Ausgabe 
7.12.1912 Fünftes Blatt
 
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m. 289

fünftes Blatt

162. Jahrgang

Erscheinl täglich mit Ausnahme des Sonntags.

SalemAleikura

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abe der Rabatt- 5Parmarken

in grosser Auswahl

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Las moderne Schneidertleid.

Selten har ein weibliches Kleidungsstück so sehr männliche« Stil gyeigt, als daS Schneiderkleid der diesjährigen Dintersaison. In erster Linie ist hervorzuheben, daß das Schneiderkleid mit

Zamstag, 7. Dezember 1912

Rotationsdruck und Verlag der Bruhl'schen UnrversuätS - Buch- und Steindnickerei.

R. Lange, Gießen.

Starkenburg und Rheinhessen.

bs. Darmstadt, 5. Dez. In der heutigen Sitzung der Stadtverordneten wurde beschlossen, daß von dem Reingewinn der städtischen Sparkasse für 1911 60000 Mk. an die städtische Armenkasse und je 4000 MI. an das Komitee zur Verabreichung des Milchfrühstücks und an das Ohlystift abgeführt werden. Dem Bericht über

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Arrr StaSt und fand«

z ß\ i e ü e n, 7. Dezember 1912.

Die Gemcindc-Billettstcucr.

Wir berichteten kürzlich, daß der Butzbacher Ke­in ein de rat die Einführung der Billetfteuer abgclebnt habe.

Redaktion, Expedition und S) ruderet: Schul- ftrafee 7. Expedition und Vertag: e<S)51. $Rebaftion:e4®113. LeU-Adr.: AnzeigerGteßeit.

Diesiebener LamilienblStter" werden dem ,2In"Äeiqcre viermal wöchentlich beigclegt, daS Kreisblatt für den Kreis Siegen" zweimal wöchentlich. D»eLandwirtschaftlichen seit- fragen" erfd)einen monatlich zweimal.

Sache der Hausfrau, Volksgesundheit ist Sache einer jeden J-rau. Doch nicht nur praktische Fertigkeiten sollen sich b;e Mädchen an eignen: das Dienstjahr leistet mehr. Was v. b. Goltz an der Militärzeit der Männer hervorhebt, läßt sich auf das Äenstjahr der Frauen ohne weiteres übernehmen:Diese Zeit, die ihn zur Selbstzucht nötigt, gewöhnt ihn an Einordnung in ein Ganzes, an Pünktlichkeit, an eigene Verantwortung, rechtzeitigen Entschluß, überhaupt an Selbständigkeit. Der gediente Mann repräsentiert für das Volksganze einen höheren national-ökonomischen SBcrt." Auch eine Annäherung, ein Kennen- und Verstehenlernen der verschiedenenKlassen" fände statt. Unbewußt wird das Mädchen der höheren Kreise von ihrer Kultur abgeben, unbewußt wird das Volkskind der anderen eine Lehrmeisterin sein über manche Not und manchen Ernst des Lebens.

Und die Gcldirage? Ohne Mehrbelastung des Staates geht es natürlich nicht: doch könnten sowrl die Summen verwandt werden, die ja schon jetzt auf diesem Gebiete flüssig sind, z. B. Jur Ausbildung von Krankenpflegerinnen, für Wanderlochkurse, für Hauswirtschastliä>en Schul- unb Fortbildungsschulunterricht ge­werblicher F-ortbildungssämlunterricht soll selbstverständlich be­stehen bleiben. Dio haben jährlich etwa J _- Million schulentlassene Mädchen: rechnet man davon 30 v. H. als dienstuntauglich ab, so ertdrbem 350 000 Mädchen eine Ausbildung. In Deutschland sind zurzeit rund 7700 Anstalten, die für das Dienstjahr inihbar werden können, die 350 000 Mädchen aus sic verteilt, ergibt aus das HauS 41 ober 45 Mädchen, eine Zahl, die da noch gegliedert durch die verschiedenen WirtschastSabt Ölungen und Krankcnstationcn nicht zu groß ist.

Wir hielten die Gedanken der Verfasserin für wert, daß sie allgemein bekannt und diskutiert weichen, und nrofie-en daher unser Teil -n ihrer Verbreirung beitragen, und wir wollen auch ihren Wunsch weiter geben, daß bald ein starker Wille den von ihr vorgeschlagenen Weg von den nock vorhandenen Unebenheiten, von den darauf liegenden Steinen befreien möge, damit er von der weiblichen Jugend beschritten werden kann.

