Ausgabe 
29.11.1912 Drittes Blatt
 
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Drittes Blatt

162. Jahrgang

ltt. 282

Erscheint täglich mit AuSrmhme des Sonnlagt.

Die .^aghwinfchaftlichen Leit-

n> öd) entheb.

tragen" erHbemen nu>naihd) jnxunaL

einzukaufen.

iiswert

wolle er dahingestellt'sein lassen. Wcihnaduen bitte er wieder alle hiesigen GeschäftsweltKaust am

die Filiale und Warenhaussteuer

VISITKARTEN 111 ieder beliebigen. Schriftart und Kartonsorte,

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amgungen liefert zu mäßigen Preisen die BrüMsche Univ.-Druckerei

Zreitag, 29. November s9s2

Rotationsdruck und Verlag der Br übl ichen UniversnätS - Buch- und Steinörndetcu

R. Lange, Tietzen.

der einer Richtung angehore, Mittelstandes vertreten will, Angesichts der bevorstehenden Einwohner im Interesse der

Filial- und Warenhaußsteuer.

Ter Vorsitzende gibt Kenntnis von den Bestrebungen zur Einführung von Filial- und Warenhauesteueni Hanbels la innrer, die Ortsgruppe Giessen des Verbandes deutscher Nah rungsmittelgrosthöndler und der Tetaillistenverein haben sieb für tic Steuer ausgesprochen, während die Interessenten der filial geschälte sich als Gegner bekannt haben. Ter Entwurs sicht die Besteuerung nach dem Umsatz vor, da man sich von Zuschüssen zur Gewerbesteuer nicht die im Interesse der einheimischen wcrbetrcibend-en wünschenswerte Wirkung verspricht.

Ter Entwurf über die Filialstcner besagt in seinen Hauptpunkten:

8 1. Gewerbetreibende, die im Gemeindebezirk brr Stabt Gießen ohne in ihm ihren Wohnsitz oder Hauptbetriebssitz zu haben Verkaufsstellen ober Lager unterhalten, von denen aus Waren zuw Verkauf abgegeben werden, sind zur Zahlung einer besonderen Gewerbsteuer Filialsteuer an die Stabt Giessen verpflichtet. j

8 2 Tic Filialsteucr wirb nach dem Jahresumsatz der Ver­kaufsstelle oder des Lagers erhoben und beträgt bei einem Umsatz bis zu 1OOOOO Mk. einschliesslich 2 Proz. des Umsatzes, bei einem Umsatz bis zu 200 000 Mk. einschließlich von den ersten 100 000 Mk. 2 Proz. und vom Mehrbetrag 2', Pro,, bei einem Umsatz von mehr als 200 000 Mk. 21/* Proz. und vom Mehrbetrag 3 Proz.

Uebersteigt die hiernach berechnete Filialsteuer nachweislich 15 Proz. des Ertrags im Sinne des Artikels 11, Absatz 3 des Gesetzes, die Gemeindeumlagen betreffend, so ist sie auf Antrag des Pflichtigen aus diesen Betrag, leinessalls aber auf weniger als 1 Proz. des Umsatzes zu ermäßigen

Besitzt ein Gewerbtreibendcr im Geutcindebezirk Gießen mehrere Verkaufsstellen oder Lager, so sind diese als ein Ganzes zu beurteilen

Niederlassungen und Filiale,/ von Banken sind hinsichtlich der üblichen Bankgeschästc von der Steuer befreit.

8 3. Maßgebend für hie Pflicht zur Zahlung der Filial­steuer ist der Umsatz des letzten zur Zeit der Veranlagung ab­gelaufenen Geschäftsjahres. Hat das Unternehmen noch kein volles Geschäftsjahr bestanden, so ist der Jahresumsatz nach den tut Zeit der Veranlagung vorliegenden Anhaltspunkten zu schätzen. Während des Steuerjahrcs eintretende Aenderungen sind erst bei der Besteuerung für das folgende Jahr zu berücksichtigen-.

