Ausgabe 
10.11.1913 Drittes Blatt
 
Einzelbild herunterladen

Kr. 264

Drittes Statt

165. Jahrgang

Erscheint tSglich mit ÄuSnafane des Sonntags.

TieGietzener Zamtlienvlätter" werden dem .Anzeiger" viermal wöchentlich beigelegt, das Xrekbfatt ftir den Kreis Sieben" zweimal wöchentlich. Di«Landwirtschaftlichen Seit« frage«" erscheinen monatlich zweimal.

Gießener Anzeiger

General-Anzeiger für Oberhefjen

Montag, 10. November 1AZ

RotatiauLdruck und Bering der BrüchL^chea UniversttätS Bnch- und Stemdruekerei.

R. Lange, Gießen.

Redaktion, Expedition und Druckerei: Schul» straße 7. Expedition und Verlag: eWöl. Redakton:«^S112. Tel.-Adr.: AnzeigerGießen»

Line Tagung des Hansa-Vnrrdes.

~ Ben^l in, 8. Nov.

^"msabund hielt in diesen Tagen seine diesjährige Hansa-Woche ob, in der er sich mit verschiedenen internen An Ot'l^O^nht'iten' aber auch mit allgemein mtrrcfficrcnDen Fragen oe§ Gewerbes, des Handels und der Industrie beschäftigte. jjn der heutigen Schlußsitzung beschäftigte sich der Jndustrierot tzansabundes rmter dem Vorsitz des Reichstagsabgevrdncten Generaldirektors Stveve mit der Frage einer Verstärkung des Einflusses von Industrie, Handel und Gewerbe im Reicks- tag. Der Berichterstatter Assessor Dr. Kleefeld, der Ge- .des Bundes, bezeichnete es als Kardinalgedauken für dle tznkLnftige Arbeit, daß es besonders darauf ankv-nrmeii müsse, Ungehörige des Gewerbestandes in die Parlamente zu entsenden, ea sie kraft ihrer v rat tischen kaufmännischen Erfahrungen und Kenntnisse in erster Linie geeignet seien, eine den praktischen Er- forderungen des Gewerbestandes dienende Wirtsckfaftspolitik zu betreiben. Es käme darauf an, die für Industrie, Handel und Gewerbe in Betracht kommenden Gesetzentwürfe der Regierung nrit möglichst indnstrie- und gewerbefreundlichem Geist zu er­füllen.

Der frühere Abgeordnete Dr. Streseman n behandelte die Fraye des Schutzes der Arbeitswilligen. Nichts hat nach dem Redner so verheerend gewirkt wie das Schlagwort des Zuchthausgesetzes, das noch) heute für Agitatoren niederen Ranges herhattcn muß, um die längst als dringend empfundene Forderung eines stärkeren Schutzes der Arbeitswilligen zu be­kämpfen. Die Verhältnisse in Bezug aus mangelnden Schutz der­artiger Arbeiter seien aber heute vollkommen unhaltbar gewor­den. Die Anwendung der bestehenden Gesetze erfolge durchaus nicht einheitlich. Einmal wende man Militär an, um Exzessen int Keime vorzubeugen, ein andermal ständen die Behörden auf dem Standpunkt, daß ein Eingreifen erst erforderlich sei, wenn bereits Gewalttätigkeiten vorgekommen seien. Um der Unsicher­heit her Behörden und Beamten ein Ende zu machen, sei der Erlaß einer S t r e i n st r n f t i o n zu fordern. Ter Redner verlangt weiter Beschleunigung des Strafverfahrens bet Streik­ausschreitungen, Beseitigung der Ausnahmestellung der Gewerk­schaften dadurch, daß der § 31 B. G. B. auch aus die nichteinge- tragencn Gewerkschaften Anwendung findet und schließlich eine Er­gänzung der §§ 240 und 241 St. G. B. im Sinne einer schär­feren Erfassung der strafbaren Bedrohung und Nötigung.

Eine Entschließung im Sinne des Redners wurde angenom­men.

Die Eidesleistung des Königs Ludwig.

