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26.1.1911 Drittes Blatt
 
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Donnerstag, 26. Januar911

161. Jahrgang

JtotflftenOrttd «r* Verlag Wi v«abNche» Unteetfitdte Buch- «n> brembruckeret.

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Giehener Anzeiger

Seneral-Anzeiger für OderWen

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ES wird also der Kommissionsbeschluß über das Fortbestehen des Umsatz st empelzuschlay es u m 30. I u n i 1914 bestätiqt.dagegendreruck-

den 1. Januar 1911 beschränkt. Der Antrag Savigny wird gegen wenige Stimmen abgelehnt. Ueber einen Antrag Cuno aus Streichung des § 51 a, wonach Veräußerungsgescbaste, die am 1. Januar 1911 zwar noch nicht grundbuchlich einge­tragen, aber bereits bei der Behörde eingerercht waren, steuer- frei bleiben sollen, kommt cs zu einem Hammelsprung, der die Annahme des Antrages Cuno mit 139 gegen 86 Stimmen ergibt. In der Gesamtabstimmung stimmen gegen die so ge­kälteten Paragraphen nur die Sozialdemokraten und der Avg.

bis zum 30. Juni 1914 u c ]t a r t q i , oageycn »k mu.. wirkende Kraft d e s ZuwachssteucrgesctzeS auf

mung, während ein Antrag Dr. Weber (Natl.) die licbergangs- srist nur bis zum 30. Juni 1912 laufen lasten will.

Aba. Dr. Südekum (Soz.):

Wir können uns den Anträgen des Abg. Cuno anfchließen sie eine Verbesserung der Vorlage bedeuten.

Aba. Cuno (23t).):

Wenn der Antrag Weber angenommen wrrd, dann brauchen

und zwar

Nur ft im-

mb. Deutscher Reichstag.

114. Sitzung, Mittwoch, den 25. Januar.

Am Tische des Bundesrats: Wermuth, Kühn. Präs. Gras Schwerin eröffnet die Sitzung um 1 Uhr 15 Min.

Das Zuwadisffeuergefetz.

Siebenter Tag.

Rückwirkende Kraft und Umiatzftempefzufchfag.

Nach § 51 erstreckt sich die Steuerpflicht auch auf Nechtsvor- pänge, die nach dem 11. April 1910, also vom Tage der Ein- bringungdesGesetzesimReichStagan, stattgefundcn

wir keine Uebergangsbestimmungen.

Abg. Dr. v. Savigust (Zentr.)' .

will für kleine Grundstücke im Werte von 30 000 Mk bei be- bauten und 10 000 Ml. bei unbebauten die rückwirkende Kraft ganz ausschließen. Er begründet Liesen Antrag im Hinblick auf die kleinen Winzer.

Schatzsekretär Wermuth ersucht, auch diesen Antrag abzu- lehnen. Dieses eine Vierteljahr wird den Winzern nicht viel nützen.

Es wird abgestimmt.

Das vom Abg. Dr. Weber angebotene Kompromiß wird angenommen.

das Gesetz erst mit Wirkung vom 1. Januar 1911 in Kraft treten

Abg. Dr. Jaeger (Zentr.):

Um unser Entgegenkommen zu zeigen, stellen wir uns auf den eben präzisierten Standvunkt des Vorredners und ziehen alle anderslautenden Anträge zurück. (Beifall.)

Abg. Cuno (Vp.):

Dadurch hat sich die Situation sehr geklärt. Der Redner begründet seine Anträge.

Abg. Binder (Soz.):

Wir wollen nur Garantien haben, daß die Veteranen etwa? aus dem Ertrag der Wcrtzuwachssteuer bekommen, auf die Form kommt es uns nicht an. Es darf aber nicht so gehen wie mit der Witwen, und Waisenversorgung. Den Termin 1. Januar 1911 nehmen wir an.

Abg. Dr. Arendt (Rp.):

Die Abänderungsanträge enthalten zum Teil wesentliche Verbesterungen. Die Ausnahmebestimmung des § 51 sollte aus- gedehnt werden bis zum 1. April 1911, dem voraussichtlichen Anfangstermin des Gesetzes. Einen dahingehenden Antrag bringe ich nicht ein, hoffe aber, daß in der dritten Lesung das geändert wird. Der Anfangstermin sollte der 12. April 1910 bleiben.

