Die heutige Nummer umfaht 16 Seiten.
des Finanzministers.
der der i m
Präsident Graf zu 10*, Uhr und teilt mit, Hause eine Mitteilung zu -ntgcgenzunehmen bitte.
Die -Hebe
festen Sä Zen
Durcb diesen neuen Wohrmngsgeldtarif und den Wegfall Tienstwol nungsrnieten scheint eine gleichmäßige Behandlung Beamtenschaft in dem Zuschuß zu ihrem Wohnungsbedarf
ganzen gewährleistet Tie Laße, wie sie tm Reich und Preußen gezahlt werden, werden allerdings bei den hessischen mittleren und insbesondere bei den höheren Beamten nicht erreicht, während die hessischen unteren Beamten denen im Reich und Preußen im Dohnungsgeld fast gleichgestellt werden.
Tie unverheirateten Beamten erhielten seither die Hälfte des Dohnungsgeldzuschusses. Künftig sollen ihnen zwei Tritteile gemährt werden, nachdem durch die Wohnungsumfrage von 1908 festgeftcllt wurde, daß ihr Wohwungsaufwand im ganzen etwa 50—70 Prozent, rund zwei Drittel, des normalen Aufwandes gleichgestellter verheirateter Beamten beträgt. Unverheirateten Beamten. die Eltern und nahen Verwandten im eigenen Hausstand Wohnung und Unterhalt gewähren, wird dabei, wie seither, d?r volle Wohnungsgeldzuschuß gewährt, so daß Härten auch künftig nicht erwachsen ,r Y L m ,
Bon besonderer Bedeutung ist, dakz nach der Vorlage der Wohnungsgeldzuschuß vensionsfähig sein soll, und zwar nach dem Sag der Ortsklasse I.
Der Mehrbedars aus der Neuregelung des Wohnungsgeldes beträgi 439 885 Mark, der durch den WegsaU der Tienstwolmungs- mieten 140 789 Marl, zwammen also 580674 Mark Insgesamt und im Durchschnitt werden hierdurch die Beamten um 4,3 Proz. der höchst erreichbaren nnd um 5,2 Prozent der jetzigen Gehalts- bezöge airigcben'ert.
Neben der Neuregelung der Wohnungsgeldzuichusie t,t in Aussicht genommen, die Gehaltsbechige selbst für die dekretmäßig angestellten Beamten aufzubessern. Die Mehrbeträge an Gehalt sollen in Hundertteilen der nach den bisherigen Gehaltssätzen wirklich bezogenen Gehalte gewährt werden. Bei der Höhe
bs. Darmstadt, 28. März.
Schlitz eröffnet die Sitzung um daß der Herr Finanzminister dem machen habe, die er ohne Diskussion
Von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog ist das Etaatsininisterium ermächtigt, dem Hause mitzuteilen, daß die Vorschläge wegen Aufbesserung der Bezüge der im Dienst und int Ruhestand befindlichen Staatsbeamten und Volkssckullehrer, ihrer Hinterbliebenen, der Staalsdietistanwärter, der Hosbeamten und Bediensteten des Personals, des Hostheaters und der Hoi- musik sowie wegen bc^ erforderlichen Teckungsmittel iertiggestellt sind und den Landständen unverzüglich zugehen werden.
Wenn mit dieser Mitteilung von mir namens des Großb Staatsministeriums ein kurzer lieber blitf über die samt licheit Vorschläge gegeben werden soll, so kann dies an dieser Stelle nur in ganz großen Zügen und unter ausdrück lichem Borbehalt der eingehenden Darlegungen geschehen, die Sie demnächst zu beschäftigen haben werden. Ich beschränke mich aus eine Wiedergabe der beabsichtigten Maßregeln, des durch sie bedingten Aufwandes und der für ihn verfügbaren Deckung.
