Nr. 289
Lrlcheur! tS-lich mü Ausnahme des Sonntag».
Li, ..»«ebener .Vflmillenblätter* werden dem r21njetfler* etermal wöchentlich beigelegt. bae „Krettblatt für ötn Urei» Liehen- .we.mal wöchentlich. Die ..ranvwlttsthalMchev -etl» tragen- erscheinen monatlich jioeimaL
Redaktion. ExpedMon und Trucferti: Echul- ftraije ?. TxpediNon und Verlag: 6L
Redaktlome^AlLL. Let.-Adr«AnjetgerDie8en.
9 16S. Jahrgang Samstag, 7.Deze»nber1913
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Q)iCncnci aiKctaer
General-Anzeiger für Gderheffen
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Staatssekretär Dr. Delbrück:
Serr Reichskanzler erkannt an, das; Uebelstonde in be- f °,c ®e=“nremmun9 der Wasserlaufe borlicgcn. Es fähxben Verhandlungen darüber, wie solchen Uebelständcn etwa VUx62U ,bÄSSrr Pctoif,e Hölle bereits beschlossenen und ™. de" BundeSratSbcschluß vom 25. Avril 1901 vorgesehenen schiedsgericht lchen Austrags von Streitigkeiten aus diesem Ke. b'fte ^Auhetten fern wird. Zu welchem Resultate das führen wird, laßt sich heute noch nicht sagen.
Mb. Deutscher Reichstag.
(7S. Sitzung. Freitag. 6. Dezember.) 2m Tische deS BundeSrat?: Delbrück, Kühn. Präsident Dr. Kaempf eröffnet die Sitzung um 1 Uhr.
kurze Anfragen.
fragt an: ^bg. Dr. Liebknecht (Soz.)
„ , 2lt der Herr Reichskanzler bereit, Auskunft darüber geben, welche Maßnahmen die Reichsregierung zu treffen ge- entsprechend eine Resolution des preußischen Abge. HCf. n£- viner. einzelstaatlichen Einwirkung unzugänglichen Uebel,landen in bezug auf die Verunreini.
r 233 f •’ -f c r 1 ö u ! c baldmöglichst abzuhelsen? Ist 3HÖ ? blX1CIU den Weg der ReichSgcsehgebung
zu bcs^eci^en? Sind auch internationale Abinachungen zum Zweck der Reinhaltung der Wasserläufe geplant"? 6
. x Abg. Dr. Herzfeld (Soz.)
fragt an:
Ist der Reichskanzler bereit, nachdem alle bisherigen V e r° fassungS entwürfe der mecklenburgischen Regierungen von dem mecklenburgischen Ständetag abgelehnt worden und der letzte von ihm abgclehnte. aber von den Re- glcrmincn von neuem zur Beratung gestellte Verfassungscnt- Wurf die ständische Verfassung und die politische Rechtlosigkeit des mecklenburgizchen Volkes im Wesen aufrecht erhält, aber Bestimmungen enthält, welche daß Interesse dcö Reiches an der finanziellen Leistungsfähigkeit dieses Bundesstaates erheblich verletzen, durch die ReichZgesetzgebung die mecklenburgischen Verfass ungszustande zu ordnen?
Staatssekretär Dr. Delbrück:
Ich habe in der Sitzung deS Reichstags vom 11. Januar 1910 Bei der Erörterung der mecklenburgischen Verfassungsfrage die Ehre gehabt, den Standpunkt der verbündeten Regierungen dahin K» b<& sie die Voraussetzungen für die Anwendung
des Artikels 76 Ab,. 2 der Reichsverfassung nicht für ge. geben erachten und im Hinblick auf die forderativcn Grundsätze, auf denen die Reichsverfassung ruht, sich nicht dazu verstehen kann, zur Erweiterung der verfassungsmäßigen Zuständigkeiten gemäß Artikel 78 der Reichsverfassung die Grün r> läge für ein Eingreifen des Reiches zu schaffen. DaS ist auch heute noch die Auffassiing der Verbündeten Regierungen und des Herrn Reichskanzlers. (Beifall rechts.)