München, 8. Nov. Heute vormittag 10 Uhr fand im großen Saale der königlichen Residenz die feierliche Eidesleistung statt in Anwesenheit der Prinzen des königlichen Hauses, des königlichen Staatsmiuisteriums, der Mitglieder des Staatsrates, der Abgeordneten der beiden Kammern des Landtages und des großen Dienstes. Bor der Eidesleistung verlas der König mit großem Nachdruck eine Rede, in der er betonte, nur die Erkenntnis, daß die Sorge für das Wohl der Monarchie und des .Vater­landes eine Beendigung des bisherigen Zustandes drin­gend erheischte, habe in ihm den schweren Entschluß reifen lassen, den Schritt zu tun, der in diesem feierlichen Akte seinen Abschluß finde. Er fithr dann fort: Ich ersuche nun beit Herrn Staatsministcr der Justiz, den in § 1 des 10. Titels der Verfassungsurkunde bestimmten (Äd vor­zusprechen.

Nach dem Verlesen des Eides, welcher lautet:Ich schwöre nach der Verfassung und den Gesetzen des Reiches zu regieren, so wahr mir Gott helfe und sein heiliges Evan­gelium", sprach der König mit erhobener rechter Hand: Ich schwöre.

Im Anschluß hieran hielt der Vorsitzende im Ministcr- rat Freiherr Dr. v. Hertling eine Ansprache an den König, in der er sagte: Vereint mit der Bevölkerung des Landes erheben wir die Herzen zu Gott mit dem innigen Wunsche, daß der Allmächtige seine segnende .Hand über Euer Königlichen Majestät und dem gesamten Königlichen Hause immerdar malten lassen möge. Hiermit war die Feierlichkeit beendet.

Die sämtlichen Truppen des Standortes München wurden heute mittag auf dem Hose der Kasernen, auf denen die Flaggen wehten, auf den neuen König Ludwig III. vereidigt.

Die Zivil liste des Königs.

Vom bayerischen Finanzministerium ist eine Nachtrags­forderung zum Voranschlag des Königlichen Hofes für Apanagen im Landtag eingebracht worden, die infolge der Beendigung der Regentschaft und der Thronbesteigung König Ludwigs III. einen verfassungsmäßigen Bestandteil der Zivilliste bildet. Diese Nachtragsforderung einbegriffen bezifftwt sich die Gesamtsorderung für die Erhöhung der Zivilliste auf rund 1400 000 Mk. In der ersten dem Land­tag zugeganqenen Vorlage werden zur Erhöhung der Zivil­liste 1 168 950 Mk. gefordert, so daß das Mehr dieser Nach­tragsforderung sich auf rund 230 000 Mk. beziffert. Sie erreicht nicht den vollen Betrag der verfassungsmäßigen Apanagen, sondern nur etwa die Hälfte davon.

Das Urteil im Krupp-Prozeß.

** Berlin, 8. Nov.

Der heutige letzte Verhandlungstag in dem Prozeß gegen die Kruppschen Beamten Direktor Eccius und Bureauvorsteher Brandt brachte zunächst wieder einige Erklärungen. Vor Ein­tritt in die Verhandlung wandte sich der Vorsitzende, Landgerichts­direktor Karsten, gegen eine Aeutzerung des Verteidigers des Angeklagten Brandt, JR. Löwenstein, der in seinem Plädoyer gesagt hatte, daß das WortBestechung" einen häßlichen Klang habe, daß sich aber auch große Männer schon strafbarer Hcmd- lungen schuldig gemacht hätten: so habe im Jahre 1813 General Borck v. Wartenberg mit seiner Konvention mit dem russischen General Diebitsch Landesverrat verübt, Fürst Bismarck habe die Emser Depesche gefälscht, um die Einigung Deutschlands zu er­zielen usw.; trotzdem seien deren Namen mit leuchtenden Buch­staben in die Sterne geschrieben. Wenn Brandt etwas Strafbares getan habe, so müsse man die edlen Motive berücksichtigen, die ihn dazu veranlaßt haben. Der Vorsitzende erklärte (mit vollem Rechte) in der Hereinziehung der Namen dieser großen Männer erblicke das Gericht eine Verletzung ihres Andenkens und sei der Meinung, daß diese rednerische Entgleisung besser unterblieben wäre.

