Ausgabe 
24.5.1911 Zweites Blatt
 
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Gegenüber vom Büfett wird Frau Major b. Bibra mit ihren Damen denVielliebchen-Stand" einrichten.

In den Verkaufsständen werden Gegenstände aller Art zum Verkauf angeboten. Neben vielerlei Handarbeiten, die von dem Geschmack und Kunstsinn unserer Damen Zeug­nis ablegen, werden Erzeugnisse der Keramik, der Textilbranche und des gesamten Kunstgewerbes die Kauflust des Publikums anlocken. Es sei besonders betont, daß an jedem Verkaufsstande schon von 10 Pfg. an Gegenstände erworben werden können, so daß jedermann Gelegenheit geboten wird, für wenig Geld ein nettes An­denken zu bekommen. Die vielfachen falschen Gerüchte, als könne nur jemand mit gvldgefüllten Taschen sich dort sehen lassen, sind keineswegs berechtigt, es wird jeder nach seinem Wollen und Können befriedigt von bannen ziehen, wenn er nur den guten Zweck der Sache bedenkt und bereit ist, ein paar Nickel für arme Kranke zu opfern.

Das Büfett soll für das leibliche Wohl der Käufer sorgen. Neben Tee und Kaffee werden Wein, Bowle und Mineralwasser kredenzt. Damit man auch dem Glücke die Hand bieten kann und der Humor zu seinem Rechte kommt, erhält man im Vielliebchenstand gegen geringes Entgelt Krachmandeln und für je ein gezogenes Vielliebchen einen Gewinn, der durch eine entsprechende Nummer für sich gezogen wird. Den Käufern ist Gelegenheit geboten, die erworbenen Gegenstände an einem besonderen Stand ver­packen und aufheben oder mit Boten nach Hause senden zu lassen. So dürfte für alles gesorgt sein, um den Gießener Verkaufstag seinen schönverlaufenen Vorgängern in Darm­stadt, Mainz und Offenbach, die so reiche Früchte getragen haben, würdig zur Seite zu stellen.

Hoffentlich erfreut sich die Veranstaltung lebhaftesten Zuspruches, dann wird dem schönen Unternehmen, an dessen Spitze sich auch hier unsere Landesfürstin stellt, der nötige klingende Erfolg nicht mangeln.

* * Pfarrpersonalien. Der Großherzog hat dem Pfarrverwalter Karl Reichert zu Lengfeld die evang. Pfarrstelle daselbst übertragen.

* Treue Arbeit. Der Großherzog hat dem Werk­meister Joh. Gg. Mandler zu Klein-Linden, in Diensten der Firma Georg Philipp Gail zu Gießen, das Band des Verdienstordens Philipps des Großmütigen zu dem ihm bereits früher verliehenen Allgemeinen Ehrenzeichen mit der InschriftFür treue Arbeit" verliehen.

* * Erledigt ist die Stelle des Pfandmeisters für den Beitreibungsbezirk Bingen.

* * Abhanden gekommen ist in letzter Zeit hier ein Pfandbrief der Frankfurter Hypothekenbank, Serie 18 Lit. O. Nr. 139 509, über 1000 Mk. nebst Zinsschein. Vor Erwerb sei hiermit gewarnt.

* * Verhaftet. In Untersuchungshaft wurde gestern ein mehrfach vorbestrafter Arbeiter aus Steinbach genommen, der dringend verdächtig ist, den Einbruch in das Geschäftskontor in der Steinstraße in der Nacht vom 20. auf 21. lf. Mts. verübt zu haben.

* * Unfall. Der am verflossenen Sonntag in seiner Stube bewußtlos aufgefundene und in die Klinik gebrachte Arbeiter Strack ist gestern verstorben. Wie sich jetzt herausgestellt, hatte er sich durch einen Fall einen Schädel­bruch zugezogen, der den Tod zur Folge hatte.

