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Flur 16 Nr. 1
Flur 25 Nr. 60
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Flur 23 Nr. 6
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Flur 19 Acker in dem Niederfell)
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Hell Eicke, liebei-t, mit Jntarsien-Ein- OßiffÄ _ läge, 2-turigern Spiegelschrank M.
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Dunkel Nuhbaum, poliert, mit Jntar- «>”3 R sien, 2-tUrigem Spiegelschrank. 9R.
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1755 qm
4227 qm
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„ am Pusch
III. Der II. Psarrei.
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d. Daubenanger
„ links a.d.Weg Sandkmiterweg
2774 qm
3792 „
Wiese am Hammerweg Acker aus der Stockwiese
Acker an der Lcimenkante
III. Der II. Psarrei.
Acker am Altenfeld
„ rechts des Wiesecker Wegs
Wiese nm Hegstrauch bei dem
Kcaplr
Gleisanlagen Zu Maisf n.Miele
3663 qm
4056 „
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2972 qm
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I. Der Kürche.
Wiese a. d. Oberlach beim Kessel „ am Morgenweg „ „ Pusch „ „ Hannnerweg
II. Der I. Psarrei.
Wiese an der Uriulum
„ aus der Stockwiese
Verpachtung.
Die der evangeL Kirche und Psarrei gehörigen Aecker und Wiesen sollen auf 9 Jahre neu verpachtet werben.
Die Verpachtung soll am Mittwoch, den 15. Oktober 1913, nachmittags 2 llbr, in dem oberen Gemeindesaal, Kirchftrahe 9 zu ßließcn abgehalten werden.
Es sind folgende Grundstücke:
A. In der Gemarkung Gienen.
30 komplette Herrenzimmer i. Eichenholz, aparte Beizung, ä M. 378^—, 436.—, 539.—, 644.—, 753.—, 876.— bls M. 14a0.—
Acker rechts nm Aulweg (diesesStück auf Wunsch in Parzellen von 500 qm geteilt»
„ hinter den Schiekvlätzen <1348 an der Rodheimer Strahe XV211
80 komplette Speisezimmer j. Eichenholz, aparte Beizung, ä M. 350.—, 494 —, 570.—, 645.—, 768.—, 829.— bis M. 1950.—
ScheidgeSdriesch
B. In der Gemarkung Wieieck.
I. Der Kirche.
Flur 15 Nr. 9 Wiese im Hegstrauch „ 23 „ 1 Acker in der Rechenau a. d. Wiesen
II. Der I. Psarrei.
Flur 15 Nr. 81 Acker am Altenfeld a. d. Bruch q™
12333 qm l'/-1'/,2
0„ „ untersten Riegelpfad
bei der Siiveriniendentenwlese
Hell Eiche, gebeizt, mit Intarsien, 3tür.
Spiegclschrank, Vs für Wäsche . M.
Mittelsarb., Nuhb. poliert, mit Jntar- 9OE _ sien, 3-türigem Spiegelschrank. SOL
Hell Eicke, gebeizt, mit 3-tür. 180 cm
breit. Spiegelschrank, V^ Waiche 3R.
75 mod. Kücheneinrichtungen
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dingung der Genehmigung zu machen.
Gichen, den 27. September 1913.
Der evangelische Gesamtkirchenvorstand:
D. Schlosser.cwA>
Bekanntmachung.
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß das neu errichtete Grundbuch der Gemarkung Rodheim nebst den dazu gehörigen Parzellenkarten auf dem Bureau des Großherzoglichen Ortsgerichisvorstehers zu Rodheim offen gelegt worden ist.
Die Beteiligten sind befugt, dasselbe während der Zeit der Offenlegung in diesem Lokal einzusehen, auch gegen Entrichtung der vorschriftsmäßigen Gebühren von dem genannten Ortsgerichtsvorsteher Grundbuchsauszüge zu verlangen. — Auch werden sie von demselben auf die von den Feldgeschworenen entdeckt werdenden, sie betreffenden Fehler aufmerksam gemacht werden.
