal.
vereinrnachnchten.
** Der Evang. Arbeiterverein in Gießen veranstaltete am Sonntag im Vereinslokal einen Vortragsabend. Pfarrer Loos-Butzbach sprach über die Dichter und Sänger der Freiheitskriege. Seine Ausführungen, die mit Zihtten aus Liedern und Gedichten ausgeschmückt waren, fanden rerchen ^=(3 erben t ei cf), 9. Febr. Der K r i e ge r v e r e i n hielt heute seine Hauptversammlung während des diesjährigen B e z: rks- festes ab, das am 25. Mai stattkinden soll. Der Vorscheine Briegel dankte den Gebern der freiwilligen Gaben zum Feste, sowie den Sammlern._________________________
Redaktion, Expedition und Druckerei: Schul« straße 7. Expedition und Verlag: e=^51. Redaktion:e^ll2. Tel.-Adr.:AnzeigerGießew
18 Pfund zugenommen.
Da ich suhlte, daß meine Körperkräste einer Stärkung bedurften, habe" ich von August bis heute Ihre Scotts Emulsion als Kräslig- unqsmiltel regelmäßig gebraucht. Welch guten Erfolg ich damit erzielte, geht wohl am besten daraus hervor, daß ich in dieser Zeit ineiil Geivicht von 114 aui 132 Pfund brachte d. i. eine Vermehrung von 18 Pfund innerhalb 6 Monaten. Daß ich mich jetzt gegen früher in einer viel besseren Geinütsverfasillng befinde und meist frohen heiteren Mutes bin, mochte ich gleichfalls der Wirkung von Scotts Emulsion zuschreiben. Mein Appetit ist anhaltend ein guter." ©oben b. Gr. Stürlack, 20. Jan. 12. (gez.)Fritz Jablonski.
fit. Angerburg, Oslpr. .
Scotts Emulsion ist Nichts anderes als ein schmackhafter, leicht verdaulicher, wirksamer Nährstoff. Sie besteht aus dem feinsten Norweger (Lofoten) Lebertran, der im Scottschen Verfahren ganz fein verteilt, daher leicht bekömmlich und auch für den schwächsten Magen zuträglich gemacht ist. Scotts Emulsion wird daher überall da mit Vorteil gebraucht, wo die darniederliegenden Kräfte einer Neubelebung und Wiederauffrischung bedürfen.
Doch niemals eine Nachahmung — immer nur die echte Scotts Emulsion!
Scott« Emulsion wirb von un8 auSschlietzlich im groben verkauft, und zwar nie lose nach Gewicht oder Matz, sondern nur In versiegelten Ortginalflaschen in Karton mit unserer Schutzmarke (Fischer mit dem Dorsch). Scott & Bowne, G. m. b. H., Franksurt a. M-
Bestandteile: Feinster Mebijinal-Lebertran 150,0, prtma Glyzerin 50,o, unterpboöphorigsaurer «alk 4,8. umcrphoSphoriglaurc« Natron 3* pul». Tragant 3,0 feinster arab. Gummi pulv. 2,0. Wasier 129,0, Alkohol 11,0. Hierzu aromatische Emulsion mit Zimt-, Mandel- und Ganltheriaöl ie 2 Trovsea.