* * Selbstmord. Der Taglöhner Bernhard hier stürzte sich gestern abend in selbstmörderischer Absicht am Bootshaus in d i e Lahn und ertrank. Die Leiche

wurde alsbald gefunden und nach dem Friedhöfe gebracht. Bernhard hatte eine mehrmonatige Gefängnisstrafe zu verbüßen und sollte festgenommen werden. Außerdem schwebte ein weiteres Strafverfahren gegen ihn.

** Ein sonderbarer Gast. Heute morgen gegen 4 Uhr wurden die Gäste in der H e r b e r g e durch Klavier­spiel aus dem Schlafe geweckü Der Wirt fand am Klavier einen fremden Menschen, der sich im angetrunkenen Zustand Eingang in das Haus verschafft hatte.

Landkreis Gießen.

Lang-Göns, 23. Mai. Am nächsten Sonntag findet hier die erste Bezirksturnfahrt des 5. Bezirks des GaueS Hessen statt. Man bringt dieser Veranstaltung im hiesigen Orte großes Interesse entgegen. Als Festmusik ist die Kapelle der Friedberger Militärmusikschule gewonnen worden. Das Turnen beginnt um l/tll Uhr vormittags. Der Festplatz liegt an der Kreisstraße Lang-GönsHolzheim, 5 Minuten vom Bahnhof.

Kreis Lauterbach.

1z. Lauterbach, 23. Mai. Heute begann hier der fünfte Kursus der wandernden Kreishaushaltungs- Kochschule. Er findet in der Turnhalle statt und wird durch Fräulein Pfündel von hier geleitet. Ter Beitrag der am Kursus teilnehmenden Mädchen beträgt für die Woche zwei Mark.

Das hessische Semeindeumlagengesetz.

R.B. Darmstadt, 24. Mai. (Drahtbericht.) Die Zweite Kammer begann heute die Beratung über die Rückäußerungen der Ersten Kammer zum Gemeindeumlagen-Gesetz.

Abg. M o l t h a n legte in längeren Ausführungen den Stand­punkt des Ausschusses dar. Der Ausschuß halte im allgemeinen an den Beschlüssen des Hauses fest, besonders auch an der Rekla­mationspflicht, wenn er auch die Ausführungsbestimmungen hier­über möglichst milde gefaßt haben wolle und den Antrag Lutz zur Annahme empfehle. Man müsse unbedingt zu einer Ver­ständigung mit der Ersten Kammer zu gelangen suchen.

Finanzminister Braun führt aus, die Regierung habe gegen die Ausschußanträge nichts einzuwenden.

Abg. Dr. Osann (Natliü.) hofft auf eine Verständigung mit der Erster: Kammer durch die gemeinsame Beratung der beider­seitigen Finanzausschüsse.

Hierauf begründet Abg. Lutz (Bbd.) seinen Antrag.

Die Sitzung dauert fort.

Gießener Strafkammer.

Gießen, den 23. Mai 1911.

Das Ausspielen von Apfelsinen.

Die Ehefrau des Händlers M. W. von G ieß e n ist beschuldig^ in hiesigen Wirtschaften öffentliche Ausspielungen von Apfelsinen usw. veranstaltet zu haben, ohne im Besitz der hierzu erforderlichen polizeilichen Erlaubnis gewesen zu sein. Die Angeklagte, für die die gerichtliche Entscheidung von weitgehender Bedeutung für ihr Erwerbsleben ist, bestreitet in tatsächlicher Beziehung manche Punkte, so daß die Verhandlung zwecks Vornahme weiterer Er­mittelungen auf tatsächlichem Gebiet vertagt werden muß.

Eine Anklage wegen Untreue.