8lbg. Bernstein (Soz.)z fragt an:
Ist der Reichskanzler bereit, dem Reichstag eine Zu- fammenstellung darüber zugehen zu lassen, welches nach den Etats der verschiedenen Staaten Europas für 1912 bezw. 1912/13 d re Gesamtausgaben jedes dieser Staaten dem Reinbeträge nach waren und welche Summen davon für die Zwecke der Arbeiterverslcherung an- gesetzt waren?
Staatssekretär Dr. Delbrück:
ES liegt hier nicht sowohl eine Anfrage als vielmehr eine Anregung vor, gewisse statistische Zahlen dem Reichstage zugänglich zu machen. Ich bin heute nicht in der Lage, zu über- sehen, ob sich das gewünschte Material beschaffen und in vergleichbarer Form zusammenstellen läßt. Ich bin aber bereit, zu prüfen, inwieweit der Anregung Folge gegeben werden kann.
Abg. Dr. Dell (Zentr.)) fragt an:
Beabsichtigen die verbündeten Regierungen, entsprechend den vom Reichstag wiederholt gefaßten Entschließungen, dem Bedürfnisse nach einheitlicher Regelung des Bergrechts in Deutschland durch Einbringung eines ReichLberg- gcsetzentwurfs abzuhelfen?
Staatssekretär Dr. Delbrück:
Die verbündeten Regierungen halten an der Auffassung fest, daß ein hinreichender Anlaß zu einer einheitlichen Regelung des Bergrechts nicht anzuerkenncn ist.
Abg. Frhr. d. Richthofen (Natl.)' fragt an:
Ist die nunmehr in Frankreich erfolgte Veröffentlichung zutreffend. wonach sich die beiden Punkte deS Französisch- Spanischen Abkommens, dcretwegen die Reichsregie- rung in Paris angefragt hat, auf den Bahnbau Tanger-Fez und auf die Zollbehandlung des Tabaks beziehen? Ist es richtig, daß der erste Punkt zur Zufriedenheit der NeickSregierung erleb igt worden ist, während ein Einverständnis über den zweiten Punkt noch aussteht?
Wirkl. Geh. Legationsrat v. Lehmann:
Sämtliche Punkte der Anfrage sind mit ja zu beant- tvorten.
Abg. Frhr. v. Richthofen (Rat!.):
Gedenkt der Herr Reichskanzler der Aufhebung der deutschen Po st in Marokko zuzustimmen, welche die Regierung der französischen Republik zufolge der Rede, die der Ministerpräsident, Herr Poincare, in der Sitzung der Französischen Kammer am 1. Juli d. I. gehalten hat. in die Wege zu leiten beabsichtigt, während nach der bisher bekannt gewordenen Aufsassung der Rcichsregierung der Fortbestand der deutschen Post auf Grund des deutsch-französischen Abkommens vom 14. November 1911 als gesichert gelten konnte?
Wirkl. Geh. Legationsrat v. Lehmann:
Der Herr Reichskanzler gedenkt die Zustimmung zur Auf. Hebung der deutschen Post in Marokko nicht zu geben.
Abg. Frhr. v. Richthoscn (Natl.):
Ist dem Herrn Reichskanzler bekannt, daß die Regierung du französischen Republik zufolge der Rede, die der Minifter-
präsidcnt, Herr Poincarö, in der Sitzung der französischen Kammer am 1. Juli d. I gehalten hat nicht gewillt ist, i n Marokko dieien,gc.. b i fertigen Arbeiten, btc ftrategnefjer unb Verteidigungöimeressen ober, der nnlitä- rlsckfcn Sicherheit zu bienen bestimmt sind, der durch die Akte von Algeriens und durch daS deutsch-französische Abkommen vom 4. November 1911 festgesetzten öffentlichen Sub- m , s si o n .3 u unterwerfen? Ist der Herr Reichs- kanzler darüber un'errichtet, was die französische Regierung unter Arbeiten der genannten Art versteht?