vorgeschlagene Entschließung einstimmig angenommen:
„Die Regelung der Festsetzungen über Lebensrnittel in: Ver- ,orbnnngswege ist zu verwerfen. Es ist beim Kaiserlichen Ge- sundheitsmat eine Zentralstelle für das Deutsche Reich einzu- richten, welche folgenbe Aufgaben hat: a) Einheitliche Methoden der Hntersuchung von Nahrungs- und Genußmitteln für alle diejenigen Fälle feftzusetzen, in welchen die Hntersuchung nach verschiedenen Methoden möglich ist, die verschiedenen Methoden aber verschiedene Resultate ergeben können, b) Festsetzungen für die Nonne:: ber Beurteilung der einzelnen Nahrungs- und Genußmittel zu treffen. Das Recht der fre:eu Beiveiswürdigung der Gerichte wird durch die Festsetzungen und Gutachte:: der Zentralstelle nicht berührt, c) Auf Ersuchen der Gerichte über Fragen, welche die Herstellung und Beschaffenheit von Nahrungs- und Genußmitteln betreffen, Obergutachten zu erstatten, sofern in dem gerichtlichen Verfahren von einander abweichende Gutackften mehrerer Sachverständiger vorliegen. Auch auf Erfordern von Handelskammern sind Gutachten zu erstatten. Die von der Zentralstelle getroffenen Festsetzungen sind einer neuen Durchsicht zu unterwerfen, wenn ein hierauf gerichteter Eintrag von Handelskammern gestellt wird. Dte <yeft setzunge:: der Zentralstelle sind zu veröffentlichen: ebenso die ihnen zugrunde liegenden Beratungen, zum mindesten ut Auszügen, welche alle bei der Beratung geltend gemachten Gründe und Gegengründe wiedergeben. Die Geschüstsordnung für die Zentralstelle stellt der Bundesrat auf. Sie muß die Bestimmung enthalten, daß bei allen Beratungen mindestens die Hälfte der Beratende:! ans solche:: Mitgliedern der Ze:ckralstelle bestehen muß, welche Gewerbetreibende der Nahrungsmittel-Industrie ’inUeber die „Fortbi 1 dungsschu 1 pslicht für Mäd- ch c n" berichtete Syndikus Tr. Zeidler von der Handelskammer Gießen Au der Aussprach' beteiligte sich zunächst Geheimerat Süfsert In der Fortbildungsschule der Mädchen müsse der 8weck! verfolgt werden, sie für ihre:: späteren Beruf als Haus- Trau heranzubilden. Aus die Interessen der Jndustt:e wegen der Mlmltting der Schule müsse Rücksicht genommen werden, d:ese Frage bedürfe iwch der Lösung. Notwendig fei, daß die Mädchen
Eutol-Bonbons wirken ganz vorzüglich gegen Husten und Heiserkeit Man achte nur auf das Wort „Entöl“ und weise Nachahmungen mit ähnlich klingendem Namen zurück. 58 "o
eile.
»ehe Suite.
Handel.
Der Kaffeeverbranch in Deutschland ist in den letzten Jahren stark zurückgeaangen: das läßt sich mit Sicherheit aus der Abnahme der Einflihr in den freien Verkehr entnehmen, iiefe Einfuhr hat in den drei Zähren 1910 bis 1912 nur 5 249 000 Doppel- zenmer betragen gegen 5 959 00') Doppelzentner ut den vorans- gegangenen drei Jahren 1907 bis 1909. Dem Anwachsen der Ve- uölferung lentsprechend hätte die Einstihr zunehmen statt zurnckaehen müssen. Dian hat eben den Kaffeegennß einaeschränkt, weil der Kasiee immer teuerer geworden ist. Aber diese Verleuerung des Kaffees ist wemaer durch die Erhöhung des deutschen ttasteezolles vom Jahre 1909 herbeigefiihit worden als durch die Kastee- valorisation und durch die fortgesetzten Erhöhungen des Ausfuhrzolles besonders in Brasil > e n. Der deutsche Emgangszoll wurde int Jahre 1909 nur um 10 P:g. pro Pfimd, nämlich von 40 Mk. out 60 Äik. st'ir den Doppelzentner erhöht. Die Preissteiaerung macht sich ober schon beim Ankauf im Produktionslande bemerkbar. Für die 5 959 000 Doppelzentner, die 1907 bis 1909 eingefichrt wurden, haben wir nur wenig über 600 Millionen Mark an das Attsland gezahlt, für die von 1910 bis 1912 emgeftchrten 5 249 000 Doppelzentner aber nahezu 700 Millionen Mark. Mit Recht find kürzlich im Reichstag Maßnahmen verlangt worden, dte geeignet feien, der durch die sogeuannle Valorisation herbeigeführten ki.ustliche11 Verteuerung des Kasfees eutgegenzuwirkeu.
