Die heutige Nummer umsatzt 12 Seiten.
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recht erhalten zu körrncn. .
Versuche und Beobachtungen auf dem Gebiete solchen Kruft- Wagenverkehrs hat sich das Deutsche Forschungsunter- nehmen Kairo — Kapstadt zur Aufgabe gemacht, dessen Blau von dem Leutnant im FußartiUerie-Regiment Nr. 4, DetlcfSchmude, während seiner Kommandierung zur militär- technischen Akademie entworfen und seither im Verein mit dem Geologen Dr. Ludwig Müller, Lalle im einzelnen aus- gearbcitet worden ist. Das Forschungsunternehmen beabsichtigt, Afrika von Kairo bis Kapstadt mit zwei Kraftwagen zu durchmessen, vor allem aber in unserer Kolonie Deutsch-Ostasrika .durch svstematische Fahrversuche die Bedingungen der Personen- und Lastenbeförderung zu prüfen.
Tic bisherigen Ernährungen auf Txm in Betracht stehenden Gebiet wie die Beschaffenheit der dem Unternehmen dienenden Wagen, die jenen Erfahrungen in jeder Richtung Rechnung trägt, begründen die Aussicht auf eine erfolgreiche Durchführung des Planes. Daher beabsichtigt das Unternehmen, insoweit über das Aufgabegebiet seiner Vorgänger mit einem neuen Gedanken hinaus- vreÜend, den Kraftwagen zugleich zum Mittel von Forschungsarbeiten auf anderen als dem verkehrstechnischen Gebiete zu machen. Bo sollen in Ostafrika unter den verschiedensten Verhältnissen Funkenspruchversuche stattsinden, zu welchem Zweck das Unternehmen eine Ausrüstung — System v. Lepel — mit sich führen
weitern wünsche."
Paris, 21. Febr. Der „Petit Parisien" schreibt in einer sichtlich vom 'Quais d'Orsay stammenden Mitteilung, der russisch-chinesische Zwist flöße umsomehr Besorgnis
Gesetzliche Vormundschaft.
Von der Großh. hessischen Zentrale für Mutter- und Säuglingssürsorge erhalten totr die folgende Zuschrift. Da in nächster Zeit die Frage einer Neuregelung des Bormundschaftswesens wieder viel erörtert werden wird, wird unsern Lesern der orientierende Aussatz willkommen
dieDost Mk.2.—vierrcl- jährl. mlsiwt. Besiella. ZeilenpreiS: lokal 15'Vi-, auswärts 30 Plennig. Chefredakteur: A Goetz. VeraiUwottlich für den politischen Teil: Augun Goetz-, für .Feuilleton',.Vermischtes" und „Gerichr-Zaal": K. Neurath-, für .Stadt und Land": E.Hcß; für den Anzeigenteil: H. Beck.
Mittwoch, 22. zebmar 19U
Bezugrvrei«: monetlick7öVf.,v,ettel- jährlich Ml. 3.20-. durch Avhole- il ZweigNellen monatlich 65 Vf.; durch
Rutzland und China.
Peking, 21. Febr. Die Antwortnote Chinas n Rußland ist hier veröffentlicht worden. Obschon sie nicht zugibt, daß Verletzungen des Vertrages stattsanr^n, ist sic doch in äußerst versöhnlichem Ton gehalten. Sie weist darauf hin, daß die jetzt von (H)ina erhobenen Zolle, gegen die Rußland Einwendungen macht, bereits m Kraft waren, als die russischen Konsulate in Kraft waren. Die chinesische Regierung verspricht, den Beamten weitere Anweisungen über ihre Haltung gegenüber den russischen Unter, tauen zu erteilen und gibt der Ansicht Ausdruck, daß alle triftigen Punkte offenbar bcigelegt werden konnten.
London, 21. Febr Das Rcuterschc Bureau hat die amtliche Mitteilung erhalten, daß die Antwort der chinesischen Regierung auf die russische Note, in der gewisse Forderungen bezüglich dcS Petersburger Ertrages erhoben worden, folgenden Inhalt hat:C^na er kennt alle Vertragsrechtc und Privilegien an, die Rußland besitzt. Alle die Grenze betreffenden Fragest zwischen den beiden Regierungen sind stets in freundschaftlicher Weise ei'-, ledigt worden. Einige Streitfragen sind auf Grund der Verschiedenheit der beiderseitig erhaltenen Berichte entstanden; aber diese Streitfragen konnten zu feder Zeit leicht erledigt werden. China versteht nur nicht, wie die Regierung in Peking einer Vernachlässigung ihrer Verpflichtungen an geklagt werden kann. Tie Erklärung der^russischeu Regierung, daß Rußland sich das Recht vorbehalte die Bestimmungen des Vertrages, wenn notwendig, durch scharfe Maßnahmen zu verteidigen, steht mit einem Trennd- [ i cf) e n Empfinden kaumim Einklang und C hi u a bedauert es tief, daß die russische Regierung die Ange- teaeuheit in diesem Lichte betrachtet. China ist entschlossen, von Ansann bis zu Ende MI beit PriMten des Dertiags festzuhalten ’tnfr olle Fragen in freundschaftlicher Weis^ zu behandeln mit der Absicht, die Privilegien beider Parteien zu schützen und die nachbarlichen Beziehungen zwischen beiden Mächten aufrecht zu erhalten.
