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Klassen- Lotte
Zuschlagsfrist 4 Wochen.
Gießen, am 20. Juni 1911.
toigl. Preess
es Deutscher cvereine zu IteursGiesen. Nichts, der seg- Mitgliedern um- lebigt. Ter An- Meins (Urheber- n Ausschuk über- liefern soll. Ter m Verbände und bem Reick-- eS Borgeben en an Behörber. elcgenfcitcnjnr' •eiern alt Safr tanb juiammat' ommen. Ttc
Mannschaft Beim unb des 2Bcn in einem »er, „B. s. $« unb den vorher r, lieferten sich n Balser (SM. Bbit(, ibqS auch kam.
Neubaubureau für den AmtSgerichtSneubau zu Gießen. Landmann.
Gießen, den 17. Juni 1911.
Großh. Kulturinfpektion Gießen. H. Steinbach.
SAiiSte M»Ng zum
WH.h0.hS baß das Mäd, es, sprechen, sie ö- uach Hembach 600
be nach Luxem.
? ab, lief ^der Anstifter lahr 3 Monaten 1 *Le Lchimvf
letzte UMfrictytctu
Tag Programm der neuen belgischen Regierung.
Brüssel, 20. Juni. In der heutigen Kammersitzung verlas der Ministerpräsident de Broauevrlle eine programmatische Erklärung des neuen Ministeriums, in der angekündiat wird, daß dem höheren Rat für Lande! und Im dustric die Bermittlungsrolle bei wirtschaftlichen Sirntigfeitcn zuerkannt werden soll. Die Regierung roenbe ihre Auimerksam- Teit besonders dem Kinderschutz und den Arbeiterve n- s i o n e n sowie Oer Förderung des Mittelstandes und der ^rmcfrrunji ber Beinen Besitze zu. Auch die Lage der Beamten solle gebessert und noch heute ein Gesetz über die Offiziers^ »enhonen eingebracht werden, lieber den Ausbau der Waffer- srraßen und Verkehrswege jnr Förderung der roirtfdiaftlidKn Entwickelung soll ein besonderer Ausschuß beraten und Beschlüsse fassen. Im frongo soll auf bewährtem Lege zu einer stets engeren Verbindung mit bem Mutterlande weiter gegangen werden. Auch soll die Entwickelung der Stolonie nur vom Geiste
Verdingung.
Die zur Erweiterung der Flutschleuse zu Mühlsachsen erforderlichen Arbeiten und zwar:
Erd- und Maurerarbeiten veranschlagt zu 585 Mark
Zimmerarbeiten , • 167 •
sollen durch schriftliches Angebot vergeben werden.
Die Verdingungsunterlagen liegen bei der unterzeichneten Behörde zur Einsicht offen. Angebote haben in Prozenten deS Kostenanschlages zu erfolgen und sind verschlossen, postfrei und mit entsprechender Aufschrift versehen bei uns einzureichen. Eröffnungstermin Montag den 26. d. Mts., vorn». 10 Uhr auf unserem Bureau, Zimmer Nr. 4. Zuschlagsfrist 3 Wochen.
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^."'Mathilde „n,ltb leit bem nen Univkttec vom ®tcn.
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Vergebung von Bauarbeiten
für den
Man eines AnitsgMsgeböudes jn Gießen
Nachdem auf die zur öffentlichen Submission vom 10. Mai l. I. eingereichten Angebote auf LoS I Erdarbeiten, Betonarbeiten und Maurerarbeiten kein Zuschlag erteilt werden konnte, werden die Arbeiten in nachstehender, abgeänderter Form unter Hinweis auf den Ministertalerlaß vom 16. Juni 1893 und den Erlaß Großh. StaatSmlnisteriumS vom 24. Februar 1911 nochmals auf dem Wege öffentlichen Wettbewerbs vergeben.
Los I. Erd» und Betouarbeiteu (etwa 2350 cbm GrundauShub, 1765 cbm Betonfundamente, 1020 qm Betonfußboden).
Los II. Maurerarbeiten (1050 cbm Bruchstein, mauerwerk, 3650 cbm Backsteinmauerwerk, 610 qm Sockel- tverblendung, 590 Ifd. m Treppen zu verlegen, 279 cbm »Hausteine zu versetzen, 2290 kg Träger zu verlegen usw.).
