Ausgabe 
9.10.1913 Zweites Blatt
 
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Giessen, den 8. Oktober 1913.

08055

nm 73

Wieseck, Klein-Linden, den 9. Oktober 1913.

Die Beerdigung rindet Freitag, nach­mittags 2 Uhr, vom Sterbehause, Alten-Lu- secker Stratze 27, aus statt.

Elisabethe Otto geb. Möhl und Kinder.

geb. Deibel

ch kurzem schweren Leiden im Alter von fahren sanft entschlafen ist.

Um stille Teilnahme bitten:

Die ttdiiernitn Hinterbliebenen.

Todes Anzeige.

Verwandten, Freunden und Bekannten hiermit die traurige Nachricht, datz gestern morgen unsere liebe, unvergeßliche Mutter, Großmutter, Schwiegermutter, Schwägerin und Tante

Frau Katharine Deibel

Für die wohltuenden Beweise freundlicher Teilnahme an unserem schweren Verluste sprechen wir hiermit unseren innigsten Dank aus

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Zwangsversteigerung.

Das nachstehend bezeichnete Grundstück, das zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermcrks auf den Namen des Heinrich Gengnagel und dessen Ehefrau Christiane geb. Schneider, beide von Gießen, als Gesamtgut der Errungcnschafts- gemeinschaft im Grundbuch eingetragen war, soll Samstag, den 15. November 1913, vorm. 9Nhr, durch das unterzeichnete Gericht, Zimmer Nr. 18, versteigert werden.

Die Versteigerung erfolgt im Wege der Zwangs­vollstreckung.

Der Versteigerungsvermerk ist am 25. August 1913 in das Grundbuch eingetragen worden.

Insoweit Rechte zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, sind sie spätestens im Versteige­rungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nach- gcsetzt werden.

Diejenigen, welche ein der Versteigerung cnt- gegenstehcndes Recht haben, werden aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbei­zuführen, widrigenfalls für das Recht der Ver- steigcrungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Gießen, den 19. September 1913.

Großherzogliches Amtsgericht. b2/10

Bezeichnung des Grundstücks:

Grundbuch für Gießen, Band 3, Blatt 114: Flur 1 Nr. 279 212 qm Hofreite in den neuen Bäuen (Neuen Bäue

Nr. 10)___________________________26000 Mk.

Vergebung

Für die Grotzhcrzoglicheu medizinischen und Frauenktinitcu in Gießen sott im Wege des öffentlichen Angebots vergeben werden die Lie-^ ferung von:

1. 25 Ztr. Aepfel, 2. 600 Ztr. gute Speise­kartoffeln, 3. 15 Ztr. gelbe Salatkartoffeln, 4. 10 Ztr. unterirdische Kohlrabi, 5. 10 Zcntn. Zwiebeln, 6. 2 Ztr. Meerrettich, 7. 10 Zentn. gelbe Rüben, 8. 35 Ztr. Weißkraut, 9. 10 Ztr. Rotkraut, 10. 400 Stück Wirsing, 11. 200 Stück Lauch, 12. 350 Stück Sellerie.

Die Bedingungen können nachmittags von 35 Uhr auf dem Verwaltungsbureau, Klinikstraße 32, ein­gesehen werden.

Verschlossene Angebote und Muster sind ge­trennt mit entsprechender Aufschrift versehen bis zum Eröffnungstermin

Mittwoch, den 15. Oktober 1913, vorm. 12 Uhr bei der Großherzoglichen Verwaltung einzureichen. Zuschlagsfrist bis zum 20. Oktober 1913.

Gießen, den 1. Oktober 1913.

Großhcrzogliche Verwaltungs-Direktion der medizinischen und Frauenkliniken.

___________________Voit.________________

Vekmmtmachuug

Die hiesige Gemeindekrankenvcrsichcrung wird Ende dieses Jahres geschlossen. Forderungen sind binnen 3 Monaten geltend zu machen. Spätere Anmeldungen werden nicht berücksichtigt.

Lang-Göns, den 6. Oktober 1913.

Großh. Bürgermeisterei Lang-Göns.

R o m p f. 6680

Zwangsversteigerung.

Das nachstehend bezeichnete Grundstück, das zur Zeit der Eintragung des Vcrsteigerungsvermerks auf den Namen des Isaak Noscnthal von Gießen imGrundbuch eingetragen war, soll Samstag, den 15. November 1913, vormittags 91/, Uhr, durch das unterzeichnete Gericht Zinimer Nr. 18 ver­steigert werden.

Die Versteigerung erfolgt im Wege der Zwangs­vollstreckung.

Der Versteigerungsvermerk ist am 25. August 1913 in das Grundbuch eingetragen worden.

Insoweit Rechte zur Zeit der Eintragung des Versteigcrungsvcrmerks aus dem Grundbuche nicht ersichtlich um1 'n, sind sie spätestens im Versteige­rungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Diejenigen, welche ein der Versteigerung ent- gegenstchendes Recht haben, werden aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizu­führen, widrigenfalls für das Recht der Versteige­rungserlös an die Stelle des versteigerten Gegen­standes tritt. b279

Gießen, den 19. September 1913. Großherzogliches Amtsgericht.

