162. Jahrgang
Zweites Blatt
Nr. 82
Eichener Anzeiger
Erschein« tSglich mit Ausnahme des Sonntags.
General-Anzeiger für Oberheften
Tie ^Siebener Semilienblättcr" werden dem .Anzeiger* viermal wöchentlich beigelegt, da» „Krdsblatt für de» Urei, Stehen" zweimal wöchentlich. Die „taadwirtl-aftlichen SeU- fragen" erscheinen monatlich zweimal.
Samstag. 6. April I9|2
Rotationsdruck und Verlag der Br Ührchen UniversitälS - Buch- und Sicindruckerei.
R. Lange, Dießen.
Redaktion, Expedition und Dnickeret: Schul« straße 7. Expedition und Verlag: 5L
Redaktion: 112. Tel.-Adru AnzeigerGießen.
LAX IN-Konfekt
Feier Union
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* Kunstverein. Die Gemälde-Ausstellung ist an beiden Olterfeiertagen von 11 bis 3 Uhr ununterbrochen geöffnet. Obgleich die Ausstellung erst seit gestern neu ist, muß chon kommende Woche wieder eine teilweise Acnderung vorgenommen werden, da einige Bilder zur Weitersendung ge- angen müssen.
** Das neue Telephonverzeichnis, das demnächst erscheint, wird für alle, die mit den städtischen Aem- tem zu tun haben, eine Aenderung bringen. Während risher alle diese Acmter im Verzeichnis unter „Stadt Gießen" einzeln mit ihren Nummern aufgeführt waren, wird bei dem neuen Verzeichnis jedes Am t, z. B. Bürgermeisterei, Hochbauamt, Tiefbauamt, Gas- und Wasserwerk usw. alphabetisch gesondert eingereiht sein.
Hessen-Nassau.
(:) Rodheim a. d. Bieber, 4. April. Die Früh, jahrS-Kontrollversa mtnlung ist für Bieber, Crumbach, Fellingshausen, Frankenbach, Haina, Königsberg und Rodheim auf Mittwoch, den 10. April, nachmittags 2^ Uhr, festgesetzt. — Das neue Schuljahr, das sonst am 1. April seinen Anfang nehmen soll, beginnt diesmal Dienstag, den 16. April.
Zukunft wie folgt lauten: „Das Witwengeld beträgt 30 Prozent berjenigen Pensionen, zu deren Bezug der Verstorbene berechtigt gewesen ist ober berechtigt gewesen sein würde, wenn er an seinem Todestage in den Ruhestand versetzt worden wäre. Tas Witwengeld soll jedoch unbeschadet der in Artikel 6a und 8 enthaltenen Vorschriften nicht unter 216 Mark und bei Besoldungen bis ein* chlicßlich 2500 Mark mindestens ein Fünftel der Besoldung, bei höheren Besoldungen mindestens 500 Mark betragen."
Tas fünfte Gesetz, das der Teckung dienen soll, handelt von den Poften der höheren Schulen und sieht in einer ausführlichen Begründung eine ft ä r f e r e Heranziehung der Gemeinden zu den S ch u l l a ft e n vor.
Auch das sechste Gesetz, Abänderung des Gesetzes über die Urkunden ft empel, gehört zur T e cl u n g s s r a g e. Tanack ist ein weiterer Ausbau des Stcmpelgesetzes vorgesehen. Ent- scheidungen des Minisleriums der Finanzen über Beschwerden gegen die Reichszuwachsfteuer sowie Entscheidungen^der Lokol- kommission für Steuersachen über Berufungen der Steuerpflichtigen unterliegen einer Stempelsteuer, die bis 100 Mark Wert 4 Mark beträgt, steigend nach besonderer Tabelle. Eine erhöhte Steuer ist ferner für Jachtpachtvert^räge vorgesehen sowie für Kraftfahrzeuge. Auch eine Steuer für Saisonarbeiter ist vorgesehen, wonach ausländische Arbeiter spätestens 10 Tage nach Antritt der Arbeit eine Steuerkarte zu lösen haben, die bei nicht mehr als 3 Mark.Tagesverdienst 6 Mark und bei mehr als 3 Mark Tagesverdienst 10 Mark kostet. Ein Trittel dieser Steuer soll an die Gemeinden abgeführt werden. Ter Inhaber einer derartigen Steuerkarte darf dann aber nicht zur Einkommensteuer herangezogen werden. Feuer-, Haftpflicht-, Unfall -und Lebensversicherungen, soweit sie 3000 Mark überfteigen, werden gleichfalls besteuert. Steuerfrei sollen bleiben Hagel- und Viehversicherungsbeträge, Rück- versicherungs- und Transportversicherungsbeträge, soweit sie sich nicht auf Automobile beziehen. Auch diesem Gesetz ist eine aus-
Arrs Stabt und Land.
denen, 6. April 1912.
