Ausgabe 
29.12.1911 Erstes Blatt
 
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Die heutige Nummer umfaßt 12 Seiten.

für wcggc'allcne Steuern infolge ^erftnat idbung

er

11.

Hundert werden.

dürfen, des V»

LtaatSausgaben ein Betrag biS zu 1500 (MX) Mk. werden.

Fonds aus den Betrag von G Millionen Mark ge- nach Entnahme wieder ergänzt worden, so sind die ibm für das Erfordernis für leben Zuschuß hinaus

hinaus sollen werden.

erste Einlage wird ihm der Bestand des in Artikel 8 genannten AuSgleichfonds bei Abschluß thx EtatsjahrcS 1911 überwiesen.

Dem Fonds darf alljährlich als Zuschuß zur Deckung der

Die bis zum und die an dies m

ordentlichen entnommen

Ist der bracht oder Mittel, die

Ter Gesthent »urf lautet* 91 r titel 1.

Anpassen der Tilgungan dieHöhedesEisen- b a h n ü b e r s ch u s s e s ist deshalb geboten, weil der An­teil des laufenden S'aa'Sbausbalts an jenem Ueberschutz gegenüber den bisherigen Vorschlägen cröbt werden soll In der Vorlage vom 29. November 1909 (28. November 1910) war dieser Anteil ein chließlich deS Ersa'^betrages

Als ersparte Zinsen sind in allen Fallen 3> ; vom der Beträge auszusetzen, die zur Tilgung verwendet

lut uhemudK tuigavcn zcteiüct wvr-

hessischen Lubivigsbahn) auf etwa 1 100000 Mk. vor­gesehen Dieser Betrag soll setzt auf 1 5'0000 Mk hinaus- gesetzt werden. Es werden dann 400 000 Mk verfügbar, die zur Neuregelung der Bezüge der Beamten, Lehrer und Pensionäre, sowie ihrer Hin crblic- b en eit mi! verwandt werden sollen Aus den lieber chüssen der StaateciienbaLncii soll in gleicher D ise wie nach den bisherigen Vorschlägen ein Ausgleichs' und Til' gnngSfonds gebildet werden. Der zunächst zur nach­haltigen Gewährung des erwähnten Zuschusses an den laufenden Staatshaushalt dienen soll Ent prech nd der stärkeren JahreSentna! ine sol. sein Höchstbelrag von vier Millionen Ml. auf 6 Million«ii Ml hinausgcsetzt werden.

zusließen, zur weiteren Schuldentilgung zu verwenden.

lieber den Fonds ist besondere Rechnung zu stellen. Seine Zinsen fließen der allgemeinen Verwaltung zu

Artikel 10.

einem befont *rrn viu

Etwaige Einnahmen des Fords über dies.ii \)i>d)ibetrag zur weiterer Schulden.ilgung verwandt

bahnen (Artikel 4) zu tilgen.

Zur Tilgung sind strl'ch unter Hinzurechnung der er­sparten Zinsen zu verwend-.«: .

1. 2 5 »cm Hundert oes 9'ennbetrageS der Eiscnbahnichuld,

2. 1 vom Hundert des Nennbetrags der sonstigen Schuld nach btin jeweiligen Stand zu Beginn des Etatsjahres.

Artikel 2.

Bleibt die Reineinnghi. ^laatseisenbahnen in einem

Jahre hinter dem Betrag von 3 Millionen Mark zurück, so ist das Tilgiingsfvll nach Artikel 1 um Den entsteh.nden Ausfall 5U ^uu'dic ersparten Zinsen ist N ic Vorschrift nicht anzuwenden.

Artikel 3.

Auf das Tilgungssoll iiuu, »uu.a 1 und 2 sind die Beträge onznrechnen. die auf Grund des Hauvtvoranscblages der trtaat :- Einnahmen und Ausgaben für die Tilgung i.ijug.ar weroen n) aus StaatSrcntemnitteln;

bi aus den Abtragen aui Liefcninen Vorschüsse, die von der HouvtstaatSkasse aus Anleihe,nitteln an den Fonds für Ergänzung des Großherzogliei n cuienergentumS und an das Bad Nau­heim genuihrt worden find.

