unS auS
Oberin
erhiltiloh.
anschlagte Betrag erhöht wird. Um nicht zuzumuten.
1912.
Stadt«
Auergesellschaft
Berlin 0.17 i
für diese Zwecke um weitere 50 000 Mark jedoch dem Lande größere finanzielle Opfer haben Seine Königliche Hoheit der Groß-
Gcfahr, daß sie nach einer bcinmmtcn Richtung hin erzogen werden. '-JaS die Examen angeht, so erblicke erbarm eine Er- schwerung, wenn die jungen Leute von ganz fremden Lehrern examiniert werden.
Geheimrat Prof. Tr. Schmidt: Gr dankt dem Prälaten D. Dr. Flöring für die obieklive Darstellung dieser t£rage. Gr verbreitet sich dann über die Examen. Von 100 Studenten, die in den letzten Jahren ihr Examen in Gießen abgelegt hätten, waren nur 43, die auch Studenten der Landesunioerstlät gewesen seien. Es helfe nichts, wenn man die jungen Leute hermetisch von der modernen Theologie abschließen wollte, sic werden sich doch mit ihr zu beschäftigen haben. Vier kann nur das Innere entscheidend sein. Es müsse nach Möglichkeit auf eine vielseitige Ausbildung gesehen werden.
Graf zu Stolberg-Roßla kann der Ansicht nicht bei- §flichten, daß eine vielseitige Ausbildung unserer studierenden iugenb stattfindct.
Ter Präsident Graf Schlitz gibt zu dieser Frage seiner persönlichen Ansicht Ausdruck. Auch er teilte ganz die Ansicht des Fürsten Solms-Lich und des Grafen Stolberg-Roßla. vier gelte das Won, das vor 1000 Jahren ausgesprochen wurde: Videant consules ne auid detrimenti res publica capial!
Nach einer Pause wird in der Beratung des Etats fortgefahren.
Bezüglich des Antrages des Abg. WolsiStadecken, Erricb- tung einer Privatlehranstalt in Nierstein stimmt die Erne Kammer dem Ersuchen des Geheimrat Tr. Strecker auf Ablehnung dieses Antrages bei.
Zu Kapitel 115 der XII. Hauptabteilung, Pensionen, zieht Graf zu Stolberg-Roßla seinen Antrag, den er gestern zu Kapitel 7, Kamera!- und Forstdomänen gestellt Hane, zurück.
Die übrigen Kapitel des Hauptvoranschlages werden ohne Aussprache glatt erledigt.
Ten Regierungsvorlagen, betr. die Blindenanstalt in Friedberg und den Seminarbau in Bensheim wird gleichfalls ohne Debatte zugestimmt.
Erbmarschall Riede sei verliest dann den Etat der Ersten Kammer, in dem die Bewilligung von 11000 Mark gefordert wird. Dieser wird ohne Aussprache einstimmig angenommen.
Graf zu Stolberg-Roßla und Oberbürgermeister Tr. Göttel- mann werden in eine Kommission zur Beratung der Mitteilungen des Finanzministers über die Regelung der Gehalteverhältnisse gewählt. •
Schluß der Sitzung um 1 Uhr. Wann die nächste Sitzung stattfindet, kann heute noch nicht mitgeteilt werden.
Au- Stadt und Land.
Gienen, 29. März
** Tageskalender lur Freitag, 29. März: theater: „Ter Leibgardist.* Ansaug d Uhr.
•* Vom Grobherzoglichen Hofe. Wie
"TX Unser bester Glühkörper 4
I W W . ist nur echt in Originalpackung
W mit Aufschrift „DegCa
Insgesamt roüroen hiernach die Gemeinden 277 345 Mk., der Staat 335 099 Mk auszubringen haben.
Aus der dem Gesetzentwurf beigegebenen Uebersicht über die Beiträge der Gemeinden zu den Lehrergehalten gebt hervor, daß die Gemeinden in Hessen im wesentlichen nicht stärker belastet sind wie in den anderen Staaten.