Nach einem kurzen Meinungsaustausch zwischen dem Vor­sitzenden und dem Verteidiger hierüber begann JR. Dr.' v. Gor- don, der Verteidiger des Angeklagten Eccius, sein Plädoyer. Er wies darauf hin, daß ein Urteil, wie es der Staatsanwalt gegen Eccius beantragt habe, gleichbedeutend wäre mit der bürger­lichen Vernichtung seines Klienten. Wenn der Angeklagte Eccius wirklich etwas über das Maß des Erlaubten hinausgegangen wäre, so müßte man das auf Rechnung des Eifers für seine Firma sehen, die ihn nach «alter, echter Kruppscher Art nicht fallen lassen werde. Eccius habe infolge Arbeitsüberhäufung sich nicht um alle Einzelheiten seines Dezernates bekümmern können: cs sei weiter nicht zu beweisen, daß Eccius beim Abschluß des bekannten Ver­trages von 1909 Kenntnis davon hatte, daß das Geld zu Be­stechungen verwendet werden sollte; ebensowenig könne an den Weihnachtsgratifikationen etwas Auffälliges gefunden werden.

Nach fast vierstündiger Beratung wurde

das Urteil verkündet.

Brandt wurde wegen Bestechung zu vier Mo necken Gefängnis verurteilt, die durch die Urttcrfud)mtg»lKTit~ afa verbüß! erachtet wurden. Bon der Anklage des Verrats militärischer Geheimnisse wurde er freigesprochen

Der Angeklagte Eccius wurde ivegeu Beihilfe zur Be stechung zu 120 0 Mark Geldstrafe, eventuell 120 Tagen Gefängnis, verurteilt.

In der Begründung führte der Vorsitzende, Landgerichts bireftor Karsten, aus, daß die fvirma Krupp im Laufe der Jahre infolge der hohen Preise ihre besondere Stellung ans dem (Mc biete des artilleristischen Wasfenweicns verlor. Direktor Budde der Firma Krupp habe daher auf eine bessere Orientierung in Berlin gedrungen, um die Konkurrenzpreise zu erfahren, imd hier für schien ihm Brandt die geeignetste Person. Direllvr Schütz habe auf die Möglickckeit hingewiesen, daß Brandt von seinen früheren Kameraden Nachrichten erhalten könne imb Brandts Bedenken mit dem Hinweis beschwichtigt, daß es für ftriLDp militärische Geheimnisse nicht gebe. Der Angeklagte Brandt sollte also zum Zwecke der Beschaffung von Nachrichten Geselligkeit pflegen. Er hat dann mit früheren Mamerabcn Titrator und Re staurants besucht und dort irijriftlid) und mündlich sttirchricksten von ihnen erhalten nnb diese für die Korn Walzer verarbeitet. Die feinen Kameraden gegebenen Geschenke gab Brandt nur ju dem Zweck, Nachrichten zu erhalten, und damit i ft-für ibn der Tatbestand der Bestechung im Sinne des t? 333 StHW. gegeben. Das Gericht hat die Bestechungshandlung als eine fortgesetzte Handlung angesehen. Die Gesamt a n s w e n d u n g e n für bi e Kam-c raben hat das Gericht auf 1275 M f. bemessen, stfack den Gutachten der Sachverständigen handelte es sich zwar um militärische Geheimnisse, aber tatsächlich wußte die Firma Krupp alle Geheimnisse auf artilleristischem Gebiete, und es lag somit ein Verrat militärischer Geheimnisse nicht vor, da auch Brandt alle Geheimnisse kannte. Der Angeklagte Eccius hat das Dezernat zwar erst nach der Berufung Brandts nach Berlin über­nommen, er war aber darum besorgt, daß der orbcntliriM* Nach richtendienst in Berlin aufrechterhalten blieb. Er wußte, daß Brandt Gratifikationen erst bezog, seit er die Nachrichten Der mittclte. Den Angaben des Zeugen Metzen ist das Gericht soweit gefolgt, als sein Zeugnis durch den unbestrittenen Briefwech s e 1 unterstützt wird. Der Brief, in dem Eccius schreibt, er möchte aus naheliegenden Gründen nicht auf den Brief Metzens ant Worten, in 'welchem dieser die Funktionszulage für Brandt er örtert, könnte nur so aufgefaßt werden, daß Eccius^diese Frage nicht schriftlich behandelt wissen wollte, weil er die Sache für zu gefährlich hielt. Das Gericht hat indessen nicht angenommen, daß eine bewußte gemeinsame Handlung bei beiden Angeklagten in der Beftechungshandlung vorliegt, wohl aber war es der Ansicht, daß bei Eccius Beihilfe vorliege. Er mußte luenigftenö mit der Möglichkeit rechnen, daß Brandt die Militärpersonen frei- hielt und ihnen sonstige Vorteile gewährte, um sie für die Zukunft zur Hergabe von Nachrichten zu bestimmen. Bei der Str^is z u m e s s u n g ist als strafverschärfend angesehen worden, daß die Straftaten Jahre hindurch begangen worden sind und daß dieselben zu schwerer Schädigung der Heeresverwaltung Anlaß gaben. Trotzdem hat es sich ergeben, daß auf unser Be­amtentum kein Makel fällt. Als strafmildernd siel ins Gewicht, daß die Angeklagten nur ihrer Firma bienen wollten, und daß der für die Bestechung aufgewendete Betrag für die langen Jahre nicht sehr erheblich scheint. Bei Eccius ist noch als be sonders strafmildernd anzusehen, daß er die Brandtsche Tätig­keit nicht eingerichtet, sondern nur fortgeführt hat; zudem ist er sehr häufig krank und von Essen abwesend gewesen. Deshalb wur­den Eccius auch mildernde Umstände zugebilligt, Brandt aber nickst.