Tic Betriebsinhabec sind verpflichtet, auf die an sie ergehende Aufforderung der zuständigen SteuerveranlagungsbehördC inner halb einer von dieser vorzubestimmenben Frist eine Erklärung über ben Umfang ihres Geschäftsbetriebs und weitere für die Steuerveranlagung erhebliche Tatsachen einzureichen. In der Aufforderung ist der Rechtsnachteil anzubrohen, baß nach frucht­losem Ablauf der Frist die einschlägigen Verhältnisse ohne weitere Mitwirkung der Beteiligten von Amts wegen sestgestellt würden und das; ihnen, abgesehen von der etwa verwirkten Strafe,, für das betreffende Stcuerjabr eine Einsprache dagegen nicht znstche.

8 4. Tic Steuer wird, durch die Instanzen veranlagt, von denen die Gewerbsteuer veranlagt wird. Gegen bereu Entfchei- bunnen sinden bic gegen die Zuziehung zu ben Gemeindeumlagen

DieGkbtntr SanrtHtMMätler** werden dem Anzeiger' viermal wöchentlich deiqelegt, das XrelsUatt für ötn Kreis Siehrn" ziveimal

isrrchenben Antrag.

In der sich eirtspimu'iibcir längeren, Aussprache treten bte ktadtv. K r u m in, Tr. Sommer, Ur sta b t, Wal le niels, vc t r t, 2 ob er und Friedberger für möglichstes Entgegen linntcn ein, dock wird von mehreren Redner betont, das Ent i'pnifommcn dürfe aber nicht soweit gehen, daß schließlich die Etabt mehr Aufweichungen zu machen habe, ^ls tic für ba* Oie- Vnoc bclonirne Es wird beschlosfkn, die Sache an die Bau- kputation zurückzuverweisen, die in Okmcüudxift mit dein Bor iiinb der Baugenossenschaft die Sache iivchinals behandeln toll

An den Heilstätienverein wird cir. r.cbe:: Lupus

>im liegendes Grundstück von 2784 Quadratmeter auf 10 Jahre iim Preis von jährlich 75 Mark verpachtet. >,

Stabtv Simon hat wegen Herstellung von straßen

Redaktion, Ervedition und Druckerei: Schul­straße 7. Ezpediuon und Verlag: fcM» al.

RedaknonieE 112. Leh-Adr.:AnzeigeriLicven.

den höheren Steuerertrag ergibt.

8 7. Im übrigen gelten die Vorschriften des Gesetzes, #bic Gemeindeumlagen belrefieikd, vom 8. Juli 1911.

8 8. Tiefe Ortsfayung tritt am 1 April 1913 in Kraft.

Stadiv Eichcnaue r spricht iidt vom wirtfdtaftlickten Stand punkt ans für die Einsühning beider Steuern aus. Tie Lage des TetaiilistenstaiideS werde immer schlechter, was darauf zurück­zuführen ist, daß die Filialgeschäfte z. T. mit unlauteren Tri do arbeiten, sie verkaufen Lockartikel uhv. zu und unter dem Ein­kaufspreis, um an anderen Artikeln einen um so höheren Der dienst zu nehmen usw. Auch die Konsumvereine wirken für den Tetaillistenstand erheblid) erschwerend und er müsse leider feststellen, daß sich in dieser Beziehung jetzt hier eine neue Richtung auf tue. Oberbibi ioihekar Tr. Heuser fordere in einem Rundschreiben bic Mitglicber des evang. Arbeitervereins auf, ihren Bedarf an Lebensmitteln anzilgebcn, um fic gcmcinfam einzukaufen. Ob das gerade von diesem Herrn angebracht fei, die sonst stets die Interessen des

setzung für bic Erhebung von Warenhaus und Filialstcuer ge­geben, io gelangt nur diejenige Steuer zur Erhebung, weldw den höheren Stcucrertrog ergibt.

§ G. Im übrigen gelten bic Vorschriften des Gesetzes, die Gemeindeumlagen betreffend, vom 8. Juli 1911.

8 7. Tiefe Ortssatzung tritt am 1. April 1913 in Kraft.

