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renes fein konnte.
-- Nidda, 12. Oft. Im Saal dcs Bezirkssparkassengebäudes fand unter dem Vorsitz des Direktors, Oberamtsrichters Roem- held die Mitgliederversammlung statt, bei der sämtliche Gemeinden des Bezirks, sowie die Aufsichtsbehörde durch Kreisrat Bocckmann vertreten waren. Der Geschäftsbericht zeigte ein erfreuliches Ergebnis des Geschäftsbetriebs im Jahre 1910. Von dem etwa 14 000 Mk. betragenden Reingewinn wurde die Hülste zu wohltätigen und gemeinnützigen Zwecken verwendet. So wurden u. a. zur Förderung des Gewerbewesens 2240 Mk., für Gesundheitspflege cinschl. der Ausbildung von Krankenpflegerinnen, Zahnpflege in den Volksschulen 1920 Mk., für landwirtschaftliche Zwecke, Obst-Kultur usw. 630 Mk., für die Industrieschulen des Sparkassenbezirks 1362 Mk., für die Veteranen 300 Mk. bewilligt. Außerdem wurden an 21 Dienstboten, die je mehr als fünf Jahre bei derselben Herrschaft in Dienst gestanden und ihren Sparsinn betätigt haben, insgesamt 446 Mk. an Prämien verteilt. Die andere Hälfte des Reingewinns wurde dem Reservefonds zugewiesen, der Ende 1910 die Höhe von 275 590 Mk. erreicht hatte. Der Zugang an neuen Sparkassebüchern belief sich im Jahre 1910 auf 138. Die Ersatzwahlen hatten das Ergebnis, daß Landwirt Wilhelm Uhl II. in den Vorstand und Friedrich Drott II. und Geometer Bücher in den Aussichtsrat gewählt wurden. Die Dienstverträge mit Rechner und Kontrolleur, die Geschäftsordnungen für die Bezirkssparkasse und den Vorstcnid, sowie die Dienstanweisungen für den Direktor, den Rechner und den Kontrolleur wurden in der von dem Vorstand und dem Aufsichtsrat gut geheißenen Fassung einstimmig genehmigt. Eine Reihe interessanter Mitteilungen dcs Direktors aus dem Bereich des Hessischen Sparkassenverbandes bildeten den Schluß der Sitzung, an die sich das übliche gemeinsame Mahl im „Gambrinus" anschloß, das einen angeregten .Verlauf nahm und durch verschiedene Tischreden gewürzt wurde.
Kreis Schotten.
(Stabti). Eichenauer weist darauf hin, daß bei der früheren Besichtigung der alten Klinik alle der Meinung gewesen seien, man solle die Bürgermeisterei bineinverlegen. Er sei auch heute noch der Meinung, daß damit der richtige Verwendungszweck gegeben sei.
Der Vorsitzende spricht sich im gleichen Sinne aus. Im jetzigen Bürgermeistereigebäudc sei ein solcher Raummangel, daß die Arbeit dadurch gestört werde und durch die Trennung der städtischen Aemter würde zur Aufrechterhaltung des Verkehrs viel Personal gebraucht. Ein Anbau beim jetzigen Bürgermeistereigebäude werde zwar dem jetzigen Mangel abhelsen, an eine Vergrößerung für später sei aber nicht zu denken.
Sladtv. Löb er spricht such für einen Anbau an die jetzige Bürgermeisterei aus, wodurch dem Raummangel leicht abzuhclfen sei. Die alte Klinik sei zweckmäßig als Schulgebäude zu verwenden, wie man von Anfang an beabsichtigt habe.
Der Vorsitzende meint, die jetzige Bürgermeisterei sei auch mit einem Anbau auf die Dauer nicht ausreichend. Auch sei durch das große Straßengeräusch ein ruhiges Arbeiten nicht möglich. Für Schulzwecke sei die Klinik nicht verwendbar, da die Zimmer zu tief seien.
Stadtv. Wallenfels möchte heute die Frage nicht weiter besprochen haben, da viele fehlen und die Sache ernstlich geprüft werden müsse.
Stadtv. W i n n ist derselben Ansicht. Jedenfalls sei der Platz der jetzigen Bürgermeisterei für ein Rathaus zu klein.
Stadtv. U r st a d t regt an, die alte Klinik für Geschäftszwecke zu vermieten, um wenigstens eine bescheidene Verzinsung für die nächsten Jahre zu erzielen.