Wirkl. Geh. Legationsrot v. Lehmann:
Du erste Absatz der Anfrage fann mit ja Beantwortet wer- oen. Die Antwort auf den zweiten Absatz ergibt sich aus der Erklärung deS französischen Ministerpräsidenten Poincare Cb gegebenenfalls eine Vergebung der öffentlichen Arbeiten durch Submission erfolgen wird, daß ist eine Tatfrage, die nur in jeden! Einzelfall geprüft und entschieden werden kann.
Sie erffe Lesung des Etats.
(Fünfter Tag.) Innere Politik.
Abg. Gröber (Ztr.): '
(v. “ber ber* Etat hat sich in einer Reihe von
Generaldebatten aufgelost Man hat un. zum Vorwurf gemacht, datz wir bei Beratung der inneren Politik lediglich die Jesuiten- frage behandelt haben. Daraus will man beweisen, daß die Zentruinspartei wieder als konfessionelle Par ter auftrete. Man übersieht, daß die Zentrumspartei sich unmittelbar vorher an den Debatten über auswärtige Politik ausg.ebig beteiligt hat (Sehr richtig! im Zentrum.), und wir werben uns auch an den weiteren Debatten beteiligen. Wir haben nicht zuerst von der Entscheidung des Bundesrates gesprochen, das war der sozialdemokratische Gegner. (Zuruf und Zachen bei den Soz.) Ja, er Hai auch angefangen, er tonnte ja kaum beherrschen, bevor er davon sprechen konnte. Ticse §rage ist feine konfessionell: Frage, es handelt sich um die Gewissensfreiheit. die staatliche Gleichberechtigung der Konfessionen. Das sind feine geringen Fragen. Im ^'Ovra®runb ^ht ferner das Verhältnis zwischen Reichsgcwa't und Bundesstaatgewalt, die Ausführung der ReichSgesetze durch die LandeSbehorden. Keine Frage ist heute so aktuell und so dringlich, wie die Iesuitenfrage. Sie muß auSgiebig erörtert werden, um volle Klarheit vor dem ganzen Volke zu schaffen. Die Parteien haben sich ja im wesentlichen den Worten des Reichskanzlers angeschlossen. Wir sind damit zufrieden, die Geschäftslage ist dadurch erheblich vereinfacht. (Heiterkeit.)
Der BundeSrat hat sich bei der Untersuchung der Sache nicht Mühe gegeben, zu untersuchen, weshalb das Jesuitengesetz geschaffen wurde, auch der Reichskanzler hat sich in seiner, wie ich z'igebc, maßvollen Erklärung mit keinem Worte dazu geäußert. Und doch lagen zahlreiche Eingaben, auch von den Bischöfen, vor. Diese Petitionen hyver. wohl einer Prüfung wert gewesen. Wir dürfen aber annebiacn. daß der Bundesrat gar feine Veranlassung genommen hat, die Fraae, ob das Gesetz aufrechterhalten werden soll, irgendwie zu prüfen, und sich nur mit der Auslegung deS Begriffes der Cri.n5tätig7eit beschäftigt hat. Die einzige Frage ist aber: Ist das Gesetz gerecht und verdient es, aufrecht erhalten zu werden? (Sehr richtig! im Zentrum.) Vorher hatten sich die Jesuiten 25 Jahre unangefochten in Preußen aufgchalten und in keinem einzigen Fall brauchte gegen einen wegen Verfehlung gegen die Staatsgesetze eingeschritten zu werden. Es ist auch damals etwas Derartiges niemals behauptet worden.
