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5.4.1913 Fünftes Blatt
 
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Hr. 79

fünftes Blatt

<65. Jahrgang

Gießener Anzeiger

Erscheint täglich rrm Ausnahme des Sonntags.

wöchentlich.

landwirtschaftlichen Seit-

General-Anzeiger für Oberheffen

fragen" erscheinen monatlich zweimal.

DieGießener Zamilienblätter" werden dem Anzeiger" viermal wöchentlich beigelegt, das Kreisblatt für den Kreis Gießen" zweimal

Samstag, 5. April 1913

Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schen Universitäts - Buch- und Steindruckerei.

R. Lange, Gießen.

Redaktion, Expedition und SDrucferei: Schul­straße 7. Expedition itnb Verlag: e^51. Redaktion:^:^112. Tel.-Adr.: AnzeigerGießen.

Dar Reichspetroleummonopol.

Aus Detaillistenkreisen geht uns eine Betrachtung über die Wirkung des Petroleunnnonopols auf die Lage des Tetaillisten- ftandes zu. Wir entnehmen daraus nachstehende Mitteilungen.

Die Hoffnungen, die einige Detaillisten in das Petroleum -Monopol gesetzt hatten, sind durch die bisherigen Beschlüsse des Ausschusses schwer enttäuscht worden. Hatte schon die Ablehnung des von dem Reichsdeutschen Mittelstandsverbande gestellten Ver­langens, die Namensaktien oder wenigstens einen erheblichen Teil davon den Detaillisten zu reservieren, sehr verstimmt, so müssen die Beschlüsse, die in den beiden letzten Sitzungen gefaßt worden sind, die größte Beunruhigung in den Detaillisten kreisen über die zukünftige Gestaltung des Pctrolenmhandels Hervorrufen. Denn diese Beschlüsse müssen eine erhebliche Verschlechterung der Stellung der Detaillisten im Petroleumhandel herbeiführen.

Es handelt sich im wesentlichen um die nachstehenven Bc schlösse: 1.Die Berka nsspreise der Vertriebsgescll- schäft muffen bei allen Tank anlagen die gleichen sein." Hiernach ist es der Vertriebsgesellschaft unbenommen, an den Orten, wo sich' keine Tankanlagen befinden, d. h. also an den weitaus meisten Plätzen Deutschlands, höhere Preise zu for dern als an Orten mit Tankanlagen. Die an den Orten ohne Tankanlagen wohnenden Händler sind demnach hinsichtlich des Preises vollständig der Willkür der Vertriebsgcsellschaft liber- lassen.

Wer abgesehen davon, ist die Bestimmung, einen Verkaufspreis ab Tankanlage festzusetzen, ganz und gar verfehlt. Kein Mensch kauft heute noch Petroleum ab Tankanlage, sondern nur frei Haus. Es müßte also der Vertriebsgesellschaft die Bedingung auferlegt werden, zu einem gewissen Verkaufspreise frei Haus des De taillisten das Petroleum ab.zugeben, damit verhindert wird, daß die Vertriebsgesellschaft auf den Verkaufspreis ab Tankanlage einen Aufschlag nimmt, der nicht im Verhältnis zu den entstehenden Mehrkosten steht.

2.An Personen, die den Weiterverkauf von Leucht öl nickt gewerbsmäßig betreiben, darf es die Betriebsgesellschaft nur in Mengen von mindesten 4 0 0 Litern im Einzelfall abgeben." Das bedeutet, daß alle größern Privat­konsumenten, wie Fabriken, Güter usw., die in der Lage sind, 400 Liter auf einmal zu beziehen, zu demselben Preise von der Bertriebsgesellschaft kaufen können wie die Händler. Wenn diese Fassung Geltung erlangen sollte, so würden viele Händler mit dem Verlust eines erheblichen Teils ihres bisherigen Petroleumgeschäfts zu rechnen haben.