Gleichzeitig mit den Dienstbezügen der Beamten und Volksschullehrer sollen auch die Bezüge der Staatsdienstanwärter und Schulverwalter ausgebessert werden. So wird in der Begründung zum Mantelgesetz z. B. vorgeschlagen, die Vergütungssäge der Kreisamts- und Gerichteschreibergehilfen und Finanzaspiranten (jetzt 1400—1900 Mk.) aus 1500—2100 Mk., diejenigen der Assessoren (jetzt 2100-2700 Mk.) auf 2100—3000 Mk. fest- zusetzen. Tie Geometer 1. Klasse sollen sämtlich bis 2400 Mk., die Geometer 2. Klasse sämtlich aus 2000 Mk. kommen. Auch die Vergütungssätze der Schreibgehilfen sollen neu geordnet, und namentlich in den mittleren Stufen erhöht werden. Weiterhin sollen die Vorschriften über die Anrechnung der Besoldungsvordienstzeit bei der ersten Anstellung künftig in einer den Beamten günstigeren Weise gehandhabt werden. Für die Staatsdienstanwärter wird hiernach insgesamt der Betrag von 130000 Mark erforderlich.
Für die Erhöhung der Bezüge der Pensionäre und Hinterbliebenen ist ferner ein Betrag von 125 000 Mk. bereitgestellt.
Daneben ist eine Besserstellung der Witwen von Volksschul- lehrern dadurch vorgesehen, daß künftig ihre Witwenpensioncn nach den wesenllich günstigeren Vorschriften für die Witwen von Zivilstaatsbeamten festgesetzt werden.
In demselben Maße, in dem die Verteuerung der Lebens- baltung nötigt, die Tiensteinkommen der Staatsbeamten und Lehrer zu verbessern, ist es auch unabweisbar, die Bezüge der Großherzoglichen Hosbeamten und -Bediensteten einschließlich des Personals des HoftheaterS und der Hof- musik zu erhöhen.
Seit der letztmaligen Festsetzung der Zivllliste (1892) sind ihr weitere Mittel zur Aufbesserung der ihr obliegenden Gehalte nicht zur Verfügung gestellt worden. Werden der Aufbesserung der Bezüge der Hosbeamten und -Bediensteten (mit Ausnahme des Solopersonals des Hoftheaters, für das besondere Verträge maßgebend sind) die zurzeit festgesetzten Höchstgehalte zugrunde gelegt, so ergibt sich hierfür eine Gesamtsumme von 620 658 Mk. Bei Annahme einer Aufbesserung von durchschnittlich rund 12 Proz. würde somit ein Zuschuß von 74 478,96 Mk. oder rund 75 000 Mark erforderlich sein. Tie Zivilliste ist nicht imstande, diesen Mehraufwand zu bestreiten, zumal sie sich infolge der allgemeinen Preissteigerung seit 1892 schon lange als unzulänglich erwiesen hat, die Bedürfnisse des Großherzoglichen Hauses und Hofes zu decken. Es ist daher vorgesehen, die Zivilliste von 1912 ab um den Betrag von 75 000 Mk. zu erhöhen. Ten weiteren Anforderungen, die die Pflege von Kunst und Kunstgewerbe an Seine Königliche Hoheit den Großherzog stellt (Hoftheater, Künstlerkolonie usw.), vermag er auf die Dauer nur gerecht zu werden, wenn der in der Zivilliste nur mit 10 000 Mk. ver-
Da aber, wie schon bemerkt, erhofft werden darf, daß in Zukunft die Staatseinnahmen stärker steigen werden als die Staatsausgaben, so wird dann und auf die Dauer auch eine Erhöhung der direkten Steuern in diesem Umfang nicht notwendig werden. Dazu kommt, daß in dem sogenannten Restefonds rund 2 060 000 Mark verfügbar sind und daß diesem Fonds aus 1911 voraussichtlich weiter rund 3 210 000 Mk. zugesührt werden können. Da diese Beträge auS laufenden Mitteln herrühren, können sie auch vorübergehend und nach und nach zur Deckung laufender Bedürsnisie verwendet werden. ES wird deshalb eine Erhöhung der direkten Steuern nur zur Deckung desjenigen Teils