eine bessere Ausbildung erhielten. In Baden seien diese Fortbildungsschulen für Mädchen schon seit vielen Jahren eingefuhrt, ebenso in einer Reihe von Städten im Reiche. Gießen n:u> Oseudach hätten die Anregung zur Gründung einer solchen Schule gegeben. Ter Zweck werde aber nur durch eine obltgatortfche Schule erreicht. Tie Regierung werde mit der Errichtung an die größeren Städte Hessens herantreten. Die Fortbildungsschule für Knaben habe ja große 'HZangel gehabt, sie feien aber beledigt worden, indem man die Schule auf berufliche Grundlage gestellt habe. Man werde allen Wünschen nach Möglichkeit entfprechen,- wenn man aber, wie dies ein Antrag der Handelskammer Bingen bezwecke, darauf warten wolle, bis die Nachbarstaaten dte Fortbildungspflicht geregelt habe, müsse man noch recht lange warten. An der ausgedehnten Aussprache beteiligten sich d:e Danbels- fantmcri: Mainz, Gießen, Friedberg, Offenbach und Bingen. Schließlich wurde folgender Antrag von Mainz angenommen:
„Ter Hessische Handelskammertag anerkennt, daß eine bessere Fortbildung der weiblichen Jugend im allgemeinen Interesse und bezüglich der kaufmännischen weiblichen Angestellten auch im Berufs in ter esse wünscfrnswert ist. Die Einführung eines Fortbildungsschulzwanges könnte jedoch nur unter genauer Berücksichtigung der Bedürfnisse von .Handel und x$nbu)tne und unter Berücksichtigung der Verhältnisse der Nachbarstaaten erfolgen. Ter Handelskammertag empfiehlt die im Referate enthaltenen Gesichtspunkte eingehender Würdigung. Z'.: e:ner bestimmten Stellungnahme ist der Handelslammertag erst :n der Sage, wenn die Vorschläge der Regierung porliegen."
lieber den „S chutz der Arbeitswilliger:' sprach Syn- dilüs Dr. Kratz von der Handelskammer Offenbach. ®r war der Ansicht, daß er sich über den Terrorismus der Gewerkschaften nicht auszulasse:: brauche, da er bekannt sei. Der Schutz der Arbeitswilligen sei ein Problem, mit dem man s:ch schon tm 12. und 13. Jahrhundert besaßt habe. Es gelte, der Macht der Gewerkschaften Einhalt zu tun und die Arbeilswüllgen zu schütze::. Tas könne man mit den: § 153 der Gewerbeordnung erreichen, es müsse:: die Strasversolgungen bei Streiks nur sofort erfolgen und nicht nach Monate::. Wege:: des Streikpostenstehens könne ditrch Polizeiverordnungen mehr erzielt werden, als durch Verbot des Streispostenstehens. Auch müßten den Gewerkschasten dw Rechtsfähigkeit gegeben werde::, dann könnten sie zivilrechtlich für jeden Schaden verantwortlich gemacht werden, meferent schlug namens der Offenbacher Handelskammer eine Entschließung vor, die sich gegen daS gesetzliche Verbot des Stre:kpoftenstehensi mlssprach. Die Entschließung wurde angenommen.
Zum Vorort des Hessischen Handelskammeriages wurde wieder Mainz bestimmt. Geh. Kommerzienrat H eiche! Herrn sprach dem Vorsitzenden sür die Leitung der Geschäfte herzlichen Dank aus Ter Vorsitze:ide dankte für das ifrü bewiesene Vertrauen.
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Gießener Anzeiger
General-Anzeiger sür Oberhessen
hesiischer Banöelstammcrtag.
Mainz, 10. Februar.