Man hat 1372 den K"ltu rkampf gewollt, und diesen Zu st and will der Bundesrat aufrecht erhalten. (Sehr richtig! t. Ztr.) Die Jesuiten sind in Deutsch, land verfolgt worden ohne Unteriuchung und ohne Urteil; sie sind verfolgt worden nicht wegen staatsverletzender ober staatsgefähr- beiiber Haltung, sondern wegen ihrer Gesinnung. Das Jesuitengesetz war ein Kampfgesetz in dem Kulturkampf, "ss.d.deshalb hätte es mit dem Aufhören des Kulturkampfes fallen müssen. (Sehr richtig! t. Ztr^) In den Schutzgebieten erkennt man die Tätigkeit der Jesuiten an, im Reiche aber verbietet man fie. Der Bundesrat hält an dem Rest des Jesuitengesetzes fest mit einer Zähigkeit und Begeisterung, die einer besseren Sache würdig wäre. (Sehr richtig! i. Ztr.) Man hat in den noch bestehenden § 1 eine Menge Tinge hineininterpretiert, die gar nicht hineingehören. ISebr richtig! i. Ztr.) Nach dem Fortfall des § 2 hat ja das Gesetz überhaupt seine Grundlage verloren. Tas führt zu Erlassen, die die ungemischte Heiterkeit der klein- sten katholischen Volksschüler hervorgerufen haben. Wenn die preußische Regierung die priesterlichen Funktionen der Jesuiten verbietet, auch wenn sie im Auftrage ihrer Bischöfe handeln, bann bestätigt sie nur, was sie sonst bestreitet, daß sie die katholische Kirche und die fatbo- lischen Priester verfolgt. (Sehr gut i. Ztr.) Wir geben zu. daß sich im Laufe der Jahre die Tendenz gezeigt hat, die Handhabung des Gesetzes zu mildern. (Hört! hört!)
Der Reichskanzler bat erklärt, der neue Bundesratsbeschluß enthalte keinerlei Verschärfung des gegenwärtigen Zustandes, und die Redner fast all.e Parteien haben sich dem angeschlossen. Ich werde nachweisen, daß der Beschluß in der Tat eine überaus bedauerliche Verschärfung der geltenden Praxis bedeutet. Ich kann eS nicht begreifen, warum die gesungene Messe verboten sein soll, während die stille gestattet fein soll. Glaubt man etwa, daß, wie durch die Posaunen der Juden die Mauern von Jericho, durch das Singen der Messe alles urn- gestürzt wird? (Heiterkeit im Zentrum.) Bilden sich die Herren ein. daß wir, wenn wir einen Jesuiten Bei uns zu Tisch einloben unb ihn bitten, bas Tischgebet vorzubcten, dann erst beim Reichs- justizamt um Erlaubnis anfragen? (Heiterkeit im Zentrum.) Das alles sind unaehcuere Eingriffe in unsere Gern i s s e n S f - e i fj c i t, die wir bie Jesuiten achten und schätzen. Woher nimmt sich (mit erhobener Stimme und drohender Faust) der Bundesrat daS Recht zu solchen Gewissenßeingrisfen? So hätte höchstens der französische Revolutionskongretz gehandelt. (Stürmischer Beifall im Zentrum; Lachen und Unruhe links».) Ihr Lachen, meine Herren von der nationalliberalen unb fortschrittlichen Partei, beweist, wie wenig sie auf der Höhe in der Beurteilung dieser Frage sind. (Unruhe links. Sehr richtig! im Zentrum.)
ES ist das tiefste Menschenrecht, sein Gewissen in der Beichte nur denen zu eröffnen, zu denen man Vertrauen bat. Wir wollen uns es nicht bieten lassen, baß zwischen das Gewissen eines Gott suchenden Menschen und seinen Schöpfer die Polizeigewalt des Bundesrats eingreift! (Bravo! im Zcntr.) Ein Beispiel: Der frühere Staatssekretär un Reichsjustizamt Nieber-
btng. der gewiß nicht als Zentrum-mann ober uTtromontan 3“ bezeichnen war, ließ, als er sein Enbe herannabcn fühlte, mehrere Jesuiten kommen und besprach mit ihnen alle oicfc Gewissensfragen. So steht der inaktive Minister dem aktiven gegenüber, der die Denkschrift bi9 BunbeSratcS erläßt! Es klingt barbarisch daß man einen sterbenden Staatssekretär diesen -rost verweigern fonntc. Man soll keine Gesetze machen, die nur ausnahmsweise durchgefnhrt werden können unb selbst Ausnahmegesetze sind. Wenn der Reichskanzler von milder Hand- babung spricht, dann rechnet er nicht damit, daß eS' auch Halunken und Denunzianten gibt. In der „Post" und der „Rheinisch-Destfälischen Zeitung" waren in einem benun» ziatorstchen Artikel niebrigftcr Sorte genau die Stäbtc genannt, mo die Jesuiten angeblich gesetzwidrig wirken. Die »Tägliche Rundichau brachte kürzlich au? München eine Denunziation, morin angegeben war, wo Jesuiten religiöse Konferenzen ab- palten. Wenn die Jesuiten der evangelischen Bevölkerung der- haßt ,ein sollen, so kann bnS doch nicht von den Lazaristen und den Schwestern vorn heiligen Herzen gesagt werden. Aber selbst BiSmarck hat zugestanden, daß eS auf bie Abneigung nicht an- fontmen burfe. Noch ihm hängt baS BebürfniS vom Ctbcn, b. b ton bem Verlangen ber katholischen Bürger ab. Tas finb wirklich staatsmännische Auflassungen.
