Ausgabe 
3.4.1911 Erstes Blatt
 
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Httb Schlierbach vom iefctgen Bezirk Hartenrod^lkünfttg Nieder Lach' zu- und die Gemeinden Runzhausen mit Svrrth und Hol; Lausen b. ®(. abgetcilt, die dem Tienstbezirk Gladenbach abacicill werden. Tie Station Gladenbach wird Runzbausen mit Svrcth unb Holzhauscn b. Gl. neu erhalten und daiür die Gemeinde Herz- Hausen an Friedensdorf abgebcn Nach Friedensdorf wird die zurzeit in Biedenkopf befindliche Station des Futzgendarmen verlegt unter Zuteilung des Bezirks des in Biedenkopf ftahontcrtcn berittenen Gendarmen außer den Orten Eckelshausen und Kom­bach, die dem Tienstbezirk Biedenkops zugewtesen werden, den der berittene Gendarm erhält.

(RcricbtsfaaL

Das Urteil gegen den ^eugfeldwcbcl Müller Frankfurt a. M., 1. Avril. Tas Kriegsgericht der

*>l Division hatte am 9. Dezember vorigen Jahres,^ den Zeug- seldwebel Ernst Müller, der am 21. August m Hanau seine frühere Geliebte, Anna JNland erschoß zu sumzehn Jahren Zuchthaus verurteilt. Gegen dieses Urteil hatte der Ge- richtöherr Berufung eingelegt weil nur Totschlag, Nicht Mord angenommen worden war. Tas Kriegsgericht des 18. Armee­korps kam nach dreitägiger Verhandlung zu der Überzeugung, daß die Tat mit Ueberlcgung begangen worden iei und verurteilte den Angeklagten zum Tode und zur Entfernung aus dem Heere.

Bonn a Rh., t. April. Im Bonner Bankprozeß wurdeil beute sämtliche Angeklagten f r e i g c s P r o ch e n und die Kosten der Staatskasse auferlegt.

München, 2. Avril. Das oberbayerische Schwurgericht verurteilte in später Nachtstunde den Lithographen Irl- München und den Kaufmann D v l d - Stuttgart wegen Banknoten- fälsckung zu 8 bezw 12 Jahren Zuchthaus. Irl batte für Told gegen eine versprochene Belohnung von 100 000 Mk. etwa 1000 falsche 500 Milreisnotcn angesertigt und an Told nach Zürich geschickt, der sie durch eine Mittclperson nach Brasilien

schaffte Infolge Unterschlagung von Wertsendungen, die solche falschen Noten enthalten haben, die durch zwei Züricher Postbeamte verübt wurde, wurde der Schwindel entdeckt.

Arbeiterbewegung.

Hoi (Bavern>. 1. April. Eine "ark besuchte Tertilrrbeuer- versammlung beschloß gestern abend, die Arbeit am Montag nicht wieder aufzunehmeu. Infolgedessen roerben am 3 April etwa 5000 Textilarbeiter ausgesperrt.

vermischter.

Wie Gottvater um seinen Dank kam. Peter Rosegger erzählt den Lesern seines ..Heimgarten" folgendes Ge- schichtchen von Gottvater und Petrus:

Gottvater beklagte sick eines Tages darüber, daß die Veutc auf Erden, wenn fie sauren Wein haben, immer ausrufen:H e t r- gott, der Wein ist schlecht? Immer dieses Verbinden meines Namens mit schlechten Dingen, das ist ärgerlich!"

,,Dagegen wüßte ich schon einen Rat," antwortete Petrus, laß doch einmal einen recht guten Wein wachsen."

Du hast recht, Petrus, und das tue ich," sagte Gottvatetr. Daß «io doch auch Gelegenheit lfaben, meinen Namen mit guten Dingen zusammen zu nennen."

Hierauf ließ er ein ganz ausgezeichnetes Weiniabr los. Und dann schickte er Petrus hinab, um zu erfahren, was die Leute dazu sagten. t

Petrus blieb lange aus, unb als er endlich zumckkam, war er sehr mißmutig. , .. .

Nun, Petrus, was tagen ne zum neuen Wem?" fragte ihn Gottvater. Ä ,

Herr," antwortete Petrus,du hast fern Glück. Tu kannst machen was du willst, so werden sie dir doch nie die Ehre geben."

Was treiben sie denn?"

Ja," sprach Petrus,da zechen sie, schnalzen mit der Zunge unb sagen:Teufel, der Wein ist gut!"

