(Tie Einführung Monatsversammlung
Zweiter Blatt
Nr. 286
162. Jahrgang
Gießener Anzeiger
Erscheint täglich mit Ausnahme des Sonntags.
General-Anzeiger für Cberheffen
Tie „Gießener Zamlllenblätter" werden dem .Anzeiger' viermal wöchentlich beigelegt, das „Krtisblatt fSr den Kreis Stehen" zweimal wöchentlich. Die „randwirtfchaftlichen Seilfragen" «rfcheinen monatlich zweimal.
Redaktion, Expedition und Druckerei: Scbul- strahe 7. Expedition und Verlag: «LMS-51. Redaktion: 12. Tel.-Adr.:A,ijeigerG»ehen.
Mittwoch, 4- Dezember M2
RotalioiiSdmck und Bvrlag der Brübl'fchen UniversilälS - Biich- unb Steindruckerei.
R. Lange, Dießen.
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Gesangvereins
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bedeutend erschwert werden.
Der Gesetzeutwurs über die Errichtung von Jugendgerichtshöfen
ist dem Reichstage zugegangen. Der Entwurf ist der gescheiterten Strafprozeßreform -entnommen, die bekanntlich eie Errichtung von besonderen Jugendgerichtshöfen vorsah. Tie Bestimmung der Strafprozeßreform über diese Materie waren damals im Reichstage ohne größere Abänderungen angenommen worden. Ta die Strafprozeßrefvrm erst frühestens in 5 Jahren den Reichstag wieder beschäftigen wird, l at der Bundesrat die besonderen Bestimmungen über Jugcndgerichtsböse in einem besonderen Gesetz zusammengefaßt und dem Reichstage nunmehr vorgclegt. Ter Inhalt des Entwurfs ist vor einigen Wochen veröffentlicht worden. Nach dem neuen Entwürfe wird dem Staatsanwalt bei jugendlichen Angeklagten die Verpflichtung aufgelegt, bei allen Straftaten zu prüfen, ob nicht Erziehungs- und Besserungsmaßrcgeln mehr am Platze sind als eine Strafe. Ter Entwurf bezieht sich auf alle jugendlichen Angeklagten unter 18 Jahren. Tie Jugendgerichte sollen allen Amtsgerichten angegliedcrt werden. Tie zur Mitwirkung an ihnen zu berufenden Schöffen sollen den Kreisen entnommen werden, die auf dem Gebiete der Jugenderziehung xr- sahren sind. Tie Jugendgerichte sind befugt, tue Angeklagten einer Erziehungsbehörde zu überweisen.
Tie Verunweiniguug der Wasserläufe.
Ter Abg. Dr. Liebknecht (Soz.) hat im Reichstage folgende Anfrage gestellt: Ist der Reichskanzler bereit, Auskunft darüber zu geben, welche Maßnahmen die Reichs- rcgimnig zu treffen gedenkt, um entsprechend einer Entschließung des preußischen Abgeordnetenhauses den einer einzelstaatlichen Einwirkung unzugänglicl)en Uebelständen in Bezug auf die Verunreinigung der Wasserläufe baldmöglichst abzuhelfen? Ist beabsichtigt, zu diesem zwecke deu Weg der Reichsgesetzgebung zu beschreiten? Sind auch internationale Abmachungen zum Zwecke der Reinhal- tung der Wasserläufe geplant?
sich die Kammer veranlaßt, im Interesse übersichtlicher Aufstellung und Weiterführnng — besonders auch zu ftotifh- schen Zwecken — die Lehrlingsrollen neu anzulegen, was ebenfalls erhebliche Mehrarbeit und Mehrkosten verursacht.
Unter Berücksichtigung dieser Umstände wurde von dem Vorstand der Handwerkskammer in seiner Sitzung vom 4. Lklober beschlossen, für jede vom I. Januar 1913 ab erfolgende Anmeldung zur Lehrlingsrolle der Handwerkskammer eine Einschreibgebühr von 2 Mk. zu erheben. Ter Beschluß hat die Genehmigung des Ministeriums des Innern, Abt. für Landwirtschaft, Handel und Gewerbe gefunden.
Tie Einführung dieses neuen Versahrens beruht auf den §§ 88III und 103 n der Reichsgewerbeordnung. Die Gebühren sind im Nichtzahlungssalle gemäß den Vorschriften der Reichsgewerbcorduung brizulreiben.