Der Techniker H. D. von Gießen war von dem verstorbenen Ph. I. in Reiskirchen zum Testamentsvollstrecker ernannt worden. In dieser Eigenschaft zog er einen ausständigen Posten im Be­

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trage von etwa 500600 Mark ein, den er jedoch nicht nach feinem Eingang an die Erben verteilte, sondern im Geschäfte seines Vaters im eigenen Interesse verwandte. Der AngcÄagle gibt an, er habe das Geld seiner Zeit seiner Mutter, die noch über Geld verfüge, geliehen. Sie habe sich aber durch die Unter­nehmungen seines Vaters zu sehr engagiert, so daß die Mch. Zahlung sich verzögert habe. Die Erben sind schließlich klagbar geworden und haben nach und nach ratenweise ihr Geld erhalten. Das Urteil lautete dahin, daß der Angeklagte wegen Unterschlagung des ihm anvertrauten Geldes in einheitlichem Zusammentreff-m mit Untreue zu einem Monat Gefängnis verurteilt wurde.

Eine erfolglose Berufung.

Der Holzhändler K. O. von E. hat im Walde der Ge­markung Rudingshain Holz für einige hundert Mark gesteigert er hat aber weder für den Steigpreis Bürgschaft gestellt noch Barzahlung geleistet. Der Bürgermeister hat ihn mehrfach auf die ihm bekannt gegebenen Versteigerungsbedingungen hingewiesen, wonach der Weiterverkauf erfolge, falls er den ihm obliegenden Verpflichtungen nicht nachkomme. Das Holz ist dann auch nach Ablauf einer gesetzten Frist weiterverkauft worden, der Ange­klagte aber hat gleichwohl einen Teil desselben abgefahren und deshalb vom Schöffengericht zu Schotten am 5. April 1911 wegen Diebstahls mit 8 Tagen Gefängnis bestraft worden. Er hat dieses Urteil angefochten, hatte aber mit seiner Berufung keinen Erfolg, denn das verurteilende Erkenntnis erster Instanz wurde bestätigt.

Ausschreitungen auf dem Vilbel er Bahnhof.

Der Maurer G. S. von H ö ch ft a. d. N. und der Maurer W. N. von Büdesheim sind vom Schöffengericht zu Vilbel zu recht erheblichen Freiheitsstrafen verurteilt worden, weil sic bei Ausschreitungen, die am 23. November 1910 auf dem Bahn Hofe in Vilbel stattfanden, beteiligt waren. An dem betreffenden Abend war der Arbeiterzug von Frankfurt a. M. mit Verspätung eingelaufen, so daß in her Zwischenzeit der Anschlußzug nach Stockheim abgegangen war. Darüber herrschte unter den etwa 200 anwesenden Arbeitern heftige Aufregung, so daß schließlich Polizei herbeigeholt werden mußte. Als der Gendarmeriewacht­meister erschien, wurde er mit Johlen empfangen. Er war schließlich gezwungen, zu Verhaftungen zu schreiten, wobei ihm S. heftigen Widerstand entgegensetzte. N. suchte seinen Genoßen aus ben Händen des Beamten zu befreien, was ihm aber nichi gelang. Als er selbst verhaftet wurde, widersetzte er sich gleich­falls. Nach diesem Ergebnis in zweiter Instanz wurde das Urteil dahin abgeändert, daß S. wegen Widerstands gegen die Staats­gewalt zu 4 Wochen Gefängnis, N. wegen des gleichen Ver­gehens sowie wegen versuchter Gefangenenbefreiung zu einer Ge­samtstrafe von 2 Monaten und 2 Wochen Gefängnis verurteilt wurde.

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Das Kasein der Kuhmilch gerinnt in schwer verdauliche Klumpen, die der Säugling zu bewältigen kaum imiianbc ist. Tritt zu diesem Nachteil noch der Umftanb, daß bie Milch tm Sommer leicht säuert ober gar von verseuchten Kühen stammt, so rückt bie Gefahr ber Magen- unb Darmkrankhetten immer näher heran. Wer nun fein Kinb bieser Gefahr nicht aussetzen will, der ernähre es mit Nestle's Kinbermehl.

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