Nr. M
Erjcheml täglich mit Ausnahme des Sonntag».
General-Anzeiger für Oberhefien
k»
8
w
G
3
Q
3!? S»
.5>« ’ 2
s
igr, ohne jebod) neues hervor Zeuge sagt aus, das; das Ein-
p
Ä:
künden.
Nachmittagssitzung.
der
gc-
.t»
5
&
über bcr-
a
Ä
3
Ne* -3.
= 3-
d =
3 p :
3 = 2.
Zeuge Rechtsanwalt Schmitt und Pfarrer B. machen zu dieser Sache gleichfalls ihre Aussage, ohne jedoch neues hcrvvr- bringen zu können. Ein weiterer Zeuge sagt aus, das; das Ein-
-* n 3Pn 201
Tie „«ietzenrr Samillenblätter" werden dem .Anzeiger' viermal wöchentlich beigelegt, da» „Krcisblatt für den Kreis Sichen" zweimal wöchentlich. Tie „Landwirtschastllchea Leit- fragen'* erscheinen monatlich zweimal.
ung gedroht. .
Ter Vorsitzende fragt, ob daS nicht nur eine Warnung
Gl
Ön ' S VO 3
■ « äs'*1 * ~T'" 2 -y
BI 'S *1 <2 -
5um Streit der Christlichen Gewertschaften.
Hildesheim, 20. Juni Der von der Fuldaer Bischof skottferenz eingesetzte soziale Lus schuh der preußischen Bischöfe hielt gelegentlich der Bonifaziusragung in Hildesheim eine Besprechung über die Gewerks chastsfrage ab und präzisierte in einem Telegramm an einen um die Gewerkschaftsbewegung hoch- verdienten Führer ihren Standpunkt. Tie in kurzer Zeit zu erwartende Bekanntgabe des Inhalts des Telegramms durfte, der „Hildesheimer Zeitung" zufolge, geeignet fein, Beruhigung im katholischen Deutschland zu schaffen und dolle Vertrauen auf eine baldige zufriedenstellende Entscheidung zu verstärken.
Redaktion, Expedition und Druckerei: Schul- strcihe 7. Expedition und Verlag: 5L
Redaktion: 112. rel.-AdruAnzeigerLieben.
h
V
D
3 M
??
Mo
3
V®«
s 2« sF
P5<r6
»2» 5 32
Sreitag, 21. Juni 1912
Rotationsdruck und Verlag der Brübl'schen Unioersnät» - Buch- und kteindruckerei.
R. Lange, Liehen.
d?/' 5-3
,2 <5“^, -
<5»p
Zu Beginn der heutigen Nachmittagssitzung verkündet ... Vorsitzende, daß zur Vernehmung der nächsten fünf Zeugen die O e f f e n tl i ch k e i t ausgeschlossen werden soll.
Ter folgende Zeuge ist ebenfalls ein Leutnant, der den Präsidenten fragt, ob sein Name in den Zeitungen genannt werden wird. Tiefe Frage war Anlaß zu einer lebhaften Aussprache über einen eventuellen Ausschluß der O e f f e n t l i ch k e i t. Es wird auch ein diesbezüglicher An- trag gestellt. Tas Gericht will das Ergebnis dec Beratung diesen Antrag zu Beginn dec heutigen Nachmittagssitzung
nl
CPn*
Tf "M. »cron Zn
greifen der Frau Schapiro in die verworrenen Verhältnisse in einer Strahensegerfamilie durchaus berechtigt war. In dieser Angelegenheit wird auch ein Artillerie-Leutnant vernommen.
