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10/01/1912 Zweites Blatt
 
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Die Liquidationskommission

M, Fr. S3 75Ö 00Ö ft Schweizerisches Bundesbahn-Anleihen m Jahre 1912

I

Mitteldeutsche Creditbank

Filiale Giessen

Stück 40 000

Stück 43 750

Stück 4 000

börsen der Schweiz erfolgen.

Der Subskriptionspreis beträgt gleichfalls

Planmässige Tilgung durch Auslosung beginnend mit dem 31. Dezember 1922, Tilgung durch ausserplanmässige Auslosung sowie Gesamtküudigung frühestens zum 31. Dezember I92i zulässig,

zur Bezahlung des Büchkaufpreises für die Goithardbahn.

Rechnung des Liquidationserlöses eine Abschlagszahlung von

Fr. 837.50 in bar auf jede Gotthardbahn-Aktie

vorzunehmen. Zu diesem Zwecke hat die Liquidationskommission die vorn Schweizerischen Bund erhaltenen

der Gotthardbahn hat beschlossen, an die Aktionäre der Gotthardbahn auf

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an ein Bankenkonsortium unter der Verpflichtung begeben, sie in erster Linie den Aktionären der Gotthardbahn zum Bezüge derart anzubieten, dass jeder Aktionär das Recht haben soll, innerhalb einer bestimmten Frist bis zu Fr. 1000 nominal 4 /» Schweizerische Bundesbahn- Obligationen für jede Gotthardbahn-Aktie ZU zeichnen und die auf die letztere aus dem obigen Liquidationserlöse entfallende Barquote von Fr. 837.50 ä conto des Preises für die Obligationen zu verrechnen.

Die Anleihe bildet eine direkte Staatsanleihe der Schweizerischen Eidgenossenschaft, wofür diese mit ihrem ganzen Vermögen und mit ihrer Steuerkraft haftet.

Die planmässige Tilgung der Anleihe durch Auslosung erfolgt vom 31. Dezembei 1922 ab in 50 Jahren. Ausserplan­mässige Auslosungen sowie Gesamtküncigung sind frühestens zum 31. Dezember 1921 zulässig.

Die Zulassung der Anleihe zur Berliner Börse ist beantragt. Ebenso soll die Einführung in Frankfurt a. M. und an den Haupt-

zu nom. Fr. 500 Lit. A, zu nom. Fr. 1000 Lit. B, zu nom. Fr. 5000 Lit. C-

Ausgabe

von

Nom. Francs M9 siete; Unrisclies Jota 1912,

zuzüglich 4% Stück zinsen vom 31. Dezember 1911, Schweizer Usance. Der deutsche Stückestempel von 1% und der Schluss­no tenstempel ist von den Zeichnern mitzuentrichten. Bei der Zeichnung ist auf Verlangen der Subskriptumsstellen eine Kaution von 5«L des gezeichneten Betrages in bar oder börsengängigen, von der betreffenden Stelle für zulässig erachteten Wertpapieren zu hinterlegen.

Die Zeichner werden sobald wie möglich nach Schluss der Subskription vom Resultat der Zuteilung brieflich benachrichtigt werden. Zeichnungen, die unter Uebernahme einer Sperrverpflichtung erfolgen, werden vorzugsweise berücksichtigt werden.

Di< Bezahlung der zugeteilten Obligationen hat am L». Januar 1912 bei derjenigen Stelle zu erfolgen, welche die Zeichnung entgegengenommen hat. Gegen die Einzahlung des Subskriptionspreises erhalten die Zeichner die definitiven Anleihetitel.

Die Regulierung des Subskriptionspreises erfolgt unter Umrechnung der Francs zum festen Kurse von 80,90.

Wir nehmen sowohl Anmeldungen zum Umtausch von Gotthardbahn Aktien, sowie Zeichnungen auf obige Anleihe zu den Be­dingungen des Prospekts entgegen.