Wcrden aus der Reineinnahme aus pen Staatseiienbahnen andere als Eifenbahnanleihen getilgt, so sind die ersparten Zinsen ohne Rücksicht- auf die Höhe der verfügbaren Eisenbahnüberlchüfse zur Tilgung zu verwenden Die erforderlichen Mittel und durch den Hanvtvoranschlag der Staats-Einnahmen und -Ausgaben bf reitxustellen Der Betrag dieser Mittel ist ebenfalls von der Emninc abzuziel-en. die nadi Artikel 1 und 2 zur Tilgung «ms Dun (siieir bahnülerfd.iifi zu verwenden ist.

Artikel 4.

Als Reineinnahme ans Den Staatseisenbahnen im Sinn der Artikel 1 3 gilt der Anteil des Großherzogtums am Neber schuß ber Hessisch Preußlfclien Eifenbahngemeinschastsverwaltung abzüg­lich der tarauf ruhenden Lasten.

Diese Lasten sind:

1 der Aufwand für die Berzmiung ber Euenbawtanleihen, soweit ihr Erlös tatsächlich bereits verausgabt ist. Maßgebend ist dabei der Durchschnitt dieses Aufwandes zu Beginn und am Ende des Etatsjabres. Für die Berechnung nach Artikel 2 Abf. 1 ist dieser Aufwand um 3> . vorn Hunden ber Erträge zu er­höhen, die in den vorausgegangenen Etatsjahren zur Tilgung ber Eisenbahnschulb verwendet worden sind: .. _

2 die Ausgaben, die nach Artikel 10, Zitter 4 deS Swats- vertrages zwischen Hessen und Preußen über die gemeinschaftliche Verwaltung des beibervntinen (ftsenbabr. eii'-es vom 23 Auini 1MU.

1. Apilt dcgcjcne gesamte StaatSfchu b __________ Tag n u aufju.leönienbe Eiieubahnschuld ui aus der Reineinnahme des Großhc. zogtumS aus Den Staatseijen-

Reglernngvd.tUt owv ben sind.

und Tilgungsfonbe zu. Als

Gemäldeausstellung des Kunftomins.

Bon Paula Messer-Platz.

Gießen, 29. Dezember.

Der Besuch der Ausstellung des hiesigen Kunstvereins bietet dieses Mal einen besonderen Genuß, xrei aus wärtige Muistler haben sich eingefunden, die ziigleich drei verschiedene Techniken vertreten: ichnalerci, Zeichnung und 2en,§araiit =uerft L. Majeroeti Mm.cken mit Celbübern. Int ganzen fck>cint ihm Stoffliches bester zu liegen al-? Porträts in denen oft fdjtvone Flecke und Umrundungen störend wirken nne bei Dein Gesicht der ^aii»crui oder ben Aunen desitalienstäxn Wirten Maleriicher und die Stilleben gesehen, in denen es ihm Selingt, icreit. egen stand mit dein eigentümlichen Rci; I!tLc ftpTtpn Man beachte aus dem BildAftern , wie Du neu rote Seide anders wiedergegeben ist als der weichere grüne Stoff daneben, und wie dieser wieder^ ander» bihanicl wird al» die Blumen selbst Tas beste ^tuck von Mascw»ki ist aber wohl derMann mit Pleite", wo alle ^arbcn bestimmt, aber ohne Sclmrfen hrnZAetzt ftndund wo d - Ganze wirkt wie aus einem glücklichen Augenblick, aus einem Guß hcrvorgegangen

G Jahne- Dresden verzichtet gaih ont die ^a.rbe, ohne dabei das Malerische einzubüßen. Mo« nehtan^chm Zeichnungen und Radierungen, die meist außtomgn ®runD gegeben sind, wie wenig es aus die Menge der Larven ankommt um farbig Ku mir en. /6-rnlich gehört dazu em besonderes Talent, auf der Palette der Natur den Giunv ton zu entdecken, der über das Ganze dommu.it, und dOgU ienes zweite Helle oder dunkle Etwas zu stndcn, da» den Grundton erst zum herrschenden macht. Bon di^em be­sonderen Talent cibt Iechne eine Probe bei der Zeichnung Sinberföpfe". Nur der Himmel ist ausgebellt, aver wie plastisch, wie lebendig, wie farbig tst plotzltcls alle.' ge­worden' Ebenso bei demSeemann". aie]c beiden Bilder wie alle übrigen, »eigen em meisterliches Beherrschen der

Zeichnung, eine Sicherheit der anatomischen Kenntnisse und eine gewisse Vorliebe sür einfache und natürliche Motive, die Jahne zum bedeutenden Künstler stempeln.