or, T'e. Legierung beruft sich auf bic protestantische Mehrheit. .Iber aus bte Gerechtigkeit, nicht auf bas Urteil bet Masse, kommt eß an. Wenn sie auf bieS Recht tritt, wird sie Wechsel unter- o>n .nlullCn' den die Sozialdemokratie präsentiert. Der Abg. Ja ermann hat sich zwischen der Haupt- und Stichwahl in Saarbrücken nach der „Köln. Ztg." gegen Aus- nab möge fefce ausgesprochen: also muß er auch hier gcge , dicic^ Au^nahrncgeictz stimmen. Der Redner verweist darain. iah auch Heinrich Heine sich der Jesuiten angenommen hat. ©eine Jqrteb einmal: „Arme Väter von der Gesellschaft Jesu, ihr seid der Popanz und der Sündenbock der liberalen Parteien geworden. (Hort! hort! und Heiterkeit.) Euer Nome wirkt am 'S irOtS^ud) av T gewisse Tiere." (Große Heiterkeit
irn Zentrum.) Ich tage daS nicht, dazu bin ich zu höflich, das sagt Seine! (Erneute Heiterkeit.) Der Redner zitiert zahlrcichc Politiker und Zeitungen, die sich einmal gegen das fscfuitcngefcr ausgesprochen haben. Darunter befinden sich u. a. Liebermann b. Sonnenberg, Naumann und die „Deutsche Tagekztg.". Einer unserer Kollegen hat bei seinem Aufenthalt in Japan eine bon den ^quiten gcgrünMc Anstalt besichtigt und zu einem der Patres gesagt: „Ach gründen Sie doch bei uns in Deutschlaist auch eine so schone A n st a l t." Und erst olS der Jesuit e.§ b*cfcm Repräsentanten dck Deutschen Reichstags cm: „Ach, so, in Deutschland haben Sie keine Nieder- lassungöbercchtigung. Und wissen Sie, wer das war? Das wa^
L , bc5fc[bc; der hier gegen die Aufhebung bet
.^p;°chen hF. (Stürmische Heiterkeit.) Selbst bS Ä 3'l dem Abg. b. Massow
pribat gesagt. „Perwnlich habe ich gar nicht? gegen bie Jesuiten.' tun bem Reichskanzler nicht ben Gefallen, unsere Politi! hatb/rfr -Cms • SU, beschränken. Wir verwechseln unsere vaterländischen Pflichten nicht mit der Jesuitenfraoe Herr Wiemer meint sogar, baß wir bem Reichskanzler bas Miß- ..auen hatten votieren loDcn in einer Frage, in ber er mit uns "hEreinstimmt. DaS ist ber Gipfelpunkt liberaler Weisheit. Für bie snfr<^e ber ?cfftein unserer Politik, sondern
d e Gerechtigkeit. Und wir werden solange kämpfen, bis wir ■m 3entrum.t)0,C,t befe,t,0t $abcn tocrben- (Lebhafter Beifall
efnnt§feFretQr des Reichtzsiistizamts LtSco:
übcr gewonnen, meinen bot 'urzem Heimgegangenen hochberehrten AmtSborgän- 3U mir zu bringen. Er hat mHnpa b°6 in bcV ätzten Togen vor bem Heimgang