angeüellt auf Grund eines Stadlverordnetcnbeschluises. DaS Ar leitsorogramm der neu anzustcllenden Polizeiassistentin hat der Beisitzer Berndt ausgearbeitet. Vom Magistrat sind aber Zweifel darüber laut geworden, ob eine Frau überhaupt imstande sei, ein so umfangreiches Programm auszufüllen. In anderen Städten Hal man auch nicht die besten Erfahrungen mit Polizciassisten- linnen gemacht. Dies soll \. B in Stuttgart der Fall gewesen feilt Nichtsdestoweniger beschlossen wir aber die Anstellung einer Polizeiassistenun und haben diese Stellung ausgeschrieben. Es liefen zahlreiche Angebote bei uns ein, die sämtlich eingchcndst geprüft wurden. Es kam dann Herr Beigeordneter Berndt zu mir und sagte, dlrst er glaube, eine geeignete Persönlichkeit gefunden zu haben. Ticse geeignete Persönlichkeit ist Frau Schapiro genesen. Frau Schapiro wurde mir vorgestcllt und aus einer persönlicl>en Unterredung mit ihr habe ich den Eindruck gewonnen, das; diese Frau für den ausgeschriebenen Posten sich sehr gut eignen würde. Frau Sckapiro ist eine durchaus ernste Tarne, die ihre Pflicht stets gewissenhaft ausübt. Sie geht überall mit Takt, mit Liebe, ja mit großer Menschenliebe vor. Ich faiut ihr nur das beste Zeugnis ausstellcn.
Was nun den Herrn Kollegen Berndt angeht, so stand er vor etwa 5 Jahren mit einem anderen Kandidaten zur Dahl Ich habe Herrn Berndt vorher nicht gekannt. Es ist richtig, das; ich ihm damals meine Stimme nicht gegeben habe. Herr Berndt ist von der Stadtverordnetenversammlung zum Beigeordneten gewählt worden. Ich betone ausdrücklich, daß ich auch nicht das Geringste gegen Herrn Berndt cinzuwenden hatte, da ich ihn ja vorher nicht kannte. Wir haben dann später sehr flut zusammen gearbeitet. Es ist aber von verschiedenen Seiten versucht worden, Feindschaft zwischen Herrn Berndt und mir zu .säen
Als damals die Artikel im „Mainzer Neuesten Anzeiger" erschienen sind, habe ich sofort gesagt, daß das nicht unwider sprocben bleiben dürfe Soviel ich mich entsinne, ist damals zwischen Herrn Berndt und Herrn Justizrat Horch em kleines Ncnkontrc entstanden. Zur Prüfung der Angelegenheit habe ich Herrn Hirsch als auch Justizrat Horch um Ucberreichung des Materials gebeten. Die Herren waren auch bereit, mir das Material zu übergeben, nicht aber dem Beigeordneten Berndt. Dadurch mußte sich Herr Berndt natürlich verletzt fühlen, da ihm ja das Polizeidczcrnat übertragen war. Von mir selbst erhielt Herr Beigeordneter Berndt das Material zur Prüfung dieser Angelegenheit. Ich selbst habe diese Prüfung überwacht und zu Beanstandungen keinen Anlaß gefunden. Auch Herr Justizrat Horch hat mir sein Material zur Prüfung vorgelcgt. Das ge samle Material ist Herrn Hirsch zur Einsichtnahme in meinem Bureau angeboten worden. Er hat davon aber keinen Gebrauch gemacht. Herr Hirsch blieb mir gegenüber bei seiner Behauptung, daß in der Angelegenheit Berndt doch wohl nicht alles in Ordnung sei Daraufhin habe ich gesagt, dafür können Sie mich aber nicht verantnwrtlich machen, ich habe Herrn Berndt nicht gewählt. Tas war aber eine ganz harmlose Bemerkung und sollte keine Kritik an der Amtsführung des Herrn Beigeordneten enthalten.
Ter Zeuge geht dann auf die bereits mehrfach erwähnte Stadtverordnetenversammlung ein; es sei behauptet worden, daß in dieser Versammlung Komödie gespielt tooroen sei, es habe aber die feste Absicht bestanden, in dieser Stadtverordnetenver- jammlung diese leidige Angelegenheit aus der Welt zu schaffen, und die Versammlung trug einen durchaus zercmoniöseii Charakter. Nach der Beendigung der Versammlung habe er mit Herrn Hirsch gesprochen unb ihn gebeten, diese Angelegenheit doch begraben lein zu lassen. Dies habe Herr Hirsch aber nicht getan, sondern kurze Zeit darauf sei in seinem Blatte der Artikel „Lex Berndt" erschienen.