Allen denjenigen, welche sich bei den Angaben des Grundbuchs rücksichtlich des Besitzstandes und der Größenangaben für beschwert erachten, steht es frei, binnen einer unerstrecklichen Frist von
sechs Monaten
ihre Anstände entweder auf gütlichem Wege bei dem । Großherzoglichen Ortsgerichtsvorsteher zu Rodheim, vor welchem sie ihren etwaigen Gegner vorladen lassen können, zu beseitigen, oder insofern dieses nicht von Erfolg ist, ihre Ansprüche bei dem für Besitzstreitigkeiten zuständigen Gerichte geltend zu machen.
Ist dieses Gericht ein anderes, als das unterzeichnete, so haben sie davon, daß letzteres geschehen, innerhalb der obigen Frist Anzeige zu machen. Dieselbe Anzeige liegt ihnen innerhalb derselben Frist alsdann ob, wenn sie bereits vor Offenlegung des Grundbuchs gegen den daselbst eingetragenen Besitzer eine Besitzklage angestellt haben.
Nach Ablauf dieser Frist wird der Besitz, wie ihn das Grundbuch ergibt, in Bezug auf die Personen, der Besitzer und die Größenangaben in allen | denjenigen Fällen für richtig angenommen, in welchen weder eine gerichtliche Beseitigung bei dem genannten Ortsgeri'chtsvorsteher zu Protokoll gegeben, noch eine gerichtliche Klage deshalb erhoben und erforderlichen Falls beim unterzeichneten Gerichte zur Anzeige gebracht worden ist.
Zugleich werden alle diejenigen, welche die in Gemäßheit des Artikel 30 des Gesetzes vom 21. Februar 1852, betreffend die Erwerbung des Grundeigentums, beigefügten Erwerbtitel berichtigt zu sehen wünschen, aufgefordert, die erforderlichen Anträge binnen der festgesetzten Frist von sechs Monaten bei dem zuständigen Gerichte zu stellen, und wenn dieses ein anderes als das unterzeichnete ist, bei diesem die Anzeige zu machen.
Die unerstreckliche Frist von sechs Monaten geht mit dem 15. Februar 1914 zu Ende.
Hungen, den 10. Juli 1913. D78
Großherzogliches Amtsgericht.
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Die zur Herstellung der Kleinpflaster-Anlagen auf den Kreisstraßen Gießen—Steinbach und Sich—Eberstadt erforderlichen Materiallieferungen sollen im Wege öffentlichen Wettbewerbes vergeben werden und zwar:
1. für Gießen—Steinbach
7000 qm Kleinpflaftersteine,
3000 lfd. m Wandsteine,
225 cbm reiner Sand,
225 „ Basaltmehl.
2. für Lich—Eberstadt (bei Hof-Gill)
4300 qm Kleinpflastersteine,
2000 lfd. m Wandsteine,
140 cbm reiner Sand,
135 „ Basaltmehl.
3. für Lich—Eberstadt (bei Colnhäuser Hof) 2600 qm Klein Pflastersteine, 1200 lfd. m Wandsteine,
80 cbm reiner Sand,
80 „ Basaltmehl.
Lieferungsbedingungen liegen während der Dienststunden auf dem Amtszimmer des Unterzeichneten (Negierungsgebäude Landgraf-Philipp-Platz Nr. 3), Zimmer Nr. 22, zur Einsicht offen.
Angebote, deren Unterlagen gegen Erstattung der Herstellungskosten abgegeben werden, sind mit entsprechender Aufschrift versehen, postfrei bis
Dienstag, den 14. Oktober ds. Js., vormittags 10 Uhr
einzureichen.
Zuschlagsfrist 4 Wochen.
Gießen, den 23. September 1913,
Der Großherzogliche Kreisbauinspektor:
Hechler, Baurat.(b»/»
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[ auf jedem Etikett und Umband i und die Aufschrift Fabrikat der [Stemwollspinnerei Altona-Bali renfetd
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