Abg. Erzbcrgcr (Zentr.):

Die Steuer soll doch vom Wertzuwachs erhoben werden und nicht von einem im Werte gleichbleibenden gebundenen Besitz. Bei uns ist der Grundbesitz nicht soviel wert wie in Berlin; da würde man sehr gern Zuwachssteuer zahlen, wenn man die Ländereien nach Berlin tragen könnte.

Schahsekretär Wermuth nimmt den preußischen Justizkom- mistar gegen die Angriffe des Abg. Cuno wegen seiner Acußerungcn in der Kommission in Schutz.

Das Zentrum hat weiter beantragt, daß die Abgabe nicht in dreißigjährigen Abständen von Proz. im voraus zu zahlen ist, wie es der Kommissionsbeschluß vorsteht, sondern in jährlichen Teilbeträgen von 7* Proz. des Wertes.

Reichsschatzsekcetär Wermuth:

Die finanziellen Konsequenzen dieses Antrages lassen sich noch nickt übersehen; soweit es überhaupt möglich ist, werde ich bis zur dritten Lesung Berechnungen anstellen lassen und behalte mir danach meine Stellung dazu vor.

Abg. Cuno (Vp.):

Es ist sehr interestant, daß man die bei der Finanzresorm aeschaffenenBcsitzsteucrn jetzt allmählick abbaut. Benn gebundenen Besitz fängt man an imd setzt die Abgabe um die Hälfte herunter.

Wieder ein großer Ruckzug des Zentrums!

Das muß öffentlich einmal festgelegt werdenI (Sehr richtigI links.) Auffällig war es, daß in der Kommisswn der Vertreter des preußischen Justizministeriums einen Unter,chied zwischen Den preußischen Prinzen und den anderen Standesherren konstruierte. Er handelte allein

im Jntereste der preußischen Krone

und wollte die anderen Standesherren vor den Kopf stoßen. Das preußische Justizministerium ist doch aber für die Geiamtheit da und nicht für die preußischen Prinzen. Insoweit tue Ertrage vom Grundbesitz zur Apanagierung der Prinzen dienen sollen, könnte man wohl für Steuerfreiheit sein, aber darüber hinaus nicht.

Abg. Binder (Soz.)

weist auf eine Petition der Standesherren hin, die eine gletd>- mäßige Behandlung der mediatisierten und depossedierten Standes- Herren fordert. Recht auffällig war der Umfall des Dr. Weber.

Abg. Erzbergcr (Zentr.):

Die Vorwürfe des Abg. Cuno verstehe ich nicht. Unser An­trag ist durchaus gerechifertigt. Durck ihn wird der gebiindene Besitz weit stärker belastet ak der seit Jahrhunderten in den Familien befindliche mobile Besitz. Dazu wird der Kreis der Steuerpflichtigen auf die Prinzen und Standesherren erweitert. Unser Antrag ist also eine erhebliche Verbesserung.

Neicbsfcbcitzsekretör Wermuth:

In den Paragraphen, die jetzt zur Beratung stehen, liegt der An gelpu n kt des ganzen Gesetzes. Ick habe mir schon erlaubt, meine ganze Etatrede auf diesen Punkt zuzuspitzen. Der Bedarf, welcher durch die Zuwachssteuer gedeckt werden soll, steht im Etat. Es handelt sich nicht nur um die Veteranen, sondern auch nm die Heeresvorlage. Von der Finanzierung des nächstjährigen Etats hängt unsere Wehrfähigkeit ab, und wenn das deutsche Volk es als etwas Selbstverständliches betrachtet, daß wir die Mittel für diesen Zweck zur Hand haben, so verlohnt e? sich wohl, diesen Bedarf besonders hervorzuheben. Er ist wichtiger als der für die Veteranen, denn

