SamStag, 24. Februar 1912
Nr. 47
Erfchetnl 1-ßttch mll Ausnahme des Sonntag«.
co,
162. Jahrgang
Rotntwntbrud und vertag brr Br üblicher Untoerftiäil - Blich- und SteinbrudeteL St. Lange. Dieben.
Ministerialdirektor Kriege
teilt mit Genugtuung das Interesse deS Hause- fest und die Anerkennung für die Maßnahmen der Regierung. Die zum Ausdruck gebrachten Wünsche kann ich voll unterschreiben: den Kreis der Teilnehmer an der Konvention möglichst zu vergröbern, die Lücken au-zufüllen und den Kreis der Straffälle zu erweitern. Solch ein internationales Abkommen geht einen lang- amen Weg, schon wegen der parlamentarischen Körperschaften in >en verschiedenen Ländern; erst muh die Konvention von den 13 Ländern ratifiziert werden. Wir werden gern auf die andern Staaten einwirken. Wir haben übrigens keinen Zweifel, dah England für seine Kolonien 6citreten wird. Da- Abkommen stellt nur das M i n d e st m a h dessen dar, wozu sich die Einzcl- taaten verpflichten; aber wir werden unS auch international bemühen. Unsere Vebörden im Ausland sind angewiesen, dem Mädchenhandel die schärfste Aufmerksamkeit zu widmen, die ein- laufenden Schiffe daraufhin zu kontrollieren, auch die öffentlichen Häuser zu untersuchen, ob Deutsche bi in sind; eS werden keine Kosten gescheut, die Opfer zu befreien und dem Inland zurückzuaeben. Der Ministerialdirektor schlicht mit einem Tank an das deutsche Zentralkomitee, da- aus allen Kräften Hand in Hand mit der Regierung arbeitet.
Damit endet die erste Lesung. ES wird sofort in die zweite Lesung cingetrcten und der Gesetzentwurf angenommen.
Die Verlängerung b e 8 Handels- und Schiff - ahrtSvertrages mit der Türkei wird in erster und zweiter Lesung ohne Erörterung genehmigt.
Das Reichs- und Sfaafsangehörigkelfsgefefj.
Staatssekretär Dr. Delbrück
Mb. Deutscher Reichstag.
18. Sitzung, Freitag, den 28. Februar.
Am Tische deS BundeSratS: Delbrück. Dr. LiS Kriege, v. Körner.
Tie „Gießener LamtliendlSNer" werden dem ,Hnieiflcr* viermal wöchentlich beigelegt, das „Kreliblatl flr den Krell riehen" zweimal wöchentlich. Die „Landwtrtschastltchen Leit- fragen" erscheinen monatlich zweimal.
Redaktion. Expedition und Druckerei: Gcbul- strage 7. örpebihon und Verlag: c»n bL Redaktion:«^IlS. rel.-AdruAuzeigerGieven.
Gießener Anzeiger
General-Anzeiger für Oberhesjen
Präsident Dr. Kaempf eröffnet die Sitzung um 11 Uhr 16 Minuten.
Die Bekämpfung des Mädchenhandels.
Zur ersten Lesung steht zunächst das Ausführung-- gesetz zu dem internationalen Uebereinkom- men zur Bekämpfung des Mädchenhandel- vom 4. Mai 1910. Eine Ergänzung der deutschen Strafgesetze erfolgt durch dieses Ausführungsgesetz nicht, da sie bereits sämtliche Tatbestände enthält, wie sie da- Ucbereinlommen Vorsicht. Eine Ergänzung erfolgt lediglich bezüglich der Straftaten, die die Auslieferung begründen.
Ministerialdirektor im Auswärtigen Amt Kriege gibt eine kurze Darstellung über den zwischen zahlreichen Staaten geschlossenen Vertrag, über die geschaffene Zentral- stelle, die bereits eine segensreiche Wirksamkeit entfaltet hat. DaS Rechtsabkommen stellt fest, dah der Mädchenhandel eine strafbare Handlung ist und begründet die wechselseitige AuS- liefcrungSpflickt. Ehrenpflicht des Deutschen Reiches ist cs, dafür zu sorgen, dah wir in der Lage sind, daS Ucbereinkommen gegebenenfalls sofort zu ratifizieren.