Beisitzer Tr. Lehr: Welchen Ruf genießt der Angeklagte in Mainz?
Zeuge: Der „Mainzer Neueste Anzeiger" genießt den Ruf, ein Sensationsblatt zu sein. Es sind aber auch schon Artikel in diesem Blatt erschienen, die ich durchaus gut heißen konnte. Vorsitzender: Sind Sie der Ansicht, daß Herr Hirsch durch das ihm vorgelegte Material irregeleitet werden konnte? Zeuge: Ich bin der Ansicht, daß Herr Hirsch fest an die Wichtigkeit seines Materials geglaubt hat. Beisitzer Tr. Lehr: öat der Angeklagte in der Tat schon vorhandene Mißstände in feinem Blatt aufgedeckt? Zeuge: Ich wüßte augenblicklich keinen Fall anzugeben.
Ter Angeklagte übergibt dem Zeugen einen Brief, der von diesem selbst an den Angeklagten gerichtet war. In diesem Brief heißt es, daß er sich vertrauensvoll-an ihn wende. Rechtsanwalt Tr. Pagenstccher: Es ist die Glaubwürdigkeit des Herrn Berndt angezwciselt worden. Justizrat Dr. Bernstein: Wir haben niemals den guten Glauben des Herrn Berndt bei dem Fall Schaoiro angezwciselt. Rechtsanwalt Tr. Pagenstccher: Tas scheint mir aber doch so. Ter Frau Schapiro ist vorge- worfcn worden, daß sie bin und wieder em Auge zugedrückt habe. Solange von der Gegenseite keine genügenden Erklärungen gemacht werden, können wir den guten Glauben des Herrn nicht annehmen. Zeuge: Ich kann Herrn Berndt nur als einen durchaus anständigen und vornehmen Menschen bezeichnen, und jedes weitere Wort zu seinem Lobe ist überflüssig.
Der Zeuge erklärt auf Befragen, ob er auch der Anficht gewesen, daß der Ausdruck von den .^Jagdgründen" auf Herrn Hirsch gemünzt gewesen sei: Ich bin auch nicht einen Augenblick der Ansicht gewesen, daß Herr Hirsch oder Herr Justizrat Horch mit diesem Ausdruck gemeint sein solle. Tie Lache wäre wahrscheinlicher, wenn dieser Ausdruck 10 Jahre früher gefallen wäre, ictzt aber ist dock wohl kaum anzunehmen, daß beide Herren dieses Gebiet noch als ihre Jagdgründe" betrachten können. (Heiterkeit.-
Der Zeuge wird alsdann gefragt, ob ihm bekannt sei, daß Herr Berndt sich als besonders strenger Sittenrichter aufgefpidt hätte. Zeuge: Herr Berndt ist niemals ein strenger Sittenrichter ober Pharisäer gewesen, im Gegenteil, er hat oft fchärferc Maßnahmen des Maglftrats oder der Stadtverordneten- Derfammüing gemildert.
3 „ n>0
M-
Kefen sei. _ „ . ,.n
Bors.: Was haben Sie sich bei der Vorladung gedacht?
Zeugin: Eingebildet habe ich mir nichts.
Vor,.: Hat sie Ihnen die Untersuchung angedroht?
Tie Zeugin will aus der Betonung eme Drohung heraus- echvrt l,abcn.