Tic Ortssatzung Uber die Erhebung einer Warenhausstcuer lautet:

8 1. Gewerbliche Unternehmen, insoweit sie den Kleinhandel mit Waren verschicdyier Gattungen nach Art der Warenhäuser, Großbasare, Abzahlungs-, Versteigerungs- und Versandgesdiäste im groß« betreiben, sind zur Zahlung ^iner besonderen Gewerb steuer Warenhaussteuer an die Stadt Gießen verpslidstet.

8 3. Steuerpflichtig sind sowohl Hauptniederlassungen als aud) Zweigniederlassungen auswärtiger Geschälte der in 8 1 be­zeichneten Art. Besitzt eine gewerbliche Unternehmung in Gießen Filialbetriebc in Gießen, so ist sie mit diesen als ein Ganzes zu beurteilen.

§ 3. Maßgebend für die Pflicht zur Zahlung der Warenhaus steuer ist der Umsatz des letzten zur Zeit der Veranlagung ab gelausenen Geschäftsjahres. Hat das Unternehmen noch kein volles Geschäftsjahr bestanden, w ist der Jahresumsatz nach den zur Zeit der Veranlagung vorliegenden Anhaltspunkten zu sckäyeu Während des Steuerjahres eintretende Aenderungen sind erst bei der Besteuerung für das folgende Jahr zu berück­sichtigen.

Tic Betriebsinhaber sind verpflichtet, aur bic an iic er gehende Aufforderung der zuständigen Steucrveranlagungsbehörde innerhalb einer von dieser vorzubestimmenben Frist eine Er­klärung über den erzielten Umsatz sowie darüber einzureichen, welcher Teil des Anlage- und des Betriebskapitals und welcher Teil des Ertrags auf den Kleinhandel entfällt. In der Auf­forderung ist der Rechtsnachteil anzudrohen, daß nach fruchtlosem Ablaut der Frist die entsprechenden Feststellungen ohne weitere Mitwirkung des Beteiligten von Amts wegen erfolgen würden, daß ihm für das betreffende Stcuerjabr eine Einsprache dagegen nicht zustchc, und daß er zur Steuer herangezogen werde, als wenn er lediglich den Kleinhandel betreibe.

8 4. Tic Warenhaussteuer wird nach bem im Kleinhandel erzielten Jahresumsatz bes Unternehmens erhoben und beträgt bei einem Umsatz von 150000 bis einschließlich 300 000 Mk. I1 2 Proz. des Umsatzes, bei einem Jahresumsatz von mehr als 300000 bis einschlicAich 400 000 Mk. I3 < Proz. des Umsatzes, bei einem Umsatz von mehr als 400 000 bis einschließlich 600 000 Drärk 2 Proz. des Umsatzes, bei einem Umsatz von mehr als

JA» 000 bis einschließlich 1000 000 Mark 2'. Proz. des Um satzes, bei einem Umsatz von mehr als 1000 000 3 Proz. des Umsatzes.

Uebersteigt bic hiernach berechnete Warenhanssteuer nach weislich 15 Proz. des Ertrags im Sinne bes Artikels 11, Abs. 3 bes Gesetzes, bic Geincindcwmlagen betreffend, so ist sie au Antrag des Pflichtigen auf diesen Betrag, keinesfalls aber auf weniger als 1 Proz -des Umsatzes zu ermäßigen.

8 5. Tic Warenhaussteuer wird durch die Instanzen per- 1 anlagt, von denen die Gewerbsteuetz veranlagt wird Gegen deren Eiitsckwibiingen finden bic gegen bic Zuziehung zu den Gemcinbeiimlageii zuläfsigeu Rechtsmittel statt

8 6. Ist bei einem gewerblichen Unternehmen die Voraus setzung für die Erhebung von Warenhaus- und Filialsteuer ge­geben, so gelangt nur diejenige Steuer zur Erhebung, welche

Sitzung der Stadtverordneten.

Gießen, 28. Nov.

Anwesend: Oberbürgermeister Mecum: bic Beigeorbneten feiler und Emmelius: die Stadtverordneten Tr. <£bel, Eichenauer, Friedberger, Tr. Haberkorn, Heichelheim, Helfrich, Helm, Huhn. . enn, Mriimm, Lober, Loos, Crbig, Petn, Plank, Simon, Tr. Eummcr, Troß, Urstadt, Vetters, Wallenfels, Tr. Wimmenauer.