3.Die Vertriebsgesellschaft hat auf die Dauer von 5 Jahren in die vor dem 1. Juli 1912 abgeschlossenen Verträge einzutreten, auf Grund deren

u) die Petroleum Händler die Versorgung des Kleinhandels mit Leuchtölen übernommen haben, b) die Petroleumgesellschaften den Kleinhändlern die Ver kanfsbehälter und sonstiges Zubehör überlassen haben." Aus dieser Bestimmung geht hervor, daß die den Detaillisten von den jetzigen Petroleumgesellschaften allgemein gewährten Ra batte im Laufe der Zeit ganz abgeschafft werden sollen. Dadurch toerben die großem Händler benachteiligt.

Geradezu ungeheuerlich aber ist die Bestimmung, daß die Vertriebsgesellschaft nur in die Rabattabkommen einzutreten hat, dke vor dem 1. Juli 1912 abgeschlossen sind, und zwar nur für die Dauer von 5 Jahren. Die zahlreichen Abkommen, die also nach dem 1. Juli 1912 etwa an Stelle von frühem Abkommen getreten sind, braucht die Vertriebsgesellschaft nicht zu über­nehmen. Ebensowenig braucht sie die Mkommen zu verlängern, die vielleicht kurze Zeit nach Gründung der Vertriebsgesellschaft ihr Ende erreichen. Dies wird zur Folge haben, daß schon vom In­krafttreten der Vertriebsgesellschaft ab eine große Zahl von Händ­lern wesentlich ungünstiger gestellt sein wird als ihre Konkur reuten.

Das Ergebnis ist also, daß das Gesetz von vornherein zwei verschiedene Klassen von Detaillisten schafft, solche, die auf Grund ihres bisherigen Vertrages Rabatt bekommen und solche, die keinen Slabatt erhalten. Auch die Abkommen über die bisherige unent­geltliche Hergabe der Verkaufsbehälter braucht die Vertriebs- gesellschaft nur zu übernehmen, insofern diese Abkommen vor dem 1. Juli 1912 getroffen worden sind, und auch nur für die Dauer von 5 Jahren. Die Händler werden also genötigt sein, sich selbst Verkaufsbehälter anzuschaffen und die Jnstandhaltungskosten aus eigener Tasche zu bestreiten, wenn sie nicht auf die mit der Ver­wendung dieser Verkaussbehälter verbundenen Annehmlichkeiten ganz verzichten und wieder zu der alten Sagerung' in Hvlzfässern zurück kehren wollen.

4.Der Bundesrat wird ermächtigt, über die Beschaffenheit der von der Vertriebsgesellschaft in den Verkehr gebrachten Leucht­

öle Vorschriften zu erlassen." Ein Antrag, wonach das von der Vertriebsgesellschaft einzukaufende und zu vertreibende Leuchtöl auf den in Deutschland bei den kleineren Konsumenten üblichen Lampen gut und ohne unangenehme Nebenerscheinung brennen muß, ist abgelehnt worden. Selbst wenn der Bundesrat über die chemische Beschaffenheit des in den Verkehr zu bringenden Leucht öls Vorschriften erläßt, so ist damit noch lange nicht gesagt, daß das Petroleum auf den in der Gegend gebräuchlichen Lampen gut brennt.

5.Ter Bundesrat wird ermächtigt, über die Art der Zu­fuhr von Leuchtöl an den Kleinhandel und die Verbraucher An ordnungen zu treffen.." Ein Antrag, wonach die bisherige Art der Zufuhr aus Straßenwagen unter Lieferung in die bei dem Kleinhändler unentgeltlich von der Vertriebsgesellschaft zu stellen­den und kostenlos zu unterhaltenden Lageibehälter beibehalten werden muß, ist abgelehnt worden. Es liegt also die Wahrscheinlich­keit vor, daß die Vertriebsgesellschaft in Zukunft in vielen Ge­genden, wo itr der jetzige Straßenwagenbetrieb zu kostspielig ist, diesen Verteilungsmodus abschaffen und durch den veralteten Faßhandet ersetzen wird.