Der dritte Aussteller ist O. Grill-Wien. Sein Aus- drucksmittel ist die Temperafarbe. Wo er versucht, mit ihr und der Kohle als scharfem Umriß zu arbeiten wie in seinen farbigen Zeichnungen und überzeichneten Tem­pera, da kommt er leicht in etwas Unruhiges, Unüber­sichtliches hinein. Tie Farbe neigt zu einem faden Waschblau wie bei den BildernMelk" undDürnstein" und bic Lri quTcn wiein ber blühenden Wiese" s'inb hart und un­gelenk. Ganz anbers, wenn er zum rein Landschaftlichen sich wendet. Es wird uns wahrlich nicht oft zuteil, solchen urwüchsigen, echten Kunstwerken zu begegnen, Kunstwerken, die uns ein Ereignis bedeuten, und die man innerlich test hält als Maßstäbe für spatere Kunst, ja für spätere Mtur eindrücke. An diesen Bildern ist alles groß gesehen, grofl empfunden und groß wiedergegeben. Es frappiert eine strenge Zusammenfassung der Formen, eine Verein«achung, die tast ans Kunstgewerbliche, Dekorative grenzt und dom so unendlich realistisch und naturgetreu wirkt. Tor Blick ist durchaus ouss Wesentliche gerichtet. Man empfindet, daß ni/ht nur der Pinsel, sondern auch die Seele die,es Künstler^ seinem Gegenstände gewachsen war. Nirgend- ist ein unsicheres Tasten, cm Zersplittern oder Benagen be­merkbar Ruhig und felbstverstandlick stehen die -tingc im Raum, als gäbe es keine Sdyvicngleit ber Komposition zu überwinden: ruhig und selbstversränbftch und die schwer­sten Farbenprobleme gelöst, als habe der Maler niemals mit Der Technik oder der Wiederaade dos Geschauten gc- riinqcn. Wie einfach find Die BilderLangenbat,ee und Leopolbstein" aufqebaul! Ihre Raumwirkung beruht, rote bei altitatienischen Meistern auf der Berennaung der Hori­zontale mit der Benftolen, auf der Kreuzform, wahrend bic Komposition von derhohen Beitsch' und derBrücke schon komplizierter ru?. Wie warm unb feucht ist bie (Abc und alle Gegen,.Inde'. Man .vurt ben tir^iivuiD, ber ben Schnee schmerzen macht und Die Kontraste von

Der Gesetzentwurf über die Tilgung der hessischen Staatsschuld.

bs. Darm stabt, 28. Dez.

Nachdem der Staatsvoranschlag über die Staats Ein­nahmen und Ausgaben der Zweiten Kammer vor Weih, nachten vorgelegt worden ist, folgt heute bereits der Gesetz' cntwurf über bic Tilgung ber Steatsschulb Dieser G setz^ entwurs ist bekanntlich ein Vermächtnis bes vorigen Lanb- tags, bessen Verabschiedung deshalb umso dringlicher ge­worden ist. Erfreulich ist, daß durch die Erhöhung dee- An­teils des laufenden Staatshanslmlts an dem Eifenbahn- überfchuß von 1 100 000 Mark auf 1500000 Mart 400 000 Mark verfügbar werden, die zur Neuregelung der Bezüge der Beamten, Lehrer und Pensionäre sowie ihrer Hinterbliebenen verwendet werden sollen. Ti f r En luurf wird in einzelnen Artikeln wohl noch manche Aenderung erfahren. So wird man vor allem bestrebt fein, für die Aufbesserung der Beamtengehältcr wenn möglich cine h Here Summe herauszuschlagen. Man muf^babei allerdftigs in Betracht ziehen, daß eine schnellere Tilgung der Staats schuld, die fick, zurzeit auf etwa 475 Millionen Marl beläuft, ebenfalls im Interesse unserer Becuntenschasl li.gt, die dann weit eher in geregeltere Verhältnisse kommen kann, als dies jetzt möglich ist, wo der Staat als Schuldner alljähr lich eine recht ansehnliche Summe _aii Zinsen aufzubringen Trat. Es gilt hier eben nach zwei Seiten "in grv,je Fragen zu lösen, und die Aufgabe unserer Finanzmänner wird es fein, den rechten Weg zu finden.