Justizrat Bernstein fragt die Zeugin, ob sie sich durch da» V erhalten der Frau Schapiro beleidigt kühle. Die Zeugin belacht daä energisch. „ w .... ,
Rechtsanwalt Saufe rügt die ryragestelluny d^ Verteidigers Äurnstein, was eine temperamentvolle Erwiderung bei diesem her- örruft. . c. .. ,
Zeugin Schapiro bestreitet, der Zeugm die Untermckung an- gsdroht zu haben. Sie habe Frl. G. nur in rnutttrlicher Weise -uef die Folgen des Leichtsinns aufmerksam gemacht
lieber die Unterhaltung, die sich auf dem Bureau der irrau Ähaviro abgespielt hat kommt es zu einer lebhaften Auswrache. TlOie Zeugin G. bleibt bei ihrer Aussage und mirb, Dabei lehr erregt 5XXe Zeugin Schapiro hatte die Auffassung, datz <yrl. G. sittlich Mährdct |ei.
Damit wird die Sitzung 6.50 Uhr geschlossen. Morgen Uhr Fortsetzung.
bs. Darmstadt, 20. Juni.
3. Verhandlungstag. VormittagSsitzung.
ES wird in der Vernehmung fortgefahren.
Als erster Zeuge wird der Oberbürgermeister Dr. ö 11 c (m a n n vernommen Er bekundete: Frau Säsapiro wurde
8^®==- e.? s
'S-?»?«5
4» - f
ZS-k- « n S 5’5. 6b
|s=afg,n
-.-M- 3.E wSSa t er er r» o s1 sä?"
dd^ o* er ■J* 2 r. Zn fi *
«SS-o'S-Z,
S B-S' 5 £ E c d-* r/ddn 3
er.G)=:
■-.sh
SW- q 0-2 9» 2 ” 2 S.
w
Eine wahiniederlage Roosevelts.
Chicago, 20. Juni. Ter Wahlprüfungsausschuß des republikanischen Nationalkonvents crwäh.tc gestern spät den Taftqnhangcr gegen den Rooscvcltanhangcr mit 30 gegen 18 Stimmen zum Präsidenten. Im Laufe des Abends verließen die Anhänger Roosevelts protestierend den Anschuß, da die Wortfreiheit unterdrückt lvurde. Sie kehrten pätcr zurück, um jedoch später endgültig die Beratungen u verlassen, da sie aus ihr Ersuchen, die Wahl aller angc- od)teilen Delegaten nachzuprüfen, keine befriedigende Zu- icherung erhielten.
Roosevelt scheidet nach einem Londoner Drah-tbericht der „Boss. Ztg." angeblich aus der republikanischen Partei aus. Der Vorsitzende des republikanischen Nationalkvn- dents, Root, gibt bekannt, daß er eine Wiederholung der wüsten Szenen während der Sitzung nicht dulden ivcrde. Es herrscht die größte Verwirrung wegen Roosevelts Stellung. Die letzten üabeltelegramme bestätigen das Gerücht, das; Roosevelt aus der republikanischen Partei ausscheidet, weil er bei der Zusammensetzung des Konvents keine Aus- ficht Ijättc, zum republiianischeil offiziellen Prajidentsd-afts- ictocrber gewählt zu werden. Roosevelt wird „ausbrechen" unb eine eigene Partei gründen, als deren Kandidat er den Kampf um die Präsidentschaft fortsetzcn wird.
2 - S
O rl Zn
»s
Justizrat Bernstein null fcftficllen, daß die Ebrc eines Mcn- skben, die sonst mit allen Knutclcn gffrfiüpt ist, hier der Willkür prcidgrjrbcn ist, indem cs in das Belieben einer einzelnen Person gestellt ,st, diese zu verdächtigen.
Der Staatsanwalt weist diese Aeußenmg zurück mit der Begründung, daß das nicht in den Rahmen der Vertcibigimg gehöre, CDU. fordere er darüber einen Gerichtsbeschluß. Die Sache wird beigclfgt.
Zeuge Neter führt die Erregung der Stadt auf einen lo-
Zcuge Neter führt die Erregung der Stadt auf einen Artikel in der Frankfurter Zeitung zurück und nicht auf die Artikel des Angeklagten.
