Ausgabe 
7.11.1913 Drittes Blatt
 
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Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Gießen.

Tie Wahl der Mitglieder der Stadtverordneten Versammlung.

TicnStag, den 18. November 1913, vormittags von 11 llbr bis nachmittags 7 Ubr, wird die Wahl von 17 Stadtverordneten der Stadl Gießen uor- genommen. Davon sind 12 ans 9 Jahre. 2 ans 6 Fahre und 3 auf 3 Fabre zu wählen.

Die Wahl findet int Stadtliaufc Gartenstraße 2 stall und zwar für die Wahlberechtigten, deren Namen mit den Buchstabe» beginnen:

A bis einschl. Di im Zimmer Nr. 7

Do Hai8

Mu Ro 15

Ru Sta im Seitenbau I Ortsgericht)

Türe rechts

Stc 3 im Seitenbau lOrtsgerichtI

Türe links.

dl ach Artikel 36 der Städteordnung muß die Halste der Stadtverordneten dem hochstbesteuerten Drittel! der Wählbaren augehören. Don den im Amt verbleibenden Stadtverordneten gehärmt 17 diesem Drstteil an. Es mutz

daher mindestens einer aus dem höchstbesteuerten Dritleil der Wählbaren geivahlt werden.

Alle Wahlbprcchtigten werden hiermit eingeladen, an dein gedachien Termin sich persönlich einzufinden und ihre Stimme abzugeben.

Zugleich wird darauf aufmerksam gemacht, daß die jenigen, welche mit der Entrichtung der Kommun aisteuer zur Zeit der Wahl sich länger als zwei Monate int Rück­stände bcnnden, zur Abstimmung nicht zugelassen werden, und daß daher alle diejenigen, welche am 14. November mir der Entrichtung der im Monat Juli fällig gewesenen Mornmunnlftener im Rückstände waren, nur dann zur Abstimmung zugelassen werden können, wenn sic einen solchen Rückstand noch bis zur Wahl abführen, und daß dies geschehen, deut Wahlvoritand durch Vorzeigung ihrer Slcuerauittung nachweisen.

Gießen, den 7. November 1913.

Der Oberbürgermeister. B7/11

M e e lt m.

Es ist wiederholt die Wahrnehmung gemacht worden- das; sowohl Eigentümer als an di Mieter Schmutzwaffer in die Straßenrinnsteine, in die Sinkkasten der Regen- fanälc oder aus die Bürgersteige gießen, damit cs in die Kanäle ablänst.

Nach der Polizciverordnung. die Entwässerung von Grundstücken im Anschluß an die städtische Kanalisation in der Provinzialhauptstadt Gießen betreffend, vom ersten August 1904, ist das Ausgießcn von Hans-, Wirtschafts-, Stall- und sonstigen Abwässern in die Straßcnrinu steine, sowie das Einschütten von Schmutzwaffer in die Ncgenwassercinläusc des getrennt entwässerten GcbictS verboten und strafbar. B7/

Stadt. Wohnunqsnachweis Gießeu, Asterweg 9.

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Zu mieten gesucht: 28 Wohnungen von 26 Zimmern.

tftädt. Arbeitsnachweis giessen.

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können eingestellt werden:

a. bei hiesigen Arbeitgebern

1 jüngerer Bauschlosser, 1 Buchbinder, 1 Spengler und Installateur, 3 Dienstmädchen.

Lehrlinge: 1 Bäcker, 1 Kellner, 1 Buchbinder, ein Kausmann.

b. bei auswärtigen Arbeitgebern

2 Schuhmacher, 1 Schmied, 1 jung. Schreiner, 1 Eisen dreh er, 5 Spengler, 1 Elektromonteur, 1 Küchenmädchen.

Lehrlinge: 3 Schreiner.

ES suchen Arbeit:

1 Müller, 1 Küfer, 1 Buchbinder, 2 Wagner, 1 Schmied, 3 Sattler, Polsterer und Tapezierer, 3 Schlosser, zwei Former, 1 Bäcker, 5 Lackierer, Anstreicher und Weiß­binder. 1 Schuhmacher, 3 Maurer, 2 Schreiner, ein Chauffeur, 1 Heizer, landwirtsch. Knechte und Arbeiter, Erdarbeiter, Taglöhner, Haus- und Fahrburschen, Putz, Wasch- und Lausfrauen. 3 Handlungsgehilfen.

Gast und SchankwirtfchaftSgcwerbc: Kellner, Aushilfskellner, Zäpser.

Lehrlinge: 1 Kaufmann. (B7-11