6.Ter Bundesrat wird ermächtigt, den Kleinhandel mit den den Vorschriften dieses Gesetzes unterstehenden Leuchtölen mit Bezug auf die Preisbildung zu regeln."

Tas heißt mit dürren Wbrten, daß die Absicht besteht, den Preis, zu dem der Händler in Zukunft verkaufen soll, durch Be­stimmung des Bundesrats festzulegen. Während der Händler heute in der Lage ist, den Verkaufspreis "für Petroleum je nach den örtlichen Verhältnissen selbst zu bestimmen, wird er in Zukunft damit rechnen müssen, daß der Bundesrat einen Preis vorschreibt, der dem Händler keinen genügenden Gewinn läßt.

*

Auch der Verein für die bergbaulichen Interessen im Oberbergamtsbezirk Tortmund hat sich mit dem Gesetz über den Verkehr mit Leuchtöl befaßt und eine Entschließung angenommen, deren zusammensassende Schlußsätze lauten:

Wenn einzelne nicht demokratische Blätter mit dem Ge­danken der Notwendigkeit eines staatlichen Einschreitens gegen eilt für die Gesamtinteressen gefährliches Syndikat oder Privat Monopol gespielt haben, so sollte man Mit solchen theoretischen Er örterungen nicht den gemeinsamen politischen und wirtschaftlichen Gegnern Wasser auf ihre Mühlen liefern, sondern offen zu der Frage Stellung nehmen, ob wir denn praktisch in Deutschland der ­artigegefährliche" Syndikate und Privatmonopole besitzen, wie es die sozialistische Richtung in Bezug auf Kohlen-Simdikat, Stahlwerks-Verband, Spirituszentrale usw. behauptet. Unsere oft vertretene Auffassung geht dahin, daß diese Körperschaften sich die größten Verdienste nicht nur um die nächstbeteiligten Be rufsgruppen, sondern um unser gesamtes Wirtschaftsleben, die Förderung der industriellen Technik und die Entwicklung weiter jetzt blühender Landesteile erworben haben, daß ihr Bemühen nie dahin gegangen ist, Macht als solche auszuüben, sondern lediglich dabin, wirtschaftliche Dinge vernünftig zu organisieren und von den geschaffenen Organisationen einen vernünftigen und maßvollen Gebrauch zu machen. Von dieser Auffassung ausgehend, sehen wir in Gedankengängen, wie sie dem Leuchtölmoriopolgesetze zu Grunde liegen,' eine schwere"Gefahr für eine weitere ruhige Entwicklung unseres gesamten Wirtschaftslebens und bitten aus diesem allgemeinen wie aus den oben angeführten besonderen Gründen um Ablehnung des Entwurfes."

ZahrerberW der Grotzh. Yess. GewerbemsveMonerr.

in.

lieber die wirtschaftlichen und sittlichen Zu- stände der Arbeiterbevölkerung finden sich in dem Bericht folgende Mitteilungen:

Zur Zeit der letzten Schulentlassungen ist in der Fach­presse sowohl wie in den Tageszeitungen auf die günstigen Er­werbsverhältnisse bingeroiefen worden, die sich jungen Leuten in den Formereien und speziell in den Handformer eien der Eisenindustrie bieten. Die über diese Verhältnisse in den in Betracht kommenden Eisengießereien und Maschinen fabrifen des Aufsichtsbezirkes angestellten Ermittelungen hatten folgendes Ergebnis. Im ersten Halbjahre 1912 sind in 5 größeren Eisengießereien mit mehr als 10 Arbeitern rund 700 Arbeiter und darunter 130 unter 20 Jahren als Handformer tätig gewesen. Tie Höchstzahl der von den einzelnen Arbeitern während dieses Zeitraumes geleisteten Arbeitsschichten belief sich auf 147, die Mindestzahl auf 126 Arbeitstage von je 10 stündiger Arbeitsdauer. Die geringere Zahl von Arbeitstagen kommt ent­weder auf vorübergehend erkrankte Arbeiter oder auf solche, die aus kleinen bäuerlichen Kreisen stammend, zu Hause eigenen

