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27.1.1911 Drittes Blatt
 
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Freitag, 27. Januar 1911

161. Jahrgang

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sie hat ihn nicht veranlagt, den Weg zu Verlagen, den er Anfang an für Len richtigen hieU. Was ist nun geschehen,

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Nr. 23

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daß man heute sogen könnte:

man weiß, was die Mehrheit will.

Diese Erörterungen haben höchstens zu dem Schlüsse geführt der sa auch durch die Erörterungen in diesem Hause im letzten Frühjahr zum Ausdruck gekommen ist, daß es an der Zeit sei, an eine erneute Prüfung dieser Frage heranzutreNm. Auch die P r e s s e e r ö r t c r u n g e n , die sich an den inzwncken veröffentlichten Entwurf geknüpft haben, haben eigentlich die Sach­lage nickt geklärt sondern sie haben sie kompliziert, indem sie die Reihe der möglichen Lösungen durch eine Arlzahl neuer V or- schlüge noch vermehrt haben. Das ist auch nicht verwunderlich denn

die Frage ist sehr verwickelt und überaus schwer zu lösen.

ES handelt sich nicht bloß darum, waS die Elsaß-Lothringer wün­schen, und was man etwa im Interesse Elsaß.LothringenS tun könnte, sondern die Erfüllung der Wünsche Elsaß-Lothringens greift unter allen Umständen auch ein in d i e Struktur des Reichs und in die innere Politik des Reichs. Sie greift ein in Lebensfragen des deutschen Volkes Weiter birgt die Lösung noch eine Reihe von Schwierigkeiten staatsrechtlicher Natur in sich, die sich aus dem wunderbaren Ver­hältnis ergeben, in dem die Reichslande als gemeinsamer Besitz sämtlicher fl'Zitglieber eines Bundesstaates stehen. Schwierigkeiten die nicht bloß technischer Natur sind, sondern die auch hinüber­greifen auf die innere Politik des Reiches. Niemand hat diese Schwierigkeiten von vornherein klarer gesehen upb klarer gezeichnet als

Fürst Bismarck.

Als er hier im Hause den Gesetzentwurf über die Einverleibung Elsaß-Lothringens vertrat hat er über diese Schwierigkeiten sich dahin ausgesprochen, daß die Verhältnisse nicht normal sind, und daß cd die Aufgabe des Deutschen Reiches ist, normale Ver­hältnisse erst zu schaffen. Man könne behaupten, daß wohl kaum jemals das erobernde Land die Absicht gehabt hat, den gewonnenen Landesteilen Gleichberechtigung zu gewähren. Fürst Bismarck war sich der staatsrechtlichen Schwierigkeiten von vorn, herein klar, die sich daraus ergeben, daß das eroberte Gebiet kein Bundesstaat werden kann, weil es sich im gemeinsamen

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staatsrechtlichen Besitz aller jener Staaten befindet, die Bundesstaat ausmachen. Er führte später auZ, daß es sich darum handle,

den Elsaß Lothringern eine Tür zu öffnen, durch die sie Zugang zum Deutschen Reich finden können.

Solcher Türen gebe es zwei: die eine ist die Einv

um 1 Uhr 20 Min.

Die Verfassung Glfafj-Lothringens.

Erste Lesung der Gesetzentwürfe über Verfassung Elsaß-Lothringens und für Wahhen zur Zweiten Kammer des Landtages Elsaß-Lothringen.

Staatssekretär Dr. Delbrück:

Rebaftton, öruebttton enfc Druckerei' Sckut- ftrafee 1. Expedition and Verlag. 6L Rebafttorue^ 112. TeU-Adr^ AuzetgerDtetze»

G'rchn.

evovbnelen^erlmmnlm nmähigen Vcrloiull»dn kommcndcu sdinlbbtr tziehcn von den Jadm iitfe gezogen worden:

mb. Deutscher Reichstag.

fl5. Sitzung, Donnerstag, den 26. Januar, 1 Uhr.

Am Tische des BuiHesrats: von Bethmann-Holl- toeg, Delbrück, Mandel, Zorn von Bulach, Wahn- schasse. HauS und Tribünen sind nur mäßig besetzt.