des Bedarfs oorgeschlagen, der nicht etwa sofort aus anderen Mitteln beschafft wird oder dessen Deckung für später aus einer zu erwartenden Steigerung der normalen Einnahmen nicht zu erwarten ist. Daß die direkten Steuern überhaupt erhöht werden müßten, um die vorliegende, so erhebliche Mittel erfordernde Aufgabe zu lösen, darüber konnte eigentlich bisher bei niemanden ernsllich ein Zweifel bestehen. Verschiedentlich haben Regierung und Abgeordnete auf diesen Umstand bereite hingewiesen. Auch andere Staaten waren aus gleichem Anlaß gezwungen, ihre diretten Steuern zu erhöhen. Tas Vorhandensein des Renefonds läßt es zu, die Erhöhung auf ein geringes unb erträgliches Maß zu beschränken. Es soll die Einkommensteuer von dermalen 115 Prozent der Normalsätze auf 120 Prozent und die Vermögenssteuer von dermalen 95 Pfg. auf eine Mark pro tausend Mark Vermögen heraufgesetzt werden. Die Erhöhung soll indessen erst vom Etats- l a b r 1913 a b eintreten. Dies hat zur Folge, daß der Restefonds für 1912 mit einer hohen Summe zur Deckung des Fehlbetrags herangezogen wird, während er in den künftigen Jahren geringere Beträge beizusteuern hat. Die Entnahme aus dem Fonds vermindert sich in dem Maße, als die Steuererhöhung Mehrerträge bringt und als die Ersparnismaßnahmen wirken. Man hofft, daß nach einer längeren Reihe von Jahren, wenn der Fonds auf einen lleineren Bestand zusammendeschmolzen sein wird, bet Zuschuß aus ihm dann ganz Wegfällen rann. Von einer Steuererhöhung ganz abzusehen und den Fehlbetrag zunächst allein aus dem Resteionds decken zu lassen, geht nicht an. Der Fonds würde in diesem Fall in kurzer Zeit aufgezehrt fein. Es müßten dann weitere starke Einnahmequellen erschlossen, m. a. SS. die direkten Steuern in unerwünschter Weise erhöht werden.
Um den engen Zusammenhang zwischen Mehraufwand und Deckungsmitteln darzutun, erschien es notwendig, alle hier in Betracht kommenden Gesetze und die Vereinbarung über die Zivllliste in einem sogenannten Mantelgesetz zusamrnenzusassen. In ihm war auch zu betonen, daß die hier in Rede stehende Ausgabe nur im Verein mit der anderen, ebenso wichtigen Aufgabe der hessischen Staatsfinanzwirtschaft gelöst werden kann, nämlich der einer ausreichenden und regelmäßigen Tilgung der Staatsschuld. Dem ist durch Aufnahme einer Vorschrift in das Gesetz entsprochen, daß die beide Aufgaben lösenden Gesetze zugleich am 1. April 1912 in Kraft treten sollen. Weiter ist in dem Mantelgesetz die Heranziehung des Restefonds und dessen Verstärkung aus 1911 er Mitteln behandelt. Die Erhöhung der direkten Steuern ist erst in den Finanzgesetzen von 1913 ab zu regeln, da, wie bemertt, die Erhöhung erst von da ab eintreten soll.
Als Anlagen sind dem Mantelgesetz beigeschlossen 7 Gesetzentwürfe über
1. den Wohnungsgeldzuschuß und den Wegfall der Entschädigung für die Dienstwohnungen der Staatsbeamten,
2. die Gehalte der Staatsbeamten,
3. die Abänderung des .Gesetzes über die Gehalte der Volksschullehrer,
4. die Aenderung des Gesetzes, die Witwen- und Waisenkasse der Volksschullehrer betreffend vom 21. Juli 1900,
5. die Kosten der höheren Schulen,
6. die Aenderung des Gesetzes über den Urkundenstempel vom 12. August 1899,
7. die Aenderung des Gesetzes, die Erhebung von Zuschlägen zur Reichserbschaslssteuer betreffend vom 30. März 1907 und weiter,
8. der Entwurf einer Vereinbarung über die Erhöhung der Zivilliste.
