Ausgabe 
13.12.1912 Drittes Blatt
 
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8er Waylvrüfmtg em. Tie Tratte hat erst einen persönlichen Anstrich bekommen, als der Abg. Winkler entgegriffen lyat. Herr Winkler hat eine hämische Art zu sprechen. Ich habe immer die Einbindung gehabt, das, in dem Augenblick, too er den Mund aus- tut, eirvas persönliches herauskomme. Wenn er brausten seine Beleidigungen wiederholen sollte, wird ihm mein Kollege Grüne­wald schon die schlagende Antwort geben. Wir sind der Ueber- %eu*mg, wenn man objektiv vorgegangen wäre, hätte die Wahl für ungültig erklärt werden müssen.

Abg. Eißnert (Soz.): Ich bin der Ueberzeugung, daß die Verhandlungen nicht immer einwandfrei vor sich gingen.

a Abg. v. Brentano (Ztr.): Herrn Urstadt war es Vor­behalten, die Debatte bis auf die Gamaschen herabzubringen. Ich hatte nicht die Absicht, Herrn Grüneivald zu beleidigen. Was ich einmal vor 25 Jahren in Gießen gesagt habe, habe ich nicht mehr behalten. Ich beneide Herrn Kollegen Grünewald um fein Ge­dächtnis Im übrigen 'habe ich in me'nen Ausführungen nur als Vorsitzender der Zentrumsfraktion meine Partei in Schutz nehmen wollen. Wir sind nicht gewohnt, zu gunsten oder zu ungunsten zu entscheiden, sondern objektiv.

Mg. Winkler iNtl.): Meine Wotte sind nicht hämisch, sondern ironisch und sathrisch Wenn die Herren das nicht unter­scheiden Tonnen, so kann ich nichts dafür. Ironie und Satyre sind in der Politik erlaubte Waffen, und ich werde sie auch in Zukunft benutzen. (Der Abgeordnete erhält einen Ordnungsruf. Es blieb aber bei andauernder Unruhe unverstLrdlich, warum?)

Mg. Zuckmayer (Ztr.) als Berichterstatter macht einige Schlußbemerkungen, nachdem die Debatte geschlossen ist.

Die Wsttmmung ergibt: Annahme des Mehrheitsantrages, wonach die Wahl Krärels also für gültig erklärt wird. Der Antrag Eistnert, die Sache nochmals an den Ausschuß zu verweisen, wird abgelehnt.

Damit ist die Sitzung geschlossen. Nächste Sitzung ist auf Dienstag angesetzt. Schluß der heutigen Sitzung nach 1/28 Uhr.

Vom Abgeordneten Grünewald erhalten wir heute noch folgende Zuschrift:

In der heutigen Sitzung kam es gelegentlich der Debatte über die Gültigkeit der Wahl des Mgeordneten Kredel zu hef­tigen Zusammenstößen zwischen der aus Zentrum, National- liberalen und Bauernbündlern bestehenden Mehrheit einerseits und der Fortschrittlichen Volkspartei andererseits. Die Mehr­heit des Ausschusses hatte Gültigkeit der Wahl beantragt, indem ihr Berichterstatter Abg. Zuckmever die Meinung vettrat, daß die Freibierspenden keinen nachweisbaren Einfluß auf die Ab­stimmung der Wähler gehabt hätten und deshalb die Ungültig­keit nicht begründeten. Abg. Grünewald erklärte, daß er den Bericht des Ausschusses zwar schriftlich erstattet habe, daß er aber nicht als Berichterstatter, sondern nur als Abgeordneter sich zur Sache äußere und die Ansicht vertreten müsse, daß grundsätzlich Freibierspenden sich mit der Freiheit und mit der Würde des Wahlaktes nicht vertrügen und daß durch Ungültig­keitserklärung erzieherisch in dem Sinne auf die Wähler ge­wirkt werden müsse, daß Wahlen, bei denen Freibierspenden sich ereignet hätten, für ungültig erklärt werden müßten. Es sei festgestellt, daß in fünf Versammlungen am Tage vor der Stichwahl, viermal in Anwesenheit des Kandidaten, von dessen Wahlhelfer Freibier gespendet worden sei und gleichgültig, ob es von Freunden oder Gegnern Kredels getrunken worden sei, müsse erwogen werden, daß es ganz gewiß zu dem Zwecke ge­schehen sei, Stimmung für den Kandidaten zu machen und daß hierdurch gegen den Grundsatz der Freiheit der Wahl verstoßen sei. Wenn auch das Wahlgesetz keine Bestimmung darüber enthalte, so sei es selbstverständlich, daß ein Parlament die Gültigkeit der Mandate zu prüfen habe und daß es Wahlen zu kassieren habe, die unzulässig beeinflußt worden seien. Der Staatsminister Dr. Ewald erklärte auf eine von sozialdemo­kratischer Seite gemachte Bemerkung, daß durch den Beamten, der die Zeugen im Wahlprüfungsverfahren vernommen habe, nicht unkorrekt verfahren worden sei. Denn der § 69 der Str.- Pr.-Ordnung fct in das Wahlgesetz nicht eingeschlossen, die Zeugen könnten deshalb nicht gezwungen werden, auszusagen oder iljre Aussagen zu beeidigen. Es sei auch nicht zweckmäßig, den § 69 einzubeziehen, weil man die Leute nicht zwingen solle, in solchen Kleinigkeiten einen Eid zu leisten. Abg. Grünewald erwiderte, daß er bedauere, daß ein Eideszwany nicht möglich sei, daß es sich auch keineswegs immer um Klemigkeiten handele und daß übrigens die Strafprozeßordnung die eidliche Vernehmung der Zeugen auch in den kleinsten Angelegenheiten, in Uebertretungs- sachen, anordne. Tas Argument des Staatsministers, daß dann