Präs. Graf Schwerin-Löwitz eröffnet die Sitzung

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hätte Elsaß nicht genommen, um früher geschehenes Unrecht wieder gut zu machen, sondern ausschließlich, um

ein Bollwerk zum Schutze der Grenze zu haben. Aus diesen Gesichtspunkten heraus entwickelten sich die gesetzgeberischen Maßnahmen, die im Laufe der nächsten Jahre aus der Initiative des Fürsten Bismarck hervorgegangen, sind. Die Elsaß-Lothringer gewinnen auf diese Weise die wirtschaft- lidje und soziale Freizügigkeit des geeinten Deutschen Reiches.

Die Elsaß-Lothringer erhalten das Recht zum Reichstage zu wählen und so cn den Geschicken ihres engeren und ihres neuen Vaterlandes teilzunehmen. Daran schließt sich die Rekonstruk- tion der Selbstverwaltungsorgane des Landes in der Gemeinde, in der Kreis, und in der Bezirksgestaltung zum Teil in Erweitc- rung und in Anlehnung an die deutsche Kommunalselbstverwal­tung. An die Spitze des Landes wird ein Oberpräsident gestellt, der die Verwaltung unter der Aufsicht und unter der Verantwortung be5 Reichskanzlers führt. Tie gesetzgebende Ge- walt wird, bis die Verfassung voll zur Einführung gelangt, aus- geübt durch den Kaiser und den Bundesrat, ferner tritt noch hinzu der Reichstag. Es wird daneben den Kreis- und Bezirksräten der Landesausschuß gebildet, eine Selbsiverwaltungskörperschaft, die die Regierung zunächst bei der Verwaltung beraten soll. Wenn man sich dieses so geschaffene Bild ansieht, so gleicht es, äußerlich betrachtet, dem Zustande, in dem sich

etwa eine preußische Provinz zum preußischen Staate befindet, aber doch mit einer besonderen Eigenheit. Nämlich daß der Reichstag sich mit Aufgaben befaßt, die sonst speziell der Laudesgesetzgebung anheim gestellt sind. Diesen Mangel des bestehenden Zustandes hat man wohl erkannt. Aus diesem Grunde war der Zustand, wonach auch die Landesgesetz­gebung in Elsaß-Lothringen lediglich bei den Organen des Reiches lag, auf die Dauer unhaltbar. Es folgt bann der weitere Schritt, daß die der Landesgesetzgebung vorbebaltcnen Materien in den einzelnen Bundesstaaten auch in Elsaß-Lothringen unter der Zu­stimmung des Kaisers, des Bundesrats und des Landesausschusteö geregelt werden können. Rian geht aber noch weiter und setzt an die Stelle des Oberpräsidenten einen Statthalter, der ein­mal die Funktionen des Reichskanzlers hat als" verantwortlicher Minister für Elsaß-Lothringen, der aber auch die Funktionen des Lberpräsidenten ausülst, aber auch als Vertreter des Kaisers ge­wisse landesherrliche Befugnisse hat. Das ist also jetzt folgendes: Der Souverän i st der Kaiser. An der Spitze der Ver- waltung steht der Landesdirektor, der ein Statthalter ist, als verantwortlicher Minister und gleichzeitiger Vertreter der Staatsverwaltung. Er wird wiederum vertreten von einem Staatssekretär, und unter diesem steht als höchste Landes-

: behörde ein Ministerinm, in dem der S t a a t s s e k r e t a r ein Ressort übernimmt. Die gesetzgebende Gewalt wird, soweit es sich um Gegenstände bandelt, die der Reichsgesetzgebung l Vorbehalten sind, wie überall durch den Bundesrat und den : Reichstag ausgeübt, soweit es sich um Materien der L a n d e s- I gesetzgebung handelt,

durch den Kaiser, den BuudeSrat und den Landesausschuß.