Die Ausbesserung der Tienstbezüge der Staatsbeamten ilt in der Gesetzesvorlage hierüber eingehend begründet durch die Verteuerung der Lebenshaltung, die seit der letztmaligen Neu ordnung der Beamtengehälter im Jahre 1898 auf allen Gebieten eingetreten ist. Ihr ist durch Einführung des Wohnungsgeldes im Jahre 1907 nur zum geringen Teil Rechnung getragen wor den, da dieses nur eine Verbesserung der Beamtenbezüge um rund 7 Prozent gebracht hat Wo die körperliche und genüge Arbeitskraft dagegen Gegenstand von Angebot und Nachfrage des freien Wirtschaftsverkehrs ist, hat sich das Entgelt hierfür den erhöhten Preisen anpassen können. Dte Begründung zu dem Gesetzentwurf weist z. B. nach, daß in Hessen die ortsüblichen Arbeitslöhne seit 1898 um 40—42 Prozent, diejenigen m den Staatsbetrieben um 30—40 Prozent und mehr^ geiticgen sind. Die Dienstbezüge der Beamten dagegen, die im v>ahre 190< nur um 7 Prozent erhöht wurden, müßten noch weiter um 18 *-3 Prozent aufgebessert werden, wenn bei ^er feit 189b erngetre- teneu Teuerung der Lebenshaltung um 25 30 Prozent ba-_- gleiche Verhältnis zwischen der Höhe des Tiensteinkoinmens und den heutigen Kosten der Lebensführung wieder l-ergeitellt werden sollte, wie es bei der letztmaligen Regelung der Beamtengehalter im Jahre 1898 bestand .. , .
Denselben Verhältnissen ist im Reich, den menten, auch den kleinen Bundesstaaten und vielen Städten in den letzten Zähren durch umfassende und teilweise ganz erhebliche^Verdeilerung der Beamtenbczüge Rechming getragen worden. . iß ?u. ,®c achten, daß diese Bezüge anderwärts die hefsiscyen ^atze ichon vielfach und erheblich überstiegen. Hessen steht demgemäß mit seinen Beamtenbezügen im ganzen hinter und vieltach wesentlich hinter denen der meisten, auch der kleinen Bundesstaaten zurück. In erster Linie finden sich die Unterschiede in den Endbezügen : auch steht das Tienstcinkommen in Heften bei den böheren Beamten im ganzen viel weiter hinter dein in anderen Staaten zurück, als bei den mittleren oder gar bei den unteren Beamten. Dieses Zurückbleiben ist umso mißlicher, als innere halb Hessens zahlreiche Reichsbeamten (Post, Militär'' und Be amten der Hessisch-Preußischen Eisenbahnverwaltung wohnen, wodurch sich den hessischen Beamten ganz von selbst der ungünstige Bergleich aufdrängt. Hiernach sind z. B. die mittleren Bezüge bei einem hessischen Unterbeamten um 12,3 Prozent, einem mittleren Beamten um 15,1 Prozent und einem akademtlchen -oral»
Die hessische Veamlenbesoldungzvorlage.
Endlich I)<rt die hessische Regierung ihr langes Schweigen gebrochen und eine eingehende Mitteilung darüber gemacht, wie sie sich die bessere Besoldung der Staatsbeamten denkt und wie dafür die Deckung vollzogen werden könne. Ter Gesamtmehrbedarf wärd 2340000 Mk. betragen. Die Regierung sieht nur eine geringe Steuererhöhung vor und glaubt, mit den Ueberschüssen und einem Ausbau der Stempelgesetzgebung auskommen zu Knuten. Freilich wird dabei ein Teil der Mehrausgaben für die Schulen auch aui die Gemeinden abgewälzt. Unser Darmstädter Mitarbeiter schreibt uns, die Vorlage sei in parlamentarischen Kreisen „mit gemischten Gefühlen" aufgenommen wordeit:
Wie wir erfahren, steht der Bauernbund und auch ein Teil der uationalliberalen Partei auf dem entschiedenen Standpunkt, unter keinen Umständen für die Gesetzesvorlage einzu treten, so lange irgend eine Steuererhöhung für jetzt oder später damit verbunden ist. Hierzu kommt der weitere Schwerpunkt, daß die Vortage nicht die erwartete organische Umändc r u n g, sondern nur eine prozentuale Ausbesserung gebracht hat. Endlich wird ein sckstveres Hindernis für die Vorlage, die von der Regierung den Otemcinben angesonnene Forderung sein, bei der Erhöhung der Vollsschullehrergehalte die Hälfte der Kosten zu tragen, was für viele Gemeinden eine weitere Steuererhöhung zur Folge haben dürste. Sonach darf heute schon, wenn nicht ganz günstige Momente hinzukommen, mit Sicherheit angenommen werden, daß die Vorlage in der jetzigen Gestaltung keine Gnade vor der Zweiten Kammer findet und vorläufig wieder von der Bildfläche verschwindet. Vielfach wird angeregt, mit den vorhandenen Reservcmitteln die dringendsten Wünsche nur der n n - ter st en Beamtenllassen, soweit dies ohne Steuererhöhung mög- lich ist, zu befriebigen und bei weiterer, günstiger Entwicklung unserer Finanzverhältnisse so rasch wie möglich eine neue, auf organischer Basis beruhende Umgestaltung eintreten zu lassen.