(Eine Versammlung öer Angeftellen der Petroleum­branche,

die am 30. November vom Verband deutscher Handlungsgehilfen zu Leipzig in Berlin einbe- rufen worden und von annähernd 200 Personen besucht war, hat folgenden Beschluß gefaßt:

Tie Versammlung kann in der jetzigen Fassung des 9 11 des Gesetzentwurfes über den Verkehr mit Leuchtölen feine befrie­digende Lösung der Entschädigungs frage erblicken. Sie erachtet ein einheitliches Vorgehen sämtlicher Angestellten des deutschen Petroleumhandels zur Wahrung ihrer Interessen für dringend ei-forderlich und empfiehlt deshalb allseitige Annahme folgender Grundsätze für die Umgestaltung des Gesetzes.

Allgemeine Forderungen: Bei den bevorstehenden Beratungen der gesetzgebenden Korporationen über die Entschä- digungssrage der Angestellten sind auch Sachverständige aus den Kreisen der beteiligten Angestellten der bestehenden 3 Interessengruppen heranzuziehen. Die Abfindung muß auf alle Angestellten im Petroleum handel, auch auf die Agenten und die festangestellten Arbeiter, sowie auf die in den sogenannten Kannengeschäften Tätigen ausgedehnt werden. Die jetzt im Petroleum-Großhandel üblichen Arbeitsbedingungen, acht­stündige Arbeitszeit, volle Sonntagsruhe, Frühschluß am Sonn­abend um 2 Uhr, Fortzahlung des Gehaltes in Krankheitsfällen, Urlaub mindestens 14 Tage, bei besseren Stellungen 35 Wochen, Gehaltstarif mit festen Zulagen, mit dem Gehalt steigende Grati­fikationen, bei Versetzungen Gewährung der Umzugskosten und Miete-Entschädigungen, sollen auch für die neue Vertriebsgesell­schaft gelten.

Soweit sich infolge des Petroleum-Monopols Betrieb-sein- schränkungen in anderen Mteilungen der betreffenden Geschäfts­betriebe als notwendig erweisen, sollen die Angestellten' nach gleichen Grundsätzen wie die Angestellten des Petroleum-Handels, laut § 11 entschädigungsberechtigt sein.

Einzelforderungen: Zu § 11 Abs. 1: Die bis' fierigen Bezüge müssen bis zum Ablauf des Kalendervierteljahres gewährt werden, das dem Zeitpunkt der Uebcrnahme des Betriebes folgt, bei dem der betreffende Angestellte tätig war Z u Abs. 2: Es istdieGesamtdauerderTätigkeit der Angestellten in den Petroleumbranchen überhaupt für die Be rechnung der Abfindungssumme heranzuziehen. Als einzige Alters grenze ist das 40. Lebensjahr festzusetzen. Angestellte über dieser Altersgrenze erhalten für jedes überschießende Lebensjahr ein Zwanzigstel der Entschädigungssumme mehr. Jüngeren Ange­stellten ist für jedes an dieser Altersgrenze fehlende Lebensjahr ein Vierzigstel der Entschädigungssumme zu kürzen. Als Höchst­grenze für die Entschädigung ist der 7' -fache Betrag des ge habten letzten Jahreseinkommens anzusehcn. Militärdienstjahre werden bei Berechnung der Entschädigungssumme mit berück­sichtigt.

Zu Abs. 3: Die in einer von den Petroleum-Gesellschaften geschaffenen Pensionskasse, wie z. B. derLaetitia", erworbenen, besonderen Pensionsansprüche der Angestellten sollen nach ver- sicherungstecknischen Grundsätzen berechnet und bei der Entschä­digungsberechnung alsbesondere Vorteile" berücksichtigt werden.

Zu Abs. 4: Den Angestellten, welche von der neuen Ver triebsgesellschaft übernommen, aber wieder entlassen werden, muß unbedingt die volle Entschädigung unter Hinzurechnung der bei der Vertriebsgesellschaft geleisteten Tienstsahre zustehen.

Zn Abs. 5: Dem Angestellten ist die Wahl zwischen lieber nähme und einmaliger Abfindung freizustellen. Angestellte, die zu der neuen Vertriebsgesellschast übergehen, müssen ihrem bis­herigen Wirkungskreis entsprechende Positionen unter Belassung der bisherigen Bedingungen, mit gleichen Avaneernentaussichten, erhalten. Die Zahl der zu übernehmenden Beamten hat von der neuen Vertriebsgesellschaft prozentual aus dem Kreise der Beamten der bisher bestehenden Gesellschaften zu er folgen.