Giehener Anzeiger

General-Anzeiger für Gderhchen

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geworden sind, wie es notwendig wäre. Wenn man diese A-rage beantworten will, ist es unumgänglich nötig, noch einmal in die Vergangenheit zurückznblicken. Als Elsaß-Lothringen nach 200jähriger Zugehörigkeit zu Frankreich wieder mit dem Deut­schen Reich bereinigt wurde, war es noch deutschesLand oder wenigstens überwiegend deutsches Land. .

Wenn man die Bedeutung dieser Feststellung aus ihr rrch- tiges Maß zurückführen will, darf man eines aber nicht ver- geüen. Als Elsaß-Lothringen seinerzeit vom Deutschen Reich abgetrennt wurde, besand sich dieses im Zustande des größten politischen Niederganges und der größten politischen Zerripen- beit. Wenn die Elsaß-Lothringer sich trotzdem innerhalb des ersten Jahrhunderts ihres Deutschtums nach Kräften gewehrt haben, so standen sie doch vom Tage der Abtrennung an

abseits von der deutschen Entwicklung.

Sie hatten keinen Anteil an der Entwicklung, die mit Friedrich dem Großen einsetzte und über die Befreiungskriege zur poli­tischen Einigung Deutschlands geführt hat. Sie hatten auch keinen Anteil an der Epoche deutschen Geisteslebens, die man am beiten bezeichnet mit den Worten Kant, Schiller und Goethe,,auf deren Schultern die Generation stand, die uns die politische Eini­gung gebracht hat. Elsaß-Lothringen hat auch nicht teilgenommen an der wirtschaftlichen Entwicklung des deutschen Vaterlandes, die mit ihrem Drang nach wirtschaftspolitischer Einheit auch ein wesentlicher Faktor für die politische Einigung war. Aus der anderen Seite haben die Elsaß-Lothringer in Frankreich zum erstenmal kennen gelernt, was es bedeutet, einem großen, einheitlich regierten und mächtigen Staat anzugehören. Sie haben die Möglichkeit bekommen und schätzen gelernt, sich

staatsbürgerlich im weitesten Umfange zu betätigen.

Die Söhne des Landes haben sich in der Verwaltung und Re­gierung und in den Leeren des ersten Kaiserreiches hervorgetan und ausgezeichnet. Noch heute ist Elsaß mit den Standbildern dieser .Helden des Landes geschmückt. Die Elsaß-Lothringer haben oor allem in hohem Maße Vorteil gezogen aus dem wirt- schastlichen und industriellen Auffchwung Frankreichs, der mit der Politik des ersten Kaiserreiches einsetzte. So ist es gekommen, daß vor allem i n ben oberen Schichten der Bevölkerung franzo|i,che Gewohnheiten, französische Literatur und französische Ueberlieferungen festen tfuß gefaßt haben. Das ist heute noch der Gegenstand ernster und nach­haltiger Sorge. Wenn man sich das alles vergegenwärtigt, so wird man zwar sagen können: das Land war damals noch deutsch, aber es war heimisch geworden in einem anderen Staat. Man muß sich weiter vor Augen halten, daß die Elsaß-Lothringer die Freiheiten, die ihnen Fürst Bismarck in einem gewißen Enthusiasmus in den Schoß warf, zunächst wesentlich dazu benutzten, ihren flammenden Protest gegen die über ihre Köpfe hinweg erfolgte Vereinigung mit dem Deutschen Reiche Ausdruck zu geben. Diese Prote-ibewegung hat dem Fürsten Bismarck manche schwere Stunde bereitet. Aber r.» Ani ihn nirf't veranlaßt, den Wea zu verlassen, den er von

leibung des Landes in ein oder mehrere Bun- besstaaten; dann wurden die einverleibten Gebiete als Be. standteile des Deutschen Reiches gelten ober es gibt bie Mög­lichkeit ber Einverleibung als unmittelbares R e i ch 8 I a n b. Ferner erklärte er, wenn von einer Einver- leibung bie Rede ist. so habe man immer nur die u n g e. teilte Einverleibung in den preußischen Staat im Auge. Diese könne er aber nicht empfehlen, er fei von vornherein für die Institution des ReichslandeS. Da er die großen politischen Schwierigkeiten kenne, wolle er nicht noch auch

die dynastische Frage

hinzufügen. Ferner erklärte er, er halte es für wahrscheinlich, daß die Elsäsier lieber Deutsche als Preußen werden wollen. Er sei der Meinung, daß die Elsaß-Lothringer als Deutsche sich an eine deutsche Eigentümlichkeit gewöhnt haben würden, die des Partikularismus. Diesen müße man pflegen, um über ihn zu einer Verschmelzung des Deutschen Reiches au gelangen. Fürst Bismarck hat wiederholt erklärt, er