Wir glauben durchaus nicht, das; die Zweite Kammer durch ein solches Verhalten um das Land sich Verdienste erwerben würde. Es ist mit steigendem Nachdruck nach bpr zeitgemäßen Erhöhung der Beamtenbezüge gefragt und verlangt worden, und es war klar, daß dies viel Geld kosten werde. Tie Regierung hat in diesem Punkte ihre Schuldigkeit getan: in der optimistischen Auffassung der allgemeinen Finanzlage schließt sie sich der Ansicht der Ersten Kammer an. Ob nicht auf anderem Wege mehr hätte erspart werden können, ist eine andere Frage Aber wenn hier etwas versäumt worden sein sollte, so trifft den Landtag zweifellos and) ein Teil der Schuld. Wir erhalten folgenden Bericht aus Darmstadt:
Amtliche Mitteilungen tu der Ersten Kammer.
beamten um 20,9 Prozent niedriger, als bei den gleichgestellten Reichs- oder Crifcnbabnbcamten.
Dessenungeachtet muß selbstverständlich bei der Besserstellung Nierst unb in verstärktem Umfang an die unteren Beamten gcbadit werden, bei denen die verteuerte Lebenshaltung am drückendsten empfunden wird. Daneben ist jedoch auch das Tienstcinkommen der mittleren höheren Beamten wieder in ein angemessenes Ver hältnis zu den Kosten der Lebensführung zu bringen. Nach den Vorschlägen der Regierung, die sich im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit des Landes halten mußten, war es dabei aller- ölngs nicht möglich, die mittleren und höheren Beamten, nur e-3 a n und für s ich gerechtfertigt wäre, denen im Reich und in Preußen gleichzustellen: es konnte nur erreicht werden, baß sie nicht mehr zu weit hinter den Beamten der an- öcren^Staaten zurückstehen.
Vorschläge der .Regierung gehen auf eine fach- unb zeitgemäße Ausgestaltung des Wohnungsgeldzuschusfes iind auf eine Verbesserung der Gehalte.
-> Verhandlungen über den Wohnungsgeldzuschuß im
viahre 1907 haben die Landstänbe in einer Resolution angeregt, neue Erhebungen über den wirklichen Wvhnungsaufwand der De- unten in den verschiedenen Crtcn anzustellen und nach den Er- ' Nissen zu untersuchen, ob es nicht — etwa unter Bildung einer Mittelstufe zwisckien den fetzigen beiden Ortskassen — gerecht« fertigt sei, die Orte neu m Klassen einzuteilen, sowie die Vorschriften über die Tienstwohnungsmieten zu ändern. Die Er gebnissc der Wohnungsumsrage wurden den Ständen in einer -Lcnlfdirift vom 1. Juli 1909 mitgeteilt. Sie haben das beste und einwandfreieste Material geliefert, um den Wohnungsgeld- zuschuß unb die Ortsklasseneinteilung nunmehr neu zu regeln Hierbei ist der Grundsatz maßgebend gewesen, daß der Wob- nungsgeldzu schuß möglichst in allen Orten und möglichst bei allen Beamtengruppen den gleichen Teil P r o z e n t s a tzs d e s M i e t a u f m a n b e § decken soll, was jetzt keineswegs der Fall ist. Dieser Grundsatz ist der leitende Gedanke auch im Reich unb in Preußen Deckung von 31 des Mietanfwandesi, in Baden Deckung des vollen Mietaufwandes) und in anderen Staaten Er führt zunächst dazu, alle biejenigen Crte in eine Ortsklasse zusammen zu fassen, in denen ber durchschnittliche Mietauswanb berfelben Beamiengruppe (burdy fdmittlidicr Einheitspreis für 1 Zimmers annähernb gleich ist ober dock) innerhalb der gleichen Grenzen liegt Er führt bannt -n einer ben tatsächlichen Verhältnissen entfprechenben Ortsklasseneinteilung unb einer Einreihung ber