Ausgabe 
16.11.1912 Zweites Blatt
 
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Privat- inz-ünterric teilt zu jeder ragest irlSchmidiN

Nr. 271

Zweites Blatt

162. Jahrgang

Gießener Anzeiger

Erscheint täglich mit Ausnahme des Sonntags.

General-Anzeiger für Oberhessen

Diesiebener Zamiliendlätter" werden dem .Anzeiger' ourmal ivöchenttich beigeleqt. das Kreisblatt fSr -en Kreis Stehen" zweimal wöchentlich. TieLandwirtschaftlichen Seit- fragen" erscheinen monatlich zweimal.

Samstag, 16. November 1912

Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schen UniversüätS - Buch- und Sieindruckerer.

R. Lange, (Lieben.

Redaktion, Expedition und Druckerei: Schul- ftrafee 7. Expedition und Verlag: 51.

Redaktton: 112. Tel.-AdruAnzeigerGieven.

Die nette Koticnjacbt

In dem diesjährigen Marinevoranschlag soll die erste Rate für den Bau einer neuen Kaiserjacht ein­gestellt werden Tie erste Katscrjacht, die bei Errichtung des Reiches vorhanden war, diedrille", heute 54 Jahre alt, wird pietätvoll noch im Dienst gehalten, die zweite Jacht, die nach Ausrichtung des Reiches der Reichstag selbstverständlich" bewilligte, der RaddampferH oben- toller n", spaterSt aiseradler" nmgetaust, ist beim Abwracken, tveil für ihn in Danzig, wo er jahrelang lag, nur L50 0OO Mark geboten wurden Tie jetzigeHohen Zollern" lief am 27. Juni 1892 beim Stettiner Bulkan ab, ist also über 20 Jahre alt und wird bei Fertig­stellung des Ersatzbaues ein Alter von 23 Jahren erreicht haben.

Tie >raiserjacht ist außer vom 5. Mai 1906 bis zum 15. Mai 1907 seit ihrer ersten Indienststellung am 8. April 1903 ständig in Dienst gehalten nwrden, hat also nach ihrer Ablösung eine ununterbrochene Tienstleistung von über zwei Jahrzehnten hinter sich. Niemals ist die Jacht eines Monarchen auch nur in annäherndem Umfang in Anspruch genommen worden, wie denn auch nieinals ein Monarch die See so liebt und soviel befährt, wie Kaiser Wilhelm II.

Die deutsche Kaiserjacht bient anderen Zwecken als die Jachten aller anderen Herrsck-cr und Präsidenten. Ein­mal Repräsentationsz-ivecken, wie alle andern auch, dann Besichtignngszwecken in viel weiterem Umfang als bei andern gekrönten Häuptern, denn der deutsche Kaiser nimmt nicht nur Flottenparaden ab, sondern macht auch die vlottenmanöüer mit Endlich dient sie zu Erholungs­imsen von angestrengter Arbeit. Braucht der Kaiser eine neue Jacht, so wird er sie erhallen, trog allen Gezitters.

Freilich, soweit sind wir nicht wie England. Als die sad)t der alten Queen Viktoria, die vorsintflutlicheVic- toria and Albert", nicht mehr zeitgemäß war, obwohl die Königin sie nut selten zu Kanalfahrten und zu Flotten»- varabcii benutzte, ba bot ihr bas Parlament eine neue \ad)t zum Geschenk aus eigenem Antrieb an. Und die gesamte Presse Großbritanniens äußerte ihre Freude dar- ttbeiv Es wurde ausdrücklich betont, der Bau solle, ohne Ansehung der mosten, ganz nach den Bestimmungen und Wünschen der Königin ausgeführt werden, und besonderen Wert legte das Parlament darauf: es handele sich um ein Luxusfahrzeug, dem jedes kriegerische Moment ferir- r.uhalten sei. Die britische Presse stieß denn noch triumphie­rend ins Horn: England kann sich solchen Bau allemal leisten; die Jachten anderer Monarchen - mit dem Wink auf Kaiser Wilhelm II. hin, wären zugleich zur Aufnahme einer Zernierung und zur Verwendung im Kriege ein­gerichtet , die englische Königsjacht, die neueVictoria and Albert"', brauche leine (veschüße, sie befände sich nie allein, sondern stets in Begleitung von Kriegsschisfen, die auch ben Salut feuerten. Und so ist denn die englische KönigsjachtVictoria and Albert", abgetönten am 9. Mai 1899 zu Pembroke, entstanden, und - die alte Königin l)at sie nie benutzt.

