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Nachmittags um 61/, Uhr: Rosenkranz-Andacht mit £eqen.
Meteorologische Veobachlungen der Station Glehen.
+ 7,8'6.
die
Abgestorbenen.
instanz bon dem Beklagten nicht neltcnb gemacht. (Aktenzeichen: IV. 273/12. llrt. v. 1G./9. 1912.)
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ff oll. Im Einverständnis mit den Parteien beschloß heute zunächst dec ProvinzialauSschuß, die beiden Berechtigungen getrennt von einander zu verhandeln. Die Anwälte plädierten sodann zur Frage der Streuberechtigung. Der Provinzial- AuSschuß beschloß, in seiner Sitzung vom 6. k. MtS. über die Frage dec Streubcrechtigung Urteil zu verkünden und sodann über die Frage der Wcideberechtigung zu verhandeln.
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g Kirchhain, 29. Oft. Zum heutigen Rindvieh markt ivaren 111 Stück Groswieb und 22 Halber amgefleben. Der Handel war bei guten eilen flott. Zum S ch >v e i n e m a r k t ivaren 579 Tiere au'oetnebcn Auch hier war bei hohen Ureifen lebha'ter Handel. Für das Paar Sauglerkel wurden 50—54 Mt. bezahlt.
h. Usingen, 29. Cft. Tie Stadtverordnetenversammlung beschloß die Einrichtung von zwei >v e i t e r e n Ti i e h m a r k t e n, Io daß 4 Markte im Fahre hier abgehalten luihben. Tie Märkte sollen am giueiten und. vie'rten Tieustag jeden 'lüouats statt- sinden Tie Neuregelung füll am 1. Faimac 1914 in flra’t treten.
Unseren Anzetgenkunden zur gefälligen Beachtung.
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Giessen, den 26. Oktober 1912.
Der Grosih. Kreisbauinspektvr des Kreises Gießen.
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a n ch nicht dadurch verloren gegangen, das; sie ihr Verlangen nicht sogleich int Zeitpunkt der Ehe- schlieszung erhoben hat. Tast die Klägerin ein znr Be- fcl>affung der Aussteuer ausreicl^endes Vermögen gehi etiva auf den Aussteueranspruch verzichtet habe, ist
teppich= und öarbinenbaus Cm st Bloebner Nachf. s
Ncichsgcrichtsbrief.
fRachbruck herb.) js. Leipzig, Ende Sktober 1912.
Das Recht b-er Tochter auf d i e Aussteuer.
Wird durch den Tod des Ehemannes der Anspruch der Frau auf Aus st euer hinfällig?
Der Vater .ist verpflichtet, seinen Töchtern im Falle ihrer Verheiratung zur Einrichtung des Haushalts eine angemessene Aussteuer zu gewälnen, vorausgesetzt, dast der Vater leistungsfähig ist und die Töchter kein ausreichendes Vermögen haben. Tie gleich Verpflichtung trifft die Mutter, wenn der Vater nicht imstande ist, die Aussteuer zu.gewähren, llnerheb lich ist, ob die Tochter minderjährig ober volljährig ist, ob sie unter elterlicher Oknmlt steht oder nicht, ebenso ist unerheb lich, ob sie ledig, verheiratet, verwitwet oder geschieden ist. Ist-eine Aussteuer vor Abschlust der Ehe gewährt worden, die Ehe aber nicht zustande gekommen, so haben die Eltern ein Recht zur Rückforderung. Tagegen wird das Recht auf Rückforderung verneint, wenn der Ehegatte bald nach der Verheiratung stirbt In diesem Falle hat die Tochter sogar ein klagbares Recht auf Zahlung der ihr versprochenen oder gesetzlich zukommenden Aussteuer. Tas Reichsgericht hat, das in einem kürzlich entschiedenen Prozeß wie folgt ausgedrückt.