Sämtlichen Gesetzentwürfen sind eingehende Begründungen beigegeben, zusammen umfassen die Drucksachen zirka 200 Seiten. Der Begründung zum Mantelgesetz liegt ein Finanzierungs- plan an, der sich auf den Zeitraum von 1912 b is einschließ- l i ch 1927. erstreckt.
Geheime Kommerzienrat Dr. Strecker spricht zu den Karne- ral- und Forstdomänen und bittet, dem Beschluß der Zwellen Kammer beizutreten.
Zu dem Kapitel Landesuniversität, dessen Beratung gestern unterbrochen wurde, spricht heute noch
Prälat D. Dr. 51 Öring. Er führt aus, daß er es bedauere, daß mit dem Gedanken des Austritts aus der Landeskirche, wenigstens dem Schein nach so leicht operiert werde. Die Landessynode und das Oberkonsistorium haben die SLünsche der positiven Richtung zu ihren eigenen gemacht. Aber ein Bruch mit dem bewährten System der Besetzung der theologischen Lehrltühle wäre doch ein zu teurer Preis. Wenn die Regierung so eiligreifen würde, wie cs eine kirchliche Partei wünsche, so würde damit eine Sonderstellung der theologischen Fakultät, event. ein Abrücken von der Universllät eintreten. Die wissenschaftliche Qualifikation muß bei der Berufung an erster Stelle Heben und nicht hinter kirchenpolitischen Ansichten zurücktreten. Tie Vorbildung unserer Studenten soll doch eine rein wissenschaftliche sein. Man soll doch Vertrauen haben zu der Kraft der evangelischen Wahrheit, die jede aus der Freiheit der Wissenschaft entspringenden Extravaganzen am besten aus sich selbst heraus befestigt. Eine so Heine Fakultät wie die theologische in Gießen, muß eine äußerliche und innerliche Harmonie haben. Außerdem ist ja kein Student der Theologie gezwungen, in Gießen selbst zu studieren. Er muß dort nur sein Examen machen, wenn er auswärts studiert hat, und es erwachsen ihm auch keinerlei ftnanzielle Nachteile. Ter Redner kommt dann auf die Aeußerungen des Abg. Lutz in der Zweiten Kammer zu sprechen und bezeichnet sie als Karikaturen. Bezüglich der Exameiiöftage bemerkt der Prälat, daß die Prüfung in Gießen doch eine Wissens- und keine Gewissensprüfung sei. Bei uns herrscht volle ^-tuLienfrechest, und das sollen uns erst einmal die anderen Landeskirchen nachmachen. Das erste Examen kann nid^i freigegeben werden, so lange das Gießener Examen nicht auch von den anderen Landeskirchen anerkannt wird. Tie kirchliche Leistuugs- fähigkell wird im ersten Examen gar nicht geprüft. Dazu gibt erst die zweite Prüfung reichlich^Gelegenhett. Der Redner schließt mit der Versicherung, daß das Oberkonfiltorium sich immer ernsthaft bemühen wird, den Wünschen der posstiven Richtung gerecht zu werden.
Fürst zu SolmS-Lich verliest einen Test seiner gestrigen Rede über das von ihm befürchtete Herabsinken des Theologie- studiums zum Brotstudium. Er protestiert energisch gegen den Vorwurf, daß er mit dem Gedanken des Austrstts aus der Landeskirche leichtfertig operiert habe. Seiner Ansicht nach wird die liberale Richtung zu sehr begünstigt, und die Parstät bleibt nicht genügend gewahrt. Er stellt dann die Frage, welche Stellung das Oberkonsistorium zu der Sympathiekundgebung von 87 hessischen Geistlichen für Jatho, dessen Lehre mit der christlichen doch nur noch entfernt Aehnlichkeit habe, eingenommen hat.
Prälat D. Dr. Flöring ist bereit, auf Wunsch deS Präsidenten zum Fall Jatho Auskunft zu geben.