Grundbesitz haben und Landwirtschaft betreiben, der sie all­jährlich niedrere Tage widmen müssen und darum auf weniger Arbeitsschichten kommen als die reinen Fabrikarbeiter. Im Durch­schnitt aber wurde von den einzelnen Arbeitern an rund 140 Tagen ständig gearbeitet, so daß, wenn man das Halbjahr zu 150 Arbeitstagen rechnet, nur an 10 Tagen eine Unterbrechung der regelmäßigen Arbeit erfolgt ist. Ter Tagesverdienst be<5' einzelnen Formers belief sich in den 5 Betrieben im ersten Halbjahr 1912 auf durchschnittlich 3,59 Mark, 4,36 Mark, 4,66 Mark, 5,12 Mark und 5,45 Mark nach Abzug der Beiträge für Kranken- und Invalidenversicherung. Die Arbeit, die in der Herstellung von Formen für Eisenguß besteht und fast durchweg, im Akkord ausgeführt wird, erfordert nicht nur eine gewisse Fertigkeit und Gewandheit, sondern auch kräftige und gesunde Personen. Nicht jedermann ist den körperlichen Anstrengungen gewachsen, nicht jeder kann die beim Gießen und Kastenentleeren auftretenden hohen Temperaturen und Dünste vertragen und mancher muß nach einiger Zeit, häufig auch auf den Rat des Arztes, die Arbeit aufgeben.

Die Eisenwerke Hirzenhain haben infolge der herrschenden Fleisckteuerung- sich veranlaßt gesehen, die Versorgung ihrer Werksangehörigen mit Fleisch- und Wurst waren durch Errichtung einer eigenen Metzgerei in die Hand zu nehmen.

Tie im Vorjahre den Arbeitern der chemischen Fabrik Fried richshütte von der Direktion bewilligte monatliche Teuerungszutage ist im Oktober d. I. zum letzten Mal aus­gezahlt und dafür einer größeren Zahl Arbeitern eine ent­sprechende Lohnerhöhung gewährt worden, wobei man familien- reicke Arbeiter besonders berücksichtigte.

Die D i n a s st e i n f a b r i k in Mainzlar hat für die aus der weiteren Umgebung kommenden Arbeiter ein Wohlfahrts- g c b ä u b c errichtet, in bem je 4 Mann in einem Zimmer sunt Preise von 20 Pfenning nächtigen können. Den Arbeitern steht auch eine Küche zur Verfügung, in der sie Mittag- unb Nachtessen für .35. unb 25 Pfennig erhalten. Koch, Heizung unb Küchen­geräte stellt bie Firma.

Auf den B a ck st e i n s a b r i k e n des Bezirkes wohnen nur noch vereinzelt ganze Familien. Diesen müffelt auf Grund von Polizeiverordnungen besondere Wohn'- und Schlafräume getrennt von denen der übrigen Arbeiter eingeräumt werden. Wegen Zu­widerhandlung gegen diese Vorschriften wurde ein Betriebsmtter- nehmer mehrmals zur Anzeige gebracht und zwei andere mußten durch besondere polizeiliche Anordnung zur Ausbesserung der Fenster und Böden, und Verputzen der Wände zum Schutze der Insassen gegen die Witterung veranlaßt werden.

Die Bu r e a u m ö b e l f a b r i k Fortschritt gewährt ihren Arbeitern nach 5 jähriger Tätigkeit in dem Betrieb einen Ur­laub von S 14 Tagen unter Fortzahlung des Lohnes. Sie veranstaltet alljährlich ein Arbeiter fest auf ihre Kosten und gibt ihrem Personal bei Familienereignissen Hochzeiten, Sterbefällen) Geschenke und Unterstützungen.

