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20.4.1911 Erstes Blatt
 
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Ur. 92 Erstes Blatt M. Jahrgang Donnerstag, 20. April M

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wirlfchaftlicheSeitfrager > M ~ A1 ~ Lhelredalteur: A- Goetz.

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für die Redaktion 112, N ee a ** politischen Teil: August

®S General-Anzeiger für Oberhessen LKL- ttir"^dl^Taaesnurnmer Rotationsdruck und Verlag der yrühl'schen Univ.-Vuch- und Zteindruckerei E. Lange. Eedattion. Expedition und Druckerei: §chulstratze 7. Land":^E.Heb'°ür den bis vormittags 9 Uhr. Büdingen: Fernsprecher Nr. 50 Geschäftsstelle Bahnhofstraße I6a. Anzeigenteil: 'h. Beck.

Die heutige Nummer umfahr 10 Seiten.

Professor vr. viermer über die preuhisch-hesfische Cisenbahngemeinschast

ii.

Prof. Tr. Biermer beschäftigt sich mit den letzten Reden tn der hessischen Kammer, die er ausführlich im Wortlaut mitteilt, und kritisiert ziemlich scharf das Vorgehen des Eisenbahndirektortz a. D. Grooß:Fast alle Fraktions­redner stehen unter dem unmittelbaren Einfluß der Grooß- fchen Broschüren und scheinen geneigt zu sein, die Grooß- schen Darlegungen und Berechnungen für unbedingt zuver­lässig zu halten, was sie aber nicht sind. Merkwürdig ist dabei, daß in keiner Rede der in hohem Grade lesens­werte Aufsatz des preußischen Regierungsassessors und Hilfsarbeiters im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, Quaatz, der im amtlichenArchiv für Eisenbahnwesen" (Jahrgang 1909, sechstes Heft) veröffentlicht worden ist, er­wähnt wurde. Quaatz erwähnt zwar in seiner Replik auch die Grooßschen Broschüren nicht. Zwei von ihnen,Die hessischen Eisenbahnen unter preußischer Verwaltung" (Darmstadt 1908) undDer hessische Staatshaushalt und die Eisenbahngemeinschaft" (Darmstadt 1909) waren in­dessen damals bereits erschienen. Die beiden weiteren Schriften von Grooß, auf die namentlich der Darmstädter Korrespondent derFrankfurter Zeitung" eingeschworen zu jetn scheint,Die Finanznot Hessens und der preußisch- hessische Eisenvahnvertrag" undDie hessischen Eisenbahn- ftnanzen, wie sie sind und wie sie fein sollten", sind nach­träglich 1910 und 1911 herausgekommen.

Der Quaatzsche Aufsatz ist bei weitem das Gründ­lichste, was wir in der Fachliteratur über die Vorgeschichte und die Entwicklung des Gemeinschaftsvertrags besitzen. Sie zeigt alle Vorzüge einer amtlichen Relation und dürfte den Standpunkt Preußens, der sich in der Zwischenzeit kaum geändert hat, hinreichend präzisiert haben. Es ist eine Schattenseite, daß Herr Grooß seine an und für sich an­regenden vier Broschüren viel zu sehr unter partei­politischer Färbung geschrieben hat. Auffallend ist es jedenfalls, daß Herr Grooß in seiner vorletzten Bro- ichüre der Quaatzschen Arbeit aus Zeitmangel eine ein­gehende Anttttilit nicht entgegensetzen tonnte, sie aber auch in der letzten Schrift nicht nachgeholt hat. Daß ein Hilfs­arbeiter im preußischen Ministerium den Standpunkt der Berliner Zentrale vertritt und die zahllosen Angriffe von hessischer Seite zu parieren sucht, kann niemand überraschen. Ebensowenig soll Herrn Gri^ß daraus ein Vorwurf ge­macht werden, daß er als ehemaliger Direktor der Hessischen Ludwigsbahn, deren Verftaatlichnng er stets bekämpft hat, als begeisterter laudator t&mporis acti Austritt. Er ist eben durchaus Partei, ebenso wie die Gegenseite, nur mit dem Unterschiede, daß er das hessische Publikum auf seiner Leite hat, jetzt auch die Mehrheit des Parlaments und eine einflußreiche Presse, die nicht müde wird, Grooß als Retter in Der Not in allen Tonarten zu feiern, während die Dar­legungen von preußischer Leite in Hessen einfach tot­geschwiegen werden."