Stadtv. Friedberger bekennt sich als Gegner des Projektes. das Rathaus in die alte Klinik zu verlegen, und ist der Ansicht, daß auch der größte Teil der Bürgerschaft dagegen sei. Der beste Platz für ein Rathaus sei das Gelände der Gasfabrik.
Der Vorsitzende bemerkt, das Gelände der Gasfabrik sei auf absehbare Zeit nicht zu haben.
Stadtv. Löb er spricht nochmals gegen die Verlegung der Bürgermeisterei, gegen die auch die Stimmung der meisten Bürger sei.
Stadtv. Troß unterstützt die Ausführungen des Stadtv. Friedberger. Die Bürgermeisterei gehöre nicht in die alte Klinik, zumal die noch bevorstehenden Kliniksbauten jenen Stadtteil sowieso schon sehr begünstigen.
Stadtv. Haubach führt aus, das Projekt der Verlegung des Rathauses sei ein Verlegenheitsprojekt, da man sonst keine Verwendung für das Kliniksgebäude habe. Wenn das nicht der Fall sei, denke kein Mensch an die Verlegung des Rathauses. Wenn man die Verlegung durchführe, werde man mehr Zinsen zu bezahlen haben wie jetzt. Er begreife die Erregung der Innen stabt durchaus. Gießen entwickle sich mehr nach Süden zu, des halb halte die Innenstadt mir Recht fest an dem, was sie habe. Dem Raummangel in der Bürgermeisterei könne auch aus andere Weise abgeholfen werden. Der Gaswerksplatz sei für einen späteren Rathausbau durchaus zweckentsprechend.
Der Vorsitzende hat letzteres Projekt früher vertreten, aber damit keine Gegenliebe gefunden.
Stadtv. W i n n meint, Stadtv. Haubach habe bloß die Schattenseiten der Rathausverlegung betont. Auch ein Anbau an die jetzige Bürgermeisterei werde 150 000 Mk. kosten. Weiter sei zu bedenken, daß durch die Verlegung der Bürgermeisterei in die Klinik auch die städtischen Häuser am Asterwcg und in der Weidengasse frei würden.
Ein Beschluß wird in der Angelegenheit nicht gefaßt.
= Büdingen, 9. Oft. Schöisengerichtssitzung. EZ kamen zur Verhandlung: 1. Ter Taglöhner K. G. R. aus Eichen, zurzeit hier Strafe verbüßend, wird wegen Widerstandes und Beamtenbeleidigung in eine Geiängnisstrafe von einem Monat verurteilt. 2. Der Landwirt H. M. VIII. von Mittclgründau hatte gegen einen amtsrichterlichen Strafbeiehl wegen Uebertretung des Reichs-Viehseuchen-Gefetzes form- und fristgerecht Einspruch eingelegt. In der heutigen Hauptverhandlung wurde er zu einer Geldstrafe von 6 Pst. oder 2 Tage Hast verurteilt. 3. Der Tag- lo iner W. H. von Bonhausen wird wegen Bedrohung des Georg Euler I. von da in eine Geldstrafe von 5 Mk. oder 1 Tag Ge° sängnis verurteilt. 4. Der Handelsmann A. F. von Büdingen wird wegen Vergehens gegen das Viehseuchen-Gesetz in sünf Fällen zu je 15 Mk. oder je 3 Tagen Halt verurteilt, wegen Betretens fremder . _ _ . _
Viehställe in zwei Fällen erhält er je eine Geldstrafe von 10 Mk. den Fälle unter dem Gesichtspunkte, ob der Angeklagte, selbst oder je 2 Tage Hast. 5. Eine Verhandlung gegen einen Dresch- wenn alles andere bewiesen wäre, vorsätzlich im Sinne des § 263 maschmenh'ihrer und einen Taglöhner wegen Diebstahls wird aus den I gehandelt habe. Nur wer die Augen verschließt, kann dem An-
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13. November 1911 vertagt. 6. Der Handelsmann S. G. von Düdelsheim ist wegen Vergehens gegen das Viehfeuchen-Gesetz angeklagt; er wird sreigesprochen. 7. Der Landwirt Hch. Sch. VII. von Hitzkirchen wird wegen Ver-gehens gegen das Vieh- suchen-Gesetz zu zwei Tagen Gefängnis verurteilt. 8. Der Schäfer R. G. von Bösgesäß wird wegen fahrlässigen Vergehens gegen das gleiche Gesetz zu 20 Mark Geldstrafe oder 5 Tage Haft verurteilt. 9. Tie Privatflage des A. Sch. in Büdingen gegen die I. Sch. Ehefrau dort wegen Beleidigung wurde wegen Erfranfung eines Zeugen aus den 20. November 1911 ver- choben. 