Di,flltfitnei $amlltenbiatter* ««de» dem »Anzeiger* rtermaJ wöchentlich betgelegt bat Kretsblrt fib de» Kreti Gießen- zweimal wöchentlich. Df ^Laudwlrtfchastltche» Lett» -rage»- ajchrine» m»naUich zweuuat.

Seit bieser Zustanb rechtens geworden ist, sind einige Jahrzehnte ins Land gegangen. Wenn die Elsaß-Lothringer jetzt kommen und mit Wünschen auf eine Abänderung dieses Zustandes hervor­treten, werden sie sich an und für sich auf den Fürsten Bismarck berufen können, der seinerzeit gesagt hat, man solle den Dingen ihren Lauf lassen, bis die E l s a ß - L o t h r i n g cr selber sagen, wie sie ihre Stellung zum Deutschen Reich gestaltet sehen wollen. Wenn man auf die Wünsche in dieser Beziehung eingehen will, wird man zweifellos fragen müßen, inwieweit der Drnck gewichen ist, der früher auf dem Reichslande lag, und ob die Elsaß-Lothringer jcüt in dem Maße mündig

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Die Frage, wie die staatsrechtliche Stellung Elsaß-Loihrin- fleuß zum Reich, die Verwaltung und die Regierung des Landes selbst weiter auszugestalten fei, hat uns feit ben Tagen ber Ein- Verleihung von Elsaß-Lothringen oft beschäftigt unb wirb un5 heute voraussichtlich nicht zum letzten Mal beschäftigen. Der jetzt bestehenbe Recktszustanb hat sich in verhältnismässig kurzer Zeit innerhalb bc8 ersten Jahrzehnts herausgebilbet unb ist das Er­gebnis einer Reih- von Gesetzen unb Verordnungen, die sich in rascher Folge aneinanberreihten unb in ber Verfassung von 1879 ihren Schlußpunkt gefunden haben. Die Konzessionen, die man damals dem Reichslande gemacht hat, erscheinen nicht gering, wenn man die

unklaren und unsicheren politischen Berhältnisse

in Betracht zieht, unter deren Herrschaft sie ergangen sind, und doch ist niemand der Ansicht gewesen, daß der damals g* fdjaffenc Rechtszustand ein ewiger bleiben wird. Es ist also an sich nicht zu verwundern, wenn im Laufe der Zeit die Elsässer wiederholt daran erinnert haben, daß man dieses Provisorium in der Richtung einer allmählichen Entwick­lung zum Definitivum einer R-vllion unterziehen möge. Tie reichsländische Regierung hat nicht aufgehört, or"

daß es sich hier um die Weiterbehandlung einer für die Zukunft des ReickSlanbeS wie des Reicks selbst wichtigen Frage handele, deren Erledigung man nicht weiter Hinausschiehen könne. Ter Landesausschuß von Elsaß-Lothringen hat wiederholt seine Wünsche zum Ausdruck gebracht. Die politische Presse aller Par­teien hat sich dieser Frage zugewandt. Auch in diesem Hause ist sie wiederholt, zuletzt im vorigen Frühjahr, behandelt worden. Anläßlich des jetzigen Entwurfs ist eine ganze Epezialliteratur über die elsässische Frage entstanden, die in erster Linie auf reickSländifckem Boden selbst erwachsen ist, und insofern nickt bei Seite gelaßen werden darf, wenn man der elsässischen Frage Gerecht werden will, weil sie, man mag mit den Scklußergebnissen der einzelnen Sckrifist.ller übercinftimmen ober nicht, zweifellos für sich bas Serbien« in Anspruch nehmen kann, baß sie durch bie Hereinziehuna historischer unb kulturgeschichtlicher .Momente bie Frage auf eine breitere Grunblage gestellt hat. Trotzdem haben alle Schriftsteller bisher die Frage nicht soweit geklart,