Eine Fabrik hat ihren 91rb eitern, die im1. Laufe des,Jahres in einen Streik getreten waren, erklärt, daß sie zukünftig keinen Urlaub mehr unter Fortzahlung des Lohnes gewähren würde.

Die Arbeiter der Stadt Gießen, die mindestens 2 Jahre bei der tztadt beschäftigt sind, erhalten alljährlich unter Fort­zahlung des Lohnes ehren bestimmten Urlaub.

In der Brauerei I. H. Jhring in Lich wird jedem Arbeiter nach einjähriger Tätigkeit 1 Tag, nach zweijähriger 2 und nach dreijähriger Tätigkeit 3 Tage Urlaub unter Fortzahlung des ganzen Lohnes gewährt.

Eine ausrichtige und herzliche Feier, bie an vergangene pa­triarchalische Zeiten ei innert, die mit einem Choral unb Gebet eröffnet und mit der Nationalhymne geschlossen wurde, veran­staltete der Besitzer der Eisenschmelz Friedrichshütte bei Laubach, Adolf R ö m h e l d , zu Ehren von 4 Arbeitern, die 41, 43, 51 und 551Jahre auf bem Werke ununterbrochen beschäftigt waren. Unter Worten der Anerkennung für bie Arbeiterjubilare überreichte der Kreisrat benselben bie Ehrenzeichen, bestehend aus silberner Medaille an blauem Band.

wandern und Reisen, Räder und Sommerfrischen.

Ein Frnhlingsbrief aus Bad-Nauheim.

r. Ba d - N cm heim , 4. April.

Es ist Frühling in Bad-Nauheim und zwar ein herrlicher, schöner und farbenprächtiger 'Frühling. Wäre aber die Natur auch noch nicht ^so weit vorgerückt, wir Bab-Nauheimer wüßten es seit einigen Tagen mit Bestimmtheit, baß Frühling ist. Tie Dam pfwa l ze wälzt sich mit ihren 400 500 Zentnern Gewicht geräuschvoll burch die Straßen und schafft uns damit unsere Kurgäste nicht durch das Geräusch der Wagen in ihrer Ruhe gestört werden geräuschloses Pflaster. Tie Dampfwalze arbeitet nicht

Frarten-Run-schari.

Zur 27. Tagung des Allgemeinen Deutschen Frauenvereins in Gießen.

Gießen, 4. April.

Tie hiesige Ortsgruppe des Allgemeinen Deutschen Sprach­vereins schreibt uns:

Bezugnehmend aus unsere Bekanntmachnng vom 20. Februar dieses Jahres, daß die 27. Tagung des «Allgemeinen Deutschen Frauenvereins im Oktober hier in Gießen stattstnbet, möchten wir mit folgendem die Ziele und Aufgaben dieses Vereins, sowie dessen soziale Einrichtungen, die zu Nutz unb Frommen vieler schon seit Jahren segensreich wirken, ben weitesten Kreisen, ins­besondere allen Burgerinnen unserer Stadt darlegen.

Tas Programm des Allgemeinen Deutschen Frauenvereins deckt sich mit den Zielen unb Aufgaben der Frauenbewegung. Er hat sich seine Ziele und Aufgaben unabhängig von jeder politischen und religiösen Parteimeinung gesetzt. Er erstrebt diese Ziele für die Frauen aller Klassen uüb aller Parteien. Er geht in der Begründung seiner Forderungen von der Tatsache der durchgängigen körperlichen und seelischen Verschiedenheit der Geschlechter aus. Er folgert aus dieser Tatsache, daß nur in dem gleichwertigen Zusammenwirken von Mann und Frau alle Mög­lichkeiten kulturellen Fortschritts verwirklicht werden können.