Das Geheimnis der Manic-Uatastrophe versucht jetzt ein bekannter deutscher Marinefachmann, der Marineoberbaurat .H ö l z e r m a n n , zu enthüllen. Auch nach dem Bericht der Untersuchungskommission blieb Fachleulei' und Laien bei dem Verlauf der Katastrophe unklar, wie das Riefenschiff sich stundenlang leck über Wasser halten konnte.

Alfred Rüssel wallaee t.

Ter letzte der großen Mitkämpfer Darwins, der Hocker, Lyell und wie sie' alle heißen, ist, wie schon telegraphisch mitgeteilt, mit Wallace dahingegangen. Mit erstaunlicher Rüstigkeit hat Wallace bis ins neunzigste Lebensjahr die naturwissenschaftliche Erkennt­nis die er vor mehr als einem halben Jahrhundert gleichzeitig mit Darwin errungen hat, verfochten. Alle Zweige der Natur- forschung verdanken diesemGrand old Man os Science", wie die Engländer ihn seit mehreren Jahrzehnten nannten, unendlich viel die. größte aller seiner Leistungen aber trägt beute nicht feinen Namen - Tie Entdeckung des Kampfes ums Dasein und der Auslese. Darwin kam auf feine Theorie, als er das SBerf Malthus' über die Bevölkerung las, und es ist em wunder­bares "Zusammentreffen, daß Wallace zwar später als Darwin, aber völlig unabhängig von ihm, aus dein gleichen Werke ichopfte, das die Anregung zu dem großen naturwissenschaftlichen Ge­danken der Auslese war.

Dieses denkwürdige Ereignis hat er selbst einmal geschildert. Gr weilte'damals im Malayenarchipel und mar gerade in Tornate auf Borneo angekommen . . .Zn dieser Zeit litt ich an einem beftiaen Anfall von Wechselfieber und Mißte ^täglich wahrend be» SM telftosts und der- Fieberanfälle ein paar nttinden lang liegen. Scnb b efer Zeit konnte ich nichts.tun, als.über einige Gegen- S nachdenken, die mich gerade besonders interessiertem Eines Tages famen mir diePrinzipien der Bevölkerung von Malthus ins Gedächtnis, die ich vor etwa 12 fahren gefelen hatte, dachte an eine klare Darstellung derwirklichen »mbemme der Bevölkerungszunahme", Krankheiten, Unfalle Krieg und Düngers, not die die Volkszahl ivilder Rassen auf 'owe niedrigerem Durch­schnitt halten, als den .der zivllilierten Volker. Dabei fiel es mir auf daß diese Gründe - oder entsprechende - in der Welt bet Tiere auch wirksam find; und da die Tiere sich mel raichcr vermehren als die Menschen, müllen unter ihnen alftahrlich aZorbcntlid) viele der Vernichtung anbeimfaHen, Danut dw Anzahl Dine jeder Art nicDergehalten wird, da lic^augenschemlich nicht von Fahr zu Jahr regelmäßig zunehmim. Sonst wäre die Erde ßhonlängst dicht von Denen bevölkert, ^e sich am raichesten sotivilanzen Als ich so über die geroaluge unD bcitauDige Ver- nichtimg nachi^chte. Die Dieser Tatbestand erforderte warf ich Dft Frage awft Warum sterben die einen wahrend die anderen lebend Und die Antwort lautete: im allgemeinen bleiben die tauglichsten am Sehen. Den Wirkungen der Krankheiten entgehen Die gesundestm Den Feinden die stärksten. Die gewandtesten imd Die schlauesten ' dem Hunger Die besten Jager ober Die mit Der besten Verdauung usw. Run blitzte iumir^rGe^nke^ßdaß Diefei- Mhfftätiac Vorgang notwendig feb. Raste vervestem miisie, ue t in icbcr fcation' di.' weniger Geeigneten auägerners nnb die Tannlickeit am Leben bleiben mürben, d.h die Tauglichen ntifÄ&ben btoben. Ta gl* ich au. emmal^anze SSirfiuin Hornnn ;u sehen: wenn Veränderungen des ~anoc. oiet des Meeres eLtraten,'wenn sich Das Klima änberti, wenn^ Die Nahrungszufuhr veränderte, wenn andere Hemde komm und wir wissen, daß solche ^eranDming^