Abg. Goehre (Soz.):
Namens meiner Parteifreunde spreche ich unsere Befriedigung auS, dah eS endlich gelungen ist, die Konvention zustande zu bringen. Lange genug hat eS gedauert, acht bis zehn Jahre; auf diesem dunklen, schmerzlichen Gebiet waren freilich die Schwierigkeiten besonders groß. Auch die Privatorganisation, insbesondere daS deutsche Natioaalkornitee, hat sich große Verdienste erworben. Der Mädchenhandel in jeder Form muh als eines der schlimmsten Verbrechen in der schwersten Weise bestraft werden; wir bitten di.» Regierung, daraus zu bringen, baß die Lücken in dieser Beziehung beseitigt werden. Die Schweiz, die Türkei und die Bal- k a n st a a t e n sind dem Abkommen noch nicht beigetreten, nicht einmal Nordamerika und nur ein einziger fü t a m c r i la« nischer Staat! Nur die deutschen, italienischen und sranzösi- scken Kolonien find einbezogen, die englischen nicht. Da» bei steht fest, dah gerade nach dem Orient, der Türkei, Australien, Nordamerika und vor allem nach Südamerika eine besonders grohe, ununterbrochene Ausfuhr von Mädchen aus Europa stattfindet. ES muh scharf auf diese Staaten eingewirkt werden, dah sie den Anschluh vollziehen. Aber mit der Bestrafung der Mädchenhändler ist eS nicht getan, eS kommt vor allem auch' darauf an, die Absatz- gebiete zu beseitigen, und daS sind vornehmlich die Bordelle. Tun eS andere Staaten nicht, so soll unsere Negierung die In,- tiative ergreifen. Freilich, die Ursachen kann eine internationale Konvention nicht auS der Welt schaffen: Leichtsinn, vor allem aber Unerfahrenheit, bann wirtschaftliche Not unb Mangel an geistiger Durchbildung. Eltern, Sormünbcr, vor allem aber Geistliche unb Lehrer könnten der Unerfahrenheit entgegen- wirken: eS wird da ja schon Erfolgreiches geleistet. Aber die Hauptschuld gibt die Statistik der wirtschaftlichen Not. DteS ist eine der furchtbarsten Erscheinungen der heutigen Gcsellschasts- ordnung. Und gegen die geistige Not als Ursache kann nur eine radikale, rücksichtslose Sozialschulpolitik wirken, wie wir sie erstreben.
daß sich die Zahl der Personen, die mehreren Staaten angeboren, dir sujets mixtes, die in der Regel eine Last waren, verminderte. Nun haben sich ja die Verhältnisse seit jener Zeit außerordentlich geändert. Da- Civis romanus s u m ist nicht mehr ein leeres Wort. Heute ftebt der Ausländsdeutsche bH den Verkehr-- Verhältnissen, bei der Entwicklung unserer Presse in dauerndem und lebhaftem Verkehr mit dem wirtschaftlichen und geistigen Leben seines Heimatlandes und mit denen, die ihm dort noch nabe- stehen. Da» Bewuhtscin, ein Deutscher zu sein, gibt gleichzeitig das Gefühl der Sicherheit, da- alle diejenigen haben, d,e sich unter dem Schub einer st a r k c n Flagge befinden. Und auch daö Deutsche Reick bat cm andere- Interesse al- damals, die- jenigen an sich zu fesseln, die über daö Meer Iiinaudgegcingcn sind, denn auch die Gründe der Auswanderung sind zum größten Teil andere geworden.