Ter Allgemeine Deutsche Frauenvereiii setzt sich somit das Ziel: den Kultureinffuß der Frau zu voller innerer Entfaltung und freier sozialer Wirksamkeit zu bringen.

Tie wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse der Gegenwart enthalten die Bedingungen zu voller Entfalmng und Wirksamkeit des Fraueneinflusses nicht. Vielmehr bat die moderne Entwicklung einerseits den an die Familie gebundenen Wirkungskreis der Frau eingeschränkt, und sie andrerseits auf unmitrelbare Beteiligung am wirtschaftlichen und sozialen Leben hingewiesen, ohne ihr doch dazu die innere Ausrüstung und die äußere Bewegungsfreiheir zu geben.

Ter M gern ei ne Deutsche Frauenverein erstrebt deshalb eine Umgestaltung der Anschauungen unb Zustände auf folgenden Ge bieten: 1. der Bildung: 2. des Erwerbslebens: 3. der Ehe und Familie. 4. des öffentlichen Lebens in Gemeinde uir,b Staat.

Ans den Satzungen des Allgemeinen Deutschen Frauenvereins, der 18'J5 in Leipzig gegründet wurde, jetzt aus 15 Ortsgruppen i'nd 49 angeschlossenen Vereinen mit über 14 000 Mitgliedern lohne die Verbände) besteht, bringen mir zur näheren Orientierung ^öit folgenden Paragraphen:

ß 2._ Der Allgemeine Deutsche Frauenverein bezweckt beit Zu­sammenschluß von Personen und Vereinen, die ihre Bestrebungen auf Einsetzung der Frau in die volle Mitarbeit an den nationalen Kulruraufgaben richten, im Sinne des oben aufgestellten Pro gramms. Insbesondere erstrebt er eine planmäßige Erweiterung der Frauenarbeit und Frauenrechte in der Gemeinde.

Der § 3 der Satzungen erstrebt die Turchfiihrung des Pro grwMms, und wir werden weiter unten genau angeben, was davon hier bereits an sozialen Einrichtungen ins Leben getreten ist.

§ 4 zeigt, welche Mittel bem' Verein zur Erreichung seines Zweckes zur Verfügung stehen: a) die Jahresbeiträge seiner Mitglieder und b) Schenkungen, Vermächtnisse und sonstige außer­ordentliche Zuwendungen.

Aus 8 5: Mitglied des Allgemeinen Deutschen Frauenoer- eins kann jebe mündige Frau «verheiratet wie unverheiratet) werden. Der Jahresbeitrag beträgt für ordentlickw Mitglieder 6 Mk., für außerordentliche Mitglieder 3 Ml. Jedes ordent­liche Mitglied erhält für den Mehrbeitrag die ZeitschriftNene Bahnen".

Tie hiesige Ortsgruppe des Allgemeinen Deutschen Franenver eins entfalter seit ihrem 4jährigen Bestehen rege Tätigkeit unb leistet ernste, eifrige Arbeit bei folgenden wertvollen Einrich­tungen auf sozialem' Gebiet:

1. bei der R e cht S s ch u hst e l l e, deren Wohltat schon viele unbemittelte und ratlose Frauen schätzen gelernt haben.

2. bei der Auskunftsstelle f ü r Frauenberufe, die schon festen Fuß gefaßt und durch ihre Vermittlung Frauen und Mädchen Mit Rat unb Tat gcholfertzhat.