Z u Abs. 6: Die Mfindung ist auf einmal und sofort aus­zuzahlen. Die Bestimmung, der Angestellte muß sich auf die Entschädigung anrechnen lassen, was er infolge einer neuen An­stellung erwirbt, ist unbedingt fallen zu lassen.

Zu Abs. 8: Bei Streitigkeiten zwischen den Angestellten und der neuen Vertriebsgesellschaft soll zunächst das Kaufmanns­gericht am Orte der letzten Beschäftigung des Angestellten ent- 'cheiden. Beim Fehlen eines Kaustnannsgerichts am Orte soll )as zunächst bclegcnc KaufmannSgcricht zuständig fein.

Gießener Anzeiger

General-Anzeiger für Gberhchen

SalemGold

Goldimndstürk.

Westen getragen wird. Selbstverständlich gibt es hier eine ganze Reche von Spielarten als da sind: die Weste als Kleidungsstück für sich, als eingesetzter Teil, oder nur durch entsprechende Garnitur nachgeahmt. Tas Grundprinzip liegt darin, daß die Weste, ipcrat die Jacke geschlossen ist, nur als schmaler Vorstoß hervorschauen darf. Ganz aäartc Wirkungen werden dadurch erzielt, daß die Weste einen b.sonderen Farbenton und zwar meist einen etwas helleren zeigt, als ihn das Schneiderkleid hat. Bei anderen wiederum stimmen Rock und Weste in der Farbe überein, während die Jacke eine andere Nuance zeigt. Von der Kpmbinativn zweier Stoffe scheint man sich überhaupt viel zu versprechen, unb viel­leicht wird die sogenannte Uebergangssaison zum Frühjahr hin daszweifarbige Tuch" in grobem Maße bringen. Tie Jacke des Schneid erveides wird noch viel weiter als bisher zurückge- fdmitten: sic trägt ganz den Charakter deS Herm-Eutaways. Ganz neuartige Thren sind Fracks, über deren Existenzberechtigung man" sich aber noch nicht recht klar zu sein scheint. Sie reichen mit dem Vorderteil der Jacke bis tief zum Schlüsse unb werden dort durch eine Knopfspange geschlossen. Vorn zeigen sie einen langen Schalkragen, der Rücken ist ganz nach Art der Herren Tratte gearbeitet. Selbstverständlich gehören dazu hochgehende Röcke, die, im Rücken eingey>gtn, durch einen schmalen Stoffgürtel fest­gehalten werden. Tie Röcke zeigen, was ihre Weite anbetrifft, feine wesentliche Veränderung. Zwar sucht man eine etwas weitere Form vorzutäuschen durch eine Art Panierarbeit: aber im Grunde genommmen bleibt doch der Körper eingewickelt. Zur Erleicksterung beim Gehen dient nickst selten ein Seitenschliy. Ob den Raffungen in Bälde das Todesurteil gesprochen wird, steht noch nicht fest. Nur das eine mag erwähnt werden, daß in tonangebenden fßarifet Kreisen eine starke Neigimg besteht, zur glatten Linie zurück^u- f ehr en. Garnierung so wenig als möglich! Wenn sie da ist, befindet sie sich oben am Schluß, wo sie also gewöhnlich noch von der Jacke verdeckt wird. Meist besteht sie in einem länglich­runden Sattel, der gerade unter den Rücken der Jacke zu liegen kommt. Viel Anklang wird vielleicht die Idee finden, die betrat Rückenlängsnähte sowie die Naht des Aermels unb den Kragen durch eine schwarze Seid.mkordel zu markieren, die am Aennel in einer Seinen Schlupfe endigt. Von besonders beliebten Stoffen kann man eigentlich nicht sprechen; gerat'? hierin tritt eine grofce Vielseitigkeit zutage.