funben haben und menn ich die Variationsbreite f^er urt chs Auge faßte, die ich als Sammler kennen gelernt hallr, dann

mußten alle Veränderungen, die für Die Anpassung einer Art an die wechselnden äußeren Bedingungen notwendig sind, ein­treten. Da aber große Veränderungen in Der Umgebung immer langsam eintreten, mußte Zeit genug für die Veränderungen vor­handen sein. Die in jeder .Generation das lleberleben der Taug­lichsten bewirkten. Auf diesem Wege konnte jeder Teil Der tieri­rischen Organisation ganz nach Bedarf umgewandelt werden, und gerade durch diesen Vorgang Der Umwandlung mußte das Nicht­umgewandelle aussterben, und so wären Di? bestimmten Artkenn­zeichen und die Eiiizelstellung jeder Art erklärt.

Je mehr ich Darüber nachdachte, umsomehr gewann ich die Ueberzeugung, das lange gesuchte Naturgesetz gefunden zu haben, das die Lösung des Problems Der Entstehung der Arten bedeutet." Am 18. Juni 1853 erhielt Darwin Die 2£blninDIung, Die Wallace aus Diesem Gedankengange entwickelt hatte, und die Folge war, daß er seine Arbeit über Den gleichen Gegenstand nicht veröffent­lichen wollte. Es entspann sich ein eDlcr Wettstreit, in dem jeDcr zurücktreten wollte, bis schließlich gemeinsame FreunDe beroirften, daß beide ihre Theorien gleichzeitig in Form von Vorträgen be­kannt gaben. Dies geschah am 1. Juli 1858 vor Der Linneschen Gesellschaft. Das bedeutende Ereignis machte aber keinen Ein­oruck und erst die Folgezeit brachte den beiden Forschern eine glänzende Bestätigung ihrer Lehre. Viele Jahre lang hat dann Wallace Seite an Seite mit Darwin für sie gekämpft, und als Darwin in der Westminsterabtei beigesetzt nntrDe, setzte Wallace Den Kampf unermüdlich fort. In seinem Interesse unternahm er sogar eine Dritte große Weltreise, Die ihn nach Nordamerika, wo er das neue Evangelium Der Abstammungslehre predigte, führte. Der Erfolg war nach einer amerikanischen Kritik der, daß den Gegnern des Darwinismus nicht ein Bein zum i?luf- rechtstehen blieb."

Lin neues Corpus iuris auf einem Papyrus.

. Die Papyrussammlung Der Berliner Museen ist vor kurzem in den Besitz von acht griechischen, in Aegypten gefundenen Papyrusrollen gelangt, die so umfangreiche und wichtige Ur­kunden enthalten, wie sie fett langem nicht entdeckt wurden. Ms der Wüstensand Die Reste Des einst blühenden Dorfes Thea- delvhia in der mittelägyptischen Landschaft Fajum ganz ver­schüttete, muß über dem Archiv des Dorfvorstehers ein glücklicher Zufall gewaltet haben, der die umfangreidxn Akten trotz des zarten Materials gegen 2000 Jahre lang fast unversehrt er­hielt. Bon den neuen Rollen ist Die größte 30 Zentimeter hoch unD mehr als 6 Meter lang.