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der Protest im Lande und hier in diesem Hause zum AnSbruch kam? Sehr viel! Wenn man die Reden vergleicht, die die

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vor 20, 30 Jahren hier gehalten haben, mit ben Reden, die im letzten Jahre von den elsatz-lothringiscken Vertretern im Reichs­tage gehört wurden,, dann wird mait daS begreifen. Sie haben im vergangenen Jahre ausdrücklick erklärt, daß die Gl faß-loth­ringer nur berechtigt feien, eine Vcclicsterung ihrer Verhältnisse zu verlangen, wenn sie die Bürgsckfaft bieten, treue Staatsbürger des Deutschen Reiches zu fein. A n Stelle des P r v t e st e e ist also ein Zustand getreten, der sich

auf dem Boden der bcftchcnbcn Ordnung befindet. Wenn man nun vielleicht einwenden wirb, daß der eine ober andere Redner im vergangenen Jahre aus politischen Er- Wägungen heraus so gesprochen hat, so kann ich erklären, daß das. was damals gesagt würbe, auch dem entspricht, tvas Kenner des Landes behaupten. Das ist unö wiederholt als zu­treffend versichert worden. Wenn Sie sich die Mühe nehinen, unb ich empfehle das allen, denen die Sacke,am Herzen liegt, sich etwas eingehend mit ber Literatur zu beschäftigen, bie sich mit ber elsaß-lothringischen Frage befaßt, unb zwar vom elsaß- lcthringischen Standpunkte aus, dann werden Sie zu dem Ergeb­nis kommeii, daß ich recht habe, daß das Reichslanb in der Majorität feiner Bevölkerung auf dem Boden des hefte hendeii Zustaiides steht.

Man verhandelt jetzt nicht mehr die Frage vom politischen und ckauvinistischen Standpunkt aus. fondern mehr vom wißen- sckaftlichen und rein sackl'cken. Immer mehr steigt die Vor­stellung, nicht nur, daß sich Elsaß-Lothringen mit dem augenblick­lichen Zustande abgefunden hat und sich weiter abfinden muß. sondern daß auch die Verbindung mit dem Deutschen Reiche immer enger werden in u ß. Voraussetzung ist daß wir die Politik, die auf eine

allmähliche Verschmelzung

mit dem Reiche hinausläuft, konsequent und ohne Wanken fortsctzcn. Wir stehen zweifellos vor einer Aufgabe, die nicht in kurzer Frist g c l 0 st werden kann, und die nur zu ihrem wirklichen Ziehe gerührt werden kann, wenn sie mit kühlem Kopf und klarem Blick, mit ruhiger, aber fetter Hand verfolgt wird. Wenn meine Darstellungen richtig sind, i.ann hätten die verbündeten Regierungen ihre'Pflicht versäumt, wenn, sie nicht der Prüfung der Frage näher getreten wären, ob und wie weit man den c*'au* lothringischen Wünschen auf eine Aenderung ihrer jetzigen Ver- sassung entfvrecken könne. Die verbündeten Regierungen Itnb zu dem Entschluß gekommen, baß bie Frage in einem ge­wiss e n R a h IN e n g e l ö st w c r b e n m u ß. Die Wunsche bet Elsaß-Lothringer haben sick nun oft gcanbert unb gesteigert. Zu Anfang wünschte man zunächst bie

Ausgestaltung bc8 Landcsausschusscs zum Parlament, die grunbsätzlicke Ausschaltung des Reichstags in allen ÖanbeSf ragen. Daran knüpften nch wertere Wünfckc auch in bezug auf baS Wahl re ckt. Dann wünschte man eine Ausschaltung bes BuudeSratS. UeVer: dte Ausschaltung bes Bunbesrats hinweg hat man es für zweck- mäßig gehalten, auch eine andere Organisation an der Spitz! bc-5 Landes zu wünschen. Man ist so weit gegangen, die Auto­nomie zu verlangen. Man verlangte im