Amtlicher Wetterbericht.

Lcffcntliche Wetterdienststelle Gießen.

Wetteraussichten in Hessen nm Dienstag dem 4 April 1911: Zunächst trüb, später aufheiternd, noch leichte Regenfälle, kühl.

Letzte Nachrichten.

Ein großer HafenarbeiteratiSstand in Mannheim.

Mannheim, 3. April. Hier sind 2000 Hafen­arbeiter in den Aus st and getreten.

X Hanau. 3. April Aus dem Braunkohlenberg­werk Gustav bei Tettingen wurde der Arbeiter Walter aus Seligenstadt von glühender Asche überschüttet unb schrecklich ver­brannt, daß er bald btnaiiT int Krankenhaus in Hanau starb.

Berlin, 3. April Tic Schwiegermutter des Reichskanzlers, Frau A g n e § v o n Pfeil, ist gestern im Mter von 64 Jahren hier gestorben.

Cetinfe, 3. April. Nach einer von der Grenze ein« getroffenen Meldung war gestern nachmittag Gewehr- und Geschüßfeuer von einem Kampf zwischen Auf­ständischen und den zur Unterstützung der Garnison in Tuz i aus Skutari heranmarschicrenden Truppen zu hören. Der Hauptkampf spielte sich zwischen Teschitfch und Plani- nitza ab, wo die Aufständischen Stellung bezogen hatten Es scheint, daß die Aufrührer zurnckgeschlagen worden sind, da ein Teil der aus Skutari kommenden Truppen bis Tuzi Vordringen konnte Sowohl die Aufständischen als auch die Truppen hatten große Verluste; die Höhe ist unbekannt.

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Verbringung von Tieren zur sofortigen Abschlachtung nach einer Schlachtstätte innerhalb derselben Gemarkung oder auch

Betr.. Wie oben.

An die Großh. Bürgermeistereien Ober« Hörgern, Eberstadt, Lang-Gönß, Holzheim, Gröningen, Dorf-Güll, Muschenheim mit Berger- und Neumuhle, Birklar, Bettenhavsen, Obbornhofen, Bellersheim, Lich mit Kolnhausen und Utphe mit Feldheim, an das Großh. Polizeikommisiariat Arnsburg und die Großh. Gendarmerie des Kreises.

Wir machen Sic auf vorstehende Bekanntmachung ganz be­sonders aufmerksam. Tie Großh. Bürgermeistereien wollen die erlassenen Anordnungen ortsüblich bekannt machen lassen und außerdem die Viehhändler, die in Ihren Gemeinden wohnen, 'christlich oder zu Protokoll noch besonders auf diese Vorschriften

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2077

'Petr.: Maßnahmen zur Abwehr und Unterdrückung der Maul- unb Klauenseuche.

Wegen Ausbruchs ber Maul- unb Klauenseuche bei dem Pächter Weder in Münzenberg Kreis Friedbergs muß ein Beobachtungs- gebir gebildet werden, das folgende Gemarkungen des KreisesGietzen umfaßt: Ober-Hörgen, Eberstadt, Lang-Göns, Holzheim, Grü- iting^n, Torf-Güll, Hof-Güll, Arnsburg, Muschenheim mit Berger- I und Neumühle, Birllar, Bettenhausen, Obbornhofen, Bellersheim, Lich mit Kolnhausen unb Utphe mit Feldheim.

A. Für das Beobachtungsgebiet wird bestimmt:

1. Tie Abhaltung von Viehmärkten (auch Pferdemärkten^ und Tierschauen ist verboten.

2. Ter Austrieb von Klauenvieh aus dem Beobachtungsgebiet auf auswärtige Viehmärkte ist verboten.

3. Innerhalb des Beobachtungsgebietes ist das Treiben von Klauenvieh ganz verboten.

Das Führen einzelner Ziere an der Leine unb bas Fahren von Tieren im Gespann ist gestattet.

Der Weidegang kann im Bebürsnissall vom Kreisamt unter Beobachtung strenger Sicherungs-Maßregeln gestattet werden.

4. Tie Ausfuhr von Klauenvieh zum Zwecke sofortiger Ab- schlachtung ist auf Grund besonderer Erlaubnis gestattet, deren Erteilung wir den Großh. Bürgermeistereien der genannten Orte übertragen. Diese Erlaubnis wird nur nach tierärztlicher Unter­suchung und auf Grund eines tierärztlichen Zeugnisses erteilt, welches nur 24 Stunden Gültigkeit Hal.