Fürst zu SolmS-Lich wünscht eine ausführliche Behandlung dieser Frage nicht.
Graf zu Stolberg-Roßla. Seine Ansicht nach müßten bie jungen Leute auf bet Universllät nicht nur wissenschaftlich gebildet, sondern auch erzogen werden. Jetzt bestehe aber die
Herzog sich bereit erklärt, von 1913 ab gegen diesen Betrag die Hälfte der ihm freihändig vergebenen Tomanialjagden dem Staat zur anderweitigen Verpachtung zurückzugeben. Das sind 19 590 Hektar. Aus der öffentlichen Verpachtung läßt sich eine Mebreinnahme von 50 000 Mk. für die Staatskasse erwarten, durch die der genannte Mehrbedarf der Zivilliste von 50000 Mark gedeckt wird. Insgesamt stellt sich der Mehrbedarf aus den vorgesehenen Maßnahmen wie folgt: A. Neuregelung des Wohnungsgeldzuschusses der Beamten 439 885 Mk., Wegfall der Dienstwohnungsmieten 140 789 Mk., zusammen rund 580 670 Mk.; B. Pensionssähigmachung des Wohnungsgeld-- Zuschusses 50000 Mk.; C. Erhöhung der Beamtengehalte 998 960 Mark: D. Erhöhung der Gehalte der Volksschullehrer, Lehrerinnen, Schulverwalter usw. 612 444 Mk., davon zu Lasten der Staatskasse der größere Teil mll rund 335100 Mk.; E. Aenderung des Gesetzes über die Witwen- und Waisenkasse der Volksschullehrer 4500 Mk.; F. Erhöhung der Zivilliste 75 000 Mk.: G. Auf- befferung der Bezüge der Staatsdienstanwärter unb künftige anber- toeitc Anrechnung von Besoldungsvorbienstzeit 130 000 Mk.: H. Aufbesserung der Bezüge der vorhanbenen Pensionäre und Hinterbliebenen von Beamten und Volksschullehrern 125 000 Mk., zusammen 2 299 230 Mk.
Die unter A bis E aufgefübrten Ausgaben wachsen in bei Folgezeit noch durch Aufsteigen der Beamten unb Volksschullehrer in den Gehaltsstufen, sie bedingen weiter eine Erhöhung des Pensionsetats um 41000 Mk. Der Mehrbedarf für die Zivilliste erhöht sich, wie erwähnt, vom 1. Februar 1913 ab um um 50 000 Mk. jährlich, wogegen aus einer Verpachtung der zurück- gegebenen Hofjaaden der Staatskasse von da ab eine Pacht in gleicher Höhe zufließen wird. Die unter G unb H aufgeführten Beträge stellen den Mehrbedarf im Bcharrungszustand dar. Der gesamte Mehrbedarf berechnet fick für 1912 auf 2 340 230 Mark.