Als UrkundsPersonen wurden die Stadtv Tr. Ebel und Tr Haberkorn bestellt.

Mitteilungen.

Ter Verein städtischer Beamten und die außerhalb desselben si-henden Beamten haben für die Bewilligung der Teuerung*- zutage für 1912 gedankt.

Den städtischen Arbeitern nnirbc am 31. Oktober d. I eine w'imsulage bewilligt: gestern ersuchten die Arbeiter in einem kingeschriebenem Brief abermals um eine Lohnaufbesserung.

Eine Anfrage wegen dir Lehrer-GthalSeihöhung.

Stadtv. Tr. Ebel fragt an, warum, nachdem die GMcidp fnllung der VolksschuUehrcr mit den Reallehrern abgelehni worden sei, bic Lehrer an der höh. Mädchenschule, als Reallehrer behanbelt vnden, bic Lehrer an der Vorschule des Ghmnasiums aber nicht.

Ter Vorsitzende envidert, daß das Ministerium entfdücbcn hake, daß bic Lehrer an der höh. Mäbchenschulc ben Reallehrern ui eich zu stellen seien, die ficlyrer an der Vorschule des Gmnnasiurns ibn nicht i

Stadtv. Wallenfels hält die Ansrage des ctabto. ä* #bel für hinfällig, ba man ja für bic endgültige Regelung die grundsätzliche Gleickchtellung beschlossen habe

Stadtv. U r ft a b t freut sich, baß einige weitere Lehrer bic Metdntclluitg mit den Reallehrern an staatlichen Lehranstalten" nreicht haben, beim baniit habe man den anderen Lehrern gegen­über umsomehr die Verpjlichtiing, jo zu verfahren

Straßen, und Grundstucksangele «enheiten.

Fran Wrncraloircttoi Schrader will dir Dnfriedigung ihres Grundstückes in der Friedrichstraße in Holz ausführen lassen, was imebmigt wird.

Möbelfabrikant Stückrath erhält die Erlaubnis, an feinem fre'dkiitslofal an der Steinftraf-c ein Schild von 75 Zentimeter -ladung, 25 Zentimeter mehr als im Statut erlaubt ist, »Hilbringen. . , .

Für ben Ausbau der Straße südlich der p 11) d) i a t r i - i 4 e n und medizinischen Klinik und Verlängerung tn Äliniffttafcc werden 14 500 Mark verlangt.

stadtv. Tr. Sommer hält es für nötiger, einen kürzeren pur gangbaren Weg von der Lubwigstraße nach teil neuen Kliniken «umlegen, und bei dem '?lu»bau der neuen Straßen nur das n-kigllc zu machen.

Wie der Vorsitzende mittcilt, wird dies )dxm aeicheten. Tas Ticfbauamt erhält deck Auftrag, für bic von dem Vorredner iMvünsd.-tc Straße einen Plan zu machen.

Stadtv. Tr. Sommer dankt und will sich bemühen, daß auch bic Universität durch Anlage eines gepflasterten Weges zur Verbesserung der Verlfältnisse beiträgt.

Stadtv. Simon hat schon früher eine bessere Verbindung der Ebelstraße nach ben Kliniken gewünscht.

Ter Vorsitzende ist der Ansicht, baß man sich nach der ßtrfr strecken müsse.

Tic 14 500 Wart werden bewilligt.

Bei den seitherigen. Verhaiidluiigen mit der gemein - itützigen .Baugenossenschaft war für das Gelände an btt Lichcr Straße ein Preis von 1,50 Mark vereinbart worden. Tic Geiiossenschost sollte den Ausbau der Straßen bezahlen und die irten der Einrichtungen für Gas, Wasser und elektrisdws Licht ibnnehmen. Sic will jetzt eine Abänderung des Vertragsentwurfs, Üie babm geht, daß die Stadt die Straf^nfoftcn übernimmt und b't Genoffeufd-ajt nur die gesetzlichen Straßcnkostcnbeitrrge de- Ichllt. Auch die Kosten für Gasleitung usiv. soll die stabt tragen ith bic äußeren Verbinbungsstraßen /soll biesc übemelymen. 1/cr orsitzciibe bat zugesagt, baß der Weg nach der -Ziegenzudttstation, >n»eit er jetzt schon vorhanden ist, von brr Ge:wssensd>ast nid)t zu tiahten ist und bic Stadt hinsichtlich der Silage der Gasleitung ufiu. die Kosten übernimmt. Tic Baudeputation stellt einen ent»

Gießener Anzeiger

General-Anzeiger für Gberhesien

Platze".