er betrifft unsere Zukunft,

die wir gegenüber den Pflichten, die die Vergangenheit uns auf- erlegt, nickt völlig vergesten dürfen. Die hieran en können im Gesetz nicht berücksichtigt werden, denn ba» wurde bedeuten, daß ihr Anspruch von den jeweiligen Einkünften abhängig ge- mackt wird, und das würde direkt zum schaden der Veteranen ausschlagen können. Wohl aber sollen sie durch das Gesetz befriedigt werden, indem wir Ertrage schäften wollen. Die es möglich machen, ihnen diese Zuwendungen 311 madien imD Dod den Etat zu balancieren. Der Abg. Dahlem hat gesagt, die Spatzen pfiffen es von den Dächern, daß das Gesetz außer- ordentliche Ertrage liefern werde. Der Abg. Cuno hat erklärt, das Gesetz würde überhaupt keine Erträge bringen. Der M>g Arendt meint, das Gesetz bedeute eine Konfiskation, es sei aber so gestaltet worden daß es keinerlei Erträge bringen, sondern durch die Verwaltungskosten ein Minus im Etat Hervorrufen werde. Ferner sagte er, man müste das Gesetz recht sanft gestalten, damit e§ recht viele Erträge bringe, und schließlich führte er nock aus, er werde das Gesetz so gestalten, daß es anfangs überhaupt keine Erträge bringe. Wir werden nach diesem Rezept erst, in sechzig bis hundert Jahren auf das zu rechnen haben, was jetzt in Aussicht genommen ist, und wenn dann unsere Urenkel im Schatten des Baumes sitzen, den der Abg. Ar en d t ge­pflanzt hat (Heiterkeit), so werden sie sagen: Was für ausge­zeichnete Leute waren doch unsere Voreltern, daß sie

Gesche auf hundertjährigen Vorrat

gesetzes.

Neichsschatzsekretär Wermuth:

Wenn der Antrag angenommen wird, wo bleibt da die Vetranenbeihilse? (Sehr gut! rechts. Zurufe der So^.:Un,er Veteranenantrag ist ja abgelehnt I) $a, aber die Absicht besteht doch noch. Bei dieser Gelegenheit möchte ich Mitteilen, daß wir in den nächsten Tagen eingehende Verhandlun­gen mit den Zündwaren-Interesse nten beginnen wollen, um ihre Wünsche genau zu erfahren und Abhilfe zu schaffen, soweit es nur irgend möglich ist. (Beifall.)

Der Antrag der Sozialdemokraten wird abgelehnt. Da- für stimmt nur noch die Volkspartei.

Damit ist die zweite Lesung bcS Zuwachs- steuergesetzes erledigt. Das Gesetz soll am 1. April 1911 in Kraft treten.

Um 624 Uhr beginnt die

Zweite Lefung des Reldisbelfeuerungsgetefoes.

Berichterstatter ist Abg. Dr. Tröschcr (Äons.). Nach § 5 ist eine Gemeinde berechtigt, einen Zuschuß z u i h r e n d u ö gaben zu verlangen, wenn sich in ihr oder in ihrer Nape ein Reichsbetrieb befindet. Voraussetzung ist, daß die in der Ge- meinde wohnenden Angestellten des Betriebs nebst ihren Saushal- tungsangehörigen mehr als 8 Proz., ober falls in der föenietnbc weder Truppen noch Marineteile stehen, mehr als 2 Proz. Der Zivilbevölkerung ausmachen.

Abg. Dr. Lecker-Köln (Zentr.) beantragt, bei der Feststellung der Prozentzahl auch die Angehörigen von früher im Reichsbetriebe beschäftigten Personen in Betracht zu ziehen.

Abg. Dr. Tröschcr (Kmis.) spricht sich als Berichterstatter gegen den Antrag aus. Er würde das ganze Gesetz gefährden.

Ein F i n a n z k o m m i s s a r erllärt sich ebenfalls gegen teH Abg^v.' Brockhausen (Kons.) beantragt, statt 8 Proz. 6 Proz. zu setzen, womit auch Danzig berücksichtigt wurde.

Ein Antrag Basscrmann (Natt.), die Beratung des Gesetzes jetzt um sieben Uhr abzubrechen, wird mit anfangs sehr zweifelhafter Mehrheit abgelehnt. .

Das Reichsbesteuerungsgesetz wird in zweiter Lesung angenommen mit den beiden Anträgen.

Die Fernsprechgebührenordnung wird auf An- trag des Berichterstatters Beck-Heidelberg an die Budgetkorn- Mission zurückverwiesen.

Donnerstag 1 Uhr: Elsaß-lothringische Verfassung.

Schluß 7% Uhr.

5 in Antrag Müller-Fulda (Zentr.) will die ruckwir- k e n d e K r a f t nur auf den 30. September 1910, em Antrag D r. Weber (Natl.) auf den 31. Dezember 1910 erstrecken. Die Rom- Missionsvorlage bringt bis zum 30. November 1910 das Gesetz nur für solche Grundstücke nicht in Anwendung, die, falls bebaut, unter 80 000 Mark, unbebaut unter 10 000 Mark wert sind.