Lfterglauvc.
Wenn Martin Luther mit schweren Sorgen zu kämpfen hatte oder wenn er traurig war, so schrieb er gern vor sich hin: vivit, d. h. er lebt, Christus lebt. Diesem Worte gab er einmal die Deutung: Wenn meine Feinde vor der Tür sitzen und gedenken, wie sie mich wollen erwürgen, so gedenkt mein Glaube also: Jesus Christus ist auferstanden und ih den Himmel gefahren und ein Herr über alle Kreaturen worden, so müssen auch meine Feinde ihm urttertan sein. Paulus, der mit dem deutschen Reformator vielfach wesens- verwandt war, fand in den Nöten seines Lebens und in den Kämpfen, die er zu bestehen hatte, gleichfalls Aufrichtung in dem Glauben, daß Jesus Christus, für den er sein Leben in die Schanze schlug, nicht im Tode geblieben sei, sondern lebe, herrsche, siege. Man kann den großen Heidenapostel trotz des bedeutenden Zeitabstandes und trotz der Verschiedenheit der Willensrichtung mit Goethe vergleichen. .Wie in dem deutschen Tichter sich alle Strahlen des Geisteslebens seiner Zeit wie in einem Brennpunkte sammelten, so hat auch Paulus das ganze Geistesleben seiner Zeit beherrscht. Er war ein scharfsinniger Dialektiker, wohl vertraut mit der rabbinischen Weisheit des damaligen Judentums, er war aber auch ein Dichter von großem Schwung und Pathos. Er lebte in der Welt der jüdischen Enderwar- mng und war zugleich ein höchst praktisch gerichteter Mann, ein Organisator ohnegleichen. In dem berühmten 15. Kapitel seines ersten Briefes an die Korinther treten diese Seiten seines Wesens vereinigt auf. Paulus setzt sich hier mit der Frage auseinander: Ist Christus auferstanden oder nicht? In der größeren Hüfte des Kapitels bewei t er die Tatsache der Auferstehung mit den Mitteln der Dialektik, die er in der Schule des Pharisäers Gamaliel kennen gelernt hatte, am Schlüsse spricht er in kühnen Bildern und mit dichterischer Gestaltungskraft von dem Tage, da beim Klang der Posaunen die Toten sich aus den Grabern erheben. Uns interessiert am meisten, was Paulus zu der aufgeworfenen Frage vom praktisch-religiösen Standpunkte aus zu sagen hat. Hier weift er auf ein Erlebnis hin, das nicht meyr ganz durchsichtig ist; er sagt, er habe zu Ephesus mit wilden Tieren gefochten. Es bleibt dahin-
führliche Begründung beigegeben.
Tie siebente Gesetzesvorlage betrifft die Erhebung von Zuschlägen zur Reichserbschaftssteuer. Tanach wird zu der nach den Vorschriften des Reichserbschaftssteuergesetzes vom 3. Juni 1906 veranlagten Erbschafts- und Schenkungssteuer ein Zuschlag von 30 vom Hundert für die Staatskasse erbeben.
Tas achte und letzte Gesetz der gesamten Regierungsvorlage betrifft die Erhöhung der Zivilliste des Großherzo g s. Tiefe Vorlage schließt mit dem Anträge, die Stände wollen sich damit einverstanden erklären, daß die Zivilliste Seiner Kgl. Hoheit des Großherzoas wie folgt erhöht wird: 1. Zum Zwecke der Aufbesserung der Hosbeamten und -bediensteten, sowie des Per- onals des Hoftheaters (mit Ausnahme des Solopersonals) und der Hofmusik vom 1. April 1912 ab um 75 000 Mark; 2. gegen Rückgabe der bisher der Hofjagdverwaltung freihändig verpack)- teten Tomanialjagden vom 1. Februar 1913 ab um weitere 50 000 Mark mit der Maßgabe, daß der etwaige Unterschied zwischen dem veranschlagten und dem tatsächlichen Pachtertrage je zur Hälfte von der Staatskasse und der Zivillifte zu übertragen ist bezw. je zur Hälfte ihnen zufließt.