Bemerkenswert ist auch, daß der Höchstbetrag des Aus­gleich- und Tilgungsfonds von 4 auf 6 Millionen Marl binaufgesetzt werden soll, wodurch ein nicht unerheblicher Zinsüberschuß der allgemeinen Verwaltung zugute lummen kann Sollten sich bic Verhältnisse so gestalten, daß die Einnahmen des Fonds den Hi.i.,ftbetrag von 6 Millionen Mark übersteigen, so sollen diese zur weiteren Schulden iLgung verwandt werden.

Wir geben nachstehend die amtliche Erläuterung '.eses Gesetzentivu-rfes wieder:

Der in der Thronrede angekündigte O^csetzentivurf über die Tilgung der Staatsschuld ist nunuiehr der Zwei ten Kammer zugegangen. Ter EnUvurf schließt sich in seinen Grundgedanken eng an die bisherigen Vorschläge zur gesetzlichen Regelung dieses Gegenstandes an. Ta- uach sollen zur Tilgung der Eisenbahnschuld und der bis zum 1. April 1912 begebenen sonstigen Staatsschuld zu­nächst solche Mittel verwendet werden, die dasur fetzt schon verfügbar sind. Es sind das einmal die Mittel ans den adgeluslen Staatsrenten, ferner die Abträge auf die Vorschüsse, die von der Großherzoglicheu Slaatshaupt- kasfe aus Anleihemitteln an den Domänen-Ergänzungs- fonds unb an das Bad Nauheim gewährt worden sind. Im übrigen sollen jene Schulden aus den Eisenbahi,Über­schüssen getilgt werden. Anleihen für sonstige Staats- dedürsniste, die vom 1. 2lpril 1912 ab iwch ausgenommen werden, jind nach dem Entwurf grundsätzlich aus Mitteln der lausenden Verwaltung zu tilgen. Tic Tllgungssatzg sind die gleichcii wie in der Vorlage vom 29. November 1909 (28. November 1910). Neu ist die Bestimmung, wo­nach die sährlichc Tilgiingssumine aus der Ei>cnbahneln- nahme in solchen Jahren entsprechend gelurft werden soll in denen der Ueberschuß aus den Staatseinnahmen den' Betrag von 3 Millionen Mk. b. i. ungefähr ber bisherige Iahresburchschnilt nick)t erreicht. Ein solches-

hell unb bunkel doppelt hervorhebt. Ucberhaupi herrscht in diesen Gemälden eine Abwechselung von warm und kalt, hart und iveich, rund unb eckig, eine weise Verteilung von ruhigen unb unruhigen Linien, von Ganzformen unb Teil- formen, baß man nur immer staunend des Meisters sich erinnert, ber trotz all dieses itteichturns den Beschauer zwingt, das als Wichtigstes zu ernpftnden, ivas er als solches sich gedacht Cber zieht bie Landschaftscheidende Sonne" das Auge nicht geraöc aus jenen Fleck, wo die Sonne leuchtend Abschied nimmt? Erst wenn man da oben stand, erschließt sich der Blick nach und nach auch für die Schönheit der Welt, bie schon im Schatten liegt, unb die Stimmung klingt friedlich aus, wie fie ausklingt bei einem Sonnenuntergang, ben wir in ber Natur felbft erleben. Diese Bilder von (Wrul flößen eine Andacht ein, die man sonst nur vor der Natur unmittelbar fühlt Beim Anblick dieser Landschaf­ten wieLeopoldsteinersee" muß man alles Kleinmenschliche vergessen.

Solche Ausstellungen bieten Kulturwertc, wie fie edler auch in einer Großstadt nicht gefunden werden könneii. Dem Kunstverein gebührt warmer Tank dafür. Auch sei hervor- geboben, baß bie Bilder diesmal besonders geschickt gehängt find.

Wetter- und SporfausRtftten für die kommenden Leiertage.

Tic Weih nachts feier tage sind in strömendem Stegen ver­rauscht, wie wir Mitteleuropäer es von den letzten Jahren her nicht viel anders gewöhnt waren. Zu verdanken hatten wir diese Wetterwendung zum Schlimmen wiederum einem wohlentwickelten Tiefdruckgebiet t . atlantischen Szeans, bas von England her uns einen De such abstattete und be­gleitet von seinen Trabanten, Den wohl bekannten Rand- wirbeln, dieeraiiirfcnben" Regen drachtc Die Englifie- rung unseres d tfd c;i linms mach! gute Fortschritte. Der- artige Wetterla fcn gestatten . em Winteriportler nur die theoretische Ausübung des Sportes. Etwas Schnee war ja

weiligcn Etatsjahres.

