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Ende Dezember d. IS. bestimmt: Von dem Anlchen von 1861:
Fruchi ^otpreisr
, F. Nr. 25, ä Mk. 200
Von dem Anlehen von 1896:
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LTM Lit. B. Nr. 27, ä Mk. 500
Grimberg, am 20. September 1912.
Großh. Bürgermeisterei Grünberg.
Ranft.
Ronane und Novellen bester Antoren
m.vki'f» Hau! als Bibliothek zur Unterhaltung und L ti< Hnführcn. — Man abonniert halbjährlich und Kdi r eclt kann begonnen w erden bei dem Be-
<. i; lieh lieh i Herrn _W. lUid, llerlin W. 15 für Mark 3.— auf 6 gebundene Werke Mark 2.25 auf Ü broschierte Werke
h'Mitlich wird je ein Band, selbstverständlich als F t nt um d.Bestellers, portofrei zugestellt — Zuerst M b n geliefert: KolonlMenvolk, Roman von fr 1 ri< le Reuter. Duell — au* ver*trenter Saut. 1*1,ine von Ernst Wichert, tiewiwwenequal und [m Erzählungenv. AugustStrindberg. Exotische KÜtM-hlebten von Anton von Perfall. Dämon lifib. Roman von Hermann Helberg. Dunkle Bchtc, Roman von Victor Blüthgen. — Die ersten ü; Blinde sind bereits versandfertig und werden äWunsch sogleich zusammen geliefert Der ent- buli de Betrag ist durch Postanweisung einzusenden vSt vird bei der ersten Lieferung durch Nachnahme ii)) Pfg. Zuschlag erhoben. D‘%
u>>rDnutsche Gesellschalt zur YeFbreitonggater Bücher“
Lii en Präsidium Reichskanzler Fürst von Bülow)
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schreibe ich nicht aus. dafür enthält ltdts Paket des so beliebten Dr. tzentnerr Vrilchrnsrifrnpulvrrs
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Wert.
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Bekanntmachung.
Jon den Schuldverschreibungen der Stadt
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• jiubtn» und RohrverlrgungS-
aattf Lit. C. Nr. 18 und 76, ä 500 fl. Von dem Anlchen von 1888:
ßktvck Lit. A. Nr. 40, ä Mk. 200.
2 , , B. 9k. 7 und 22, ä Mk. 400
Von dem Anlehcn von 1895: Lit. E. Nr. 1 und 48, ä Mk. 500
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3. und 4. tust Preise ir 2 , denken.
die zu bildende Waffergenoffenschaft zu Langd tr tfern von Drainageröhren veranschl. zu M. 2515.—
, w AuSmündunqSröhren , , , 48.—
, e Steinzcugröhren , , , 385.—
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ire neuen bedeutend grösseren Geschäftsräume befinden sich jetzt
Seltersweg 52.
Wt bändig neu eingerichtet, ebenso neue Geschflfts- Laurg. Wir bitten, das uns bisher in so reichem MU sä erwiesene Wohlwollen auch in unserem neuen
1 Mai. erhalten zu wolL
Obftversteigeruug.
S onnerstag, den 26. September, von tzmmittags f> Uhr an, soll das Lbst non den l Eei»debäumen, bestehend in größeren Quantitäten Sltyel, darunter seines Tafel- und Wirtschaftsobst, f'>« Birnen und Zwetschen, öffentlich meistbietend Dklsieicert werden.
[ ’ i Zusammenkunft beim Viadukt am Bahnhof.
L»ang-GönS, den 23. September 1912.
Großh. Bürgermeisterei Lang-GönS.
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Rosste Auswahl Klügste Preise. Fabrik
i OJ Selfersweg 52
arbeiten (7 Lose- , , , 5832.— Wkeurerarbeiten , 36.—
liefern von Pflöcken etwa 800 Stück.
Verdingungsunterlagen liegen auf Großh. l-ermeifterei Langd offen. Angebote für Pos. 3 haben schriftlich und in Prozenten deS Vor- lageS zu erfolgen, sind verschloffen und postsrei mit entsprechender Aufschrift versehen daselbst ^reichen. Pos. 4—8 werden Donnerstag, den ttober d. 3e., vormittags 16'/.. Uhr, auf t Rathaus zu Langd durch öffentliches AuSgebot ;tben, wosebst auch die Eröffnung der einge- etntn Cffcrtep über Pos. 1—3 um die angegebene stattsindet. Zuschlagsfrist 8 Wochen. b’V, Äießen, 20. September 1912.
Grohh. Äulturinspektion Giefien.
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Städtische Pflichtfeuerwehr.
Ucbung
Donnerstag, den 20. September 1012, Antreten 8*/4 Uhr abends, beim Turmhaus am Braud.