Wer beute geht, gebt nicht, um sich wirtschaftlich und politisch vom Vaterlande zu trennen, sondern zum großen Teil, um i nt 2 tcnste d e ö V a t c r l a n dr - zu arbeiten; und dank unserer entwickelten Konsulate unt unserer starken Flagge sind wir in der finge, denen, die sich dort auf den Schutz des Deutsck>cn Reiches verlasicn, diesen Sckutz zu getvähren. Die- führt z u r V c- feitigung be8 § 21. E- fragt sich nur, wie man den Forde- rungen, die in dieser Bestimmung zwar erhoben, aber sehr wenig genau formuliert sind, gerecht werden kann. Man hat gesagt, man muffe von dem Grundsatz ausgehen, dah Die Eigenschaft alö Deutscher, die man durch die Geburt erworben hat, wo immer auch die Wiege gestanden bat, niemals verloren gehen kann. S c m e 1 Germanns, semper Germanns I Wenn man sich grundsätzlich auf den Standpunkt stellt, so muß man doch zugeben, daß cs nicht angebracht ist, den, der klar zum Ausdruck gebracht bat, daß er nicht Deutscher bleiben will, zurückzuhalten, wo ihm das vielleicht Schwierigkeiten machen kann gegenüber dem Lande, das er mit Recht oder Unrecht seinem Vaterlande vorzieht. Deshalb wollen wir die Zeitdauer als Ursache für den Verlust der Staatsangehörigkeit beseitigen, aber daran festhalten, daß der Verlust möglich ist. Auch daö Deutsche Reich selbst hat ein Inter- esse daran, daß seine Staatsbürger draußen unter dem Schutz der Angrhörigkeit zu dem andern Staate die Geschäfte zum Vorteil des eigenen Vaterlandes betreiben können. Daher verliert die Staatsangehörigkeit nicht, wer vor dem Erwerbe der ausländischen Staatsangehörigkeit auf seinen Antrag die schriftliche Genehmigung der zuständigen Behörde seine- HeimatsstaateS zur Beibehaltung der Staatsangehörigkeit erhalten yat. Nun gehört dieWaffen- pflichtzumSchutzcdeSVaterlandcSzudcn vornehm- ften Aufgaben dcö Deutschen. T«hcr ist derjenige nicht berechtigt, die Vorteile der Zugehörigkeit zum deutschen Vaterlandc, den Schutz der deutschen Regierung — dessen Gewährung manchmal eine schwere wirtschaftliche Last ist — zu beanspruchen, wenn er nicht selbst die Bereitwilligkeit betont, zum Schutze seines Vater- landcö die Waffen zu tragen. Wer also biß zum vollendeten 81. Lebensjahr feiner Dienstpflicht nicht genügt hat, oder eine Regelung dieser Dienstpflicht nicht herbeigeführt hat, kann also diese Vortelle
nicht haben.
Es wird den Ausländsdeutschen nicht immer leicht sein, den militärischen Verpflichtungen nachzukommen. Darum haben wir verschiedene Erleichterungen gefchasfen. Schwierigkeiten machte auch die Tatsackc, daß Personen oft in mehreren Bundesstaaten die Staatsangehörigkeit besaßen unb ebenso ihre Nachkommen. Man kann da an einen Professor denken, der Die Runde an den Universitäten macht und sie schließlich in Berlin beendet. In Berlin wird ihm nun em Kind geboren, daS sich stets für einen Preußen hält, daS bann außerdem aber noch die badische, württembergische, hessiscke unb bayerische SiaatSange- Hörigkeit besitzt. Das erscheint auf ben ersten Blick unbebenklich, kann aber unter Umständen zu sehr unbequemen, öffentlich recht- licken und privatrechtlichen Situationen führen. Unsere Justiz- beworben wünschten baher in biefer Richtung größere Sicherheit. Darum schlagen wir vor, baß in Zukunft derjenige, ber bie An- gehörigkeit eme8 BunbcSstaatS erwirbt, gleichzeitig bie Staats- angehörigfeit verliert, bie er vorher in einem anberen Staate befeffen hat. Jeber, ber aber ben Wunsch au8spricht, eine bestimmte Staatsangehörigkeit zu behalten, kann babei bleiben.