Ter Waiwupu sagte in einem in London eingegan- genen Telegramm über den Inhalt der russischen Note: Der russische Gesandte hätte am 23. d. M. persönlich die offizielle in scharfer Sprache abgefaßte Note überreicht, die sechs Forderungen enthalte. In der ersten tadelt uns die russische Regierung, daß wir ihr nicht gestatten., Zolle an der Grenze zu erheben. Dies scheint auf einem Mißverstand- : nis zu beruhen, hcnn die russische Regierung hat dem auf . Wunsch chinesischer Kaufleute gestellten Ansuchen der chinesischen Regierung zugestimmt, die Erhebung der Zolle innerhalb von 300 Li von der Grenze eine Zeitlang aufzuschiebcn. ' Die übrigen fünf Punkte sind auf dem Vertrage datiert, ; an dem wir fcsthalten werden, den aber Rußland zu er-
mundschaft. Der Vormund wird nach ihm von Fall zu Fall i bestellt Zwar kann er mehrere Mündel haben, und cs qi i auch die Vereinigung einer großen Anzahl von Vormund- ; schäften in einer Joanö gesetzlich Nicht ausgeschlossen ; Prinzip > jedoch ist die Einzelvormundschaft oder wie man vielleicht treffender sagen löimtc, die individuelle Vormundschaft, um aber auf die historische Einrichtung des Dormundschastr'' wesens in den Gebieten der gesetzlichen Berufsvormundfchaft Rücksicht zu nehmen, ließ das E i n f u h r u n g s g e s e tz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (Artikel 136) die Möglichkeit zu, durch einzclstaatliches Landesgesctz innerhalb g wl.fer Grenzen die gesetzliche Berufsvormundschaft einzufuhrcn. tz.s cn hat aber von dem ihm cingeräumten Vorbehalt nur in t^- ringcm Umfang Gebrauch gemacht. Es führte die gesetzliche Vormundschaft nur für diejenigen Minderjährigen ein oie im Weg öffentlicher Armenpflege unterstützt sind fGejetz vom 10. August 1905). .
Die prattischen Erfahrungen in der nunmehr lOjahngen Geltunqszcit des Bürgerlichen Gesetzbuches habeii ergeben, daß die Durchführung des schönen Gedankens der Einzel- vormuiidschaft in der Praxis den größten Schwierigkeiten begegnet. Es fehlt an geeigneten Vormündern. Natürlich gibt cs zahlreiche Vormünder, die ihrer erlisten Pflicht vollauf gerecht werden. Gar zahlreich sind aber die Fälle, in denen sich ein geeigneter Vormund für das Mündel nicht finden läßt. Tie Uebernahme der Vormundschaft für ein fremdes Kind wird als Last empfunden und ost ungern und widerwillig ausgeübt. In anderen fallen wiederum hat der Vormund zwar den guten Willen, nicht aber die Fähigkeit, die Vormundschaft sachgemäß auszuuben. Kurz, es werden in der Praxis fast täglich stimmen laut, die der Einführung der allgemeinen gesetzlichen Berufsvormundschaft das Wort reden. Zu ihnen gehören die namhaftesten Autoritäten der Praxis des Berufsvormundschafts wesens, Männer wie Taube, Ktumker, Köhler-Leipzig u. a. m. Teilweise hat sich die Praxis an vielen Orten dadurch geholfen, daß die Gerichte den Vormund zwar von Fall zu Fall, aber immer dieselbe Person, meist einen kommunalen Beamten, bestellten, der bann, ähnlich wie der gesetzliche Vormund, wenn auch nicht alle, so doch eine große Anzahl von Vormundschaften seines Bezirks in sich vereinigt. Lieser sogenannte Sammelvormund ist aber immerhin ein Nvt- behelf. Er wird, wie der Cinzelvormund, erst nach Eintritt des Vormundschaftsfalles von Fall zu Fall bestellt. Zn den ersten Wochen nach der Geburt des Kindes ober dem sonstigen die Notwendigkeit der Vormundschaft einleitenden Ereignis fehlt ein Vormund. Es liegt auf der .