Stadtv. Tr. Ebel halt . ...

für eines der schwierigsten Probleme der Volkswirtschaft _iinb he- svricht eingehend die Vorteile und Nadsteile der beiden Steuern. Ihr schwerster Nachteil ist bic Vernichtung kleiner Existenzen, bic übrigen Nachteile, bas Sdilcubcru usw., sinb auf bem Wege bei unlauteren Wettbewerbs zu bekämpfen. Als Vorteile finb bic Bcauemlichkelt unb Billigkeit bes Einkaufs anzuschen.

lieber bic Wirkung 2>cr vorgeschiagenen Steuersätze habe man keinen llcberblick. Er bcbauere, baß man bic Vorlage nicht auch dem sozialpolitischen Ausschuß überlassen habe. Er habe den Wunsch, daß mau den Ertrag der neuen Steuern zur Ent­lastung der unteren Klassen der Gewerbesteuer verwende. <Wie der Vorsitzende bemerkt, ist bas gesctzlid) nicht crlnubi.) Tann könnten vielleicht die nicbercn Einkommen von der Stenerleistung befreit werben.

Stadtv. Troß ist für beide Steuern. Auch Gcnofsenschaftcn unb Konsumvereine seien zu versteuern. Tie Steuersätze könnten nach seiner Ansicht nod) höher sein.

Stabtv. Heichelheim meint, man müsse sich bei ber Frage nicht von ber Wissenschaft, säubern von ben praktischen Bebürs- Nisfen .leiten lassen. Es haitble sich nm keine Erbrosselungs- steuer. Mau müsse mit unseren Verhältnissen rechnen unb cs sei ber Wunsch der hiesigen Geschäftsleute, biefe Steuern zu be­kommen.

Stabtv Vetters ist ber Ansicht, baß ein anbers zusammen­gesetzter Lanbtag die Steuer nicht beschlossen hätte. In Preußen und in Sachsen habe man mit der Warenhaussteuer ichlechte Er- sahrungeii gemacht unb namentlich bic sächsischen Hanbclskammern haben sich gegen sie ausgesprochen. Sein Freund Krumm lasse sich zu sehr von den Interessen seiner Gesdiästskollegcn leiten, von seinem okonomisdien Standpunkt aus, könne er nicht für bic Steuer fein. Was schwindelhaft fei, könne durch andere Mittel getroffen werden, dazu brauche man feine Steuer. Tie Waren­haussteuer sei überflüssig, beim man habe ja kein Warenhaus hier. Gegen ben Vcrkaus von Lockartikeln solle bie Hanbelskammcr öffent­lich Stellung nehmen. Audi ber Konsumverein könne unter llmftänbcn zur Filialsteuer fjerangesogen werben, bas sei boch nidn richtig. Tie Mehrheit ber Versammlung hulbige boch libe­ralen Grunbsätzcii, sic schlage mit Annahme ber Steuer^ ihren liberalen Grinibsätzcn ins Gesicht. Man solle beibc Steuern ablcfinen, mindestens aber die Sache heute vertagen.

Stadtv. Friedberger ist ber Ansicht, man genehmige bic Steuer um ber Steuer willen. Ter Kleinhanbel leibe unter ber Konkurrenz ber Filialgeschäste so, baß man etwas tun müsse. Er bitte, bic Vorlage mit großer Majorität anzunehmen.