Es steht nicht zu erwarten, daß der diesjährige deutsche Reichstag aus sich selbst heraus dem Kaiser eine neue Jacht an bieten wird, wie es das britische Parlament getan IKit, aber daß der Reichstag die Notwendigkeit des Ersatzes eines so viel gebrauchten Schiffes begreifen wird, daran ist wohl nicht zu zweifeln.__________________________________

Das neue hessische Gemeindesteiiergesetz.

Gießen, 16. Nov.

Ter gestrige Vortragsabend iin kau sm. und im Orts- ge werbeverein war außerordentlich stark besucht so daß zu Beginn des Vortrags der Einhorn-Saal überfüllt war. Rach einer einleitenden Ansprache von Pros. Dr. Krausmüller mrad) Rechtsanwalt .Hanfmau» über das neue Gemeinde­st e u e r g e s c tz.

Er führte einleitend aus, daß es nahezu 10 Jahre gedauert habe, bis das neue Gesetz zustande gekommen sei. Tas Gesetz beruhe aus dem Miguclschcn Grundsatz der Steuerteilung zwischen Staat, Gemeinde ui'w. Tas seitherige Gcmeindesteuergesetz war nur provisorischer Natur, es umfaßte Grund- und Gebäudesteuer, Gewerbesteuer, Kapitalrcntensteuer und einen Zuschlag zur float - l ichen Einkommensteuer. Die Steuerberechnung war so^verwickelt, daß man die Grttndlagen der Berechnung au- &cm 2teuerzettcl nicht erkennen konnte. Nack) einer kurzen Schilderung des Zu­standekommens des neuen Gesetzes besprach der Redner die den

Wmuinben überlassenen Steuerarten. Tie feitberigm vier Steuer- arten sind beibebalten worden, bloß ist an Steile der Kapital rcntcnftcuer eine Vermögenssteuer getreten. Tie Grundsteuer, die auch für bestimmte Rechte, die auf Grundstücken und ihrem Zubehör ruhen, erhoben wird, wird nach dem gemeinen Wert 'Verkanfswero erhoben Bei Waldgrundstücken wird der 25 fache «ahruche Reinertrag als Ertragswert besteuert, bei Grundstücken, die dauernd für landwirtschaftliche Zwecke benutzt werden, kann ani Antrag des Besitzers das Mittel zwischen gemeinem und Er- trage wert besteuert werden. Ter gemeine Wert ist nicht von den einzelnen Grundstücken zu bemessen, sondern von jeder wirt schaitlichen Einheit. Ein Alzug von Schulden findet nicht statt. Bec Gebäuden, die aufchließlich gewerblichen Zwecken dienen, kann am Antrag der Wert des Grund und Bodens und der Brand verficherungstaxe an Stelle des gemeinen Wertes zu Grunde gelegt werden Grundsteuerpflichtig ist der Eigentümer sowie der Nutznießer der zu besteuernden Rechte. Aus Aufforderung der Steuerbehörde sind alle Umstände mitznteilen, die zur Grund- steuereinschätzung erforderlich sind.

trenn die Abtragung einer Sd uld unmöglich oder nut luirtfdiaft* liehen Nachteilen verbunden ist, ist der Abzug gestattet.

Tie G e m e i n d e e i n k o in m e n st e n e r wird in Form eines Zufekckags zur staatlichen Einkommensteuer erhoben. Die Ge­meinden können and von den Einkomm n unter 500 Mark Steuer erleben, aber aud die niedrigste Steuergrenze auf 900 Mark festsetzen. Erleichterungen sind für erwerbsunfähige Personen und für Witwen mit Einkommen unter 750 Mark und Vermögen unter 10 000 Mark vorgesehen. Anzunehmen ist, daß bürd' daS neue Gesetz, das auch für die Gemeindesteuern die DeNarations- Vflid't einführt, die Steuern mehr als seither auf die leistttun­fähigen Schulten! gelegt irerben. Zu empfehlen ist eine genaue wahrheitsgemäße Deklaration, da die verschiedenen Steuerarten so ineinander übergreiicn, daß eine Minderangabe bei einer an­deren Steuerart sich unangenehm bemerkbar machen wird.