Nach dem letzten Absatz des § 51 ist ein auf Grund einer bor -em Termin der rückwirkenden Kraft bereits erlassenen Ge- meindezuwachssteuerordnung schon gezahlter Be rag zurückzuzahlen ober auf die Reichssteuer anzurechnen. Ein Antrag Cuno (23p.) will auch in solchen Fällen, in denen die Zuwachs- steuerordnung der Gemeinde zwar bereits erlassen war, aber das Verfahren zur Feststellung der Steuer erst nach Inkrafttreten des Gesetzes zum Abschluß kommt, der betreffenden Gemeinde das sich hieraus ergebende Steueraufkommen belassen und nur, sofern dieses einen höheren Betrag ergibt, als der Gemeinde nach Maßgabe dieses Gesetzes zukommen wurde, den uberschießen- den Betrag zu fünf Sechsteln an das Reich und zu einem Sechstel an den Bundesstaat abführen.

8 56b enthält die Bestimmungen über die Forterhebung satzstempelzuschlages bis zum 30. Juni lOll. ag Cuno (Vp.) fordert die Streichung dieser Bestim-

Dr. Arendt (Rp.) , ..

§ 55 gibt dem DunöesratdieVoll macht, die Steuer aus Billigkeitsgründen zu erlaßen und daneben die weitere Voll- macht zur Verhütung von Steueruntern e h m u n- g e n auch in dem Gesetz nicht ausdrücklich als steuerpflicktig be­zeichnete Rechtsvorgänge zur Steuer heranzuziehen und für solche Fälle auch von den Vorschriften des Gesetzes abweichende Bestim- inungen über die Berechnung des Wertzuwachses zu treffen. Ein AntragÄeber (Natl.) will diese letzte Vollmacht streichen, ein Antrag Cuno (Vp.) die Vollmacht des Bundesrats überhaupt, soweit es sich nicht um Steuererlasse handelt. An Stelle dessen (eDt

Abg. Cuno (Vp.)

einen Antrag zu § 3, dessen Beratung bisher zurückgestellt und jetzt mit der über § 55 verbunden wird. Danach soll die Be- Neuerung nicht ausgeschlossen werden, wenn em steuerpflichtiges Rechtsgeschäft durch cm anderes verdeckt wird, namentlich durch eine Scheinübertragung des Eigentums.

Abg. Dr. Weber (Natl.):

Dem Bundesrat wird in diesem Paragraphen eine viel zu weitgehende Befugnis erteilt. Er wird zwar verpflichtet, Nachtrag- lich die Zustimmung des Reichstags einzuholen, aber wir hatten in dieser Beziehung in letzter Zeit, namentlich bet der Branntwein- besteuerung. schlechte Erfahrungen gemacht. .

In der Abstimmung werden die Kommifsions- beschlüsse zu § 55 bestätigtund der Antrag Cuno 3U § 3 angenommen.

Nach § 56a haben die Fideikommisse in dreißig­jährigen Zeitab ständen zum Ersatz für die hier nicht sur Erhebung kommende Zuwachssteuer eine Abgabe von % Proz. des Wertes zu entrichten. Diese Vorschrift soll mit Wirkung vom 1. Oktober 1909 an in Kraft treten. Der Kommissionsbeschluß befreit von der Abgabe den Landes- für st en und die Landesfürstin, sowie die Stand es- Herrschaften. Die Sozialdemokraten föhne die $ oUS Partei beantragen die Streichung aller dieser Befreiun­gen. Das Zentrum beantragt, bie Befreiung nur für den Landesfürsten und die Landesfürstin, die Konservativen auch für die Depossedierten.

Zlbg. Erzbcrgcr (Zentr.):

Der Kommissionsbeschluß erscheint mir nicht recht glücklich. Man muß den gebundenen Besitz ganz allgemein heranziehen, ohne einen Unterschied zwischen Standesherren, depossedierten Häusern und Prinzen zu machen. Gleiches Recht für Allel Die Standesherren sind auch bereit Steuern zu zahlen. Mor mir liegen mehrere Briese von Standesherren, worin sie mir schreiben, daß sie die Steuer im allgemeinen Interesse auf sich nehmen. Es ist wohl das erste Mal, baß jemand fr ei- willig eine Steuer ohne Murren annimmt. Für bie Befreiung der La n d e s f ü rjt e n und Lanbes- f ü r ft i n können unbedenklich auch diejenigen stimmen, bie den Landesfürsten zur Wertzuwachssteuer heranziehen wollen. Nehmen Sie unseren Antrag an! ,

Aba Dr. Weber (Natl.):

Auck wir find damit einverstanden daß der Lande-furst von dieser Abgabe frei bleibt Sonst aber müssen alle standesherr- licken Familien gleichmäßig berangezogen werden. Der Hoch- adlige muß ebenso zahlen wie der Bürgerliche.