auch über das Wahlgeheimnis Aussagen der Zeugen verlangt werden könnten, sei nicht stichhaltig, da im Gesetz leicht hierfür eine Ausnahme statuiert werden könne.

Abgeordneter Zuckmeyer erwiderte, es erscheine zweifelhatt, ob die Wahlbeeinflussungen, da sie im Gesetz nicht erwähnt seien, überhaupt als Grund zur Anfechtung verwendet werden könnten, es komme auch vor, daß die Gegner des Kandidaten ein Fäßchen Bier setzten, um die Wahl ungültig zu machen. Er beantragte Gültigkeitserklärung.

Während bis dahin die Tebatte absolut sachlich und ruhig verlaufen war, gestaltete sie sich sofort anders, als der Abgeord­nete Winkler das Wort ergriff. Er führte die Debatte auf das politische Gebiet und warf der Fortschrittlichen Volkspartei vor, daß sie mit ihrer Stellungnahme in Bezug auf diese Wahl- prüfung der Sozialdemokratie Vorspanndienste leiste, da der Gegner Kredels ein Sozialdemokrat sei. Tie Freibierspende sei im vor­liegenden Falle nicht unzulässig gewesen, da sie nicht von dem Kandidaten selbst gewährt worden sei, sondern von einer anderen Person, und da der Kandidat selbst die Wähler aufgesordert habe, unbeeinflußt ihre Stimme abzugeben. Tem Abgeordneten Grüne­wald warf er vor, daß derselbe die Mitglieder des Wahlprüsungs- ausschusses beleidigt habe, indem er seinen Austritt aus dem Wahlprüfungsausschuß motiviert habe mit der Behauptung, im Wahlprüfungsausschuß werde nicht nach Recht und Gesetz, sondern nach der Parteistellung geurteilt. Redner zitierte hierfür einen Artikel desGießener Anzeigers" und eine Zuschrift des Ab­geordneten Grünewald an den Abgeordneten Breidenbach. Redner erging sich des weiteren in heftige Ausfälle über das Zusammen­gehen der Fortschrittlichen Volkspartei mit der Sozialdemokratie und wies darauf hin, daß auch freisinnige Kandidaten schon durch Freibierspenden für ihre Wahl gewirkt hätten, so z. B. bei der Bürgermeisterwahl in Göyenhain. Andererseits sei die Fortschritt­liche Volkspartei in Frankfurt a. M. mit den übrigen bürgerlichen Parteien gegen die Sozialdemokratie zusammengegangen.

Abgeordneter von Brentano erklärte ebenfalls, daß er den Austritt des Abgeordneten Grünewald aus dem Wahlprüfungs­ausschuß nicht billigen könne und daß die Bezeichnung seiner Partei als ultramontan eine Beleidigung für dieselbe enthalte. Abgeordneter Breidenbach erklärt für den Bauernbund, daß der Vorwurf, im Wahlprüfungsausschuß werde nicht nach Recht und Gesetz verfahren, unbegründet sei.

