Ausgabe 
31.1.1911 Zweites Blatt
 
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161. Zahrgang

Zweites Blatt

Nr. 26

scheint täglich mit Ausnahme der Sonntag?.

i) Mit Bürgel.) Mit Momback und Sattel. *) Mit Vororten.

Vinmod.

Apostolischen Segen.

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Klasse

i Durchforstung),

Bundesrat soll ersucht werden, die Versicherung?-

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len in den Distriüm :t werden'.

. 2 Mk. monatlich, . 4 , . 6 . 8 , .11 , . 15 , . 18 , . 23 . 30

betragen in der

und die Freiheit der Forschung gehemmt. Daher kann in dieser Sache außer in dem von Uns bezeichneten Falle keine weitere Erleichterung gewährt werden. Uebrigens ist es Unsere Ueberzeugung, daß diejenigen, denen Wir den Eid erlassen haben, zur Bekundung ihres mannhaften Charakters in der Ablegung des Eides die ersten sein und keine Be­denken tragen werden, nötigenfalls auch Schmähungen zu erdulden: beim leicht könnten sie i"ich selber als des christlichen Lehramtes unwürdig Vorkommen, wenn sie sich schämten, zu den Dienern! unseres Herrn Jesus Christus zu zählen.

Erfreulich ist Uns, daß Du Deinem Volke in liebevollem Worten berichtet hast, wie Vir Dich, in Ansehung Deiner großen

Redaktion, Expedition und Druckerei: ©dtul- straße 7. Expedition und Verlag: e^döl. Rebaktion:^K112.Tel.-Abr.:AnzeigerGießen.

Dienstag, 51. Januar 1911

Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schen Universität?»Buch- und Steindruckerei.

R. Lange, Gießen.

Verdienste um Uns, jüngst ausgenommen haben. Tenn wie alle, die Uns Anhäuglichteit zeigen, so besonders Unsere geliebten Söhne, die Kardinäle, und Unsere ehrwürdigen Brüder, die Bischöfe, die mit Uns die Bürde der Leitung der Kirche tragen, UnS teuer sind, so wünschen Wir nichts so fcljr, als daß diese Unsere wohlwollende Gesinnung offenbar werde. Es erübrigt, Dir Tank zu sagen für 2eine Glückwünsche, die Wir von Herzen erwidern, und als Unterpsand der Himmelsgaben» die Wir Dir erflehen, spenden Wir Dir, Unser geliebter nohn, allen anderen Bischöfen Teutschlands, an erster Stelle dem Kardinalbischofe von Breslau, sowie Eurem Klerus und Eurem Volke in väterlicher Liebe den

DieGiffotner Zamiltendlälter" werden dem /Jln.ciger* viermal wöchentlich beigelegt, da? Kreisblatt für den Kreis Eiehen" zweimal wöchentlich. TieLandwirtschaftlichen Leit» fragen" erscheinen monatlich zweimal.

pflicht alsbald nach dem Inkrafttreten des Gesetzes auf Trichinen- und Fleischbeschauer ouszudehnen, die diese Tätigkeit aus eigene Rechnung ausüben. (§ 4.)

Ter Siebener-Ausschuß erhofft die Erfüllung dieser For­derungen umsomehr, als die Privatangestellten bet ihrem Be- treben seither die einmütige Zustimmung des Reichstages ge­funden haben. Die baldige Verabschiedung des Gesetzentwurfes soll mit allen Mitteln gefördert werden. Tie Einberufung eines allgemeinen Privatangestelltentages nach Bcr- l i n steht unmittelbar bevor.

12 Fellm.

W 9'4 Uhr, am andhecke), am zweiten tb Stangenholz wich ä Buchen-Brenicholz -z> mar 1911. ngshausen.

Die Beoölkrung nach Kretfen nach dem vorläufigen «Ergebnis der Voltszählung am 1. Dezember MO

Au? den Mitteilungen der Großh. Zentralstelle für die Landesstatistik Nr. 996.___

A . B . C . D . E . F . G . H .

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UeuhofAanne auf der ,t den Durchforstung?- >orm. an kommt das le zur LM'leigerung. Raines, fförsler.

Gietzener Anzeiger

General-Anzeiger für Gberhefien

ergibt, und um die Wiedereinführung eines alten und beständigen Brauches der stirche, wo derselbe unterbrochen worden war.