^and, daß dies ein großer Mangel ist. Ter Vormund fehlt in den meisten Fällen gerade in der Zeit, wo er am nötigsten ist. Der gesetzliche Vormund wäre sofort nach Eintritt der Vormundschaft in der Lage, die Interessen seines Vbündels wahrzunehmen. Der bestellte Einzel- oder ^ammel- vormund kommt oft erst, wenn schon ein nicht mehr gut zu machender Schaden entstanden ist. Aus diesem Grund hat der Beigeordnete von Mainz, Bürgermeister Dr. Schmitt, neuerdings angeregt, Hessen möge wenigstens von dem ihm reichsrechtlich eingeränmten Vorbehalt in vollem Umfang Gebrauch machen. Die Großh. Zentrale für Mutter- und Säuglingsfürsorge in Hessen schloß sich diesen Bestre-
— Ein neues Verfahren zur Gewinnung von Wasserstoff. Mau schreibt dcr , Franks. Ztg.": Aut dem Gebiete der Gaserzeugung für Luftschiffahrtszwecke ist abermals ein erheblicher Fortschritt zu verzeichnen. Wahrend die malten der bisher angewandten Verfahren zur Darstellung von Waper- stofi ziemlich umfangreiche und meist komplizierte ^lpparate beanspruchten, war man in letzter Zeit bemüht, neue Verfahren auszubilden, die gestatten, mit Hilfe einfacher, leicht ttans- vortabler Apparate dieses Gas. in genügender Reinhnt her zu - stellen. Besonders war man bestrebt, solche Stoffe austmdig zu machen, die schon bei bloßer Berührung mit Wasser Wan'erltoft entwickeln. Die Herstellung eines solchen Präparates, das für die militärische Luftschiffahrt besonders wichtig ist, i)t einer Großen chemischen Fabrik in Frankfurt a. M. nun gelungen. Es ist dem Chemiker schon lauge bekannt, daß amalgamiertes Alunn niumpuloer im Stande ist, Wasser unter Entwicklung von Waiscr- stoft zu zersetzen. Trotz mehrsacher Versuche war es aber bisher nickt möglich, diesen Vorgang in befriedigendec: Wem techni,ch zu verwetten, weil man die geeigneten Zusätze nicht tinben konnte. Erst neuerdings ergaben die daraus abzielenden Verlache em zufriedenstellendes Resultat. Tas neue Präparat besteht aus 98 Teilen zerkleinertem Aluminium unb einem Zmatz von ie einem Teil Quecksilbervxyd und zettteinertem Aetznatron. ^urch Zusatz von Wasser zu diesem Gemenge erhält man sofort eine Gasentwicklung, die umso lebhafter ist, je schneller man das Wasser zufließeu läßt und je größer die Wassermenge ist. Aus einem Kilogramm der Masse läßt sich 1 bis 1,2 Kubikmeter Waßersloft gewinnen. Tie Masse nimmt pro Kilogramm nur 0,8 Liter Raum ein und ist leicht zu verpacken unb zu transportieren. Vor Feuch- tigkeft geschützt, kann sie beliebig lange und in unbegrenzten Mengen ohne jede Gefahr gelagert werden.
— Kurze Nachrichten aus Kunst u. Wissen schall. Der Professor der Chemie, Geb. Regierungsrat Dr. .Karl G r a c b e in Frankfurt c. 5SL, feiert am 24. d. Mts, seinen 70, Ge- buttstag.