Insgesamt werden von dem Großherzog 19 590,33 ha Fläche Tominialjagden zurückgege- geben, die eine Pachtsumme von 50 000 Mark ausntachen sollen. ,
Tiese Regierungsvorlage wird zunächst eine Lesung im Plenum erfahren und erst dann vom Finanzausschuß beraten werden. Diese Art der Behandlung des wichtigen Stosses ist deshalb gewählt, damit der Finanzausschuß die Stimmung des. Landes besser zu beurteilen imstande ist.
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Pas hessische Gesetz über die veamtenbesoldung.
Die vom Finanzminifter Tr. Braun am 28. März in den beiden Kammern des Landtags durch eine längere Einleitung angclünbigte Regierungsvorlage, betreffend einen Gesetzentwurf Über die Tienstbezüge der Staatsbeamten und VolkssaMlehrer und ihrer Hinterbliebenen sowie die Teckungsvorlage, ist nunmehr in ihrem Wortlaut den Ständen,zugegangen. Der Inhal) dieser Regierungsvorlage, die etwa 200 Druckseiten umfaßt, ist unteren Lesern bereits auf den auch von uns roieberg ebenen Einleitungen bes Finanzministers bekannt. Sie enthält bckannt- ich ein Mantelgesetz und folgende acht Gesetzesvorlagen: Ge- etz über den Wohnungsgelbzufck)uß und den Wegfall der Ent- chädigungen für bie Dienstwohnungen der Staatsbeamten; Gesetz über die Gehalte der Staatsbeamten; Gesetz über die Abänderung des Gesetzes über die Gehalte der Volksschullehrer; Gesetz Über bie Aenderung des Gesetzes, die Witwen- und Waisenkasse der Volksschullehrer betreffend vom 21. Juli 1900- Gesetz über bie Kosten der höheren Schulen: Gesetz über die Aenderung des Gesetzes über den Urkundenstempel vom 12. August 1899 in der vom 1. April 1910 an geltenden Fassung; Gesetz über die Aenderung des Gesetzes, die Erhebung von Zuschlägen zur Reichs- erbschastssteuer vom 30. März 1907 und endlich Gesetz über bie Erhöhung ber Zivillifte des Großherzogs. .
Auch der Inhalt der einzelnen Gesetze ist im wesentlichen schon aus der Einleitung her bekannt. Es heißt dort, daß man bei dem W o hnu n g s g e l dzu s chu ß zu einer Ortsklassenem- teilung gekommen sei. Diese Einteilung ist nun im vorliegenden Gesetzentwurf so vorgeschlagen: Es sind zugeteilt der Ortsklasse I: Mainz, Offenbach, Darmstadt, Worms; der Orts- k l a s s e II: G i e fc e n , Bingen, Friedberg, Bad-Nauheim, Alzey, Bensheim, Heppenheim, Langen: der Ortsklasse III: alle übrigen Orte des Großherzogtums. Nach dem vorgeschlagcneii Wohiiungsgeldtarif erhalten Beamte in der Ortsklasse I mit einem höchst erreichbaren Dienfteinkommen bis 2000 Mk. 330 Mk., über 2000—3000 Mk. 400 Mk., 3O0u—4600 Mk. 500 Mk., 4600 bis 6000 Mk. 760 Mk., 6000-7200 Mk. 1000 Mk., über 7200 Mark, ausschließlich Ministerialvorstände, 1230 Mk. Wohnungs- geldzuschuß. In ber Ortsklasse II erhalten die Beamten mit einem höchsterreichbaren Diensteinkommen bis 2000 Mk. 280 Mk., 2000-3000 Mk. 360 Mk., 3000—4600 Mk. 420 Mk., 4600 bis 6000 Mk. 580 Mk., 6000—7200 Mk. 770 Mk., über 7200 Mk. 920 Mk. Wohnungsgeldzuschuß. In der Ortsklasse III find als WohiiungsgelbzusckMe vorgesehen für Beamte mit einem höchil- erreichbaren Tienfteiiikommen bis 2OÖ0 Mk. 180 Mk., über 2000 bis 3000 Mk. 260 Mk., 3000—4600 Mk. 320 Mk., 4600—6000 Mark 430 Mk., 6000—7200 Mk. 570 Mk., über 7200 Mk. 700 Mark. Die Ministerialvorstände, das sind also die drei Minister, erhalten einen Wohnungsgeldzuschuß von 1800 Mk.