Unter Hinweis auf den seiner Erklärung vorausgegangenen Artikel des Gießener Anzeigers in Nr. 137, über die Vorgänge int Wahlprüfungsausschuß, konnte Abgeordneter Grünewald dar- tun, daß er die Tätigkeit des Wahlprüfungsausschusses nicht nur nicht getadelt, sondern ausdrücklich anerkannt hatte und daß er zu der Publikation durch den unrichtigen Bericht der Presse genötigt war, sowie daß ferner er seinen Austritt motiviert habe lediglich mit der Behandlung der Wahlproteste durch das Plenum bezw. durch die national-bündlerisch- ültramontane Mehrheit. Der Redner erklärte, daß er hiervon kein Wort zurücknehme, daß vielmehr die Art und Weise, wie diese Kammermehrheit die Wahlreklamationen Auler und Schott be­handelt habe, mit der sie Reklamationspunkte, die gelegentlich der Wahlprüfung Christ zur Ungültigkeitserklärung des freisinni­gen Mandats geführt hätten, bei den Wahlen, bei denen es sich um nationalliberale Bewerber handelte, nicht beachtete, ihn so peinlich und unangenehm berührt habe, daß er es nicht über sich gewinne, die Tätigkeit als WahlprüfungSkommissär, die er als eine richterliche ansehe und bei der aus Person und Par­tei nicht zu blicken sei, noch weiter auszuüben. Damit habe er die Kammermehrheit nicht beleidigt, sondern er habe lediglich die Tatsache konstatiert, die in allen Parlamenten bei Wahlprüfungsangelegenheiten schon festgestellt wor­den ist, daß eine unbefangene, von Parteirücksichten nicht beeinflußte Beurteilung der Reklamationen nicht möglich sei durch das Parlament selbst, sondern daß zweckmäßig diese Prozedur überwiesen werden müßte einer unabhängigen Gerichts­instanz. Mit der Person und den Exkursen des Abgeordneten Winklers auf das persönliche und politische Gebiet, sich zu be­schäftigen, lehne er ab, da er den Abgeordneten Winkler nicht ernst zu nehmen vermöge. Tas eine aber müsse er seststellen, daß in der Bezeichnung, die Fortschrittliche Bolkspartel ftimme des­halb für die Ungültigkeit der Wahl Kredels, weil sie der Sozial- denwlratte Vorspanndienste leisten wolle, eine durch nichts ge- rechtsertiote Kränkung liegt umsomehr, als er als Referent alle sozialdemokratischen Reklamationspunkte eingehend geprüft und verworfen habe, die Feststellung dagegen der Freibierspenden, Über die an und für sich gar kein Streit sei, grundsätzlich als Anlaß für die Kassation der Wahl bezeichnen müsse. Stehe doch

die Praxis der Verwaltungsgerichte auf demselben Standpune und habe die Kammer bei der Beratung der Landgemeinde-Or i- uuna und der Städte-Ordnung gesetzlich bestimmt, daß Freibie - spenden zur Ungültigkeit der Wahl führen müssen, dies iogar bi Stadtverordnetenwcchlen. Tem Pig. von Brentano habe er 54 erwidern, daß es ihm nicht bekannt gewesen sei, daß die Zer- trums-Partei die Bezeichnung ultramontan neuerdings als Icibigung empfinde, der Abgeordnete von Brentano hätte wissm können, daß es nack. seiner,, des Redners, politischen Stella,x und Spaltung ausgeschlossen sei, daß er etwa beabsichtigt habe, mit breitr Bezeichnung eine Beleidigung auszusprechen.

Tie Erwiderung des Abg. Winkler und die Entgegnung, btt dieser wiederum erfuhr durch die Abg. Reh und Urftabt, ion.it Ulrich gestalteten sich dermaßen persönlich, baß der Abg. Winkl:: zweimal zur Ordnung gerufen wurde, während der Mg. Urfta): ebenfalls einen Ordnungsruf erhielt.

Tem Verlangen, das an den Präsidenten Schmidt gestellt wurde, auch dem ?Ebg. Grünewald einen Ordnungsruf zu er teilen, erklärte derselbe nicht entsprechen zu können, da die Aeuße tun gen des Redners zwar scharf, aber nicht unparlamentarisä gewesen seien. Für die Gültigkeit der Wal-l Kredels stimmte, die Nationalliberale Pattei, die Zentrums Partei mw der Bauern bunb, für die Ungültigkeit erhoben sich die Fortschrittliche Volks Partei und die Sozialdemokratische Partei. Damit hat die .Wammer Mehrheit ausgesprochen, daß Freibierspenden vor der Wahl, sofern nicht eine Beeinflussung der Wähler nachgewiesen ist, m lässig sind.

vücherlisch.

Festschrift zur 100jährigen Wiederkehr der Befrei- , ungskriege 1813, 1814, 1815 und zur Einweihung bti ' Völkerscklachtdenkmals. Herausgegeben von Dr. Otto Wed bi« : gen. Gr. 8, 180 Seiten, reich illustriert mit 4farbigct Un> schlagszeichnung, Preis 1 Mk Bei dem Verlag Friedrich Euqc mann in Leipzig erschien ein reich illustriertes, äußerst billigt Werk über die Hundertjahrfeier der Befreiungskriege, bas tron l dem Kaiser und saft allen dentsck^en Bundcsftirsten entgegen^ nommen wurde. Ter Herausgeber des Buches ist der durch feine vielen literarischen Arbeiten bekannte Dichter Dr. Otto Weddiacil. j Er gibt in diesem Wett eine packende Sclülderung über den 8er- ; zweislungskampf des deutschen Volkes vor nunmehr 100 Jahre.i, sein Werk ist ein Gemälde deutscher Entschlossenluit, ^.apferkni und Vaterlandsliebe. Für dieses Buch trifft es ivirfiid) zu. wenn man sagt, daß es verdient, von jedem Deutschen gelesen zu werden, besonders aber auch der deutschen Jugend sollte ti , in die Hand gegeben werden. Leider ist in der tabellarischen Zu­sammenstellung des Anteils der deutschen Universitäten am 8. freiungskiieg die Universität Gießen vergessen.

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