Indem Biermcr die ost hervortretende persönliche Kampscswcise des Eisenbahndirettors Grooß tadelt, kommt er zu folgendem Urteil:

Epigonenhafte Urteile, was Ministerium, Parlament vor fünfzehn Jahren hätten tun sollen, wenn sie gewußt hätten, was wir jetzt wissen, sind feil wie Brombeeren. Geradezu gekünstelt und bei den Haaren herbeigezogen ist aber der Versuch, die jetzige Finanznot deS hessischen Staates in ursächlichen Zusammenhang mit der Eijenbahngemein- schaft zu bringen. Wo waren denn diese Schwarzseher mit

Jbfcn und björnson.

Aus den E r i u n e r nage n G n n n a r Heiberg s.

Gunnar Heibergs Erinnerungen an Ibsen erweisen sich, tc weiter ihre Veröffentlichung vorrückt, um so bestimmter als die bedeutsamsten und reichhaltigsten Mitteilungen zur Lebensgeschichte und Charakteristik des nordischen Dichters, die die jüngsten Jahre gebracht haben. Er gelangt in dem eben inPolitiken" erschienenen neuen Kapitel zu den* sehr interessanten Thema der Beziehungen Ibsens zu Björnson. Man bemerkt dabei einen eigentüm­lichen Widerspruch der Empfindungen bei Ibsen: er be­wunderte Björnson, aber er war doch auch wieder nicht frei von jenem von ihm selbst geschildertenkleinen Teu- selchen" des Neides oder wenigstens der Schadenfreude. Als in den siebziger Jahren um die Einführung derreinen" norwegischen Flagge anstelle der Unionsflagge gekämpft wurde, fiel die Presse der norwegischen Rechten über Björn­son, den Führer im Kampfe für die reine Flagge, mit äußerster Heftigkeit her. Als Hciberg Ibsen nm feinen Standpunkt in der Angelegenheit befragte, da antwortete der Dichter, die Flaggensache interessiere ihn nicht beson­ders,aber was mich interessiert, das ist, daß man in Norwegen noch nicht werter gekommen ist, als einen Mann, wie Björnson, so auf die äußerst schofle Art zu behandeln, wie es geschehen ist. Das interessiert mich, denn das ist empörend". Im ganzen pflegte Ibsen über Björnson stch Hciberg gegenüber sehr objektiv, aber ohne eigentluije Sympathie für seinen großen Dichtergenossen zu äußern. Sr hörte Hciberg, der damals sehr scharf ablehnend zu Björnson stand, anscheinend ganz gern reden, und im übrigen sah int Grunde genommen jeder der beiden Dichter doch immer nur sich selbst. Da hatte der Äxitifer Jrgens Hansen über Heibergs SchauspielTante Ulrike" eme Kritik geschrieben und darin von dem wahrnehmbaren Ernfiuße Ibsens auf Heiberg gesprochen. Von Björnson wte von Ibsen erhielt er darauf sehr anerkennende Zu-

ihren Kasandrarnfen, als erstmalig die Gefahren, die den Finanzen des Landes aus seiner sorglosen Budget- und Tilgungspolitik drohten, zur öffentlichen Diskussion gestellt wurden? Ich selbst habe längst vor Grooß die jetzige Fi- nanzmisere in einer besonderen Broschüre, die zwar alsbald vergriffen war, aber anscheinend nicht den geringsten Ein­druck gemacht hat, prophezeit. Man hat mich einfach tot­geschwiegen. Herr Grooß ist in seinem Bestreben, die Schuld an unfern Finanzzuständen auf denpreußischen Racker" abzuwälzen, nicht einmal objektiv genug, einige kräftige Worte über die uferlose hessische Nebenbahnpolitik, vor deren üblen finanziellen Folgen ich schon vor sieben Jahren gewarnt habe, zu finden. Das eine ist eben populär, das andere nicht. Wenn man aber das politische Zensoramt mit Erfolg ausüben und auch in sachwissenschaftlichen Kreisen, an die Herr Grooß nachdrücklich appelliert, Ein­druck machen will, so muß man über den Parteien stehen und mit gleichem Maße messen."