Um 6 Uhr, als die Leffentlichkeit wieder bcrgestellt wird, macht der Vorsitzende die Mitteilung, daß er hofse, die Beweis- ausnahme am Donnerstag schließen zu können. Am nächsten Montag sollen die Plädoyers beginnen.
Es wird dann mit der Zeugenvernehmung fortaefahren.
Ein Zeuge Sch. hat dem Angeklagten gegenüber die Behauptung aufgestellt, daß seine Schwägerin, Frau A., von Frau Schapiro^ eine Vorladung erhalten habe, und daß sie dadurch in eme solche Erregung geratet! sei, daß bic an und für fid) sehr nervöse Frau zwei oder drei Tage nach der Vorladung dem Irrsinn verfallen sei.
Frau Schapiro gibt an, daß sie diese Vorladung auf Anordnung des Beigeordneten Berndt erlassen habe.
Beigeordneter Berndt: Ich habe von einem Stadtverordneten die Milteüung erhalten, daß in Mombach eine Wirtschaft bestehe, in der es sehr toll zugehen solle. Tie Wirtin selbst führe einen lockeren Lebenswandel, sie lade nachmittag- etwa zwei bis drei gleichgesinnte Freundinnen zu sich und edensoviele Männer, und es würden dann in dieser Wirpchaft die größten Orgien gefeiert. Tiefe Mitteilung veranlaßte mich zum Einschreiten.
Staatsanwalt: Die Frau soll nach dem Einschreiten der Frau Schapiro geisteskrank geworden sein. Sie war aber nachher noch einmal bei mir unt> zeigte sich nur etwas erregt, das war alles.
Vorsitzender (zum Zeugen): Dann ist die Frau in die Anstalt gekommen? Zeuge: Im Späl;ahr 1910. Sie hatte vorher auch einen Selbstmordversuch begangen. Vorsitzender: Tie Vernehmung vor Frau Schapiro ist doch aber bereits am 25. März 1910 erfolgt. Sie führen die Tatsache, daß die Frau in einer Anstatt untergebracht werden mußte, auf die Vorladung durch Frau Schapiro zurück. Ist das richtig?
Zeuge: Tie Verschlimmerung. Vorsitzender: Die Vorladung ist aber doch bereits im März erfolgt, wie erklären sie sich das?
Dieser Fall kann nicht näher aufgeklärt werden, da kem
Zweites Blatt 162. Jahrgang
Gießener Anzeiger
Z - 3 Z-
F-h
-
Ä- 02 c-3,5 2
5^3- H-(B 5 A d^p?.
<• - - K c z,r>
K Ö*?
□ ?
2 Q 3 V
Ld2'^|r3,
Au» Heften.
Den der Zentrum.Partei.
Der bisherige Vorstand des Landesausfchusfes der Ihesfisd)en Zentrumspartei wurde am Mittwod) I burd) Akklamation wiedergewählt. Erster Vorfitzender bleibt I LandtagSabgeordneter Dr. Sd)mitt, zn-eiter Landtags- I abgeordneter v. Brentano, Schriftführer Landtags- I al'geordneter Mollhan und Kassier Kommerzienrat I Haffner.____________________________________
Prozeß 5chapiro-hirsch.
Darmstadt, 19. Juni.
2. Der Handlungstag. Nachmittagssitzung.
Derleidiger Bernstein stellt formell den Antrag, die Ber- | fifjerin des Brieses, als Zeugin zu vernehmen. Uebcrhaupt, daß die gegen diese Zeugin vorgenommene Untersuchung zu Unrecht cifolgt sei.