10. Der Landwirt I. G. B. aus Bösgesäß wird wegen ahrlässigen Vergehens gegen das Biehseuchen-Gesetz zu einer Geld- träfe von 20 Mf. oder 5 Tage Hast verurteilt. 11. Tie Privat- flage des E. L. von Orleshausen gegen die H. L. Eheleute, beide wegen Beleidigung, wird aus den 13. November 1911 verschoben. 12. In der Privatklagejdes I. G. in Büdingen gegen die H. I. Witwe dort wegen Beleidigung wird die Angeklagte zu Geldstrafen von 8 Mk. und 6 Mk. oder je 2 Tage Gefängnis verurteilt. Zugleich wird der Beleidigten die Befugnis zugesprochen, den entscheidenden Teil des Urteils binnen 4 Wochen nach Rechtskraft durch Atishaug an die Ortstafel in Büdingen auf die Datier von 3 Tagen auf kosten der Angeklagten öffentlich bekannt zu machen. 13. Tie Privatklage des Landwirts K. H. K. in Bindsachsen gegen den Zimmermann F. T. dort wegen Beleidigung wurde durch Vergleich erledigt.
x Nidda, 12. Oft Unsere evangelische Kirche wird in einigen Jahren 300 Jahre alt. Sie wurde nach vorhandenen Inschriften im Jahre 1616 erbaut, nach den Aften aber 1618 eingeweiht. Was der Grund der Verzögerung der Einweihung war, ist nicht recht ersichtlich, leb er der Ostpforte steht Die Zahl 1617, in der Kirche 1616. Da die Kirche auf dem Turm nur einen kurzen Helm hat und der Ueberlieferung nach der Turm nicht ausgcbaut wurde, weil das Fundament nicht für fest genug gehalten wurde, so ist vielleicht darin die Verzögerung der Einweihung zu suchen. Bis zu dem Zeitpunkt, wo die Kirche ihr 300jähriges Jubiläum feiert, wirb eine Herstellung vorgenommen werden. Sie wird sich aber, da dieMrche unter Denkmalschutz steht, nicht auf die äußere Form erstrecken, ondern nur auf Neuanstrich außen und innen, Erneuerung oer Fenster uff. Unsere Kirche ist bekannt durch die schönen Stuckarbeiten an der Decke und die kunstvollen Wappenmalereien. Sie ist seinerzeit als evangelische Kirche erbaut worden. Vorher stand auf dem Marktplatz eine kleinere Kirche. Außerdem bestand zum 30jährigen Krieg die Johanniterkirche, deren Turm heute noch nebst drei schönen Glocken vorhanden ist, die mit zum gottesdienstlichen Geläute benutzt werden. Sie war eine ursprünglich katholische Kirche, deren Schiff im Dreißigjährigen Krieg zerstört wurde. Zur Johanniterpsarrei gehörte außer dem Johanniterhof auch Wallernhaufen. Unsere evangelische Kirche bedarf noch einer neuen, den veränderten Verhältnissen angepaßte Orgel. Ein Fonds von etwas über 100 Mk. ist vorhanden. Es wird gehofft, daß seinerzeit durch Stiftungen die Möglichkeit gegeben wird, eine neue Orgel zu beschaffen. — Seit den letzten Regentagen zeigen sich in den Wiesen massenweise Schwämme, darunter zahlreiche Champignons. Sie werden eifrig gesammelt und zubereitet. Der Verbrauch von eßbaren Schwämmen, der either nicht so stark war, weil man Vergiftung befürchtete, wächst mehr und mehr, zumal man bei einigermaßen genauer Beobachtung die eßbaren Schwämme von den giftigen unterscheiden kann. — lieber die Person, die das neulich in der Nidda gefundene Kind ins Wasser geworfen hat, hat man noch keine Gewißheit; doch ift bei der Sorgfalt mit Der Der Sache nadmegangen wird, zu erwarten, daß das Dunkel sich lichtet. Man ist Der Meinung, daß das Kind, das sehr stark war und 8 Pfund wog, kaum ein
geklagten vorsätzliches Handeln zusckreiben. Der Angeklagte hak leichtfertig gehandelt, aber er hat sich nichts Strafbares zuschulden kommen lassen. Er ist deshalb auch von jeder kriminellen Sclstild freizusprechen. , t _
Staatsanwaltsschaftrat Dr. Porzelt betont, haß dre Zeugen rüher viel schärfer gegen den Angeklagten ausgesagt haben, als jetzt. Es ist keine betrügerische Absicht nachzuweisen, wenn die Anklage wegen Betrugs erhoben wird, es genügt, das Vorhanden- ein des Bewußtseins sestzustellen, daß die Tat jemand schädigen könne. .