3. Besonderer Beliebtheit in allen Kreisen erfreut sich die Brockensammlung, eine Einrichtung, bie es Minderbemit­ten ermöglicht, für wenig Geld nützliche (fkgenffönbe zu erwerben, und die schon deshalb der Unter ft,ü^ung mert ist, weil ihre Er­trägnisse, die freiwilligen Gaben entstammen, wiederum für das allgemeine Wohl verwendet werden. Sckwn jetzt kann unsere Ortsgruppe des Allgemeinen Deutschen Frauenvereins hier auf seine Kosten durch diese Eiunahmeguelle jedes Jahr eine Kinder gärtnerin int Fröbelseminar ausbilden lassen, auch ist in Aus­sicht genommen, wenn die Brockensammlung ferner gut bedacht wird, eine Kochschullehrerin in der Kochschule des AlicenvereinS lernen zu lassen. >Tie Hälfte der Gesanneinnahme der Brocken sammlnng fliesst dein hiesigen Evangelischen Frauenverein -i.

4. Tie neueste Schöpfung des Allgemeinen Deutschen Frammvereins, gemeinsam. mit dein Gemeinde-Frauenverein, hat die .fugend Gießens herangezogen und in einer Inge nd gruppe vereinigt. Diese bat ihre Pflichten der Mithilfe in der Jugend-

Ifürforge (dort, Maidspaziergänge, fremdsprachlichen Unterricht, Volksschulbibliothek usw.) und in der Armen- und Krankenpflege (Vorlesen und Unterhaltung bei Blinden und Kranken), mit großer Freudigkeit übernommen.

Wir hoffen, daß diese Zeilen über bie Stellung, Leistung und' Ziele bes Vereins allen denen, die sich dafür iitteressieren, volle Auftlämirg gebracht haben. Wir werden bas Interesse ber hiesigen Frauenwelt bis MM Herbst noch burch weitere Mitteilungen über oben genannte Einrichtungen wach halten, so baß wir auch er­warten bürfen, daß die Teilnahme an der Tagung im Oktober eine recht große sein rofrb.

*

Was junge Mäbchen in New Bork nicht tun sollen. Ter Kreuzzug gegen denWeiße Sklaven-Händel", ber in Amerika jetzt mit beimtberem Eifer geführt wirb, hat erstaun­liche Enthüllungen über bie Ausdehnung des Mädchenhandels hi New ?)vrk gezeitigt und die raffinierten Methoden ans Lickst gebracht, mit denen die Opfer gefangen werden. Um den jungen Riädchen nun einzuprägen, was sie nicht tun bürfen, haben mehrere humanitäre Gesellschaften von New Bork ein WarnungS- blatt ausgearbeitet, das auf allen Eisenbahnstationen unb in allen Ltraßenbahnwagen in auffälliger Weife angebracht mer- den soll. Unter den zahlreichenVerboten", die auf dieser Tafel auSgefprochen sind, befinden sich and) folgende:Mädchen sollen niemals stehen bleiben, um einer Frau zu helfen, die augenscheinlich zu ihren Füßen auf bei' Straße in Olmniacht fällt: sie sollen sich vielmehr sofort an einen Polizisten luenbeu, bannt er bie nötige Hilfeleistung besorge. - Mädchen sollen niemals einer Einladung zum Besuche einer Sonntagsschnle ober Bibelstunde Folge leisten, bie sie von Fremben erhalten, selbst wenn die Fremden als fromme Schwestern ober Nonnen gekleidet sind, ia selbst wenn sie das Gewand von Geistlichen tragen Mädchen sollen niemals eine Fremde begleitend selbst

wenn die Fremde als Krankenschwester gekleidet ist: sie sollen niemals Geschichten glauben, wenn ihnen Leute, die sie nicht genau kennen, erzählen, .ihre nächsten Verwandten hätten einen Plötzlichen Unfall erlitten: denn das ist einer der gewöhnlichsten Tricks ber Frauenverkäufer. Mädchen sollen niemals Scho­kolade ober Nahrung irgendwelcher Art annehmen, noch Blumen riechen, die ihnen von Fremden angeboten werden: sie sollen auch nicht' Parfüm oder Süßigkeiten von fliegenden .Händlern vor ihrer Tür kaufen, da all diese Dinge Betäubungsmittel ent­halten können."