bestellen. <
Bei den Beratungen über das Bürgerliche Gesetzbuch herrschte eine lebhafte Meinungsverschiedenheit darüber, welches Vormundschaftssystem in der Praxis vorzuziehen sei. Wo gesetzliche Berufsvormundsckaft bestand, wol te man diese beibehalten. Namhafte Autoritäten der vormuudschaft- licheii Praxis traten für sie ein. Demgegenüber befürchteten die Anhänger der Einzelvormundschaft von der gesetzt.chcn Berufsvormundschaft die Gefahr einer Schablonisierung und BureaukvatisieriiNg besVormundschaftswesens. Man glaub c, der Einzelvormund werde sich eher toie der beamtete Vormund des ihm anvertrauten Minderjährigeii liebevoll an-- nehmen, er werde ihm persönlich nahe stehen, auf feine Individualität eingehen können und nur ihm sei es deshalb möglich, das zu werden, toa3 der Vormund sein müsse, em wahrhafter Freund des Mündels und ein wirklicher Stellvertreter leiblicher Eltern. Das Bürgerliche Gesetzbuch entschied sich aus diesen Grüiiden schließlich für die Einzelvor-
mincralogischem, morphologischem und klimatolvgifckern Gcbi't an- gcstcllt, soll insbesondere ein geologisches Protil Kairo—Kapstadt gewonnen werden. Ausgaben aut dem Gebiet ethnologucher iror- schunq erweitern das wissenschaftliche Arbeitsfeld: Hlnzuttettn Untersuchungen über koloniales Wirtschafts-, Verkchrs- und Reckts- lcbcn Znsbesonbere soll die für bas Wirtschaftsleben Ostairikas o bedeutsame Frage bcr Eingcborenenkulturcn eine iorgsaltige Prüsung sinben, nickt minder die der Ansetzung deutscker .stlem- siedler rür die sich in manchen Gebieten der Kolonie Bedingungen finden dürsten, ähnlich denen der deutschen Sicd.'lungcn ^ud- brasiliens, dieses sruchtbaren Arbeitsfeldes Hunderttaniendcr von deutschen Bauern. Auck Studieii über bie Rechtsstellung der Eingeborenen unb das koloniale Recktsleben überhaupt gehoreii dem Arbeitsplan des Unternehmens an. Zur ,elbstandigen ^mrch- suhrung aller dieser Arbeiten iverden sich an dem.Unternehmen eine Reihe über genügende Vottenntni,se verfügender Herren be-
Mc Kinley gewesen sind, nicht hat erbringen können, meint er dennoch in seinem Bericht im Metropolitan Magaziii jene Besteigungen in das Reich der Fabel verweisen zu sollen, und zivar deshalb, weil es feststehe, daß der Gipfel von den Seiten des Berges aus, die alle früheren Expeditionen gewählt hätten, überhaupt unersteiglich sei.
bungen an. _ .. . ... ...
Sprechen an sich schon zwingende Grunde für eme Einführung dec gesetzlichen Vormundschaft, so ist speziell m Hessen dem einzigen gegen sie möglichen Einwand, sie führe zu einer „Schablonisierung und Bureaukratisieruug", durch unsere Beratungsstellen und einem großen Stabe freiwilliger weiblicher Helferinnen des Berufsvorrnunds völlig die Berechtigung genommen. Der gesetzliche Vormiind wird bei_______________
Es feilen weiter eingehende 3=n*«^en aut geofegWem, daß E°°k und Lloyd nicht ans d-m Gipsel d«s Mount
uns für jedes Mündel eine geeignete Pflegerin mtiiudicn. die jich des .»indes freudig und liebevoll anninunt nnd das nötige perfSnli-t>e Verhältnis zwiichen Vormund und MUn- del "yerstellt. Der Berufsvorrnund wird innerhalb ltutet üompctcuz jerner dasür sorgen, daß Kinder tm zarten Alter regelmäßig der artlichen Beratungsstelle KUgefuhrt werden unb er bat damit die Gewähr, daß auch pn das körperliche Wohl des Kindes liebevoN und sachkundig g^orßt wird.
Hoffen wir, daß in bcr breiten OencntUckkeit die Wich- tinfeit der Frage erkannt wird nnb ihrer Losung das Interesse entgeßcngebrad)t wirb, bas sie vcrbient.
Das Teutsche Forschungsunternehmen Kairo—Kapstabt hat bie Beachtung des Kronprinzen wie des ÖerzogsAbol! Friedrich von Mecklenburg gesunben, bie t^n Ausbau des Planes bnrch besonbere Anregungen unterstützt haben unb ben Gang bei Vorbereitungen verfolgen. Tie zustanbigcn Behorben bringen dem Unternehmen lebhaftes Interesse entgegen. Vervvrrageiibe beuhche Kapitalisten l)aben burch erhebliche Beittäge die rultig vorwärts sckreftenbe Finanfteiung des Planes aeiörbert Seme ettolgreicke Durchführung mürbe gewiß nicht nur bcr beuttch-kolonialen sacvc, sondern auch bem beutfchen Namen zu statten kommen.
— Prof. Parkers Versuch einer Mt. Mc. Kinley-Besteigung. Der Versuch bes Professors H. C Parker, ben Mount Me. Kinley zu ersteigen, ist mißlungen. Nach „Peterm. Mitteilg." fanb er tm Doriaen Sommer statt unb sollte gleichzeitig den Zweck habtrn zu ermitteln, ob bie Behauptung Cooks, er habe 1906 ben Gipfel erreicht, richtig wäre. Ebenso hatte em Amerikaner namens Thomas Lwyb kurz vorher behauptet, er habe ben Gipfel bezwungen unb bort feinen Beweis nm bie Richtigkeit von Cooks Behauptung vvrgeftmde-n. Der Berg ist über 6000 Meter hoch. Parker hat nur bis zur halben Höhe Vorbringen können unb bann umkehren müssen. Obwohl nun also Paäer einen hanbgräflichen Beweis dafür.