Nach einer Entgegnung der beiden Verteidiger sprach der Angeklagte Wolff-Metternich selbst. Ich hatte begründete Aussicht, der willkommene Schwiegersohn Wertheims zu werden; das ist nachweisbar. Gegen die Angriffe des Staatsanwalts lege ich, soweit meine Frau in Bettacht kommt, entschiedene Verwahrung ein. Ich bitte den Staatsanwalt dringend Darum,- mir, wenn ich das Gefängnis verlasse, was ja auch einmal ge- chehen wird, die Vorwürfe gegen meine Frau wegen angeblicher Beziehungen zu Wiener Herren, nochmals ins Gesicht zu schleudern,- Ich werde ihm dann die Antivort geben, die unter Leuten von Bildung üblich ist. Ich muß bitten, meine Fran gegen solche infame Beschuldigungen in Schutz zu nehmen. (Der Vorsitzende ersucht den Angeklagten, sich etwas parlamentarischer auszudrucken^ da sonst eine weitere Verhandlung nicht möglich fei.) Graf Metternich bestreitet, von seinem Vater bezw. von feiner Famckte ärmlich verstoßen zu fein. Der Krach fei nur daher gekommen, weil er keine Millionärin geheiratet habe. Kein Mensch, der Der Verhandlung beigewohnt habe, werde sagen können, Graf Metternich ’ei ein Betrüger. Ich habe Abzahlungen gemacht nicht in der Absicht, später größere Bettäge aufnehmen zu können, Denn sonst müßten meine Schulden jetzt größer sein als früher. Zum Schluß bat der Angeklagte unter Berücksichtigung aller Umstände, unt eine Freisprechung, da er seinen Leichtsinn genügend gebüßt habe« Das.Urteil
lautete wegen Betrugs in drei Fällen auf eine Gefängnis^ strafe von neun Monaten, wovon 6 Monate als durch dia Untersuchungshaft für verbüßt erklärt wurden.
Ter Verkündung des Urteils ging eine längere Begründung voraus, in welcher der Vorsitzende zu Der Prüfung Stellung nahm, was über die objektiven Verfehlungen des Angeklagten, über dessen Charakter und Lebensanschauung im Laufe der 23er« Handlung festgestellt wurde. Dcr Vorsitzende ging dann weiter auf Die Frage ein, welche Aussichten Graf Metternich gehabt habe, seine Schulden .einmal zahlen zu. können. Tas Gericht konnte sich der Ansicht nicht anschließen, daß der Vater des Angeklagten und seine Familie ihm später zu größeren Besitz hätten verhelfen können. Auch die geplanten, Heiratsprojekte können nicht als ernsthaftes Bemühen zur Aufbesseurng seiner Lage aufgefaßt werden, Da sie vielfach über einen Briefwechsel nicht hinausgekom- men sind. Ter Gerichtshof war Der Anschauung, daß Der Aw» geklagte bei seinen Manipulationen den Gläubigern falsche 23or* spiegelungen gemacht und sie dadurch geschädigt habe. In den meisten Fällen ließ sich das allerdings nicht feststellen, es blieben aber immerhin drei Fälle übrig, die zur Verurteilung des An-» geklagten vollständig ausreichen. Es sind dies die Fälle Gustke, Horch und Riesch. Für das Gericht steht unzweifelhaft fest, daß Gras Metternich der Zeugin Gustke in dem mehrfach erwähnten Brief hinsichtlich seiner angeblichen Verlobung falsche Vorspiegelungen gemacht hat. — Was den Fall Horch anlangt, so hat sich Der Angeklagte daraus berufen, daß ihm mit Rücksicht auf seinen Namen Kredit gewährt _ worden sei. Das Gericht sieht aber als erwiesen an, daß Graf Metternich sich ben Wagen nur angeschafft hat, um ihn schleunigst zu versetzen. Auch in dem dritten Falle Riesch läßt sich die betrügerische Abjicht nach Ansicht des Gerichts nicht verkennen, denn Graf Metternich befand sich schon damals in außerordentlich prekärer Lage und konnte auch an irgend ein Heiratsprojekt ernstlich nicht mehr denken. Tie betrügerische Absicht geht schon daraus hervor, daß er das Pferd nach ein paar Tagen bereits wieder verkaufte, ohne cs näher besehen, oder geritten zu haben. ..