Für die Gebühr, die bei Anmeldung und Vorlage des Lehrvertrags an die Handwerkslammer, von Jnnungsmit- gliedern an den Jnnimgsvorstand behufs Ablieferung zu entrichten ist, hastet der Kammer gegenüber der Lehrmeister, unbeschadet seines Rechts, sich von dem Vater oder gesetzlichen Vertreter des Lehrlings Ersatz zu 'verschaffen.
der Owbühr kam auch in der gestrigen
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Dieses Zitat begleitet die „Franks. Ztg." nochmals mit der Feststellung, daß die Meldung richtig sei; fein Dementi werde das ändern können, iöb sich nun der Kanzler oder ein amtliches Organ dazu zum Wort melden wird?
In der „Tägl. Rundsch." finden wir eine Notiz, die vielleicht als eine Ergänzung der angeführten Mitteilung anzusehen ist:
Tcr Reichskanzler unb preußisclje Ministerpräsident ist gegen den Fürstbischof von Breslau, Kardinal Dr. Kopp, der bisher der Vertrauensmann der preußischen Regierung bei ihrem Verkehr mit der Kurie war, verstimmt, lieber ^die Ursachen dieser Verstimmung wird uns von unterrichteter Seite folgendes mit geteilt: Dr. Kopp, der durch unb burch Berliner ist, hot einen hervorragenben Anteil an bcr päpstlichen E n z y k l i l a über die Arbeiterorganisationen gelebt, burch die bcr Un mut bes Reicljslanzlers in hohem Maße erregt rvordcn ist. Außerdem aber hat Dr. Kopp zum Aerger Herrn v. Bcihmann-Holl- Wegs bewirkt, baß zum Erzbischof von Köln nicht ^cr dem Reichskanzler genehme Bischof von Dresden, Dr. Schäfer, i'onbcni der Bischof von Münster, Dr. H art- mann, ein fanatischer Römling unb fanatischer „Berliner" ge- wählt würbe. Man erzählt sich, baß im preußischen Staatsministerium über bicse Wahl verschiedene Ansichten bestanden haben. Während Herr v. Bethmann Holliv-eg und der Kultusminister den Tresdcmcr Bischof für die geeignete Persönlichkeit hielten, sei der La n dwir t s cha f t Sm i n i st er für den Bischof von Münster eingetreten. Der Einfluß Dr. Koops habe, so erzählt man sich weiter, bewirkt, daß die preußische Regierung auf der Kandidaten liste den Namen des Bischofs von Münster stehen ließ, weil sie nach der Versicherung Dr. Kopps, der Kandidat, den die Re gierung wünsche, werde gewählt werden, glaubte, daß dieser Kan didat der Dresdener Bischof sei. Aus diesenr Grunde, habe Herr v. Bethmann-Hollweg es für unbedenklich gehalten, daß der Name des Münsterer Bischoss nicht gestrichen würbe. Der' brittc Name, der auf der Liste stehen blieb, ist augenscheinlich der des Kölner Weihbischof gewesen, den die Kölner zum Erzbisckwf wünschten. Gewählt mürbe bann der Bischof von Münster, unb Tr. Kopp darf zur Rechtfertigung seines Vc-rljaltens sagen, er Habe unter dem der Regierung genehmen Kandidaten den Dr. Hartmann berftanben. Herr v. Bethmann Hollweg aber bursteJich sagen, fr habe kein Hehl daraus gemacht, baß sein Kandidat bcr Tres bener Bischof war. Das „Mißverstänbnis" des Breslauer Fürs! bischoss sei demnach auf „geistigen Porbelmlt" zurückzuführen, wie ihn LoholaS Schule leine. Jedenfalls habe dieses Verhalten des Kardinals Dr. Kopp den Reichskanzler vollends verstimmt.
Zu der angeblichen Aeußerung des Reichskanzlers einem Zentrumsführer gegenüber erklärt die „Germania":
„Demgegenüber kann durchaus zuverlässig festgestellt werben, daß allerdings eine Unterhaltung zwischen dem Reichskanzler und einem Zentrumsabgeordneten über die jüngste päpstliche Enzyklika ftattgefunben habe, baß in berselben aber eine derartige gegen die Kurie gerichtete Aeußerung nicht gefallen ist."
„Ge rman ia*-Lollar statt. Der Verein
Aus Stadt und Land.
Giesen, 4. Dezember 1912.
Erhebung einer Gebühr für die Führung der Lehrlingsrolle.