Prof. Biermer zitiert auch die Reden des Herrn von Pappenheim und des Ministers Breitenbach im preußischen Abgeordnetenhaus vom 23. Februar d. I. und meint, es sei ausgeschlossen, daß die Berliner Zentrale durch die neue hessische Denkschrift, die die hessische Kammer verlangt, irgend etwas Neues erfahren werde, denn die grundlegenden Zahlen, die die Denkschrift veröffentlichen werde, müßten, soweit sie nicht schon bereits bekannt sind, von den Eisen- bahndireklionen Mainz und Frankfurt geliefert werden.

In interessanter und nützlicher Weise entwickelt Prof. Biermer sodann die Rechtslage beim Gemeinschafts­vertrag :

Wäre die Ansicht des Abgeordneten Reh, daß der Eisenbahnvertrag ein reiner Gesellschaftsvertrag des Privat­rechts wäre, zutreffend, so wäre die Untündbarkeitsllausel im Artikel 21 unwirksam Nach Dem Bürgerlichen Gesetz­buch § 723 ist eine Gesellschaft, die nicht für bestimmte Zeit ein gegangen ist, jederzeit lünöbar. Nun ist freilich Der Eisenbahnvertrag vor dem 1. Januar 1900, also vor dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches, perfekt ge­worden. Aber nach einer Entscheidung des Reichsgerichts vom 9. Ql tob er 1905 (R. G E. Bd. 61 S. 328), die sich der in der Literatur herrschenden Meinung anschließt, gelten die Vorschriften des § 723 des Bürgerlichen Gesetzbuchs auch für bereits vor 1900 entstandene Gesellschaften. Da es sich nun um eine nichtige Bestimmung handelt, wäre damit die Wirksamkeit des ganzen Eisenbahnvertrags in Frage gestellt.

Nicht zu leugnen ist zwar, daß der Eisenbahnocrtrag auch wichtige privatrechtliche Bestimmungen enthält, aber in erster Linie bewegt er sich doch auf öffentlich-recht­lichem Gebiete (Hoheitsrechte, Verwaltungs- und Beamten­fragen und dergleichen mehr;. Jedenfalls enthalt der Vcr- trag Privatrecht und öffentliches Recht in einer so innigen und unlösbaren Verschmelzung, das; es ganz ausgeschlossen ist, den Vertrag einem Rechtsgebilde der privatrechtlichen Sozietät unterzuordnen. Es handelt sich vielmehr um einen sogenanntenvölkerrechtlichen" Vertrag, der von zwei selbständigen Staaten, die sich als solche gegenübertreten, abgeschlossen wurde. Daß es sich in diesem Falle um Bundesstaaten handelt, ist für unsere Frage gleichgülttg."

Reh und Genossen scheinen, so schreibt Prof. Biermer weiter, von der Ansicht auszugehen, daß, wenn Preußen Transporte, die vor Dem Gemeinschaftsvertrag nicht durch die Ludwigsbahn gingen, vielmehr um Hessen herum ge­lenkt worden sind, jetzt aber auf hessischen Schienenwegen befördert werden, das eine vorsätzliche Vertragsverletzung dar stelle. Eine solche Auffassung ist erst recht eine Künstelei. Siss widerspricht der Natur des ganzen Eisenbahnwesens und dem Geist des Gemeinschaftsvertrags, der ja unter anderem gerade Den Zweck hatte, den normalen Transit­

schriften nur in einem Punkte gingen die Ansichten der Beiden auseinander: Ibsen hob hervor, wie richttg der Hinweis auf seinen, Ibsens, Einfluß auf Heiberg sei, aber Björnson erklärte das für eine ganz irrige Meinung Heiberg sei vielmehr von ihm, Björnson, beeinflußt! Eines Sommerabends in den neunziger Jahren traf Ibsen in Christiania Heiberg auf der Straße.Nun, was machen Sie denn?" fragte er ihn. Heiberg antwortete:Ich schreibe einen groben Aussatz über Björnson."Nein, tun Sie das tun Sie das?" fragte er in munterem und lebhaftem Tonfall und rieb sich eifrig die Hände. 9hin erzählte Heiberg den Gedankengang seines Artikels, der hauptsächlich gegen Björnsons Idee protestierte. Daß Die norwegische Kultur wesentlich eine Bauernkultnr sei. Ibsen nickte die ganze Zeit mit dem Kopfe und sagte:Ja, ja. Das ist richtig. Es ist europäische Kultur. Unsere Lite­ratur ist europäisch." Und als Die Beiden sich trennten, drückte Ibsen warm Heibergs Hand und sagte:Ja, nun erwarte ich also recht bald von Ihnen zu hören."