den Abschluß der Stadtkasse und der städtischen Üt eben (affen entnehmen wir: Stadtkasse: Die Cfinnahme beträgt 7 704 704.91 Mk. und die Ausgabe 6 923178 05 Mk.: es bleibt also ein Rest von 781526.86 Mk. Hiervon find in Abzug zu bringen die in das Rechnungsjahr 1912 zu übertragenden in 1911 unverwendet gebliebenen Kredite laut besonderer Nachweisung 44 530 Mk.: die liquidierten Ausstände: 18114.80 Mk.: das Betriebskapital: 30000 Mk.: es bleiben somit verfügbar 688882.06 Mk. Die im Vor­schlag für 1911 vorgesehene Entnahme von 176 620 Mk. aus dem Ausgleichsfon1)s wurde infolge dieses günstigen Ab­schlusses nicht erforderlich. AuS dem Ueberschuß der Elete trizitätswerke konnten an die Dtadtkasse abgeführt werden 160194.52 Mk. (gegen 121227.04 Mk. im Vorjahre). Die GaSwerkSlasse erzielte einen Ueberschuß von 508 722 93 Mk. Tie Armenpflege der Stadt Darmstadt erfordert einen Zuschuß von 201677.96 Mk. Das Hallenschwimmbad er­gab einen Fehlbetrag von 70 218.87 Mk.

R. D. Darmstadt, 5. Dez. Der Hessische San« deSverein für Toten-Einäscherung hielt gestern eine Mitgliederversammlung ab. Der Vorsitzende, Dr. med. Heil, wieS auf die Entscheidung deS bayerischen Verwal­tungsgerichtshofs hinsichtlich derZulassung von Krematorien I)iu und erwähnte, daß in letzter Zeit in Hagen, Frankfurt unb Mcsbaben Krematorien errichtet wurden. Weiter be­richtete der Redner über den in Darmstadt geplanten Bau eines Krematoriums, der im Frühjahr 1914 beginnen soll. Tie Bibliothek für Feuerbestattung in der Hofbibliothek ist jetzt auf nahezu 500 Bände vermehrt worden.

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Aus einem ausführlicheren Bericht über die Angelegenheit geht hervor, daß die Ablehnung der vom Kreisamt an­geregten Steuer auS sozialen Gründen erfolgt ist. Von einem Redner wurde auSgeführt, daß die Steuer, wie a(lr anderen, in erster Linie die unteren und mittleren Schichten treffe, man solle die zahlungskräftigeren Schultern erst heranzieheu unb die kommunalen Abgaben so hoch stellen, wie e§ nötig fei. Diese Begründung scheint uns unter allen Umständen verfehlt zu sein. Es steht nicht im Belieben der Ge­meinden, die Kommunalabgaben für die kräftigeren Schultern hoher zu fetzen, als für die kleineren Steuerzahler. Jede Erhöhung der Gemeindeabgaben trifft also alle Steuerzahler gleichmäßig. Aber auch abgesehen davon, daß auch die reicheren Leute von der Billettsteuer gerade so gut betroffen werden würden, wie die unteren und mittleren Schichten, verkennt der Butzbacher Standpunkt vollständig den sozial- ethischen Wert einer solchen Steuer. Tie Billettsteiler soll ja nicht gleichmäßig von allen Veranstaltimgen erhoben werden. Künstlerische Darbietungen, wissenschaftliche Vor­träge, Abendunterhaltungen von Vereinen, Theatervorstell- ungen u. bergt, können von ber Entrichtung bet Steuer be- »rcit bleiben. Nach ber Gießener OrtSfatzmig z. B. soll bte Steuer eingeführt werben für Variets-Theater, KabaretS, Zirkusse, Kmematographen, Schaububen, Panoramen, Kostüm, feste, Basare usiv., wobei noch bei Wohltätigkeits- unb ge­meinnützigen Veranstaltungen Befreiung eintreten kann. Man will also mit ber Steuer nur solche Unternehmungen treffen, bie sich lediglich an die Schaulust der Menge richten und in ihren Darbietungen nicht immer sittlich einwandfrei "inb (Kinematographen, VarielöS). Zudem ist bie Steuer so gering nach bem Gesetz barf sie |0 Proz. des Billett- vreiseS nicht übersteigen, baß eine Abwälzung auf baS Publikum wohl kaum eintreten wirb. Dafür wirb vielfach auch schon bie Konkurrenz sorgen.

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** Ordensverleihungen. Der Großherzog hat das Ritterkreuz 1. Klasse des Verdienstordens Philipps des Großmütigen dem Hauptmann a. D. Naumann, seither .Kompagniechef im Infanterie-Regiment Prinz Karl (4. Hess.) Nr. 118; das Ritterkreuz 2. Klasse desselben Ordens dem Oberleutnant der Reserve des Leib-Tragoncr-Regiments s2. Hess.) Nr. 24 RicdeselFreiherrnzu Eisenb ach, seither in diesem Regiment; die Rettungsmedaille dem Musketier S ch o 11 der 9. Kompagnie Jnfanterie-Leib-Regi- ments Großherzogin (3. Hess.) $r. 117 verliehen.