Don bcr hessischen Handwerkskammer wird uns geschrieben:
Die Tätigkeit der Handwerkskammern int Teutichen Reiche hat im Laufe der Jahre einen überaus großen Umfang angenommen. Fortgesetzt treten neue unb größere Aufgaben an die Kammern heran, während die fortschreitende Regelung des Lehrlingswefens auch immer ^neue Maßnahmen erfordert. Dementsprechend haben fast färnk- liche Kammern zum Teil bereits seit dem Jahre 1904 besondere Gebühren für die Einschreibung der Lehrlinge in die Lehrlingsrolle, in der Regel 3—5 Ml., erhoben. Auch für den Bezirk der Handwerkskammer Darmstadt läßt sich die Einführung dieses Verfahrens nicht länger umgehen. '
Es ist aber zu berücksichtigen, daß die Eintragungen selbst und die mit Erledigung der sich bei Revision der bestimmungsgemäß einzusendenden Lehrverträge ergebenden Schreibereien zur Beseitigung von Anständen die Arbeitskraft einer Person ganz in Anspruch nimmt. AuH sieht
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Mus d-m Reichstage.
Der Entwurf eines Gesetzes zur Aenderung der §§ 74, 75 und des § 76 A b s. 1 des Handelsgesetzbuchs
ist dem Reichstage zugegangen. Ter Entwurf bestimmt, daß eine Vereinbarung zwischen dem Prinzipal und dem Handlungsgehilfen, durch welche dieser für die Zeit nach ;er Beendigung des Dienstverhältnisses in seiner gewcrb- ichen Tätigkeit beschräntt wird, nur gültig ist, wenn sie in schriftlicher Form geschlossen und dem Gehilfen bei dem Abschluß eine von dem anderen Teile unterzeichnete Urkunde, welche die vereinbarten Bestimmungen enthält, ans- gehändigt wird. Eine Vereinbarung dieser Art ist nur ber» bindlich, wenn sich der Prinzipal verpflichtet, für die Dauer der Beschränkung eine Entschädigung zu zahlen, die^ sich für das erste Jahr mindestens auf \ t. für das zweite Jahr mindestens auf 1/3 und für das dritte Jahr auf den vollen Betrag der von dem Handlungsgehilfen zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen beläuft. Die Vereinbarung ist insoweit verbindlich, als die Beschränkung unter Berücksichtigung der gewährten Entschädigung und int Verhältnis zu dem berechtigten geschäftlichen Interesse des Prinzipals nach Zeit, Ort und Gegenstand eine unbillige Erschwerung des Fortkommens des Gehilfen enthält. Die Bc- ichränkung kann nicht auf einen Zeitraum von mehr als 3 Jahren von der Beendigung des Dienstverhältnisses an erstreckt werden. Die Entschädigung ist am Schlüsse jeden
Monats zu zahlen.
In der Begründung wird festgestellt, daß mit den K 0 n k u r r e n z k l a u s e l n bedeutender Miß brauch getrieben und den Gehilfen vielfach das fernere Fortkommen weit über das berechtigte Interesse des Prinzipals hinaus erschwert werde. Hin diesem Mißstand abzuhelfen, ist der vorliegende Gesetzentwurf eingebracht worden. Die Konkurrenzklausel gänzlich zu verbieten, war nicht möglich. Mag die Konlurrenzklausel auch der großen Mehrzahl der Angestellten gegenüber entbehrlich sein, so gibt es doch Fälle, in denen ihre Anwendung zweifellos gerechtfertigt ist. Es ist zu hoffen, daß in Zukunft ein Konkurrenz- Verbot nur in solchen Fällen vereinbart wird, in denen ein wirtlich erhebliches und schutzbedürftiges Interesse dafür vorliegt. Die Reformvorschläge des Entwurfs beruhen daher auf dem Grundsatz der sogenannten bezahlten Karenz Es ist in dem Entwurf davon abgesehen worden, in der gegenwärtigen Vorlage auch die Bestimmungen zu ändern, die in der Gewerbeordnung für die Betriebsbeamten, Werkmeister und Techniler gegeben sind. Bei diesen Angestellten liegen die Verhältnisse in manchen Beziehungen anders als bei dem laufmännischen Hilfspersonal, und die Durchführung der gesetzlichen Reform würde, wenn sie aus beide Arten von Angestellten zugleich erstreckt würde,
steht unttr Leitung von Lehrer Ludw. Becker-Gießen und zeigt bei prächtigem Stimmaterial eine vorzügliche Schulung. Gr kann jedem größeren slädtlschen Verein getrost an die Seite treten. Es war eine Freude, die alten „Volkslieder" (Satz von G. Trautmann-Gießen) zu hören, wie auch den vollendeken Vortrag zweier Kunstchöre. Gin vielseitige Abwechselung erfuhr das Programm durch Rezitationen von Fräulein Meline Müller-Wetzlar, Liebervorträge von Fcl. G. Howe-Frankfurt (Alt), begleitet von Lehrer Jakobi, unb Violinvorträge von G. Klingel-Lollar. Sämtliche Vortragenbe, besonders der jugendliche Geiger, ernteten starken Beifall. Am Schlüsse be5 Abends sprach Pfarrer Gußmann im Namen des Vereins Kindersreund, dem der Reinertrag überwiesen werden soll, allen Mitwirkenden herzlichen Dank au§. Besonders an- erfenncnSroert war, daß die Veranstaltung ohne Rauchen und ohne R'estauration stattfand, somit die Aufmerksamkeit bet zahlreich erschienenen Zuhörer ungeteilt auf die künstlerischen Darbietungen gerichtet wurde. Ter Gesangverein .Germania" verdient für seine gemeinnützige und echte Volksbildung treibende Tätigkeit den wärmsten Tank der Gemeinde.