Ter Vortrag wurde mit lebhaftem Beifall ausgenommen. Nach einigen Tankesworten von Prof. Tr. Krausmüller wurden nodi einige Anfragen an den Vortragenden gerichtet, die zur Zu­friedenheit beantwortet wurden.

Der Steuer vom Gewerbe sind unterworfen alle einem stehenden Oiewerbebetrieb, einem Bergwerksbetrieb und einem forst und lanbroirtfdmftlidien Betrieb dienenden Einrichtungen und in Geld auszudrückendcn Werte. Gewerbesteuerpflichtig sind auch die Erwerbs und Wirtschasisgenossenschaften, sowie Kon­sumvereine, auch wenn sie ihre Geschäfte nur mit ihren Mit­gliedern machen. Gewerbefteuerfrei bleiben Betriebe, die gemein nntzigen ober wohltätigen Zwecken dienen. Frei bleiben ferner künstlerische, wissenschaftliche nsw. Tätigkeiten und die Verkehrs betriebe, die Verbänden des öffrntL Rechts gehören. Gaswerke nsw. sittd zu versteuern und zwar immer in der Gemeinde, wo der betr. Teil des Werkes liegt. Tie Gewerbesteuer geht aus von dem Anlage und Betriebskapital, dessen Berechnung an Hand eines gedruckt vorliegenden Beispiels erläutert wird.

Es ist zu veranlagen 1. Wert der benutzten, dem betreffenden Steuerzahler gehörigen Wasserkraft; 2. zum Betrieb verwendete, dem Steuerzahler eigentümlich gehörige Maschinen, Geräte, Werk zeuge und sonstige Betriebseinrichtungen: 3. Für den Betrieb gehaltene Tiere, Wagen und Geschirre; 4. Futtervorräte (dagegen nicht Haushaltungsvorräte ; 5. die zum Verkauf bestimmten Warenvorräte, Roh- und Hilfsstofse, in Bearbeitung begriffene Stoffe, halbfertige Waren usw.; 6. bar Geld, Gold- und Silber- Barren, Paviergeld, Banknoten, Kundenwechscl, Wertpapiere, aktive Betriebsausstände und Guthaben ans lausender Rechnung iKonto- forrent,; 7. Urheber-, Verlags- und Patentrechte, soweit sie nickst zum Kapitalvermögen zu rechnen sind: 8. sonstige, einzelnen Gewerbetreibenden zustehende Berechtigungen, die einen Geldwert haben, also veräußerlich sind wie Avothekenkonzession, Mntungs- recht, Bergwerkscigentum (nicht aber Reckst auf Firma, Wirt­schaftskonzession u. berg!.). .hiervon können abgezogen werden die aus dem lausenden Geschäftsbetrieb Berrührcnbeit Schulden jedoch nur bis zur Höhe des unter 6 eingesetzten Betrags).

Hierzu müssen, um den rauhen Wert des Betriebsvermögens zu erhalten, zngesetzt werden die laufenden Betriebsschulden und der Wert des dem Betrieb dienenden Teiles der eigenen yofreitc.

Von den Betriebseinnahmen können als Betriebsausgaben abgezogen werden die verausgabten Beträge 1. für angekaufte Warenvorräte und Rohstoffe bezahlt: 2. für dcsgl. noch zu be­zahlen (Betriebsscknilden>: 3. Verlust an Ausständen aus dem Geschäftsbetrieb: 4. Löhne für die faufmännifdicn und gewerb­lichen Gehilfen: 5. Verwaltungskostcn (Reklame, Reisespeseii ufro.': G. Beiträge zur.Kranken-, Unfall-, Alters- und Jnvaliditäts-Ver sicherung: 7. der Teil der Grundsteuer, der von dem zum Gewerbe betrieb benutzten Teil der foofreite sich ergibt: 8. Gewerbesteuer: 9. Indirekte Steuern Zölle : 10. Tatsächlich bezahlte Zinsen der lautenden Betriebsschulden. Hinzugesetzt müssen werden: Aus­gaben für Geschäftsverbesserungen und Erweiterungen, Unterhalt für den Geschäftsherrn, für denen Frau und Kinder im Betriebs­jahre, soweit er aus den Gcschäftsmitteln entnommen ist.