Die nächste Zeugin ist die Frau Schapiro. Die Zeugin ist im Januar 1910 angestellt worden. Sic hat nach dem Grundsatz der Fürsorgctättgkeit gearbeitet, vorher aber auch polizeilich. In sittenpolizeilichen Sachen habe sie niemals selbständig gearbeit.t. Sie habe stets den Polizeirat befragt. Sic sei oft sehr nachsichtig gewesen. Beanstandungen von Seilen des Publikums halte sie nie gehabt. Sic sei deshalb sehr erstaunt gewesen, daß |ie eines Tages vom Polizeirat die Mitteilung erhalten hätte, ü daß Justizrai Hord) Ausstände hätte. Einmal habe sie auch c iianncr uernommen, was ihr untersagt wurde. Fast alle Fälle ’ sind bei dem Beigeordneten Berndt erörtert loorben. Durch bie V fllngrine in den Zeitungen sei sie schwer geschädigt worden. Die I ficugin betont ausdrücklich, daß sie sich in keinem Falle einer I schuld dewußt sei. Tic Mädchen, die hier vorgeladen seien, I seien nicht auf ihre Veranlassung geladen. Wenn sic das getan | hätte, hätte sie sich glänzend rechtfertigen können, das würde f tie nicht übcrS Herz bringen können. In Fürsorgesachcn habe sie | selbständig geladen, in sittenpolizeilichen Sachen aber nicht, nur im | iLmverständnis mit dem Beigeordneten Berndt, lieber die Razzias i befragt, sagt bic Zeugm, daß es der Wille des Polizeirats war, \ daß sie diesen Zweig in der Praxis kennen lerne. Sie sei nur zwei- oder dreimal auf diesen nächtlichen Gängen mitgegangen, \ aber meist nur informatorisch. Alle ihre ^Vollcgen üben diese ! „uacygehciibe Fürsorge" aus, das sei der Fall in den meisten deutschen Städten.
Verteidiger Bernstein fragt die Zeugin, ob es richtig sei, daß sic niemals eine ärztliche Untersuchung selbnändig ange- otimet hätte, ohne von den Eltern dazu aufgefordert zu sein, wie sie vor dem Uutcrsudmngsrlchtcr erklärt habe. Die Zeugin erklärt, daß sie niemals eine Untersuchung selbständig veranlaßt hätte.
Beis. Lehr: Sind jemals Umersuchungen ohne die Einwilligung des Mädchens oder der Eltern erfolgt?
Zeugin: Nein, niemals. Ich habe niemals einem Mädchen mit I Untersuchung gedroht. Was id) als eine Warnung ausspreche, I süssen die Mädchen als Drohung auf. Nur in einem Falle sei W eine Untersuchung auf Wunsch des Mädchens direkt erfolgt. Tas ■ lei der einzige Fall. ~ . „ , .
Tie Zeugin G. wurde von ^-rau Lchapiro open geladen, zie RtUolizciasfisten in bat die Zcugrn gefragt, ob sie Verkehr gehabt ■ hätte. Trotz der Verneinung hat ihr die tyrau Lchapiro mit Unter*
Tcr Zeuge gab dann noch feine Ansicht über ben von der Polizciassistcntin verfaßten Bericht ihrer Tätigkeit Auskunft und hebt diesen als eine durchaus sachliche und crusw Arbeit an, die cs keineswegs verdient habe, von gewissen Blättern als eine „Fundgrube der Uusittlichkeit" bezeichnet zu werden.
Es ,st dann von einem Protokoll die Rede, das von einem Sittensdnitzmann über ein Mädchen abgcsaßl jein und dem Angeklagten vorgezeigt worden sein solle Tieies Protokoll will der AngeNagtc später in den Akten vergeblich gesucht haben. Es stellte sich heraus, daß e- sich mir um einen Zettel handelt, und der £ bcrbürgcrmeiilcr kann sich auf diese- Schriftstück nicht mehr entsinnen.
Im weiteren Verlauf der Verhandlung regt der V o r s i tz e n d « an. ob es nicht möglich sei, auf Grund der bisherigen Beweisaufnahme aut einen Teil der Zeugen au verzichten. Es kommt zwischen den Verteidigern auf diese Frage aber zu keiner Einigung.
Nach einer kleinen Pause wird eine große Anzahl Zeugen, deren Vernehmung für heute beschlossen war, wieder nach Hause geschickt und aus später vorgeladen.