Das Gesetz ist überall mit Freube begrüßt worden. Die Kundgebungen, bie dem Reichskanzler aus bem AuSlanbe zugegangen sind, beweisen, daß man auch dort damit einverstanden ist, und daß man die Erfüllung langgehegter Wünsche vor sich sieht. Der Entwurf wurde feit Jahren stürmisch verlangt, er ist jetzt beinahe in der ganzen Presse mit einem gewissen Jubel begrüßt worden. Man spricht ihm offenbar eine weitgehende vaterländische Bedeutung zu. Auch ich bin ber Ansicht, baß er einen Markstein in ber Entwicklung beS Deutschen Reiche» bedeutet, aber auS einem anderen Grunde. Wenn wir uns von bem Recht verabschieden, daS 40 Jahre in Geltung war, fo tun wir cd nicht, weil das Gesetz nicht genügt hat, fonbem weil das Deutsche Reich unb bie Deutschen mit ihren wirtschaftlichen unb politischen Beziehungen weit hinauSgcwachsen Jinb über bas, waS unsere Väter erwarten konnten. Deshalb möchte ich biefcn neuen Entwurf mit bem Wunsche begleiten, baß auch unter feiner Herrschaft bem Deuts, tum im Jnlanbe unb AuSlanbe dieselbe glückliche, wirtschaftliche unb politische Ent- Wicklung beschieden sein möge, bie uns heute nötigt, daS alte Recht zu änbem. (Lebhafter Beifall.)
Abg. Dr. Liebknecht (Soz.):
Unsere Wünsche sind w e i t e r g e b e n b. Die Art, wie ber SBicbcrcrmerb der ReickSanaebörigkcit geregelt werden toll, ist un- befriedigend. Zum Beispiel bie Naturalisation eines AuSlanbcrs ist an die Bedingung deS .unbescholtenen Lebenswandels" geknüpft; ber Handhabung dieses Paragraphen bringen wir nicht das Schwarze unter dem Nagel an Vertrauen entgegen. Sozialdemo'ratiscke Redakteure werden nach dem Vagabunden- Paragraphen behandelt. Weiter u. a. sollte die Bestimmung, wo- nach eine Entlassung aus dem Staatsvcrbanb nicht gelten soll, wenn der Betreffende nach sechs Monaten noch im Lande weit, ausgedehnt werden auf die, die nach mehrmonatigem Aufenthalte z. B. auS Amerika wieder zurückkommen. Ter Staatssekretär betont zwar das Civis Germanus sum, aber das semel Gcrma- nus, semper Germanus lehnt er ab. Der Schutz im Ausland wird dem Arbeiter nicht so gewährt wie bem Vertreter ber Kapitalisten. Unb ber Erwerb der Staatszugehörigkeit ist heute nur denen möglich, die wohlhabend sind und fionnerionen haben, xie ausländischen Arbeiter brauchen Sie, aber sie sollen Sklaven in Deutschland fein. Heloten. (Lachen unb Unruhe rechts.» Selbst bas Kammergericht ftebt auf bem Standpunkt, baß für die Ausländer bi« gesetzlichen Garantien aufgehoben sind. (Wider- spruck und Unruhe.) Tas ist eins der traurigsten Kapitel ber preußischen Politik. Ein Golbarbeiter. der Jahrzehnte lang in Deutschland sein Gewerbe betrieb, bekommt ben Befehl, binnen 14 Tagen Landarbeiter zu werden, widrigenfalls er ausgewieien werbe. (Lachen rechts.) Darüber kann nur lachen, wer moralisch
leitet bie erste Lesung ein: Das StaatsangehörigkeitSgesch soll das Gesetz vom 1. Juli 1870 ersetzen! Es ist aber nicht die Absicht, bie Bestimmungen über Erwerb und Verlust der Staats- und ReichSangchörigkeit von Grund aus zu ändern, andern nur einzelne Bestimmungen zu ändern und zu ergänzen entsprechend der Entwicklung ber politischen unb wirtschaftlichen Verhältnisse deS Deutschen Reiches. Das Gesetz von 1870 gehört noch zu ben grunblegcnbcn Gesehen beB Norddeutschen Bundes. Er hatte die Ausgabe, bie Bundesverträge in ein taatSrcchtlichcS Band zu fasten und allen Bundekangchörigen ein gemeinsames Jndigenat bem AuSlanbe gegenüber zu verschaffen. Das Gesetz hat biefe Aufgaben entsprechenb ber Geschichte unb staatsrechtlichen Konstruktion beS Deutschen Reiches unb den da- maligen staats- und völkerrechtlichen Anschauungen gelöst, und wenn man ehrlich fein will, muß man behaupten, cs hat auch bis beute im großen ganzen allen Anforderungen genügt.