Orte in die verschiedenen Klaffen so, wie es von den Landstänoen 1907 an» geregt wurde. Es hat sich bei den aiigcftcllteii Untersuchungen, wie 1907 schon von ben Landständen vermutet, als riditig erwiesen, zwischen den zwei vorhandenen Ortsklassen eine Zwischenstufe zu bilden. Durd) drei Ortsklassen ist in Hessen ben Unterschieben in den Wohnnngs- und Mietverhältiiissen genügeird Rechnung getragen. Tas Reich unb Preußen haben •'», Württemberg 4, Baden 5, Sachsen ebenfalls drei Ortsklassen Es war dabei vorweg zu vermuten, daß sich die durchschnittlichen Einheitszimmerpreise und demzufolge die filaffeneinteilung der Otte nicht ganz mit derjenigen für das Reick) und für Preußen deck, n würden, die sich aus ben Wohnungsermittelungen für Reichs- unb preußische Beamte herleiten. Ter Grund liegt nicht nur in ber meist größeren Zahl, sondern vor allem in den anderen Wohnungsverhältnissen der hessischen Beamten, bereit erheblich geringere Tienstbezüge ihnen nicht ben Wohnungsaufwand gehalten, wie er ben Reichsbeamten unb den preußischen Beamten möglich ist. Es müssen jedoch hier die Erhebungen bet den hessischen Beamten als Grundlage angenommen werden.
Die Sätze für das Wohnungsgeld, b. h ber neue Wohnunes gelbtarif, ergeben sich nackt dem auigöftesten Grundsatz von selbst, rntrnt dieser Zuscknttz überall möglichst den gleich hoben Anteil des durchschnittlichen Mietauftvandes decken soll. Als dieser Anteil sind 75 Prozent vorgeschlagen, wäIrrend der jetzige Wohnungs geldzuschuß ganz verschieden hohe Anteile des Mietaufwandes deckt von 45 bis 66 ProzeM). Auch im Reich und Preußen deckt, wie schon erwähnt, ber Wohnungsgelui'chuß 31, in Baden sogar den vollen Betrag der durchschnittlichen Mietshöhe. Für die Wahl des Prozentsatzes waren die Verhältnisse der Dienst wohnungsinhaber maßgebend. Für diese ist als Verbesserung vor gesehen, die Tienstwohttungsmiete «Art. 17 des Besoldungsgesetzes wegfallen zu lassen, ihnen aber dafür kein Wohnungsgeld zu gewähren. Auch in anderen Staaten wird es so gehandhabt. Der entgehende Wohnungsgeldzuschuß ist also der Preis, den bic Be amten für die Dienstwohnung zu zahlen haben. Hierbei erschien es gerechtfertigt, ihnen iwgeit des Zwangs, die Dienstwohnung zu übernehmen, nicht den vollen Wert hierfür anzurechnen, fonbern einen Nachlaß von etwa 14 davon zu gewähren, sie also mit 31 des durchschnittlichen Mittwettes zu belasten. Danach mußte bas Wohnungsgelb, das ihnen als Preis für die Dienst Wohnung entgeht, auf 75 Prozent des burchschnittlichen Miet wertes festgesetzt werden. Die Vorlage enthält einen Tarif mit
dieser Aufbesserungen mußte ihr Zusammenwitten mit der vorerwähnten Erhöhung der Wohnungsgelber berücksichtigt werb n, da beabi'iditigt ist, bteGesamtaufvesserung progressiv n a d? unten wirken z u lassen, b h. die Beamten mit g c r i n g c reu Gehaltsbezügen prozentual stärker aufzubesßm. als diejenigen mit mittleren unb höheren Bezü Verbesserung des Wohnungsgelbes, von Heinen Unterschieden a' gesehen, bet den verschiedenen Beamtengruppen im ganzen ziem - lich gleichmäßig wirkt, so war die Progression nach unten in c r ft c r Linie in die Aufbesserung ber Gehalte zu legen Demmin iß sollen erhalten: bie Beamten mit einem höchst erreichbaren D1 cinfommcn bis 1500 Marl 13 Hundertteilc ihn - jetzig .