Stabtv. Ur stabt teilt mit, .im Lanbtag habe bic fort­schrittliche Volkspartei aus Grünbcn bet Gerechtigkeit für bic Steuer gestimmt. Er sei für bie Steuer, trotzbem man ihn im Veracht gehabt hätte, ein Gegner bavon zu sein. Es wäre richtiger gewesen, auch ben sozialpolitischen Ausschuß zu hören. Er frage an, wer entscheibet, ob ber Begriff bes Warenhauses ge­geben sei, unb warum bie Banken von ber Filialsteucr ausge­schlossen seien.

Ter Vorsitzenbe erwidert, ber Bankumsatz sei «so hoch, unb ber Verbicnst so klein, baß eine Steuer von 1 Pkoz. ben Gewinn übersteigen werbe.

Stabtv. L ö b c r ist für bie Steuer. Die hiesigen sclbstänbigen Gewerbetreibenden seien in Not, sic müßten burdj bie Steuer geschützt werben. Nicht bic nationalökonomischen Professoren konnten in ber Sache maßgebenb sein, sondern das, was man. täglidi erlebe. Tas Vorgehen von Tr. Heuser bedauere er sehr.

Stadtv. Krumm ist ans Gründen ber Solibarität für bie Steuer. Wer Geschälte mache, solle «auch entsprechenbe Steuern bezahlen. Tic Steuer habe bie Bebeutung, die kleinen Geschäfte zu fd)ützen. Wer an hundert Plätzen Geschäfte treibe, solle sie auch Dcrfteucrn. Wer unter bem Einkaufspreis verkaufe, um Leute aitudodcn, verbienc keinen Schutz. Tic Filialleutc hätten mit bem Mittelstand nichts zu tun. Tic Doppelbesteuerung, mit der man vor den vorgefchlagcncn Steuern graulich *u machen omudie, sei jetzt schon vorhanden. THe Ansicht, baß bic Filial­steucr daburch umgangen werbe, baß bic Filialen scheinbar selb­st änbig gemacht werben, teile er nicht. Die Besitzer würben sidi hüten, ihr Vermögen ans bet Hand zu geben. Tic Steuer aus den Umsatz sei eine Erziehungssteuer, um das Schleudern zu beseitigen.

Stadtv. Heichelheim führt aus, bie Steuer lollc zum Schutz der Kauilcute dienen. Tie Filialgeschäste hätten vielfach ein unsolides Geschäftsgebaren, wie aus den Mitteilungen der Inter­essenten hervorgehe.

Stadw. U r st a b t ist für die Steuer mit Ausnahme ber Bestimmung über bie Banken, bic her ausgenommen werben müsse.

Stabtv. Vetters ist auch für bie Erhaltung bes ft auf» mannsstanbes, glaubt aber nicht, daß die Steuer dazu beitrage.

Bei der Abstimmung werben beibc Steuern gegen bie Stimme bes Stabtv. Vetters angenommen. Gegen die Befreiung ber Banken von ber Filialsteuer stimmt auch Stadtv. U r it a b t.

Hierauf wirb bic Sitzung ber vorgerückten Zeit halber ge­schlossen. Die nächste Sitzung findet in acht Tagen statt.

«am man leichter ohne Geschänsordnung ans, während sie jeb- alä"?hi Bedürfnis cmpnnibnt nrrhf. Er denke dabei an genaue Bestimmungen über bie B.hanblung her nidn auf der Tages ordnung stehenden vlcgenstänr^, eine schärfere Scheidung zwischen Vorsitz, Referai und Tebatte, Bestimmungen über bic_ Art d r Adstmimung, die Frage der OcjfeMlichkeit unb bm Schutz brr

Stadtv ftrujnm ist gegen den Antrag, für den kein prak tifd eA Bedürfnis vorliege, während Stadtw Tr. E b el ein Bc dürfnis für vorliegend hält. Stadtv Tr. Sommer spricht iidi ebenfalls für den Antrag aus: er IfUt T-cbattcn über die 01 c- fd äfteorbnung für bas iurd.tbarftc, was es gebe. Der Vor sitzende meint, bic Gcschänc würben ohne Gcschästsorbnung besser geiörbert. Einiges, was Stabtv. Urftabt wolle, sei gesetz lieb geregelt, anberes nad) bent Gesetz, unzulässig. Stabtv. Hei- di c I beim ist gegen den Antrag. Mmi solle sich selbst boch fitinc Beschränkung auslegen 7

Schließlich wirb ber Antrag mit 12 grgen 10 Stimnjcn ab- gelehnt.