Von dem dann sich ergebenden tatsächlichen Ertrag kann der Normalertrag des rauben Wertes des gesamten Betriebsvermögens mach dem Gesetz 6 Prozent) abgezogen werden, der dann ver bleibende Ucberertrag wird nach einer, je nach der Höhe des Betrags steigenden Skala mit 1 bis 10 multipliziert und der sich bann ergeoenbe Betrag ergibt mit der Summe bes Anlage- und Betriebskapitals bas Gewerbesteuerkapital. Wenn der Ertrag des Gewerbebetriebs weniger als 1300 Mark beträgt, roirb das Ge- werbesteuerkapital nur vom Anlage- und Betriebskapital erhoben.

Landwirtschaft.

" P f e r b e ü e r ü e i g e c u n g. Tie Landwirlschcfttskamnier beabsichtigt Mitte Februar n. FS. die Peranstaltung einet 21 u ft ton von Pferden und Sohlen hessischer Landwirte in Darmstadt auf dem Pserdemarktplatze. Tie Interessenten werden schon jetzt auf die günstige Gelegenheit »um An» und Verkauf von Pserden und Fohlen ausinerklain gemacht.

Spielplan öet vereinigten Srantfurter Stadttheater,

Opernhaus.

Sonntag, den 17. November nachmittag« 3V. Uhr: .Alt- Wien.* Abend? 7 Uhr : ,Tic lustigen Weiber von Windsor." Mon- tag, den 1«. November, gelchloffeti. Dienstag, den 19. Nov. : »KönigSkindcr.' Mittwoch, ben 20. November, geschlossen (Bußtag). Donnerstag, Den 21. 9lovember: »Der Widerspänstigen Zähmung.* Freitag, den 22. November, abends 7*/, Uhr: »Der CperubaÜ/ Samstag, den 23. November: Zum ersten Male: »Der Kuhreigen." Musikalisches Schauspiel in 3 VIuszügen, Musik von Will) Kienzl. Sonntag, den 24. November, nachmittags 3'/, Uhr: »vost'manuS Et- zähümgen.' Abends 7 Uhr: »Der Kuhreigen/ Niontag, den 25. November, abends 7'/, Uhr: »Der Graf von L'u^emburg/ Dienstag, den 26. November: .Aida.' Mfttivoch, den 27. Nov. abends ~i% Uhr: »Orpheus und Eumdike.'

Schauspielhaus.

Sonntag, ben 17 Nov, nachmittags Uhr:Heimat." ?lbendS 7Uhr:Gabriel Schillings Flucht." Nlontag, den 18. November*): Äloral." DieitStag, den 19. November: .Gabriel Schillings Flucht." Nlittwsch, 20. November, geschlosjeit (Bußtag). DomierStag, den 2i. 9loücmber, abends 71/. Uhr: .Glaube und Heimat.' Freitag, den 22. November, abends 7'/, Uhr: .Die Räuber.^ Samstag, den 23. 91oüember:Gabriel Schillings Flucht." Sonntag, bei; 24. November, nachmittags 37, Uhr:Alt-Heidelberg." Abends 7 Uhr:Das Käthchen von Heilbroim ' Montag, den 25. Nov.: Der Kaufmann von Venedig." Dienstag, ben 26. November: »Moral " AUttwoch, den 27. Nov.: »Gabriel Schillings Flucht."

) Anfang, wenn nicht anders bemerkt, abends um 7 Uhr.

Meteorologische vcodachtungen der Station Siehe»

+ 3,7C

Niedrigste

14.

15.

Nov.

1912

u,

c c

November

'S

Wetter

6,1

6,1

6,3

85

93

93

W W

47,9 .48,7 49,4

6.0

50

4.6

10

10

10

15

15.

16.

z-s s; c äo

4- 6.2 1 C.

e_ e

-o»o v E

CO»

Höchste Temperatur am 14. bis 15.

9ciederschlag: 0,1 mm.

Bei weniger als 100 Mark Anlage- und Betriebskapital, und weniger als 1300 Mark Reinertrag wird leine Gewerbesteuer erhoben. Sondergewcrbesteuern können durch Ortssatzung fürWaren- Häuser, Abzahlungsgesckäitc und Versandtgeschäfte, foroic Filial- gcschäftc cingcführt werden: ebenso vorn Kreis für den gewerbs­mäßigen Gütcrhandel.