Die Bauleitung behält sich vor, die Lose I und II ge- trennt oder zusammen zu vergeben.
LoS III. Kalklieferung (Lieferung von 4700 Zentner hydr. Sacklalk.
Zur Erteilung eines Zuschlags auf LoS III verpflichtet sich die Bauleitung nicht.
Zeichnungen, Bedingungen und Angebotsunterlagen liegen auf unserem Neubaubureau, Stephansiraße Nr. 18, 1. Stock, während der Dienststitnden zur Einsicht offen. An- gebolSformulare und Bedingungen werden, soweit Vorrat reicht, gegen Erstattung der Selbstkosten abgegeben. Die Angebote sind verschlossen, porto-- und bestellgeldfrei, mit entsprechender Aufschrift versehen, bis Donnerstag den 6. Juli 1011, vormittags 11 Uhr, bei uns einzureichen und werden in Anwesenheit etwa erschienener Bewerber zur angegebenen Zeit eröffnet.
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Fünfziger 1856—1906
Am 19. 9uni starb nach langem Leiden unser lieber ÄlterßtoUege
Konrad Jäger
Die Beerdigung findet am Donnerstag, den22. Juni nachmittags 5 Uhr auf dem neuen Friedhof statt. Wir bitten um zahlreiche Beteiligung
3977, Der Ausschuß.
Die Ziehung der I. Klasse 225. Lotterie beginnt am 11. Juli 1911
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LOSß |n7i;fö7"i.207T:<- öasse sind, so lange Vorrat, zu beziehen durch die Königl. Preuss. Lotterie-Einnehmer in Giessen.
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oeu öuiiiujiLU» vu ^>u)ü.|üiuju VU.ICH icul i><oo* X>erlc|ung i der Qrrflörimg reditfertigte ber Führer bar ffll^flferifalen, Döste, feine Handl ungsiorise nor Ausbruch der Ministerkrisis, worauf der Liberale Öhmans den Ministerpräsidenten aufiorberte, präzise Erklärungen ;u geben über das Sämig eiet und über eine etwaige Auflösung der Sammer zwcrks Befragung des SoITm Ter Ministerpräudent erklärte, daß bei bem Schulgesetz alle-: von der endgültigen Gestaltung durch die Kammer ab bange: bic Auflösung der frommer fei verfassungsmäßiges Recht der frrone.
Karlsruhe, 21. Juni. Bei der Wahl zum Bürger ausschuß wurdet: von der 3. Llasse 24 Sozialdemo traten. 4 Zentrum, 2 Fortschrittler, 2 Nationalliberale gewann
Baris, 20. Ium. Ter frühere Präsident von Mexiko, Porfirio T t a $, ist heute abend in Paris angekommen.
Paris, 20. Juni. Die Agence tzaras melbcr aus Fez unter dem 16. b. M : General Momier wird bcmnäcfcK gut brechen. Da er nicht über die Streilkräne verfügt, die notwendig
lui uui den VDcviig-Muxi t>cv uuineusi .hul- „u miuuHMDOu irr bin sich thc niditiiiitrrnHnrirnen Berber geftüöfrt bdtxr nnrb er i;di ban-.ui beschränken, m 5ehr.i evu-_ binrartxdbr ®ancf»n iurftfiulafien und die Verbindung von oefru noch M eUues zu sichern kontier wird alsdann Fez rmimen, indessen außer den \*lbtnlungtn Mangin und Bremond eine nerftnrfte Truvpen- rnade lurüdlaiien.
Tokio, 20. Juni. Im Mittelpunkt von Japan hat ein Orkan Verheerungen verursacht. In Tokio und Aviv- bama und bte Parkanlagen teilweise zerstört worden. Im Suifat sind 15 Personen ertrunken
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Amtlicher Teil.
Kekannlmachnng.
Betr.^ Ausbruch ber Maul- unb Klauenseuche in Ettings- hausen „ , , .