Tnl ?? °r9?nn---8 b,efer mehrere Jesuiten zu sich gebeten und mit ihnen religiöse Gespräche geführt hat. Er sagte weiter, ous.,^5^'^°atsiekretar Hot in derselben Zeit eine Denlschrifi aiiggcarbeitct zur Austreibung ber Jesuiten, lieber biese Worte. Die wich burch bas. woS ste im Hintergrunbe enthalten, o u f bas ',VACA" m^n/m.Ae,1joiö[en Empfinden per. Rnt Jo „ rid&tiel), WM ich ni»lS fagen. aber da; tonnen ^ic berfidiert fein, wenn mein ArntSvorgängcr biefr Worte mit angehort hotte, so würbe er auch in seinem tiefsten Empfinden b er l e tz t und schmerzlich 6e- n DOrr.enJC'e'.ni^nur dadurch, daß diele Momente, letzten Stunden seines Lebens Bier bor ben Reichstag ge Krtfini1/0-11 (2cb^ .^uitimmung.) nein, auch bodurch, daß daS stellt w,"d' (ManT 8UemantCI f‘Qnben' f° m S-°°° S°- zur sachlichen Besprechung über, obgleicheSmir tchwer wirb, hier meine tiefe E m p 0 r u n a zu ü -en\ stürmische Cfiorufe i. Zentr., Beifall Bei
^"rleienj Die Rede des Abg. Gröber bat sis in ihrem größten Teil befaßt mit ber Aufhebung beS Jesuitengesetzes Ich £rmmLbtaru6cr 'prechcn; für mich ist Gegenstanb
der Beratung nur der frühere unb ber neue BunbesrotSbeschluß. ^9- Grober hat bie Gültigkeit beS BunbeSraisbeschlusseS bom 3. Juli 18/2 anficrodjten Diese Rechtsgültigkeit ist ernstlich fast niemals angefochten worben vor ber Rebe beS Abg. Gröber im »rrubjabr dieses JahreS. (Obomfe i. Zentr.) Ter BundeSrat, Jahre 1872 die Veriugung erlassen hat, war damals jedenfalls der beste Interpret für daß, was Bundesrat und Rcich-tog gewollt haben, denn er war ja an dem Zustandekommen deS Gesetzes beteiligt.
Im BundeSrat sind jetzt Zweifel an ber Rechtsbestänbigkeit lener Vcrorbnung von 1872 nicht ausgetreten. Auch bie baherifäe Regierung hat solche Zweifel nicht gehabt, denn sonst hätte sie nicht beim Bunbesrat ben Antrag auf eine authentische Interpretation bieser Verorbnung gestellt. Ter Abgeord ncte Gröber hat sich eingehenb mit ben Reben, bie 1872 die georbncten Meher unb Gneist gehalten haben, beschäftigt. Er hat aber aus biesen Folgerungen gezogen, bie meiner Ansicht nach nicht gutreffen. Außer bicfen beiben Abgeorbueten haben abci auch noch anbere Rebner gesprochen, unter ihnen auch ber Gras Ballestrem Dieser führte aus, baß der § 1 durch die Kommissions- beschlüsse erheblich verschärft worben sei gegenüber der Regierung? Vorlage. Wenn nun der Bundesratsbeschluß vom 5. Juli 1872 n'ckit der Meinung der damaligen Reichstagsmitglieder enlsprochen bätte, so würde er gewiß nicht lautlos jahrelang bestanden haben. Es ist nun gesagt worden, daß die jetzige Auslegung durch den Bundesrat eine Verschärfung bedeutet. DaS ist zweifellos nicht richtig.
Diese Auslegung soll in keiner Weise eine Verschärfung be- deuten, ist auch keine Verschärfung, und es wird sich ergeben, daß tatsächlich auch keine Verschärfung eintreten wird. Nun haben bie Abgeordneten Dr. Spahn und Gröber sich an