Ist durch das tierärztliche Zeugnis bescheinigt, daß keins der auszuführenden Tiere von ber Maul- unb Klauenseuche be­t'allen ist, so ist die Ausfuhr unter ber Bedingung gestattet, daß die Tiere zu Wagen ober auf Wegen transportiert werden, die

j von .Klauentieren auf seuchenfreien Gehöften nicht betreten werden: a) nach benachbarten Orten, d> nach in ber Nähe befindlichen Eisenbahnstationen behufs Weiterbeförderung nach Schlachtviebhofen ober Schlacht­häusern unb zwar im Fall al unb b), vorausgesetzt:

1. daßdie Polizeibehörde des Schlachtortes sich mit ber Zuführung ber Tiere vor­her einverstanden erklärt hat,

2. baß bie Tiere diesen Anstalten direkt mittels ber Eisen bahn ober doch von ber Ablabestation mittels Wagen zugeführt werben. Durch vorgängige Vereinbarung mit ber Eisenbahnverwaltung oder burdi unmittelbare poli zeiliche Begleitung ist dafür Sorge zu tragen, baß eine Berührung mit anderem Klauenvieh aus dem Transport nicht stattsinden kann.

Bekanntmachung.

B e tr.: Auftreten der Maul- und .Klauenseuche.

Wegen der Ausbreitung der Maul unb Klauenseuche hat Großh. Ministerium des Innern angeordnet, daß die Pferde- Märkte und Veranstaltungen, wie Pferdeschauen, Stutenkörungeit usw. bis auf weiteres verboten sind.

Gießen, den 31. Mär', 1911.

Großherzogliches Kreis amt Gießen. >

I. V.: LangerNtzss.

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Peter Kronenberg

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den mit hohen Strafen geahndet, unb zwar,^wenn sie begangen werden, auf Grund des § 328 Str. G -B sängnis.

Gießen, den 31. März 1911.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. Usinger.

nach anderen Orten innerhalb des Beobachtungsgebietes ist zur vorherigen Untersuchung des Bestandes auch ber zustänbige Fleisch- beschaucr an Stelle eines Tierarztes, und zwar bei ber Ausfuhr aus einer Gemarkung der für diese zustänbige Fleischbeschauer er­mächtigt. In diesem Falle hat ber Fleischbeschauer für die Unter­suchung eines Bestandes dieselbe Gebühr zu beziehen, wie für die gesamte Beschau eines Stückes Großvieh.

5. Die Ausfuhr von Zuchttieren ans einem Beobachtungs­gebiet zum Zweck ihrer Einstellung in ein Gehöft außerhalb des Beobachtungsgebietes ist verboten und kann auch nicht gestattet werden.

Tie Verbringung von Zuchttieren aus einem Bestand des Beobachtungsgebietes in einen anderen Bestand innerhalb der­selben Gemcnckung oder in eine andere Gemarkung innerhalb des Beobachtungsgebietes kann von dem Kreisamt ausnahmsweise ge­stattet werden Tie Genehmigung hierzu ist jedoch stets nur von Fall zu Fall und nur unter der Bedingung zu erteilen, daß der Bestand, aus dem bie Ausfuhr ftattfinbet, unmittelbar vor dieser aus seine Unverdächtigkeit untersucht wird l Ziffer 4>. Auch diese Untersuchung kann durch den zuständigen Fleischbeschauer erfolgen, wenn die Tiere innerhalb derselben Gemarkung verbleiben.

,6. Tie Sammelmolkereien dürfen Magermilch, Buttermilch und Molken nur in abgekochtem Zustand abgeben. Tem Abkochen gleichzuachten ist eine 1 jtünbige Erhitzung auf 90° C. Tie zum Transport ber Milch benutzten Gefäße müssen vor ihrer Ent­fernung aus der Molkerei innen unb außen mit heißer Sodalaugc gründlich gereinigt werden

B. Ter Hausierhandel mit Geflügel ist im Sperr- und Be­obachtungsgebiet verboten.

C. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen wer-

Zur

Konfirmation

in Steins Saalbau hl taMlnng Tages-Ordnung:

1. Die Verlegung der städt. Acmter in die alte Klinik als zukünftigem Rathaus

2. Verschiedenes.

Wir laden hiermit alle Einwohner unserer Stadt zu der Versammlung freundlichst ein und rechnen auf zahlreiche Beteiligung.

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