Verfäumniffe werden gemäß Artikel 13 der LandeSfeuerlöfchordnung und nach § 868 Ziffer 8 deS Reichsstrafgesetzbuches bestraft.
Gießen, 20. September 1912.
Der städtische Branddirektor.
Braubach. x B*1/»
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Giehen.
Bei der am 19. d. M. uorgenommencn Verlosung der
am 1. Januar 1913 zurückzuzablenden Schuldverschrci düngen der Stadt Mienen sind gezogen worden:
a) vom 1*93er Anlchen:
Lit. L. 24, 25, 57, 154, 214, 2M über Mk. 2000.-
1000-
Vit. M.
Lit. N.
62. 110, 266, 287, 291, 295, 357,
22, 67, 94, 122, 186, 251, 255, 360,
Lit. L. 443
Vit. M. 539
Lit. N. 1125, 1151
500-
200.-
100.-
2000.-
1000.-
500.-
200.-
100.-
2000.-
1000.—
500.-
Die Verzinsung hört mit Ende Dezember 1912 auf. Die Einlösung kann bei der Stadlkaffe Gießen nnd bei der Mitteldeutschen Lreditbank in Frankfurt a. M. und
362, 446, 452, 477, 539, 574, 744, 757
Lit. 0. 2L 67, 157, 175, 190, 271
Lit. P. 8, 114, 115, 155. 207, 275, 834, 872
b) vom 1894er Auleben
Lit. L. 355, 388
Lit. M. 408, 409
Vit. N. 82), 858, 893. 965, 996, 1027
Vit. O. 323, 33^ 350
Lit. P. 463, 480, 527, 555
c) vom 1895er Anleben
Gießen erfolgen.
Von in trüberen fahren ausgelosten Schuldver- schreibungen sind noch nicht zur Rückzahlung vorgelegt worden: vom 180öer Anleben Lit. 0 Nr. 485 über 200 Mk.
Die diesjährigen Zinsen der LouiS-Scheid-Stittuna find am 1L Dezember d. I. in Gaben nicht unter 20 Mk. an Ditwen und Waisen armer Qoufleute oder an arme Kaufleute selbst, sofern sie unverschuldet in Not gekommen sind, ohne Unterschied der Konfession zu verteilen.
Meldungen nimmt das städtische Armenamt, After- weg 9, bis 10. Oktober 1912 entgegen.Bm,b
Zu vergeben find aus der Elisabeth -Schmidt- Stistung 4 Waben zu je 17 Mk. an bedürftige unbescholtene ledige Dienstmädchen im Alter von über 50 Jahren und 10 desgleichen an arme Witwen. B*/,
Meldungen werden bis 10. Cftobcr 1912 beim städtischen Armenomt. Afierwea v, entgegengenomnien.
DaS Polizeireglement vom 24. Kebruar 188L wonach die Warten- und Feldbefitzer an den ihren Wrunbbcnv an öffentlichen ^abr- oder Auitweaen cinfrtedigendcn Hecken im Lause des Monats Levtember die neuen Lvrohlinge wiederholt zu beschneiden oder zurück,ubtndcn haben, rotrb mit dem Anfügen wiederholt zur öffentlichen KcnntntS gebracht, daß Zuwiderhandlungen auf Wrund deS Art. kl deS FclbßrafgefedeS mit Geldstrafe von 1—10 Mk. bestraft werden.______________________ B*/,
Knaben Handarbeit.
Montag, 30. Sevtembcr d. Js., beginnen in dem Lchulhaulc am Asterwcg «alte Haudwerkerschulei zwei Unterrtchtskursc für erziehliche Handarbeit mit je dreistündiger wöchentlicher Unterrichtszeit. Zn dem einen derselben werden die Schüler nut Pavvarbeitcn, tu dem anderen mit Oolzarbciten beschäftigt. Zur Beteiligung an dem Unterricht werden ältere Tchüler der Volksschule und der höheren Lehranstalten (letztere vom 11. Lebens- jähre ab> zugelaffcn.
tvür Werkzeuge und Materialien, welche den Schülern während deS Unterrichts gestellt werden, und von jedem derselben 2 Mk zu entrichten; die Schuler der höheren Lehranstalten zahlen außerdem noch 4 Mk. Schulgeld.
Anmeldungen zum Unterricht werden am 28. rcotbr., nachmt'.tags 3 Uhr, in obengenanntem Schulhause cnt- gegen genommen.B**!t
Wer für den kommenden Winter ^ichtendeckreiser auS den städtischen Waldungen zu beziehen wünscht, wolle dies alsbald auf dem Stadthaus, Gartenftr. 2, Zimmer 15, anzeigen.
Der Preis beträgt 20 Pfg. für die Delle und in bei der Anmeldung zu entrichten. Die Lieferung erfolgt frei vor das HauS Weniger als 5 Vellen werden nicht ab gegeben.