Artikel

Nr. 505 Erster Blatt I6(. Jahrgang Freitag, 29. Dezember 19U

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WS? General-Anzeiger für Oberhefjen Ess2

Hotaflonsbm« und Verlag der vrühl'Ichen Un>u..vuch und Sttinörudtrti kl. lange. Rcöattfon, «rpeöition und Dmdtrtl: Schulftra»« 7. dm

bis oormüiaqs 9 Uhr. Büdingen: Fernsprecher Nr. 269 Geschäftsstelle Bahnhofstraße 16a. An^eigenleU: H. Beck.

Artikel 5.

Tic vem l.^Apri! 191 j uu ,uc andere als Eifenbabnuoecke aus;uncd>ncnd Staatsschuld ist aus den durch ben Haupmar- anschlag b frfür brr i juli U i den Mitteln ;u-tilgen.

Zur Tilgung find lährlich zu verwenden:

1 nundsßcns 1,9 vom x uiucri Dir im ii*rrbcnb< Zwecke auf- gcwcndcicn,

2 i.itnDcfienS 3 vom Hundcrk der im übrigen aufgewendeten, auf Anleihe |u nrbniend n Betrage, in beiden Iällen vom Jahr d r Krebirb.'willigung ab und unter Hinzurechnung der erfPorten Zinsen.

Die z» werbenden Zwecken bestimmten Kreditbewilligungen sind alS ioldf im Hatwtvoranschlag der Staatseinnahmen unb -Aus­gaben Lnnnbtrfl zu lennzeichnen.

Anleihen, bu b. ; . v iitiunirrtat dieses Gesetzes bereits be­willigt. aber noch nicht begeben find, m.rbni aus der Reineinnahme des Großberzogtums au» den Staatseifenbahnen mit lährlich 1 vvm vund rt bin Stlniibfuntmcn getilgt, die ausgenommen werden. Dir Tilgung bfflinnt ixm dem auf die Begebung rolqaibcn ElcUsiabr ab Di critknten Zinsen iuib auch hier utr Tilgung mit -u verwenden.

Artikel 6.

Aus ben Ttlgitngsrnilteln bei Artikel 1 und 3 kann auch die int Artikel 5 genannte Staatsschuld getilgt werden, ebenso um­gekehrt di. ui ' ^iu..i.|u,mo aus den nach Ar­

tikel 5 berciliufldtcnbHi Mitteln.

Der Tilgung wird cs gleichgeachlel, wenn die hierfür be­stimmten Beträge zur Deckung neuer Kreditbewilligungcn oer« \ wendet oder auf das Soll bereits genehmigter '21 nlab.it verrechnet werd n.

Die Nennbeträge der Eisenbahnschuld und der beim Jnkrast- lret n dieses Gesetzes begebenen sonnigen Schuld find bei Berech­nung des Tilgungssolls :Ari. 1, Abs. 2) um die Brträge yi kürzen, die nach den beiden vorstehenden Absätzen aus ben Ttl- guiigsmi leln Ih r Artikel 1 und 3 zur Tilgung oder Perreämung verwandel werden.

Artikel 7.

Die Vorschriften dieses (W ie ej finden keine Anwendung auf die für Zwecke der Landeskredi.küsse unb der Landeslwpolhekcilbank begebenen und etwa noch zu begebenden Staatsanleihen.

Artikel 8.

Ter Artikel f- b"-' > 'bfr 1x96, den Erwerb

der Hessischen LudwigS-Eisenbahti, insbesondere die ?lufbringuna der hierbei crforixrlidKii Mittel bctr. tRegicrungebl. S. 147) tiitt außer Kraft, ebenso das Gesetz vom 26. März 1904 und 28. Mär; 1907 die Bildung eines Ausgle,c1»4svnds bett. (Regie­rungsblatt 1904 S. 110 und 1907 S. 250).

Artikel 9.

Nach Abzug der Beträge, die auf Grund der Artikel 1 bis .3 für bie Schuldentilgung alljährlich crjordcrlich find, fließt die Reineinnahme des Großbcrzogtums aus den StaatSeifenbahnen

gfieQat ; durch

Die Beträge, die nach Artikel 15 alljährlich zur Tilgung zu verwenden oder nach Artikel 9 dem Ausgleichs- unb Til­gungsfonds zuzuführen find, oder entnommen werden beftinniwn sich nach dem Ergebnis des BücherfchlufseS