Tic verwitwete Frau M., geborene R. in Schöneberg klagt gegen den Baumeister R. auf Auszahlung einer Aus steuer von 4500 Mk Nachdem das Kammergericht den Anspruch für gerechtfertigt gezeichnet hat, hat das Reichsgericht die Revision des Beklagten zurückgcwiesen und zur Begründung seines Urteils unter anderem folgendes ausgeführt: Zutreffend ist in dem Berufungsurteil ausgeführt, dast der durch die Eheschliestung entstandene Aussteueranspruch der Klägerin mit der späteren Auflösung der Ehe durch den Tod ihres Ehegatten nicht in Wegfall gekommen ist. Ter Revision kann zugegeben werden, das; unter besonderen Umständen, wenn z. B. die Tochter nach dem Tode ihres Ehemannes in den Hausstand des Vaters zurückgekehrt ist, die Geltendmachung des Aussteuerausprnck?s nach Auflösung der Ehe wider Treu und Glauben verstostcn mag. Derartige besondere Umstände liegen hier aber nicht vor. Der Anspruch ist der Klägerin
Viichertisch.
— Militärgeographische Studien über die Kriegsschauplätze der Balkanhalbinsel veröffentlicht' soeben der k. u. f. Major Kreutzbruck v. Lilienfels im Verlag von Justus Perthes in Gotha > Preis 3 Mark/. Die Aus-- führiingcn des bekannten Fachmannes (Lehrer an der Militär- technischen Akademie in Mödling) sind von drei großen Karten in 1: 1 Mill, begleitet und sind zum Verständnis der kommenden kriegerischen Ereignisse jedermann dienlich.
— Vergleich der deutschen und französischen W e h r v e r h ä l t n i s sc, L a n d st r c it kr ä.f t e und Heeres- Organisationen. Nach öffentlich bekannten Quellen zusammengestellt von Heckert, Generalmajor z. T. (Verlag von Lindner u. Söhne, Leipzig.) Dieses Schristchen, welches durch jede Buchhandlung bezogen werden kann, ist hochaktuell ujib enthält in knapper Form alles Wissenswerte über den angeführten Gegenstand.
Die Aerzte empfahlen
uns lehr, Hinern Drillingen, zwei Mädchen und ein Knabe, regel mastig Seotls Emutsion zu geben. Die Drei ivaren ziemlich schwach, lich zur Wett gekommen, und wir halten grobe Mühe, sie voran- zubringen. Seotls Emutsion erhielten sie zum ersten Male, als fit etwa 10 'lUonate alt waren, und wir waren glücklich, als wir bemerken fonnten, ivic das Präparat den Kleinen mundete und bald Eiustutz auf ihr Wesen aiiszuüben begann. Die Kinder wurden viel lebhafter, begannen mit mehr Appetit die Nahrling zu nehmen, wat bald die gewollte Krastigung zur Folge hatte. Wir setzten den (fo. brauch regelmästig fort und hatten die Freude, unfere Trillinge hf schöner Weise sich entwickeln zn sehen. Heute laufen alle Tret, und mit dem Durchbrechen der Zähnchen haben Sie fast gar nicht« ,u tun. Dabei sind sie alle munter und beweglich, so dast jeder der sie kennt, feine helle Freude an den Trillingen hat. Scotts Emulsion hat sich hier wirklich vorzüglich bewährt.
Sagen i. SB tgez) Schreiner Öeorg Ellermann und hm.
Ellpersir. 107, 28. Eepl. 1911 «
Wer ähnlichen Erfolg sehen will, darf freilich nicht ztt eige« nem Schaden erst eine der vielen Nachahmungen versuchen wollen; es muß halt nichts anderes fein, als die bewährte Scotts Emulsion!
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kirchliche Nachrichten.
ttatholische Gemeinde.
Gottesdienst.
'Donnerstag, den 31. Oktober:
Nachmittags um 5 Uhr und abends um 8 Uljc: Gelegenheit zur heil. Beicht.
Freitag, den 1. November:
Fest Allerheiligen.
Vormittags von 6'/, Uhr an: Gelegenheit zur hl. Beicht.
, um 7 Uhr: Tie erste hl. Messe.
, um 8 Uhr : Austeilung der hl. Kommunion.
„ um 9 Uhr: Hochamt mit Predigt.
, um 11 Uhr: Heil. Messe mit Predigt. Militärgottesdienst.
Nachmittags um 5'/, Uhr: Rosenkranz-Andacht mit Segen.
Nachmitkags um 8 Uhr ist Predigt; daraus Andacht für !
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Barometer onf 0° reduziert
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