Rücksichtlich der von lins den Bischöfen erteilten Befugnis, Pfarrer auf dem Verwaltungswege zu versetzen, wundern Wir Uns nicht, daß diesem Dekrete diejenigen widerstreben, die von ihm zu fürchten haben, und daß diese vielleicht sogar von der Staatsregierung verlangen werden, sie solle Kraft und Wirkung des Dekretes hemmen. Wenngleich nun die Anwendung obiger Befugnis eine große Umsickst und Vorsicht erheischst, -so wollen Wir doch), daß dieses Streben nach Klugheit niemals zur Aengftlichkeit eines schwächlichen Charakters führe, infolge deren der Bischof, von den obwaltenden Schwierigkeiten über Gebühr beunruhigt, den Schritt nicht wagt, dessen Wichtigkeit für das Heil der Seelen et erkennt. Ddnn in der Erfüllung einer Pflicht, namentlich wenn lic direkt am die Ehre Gottes sich bezieht, ist der Kampf nicht zu fliehen, im Gegenteil mutig von uns aufzunehmen, da ja Gott selbst den Kämpfenden alsstarker Hort" zur Seite steht.

Was die Zurückweisung der modernistischen Irrtümer und die hierzu vorgeschriebene Eidesformel betrifft, so haben wir zwar tu der mündlichen Besprechung mit Dir eine milde Gesetzes- auslegung angewendet und erklärt, durch das Motu proprio würden zur Eidesleistung nicht verpflichtet die Priester, die an den S t a a t s nn iv er s i t ä t en als Professoren der Theologie angestellt sind. Falls aber solche öffentliche Professoren zugleich eine priesterliche Tätigkeit als Pre­diger oder Beickstväter ausüben oder ein kirchliches Benefizium innehaben oder irgend ein Amt bei der kirchlichen Verwaltung oder Gerichtsbarkeit bekleiden, so lag es und liegt es nicht kn Unserer Absicht, sie von der Pflicht der Eides­leistung aus^unehmen. Wenn ferner diejenigen, die aus­schließlich als öjfentliclier Lehrer tätig sind und somit den Eid Unterlassen 'dürfen, nach außen zeigen, daß sie von dieser Er­laubnis gerne Gebrauch machen, so erwecken sie dadurch mög­licherweise keinen Verdacht gegen die Korrektheit ihrer Lehre, aber sicher legen sie eine bedauernswerte Nach­giebigkeit gegenüber den Anschauungen derMen- schen an den Tag, indem sie in feiger Weise vor der Autorität derer sich beugen, die nickst aus aufrichtiger «Ueberzeugung, sondern

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w. Eichen-Reinq, m- Kiefern-Rejßq, w. Schien-Reisig, Buchen-Swcke, m. Eichen-Llöcke.' 'n. Kiesern-Siöcke, >n. Fichien-Slöcke. eflni.

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per­lt 'kt. s*,i(ifflen. n zu /an die rbete«

Line Tagung des SiebenerAusfchufies für die staatliche pcnfionsvcrfichcruiig- der prioatangcftclltcn

Ter Siebener-Ausschuß des H a u p t a u s s ch n s s es zur Herbeiführung einer ftaatlickn'n Penjions- und Hinterbliebenen- Versicherung für die Privatangestellten tagte am 27. und 28. Zan. 1911 im Reickst'tagsgebäud«' zu Berlin, um zu dem Entwürfe eine? Versicherungsgesetzes für Angestellte Stellung zu nehmen. Vom Reichsamte des Innern nahmen die Geheimen Oberregierungsrata Koch und Tr. Beckmann an den Beratungen teil. Der Aus-« schuß faßte folgende Beschlüsse:

Ter Siebener-Aus,chuß begrünt den Entwurf etnc-s Ver­sicherungs-Gesetzes für Angestellte als eine gute und brauch­bare Grundlage für die Pensions- und Hinterbliebenen Versickw- rung der Privatangestellten, zumal der Entwurf in seinen weseitt- lickien Bestimmungen den Beschlüssen des Hauptausschusses ent­spricht. Soweit der Entwurf die Erfüllung einzelner Wimiche der übergroßen Mehrheit der Privatangestellten mdit gebracht hat, wird der Siebener-Aussckmß beim Hauptausschusse beantragen, bei den gesetzgebenden Körperschaften nachdrücklich für dte Er­füllung folgender Leitsätze einzutreten: *