Artikel 3 des Gesetzes über den Wohnungsgeldzuschuß schreibt vor, daß Staatsbeamte, die weder verheiratet sind noch waren, zwei D r i 11 e i I e des Wolmungsgelitzuschusses erhalten. Beamte dieser Art aber, welche ihren Eltern, anderen nahen Verwandten und Pflegekindern in ihrem eigenen Hausstand Wo Innung und Unterhalt gewähren, erhalten den vollen Wohnungsgeldzuschuß. Artikel 4 dieses Gesetzes lautet: „Bei Berechnung ber Pension eines Beamten wird, auch wenn diesem eine Dienftwolmung überwiesen war, der Wohnungsgeldzuschuß nach dem Satz der Ortsklasse I dem Gehalt zugerechnet. Hat ein unverheirateter Beamter nur zwei Dritteile des Wohnungsgeldzuschusses bezogen, so wird gleichwohl bei Berechnung der Pension der volle Wohnungsgeldzuschuß dem Gehalt zugerechnet. Der Betrag der Pension darf aber hierdurch nicht höher werden, als die letzten Bezüge an Gehalt und Wohnungsgeld waren.
Das zweite Gesetz dieser Vorlage betrifft die Gehalte der Staatsbeamten. Die Höhe der prozentualen Aufbesserung ist bereits aus der Einleitung her bekannt. Der Vollständigkeit halber aber sollen sie hier nochmals aufgeführt werden: Gehalte bis 1500 Mr. erhöhen sich um 13 Hundertteile, über 1500—2000 Mark um 12 Hundertteile, von 2000—3000 Mk. um 11 Hundert- teile, von 3000—4600 Mk. um 10 Hundertteile, von 4600—6000 Mark um 8 Hundertteile, von 6000—7200 Mk. um 6 Hundert- teile, über 7200 Mk. um 4 Hundertteile. Am Artikel 5 dieses Gesetzes heißt es, daß diese Erhöhungen auf die Beamten in der Verwaltung ber preußisch-hessischen Eisenbahngemeinschaft nicht anroenbbar sinb. . „ , ,
Nach den vorgeschlagenen Sätzen wird sich der Gehalt erhöhen z. B. bei: ___ ___
Dienern in Lokalstellen (Gehaltssatz 1200—loOO Mark) um 156—195 Mark.
Gendarmen (Gehaltssatz 1400—1800 Mark) 168—216 Mark. Aktuariatsassistenten (Gehaltssatz 1800—3000 Mark) um 198—330 Mark.
Mittleren Beamten (Gehaltssatz 2000—4600 Mark) um 200 bis 460 Mark. .
Akademisch gebildeten Lokalbeamten (Gehaltssatz 2800—6000
Mark) um 224—480 Mark.
Oberlandesgerichts- und vortragenden Räten (Gehaltssatz 5800 bis 7200 Mark) um 348—432 Mark.
Ministerialräten (Gehaltssatz 7500—9500 Mark) um 300 bis 380 Mark,
je nachdem die betreffenden Beamten dem Anfangs- oder dem Endgehalt näher stehen.
Hiernach werden durch die Gehaltsaufbesserung 1051534 Mark erforderlich, von denen etwa 5 Prozent gleich 52 577 Mark abgehen für Ersätze: z. B. des Reichs wegen der Steueraufsichtsbeamten, der Städte für das Lehrpersonal an den höheren Schulen usw. Als Mehrbedarf verbleibt somit der Betrag von 998 957 Mk. Tie Gehaltserhöhungen von 13—4 Prozent für die einzelnen Beamtengruppen stellt sich im Turchschnitt für alle Beamten auf 9 Prozent.