Eine Z e u g i n bchmöct, daß sic von Frau Schapiro eine Warnung cibaltcn habe, mit einem bestimmten anderen Mädchen zu verkehren. Tie Zeugin fanö in dieser Warnung zwar nichts ungerechtes, fühlte sich aber dadurch verletzt, daß Frau Schapiro ein anderes Mädchen vor dem Umgang nut dieser Zeugm gewarnt habe.
Ter folgende Zeuge ist Justiz rat Dr. Schmitt au- Mainz. Ich habe das Vorgehen der Frau Schapiro für durchaus berechtigt gehalten. An den Fällen, an denen fick) vielleicht Kritik üben ließe, war sie ja durch ihre vorgesetzte Behörde gedeckt. So viel ich weiß, war auch Justizrat Horch derselben Ansülst.
Beisitzer Tr. Lehr: Herr Justizrat, können Sie mir sagen, daß der Angeklagte die Artikel aus Sensationslust geschrieben hat? Zeuge: Tarübcr kann ich feine Auskunft geben, weil ich da- Blatt des AngcNagtcn nicht lese.
Tcr Zeuge wird dann über die bereit- mehrfach besprochene Ltadtverordnetenversammlung befragt. Zeuge: Wenn man diese Stadtverordnetenversammlung als eine Komödie bezeichnet hat, so mußten wohl auch Leute vorhanden sein, die sich bereit pc- sundeu haben, diese Komödie zu spielen. Ich für meine Person habe jedenfalls ferne Komödie gespielt und glaube auch nicht, dass cö ein anderer getan hat. Tie fragliche Ltadtverordueten>ltzung trug einen durchaus ernsten Charakter. Der Zeuge wird sodaim darüber befragt, wie er den vom Beisitzer Berndt aebrauchteti Ausdruck „Jagdgründe" ausgcfaßl habe, ob er der Ansicht sei, daß fid) dieser Ausdruck auf den A.igellagtcn bezogen hätte ? Der Zeuge bekundet, daß er diesen Ausdruck nur aus den Zeitungen her kenne. Tcr Zeuge wird dann nach seiner Ansicht über den Beigeordneten Berndt befragt. Zeuge: Ich kenne Herrn Berndt nur als einen äußerst tüchtigen, fleißigen und sehr fenntnisrerchni Mann, der auch das vollste Verträum der Skddtvcrordnctm genießt. Als id) erfahren habe, daß Herm Berndt in feiner neuen Stellung im Berliner Magistrat Schwierigkeiten bereitet toerdm, habe ich ohne weiteres ein Telegramm an ben Magistrat der Stadt Berlin m i t u n t e r z c i ch n c t, da- ein Vertrauensvotum für Herrn Berndt enthielt.
3enge Rechtsanwalt Schrohe gibt Auskunft über eine von ihm vertretene 5ad>e, in der cs sich um die Feststellung der Vaterschaft handele. Die betreffende Frau ist die Stiefmutter eines etwa 16jährigen Ünaben, der von seiner Stiefmutter behauptet habe, daß sie mit fremden Männern Umgang hätte. Aus die Anzeige dieses Jungen hin hat Frau Sd>apirv Veranlassung genommen, an einen Fürsorgeoirektor in Wiesbaden zu schreiben, diesen Knaben in Fürsorge-Erziehung zu nehmen, da seine Stiefmutter keineswegs die geeignete Erzieherin sei. Da diese Frau in Scheidung lebt unb ein ergangenes Urteil in dieser Sache noch keine Rcck)tskrast erlangt Hal, erblickt die Verteidigung einen Eingriff in ein schwebendes Verfahren seitens der Frau Schapiro Es stellt sich aber auch bei diesem Fall heraus, das; es sich in der Tat um eine Frau handelt, bic mit vielen Männern gegen Entgelt Umgang gcps'logm hatte.
2Ö «<8 “tfO c 2 E !n = o 3 «
d’o
leg' Sc
»ES-
.‘Z V*p.d :