DaS alte Gesetz stellt an die Spitze den Grundsatz, daß die Reichsangehörigkeit durch die Staatsangehörigkeit zu einem Bundesstaat erworben wird und mit ihrem Verlust erlischt. DaS ist konsequent unb muß noch heure als richtig angesehen werben. Es entspricht bem föberatiben Charakter b e 3 Reiches, wenn bie ReichSangchörigkeit nicht felbftänbig als solche erworben werben kann, sondern wenn sie lediglich als die Rechtsfolge der Angehörigkeit zu einem Bundesstaat erscheint.
Eine Anfechtung hat daS alte Gesetz eigentlich nur bezüglich deS Paragraphen über ben Verlust der Staatsangehörigkeit erfahren, wonach derjenige seine Staatsangehörigkeit verliert, ber sich 10 Jahre im AuSlanbe aufgehallen bat. Man ist ber Meinung, daß durch diese Bestimmung dem Deutschen Reiche ein gut Teil feiner besten Volkskräfte ohne zwingenden Grund verloren gehen. DaS ist die einzige wesentliche Frage. Alle anderen Aenderungcn sind nickt grundsätzlicher Natur; sondern sie beseitigen nur Unebenheiten. Eine selbständige Reichsangehörigkeit würde Schwierigkeiten machen, obwohl sie im Ueberschwang patriotischer Begeisterung gefordert worden ist. Nur in einem Punkt ist eine Ergänzung erfolgt, und zwar bezüglich der Kolonien unb Schutzgebiete, die beim Erlaß deS alten Gesetzes noch nicht Dorbanben waren. Innerhalb dieser Gebisse kann eine unmittelbare ReichSangchörigkeit erworben werden.
Auch im übrigen ist bei den Bestimmungen, die den Erwerb ber Staatsangehörigkeit regeln, nichts geändert. Ein zweifelloser Mangel aber besteht, indem eS die Aufnahme eines AuS- l änb erS in die Hand deS B u n d e S it a a t S legt, in bem er bie Niederlassung hat unb ben Antrag stellt. Man übersieht babei, baß bie Aufnahme in einen Bundesstaat gleichzeitig das Recht gibt, Ausnahmen in jedem anderen Bundesstaat zu treffen. Dem ioö jetzt abgeholfen werden. Eine wesentliche Aenderung aber soll in ben Bestimmungen über ben Verlust bet Staatsangehörigkeit getroffen werben. Dieser § 21 stammt auS einer anderen Zeit, ist geboren auS anderen Bedürfnissen, als wir sie beule haben. Ende ber sechziger Jahre war die sehr er. hcblicke Auswanderung für die Bundesstaaten ein schwer empfundene-, aber schwer abwendbares liebel.
Es waren nicht die schlechtesten Köpfe und keineswegs immer nnfleißige Hände, die dem Daterlande entzogen wurden. Selbst n-enn bie Regierungen damals ben Willen gehabt hätten, bie Deutschen in Beziehung zum alten Vaterlanbe zu erhalten, sie hätten das nicht wirksam betätigen können; sie waren nicht imstande. denen, die sich noch als Deutsche fühlten, im AuSlanbe den Sckutz zu gewähren, der ihnen bie Zugehörigkeit zum alten Vaterlanbe wertvoll machte. Ta war eS erklärlick, wenn man bamals sagte, wir wollen ben Verlust ber Staatsangeborig- feit, die ein ideales, aber wenig wertvolles Gut ist, nicht erschweren. Bei ben Damaligen Verhältnissen hatte bas außerbem ben Vorzug,
Abg. Dr. Pfeiffer (Ztr.) erklärt die Zustimmung deS Zentrums zur Vorlage ®« ift b« Krönung deS Werke- insbesondere des deutschen National komiteeS. Auf seiner Vorarbeit beruht zum größten Teil diese Konvention. Alle GesellsckaftSichichten, alle Stande und Parteien erblicken in bet Bekämpfung des Mädchenhandel- cne der wichtigsten Kulturaufgaben, elfen bahn- unb ©AiftahrtS. gesellschaften stellen fick in diesen Dienst. Im letzten Jahrfünft sind über 90 Mädchenhändler in $eutfälanb aur ®c! langt. Die Berliner Polizeiliste umfaßt 1400 Mädchenhändler. (Hort! Hort!) Diese weißen Sklavenhändler verstehen e-, sich mit einer Tarnkappe zu versehen und dann anderwärts aufzu- tauchen. Die Strafen müssen so streng und kräftig wie mogh» sein Hoffentlich gelingt cB. Nordamerika zur alsbaldigen unter- zcicknung ber Konvention zu bringen, die Vorarbeiten Ftnb• bort ?a schon weit gediehen. Dcut'ckland sollte auck. sein. poli>tische- Schwergewicht im Balkan geltend macken D,eS hier tft bic Krönung eine- großen Werke- der deutschen Natwnalpvlitik, zum Ruhme Deutschlands. Dank den verbündeten Regierungen, Dank dem Nationalkomitee!