= Lollar, 3. Dez. Nachdem die elektrische Anlage feit etwa 14 Tagen in Betrieb ist, hat sich die Ueberzeugung durchgerungen, daß diese Beleuchtungsart billiger als die mit Pelroleum ist. Das erklärt, daß nunmehr fast sämtliche Wohnungen Strom erhalten. Bei 2400 Einwohnern sind 440 Lichtabnehmer mit nahezu 3000 Lampen angeschlossen unb etwa 40 Pferbestärken an Motoren, die sich bald verdoppeln werden. Diese Zahlen wurden dadurch erreicht, daß die Gemeindevertretung billige Strompreise festsetzte unb die Beschaffung ber elektrischen Einrichtungen der Wohnungen wesentlich erleichterte. Tie Gemeinde bezieht die elektrische Energie von den Buderusschen Eisenwerken in Wetzlar.
Kreis Alsfeld.
w. Alsfeld , 3. De;. lStad l vo r sta nds si tzu n gJ Anwesend Bürgermeister Dr. Völsing als VorsiSender, die B<n- georbneten WeiH und Reh, joirie 10 Stadtvorflanosmüglieder, Der Vorschlag für das städtische Elekt riz ilätswerk für
Zum deutsch-russischen Handelsvertrag.
Der gegenwärtige Handelsvertrag zwischen Deutschland und Rußland läuft Ende 1917 ab. Tie russische Regierung trifft daher bereits Vorbereitungen zu beit Verhandlungen t über einen neuen Vertrag. Im russischen Hcnidelsministe- rium ist, so schreibt die Deutsche volksm. Korrcsp.", ein Projekt ausgearbeitet worden, n onach eine Reihe von Konferenzen abgehalten werden sollen, um (Gutachten für einen künftigen Handelsvertrag mit Deutschlaiid zu sammeln. Zn diesen Besprechungen werdeii Vertreter der Gemeinden, der landwirtschaftlichen Gesellschaften und bcr russischen Exportkammer zugezrgen werden. Verschiedene Maßnahmen der russischen Regierung aus neuester Zelt lauen darauf schließen, daß man n i d) t sehr geneigt i st, die Einfuhr deutscher I u du st r ie er zeu g n isf e nach Rußland besonders zu fördern. So hatte kürzlich zur Erleichterung des beiderseitigen Verkehrs die Eisenbahndirektion in Königsberg vorgeschlagen, auf ben russischen Eisenbahnlinien Güterwagen mit verstellbaren .. Achsen 11 ad) dem System Breidsprecher laufen zu lassen. ! Der Vorschlag ist von der russischen Regierung a b g e l e h n t worden, di" sich dabei auf ein Gutachten russischer Jirdu- striellen stützt, in welchem es heiyt, der Import deutscher Jndustrieerzeugnisse nad) Rußland sei immer nod) so stark, daß eine namhafte Verbilligung bcr Frachten, die sich aus der Einführung eines Transports ohne II nt l a b u n g ; ander Grenze notwendig ergeben müßte, den einheimischen Produkten -eine Erschwerung im Wettbewerb «auferlegen würde. Es verbleibt also bei der IIinladu n g. Dabei ist bie russische Ausfuhr nach Deutsd)land mehr als zweieinhalb so groß als unsere Einfuhr nach Rußland. Im Jahre 1911 haben wir aus Rußland (ohne Finnland' für 1634 Mill. Nark Waren erhalten, aber nur für 625 Millionen Mark Waren dorthin -geliefert.