1. Im § 1 Ziffer 4 des Gesetzentwurfes ist dte Bestimmung zu streichen, wonach die Versicherungspflicht an ein ^chres- arbeitsverdienst von 5000 Mk. gebunden werden soll, vielmehr soll statt dessen bestimmt werden, daß ein Grenzgelialt von 5000 Mk. für die Bemessung von Leistungen und Beiträgen festgesetzt wird. . . - ...

2. Eine Befreiung von der Versicherungspsltcht 1 oll für Be­amte des Reichs, der Bundesstaaten, Gemeinden u. s. f. nickst eintreten, sofern diese Beamten auf Privatdienstvertra^ an- gestellt sind, ohne eine Pensionsberechti^.tng nach den Lätzen dieses Gesetzes gewährleistet zu erholtem- (§ 10.)

3. Noch dem Tode der versicherten Mrfrau eines erwerbs­unfähigen Ehemannes, die den Lebensunterhalt ihrer Familie ganz ober überwiegend aus ihrem Arbeitsverdienste beitritten hat, steht den ehelichen Kindern unter 18 Jahren Waisenrente und dem Manne Witwerrente zu, so lange et bedürftig ist. (§ 29.)

4. Als Beitragsmonate im Sinne des § 50 sollen auch die Kalendermonate angerechnet werden, in denen der Versicherte nachweislich stellungslos gewesen ist.

5. ' Eine Rückvergütung von Beiträgen fou unter feinen Umständen stattsinden. (§ 64.)

6. Weiblichen Versicherten, die aus einer Versicherungs- Pflichtigen Beschäftigung ausscheiden, soll auf ihren Antrag nach Wahl eine sofort beginnende ober eine aufgeschobene Leibrente gewährt werden. (§ 65.)

7. Tie Einberufung des Berwaltungsrates muß auf Ver­langen des Verwoltungsausschm'ses erfolgen. 111.)

8. Zu der Anlage des Vermögens der Reichsvcrsicherungs- anstalt nach § 226 des Entwurfes soll die Zustimmung des Vor waltungs-Ausschusses erforderlich sein. § 226.)

9. Auch in die Rentenausschüsse sollen weibliche Versicherte

Ein päpstliches Schreiben an Uardinai Ascher.

Großes Aufsehen hak wieder ein Schreiben des Papstes an Kardinal Fischer gemacht, das von derKöln. Volks­zeitung" in folgenden Wortlaut übersetzt worden ift:

An Unseren geliebten Sohn Antonius Fischer, Kardinal- priester der heiligen römischen Kirche, Erzbischof von^Köln.

Unser geliebter Sohn, Gruß und Apostolischen «Legen. Was Tu in Deinem Namen und namens Deiner ehrwürdiger, Brüder, der deutschen Bischöfe, die mit Dir die feierliche Kon- fcreiiz in Fulda abgehalten haben, über die gemeinschaftlichen Beratungen Uns berichtest, gereicht Uns zu großer Freude, be­sonders weil ersichtlich, daß bei Euren Besprechungen die brüder­liche Liebe gewaltet, und daß die Verschiedenheit der An,Men beim Beraten keineswegs die völlige Einmütigteit beim Beschliesten r er hindert hat. Wir freuen Uns, daß Ihr bezüglich der sozialen frage Vorsorge getroffen habt, um die Eifersucht und die ge­reizten Ltreitigkeilen unter den beiden Arten der Arbeiterverbande ;u beseitigen, und daß Ihr zu diesem Zwecke für beide Organt- latümcn gewisse allgemeine Vorschriften aufgestellt habt, die ste befolgen müssen, damit eine jede in ihrem Tätigkeitsbereiche Tort* fahre, zum wahren Nutzen der Arbeitgeber und der^Arbeiter, unter gleichzeitiger Förderung der Religion und des Ltaatswohles zu Wirten. Willkommen war Uns auch, daß Ihr, wie Tu mttteilst, zum Zwecke der Durchführung des Dekretes Quam singulan be- 'd)loiieu habet, durch einen gemeinsameii Hirtenbrief das Volk zu belehren und zu ermahnen, lvas im allgemeinen zu geschehen nat, damit die minder möglichst früh die h. Kommunion empfangen. Hierbei muß es den Christgläubigen zum Bewußtsein gelangen, dan c-? sich nicht so sehr handelt um den Gehorsam gegen ein vom römischen Papste gegebenes Gebot, als vielmehr um die Erfüllung einer Pflicht, die sich aus der Lehre des Evangeliums von selbst

gewählt werden können. (§ 137.)