Bekanntlich bestellt der Staat allen Minberjährigen, die nicht unter elterlicher Gewalt stehen, einen Vormunb. In ber Praxis hanbelt es sich in der Hauptsache um bie un- chelichen Kinder unb um bie Ganz-Waisen. Daß der Staat elterlicher Fürsorge entbehrenden Minderjährigen einen Vormund geben müsse, wurde nie bestritten; lebhafte Meinungsverschiedenheiten bestanden aber immer darüber, wie diese Verpflichtuftg in der Praxis durchgeführt werden solle.
Vor Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs herrschte in manchen Teilen Deutschlands das System der gesetzlichen Berussvormundschast. Bei diesem System hatte eme bestimmte staatliche ober kommunale Behöibe krasl Gesetzes die Vormunbschaft über alle Münbel ihres Bezirks Eine besonbere Bestellung von feiten eines Vormunbschafts- gerichts erfolgte nicht. Wurde ein Kinb geboren, das nach den Regeln des bürgerlichen Rechts einer Vormundschaft bedurfte, ober trat aus einem anberen Grunbe ber Fall einer Vormunbschaft ein, so unterstanb bas Kinb eo ipso vom Augenblick der Geburt ober bes Eintritts ber Vor mundschaft bem allgemeinen gesetzlichen Vormunb. Dem gegenüber stand in anderen Teilen Deutschlands bas System der Einzelvormunbschaft. Dieses unterschieb sich von bem System der gesetzlichen Berufsvormunbschaft hauptsächlich in zwei Punkten. Zunächst unterftanben nicht alle Münbel eines gewissen Bezirks cnem beamteten Vormunb, sonbern jedes Münbel erhielt einen, nach Möglichkeit der Verwandtschaft oder dem Bekanntenkreise bes Münbcls entnommenen, nach Bilbung, Konfession, kurz überhaupt nach seiner Persönlichkeit unb seinen Verhältni sen bem Münbel entsprechenden Einzelvormunb. Tie Vormunbschast war Ehrenamt unb ihre Uebernahme allgemeine Staatsbürger- Pflicht. Zum anbeten unterschieb sich bie Einzelvormunbschaft von bcr gesetzlichen Berufsvormunbschaft durch bic Bestellung bes Vormunbs. Der Vormunb war natürlich hier nicht eo ipso vorhanden, falls ein Vormunbschaftsfall eintrat; bas Vormunbschaftsgericht mußte erst eine geeignete Persönlichkeit aussuchen, sie eidlich zur treuen Führung der Vormundschaft verpflichten und bann rite zum Vormunb
Der Kraftwagen als $orfd)iingsnnttel in Afrika.
Der Kraftwagen, ber sich im Fluge seinen Platz unter ben Verkehrsmitteln ber alten Kulttirlanber erobert hat, dringt mehr und mehr auch in solche Gebiete ber weiten Erbe vor, bie sich nicht wie icne eines Netzes gut gepflegter Straßen ersreuen Die Unternehmungen eines Borghese, K o e v p e n , Graetz haben gezeigt, wie unter schwierigsten Wegeverhältnissen, ja in Tchlechr- hin wegelosen Gebieten bcr Kraftwagen sich Bahn zu brechen vermag. Im wenig erschlossenen Neuland eröffnet sich ihm daher eine Fülle der wichtigsten Aufgaben. Kann er auch nickt dazu berufen sein, die Eisenbahn endgültig zu ersetzen, w er- weist sich doch immer deutlicher seine Eignung dazu, über ihr Fehlen vorläufig hinweg zu helfen, sie fpäter zu ergänzen und zu unterstützen. Macht auch die Möglichkeft, einen feinem besonderen Zweck entspreck>end gebauten Wagen in uiigüuihgem Gelände vorwärts zu bewegen, nicht den Bau fester Straßen in uem neu zu erschließenden Gebiet übcrflujiig, so bleibt es doch auf weite Zeiträume hinaus ein unschätzbarer Vorteil, emm nicht aut dieses Hilfsmittel angewiesenen Kraftwagenverkehr auf-
nr. 45 Erstes Blatt \6\. Jahrgang
s Eichener Anzeiger
General-Anzeiger für Gberyefsen
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