** Erledigte Stellen: Erledigt sind die Stellen der Pfandmeister der Beitreikmnasbc'zirke Darmstadt I und Worms II. Schluß der Meldefrist: Mntivoch, 11. Dez. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Meldungen durch Vermittlung der Kontrollbeamten oder Hauptsteuerämter der Ministerialabteilung für Steuerwesen vorliegen.

Kreis Alsfeld.

5 Ober-Ohmen, 5. Dez. Heute nachmittag gegen Vs4 Uhr überflog ein Luftballon unseren Ort. Der Ballon ging so niedrig, daß daS Schleppseil sehr nahe der Kircbturmspitze kam, und man die vier Insassen in der Gondel genau erkennen konnte. Sie riefen den Leuten ru, wie der Ort hieße. Tann ging der Ballon wieder hoher und überflog den Hainerberg in der Richtung nach Alsfeld.

Kreis Friedberg.

L. Friedberg, 5. Dez. Für ba5 Eichamt Fried­berg wird zurzeit ein neues Gebäude mit Wohnung für den Eichmeister in ber Nähe des neuen Bahnhofs erbaut. Die Räume ber Herberge zur Heimat sind zu eng geworben unb noch in biefem Jahre wirb bie Erweiterung begonnen werben.

Frarreir-FerrMeton.

Das weibliche Dienstjahr.

j Unter dieser sprachlich nicht gerade glücklich gefaßten ' Ueberfckrick veröffentlicht in der Novembernummer der Zeitschrift Evangetisck.-Sozial" Helene Glaue-Bulß in Jena eine längere Abhandlung, welche die Beachtung aller Kreise verdient, denen die Hebung der Volksgesundheit am Herzen liegt.

Wird der Mann aue gebildet zum Kamps gegen äußere Femde, so soll die Frau tüchtig gemacht werden gegen die inneren Feinde: Säuglingssterblick teil, Krankheitsnöte, bie, aus unsauberen Woh- i nungcu, mangelhacker Kinderpflege, unverständiger Ernährung er- , wachsm und als soziale Nöte uns riesengroß umgeben. Lieht men das weiblick>e Dienstjahr einmal von diesem Gesichtspunkte aus an, so schrumpfen alle Einwürfe, daß es zu. teuer sei, daß es einen unerhörten Eingriff in die Ekternbesugnisse bedeute, daß man die Mädchen nicht aus dem Beruie herausreisen fömte, zu winzigm Schwierigkeiten zusammen. Um aber wirklich ctroae zu erreichen, ist Loslösung von den übertömmeneii Einrickrtiingen erforderlich: nicht an Schulm uiti) Schutbeirieb i|t an'uknüpsen, sondern das einjährige weibliche Dienstiahr muß obligatorisch für alle Mädchen sein und barf nicht vor dem 18. Lebensjahre abgelebter werden. Es muß biiideitd sein, weil allen Schichten eine gründliche Ausbil­dung nottut. Es muß für alle Mädchm cm Jahr dauern, weck nur baint sich hinreich.mde Kenntnisse übermitteln lassen etwa ein halbes Jahr Hauswirtschaft, ein Vierteljahr Säuglingsptlege, ein Vierteljahr Krankenpflege). Es darf nicht vor dem 18. Jahr sein, weil erst dann der jugenhlüb? Körper imitonbe ist, bie an ihn gestellten Anforderungen ausznlialten, und weil nach dem 18. Jal.r eine größere Gewähr besteht, daß die in dem menmahr erworbenen Ksintnisse noch mit in die Ehe genommen werden. Genau wie die Knaben würden die Mädchen ztvischen Schule und Dienstjalw die Zeit haben, einen Beruf zu erlernen; zwischen bie Lernzeit und die Ausübung des Berufes schiebt sich das Dienstial;r Wird dies' sur alle Mädchen gleichmäßig durchgefilhrt, . so wird niemand über Harte klagen können. Wer mir seiner Berufs - ? ausbildung noch nicht fertig ist, kann zurückge,tellt werden für später: wer krank ist, wird vom Dienstjahr befreit mir sollte bie Ableistung des TienstjahreS die Bedingung sein zur Ehe­schließung. Auch für diejenigen, die nicht heiraten, waren die .mxadknen Kenntnisse wertvoll; Volksgesundheit ist ja nicht bloß

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