Die El c rn c i n d e - K a p i t a l st e u e r ist nach dem neuen Gesetz eine Vermögens- (keine Renten-)Steuer. Das Vermögen irirb nur zur Hälfte zur Gemeindesteuer herangezogen (auf Ae schluß der Gemeinden kann-bis zu einem Drittel zurückgegangen werdens, das im Gewerbebetrieb befindliche Vermögen wird bei der Vermögenssteuer nicht versteuert. Abzug von Schulden und sonstigen Verbindlichkeiten findet im allgemeinen nicht statt, bloß

Dr. Homm61 S Haematog

20 jähriger Erfolg!

. Warnung! Man verlange ausdrücklich den Namen Dr. Hommel.

Lraueil-Lettilleton.

Tas Witwcnrccht der Valtanfraucn.

Tic schwarzen K-opftücher, das Zeichen der um ihren Mann trauernden Witwe, sie werden jetzt zu Tauseirden auf dem Balkan getragen werden und ein sichtbares Smnbvl darstellen für das viele Herzeleid, das unter dem Siegesjubcl begraben liegt. Tie Witwe hat bei den Serben und Bulgaren, überhaupt bei allen südflavifthen Völkern des Balkans, ihre durch alten Bolksbrauch bestimmte eigenartige Stellung, ihre besonderen Rechte und Pflichten. 40 Tage lang muß sie um den Mann trauern: mit dem schwarzen Kopftuch aber umhüllt sie ihr Haupt ein ganzes Jahr. In diesem Traueriahr dars sic weder in der Spinnstube erscheinen, noch mit den anderen Frauen fröhlich zum Jahrmarkt -oder zum Tanz gehen. Sie besitzt das Privileg, das ihr zugleich zur Pflicht gemacht ivird, weiter im Haufe dcs M anne s zu bleiben. Bet den Bulgaren baf die junge kinderlose Witwe unter Um ständen auch in das Elternhaus znrückkebren, aber wenn sic cs tut, wird sie überall verächtlich angesehen und es liegt wie eine Schande auf ihr.

In dieser eigentümlichen Sitte scheinen noch Einflüsse des alten römisck>-l'hzantinischen Rechtes im Volk lebendig zu sein, die vor fielen hundert Jahren eingebruttgen sein mögen. Zumeist sehnt s-ch die Witwe auch gar nicht danach, ins Elterichatzs zurückzukehren. Aesonders, wenn die Eltern gestorben sind, bat sic dort kein A^stes Leben, wie das Sprichwort lagt: ..Webe der Schwester, Nie aut die Knochen angewiesen ist, die ihr der Bruder vorwirft." Denn sie aus der Hausgemeinschaft des verstorbenen Gatlctt aus­scheidet, erbt sic auch nach dem Gewohnheitsrechte nicht das Ge r'-ngste von ihm, sie darf nur die mitgcbrachtc Aussteuer davon- tragen. Heiratet sie zum zweitenmal, so muß fic sogar die vom e rsten Mann erhaltenen Geschenke zurücklassen. Nur selten aber itrnrb ihr überhaupt das Glück einer zweiten Ehe zuteil. Tic Haus ffltnonen, vor allem die Schlüiegereitem, suchen das aut jede: Weise tu hintertreiben, denn die zweite Heirat gilt vielfach als een Schimpf, ben die Witwe.dem Verstorbenen antut. So ver­