des hiesigen Lrtsg werdevereins zur Sprack)e. Man bedauerte allseitig, daß das Handwerk da- durch von einer Stelle, die zu seiner Förderung bestimmt ist, mit einer neuen Belastung bedacht wurde. Es wurde darauf hingewiesen, daß erst kürzlich die Lehrlingsprü- fungsgebühr von 3 auf 5 Mk. erhöht worden ift und bei unbemittelten Lehrlingen der Meister, der dann die Gebühren bezahlt, mit 7 Mk. belastet wird. Eine entsprechende Entschließung wurde angenommen und soll im Gewerbeblatt veröffentlicht werden. Auck) wir sind der Ansicht, daß die Handwerkskammer tu diesem Falle von ihrem fiskalischen Standpunkt abgeheii 1111b unserem schwer kämpfenden Handwerkerstand diese neue Belastung hätte ersparen können. T. Red.)
’• Eisenbahn-Personalien. Ernannt mürben*. Lokomotivheizer Möller unb Weber in Gießen unb Brackhahn in Fulda zu Lokomotivführern. Versetzt wurden die Lberfekreläre Ziathmann von Darmstadt nach Fulda unb Stuhl trüg er von Friedberg nach Frankfurt, Eisenbahn- Praktikant Hamer von Jossa nach Salzschlirf, Nürnberg von Salzschlirf nach Frankfurt. Pensioniert wurden: Oberassislent Meißmger in Gießen, Schaffner Dapper in Gießen, Weichensteller LaSpe in Butzbach, 93 i c r in a n in Groß-Karben, Bahnwärter Harbusch in Lollar. Belohnungen erhielten: BahnhofSverwalter B röhlcr in Braunfels, Lokomotivführer Thöl in Schlitz für Gntberfimg unb Beseitigung einer Betriebsgefahr.
•* Männerturnverein. Am Samstag eröffnete bet Verein seine neue Kneipe im Hotel Köhler mit einem Kommers, der sich eines guten Besuches erfreute. Die Kneipe ist neu geschmückt mit den wichtigsten Bildern aus der Geschichte des Vereins und wird dem Verein ein gemütliches
unb Turner von Friedelhausen aus einen Turngang über bie Schmelz nad) dein ForsthauS Krofborf an, wo eine kurze Rast gehalten wurde. Dann ging eS über Krofdorf zurück nach Gießen. Auf dem ganzen Rlarschc herrschte trotz der Ungunst der Witterung die denlbar beste Turnerstiinmung. 9(bcnb5 sanden sich zahlreiche Familien unb Einzelmitglieber auf der Kneipe em, um ben elften Familienabenb zu feiern. Ruch diese Veranstaltung verlief bei heiterster Stimmung auf5 schönste. In Zukunft soll an jedem ersten Sonntag im Monat em Familienabenb auf der Kneipe abgehalten werden.
Landkreis Gießen.
---Lollar, 2. Dez. Gestern abend sand im Saale
Apolitische Tagesschau.
Tcr Neich.kanzler über d e Haltung des Vatikan?.
Die „Franks. Ztg." brad)tc vor einigen Tagen eine ziemlich sensationelle Notiz, Die wir zunächst nicht wi.'dergegeben haben, da sie rcd)t unglaubhaft klang. Danach „hat der Reichskanzler v. Bethmann-Hollweg vor einigen Tagen einen bekannten Führer des Zentrums zu sich gebeten und ihm erklärt, daß die jüngste p ä p st - liche Enzyklika über die Arbeiterorganisationen das letzte fei, was sich die preußische Regierung von der Kurie an Eingriffen in die Red;te des Staates und in die Selbständigkeit der Arbeiterverbände habe bieten lassen: sollte wieder derartiges Vorkommen, werde sie unbedingt die diplomatischen Beziehungen einstellen."
Die „Juta", ein den katho!isd)en Kreisen nahestehendes Depesdienbureau, erklärte dazu, daß die Meldung vollständig erfunden sei. Neuerdings zitiert aber die „Franks. Ztg." folgende Bemerkungen eines süddeutsd;en Zentrumsblattes, der „Augsburger Poslzeitung":
Wir haben guten Grund zu glauben, daß die Juta, wenn sic dos sagt, nicht gut ober nicht genau unterrichtet ist. Falsch ist aber iebenfalls, wenn angenommen ivirb, baß eine solche Drohabresse lcbiqlich den in ber Mclbung ber „Frankfurter Zeitung" angegebenen Motiven entspränge Man betrachte bie Tat bes Bunbesratcs gegen bie Jesuiten, nnb man ivirb merken, daß jüngst wicber cs ums Gan re aufs Ganze geht, unb man eventuell bics ober jenes als hübsche Maske benüßcn will.