Abg. Graf Carmcr Zieserwitz (Kons.) empfiehlt den Antrag der Konservativen. Wir verlangen ent. schieden, daß die Landesfürsten steuerfrei bleiben.

arbeiten! Ich glaube weder, daß das Gesetz keine Erträge bringen wird noch daß die Erträge überrasckend groß sein werden. Sie sind zwar durch die Anträge wesentlich eingeschränkt worden, aber wir Dürfen doch an der positiven Wirkungdes G e« setzes in keiner Weise verzweifeln. Die Deckung, die wir nötig haben, bezieht sich aber nickt nur auf ein Jahr, sondern auf eine Reihe von Jahren. Sie stehen ja. wie ich gehört habe, im Be- ?riff, die Heeresvorlage auf die Dauer von fünf Jahren anzu-

ertigeu. Dann können Sie gar nicht anders, als

die Finanzgebahrnng für eine Reihe von Jahren sicherzustellen.

Es ft't durchaus unerläßlich, zum mindesten für die Zeit die Be­willigung eintreten zu lassen, wofür wir uns vorgenommen haben, die Finanzen zur Sanierung zu bringen. Ich bitte

namentlich die Herren von der notionallifceralen Partei, dieser Notwendigkeit eingedenk fein zu wollen. Ich wüßte nicht, wie wir uns verhalten sollten, wenn Sie entgegen dem Grund­satz, keine Ausgaben ohne Deckung zu beschließen, die Heeresvorlage und bie Veteranenbeihilfen auf eine Reihe von Jahren festlegen wollten. Was ich hier sage, ist nicht meine per­sönliche Anschauung, sondern wird diktiert durch die

Finanznot deS Reiches.

Auf alle Fälle muß der Bedarf, welchen ich für 1911 errechnet habe, sich bei der Gesamtgestaltung des Gesetzes ergeben.

Abg. Graf Wcftarp (Kons.):

Im Interesse deS Quinquenriats und der Veteranenfürsorge sind wir damit einverstanden, daß bis 1914 der Umsatzstempel neben der Zuwachssteuer erhoben wird. Wir sind auch dafür, daß die rückwirkende Kraft sich auf den 12. April 1910 erstreckt. Wir verkennen die Schwierigkeiten der Veranlagung nicht, aber die Not der Reichsfinanzen laßt keinen anderen Weg offen.

Abg. Dr. Weber (Natl.):

Die Frage des Nebeneinanderbestehens der Be­sitzwechselabgabe und der Zuwachssteucr ist für den Schatzsekretär der Kardinalpunkt feiner Politik Im Interesse der Be. dürfnisse des Reichs und der. Stabilität seiner Steuerpolitik wollen wir daher unseren Antrag, wonach der Umsatzstempel schon für Juli 1912 vermirckert wird, zurückziehen. (Beifall.) Wir hoffen aber, daß man auch unseren Wünschen nachgeben und

Abg. Dr. Südekum (Soz.):

Wollen wir un§ doch die Sache ganz klar machen: Soll die Grundstücksspekulation preußischer Prinzen vor den Toren Berlins, des Prinzen F-riedrich Leopold, steuerfrei bleiben, bloß weil es Prinzen sind, oder nicht?

Es wird abgestimmt. Bei der Abstimmung über die D e - freiung des Landesfürsten und der Lanocs- für st in von der Fideikommißabgabe ist die Parteigruppierung die gleiche wir vor einigen Tagen bei Oer gleichen Bestimmung bezüglich der Zuwachssteuer.

men die Polen, die damals vor der Abstimmung den Saal verlassen hatten, diesmal mit

für die Abgabe nfreiheit. Außerdem sind die Banke des Zentrums und der Rechten weit stärker besetzt als damals, so daß der Zentrumsantrag angenommen wird. Auch im übrigen findet der Antrag des Zentrums mit der gleichen Mehr- beit Annahme. Es ist also nur dem L a n d e s s u r it t n und der Landesfürstin A b g a b e n f r e i h e i t gewahrt, nicht dagegen den Prinzen und sonstigen Standesherren.

Als Schlußparagraphen beantragen die Sozialdemo - f raten die Aufhebung des Z ü n d w a r e n s: e u e r - gesetzes zugleich mit dem Jnki-ffttreten des Zuwachsiteuer-