VerschiedenkS.

In ber Ortssatzung über bie B c r u f s v o r m u >i b s ck a f t würbe besdilossen, baß in ber Stabt Gießen ein Bemfsvormund bestellt werbe. Ans Wunsch bes Ministeriums wirb in bte Satzung cingefügt, baß einGemeindebeamter" als Derussvormund bc stellt werde.

Auf Vorschlag des juristischen Aussdnisses wird beschlossen, bic Einführung ber B i 11 e 11 st e u e r auf den 1. April 1913 festzusetzen.

1 flenbe Anträge gestellt: . .

1. Das StabtocrorbnctcntoUcgiinii »rolle bcidHicRen, datz ::rahcn innerhalb bes genehmigten und icstgestellteii^ Bebamings-- j iinee-, sofern daS Gelände fämtlid) im Besitz der <stabt ut, vor «13t Verkauf ber städt. Bauplätze mit Befestigung ber i^hrbahn, »»wlastertcn Gossen inib Kiesbankett venehen »»erben. -Lie Aul 'rbungen sollen aber bann nid)t als Straßcnkottcnbciträgc an l'i'rbcrt tycrbcn, fonbern in bem Kaufpreis ber Bauplatze mit Mirhaltsn sein. _

2. Stellen bic Anlieger einer vroiekticrten ^trane^das er­leb erliche Gcluubc unb verpflichten sich gleichzeitig, bic Straßen ten alsbalb, b. h. sofort nactz Bcenbigung ber im vorigen Abwtz itnnntcn baulidcn ttrftcllujUTcn zu bezahlen, w ist wlchem Irr l en statt-ugebe» Als Ablchnungsgrnnb soll nid)t gelten, wenn icnb eine Körperschaft Baugelände reserviert halt rür offcnt; xi^en ober gemeinnützigen Zwecken bicncnK Baulichrtttcn, bic er» ioätcrcr Zeit errichtet fpcrbcii sollen, unb aus bieicm Grunbe Xtz bem Antrag nicht anschließt. .

Tie Baudevutation beantragt, sich m biqer x>m|id)t nicht zu libcn unb von einem Bcsdiluß abzusehen .

Ztabtv S i m o n führt aus, ber Antrag bezwecke, moglidnt lb baureises Gelände zu sckE'n unb bannt eine Preisregulicrung i erzielen. .

Rad; längerer Aussprache, an der |id) die <-tadw. -r.ro», .. Emmelius unb Keller, Stabtv. .Dr. kommet, t i dt c I b c i m und Krumm beteiligen, nnbfi der Antrag der mdcputation Annahme. . .

Tic Eisenbahnbehörde will am Bahndamm an der öammitrabc n Bogel schutzgehöl z anlegen, wozu die Stabt bie nötigen chtenbäumchen zur Verfügung stellt. .

Im Felde follcn Warnungstafeln ausgcUellt werden, ig Hunde nickt frei herurnlaufen bürfen. Tic basür erforderlichen oi> Mark weichen bewilligt.

Antrag wegen einer Geschaftsordnnnq.

Stabtv. tt r st a b t hat beantragt, grunbfätzlich die Annahme toer G e s chä f t S o r d n n n g zu beschließen unb einen geeigneten Ausschuß mit ihrer Ausarbeitung zu beauftragen.

Ter Borsitzenbe beantragt, ben VorsdKagsausichuf; mit kr Prüfung ber Frage zu beauftragen, ob überhauvt eine Ge- iti >t§orbnung «mgeführt »»erben solle.

Stabtv. !l r ft a b t mochte heute darüber einen prinzipiellen k:schluß gefaßt I»iben. Bei ben früheren kleinen Berhälmmen!

Su nä7 öuläifigcn Rechtsmittel statt mtrb etn neben dem Lnpuv- 5. Ist bei einem gen-erblichen Unternehmen bie Voraus-