10. Es soll den bestehenden Pensionskassen der Berufs^ verbände ermöglicht werden, auf ihren Wunsch ein? lieber» nähme dieser Kassen durch die Reichsversicherungsanstalt mit Zustimmung des Bundesrats herbeizuführen. «$ 363.

11. Der Leitsatz des Hauptausschusses über die Höhe der Beiträge hat im Entwurf offenbar nicht die richtige Auslegung gefunden. Der Hauvtausschuß hat den einmütigen Wunsch ge­habt, daß die dort aufgefüfrrten Sätze von 10 Prozent und 8 Prozent sich auf das durchschnittliche Einkommen, nicht auf das Mindesteinkommen beziehen sollten. Tic Beiträge sind deshalb entsprechend zu erhöhen, wodurch zugleich auch die Leistungen erhöht werden.

Die Beiträge sollen möglichst so abgestuft werden, daß sie

Ans Statt und Land.

Gießen, 31. Januar 1911.

Bahnprojett Gießen-Ärofdorf-Rodheim Bieber- Hohensolms-Gladenbach-Biedenkopf-Battenberg.

Von dem vorläufigen Eisenbahnkomitee für diese Bahn ist folgender Aufruf an die Bewohner des Biebertals usw. als Flugblatt verbreitet worden: Seid auf der Hut Bewohner des Biebertals und seiner Umgegend. Tie Lei­tung und der gesamte Verlaus der Versammlung in Hohen- solms hat es gezeigt: ganz hinter Eurem Rücken und ohne Berücksichtigung Eurer Interessen soll die Bahnbaufrage, welche für Rodheim und Umgebung eine Lebensfrage ist, gelöst werden. Es soll nur eine Verbindung mit Wetzlar hergestellt werden, während doch alle wirtschaftlichen und Lebensinteressen die gesamte Be­völkerung der Ortschaften des Biebertals, außerdem Hohen­solms, Erda, Königsberg, Franlcnbach, Crumbach, Kirch­ners, Fellingshausen usw. nach Gießen mit seinen Märkten und Kliniken Hinweisen. Noch ist nichts verloren, aber nur energisches Vorgehen aller kann uns bewahren vor der größten Schädigung. Alle anderen Tagesfragen und Kleinigkeiten des Lebens treten zurück, wenn cs gilt, die Zukunft zu sichern. Es ergeht deshalb an alle Männer jeden 'Ltandes der oringende ?Ruf: Auf nach Rodheim zur Beratung' Am Mittwoch, 1. Febr., nachm. 2i 2 Uhr, findet im Saale des Gastwirts Wilhelm Bender zu Rodheim a. d. B. eine Versammlung statt, in welcher die ersten entscheidcndeit Schritte in der so wich­tigen Bahnfrage beraten werden. *

** Gießener Konzertverein. Allen Musik­freunden bringt das verlockende Programm des am Sonntag bevorstehenden 2. Lrchestertonzertes auserwähltc Werke, die von ewigem Leben erfüllt sind. Unvergeßlich wird jedem

Gegeben zu Rom bei St. Peter am 31. Dezember 1910, im achten Jahre Unseres Pontifikates. Papst Pius X.

Nicht nur in der liberalen Presse, sondern auch in konservativen Zeitungen ist das Schreiben mit großem Un­mut ausgenommen worden. Warum, das ist aus folgenden Bemerkungen derKreuzztg." zu ersehen.