Tas dritte Gesetz ber Vorlage ist das Gesetz, bie Gehalte ber Volksschullehrer betreffend. Artikel 1 dieses Gesetzes lautet: Mit Wirkung vom 1. April 1912 ab werden die Gehalte der Lehrer und Lehrerinnen an den Volksschulen und an den höheren Bürgerschulen um 11 Hundertteile der bisherigen Gehaltssätze (Gesetz vom 28. März 1907 und vom 1. April 1908) erhöht. — Mit Wirkung vom gleichen Tage ab werden die Vergütung s s ä tz e der Schulverwalter >Verwalterinnen) an den Volksschulen und an den höheren Bürgerschulen auf 1000 Mark vor bestandener Schlußprüfung und 1100 Mark nach bestandener Schlußprüfung festgesetzt. Insoweit die Vergütung nicht aus dem Em- komtnen der Stelle bestritten werden kann, wird das Fehlende aus der Staatskasse zugeschossen. Tie vorgeschlagenen Aufbesserungen, einschließlich des Lehrpersonals an den höheren Bürgerschulen, erfordern für die Lehrer 486 630 Mark, für die Lehrerinnen 23 562 Mark und für die Verwalter usw. 83 800 Mark, insgesamt unter Einstellung eines Zuschlags für die bis 1. April 1912 neu zugehenden Lehrpersonen einen Aufwand von 612 444 Mark.
Tas vierte Gesetz betrifft die Abänderung des Gesetzes vom 30. Oktober 1905 über die Witwen- und W a r s e n k a s s e der Volksschullehrer. Artikel 6 dieses Gesetzes wird in
Arbeiterbewegung.
Tie Kontraktbruchstrafen der Ruhrbergarbeiter.
Essen a. d. R., 4. April. Ter Gewerkverein christlicher Bergarbeiter ersuchte am 25. März den Zechenverband, allen, auch den freiwillig Streikenden, die Kontraktbruchs st rafen zurücktzuerstatten, da die unschuldigen Familien, die Geschäftswelt und die beteiligten Gemeinden unter dem Lohnausfall am schwersten litten.
das wegen seines Wohlgeschmackes, seiner milden, sicheren Wirkung mit Recht beliebteste Mittel zur Regelung des Stuhlganges und Verhütung von Verstopfung für Erwachsene und Kinder sollte in keinem Haushalt fehlen. Von zahlremnen Aerzten wärmstens empfohlen, Originalblechdosen mit 20 Fruchtkonfituren M. I.—
Man hüte sich vor minderwertigen Nachahmungen und verlange ausdrücklich LAXIN. «
wilden Tieren gegenübcrzustcllen, die Hauptsache für uns ist die, daß Paulus sagt, er habe sich diesen schweren Kämpfen nur deshalb unterzogen, er begebe sich nur deshalb jede Stunde in Gefahr, weil ihm die Auferstehung Jesu und damit das Vorhandensein einer höheren Welt fest stehe. Wäre das nicht der Fall, so laute feiu Grundsatz: Lasset uns essen und trinken, denn morgen find wir tot!
Solchen Lsterglauben gibt es allerwärts in der Welt. Ein Schiff geht unter aus hoher See. Ter Kapitän tut alles, um Passagiere und Mannschaft in die ausgesetzten Boote zu retten, er gibt, ohne mit der Wimper zu zucken, eine Befehle, bis die Woge ihn von seinem Posten weg- pült. Im Jahre 1857 flog in Mainz ein Pulverturm a die Luft. Arn Gautor stand ein preußischer Soldat auf Posten. Tie umherfliegenden Steine verwundeten ihn und zertrümmerten sein Gewehr. Ta zog er inmitten der furcht- )aren Zerstörung fein Seitengewehr und blieb stehen, bis )ie Ablösung kam. Auch die deutschen Männer, die im vorigen ^Zahre in dem Unterseeboot 3 umgekommen sind, manche Mutter, die sich für die Ihrigen aufopfert, bekunden diesen Ofterglauben, sie handeln, wenn auch unbewußt, rach Schillers Wort: „Es ist kein leerer, schmeichelnder Wahn, erzeugt im Gehirne des Toren, im Herzen kündet es laut sich an: Zu was Besserem sind wir geboren." Mögen auch viele in unseren Tagen den Tatsachen, auf denen der christliche Glaube sich aufbaut, skeptisch gegenüber» tehen, das eine werden sie alle zugcben, nämlich daß die Menschheit ohne Ofterglauben nicht bestehen kann und daß es gut ist, wenn viele in Pflicht und Treue fest bleiben, weit sie den Glauben art eine höhere und bessere Welt haben.
H. B.
v/MemÄleitani vwsni 6 old
( Gold.rcvu.rx äst tick )
Cigare tten^Femsdrmedeer
ozent gestellt, ob er das bildlich meint von schweren Kämpfen d)tigt mit seinen Gegnern oder ob man in Ephesus wirtlich ben -'nem Versuch gemacht hat, ihn in der Arena des Amphitheaters
.. -i.