Auch über Theaters achen hatte Heiberg mit dem Dichter sehr interessante Erfahrungen. Einmal Hei­berg war Direktor des Theaters in Bergen sollte Ibsens Frau Inger auf Qestrot" gespielt werden, und zwar vor Ibsen selbst, der auf Der Durchreise in Bergen wellte. Bei Der Hauptprobe wurde Heiberg plötzlich gemeldet, Ibsen bitte um Einlaß. Den konnte er ihm nicht gut verweigern, aber gleich der Anfang war von übler Vorbedeutung, denn Ibsen veranlaßte eine längere Zögerung, weil ihm die Auf­stellung des Gesindes am Herde so, wie sie Heiberg vor­genommen hatte, nicht gefiel. Dann ging aber alles gut bis in den dritten Akt, wo Mels Lykke, Den Herr Halvorsen spielte, einen wichtigen Brief vorzulesen hat'. Den, wollte Hciberg, sollte er in Der Erregung schnell lesen aber Davon wollte Ibsen nichts hören: Halvorsen sollte den Brief ruhig lesen, wie er es getan hatte und wie es in Der Rolle stand. Darauf machte Heiberg Den Vorschlag, Der Schauspieler solle den Brief doch einmal so lesen, wie er es

verkehr wiederherzustellen Sie widersprich- aber auch oem Artikel der Reichsverfassung, wonach Deutsche Ellen- bahnen im Interesse des allgemeinen Verkehrs wie ein einheitliches Netz zu verwalten sind Es kommt hinzu, daß Htzssen bei dem Vertragsabschluß genau gewußt hat, daß und welche Umleitungen früher vorgekommen sind. Das hessische Parlament hat sich ja mit diesen Monhin11'113- manötiern wiederholt, namentlich im Jahre 1885, ein­gehend besaßt. Nebenbei bemerkt waren diese Praktiken, wie noch nachzuweisen sein wird, nur Repressalien gegen­über der Politik der Damaligen Ludwigsbahn, Die sich, solange noch Die Rheinische Bahn und die EölnMindener Bahn ebenfalls Privatbahnen waren, das Menschcnmög liehe in Umgehungsoperationen geleistet hat. Uebrigens hat den größten Vorteil von den preußischen Umleitungen niemand anders als der hessische Staat gehabt, denn er erhielt auf diese Weise die Hessische Ludwigsbahn beson ders preiswürdig, was auch Grooß zugibt, der die ge­ringe Entschädigung Der Aktionäre auch heute noch nicht verwinden kann.

Für die hessischen Interessen sind, nachdem Biermer dem preußischen Standpunkt Gerechtigkeit hat widerfahren lassen, folgende Sätze besonders bemerkens­wert, die in ihrem Inhalt auch mit den neuesten Aus­führungen des Eisenbahndirektors Grooß in der Frkf. Ztg. übercinstimmen. Pros. Biermer erklärt:

Viel näher als die Aenderung der Teilungsziffer läge der Gedanke, den bekannten Artikel 11 des Gemeinschafts­vertrags, wonach nur die kleineren Aufwendungen unter 100 000 Mark von der Gemeinschaft, also zu Lasten des Betriebsetats, alle anderen Aufwendungen aber für Er- gänzungsanlagcn von jedem der Kontrahenten zu tragen sind, einer Revision zu unterwerfen. Diese Bestimmung des preußischchessischen Staatsvertrags ist mit Ausnahme seiner Unküudbarteit die anfechtbarste von allen. Sie be­rücksichtigt nicht, daß bei dem Groß- und Massenverkehr, den die Gemeinschaftsbahnen bewältigen, soweit er Tran­sitverkehr ist, Ausgaben entsteyen, deren Tragung unmöglich nur dem einen Teile zugcmntet werden kann. Hessen wer­den finanzielle Lasten aufgebürdet, die bllligermaßen der Betriebsetai, also die Genieinschaft, zu tragen hätte, zu­mal wenn sich feststellen läßt, daß die heutigen hessischen Linien als Trichter, Durch den Der größte Verkehr von Preußen nach Süddcutschland durchgeführt wird, eine viel größere Ausnützung durch Betriebsleistungen als vor dem Gemeinschaftsvertrag erfahren haben. Feststellungen und Berechnungen derart sind bereits gemacht worden. Wahr­scheinlich bedürfen diese Ziffern noch einer gründlichen Nachprüfung. Man braucht cs indessen nicht zu tragisch zu nehmen, wenn der preußische Eisenbahnminister er­klärt, ohne Liquidation der Gemeinschaft und Einführung der getrennten Verwaltung der Gemeinschaftsbahnen könn­ten die erforderlichen Unterlagen nicht beschafft werden. So spröde und undurchsichtig sind die Verwaltungs- und Verlehrsstatiftiken unserer Eisenbahnen glücklicherweise nicht. Mit gutem Willen muß cs möglich fein, wenn auch nur schätzungsweise, sestzustellen, welche Erweiterung der Bahn- anlagen nur durch den größeren Transitverkehr bedingt war.

französische hisse für Muley Hafid.

Nach französischen Meldungen soll Muiey Hafid um französische Hilfe gebeten haben. In Der belagerten Stadt Fez wird es ja nicht gerade gemütlich zugehen, und es be­steht vielleicht wirklich Gefahr, daß Dort Schreckenstaten bevorstehen, wenn nicht bald Hilfe lammt. Aber welche Absichten Frankreich verfolgt, kann erst Die Zukunft lehren. Jedenfalls wird es für seine Hilfe sich teuer bezahlen lassen. Wir erhielten folgende Meldungen:

Paris, 19. April. Die Regierung wurde gestern abend

wolle. Tas geschah, unD unter großer Spannung sagte der Meister ruhig:So ist es besser: wir wollen nun weiter gehen." Heber Die Aufsührnngen von Ib­sens Stücken in Ehristiania hatte Heiberg mit Dem Dichter ost lange und merkwürdige Unterhaltungen. Bei der Aufführung vonWenn wir Toten erwachen" waren die beiden in Meinungsverschiedenheiten über Die Besetzung der Rolle Der Irene Ibsen hatte die Rolle Fran Wettergreen zuerteilt, während Hciberg die auch bei uns bekannte Frau Dybwad für geeigneter hielt Ja, meinte Ibsen, Bildhauer Rubeck würde sich nicht in eine Dame wie Frau Dybwad verlieben können, und zwar, weil, er sich gerade als Bildhauer zu einer Frau von höherem Wüchse hingezogcn fühlen müßte. Heiberg antwortete:Bildhauer gehen wohl in solchen Dingen n.idn gerade nach dem Meter­maße."Ein SilbtjaucT mit Villa? murmelte Ibsen zwei­felnd. . . Im Verlause derselben llnierrcDung ergab iich noch eine weitere interessante Meinungsverschiedenheit der beiden über das Alter der Irene. Jb,en erklärte auf Be­fragen, Irene sei 28 Jahre alt. Unmöglich, meinte dagegen Heiberg, sic müsse an "Die vierzig sein, da zwischen ihrem Liebeserlebnisse und Dem Drama selbst schon viele Zahre liegen müßten. Der Alte war offenbar verdrossenIrene soll 28 Jahre fein", unterbrach er Heiberg.UnD warum fragen Sie, wenn Sie eS so gut wissen?" Damit ging er mürrisch ab. Nächsten Tages empfing Heiberg einen Brief von ihm. Er lautete:Lieber Gunnar Heiberg.' S'e hatten reckst. Ich hatte unrechi. Ich habe' in meinen sirotizen nachgesehen. Irene ist etwa vierzig Jahre alt. Ihr Henrik Ibsen."

Vcröa ndst 2 g bei deutschen GoethebLnde Die AbgeorDnelen Der i'cunajcn Eoerbec-unbe tra^n an: jm

Vorort Bremen zur- Jahresversammlung zusammen aüc den Volksschillerprcis, Der im Jahre 1912 w caer fällig ist wurde ein aus la Personen bestehendes Preisgericht gebildet' Den Vauptpuntt der Beratungen bildete der Kamps gegen Die SchundlltexatLr. Berlin. Bremen mch StMtaarr hatten

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