Hiernach kann wohl kein Zweifel mehr bestehen, daß der Papst die Absicht hat, einen K 0 nsl ik t mit d er preußischen Staatsverwaltung herbeizuführen. Am Montag den 16. Januar sagte der Minister von Trott zu Solz, er sehe in der Maßnahme, daß die k a t h 0 l i s ch e n Theologie­professoren den Antimoder nist eneid nicht zu schwören hätten, ent Anzeichen dafür, daß auch die katholische Kirche wünsche, das friedliche Neben­einanderwirken von Staat und Kirche niäjt ge­stört su sehen. Diese Annahme stützte sich offenbar auf die bem Minister von den deutschen kirchlichen Behörden gegebene Auslegung der Absichten der römischen Kurie. Tiese Auslegung wird vom Papste in dem Schreiben vom 31. Dezember ausdrücklich zurückgewiesen, und die Verösfentlichung des schreibens unmittelbar nach jener Rede des preußischen Kultusministers kann nur als eine feindlicheGegendemonstration angesehen werden Die Konsequenzen lassen sich zurzeit noch nicht überleben. Man wird abwarten müssen, ob die Theologieprofefsoren den Eid trotzdem verweigern und ob dann den jungen Klerikern der Bc such ihrer Vorlesungenwiderraten" wird. In diesem Falle wären die theologischen Fakultäten ihres Zweckes He­ra u b t und dem Untergange geweiht. Tatz die angcueUtai Pro­fessoren ober Staatsbeamten in ihrer Stellung selbstverständlich geschützt unb darin durch kirchliche Maßregelung nicht berührt werden, tut dabei nichts zur Sache. Aber auch rur die kirch- lichen Seminare ergeben sich aus dem Geietz vom 21. Mai 1886 Konsequenzen, da nach diesem Gesetze zur ÄnsteNung an kirchlichen Seminaren die wissenschaftliche Befähigung erforderlich ist an einer deutschen Staatsuniverfität in der Disziplin zu lehren, für die die Anstellung erfolgt. Alle Bemühungen des deutschen Klerus, im Frieden mit dem Staate u [eben und vom deutschen Geistesleben nicht ausgeschlossen zu werden, haben also beim Papst nicht das geringste Verständnis gefunden. Dem Staate sind feine Ent­schließungen durch das Gesetz vorgeschrieben, unb er wirb 'ie burch- fübren müssen, auch wenn dem religiösen Leben in Deutschland damit unberedjenbarer Schaden zugefügt wird.

DieKöln. Volksztg.", das rheinische Zentrumsblatt, sckieint von dem neuen Vorgehen des Papstes auch nicht gerade erbaut zu sein, denn es schreibt u. a.:

Was dieses Schreiben selbst anlangt, so wird es u. E. darauf ankommen, wie die Dinge sich tatsächlich gestalten werden. Das vermag niemand in diesem Augenblicke zu übersetzen. -Lic »fragen, um die es sich handelt, geben im übrigen nicht an erster Stelle die Zentrumspresse, sondern den deutschen Episkopat und, soweit rechttiche Grenzverhältnisse berührt werden, die Staatsregierung an. Wir warten das Ergebni der Erörterungen zwischen dem Episkopat un der Regierung, von denen wir ohne weiteres an nehmen,daß sieim Gei st eleidenschastsloserS ach [iebfeit geführt werden, in aller Ruhe ab unb und man cjeiuiun.i, Den Versuchen, die Behandlung kirchlicher An­gelegenheiten auf das polirische Gebiet tzinüberzm'pielcn, Vor­schub zu leisten. Wenn Tatsachen vorliegen, wird es für die Zen- trumsprefse noch immer Zeit sein, ein mehreres zu lagen. Ge­genüber den Ausführungen der Kreilzzeitung einstweilen nur die Bemerkung, daß die Folgerungen, welche sie aus dem päpstlichen Schreiben'zieht, nicht zutreffen. Tas Schreiben ist vom 31. De­zember 1910 datiert und ar. dem Tage gedruckt worden, an dem der preußische Kultusminister seine Erklärung im preußischen Ab- geordnetenbause abgegeben hat. Es kann asi'o das Schreiben nicht als eine feindliche Gegendemonstration aegen jene Rede des preußischen Kultusministers angesehen werben.

m HlÜllull UlVi ttlMten öuäW» SM SE

aus Abneigung gegen die katholische Religion hi die Welt hinaus-1 rufen, durch diesen Eid werde die Würde der Vernunft verletzt I .-Lrnrnbcitcn c

Kreise

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