Ter Vorsitzende gab sodann Die Momente bekannt, welche strafmildernd ins Gewicht fallen und betonte, daß das Gutoch/m des Oberarztes Tr. Forster b.im Sirafcmsmaß nach jeder Richtung hin voll gewürdigt worden sei; cs wurde auch anerkannt, daß sowohl der Angeklagte wie seine Fran bemüht waren, den an- gerichteten Schaden gut zu machen. . , , ..
Ter Angeklagte erklärte, daß er Revision einlegen werde.
Aus Statt und Land.
Gießen, 13. Oktober 1911.
L. U. Bestimmungen über Die Anmeldung zumBesuchdevUniversitätGießenimWinter- f em e ft er 1911/12. Studierende, die bereits hier immatrikuliert sind und ihre Studien hier fortfetzen wollen, haben sich auf dem Universitäts-Sekretariat, Bismarck straße 22, anzumelden, um die Ausweis karte umzutaufchen und ihre Wohnung anzugeben. Die AnmelDungen werden vom 16. Oktober vis zum 11. November 1911, vormittags von 9—12i/2 Uhr, nachmittags von 3—5 Uhr angenommen Anmeldungen zur Immatrikulation w e r d e n v 0 m 16. O k - tob er bis zum 11. Nov emb er 1911, vormittags von 9—121/2 Uhr angenommen. Nach Dem 11. November werden Anmeldungen nur dann angenommen, wenn Die Verspätung in genügender Weise entschuldigt wird. Bei der Anmeldung zur Immatrikulation sind die zum Abschluß des gewählten Studiums gemäß reichsrechtlichen oder hessischen Prüfungsvorschriften erforderlichen Zeugnisse über die Vorbildung einzureichen. Nach dem Ermessen des Rektors können auch Bewerber zugelassen werden, die sich durch andere Zeugnisse über Unbescholtenheit und wissenschaftliche Vorbildung ausweisen. Für Frauen gilt Diese Bestimmung nicht. In jedem Fall bleiben für die Zulassung zu einer Prüfung oder zur Promotion die Pestimmungen der betreffenden Prüsungs- oder Promotionsordnung allein maßgebend. Wer schon eine Hochschule besuchthat, iststverpslichtet, deren Abgangszeugnis einzureichen. Ist seit Ausstellung dieser Zeugnisse eine längere Zeit ab= gelaufen, so ist für die Zwischenzeit ein Leumundszeugnis beizuvringen. Minderjährige haben eine beglaubigte Bescheinigung ihrer gesetzlichen Vertreter darüber betzubrin- gen, daß fie mit deren Einwilligung die Universität besuchen.
** Die 1. BezirksvorturnerstunDe Des 2. Bezirks sindet am Sonntag, ben 15. Oktober, morgens von ßi/2 Uhr, in der Turnhalle des Turnvereins Gießen statt.
Kreis Büdingen.
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ist, man empfindlich. Rasch ist eine Erkältung da und die Stimme ist öfter belegt und heiser als frei. Das lästige Gefühl der belegten Stimme vergeht, sobald man ein paar Wybert - Tabletten zu sich nimmt, die immer zur Hand sein müssen und in allen Apotheken 1 Mark pro Schachtel kosten. Bei Erkältung lindern sie den Hustenreiz und bringen den Katarrh schnell zum Schwinden.
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Graf lvolffMetternich vor Gericht.
< Berlin, 12. Oktober.
Zu Beginn Der heutigen Sitzung beleuchtet Der VerteiDiger R.-An. Dr. Alsberg Die einzelnen Der Anklage zugrunDe liegen-
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