über 1500—2000 Matt 12 Hundertteile, über 2000 3000 Mark 11 Hundertteile, über 3000—4600 10 Hunbettteile, über 46’10 bis 6000 8 Hunbettteile, über 6000—7200 Marl 6 Hundertleite, über 7200 Mark 4 Hundertteile
Ter Mehrbedarf für die Gehaltsaufbesserung stellt sich auf 998 957 Matt.
Da bie Mehrbeträge an Gehalt als pensionsfähige (Mwilt? teile gelten, s 0 bleibt bie Möglichkeit offen, bic je bi • gen Gehaltssätze zusammen mit diesen Mehrbeträgen bet dauernd dem gleick)enAitfwandzu 1 c be r 3eit in neue Gehalt s kl a ssen umzuwandeln und auf diesem Wege zu einer neuen Besolditngsvrd- nung ju kommen. Zurzeit schien es dringender, der vielfach vorhandenen Notlage von Beamteit auf dem vorgeschlagenen Wege rasche stens abzu- helfen.
c^ür die Gesamtausbesserung der Beamten durch WohnungS- gelb, Wegiall der Dienstwohnungsmieten und Gehaltsethöhung ist der Betrag von 580 674 Mk 4- 998 957 Mk - 1 579 631 Ml. eriorbcrlid). Dabei stellt Mch bie 0)esamtausbesseruiig in den 1 io*<n’cllcn deamtengruppku insgesamt unb burchschnittlich auf 11,8 Prozent der höchst erreidtbaren Osthalte. Bon den jetzigen Gehalten beträgt sie rund 17 Prozent bei ben Beamten bis 3000 Mark Gehalt, 15,1 Prozent bei ben mittleren Beamten, 13 Prozent bei den akademischen Lokalbeamten und 12,9 bis 9,5 Prozent bet ben höheren Beamten Die Verbesserung der unteren Beamten ilt prozentual etwa doppelt so hoch als bei den höheren Beamten. Nach ben Vorschlägen der Vorlage werden die unteren Beamten (mit höchst erreichbarem Gehalt dis 2000 Mark, in Hessen in ben Anfangsbezügen meist etwas besser gestellt sein als in den anderen Staaten, ihre Endbezüge sind mindestens gleich, vereinzelt ebenfalls etwas höher. Bei den mittleren Beamten unterscheiden fid) Anfangs- und Endbezüge im ganzen wenig von denen in den anderen Staaten. Dagegen bleiben die Bezüge der akademisch gebildeten Lokalbeamten immer noch, und zum Teil bcträd)t(id), hinter denen in anderen Staaten zurück. Die Bezüge der höheren Beamten unterscheiden sich itod) stärker von den Sätzen, wie iic ui ben anderen Staaten gewährt werden Mit Rücksicht aui bic sinan-iellen .strafte des Landes war es nicht möglid), den Wünschen der akademischen und höheren Beamten zu entspredren nnd sie mit den Reickts und preußisdren Beamten auch in ben Ätd- bezögen gleichzustellen. Anberetteits aber hält die Regierung die vorgeschlagenen Aufbesserungen für diese Beamten iur das Mindeste, was ihnen gewährt werden muß. Auch werden bie Bezüge der Staatsbeamten durch die jetzige Aufbesjcrung wieder ans eine längere Reihe von Jahren festgelegt. Tie Regierung glaubt daher die vorgeschlagene bedeutende Verbesserung der unteren Beamten nur vertreten zu können, wenn gleid-zcitig aud) den mittleren unb höheren Beamten die vorgesehene, Verhältnis; mäßig geringere Aufbesserung zuteil wird.