Die Meldeliften werden am 10. Oktober geschloffen. Später eingehende Meldungen können nicht bcrückfichtigt werden. B°/»
B»l,
Giehen, den 31. August 1912.
Der Dahlleiter: Steiler, Beigeordneter.
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145 ß. hre 'Srrnömtigsttcicfire für ÄiMlitj.
Die Dadi bet Vertrauensmänner und ikrsahn'anner für btc Angefteüicnvcrficherung findet für den Bezirk bet Stabt «Hiefien hir Arbeitgeber und für Angestellte statt:
Am Lam»'tag, den 19. Cftobcr 191«, von
11 Ubr vormittags bis 2 llbr nachmittags und von 5 bis m Ubr nachui>ttagc>.
AIS Dahllokal wird der 2 inunaefnal der Ltadtoer ordneten im Stadtdaufe tGanctmrahe L Ztminer Nr. 11» bemmnu
<F4 find zu wählen 6 Vertrauensmänner und 12 b" r ia t> in rinnet. Die Periraueno- und Ersatzmänner werden ie zur valfte ans den Arbeitgebern der ver- firterten Anacftellten und nufl den verndterten Angestellten, die nicht Arbeitgeber find, gewählt. Tie vertrauen»- und L^rfaumnnner ans den Arbeitgebern werden von den Arbeitgebern der verficherte- Angestellten, die übrigen von den verifcherten Angciiellten gewählt.
TLablbercchtigt sind colliahrigc Dcntfche männlichen und weiblichen incichlechts. sofern fie zu den verficherten Angestellten oder deren Arbeitgeber gehören und tm Be zirk der Stabt Äiefien wohnen.
LLa bl berechtigt als Arbeitgeber find - wenn fie nicht als Angestellte ivablderechiigt nnd auch
1. die gesetzlichen Perireter gelchaUs-iufghiger tutb be- schranft geichgftssghiger natürlicher Personen,
2. bet iuriftifdicii Pc.ionen bie Mitglieder des Vorstandes. bei ' Gesellschaften nut bcldmuifter Haltung die Geschäftsführer, bei anderen V'aiidelsgcfellschaften die persönlich haftenden tffesefifchaiter, soweit sie nicht von der Pertretung ansgelchlossen find Blttb hiernach für eine niriftifche Perfon oder tOefcllfchau mebrere wahlberechtigte Personen vorhanden, so darf nur eine von ihnen das Wahlrecht au»uben.
lUrililbar sind nur versicherte, die nicht Arbeitgeber find, und Arbeitgeber der versicherten Angeuellieit, die tm Bezirk der 2tnbt («tenen wohnen oder beschäftigt tverben ober ihren AetricbSsitz haben.
Wählbar al» Arbeitgeber finb — wenn sie nicht alb Angestellte wahlbar finb auch:
1. bie gesetzlichen Vertreter geschäftsunfähiger und befdbräuh geschäftsfähiger tiaiüriicbcr Personen,
2. Die Mitgltebcr des Porstanbes einer jtiriftifchen Person, die iHcfctahbfübrcr einer Gesellschaft mit beschrankter Hasiting. die persönlich hofieiiben Äe- fellschaiter bei an bereit L'anbelSgescllfchaften, soweit sie nicht von der Bertretung gitSgeschloffen finb,
3. die bevollmächtigten Stetricboleiicr.
Weder wahlberechtigt noch wählbar ist, wer
1. infolge nrafgertchtlicher Verurteilung die Zähigkeit zur Bekletdiing öffentlicher Aeiuter verloren Hat oder wegen eines ^'erbrechens ober BergeHenb, ba» ben Verlust dieser ,,abigkeiten zur ,>olge Haden kann, verfolgt wird, falls gegen ihn das Haupt verfahren eröffnet ist,
2. Infolge gerichtlicher Anordnung in der DerfÜgung über fein vermögen beschränk! ist.
Angestellte, die nach # 390 des PersicherungSgefetzes für Angestellte von der 'Jkltragolciüunn befreit finb, find sowohl wahlberechtigt als auch toählbar.
. Ifiewablt wird schriftlich nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.
Tie Wahlberechtigten werden ausgesordert. Vor schlagslisten für die Wahl bis ivätestens drei Woche» vor dem 'Wahltag, d. i. bis einichliehlich 27. Lev tember 1912, bet dem unterzeichneten Wahlleiter einzureichen.
Die BorschlagSlisten find für die Arbeitgeber unb die versicherten Angestellten getrenni anfzustellen. 3ebe Vorschlagsliste soll minbesten soviel Namen enthalten, als BertranenSmänner und Ersatzmänner zu wählen finb; sie bars höchstens bie doppelte Zahl solcher Namen ausweisen.