Die hohe wissenschaftliche Bedeutung dieser Neuerwerbun­gen erörtert der bekannte Papyrusfarscher Prof. W. Schubart in den Anllticken Berichten aus den königlichen Kunstsammlungen. Tie Mehrzahl der Der Mitte des 2. Jahrhunderts n. Ehr. an- gehörenden Rollen beschäftigt sich mit Den wirtschaftlichen Ver­hältnissen Des Torfes TheaDelphia, dessen Einwohnerschaft voll­ständig aufgezählt und nach ihren (Äeuerverhällnissen gekenn­zeichnet ist. So wichäig Diese Tokum«rte auch für Die Wirtschafts­geschichte des zur römischen Provinz gewrbenen Aegypten sind, so muß ihr Wert Doch zurückstehen gegen eine Rolle, Die Ilch mir ganz andern Dingen beschäftigt und als ein ..neues Corpus ftrtis" bezerchnet werden föentc, dcr-^ie z. T. bischer unbekannte

Rechtsbestimmungen enthüll und einen wichtigen Schrill in Dem weltgeschichtlichen Vorgang der Festlegung des römischen Rechtes darstellt.

Was im 6. Jahrhundert unter Kaiser Justinian in Der Ge­stalt Des Corpus ftiriS vollendet wurde und als das dauerhafteste und wirksamste Erbe der römischen Kaiserzeit auf die Nachwelt kam, ist hervorgegangen aus einer langen, an praktischer Er- faljrung und gelehrter Juristenarbeit reichen Entwicklung, über die wer nock) wenig wissen . Tie neue, 400 Jahre vor dem Corpus juriS geschriebene Papierrolle gehört nun zu den wickftigsten Zeugen füi die Geschichte des römischen Rechtes und erhält ihre besondere Bedeutung Dadurch, daß nicht nur wie sonst in den Papyrusfunden irgend ein einzelner Rechtsfall behandelt ist unD man Den zu Grunde liegenden Rechtsgedanken nur aus diesem Vorgang vermuten kann, sondern daß eine ganze Folge von Bestimmungen in mehr als 100 Paragraphen ausgezeichnet ist. Diese Sammlung von Gesetzen, bei denen inan vielfach durch die griechische Sprache Das lateinische Original erkennen kann, biss Dete eine Art von Unterweisung für einen der höchsten römischen Beamten Der Provinz Aegypten, Den Fdiologos. Alle die Rechts­ordnungen gehen, wie ein vorausgeschicktes Einführungsschreiben sagt, auf eine grundlegende Verordnung des Kaisers Augustus zurück, zu der dann später Verftigungen der folgenden Kaiser, Beschlüsse des Senats, Anordnungen Der Statthalter und Jdio- logen gekommen feien. Ter erhaltene Text beschäftigt fick mit Ge­bieten, Die uns bisher gerade am wenigsten bekannt waren, hauptsächlich mit Dem Erbrecht und Dem rechtlichen Verhältnis der Nationalitäten zueinander. Mit eiserner Konieguenz betont der Staat in einer langen Reihe von Fällen fein Erbrecht, sogleich in einem der ersten Sätze:Das Vermögen derer, die ohne Testament ft erben oder sonst keinen gesetzlichen Erben haben, wird dem Fiskus zu gesprochen." Auck das Vermögen reicher Junggesellen und alter Jungfern wird zum großen Teil vom Staate eingezogen.

In der in Aegypten recht komplizierten Nationalitäten­frage trennt das römische Reckt auf das schroffste den Römer all! Den Herrn von der Gesamtheit der Unterworfenen. Selbst der Grieche, derStadtbürger" und Alexandriner ist von Dem 'römischen Bürger Durch eine weite Kluft geschieden, so bod1 er sich auch über den Sohn des Landes, den Aegppter erhebt. Nicht einmal die Freigelassenen Der AlexanDriner Dürfen ägyptische Mädchen heiraten: sollte sich aber ein Aegypter erfrechen, seinen verstorbenen Vater als Römer zu bezeichnen, so verfällt er schwerer Konfiskationssttafe. Jeder nun; seinen Stand und seine Nationalität richtig angeben:Wer sick nickt entspreck^rd be zeichnet, wird mit Konfiskation eines Viertels beitraft." Eine geschlossene Gruppe von Paragravhen beschäftigt iick sodann mit der Aufsicht der römischen Regierung über die Priester und Tempel Aegyptens, wobei sich ebenfalls eine Fülle von nc»?n Erkenntnissen Darbietet. Jedenfalls gibt es nach Dem Urteil Schubarts untre den Taufender von agyptiicken Vapyn nur aans wenige. Die sich dieser neuen Rolle an Bedeutung des- Inhalte- an die Seite stellen können, und jedentalls keine einzrge, ^di für die Geschichte des römischen Rechtes auch nur un cntjcxHteften einen ähnlichen Wert hätte.

I