Für bie Deckung bes Mehrbedarfs kommen zunächst bie Ueber- chüsse des Verwaltungsetats in Betracht, bie sich nach den Be- chlüssen der beiden Kammern zum Hauptvoranschlag 1912, denen >ie Regierung beitritt, auf runo 460 220 Mk. stellen. Sie fließen mit 400 000 Mk. aus Eisenbahnüberschüssen. Dazu kommen die Ueberschüsse, die aus den bereits beschlossenen ober noch ins Auge gefaßten Ersparnismaßnahmen und Vereinfachungen in der Verwaltung künftig zu erwarten find. Bei dem porliegenden festen Wlllen aller beteiligten Faktoren, die sparsame Wirtschaftsführung beizubehalten, wie sie feit einiger Zeit eingesetzt hat, ist hier mit Ueberfchüsfen zu rechnen, die in der Folgezeit noch wachsen werden. Bei aller Vorsicht in der Veranschlagung Tann angenommen werden, daß unsere Staatseinnahmen, insbe, andere bieienigen au8 Domänen und direkten Steuern, künftig alljährlich um etwa 420000 Mk. ansteigen werden. Diesem Ansteigen steht ein Wachsen der persönlichen und sachlichen Ausgaben, des Aufwands für Verzinsung und Tilgung usw. gegenüber, das auf jährlich 375 000 Mark zu veranschlagen ist. Danach können also für den hier in Rede stehenden Zweck künftig alljährlich neu freiwerdende 45 000 Mark verwendet werden. Aus einer Aenderung der Vorschriften über den Bezug von Tagegeldern und Ersatz von Reisekosten wird eine Ersparnis von 70 000 Mk. für das Jahr erwartet. Eine lAenderung der Bcitragspflicht der Städte zu den Kosten der höheren Schulen in der vorzuschlagenden Art und Weise bedeutet eine Entlastung der Staatskasse um jährlich 230 000 Mk. Es ist sodann beabsichtiat, dem Vorgang anderer Bundesstaaten folgend, der Staatskasse durch weiteren Ausbau der Stempelgesetz- gebung Mehreinnahmen zuzuführen, die an sich und in ihrer Form die minderbemittelten Klassen nicht belasten sollen. Hierher gehört der Vorschlag derStempelvflichtderJagdpacht- vertrage, ferner die Stempelpflicht von Feuer-, Haftpflicht- Unfall- und Lebensversicherungen usw., soweit es sich um Versicherungssummen von mehr als 3000 Mk. handelt. Stempel frei sollen bleiben Hagel- unb Biehversicherungsverträge, Rückversicherungsverträge unb Transportversicherungsverträge, soweit sie sich nicht aus "Automobile beziehen. Ebenfalls nach dem Muster anderer Staaten wird eine Aenderung des bermaligen Gesetzes über die Zuschläge zur Reichserbschaftssteuer vor- geschlagen. Bon beiden Gruppen dieser Maßnahmen erwartet man eine Mehreinnahme von zusammen 335 000 Mk. jährlich. Die SZerpachtung der von der Hofvcrwaltung zurückzugebenden Jagden wird, wie schon erwähnt, eine Jahrsseinnahme von etwa 50000 Ätt. erbringen. Der noch verbleibende Fehlbetrag foltte eigentlich nach dem Grundsatz: „Dauernde Ausgaben können nur auf dauernde Einnahmen gegründet werden", in vollem Umfang durch Erhöhung der direkten Steuern gedeckt werden.
Darmstadt gemeldet wird, soll das Grobherzogspaar in den nächsten Wochen einen Besuch bei der russischen Zarenfamilie machen und sich zu diesem Zwecke nach Lioabia begeben.
** Ordensangelegenheit. Ter Großherzog hat dem Präsidenten des Kaiserlichen Gesundheitsamtes und Vorsitzenden des Reichsgesundheitsrates Wirklichen Geheimen Oberregierungsrat Dr. Bumm in Berlin das Komtur- kreuz 1. Klasse des Verdienstordens Philipps des Großmütigen verliehen und dem Geheimen Baurat Dr. Es er zu Bad-Nauheim die Erlaubnis zur Annahme und zum Tragen der ihm von dem König von Preußen verliehenen Roten
Kreuz-Medaille 3. Klasse erteilt.
** Finanzpersonalien. Der Großherzog hat den Bezirkstassier der Bezirkskasse Büdingen, Rechnungsrat Hch. R a p p zu Büdingen, unter Anerkennung seiner langjährigen reugeleisteten Dienste, auf sein Nachsuchen in den Ruhe- tand versetzt, den Bezirkslassier der Bezirkskasse Tarm- tadt II, Renoanent Wilh. Bastertzu Darmstadt, mit seinem lermaligen Charakter zum Buchhalter bei der Hauptstaats- stadt II, Rendant Wilh. Basiert zu Darmstadt, mit seinem Otto Seibert zu Darmstadt zum Bezirtskassier der Bezirkskasse Grebenhain ernannt. Erledigt ist die Stelle des Bezirkskassiers der Großh. Bezirkskasse Büdingen.