Die yoraefdiLigenen find nach Bor- unb Zunamen, Ttanb ober Verns unb Wohnort zu bezeichnen unb in erkennbarer Weibenfolgc ansznsühren. Mangels anderer ansdrllcklicher Erklärung wird angenommen, haft bie an erfter Stelle Aufgeführten als Vertrauensmänner vorgeschlagen iverden.
Tic Vorschlagslisten müssen von mindestens fünf Wahlberechtigten unter Benennung eines für weitere Verhandlungen bevollmächtigten Vertreters unter schrieben sein.
Die Vorschlagsliste soll die Wählervereinigung, von der sie ausgeht, nach unterscheidenden Merkmalen kennt- lid) machen.
Hat ein Wähler mehrere Vorschlagslisten unlerzeich- nct io wird seine Unterschrift auf allen VorschlagSliffen gestrichen.
Die Vorschlagslisten sind ungültig, wenn sie verspätet eingereicht werden ober wenn fie nicht vorschriftvmähig unterschrieben finb unb der Mangel nicht rechtzeitig behoben wirb.
Zwei ober mehr Vorschlagslisten können in der Weise miteinander oerbunden werben, baff fie den Vorschlags listen anderer Wählervereinigungcn gegenüber als eine einzige Vorschlagsliste gelten. In diesem Halle müficn bie Unterzeichner der Vorschlagslisten ober die bevollmächtigten Vertreter übercinfiiinuiciib spätestens bis zuin Ablauf des elften Tages vor dem Wahltag die Erkläriina abfleben, das, bte VorschlaflSlisten miteinander verbunden fein fallen. Andernfalls ift die Erklärung über die Verbindung ungültig.
Wird von den Arbeitaebern ober von den versicherten Angestellten bis einschließlich 27. September 1912 nur eine Vorschlagsliste eingerelcht, so findet für bie bctrcRcnbc (9ruvve keine Dahl statt. Die in der Vorschlagsliste gültig verzeichneten Personen gelten bann in der für ben Wahlbezirk erforderlichen Zahl in der Neihensolge deS Vorschlags als von dieser nippe gewählt.
Die Wähler haben sich über ihre Wablberechtig ung auSznweisen. Ttiir die versicherten Ängeitellten bient die Verficherungskartc als Ausweis, für die ülrbeitgeber eine von der (Gemeindebehörde des Bc- triebsfitzeo ausgestellte Bescheinigung. Tie Arbeitgeber werden anfgcfotbcrt, sich die Bescheinigung auoftellev >n lassen.
DaS Wahlrecht wird in Perfon und durch Abgabe eines Stimmzettels auSgeübt. Die Stimmzettel dürfen nicht unterschrieben fein und keinen Proteft ober Vorbehalt enthalten. Sie finb auhcrbalb beo WahlraumS Hand- schriftlich ober im Wege der Vervielfältigung herzufiellen.
Den Arbeitgebern ift eS gestattet, an Stelle der persönlichen Siimmabgabe ihren Stimmzettel dem Wahlleuer unter Beifügung beS Ausweises über ihre Wabtberech tigung brieflich einzufenden. Tie erforderlichen Umschläge erhalten bie Arbeitgeber auf Verlangen im Stadthaus «Zimmer Nr.2, ausgehänbigt- Der Brief muh bis spätestens is. Lktober 1912 bei dem Wahlleiter ctngcflanaen fein. Nachträglich eingehende Stimmzettel sind ungültig.
Ocher Wahlberechtigte bat eine Stimme Arbeitgeber, bie mehr als 5d aber nicht mehr als 100 Versicherte Angestellte beschäftigen, haben zwei Stimmen, ftür je weitere angefangene Hunden verfichene Angestellte erhöht sich die Zahl um eine Stimme. LI ein Arbeitgeber hat mehr als 20 Stimmen.
Hat ein Arbeitgeber mehrere Stimmen, fo hat er jeden Stimmzettel in einem besonderen Umschlag zu verschlief, en.
(Enthalt ein Umschlag mehrere Stimmzettel, so gelten fie als ein Stimmzettel, wenn fie gleichlautend finb; andernfalls finb fie ungültig.
Der Wahlberechtigte barf fein Wahlrecht nur in dem LtimmbezirL in dem er wohnt, auSüben.
ES kann nut für unveränderte Vorschlagslisten gestimmt werden: auch die Reihenfolge der Barge- ichlagenen in der Vorschlagsliste darf nicht geändert werden.
Ungültig i*t die Wahl einer Person, die zur Zeit bet Wahl nicht wählbar war-
Ungültig ift ferner bie Dahl einer Person, von der ober zu deren (turnten von Dritten die Wahl rechtswidrig (SS 107—109,24o, 339 des Neichsstraigeietzhuchesi ober durch Gewährung ober Verwrechung von Geschenken beeinflufit worben hl eS fei denn, dah dadurch bas Wahlergebnis nicht verändert worden ift.