Nachdem die Maul- und Klauenieuchc auch in b-cn Gehöften des Flersckcheschau-rs I ohannes Opver III. unb bes Landwirts Öetnrich Walter m ß 11 in g 55 cu f en gestellt worden ist, werden dte unter II unserer BÄannt- imÄng vom 14. L Mls. angeordneten MaMahmen auf dmse ^DQN^Io§rnnes Lrwer III. wird die Ausübung der Fleischbeschau in den Gemeinden Et 1 tng;s.bau, en, Queckborn und Münster, sowie dre den sfteuchbeschaucrn übertragene Mitwirkung bei ber Unterdrückung ber L'iaul- und MauEuche bis aus weiteres untersagt uno tonmw ber Fletschbeschauer Bausch -u Samberg bis mo werteres beaunragt
Gießen, den 20. Juni 191L__
Grokher-o g Itches frretsamt Gießen.
I. B.: Dr. Merck
Gießen, 20. Juni 19114 1 Betr.: Infektiöser Sckvidenkatarrh unter dem Roidvteh ber Gcinemdc S?cua cfbeint.
An Dir Großh. Buracrmristrrrirn drS KrrifrS.
Nachdem unter bem Vieh Island der G^nneinde L»ertche!beim ber ansteckende Scheider.ialarrh fcfrgrnellt wvrden ist, aiwfcWat wir Fhnen, jur Berlmdung der Ausbrcntung der frantfbeie den Bullen- rocrcru und Bullen ballern Ihrer C-'emt öü>7t am .rngeben, wei'.lvbes Rindoieh, welches aus der L*mnnbc .Sxut^llxnm »um Sprung zu- geftihrt werdeit sollte, -urüchjuweuen. Sollte die frnmtbeU in Ihrer (Semanbe bcolHrduct werden, so ist uns und dem zuständigen frreisveterinäranrt sogleich Nachricht zu geben und dafür ;ü sorgen, dost die uothncbenb obgedruckten Borlckrifryr unserer Poltt.eu'erordnung vom 20. CTtvbcr 1902 »rrmgften« eingehalten und Zunnderl andlmigen zur Anzeige gebracht werden.
I. B.: Dr. Merck
Verordnung.
9)etr. : Maßregeln zur Unterdrückung deS ansteckenden Scherden- katarrds deS RindmehS.
Auf Grund deS 8 1 der BundesratSinstrurtion zur Ausführung bet §§ 19—29 des ReichsgesetzcS vom 23. Juni 1880
1. Mai 1894 die Abwehr und Unterdrückung von Diehseucken betreffend, werden mit Genehmigung Großh. Ministeriums deS Innern vom 16. Oktober 1902 >ur llntcrorüdung dcS ansteckenden Scheidenkatarrhs des Rindviehs die nachstehenden Schutzmaßregeln für den Kreis Gießen angeordnet.
•s 1. Sobald der Ausbruch des ansteckenden Scheidenkatarrhs in einem Orte festgestellt worden ist, darf IveiblicheS Rindvieh nur dann zur Begattung durch einen unverdächtigen Gemeinde- bullcii zugelassen werden, wenn es durch einen vom KreiS- veterinärarzt zu instruierenden Ortscinwohner auf daS Korlumden- sein der fraglidxn Krankbeil untersucht und für unverdächtig erkannt worden ist. Die bei dieser Untersuchung als verdächtig erkannten Tiere sind so lange von der Begattung auögescküosscn, bis ihre Unvertxichtigkeit durch den KreiSveterinärarzt bescheinigt wird.
8 2. Die nach 5 1 verdächtig befundenen Tiere sind von dem mit der Untersuchrmg beauftragten Ortseinwohner der Orts- Polizeibehörde anzuzeigeu Ter Wechsel des Standorts diese« Tiere ist bis zu deren Unverdächtigkeit nur mit besonderer Doli-- zeilicher Erlaubnis gestattet. Wird die Erlaubnis zur Der- bringung eines verdächtigen Tieres in eine andere Gerneurde erteilt, so ist die Polizeibehörde derselben entsprechend zu benachrichtigen.
§ 3. Das Verbringen von Kühen und Aindern eines Senden- ortes zu den in anderen Orten aufgestellten Buffen ist verboten.
§ 4. Aach dem Erlöschen ber Seuche in einer Staffung ist die Tesinsekfton derleiben, sowie der Staff- und PutzGeröte nach Eingabe bes Äreisveterinärarzles und unter polizeilicher wever^ wachung vorzunehmen.