BundeSrat ein Stimmrecht, entweder unbeschränkt ober auf innere Fragen beS Landes he- schränkt. e

Diese Fragen will ick nun von unten nach oben gewissermaßen erörtern. WaS zunächst den Landesaussckuß anbetrifft fo rounfcüen bie Elsässer, daß auf dem Gebiete der Landesgefehgehung dir Möglichkeit einer

Einwirkung des Reichstages, bie nun besteht, aber feit langer Zeit nicht auSgeübt wird, auf - hört. Die verbündeten Regierungen halten diesen Wun,ch für benrünbet, ba bc5 Eingreifen bes Reichstages in d" Landes- qesetzaehung wenig geeignet erscheint Ferner wünschen die Elsässer eine vollständige Ausgestaltung be« LandeSausschusses. Auch bieser Wunsck kann erfüllt werben. Der Landesaussckuß. Hat alle Prägorativen eines Parlaments unb es besteht kein Bedenken, diese ihm noch ausdrück­lich zuzugesteben. Allein man darf dabei Nicht bloß bas Jnterepe des Landes im Auge haben, sondern muß auch die allgemein poli­tischen Verhältniße berücksichtigen. Das gilt besonders für bie Frage des Wahlrechts. Man muß den Landesausschuß dadurch, batz man bem Lanbe

ein neucS Wahlrecht

gibt, reformieren. Die Form eines Kommunallanbtages für den Landesaussckuß kann uns nicht als zweckmäßig erscheinen Em derartiges Parlament verfällt stets ber Gefahr einer örtlichen -re. schränkung, ich möchte fagen ohne jemanden beleidigen zu wollen einer Oberbürgermeisterpolitik. Gin folckeS Parlament einer Bevölkerung, die nicht in Bare $c

fdiieben ist. ist eigentlich eine Unmöglichkeit Ein solches Paria,- ment ist auch für bie Regierung kaum zu leiten. Dazu kommt, daß innerhalb der wahlberechtigten Korporationen sich gewißermaßen em

erbliches Mandat

entwickelt. Die toahlberechtigten Korporationen wählen die ältesten und angesehensten Mitglieder, unb wenn einer batipn stirbt so folgt der nächste Anwärter. Es liegt auf ber Hanb, baß m einem solchen Parlament ein Lanb in wirtschaftlicher unb politischer Be­ziehung nickt regiert werben kann. Aber auch beshalb wäre e.» für bie deutsche Politik ungeeignet, weil es in erster 2tnie bie- ienigen Elemente des Landes in sick zusammenfaßt, bie beute nock Dräger ber französiscken Trabition finb unb bereu politischer Ein­fluß nicht gestärkt, sondern gebrochen werden muß. Der Laubes- ausschuß in seiner setzigeu Form ist also nickt baS Ideal eine» Parlaments. Nun behauptet man, bie einzig richtige Losung wäre die Gewährung eines nach Besitz, Bildung und Ein­kommen ahge stuften Parlaments DaS mag anderwärts richtig fein, für Elsaß-Lothringen stimmt es aber nicht. Denn es widerspricht der historifcken Entwicklung unb würde wieder jene Kreise des Laude? starken, bereu politischer Einfluß uns bei unserer politischen Arbeit ent- gegentoirft. (Abg. Sebebour: Gerabe wie m Preußen!) So bleibt eigentlich nur ein allgemeines unb ' direktes Wahlrecht, bas man ben befonberen Verhältnissen bes

Landes anzupaßeu versuchen muß.

Wir müßen au bas hislorrsck geworbene anfnupfen. . Daher war cs notwendig, daß man bie kommunalen Vertretungen t bei ber Wahl zum LanbeSciuSsckuß nickt ausscheibet unb die- . jenigen Wähler lediglich direkt wählen läßt, die direkt zu diesen , kommunalen Körperschaften zu wählen haben. In bem [ elsässischen Gemeinbewahlrecht

zu 20(0 g U 100Ü g u 500 g u 200 g zu MM