Gestern wurde hier im Stadtverordnetensitzungssaal der 27. Handelskammertag abgehalten. Sämtliche Handelskammern be§ Landes waren vertreten. Geh. Kommerzienrat Tr. Bau:- Berger- Mainz gedachte zunächst des verstorbenen Kommerzienrat h ö r t s ch - Friedberg, zu dessen „Andenken ftch d:e Allwefenden ron ihre:: S:tzen erhoben. Sodann widmete der Vorf:tzende den au5 den Handelskammern ausgeschiedenen Kommerzienräten Saruch-Worms und Spohr-Offenbach Worte der Auerken- itung. Sei- Vorsitzende begrüßte den Ministerialrat Dr. tz o l - »inger- Darmstadt, Geheimerat S u f fe r t, Reg:erungm:at Bfeiffer, Regienmgsrat Schön und Burgermerster Kuhn, ltzommerzienrat K ö l s ch - Worms und d:e Offenbacher Handel,- iammer wünschten, daß erst über die beiiudjen llngelegenhecken, namentlich über die Fortbildungspflicht für Mädchen, vertzaiwelt luecben möge, es blieb aber nur bei der Reihenfolge cher Tagesord- nung.
Schließung angenommen:
„Dem Arbeitgeber soll gestattet sein, in besonders drmgen- ben Fälle:: für die Dauer von drei Tagen sofort Heberarbeit leisten zu lasse:: unter der Bedingung, daß er gleich am ersten Tage der zuständige:: Verwaltungsbehörde davon Kenntnis gibt :,nd die Erlaubn:s nachträglich einholt. Es soll unzuläss:g sein, daß die Behörde die Erlaubnis von Heberarbeit von der Zahlung eines höheren Lohnes abhängig macht. — Für Gewerbezweige, in denen an einzelnen Tagen ein vermehrtes Arbetts- bedürsnis auftritt, sollen auf höchstens fünfzig Tage im Kalenderjahre Ausnahmen von den Bestimmungen des § 137, Abs. 1, 2, 4, mit der Maßgabe zugelasfen werden können, daß die tägliche Arbeitszeit zwölf Stunden, an Samstagen und Vorabenden von Festtage:: acht Stunden nicht überschreitet und die zu gewährende :munterbroche::e Ruhezeit nicht weniger als zehn Stunde:: beträgt. — In der ununterbrochenen Ruhezeit mühen die Stunde:: zwischen zehn Hhr abends und fünf Hhr morgens liegen. — Die Wahl der Ausnahmetage soll dem Arbeitgeber freistehen. Gewerbetreibende, die Arbeiterinnei: über 16 Jahre auf Grund solcher Bestimmungen über die ge,etzl:ch festgesetzte Zeit hinaus beschäftigen, fallen dies nicht vorher anzuzeigen brauche::; sie sollen verpflichtet sein, an einer in die Augen fallenden Stelle der Werkstätte eine Tafel auszuhangen, auf der jeder Tag, an dem Heberarbeit stattfindet, vor Beginn der Heberarbeit einzutragen ist. — In Eingabe:: an den Bundesrat und den Reick>stag soll beantragt werden, daß eure solche Regelung durch den Bundesrat ober, falls dieser nicht dazu befugt sei, durch Gesetz vorgenommen werde."
Heber die Vertretung von Industrie und Handel u: den Ersten Kammern bemerkte der Vorsitzende, daß die Frage in Hessen geregelt sei, es märe zu wünschen, daß man auch in den anderen Bundesstaaten diesem Verlangen entspreche.
Heber den „Verkehr mit Nahrungs- und Genuß- mittel n" berichtete Syndikus Dr. G u n: a n n von der Handelskammer Darmstadt. An der Aussprache beteiligten sich Dr. Kratz- Ofseiibach und Herr E i s m a y e r - Mamz, worauf folgende Entschlleßung angenommen wurde:
„Bei Verfolgungen von Uebertretungen der Bestimmungen über den Verkefr mit Nahrungs- und Genußmitteln soll die Polizei verpflichtet sein, vor Mgabe der Akten an die Staatsanwaltschaft gewerbliche Sachverständige oder die zur Vertretung von Industrie und Handel berufene KörpersckM anzuhören." Weiter wurde folgende von der Darmstädter Handelskammer
Ausland.
Das Antwortschreiben des Zaren, luelches Prinz Hohenlohe nack) Wien mitbrachte, wurde dem Kaiser Zranz Josef durch die Vermittlung des Grafen Berchtold übermittelt.