Bezeichnung des Grundstücks.

Grundbuch für Gießen, Band 8, Blatt 364: Flur 1 Nr. 1188'-/1() 68 qm Hofreite

bei der Kirche (Kirchenplatz Nr. 15) M. 18000

Vergebung.

Für das Großherzogliche Proviuzial-Arresthaus zu Gießen soll für die Zeit vom 1. November 1913 bis 31. Oktober 1914 die Lieferung der erforderlichen

Verzehrnngs- und Verbi michsstegenständc: etwa 8000 Kilo abgetrockneter guter Speisekartoffen, Brot, Ochsenfleisch, Schweinefleisch, gemischte Wurst, Schweineschmalz, Nierenfett, Kokosnußbutter, Kaffee, Milch, Bohnen, Erbsen, Linsen, Gerste, Mehl, Reis, Gries, Hafergrütze, Handkäse, Heringe, Salz, Lorbeer­blätter, Pfeffer, Nelken, Kümmel, Muskatnuß, Essig, Seife, Schmierseife, Soda, Stroh, Wichse, ferner die Entleerung der Kehrichtgrube im Ver­dingungswege vergeben werden.

Versiegelte Angebote und soweit tunlich Proben sind kostenfrei bis zum Eröffnungstcrmine ÜTiontug, heu 13. MM 1813, vormittags 1(1 Uhr auf der Kanzlei Großh. Staatsanwaltschaft hier Justizgebäude, Zimmer Nr. 43 niederzulcgen.

Die Vergebung erfolgt unter den in Anlage A zu dem Ministerialerlaß vom 16. Juni 1893, das Verdingungswesen betreffend, enthaltenen allgemeinen und den von dem Unterzeichneten ausgestellten be­sonderen Bedingungen, welche auf der Kanzlei Großh. Staatsanwaltschaft eingesehen und gegen Erstattung der Schreibgebühren bezogen werden können.

Für die Kokosnußbutter kann der Zuschlag erst nach stattgefundencr Prüfung der vorzulegenden Proben durch den Anstaltsarzt erfolgen, im übrigen bleibt der Zuschlag 3 Tage Vorbehalten.

Gießen, den 24. September 1913.

Der Oberstaatsanwalt

am Großherzogl. Landgericht der Provinz Oberhessen.

Hofmann. d17/9

Kartoffelverdingung.

Der Eröffnungstermin der im Gießener An. zeiger am 27. und 30. September 1913 ausge­schriebenen Kartoffellieferung für die Provinzial- Sicchcnanstalt findet am 14. Oktober 1913, nachmittags 4 Uhr, statt.

Gießen, den 7. Oktober 1913.

Direktion der Provinzial-Siechenamtalt. C8/ie

Bekanntmachung.

Die hiesige Gemeindekrankenversicherung wird Ende 1913 geschlossen. Demzufolge werden die Gläubiger dieser Versicherung aufgefordert, ihrs Forderungen bis zu dieser Zeit bei uns anrumelden. Spätere Anmeldungen werden nicht berücksichtigt.

Langsdorf, den 8. Oktober 1913.

Großh. Bürgermeisterei Langsdorf.

Schiel. 6685

Bekanntmachung.

Die hiesige Gcmeindekrankenversichcruug wird Ende dieses Jahres geschlossen. Forderungen sind binnen 3 Monaten geltend zu machen. Bei späterer Anmeldung kann die Zahlung verweigert werden

Ruttershausen, den 6. Oktober 1913.

Großh. Bürgermeisterei Ruttershausen. _________________Klinkel.______________6671

Bekanntmachung.

Die hiesige Gem'indckrankcnvcrsichcrung wird Ende dieses Jahres geschloffen. Forderungen sind binnen 3 Monaten geltend zu machen. Spätere Anmeldungen werden nicht berücksichtigt.

Reiskirchen, am 7. Oktober 1913.

Großh. Bürgermeisterei Reiskirchen.

Wagner. 6679

KonsuimlkinGießeiln.UW.

c. G. m. bcichr. H.

Iic Auszahlung der Woergutnng

findet an folficuben Tagen statt:

In Gietzcn von Nr. 1 400: Montag, den 13. Lktbr.

401- W: Dienstag, 14.

8011200: Mittwoch, 15.

12012000: Donnerstag, 16.

2001Schlntz: Freitag. 17.

im BureauSchanzcnstr. 16, jedeSmal nachm.von 15Uhr.

Die Auszahlung erfolgt nur gegen Rückgabe der Quittung.

In den auswärtigen Verteilungsstellen geschiebt die Aus­zahlung durch den betr. Lagerhalter zur selbigen Zeit, aber auch nur gegen Rückgabe der Quittung.

An schulpflichtige Kinder roirh nicht nnsgezohlt.

C8/io Der Vorstand.

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Feldbahnfabrik

Man verlange wenn man die besten Fabrikate haben will, stets solche, die sich seit Jahren bewährt haben. Nachahmungen, be­sonders in ähnlichen Packungen, weise man im eigensten Interesse zurück. Fabrikate, die sich infolge ihrer hervor­ragenden Qualität und ihrer unbedingten Zuverlässigkeit lange Jahre bewährt und einen Weltruf erworben haben, sind:

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