bringt die Zurückgebliebene in der Erziehung ihrer Kinder ihr stilles Leben: auf eine neue Höchsthofft fic und hofft nicht", wie es im Sprichwort heißt. Wohl fingen die Volkslieder von dem Liebesfeßnen der jungen Witwen, aber sie schildern auch warnend das traurige Los, das ihrer an der Seite des zweiten Mannes harrt. Treulos erscheint eine solche Frau,'treulos nicht nur gegen den Tahingegangenen, sondern vor allem gegen die Kinder, die sie in das neue Heim unter keinen Umständen mit nehmen darsSo eine hündische Mutter! Gott soll sie strafen," sagt das Volkslied.Ihre Kleinen ließ sie im Stich, im Haus des Mannes, zog wieder heim zur Verwandtschast und schloß eine neue Ehe." Das Kind einer Witwe, die zum zweitenmal heiratet, wirdals Waise ohne Vater und Mutter'" betrachtet. Tie Kinder gehören ins Hans ihres Vaters, nach dem Sprichwort: Mag die Kuh auch das Eigentum eines Fremden, werden, das Kalb ach ort mir." So ist das Leben der Witwe auf dem Balkan recht beklagenswert. Zwar sucht sie das Reckstsbewußtsein des Volkes zu schützen, indem es für eine der schwersten Sünden erklärt, auch nur das Geringste von der Habe einer Witwe zu stehlen. Trotzdem ist sie lieb ergriffen und Ausbeutungen aller Art ausgefetzt, wie es im Sprichwort gekennzeichnet wird:Einer Witwe werden im günstigsten Falle !7pauken ohne Riemen zuteil, d. h., hat fic schon mit Not und Mühe die nötigen Schuhe er- longt, dann fehlen ihr doch die Riemen, mit denen sic sie am Fuße befestigen könnte Und das ist die Grundmelodic ihres Schicksals: das Wichtiaste, was das Leben lebenswert macht, fehlt!

All diese Trauer des Witwenloses, die jetzt über so viele Balkanfrauen gekommen ist, liegt in dem serbischen Sprichwort beschlossen, das kurz und bündig lautet:Witwe fein, heißt elend fein."

Jahresbericht der Kreiswohnungsinspek- torin für die Landgemeinde des reifee Worms für 1911. Im allgemeinen pflegenJahresberichte" nur einen begrenzten Intereffenkreis zu finden. Anders der obige von der Wohnungs- infpckwrin Dr. Marie Kröhne harausgegebene Bericht. Er bietet

die lebendige Schilderung eines neuen, für unser Volksleben un­gemein aussichtsreichen Frauenberufs. Wie die Berichterstatterin äussührt, verlangt in Wohnungs-, Tubertulosc- und Säuglings- fürforge, die alle in ihm vereinigt find, ein gutes Auge und scharfes Verständnis für alle diejenigen Tinge des täglichen Lebens, burd) welche körperliche Gesundheit und Gesundheit des Familien­lebens bedingt sind. Es kommen somit die mütterlichen Eigen­schaften der Frau hier ganz besonders zur Gettung. Aber cS wäre falsch, wenn man deshalb, wie von, einer Seite vorgeschlagen wurde, ohne weiteres im Haushalt erfahrene Frauen und Mütter für diesen Beruf ins Auge fassen würde. Wenn nicht akademische Sckiulnng, so verlangt der Beruf der Wohnungsinspektorin zum mindesten eine gründliche, wissenschaftliche Vorbereitung, um den Zusammenhang in den Bedürfnissen der unteren Volksklassen und die Mittel zur Abhilfe der zahlreichen Schäden erkennen zu können.

ff. Tcr teuerste Zobetmantcl der Welt. 35000 Dollars rnnb 150 000 Markt das ist die Rekordsumme, die jüngst eine Amerikanerin, Frau Trouillard, für einen Zobelvelzmantel ausgegeben bat. Frau Drouillard, eine Bewohnerin der be­rühmtenFifth Avenue" in New 7)orf fand Anlaß hierzu in einer Art Wettlauf mit ihrer Schwägerin, Frau Sorg, die un­längst 20 000 Dollars für einen Zobelmantel ausgegeben hatte. Sie hat diesen Wettlauf glänzend gewonnen. Mühe genug hat sie allerdings davon gehabt, denn es war durchaus nicht leicht, die erforderliche Menge von Zobelpelzen aufzutreiben. Es handelt sich um russische Zobelpelze, die gegenwärtig auf bem Markte knapp sind, und ihr Beauftragter brauchte daher beinahe drei Monate, um auf allen europäischen Pelzmärkten dreihundert der besten Zobelpelze aufzutreiben. Unter diesen besten wurden schließ­lich die 106 allerbesten 'ausgesucht, und aus diesen hat ein Pelz- fünftler einen Mantel so geschickt zusammengesetzt, daß er aus- lieht, als sei er aus einem einzigen großen Stück Zobelvel; geschnitten. Ter Mantel, der einheitlich braun mit wenigen weißen Haarspitzen ist, ist beinahe anderthalb Meter lang und wiegt nur wenig über 3000 Gramm.