Ein englisches Luftschiffgesetz.
Die englische Regierung hat im Unterhaus ein Gesetz zur Siegelung der Luftschisfahrt eingebracht. Dieses Gesetz ermächtigt Lie Behörden, im Interesse der Sicherheit ober der Verteidigung des Landes das Fahreii von Luftschiffen über bestimmte Bezirke verbieten und auch die Zone vorzuschreiben, :n denen die Luftschiffe, die vom Auslände kommen, landen müssen. Wenn ein Luftschiff über eine verbotene Gegend fliegt oder zu fliegen »ersucht, oder den Landungsvorschristen nicht nachkommt, fiül ein Warnungssignal gegeben werden. Wird dieses Signal nicht »eachtet, soll es'gestattet sein, auf das Luftschiff zu feuern oder enbertocitige Mittel anzuwenden, die die Beachtung ber gesetzliche:: Bestimmungen sicher stelle::.
Im englischen Hn ter Haus richtete ber Nationalist Middle More an Churchill die Anfrage, wie stark nach dem gegenwärtigen Baupläne der vollständige B e s: tz st a n d ber deutschen Flotte an Dreabnoughts :m April 1916 lein werde und eine wie große Anzahl bntifcher schiffe erforderlich sei, um denlUeberlegenheitsstanbavb Englands, nne er am 18 Marz 1912 festgelegt worden sei, aufrecht zu erhalten. Churchill er- Mderte, die Zahl der deutschen Dreadnoughts ei,nschlle,-lich ber Schlachtkreuzer werde in der genannten Zeit auf 26 berechnet. Die gesamte britische Flotte werde dann ein,chließllch der Schiffe Neuseelands und Australiens und den beiden Lord Neftons, aber ausschließlich ber von den malay:,chen Staaten und Kanada in Aussicht genommenen 43 Dreadnoughts besitzen. So werde ber Heberlegenheitsstandard gewahrt sein, wenn die im Parlament 1912 angekündigten Baupläne durchgeführt werden.
Als Saionji, der Führer ber japailischen Opvosition, im Sonntag im königlichen Palast war übergab ihm der Kai ser ein Reskript, das ihm befiehlt, sich zu bemühen die außerordentlich schwierige Politische Lage zu mildern, mit dem gesagt iein sollte, daß die Partei Seiyukwei das Mißtrauensvotum lallen lassen sollte. Daraufhin beriet Scnonll mit Öen Partei- iührern. Das Ergebnis der Beratung war anscheinend eine Spaltung der Pariei Seiyukwei.
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Aus Qeffen.
Ein parlamentarischer Ausflug
ift bei der jetzt begimienden Tagung der Zweiten Kammer von Seiten des Präsidenten vorgesehen und zwar soll die Fahrt diesmal nach O b c r h e s s e n gehen, nachdem die beiden letzten Ausflüge Rheinhessen resp. Starkenburg rum Ziele hatten. Bvrlliusig ist der Besuch der Grube Ludwigshofsnung mit dem Elektrizititätswerk, ferner Saline und Bad-Nauheim mit den Kuranlagen, sowie des großen Jnheidener Wasserwerkes usw. beabsichtigt. Wahrscheinlich ist aber auch, daß diesmal der östliche Teil der Provinz, wie Büdingen, in den Bereich der Veranstaltung gezogen wird.
Deutsches Reich.
Der Wahlprüfungsausschuß des Reichstags , hat Bericht erstattet über die Wahlen der Abgeordenten Meyer (Herford) im 2. Wahlkreis des Regierungs- i bezirks Minden, Siebenbürger im 6. Wahlkreis des ; Regierungsbezirks Stettin, Haase (Königsberg) im B 3. Wahlkreis des Regierungsbezirks Königsberg (Stadt - Königsberg). Er beantragt alle Wahlen für gültig zu erklären. Gege:: alle drei Wahlen waren Proteste eingegangen, die'teilweise als unerheblich zurückgewiesen wurden, zum Teil solche gelinge Wahlvergehen betrafen, daß eine Kassierung der Wahl oder die Anstellung von Beweis-
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