Wie die Beamten, so sollen auch die Volksschullehrer Aufbesserungen in Hundertteilen ihrer fetzigen Gehalte erhalten. Ter hierzu bestimmte Gesetzentwurf sieht eine Erhöhung ber Lehrergehalte um den gleichen Prozentsatz vor, um den bic Gehalte der Staatsbeamten mit dem von ben Lehrern bezogenen Höchstgehalt '3000 Mark) erhöht werden. Ties sind 11 Hunoerttelle der bisherigen Gebalte Da den Bolksschullehrern im Gegensatz zu den Beamten letzt schon freie Dienstwohnung oder Mieten!- fchädigung hierfür gewährt wirb, so kommt bei ihnen eine weitere Verbesserung im Wohnungsgeft» ober durch Wegfall einer Dienst- wohnungsmiete nicht in Betracht Ihnen stand der Vorteil seither schon zu, der den Beamten durch den Wegfall der Tienstwohnuiigs- miete jetzt erst zugewtefen werden soll. Auch bei Berechnung der Rnhegehalte ist seither schon den Lehrern bie freie Dienstwohnung mit 400 Mark angefchlagen worden, während bei den Beamten das WohnungsgeW — 7< ihres wirklichen Mictauf- wands — erst jetzt als pensionsfähig angerechnet werden soll.
Während bie Gehalte der meisten hessischen Staatsbeamten auch nadi der in den Entwürfen vorgesehenen Aufbesserung erheblich hinter den entfpredKiiben auswärtigen Gehalten zuröck- bleiben, werden bie hessischen Bolksschullehrergehalte bei einer Aufbesserung von 11 Prozent wenigstens im Endgebalt an ber Spitze stehen. Tenn sie erreichen dann einen Höchstbetrag von 3330 Mark, während bie Höchstbezüge sich in Preußen aus 3300 Mark, in Württemberg und Baden auf 3200 Mark unb in Sachien nur auf 3000 Mark belaufen. Richtig ist. daß bie Anfangs- gehalte ber heft'ifchen Lehrer mit 1332 Mark hinter Preußen mit 1400, Württemberg unb Baden mit 1600 und Sachien mit 1500 Mark zurückbleiben Ties wird aber, abgesehen von ben besseren Pennonsverbaltnin'en für die hessischen Lehrer, wobl durch bie günstigere Berechnung ber Tienstzeit und Die vorteilhaftere Gestaltung bes Aufrückens in bie höheren Gehaltsklast'en ausgewogen. Tie Aufrückungsfrist beträgt in Hessen stets drei Jahre und bie Tienstzeit wird nach Art. 2 Abs. 2 des 19O5er-Gcsetzes von der ersten bien ft lieben Verwendung nach bestandener Schluß Prüfung gerechnet. Ihr wird außerdem die Zeit zugerechnet, bie nach erlangter Fähigkeit zur Verwendung tm öffentlichen Schul dienst vor ober nach ber Schlußvrü'ung zur Erfüllung ber aktiven Militärdienstvflicht verwenbet worden ist. Im O'-egenfay dazu werden in Sachten und Württemberg bie Tienstfahre erst vom vollendeten 25. Lebenssahre an gerechnet, in Baden erfolgt bic erste etatsmäßige Anstellung regelmäßig erst nach ad)t bis neun Tienstiahren, und in Preußen, wo die vor Beginn des 21. Jahres fallende Tienstzeit außer Berechnung bleibt, beginnt ber Bezug der Alterszulagen ent nach siebenjähriger Tienstzeit
Für die Aufbesserung ber Volksschullehrer sind im gar n 612 444 Mark erforderlich Zur Teckpng war es unvermeidlich, die Gemeinden entt'prechend heranzuzieben. Es ist diese Maßnahme aber auch um so mehr ger-dniertigt, als, obschon den Gemeinden in erster Linie öa$ Ausbringen der Lehrergehalte obliegt, alle nach dem Erlaß des Lehrergehaltsgesetzes vom 9. Marz 1878 einqetretenen Besoldungserhöhungen des Lehrerpersonals an den Volksschulen ausschließlich vom Staate übernommen worden sind.
Nach den Vorschlägen des Geseyentwutts sollen bie von ber Gemeinden aufzubringenden Grundgehalte Stellengehalte jeweils um zehn Hundertteile erhöht werden.
, ___^es vfeil 162. Jahrgang Lreitag, 29. März 19|2
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