§ 5. Ter Ausbruch und das Erlöschen der ©curfje in einen Orte ist durch das frreisblatt und in ortsüblicher WeisecheLamit z« niachen.
§ 6. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Anordnungen werden, infomeit nicht nach bestehenden gefrblidwn Bestimmungen eine höhere Strafe verwirkt ist, nach § 66 Ziffer 4 «s Reichsgesetzes über die Abwehr und Unterdrückung von Biehi«tchen bestraft.
Gießen, den 20. Oktober 1902.
Großherzogliches Kreislnnt Gießen.
Dr. Breidert.
Kekanntmachung.
58 etr .'l Abwehr der Maul- und .Mauenseuche.
Jn Rücksicht auf die durch den Ausbruch der Maul- unb Klauenseuche in Ettingshausen erhöhte Gefahr einer Verbreitung ber Seuche in bem Kreis Gießen werden die Landwirte auf diele Gefahr hingewiesen und aufgefordert, mit besonderer Vorsicht alles zu oermeiden, was eine Einschleppung begünstigt. Besonders wird geraten, Zukäufe zu bem Bestand nicht vorzunehmen, fremden Personen, besonders Händlern, Metzgern usw., das Betreten ber Stallungen aufs strengste zu verbieten, sowie bei der Aufnahme neuen Personals mit ber größten Vorsicht vorzugehen, ganz besonders bei ber Annahme von Stallpersonal ^Schweizern usw.). Es wird empfohlen, bei Annahme berartigen Personals bei der Polizeibehörde des Lerkunftsortes aniufragen, ob jenes nicht in einem Gehöfte tätig war, in dem in den letzten 3 Monaten die Seuche geherrscht hat Der Ortspolizeibehörde ist umgehend von der Annahme eines derartigen Bediensteten Anzeige zu machen unb die Person erst nach Erlaubnis ber Ortspolizeibehördc zu bem Vieh zu lassen.
Weiterhin machen wir noch besonders auf die Verpflichtung aufmerksam, sofort einen etwaig-m Seuchenausbruch anzu- melden, unter .Hinweis auf die erheblichen Strafen bet Unterlassung ber Anzeige.
G ießen, den 19. Juni 1911.
Großherzogliches frreidand Gießen.
I. Dr. Merck.
Srtr.: fine oben.
An die Großh. Bürgermeistereien des Kreise- und das Groß!). Polizeiamt Giesten.
Indem wir Sie beauftragen, vorstehende ScTanntmadnmfl ortsüblich zur öRentlicben Kenntnis zu bringen, wird gemäß 20 Abs. 1 und 27 Abs. 2 des Reichsviehfeuchengesetzes anye- orönet, c»aß jeder Stallschweizer und sonstiges sich mit bem Vieh schäftigendes Personal bei der Anmeldung bei der Lnspolizei- beHörde den amtlichen Nachweis durch eine Bescheinigung der Ortsool'zeioehörde seines Lerkum'tsortes darüber vorzulegen hat, daß in bem Gehöfte, in bem er zuletzt tätig war, seit 3 Monaten die Maul und Klauenseuche nicht geherrscht hat.
Eventuell ivollen Sie diesen Nachweis telegraphisch ctnbotaL Sollte die ö^rfunft aus einem verseuchten oder der Seuche verdächtigen Gehöft erwiefen sein, so ist die Desinfektwn des Personals nebst .Meibern unb mitgebrachten Geräten in ber hiefigeir Desinfektionsanstalt vorzunchmen. Erst nach Vorlage des Nach- wci>E der .i?erfünft aus einem seuchefreien Gehöft oder erfolgten Desinfektion ist die Verwendung des Personals von Ihnen zu gestatten.
Gießen, den 19. Juni 1911
Großherzogliches Äre-samt Gießen.
_________________I. V.: Dr. M e r ck._______________________
Kelilinnliiiaquiig.
Nachdem die Maul- unb Klauenseuche in Dc-n« seid - Kreis Schotten er Io 'dien ist, werben bic infolge bief ei Seuchenausbruch durch Bekanntmachung vom 10. Mail911 (Kreisblatt Ne ■> euigeor.meteii . laßtegeln hiertmft müfidjeetn, Gießen, ben 19. Juni 1911.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
^B.: Dr. Merck