** For st Personalien. Ter Großherzog hat den Oberförster der Oberförsterei Lauterbach Christian Walter zu Lauterbach in gleicher Tienfteigenschaft in die Lber- försterei Eichelsdorf versetzt, sowie dem Oberförster derLber- försterei Feldkrücken Otto Hoffmann zu Schotten, dem Oberförster der Obersörsterei Lauterbach Christian Walter zu Lauterbach, dem Oberförster der Lberförsterci Rothenberg Hugo Gilm er zu Hirschhorn, dem Oberförster der Oberförsterei Viernheim Eduard Groos zu Viernheim den Charakter als „Forstmeister" verliehen.
•• Baupersonalien. Der Großherzog hat den Bauassessor Bauinspektor Wilh. Jost zu WormS aus sein Nachsuchen aus dem Staatsdienste entlassen.
•• Die Hessische Landes-Hypothekenbank gibt bekannt, daß sie in Aenderung der bisher gültig gewesenen DarlehnSbedingungen den Satz der Geldbeschaffungskosten nut Wirkung für die vom 16. März ab bei ihr einlaufenden Anträge auf Gewährung von Hypothek- und Kommunalbarlehen biß auf weiteres auf V/,% festgesetzt hat.
** 93aubureau für Wölfersheim. Tie Provinz Oberhessen wird am 1. April ein 23 a u b u r e a u für den Bau der elektrischen lleberlandanlagen errichten und zwar in Fried b erg, Frankfurter Straße 28. Tie Bauleitung liegt in den Händen des Herrn Oberingenieurs von Stadler. Interessenten werden gebeten, sich wegen Erlangung von Auskünften an diese Stelle zu wenden.
"Einbrecher. In verflossener Nacht wurden in hiesiger Stadt in vier Geschäftsläden die Labenkassen geplündert. Ter Dieb verschaffte sich Eingang, indem er die Türen mittelst Sperrhaken öffnete unb die Geschäfte wählte, die Zugänge vom Hofe hatten.
•* Feuerlärm. Gegen 12 Uhr in vergangener Nacht entstand Feuerlärm. Es war in einem Kamin, der Anschluß an die Räucherkammer einer Metzgerei am Kreuzplog hatte, der Ruß in Brand geraten. Ein Umsichgreifen des Feuers konnte verhütet werden.
** Der Landwirtschaftliche Verein für Gieße» undder hiesig eObst-und Gartenbau-Verein biut® am Mittwoch im Lenzschen Felsenkeller eine gemeinsame Versammlung ab. TaS Hauptinteresse erregte der Vortrag deS Hofsmann - Friedberg über: „Beerenobst t m Hausgarten, Pflanzung, Pflege und Verwendung".
Vortrag und der anschließenden regen Aussprache sei das Wich' tigfte angeführt. Dem Beerenobst sollte man mehr 3nteretie entgegenbringen; alliährlich ist bei Erdbeeren ein neues 8eti anzulegen, nach drei bte vier Jahren müssen die alten Stoett entfernt werden, da sie dann im Ertrag sehr nachlassen. Au«
8TU6» Me i Xtotna im 3J rJlrftN' iientn- iii b,ie und pl
Wfsi -MA iß o°r ittiP * 1 schwarz« und ff bei uns g* reif. - du» da Aeblaiu alte bö zie-eu., ganz W sotten, Zetonos jiint da diese beeren Schnecke scheheu i vertilget Garten, »in Zei rtadw. gejährlil gegen bi die ömj Mörderi und Jos ebeln de Die Sk dagegen
der Bai Garbent! Celonou nesia-Tü die Prak Loljhein über die hebt als die Salk und mti -iedner i in Friel Besuch, und Gar
~ T eines B und Mes Ruppe M btii
L Saale l schule über 20 Tingelei Rlaoiett Toeche. unb Di Der D einer $ in so Mädch bestand
rn wirtscho i'che 4 hier un Leilhigei bei «Ben bie Tew, beklarati.
,, $ai Sch. -le KDann bauesu
d?r Stc der S ^"gsbericj "ung der Enen < Äung Nmmun
Ä JÄ (3 p4etl $ «100
fcüDU;
ae<«i>eft