Abfl. @rnf Knuth (Qonf.)’
Dor 15 Jahren brachte ich den Antrag em, Zuchthaus lnS zu 5 Jahren auf Verleidung zur Auswanderung einer KrauenS. person zum Zwecke der gewerblichen Nnzuckt zu fetzen. Dieser Antrag fand mit einer von Bebel beantragten Verschärfung em- wütige Annahme. Die Import la n d e r fehlen her der Kon- vention (Sehr wahrN Aber auch in ber Umgrenzung der ftrar- baren Handlungen bestehen Lücken. Großer Wert 'st auf bie *uf- klärung der in die Großstadt kommenden Mädchen zu legen. Der Redner schließt mit einem Appell an biic St i <h4 e r,, hon ihrer Strafbefugnis den weitgehendsten Gebrauch zu.machen. Jede Maßnahme der Regierung wirb bie kräftigste Unterstützung im Haufe finben.
Abg. Mever-Hcrford (Natl.) gibt für die Nationalliberalen Erklärungen im gleichen Sinne ab. Möge c8 der unermüflicken Tätigkeit unserer Negierung o • fingen, auck die noch fehlenden Staaten zum Beitritt zu be- stimmen; jetzt find eS nur dreizehn, vor ^cm ’obann Auf flärung in ben weitesten Kreuen; da? Volk selbst muh m arbeiten. Die amtliche unb halbamtliche Presse sollte mit- wirken, bie Frauen- unb Jungfrauenvereine.
Abg. Dr. Müller Meiningen (Dv-)k
Wir sind mit ben anderen Parteien völlig darin einig. baR dieser schmähliche weiße Sklavenhandel mit allen Mitteln zu be kämpfen ist. Beda.icrNck ist c?. daß der.Yall daß^e,n Mädchen wider ihren Willen in einem öffentlichen Saufe frit gehalten wird, nicht in die Konvention eingenommen ut toeitwe ist der Grund dafür? Auck wir wollen eine rA.ttges SMKH. uno Kultur, unb Schulpolitik und Aulklarung. Dir « ™ " tlC Konvention als Fortschritt und hoffen auf weiteren 3u
Abg. Tombck (Pole) stimmt für seine Fraktion den Vorrednern zu. Seiber toi . er Osten von ben Mädchenhändtern besonders heimgesucht.
Oberschlesien an der russischen und österreichischen Grenze können ihr Treiben beobachten, bei unS sind ihre Hauplsiationen. Tie Kontrolle muß weit mehr auSgcdehnl werden, besonder- durch mehrsprachige Beamte. Auf die religiöse Sch u l - erziebung kommt eS sehr an, und daS jetzige System in ben polnischen Schulen kann nicht bazu beitragen, bem Unwesen zu steuern.
Abg. Dr. Werner-Gießen (Wirtsch. Vgg ):
In früheren Jahren, fo noch 1894, hat bie Regierung bem Mäbchenhanbel nicht mit bem nötigen positiven Interesse gegen- übergeftanben. Später haben bic Petitionen unb Diskussionen in biefem Hause daS Auswärtige Amt erfreulicherweise ver- anlaßt, bas Notige zu tun. Dank bem Nationalkomitcc, Dank aber auch der christlichen LiebcStätigkeit der inneren Mission. Tic „Münchener Neuesten Nachrichten" haben einmal mit Recht gesagt, die Mädchenhändler gehören an ben nächsten Baum geknüpft! Die RcligionSschulc können wir als wichtiges Mittel zur Bekämpfung ber Prostitution nicht ent- hehren.
1 Wahlkreis • !L£lR_hennv;;
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