m Jahrgang
Zweites Blatt
Nr. 196
Erlchetnt täglich mH Ausnahme des Sonntag».
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ttsanstalt und umiir
die Tiere durch den scharfen, stechenden Äeruch der schwefli
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ce SBemnteiNW ■ der Großh. Landckk:.. iönigl, Preußischen &-•
Tte w<le|teet Zamiltendlitter" werden dem .Anzeiger^ viermal wöchentlich beigelegt, da» „Urei,blatt für de« Krtli «letzen" zweimal wöchentlich. Die „tandwlrtfchaftllchen Leit- fragen" erscheinen monatlich zweimal.
Aus der Tätigkeit des Strasrechtsauslchufier.
Wie der „Reichsanzeiger" mitteilt, hat der Strafrechts ausschuß in den letzten Wochen vor Beginn der Sommer ferteil den Abschnitt über die Schuld (jH 58—62), die Bor schritten über Unzurechnungsfähigkeit und verminderte Zu rechnungssähigkeil ljLtz 63—65 und den Abschnitt Strafantrag (gt? 71-74- beraten. Tic Beratung der §§ 66 bis 70 Notwehr. Notstand, Jugendliche soll nach dein Wieder- zusammentritt des Ausschusses am 18. September erfolgen.
Heber die systematische Stellung der Vorschriften über die Schuld und Zurechnungsfähiateit ivill der Ausschuß erst später Beschluß fassen Im übrigen ist der Abschnitt Schuld sachlich im wesentlichen nach den Vorschlägen des Vorentwurss, scdoch unter Beseitigung einiger in der Kritik gerügter Mängel, angenommen worden. In Ucbercinstiin- mung mit dem Vorentwurf ist an der Aufnahme von Begriffsbestimmungen des Vorsatzes und der Fahrlässig- leit sowie von Vorschriften über Rechtsirrtum und Erfolgs-
Das Löschen brennender Schiffe.
Ingenieur Harald Nehbcl.
— Gustav Mahlers letzte Werke. Von den beiben großen Nachlaßwcrken des verewigten Meisters wird „Tas Lied von der Erde", eine Symphonie für Tenor und Alt mit Lrchester feine Uraufführung in kommender Spielzeit in München rtnbcn. Tas fton?crtbiireau Emil Gutmann hat das Recht bei Uranfmhrung erworben und bringt das Werk bei einer Gedächtnis feier hir Gustav Vkahler. Tic Snmvhonie, der ein aus dem Englischen übersetzter Tert altchinesischcr Gesänge Zugrunde liegi, besteht aus sechs Unterabteilungen, die folgende ^.itelbezeichnuiigen tragen: „Tas Trinklied vom Jammer der Erde". — „Ter Einsame int Herbst", — „Bon der Jugend", — „Bon d-r Schönheit", — „Ter Trunkene im Frühling", — „Ter Abschied". Tie Uraufführung der Neunten Symphonie, die letzte in der Reihenfolge der bisher erschienenen, ist gegenwärtig noa) nicht bestimmt und den Meisters entsprechend, erst in späterer Zeit herausgebracht iverben. Beide Werke erscheinen im Verlage der Universal Edition Wien-Leipzig.
— fg{ ''richte Kunst und
schüft. Ter ^'ütgiftrat Der Stad: Wien Hal verboten, daß Felix Mottls letzter Wunsch, seine Asche möge auf dem Zentral- fricdhoi in Wien beigesetzt werden, ausgesührl wird. Ter Wiener Magistrat verweigerte Der Urne den Ruheplatz auf dem Zentral frieühos, weil Mottl geschieden und etne zweite Ehe eingegangen war. — In Tu; wurde ein Tenlmal Walthers von Der Vogclweide enthüllt. Tux erhebt Anspruch darauf, die burtsstadt des Fängers zu fein. — Ter siebente Efperantische R ongrcß ist in Antwerpen in Anwesenheit des Erfinders der Aunftiprache, Tr. Zamcnhof, eröffnet worden. •
Giehener Anzeiger
General-Anzeiger für Oderhessen
Haftung sestgehalten worden. An Aenderungen gegenüber dem Borentwurf nnD zu bemerken: In der Definition des Vorsatzes ift das Willensmoment nicht mehr besonder: hervorgehoben, da dies neben der Hervorhebung des Wissens npcrslüssig und irreführend erschien. Es ist ferner llar- gestern worden, daß eventueller Vorsatz nur vorlicgl, wenn bev Täter nut der Verwirklichung des für möglich ge haltcncn Tatbestandes einverstanden ist. In der Begriffs bestimmnng der Fahrlässigkeit sind beide Arten der Fahrlässigkeit — bewußte und unbewußte — hervorgehoben In der Berücksichtigung des Irrtums über das Strafgesetz ist der Ausschuß insoweit noch weiter geganaen als § 61 Absatz 2 des Vorentwurss. als die Strafmilderung obli gatorisch vorgeschrieben ist.
Bei der Begriffsbestimmung der U n z u r e ch n u n g s fähig teil 63) ist der Ausschuß nicht unerheblich vom Vorentwurs abgewichen. Rach seinem Beschluß ist als^un- zurechnungsfähig anzusehcn, wer wegen krankhafter Störung der Geistcstätigkeit oder Bewußtseinsstörung nicht die Fähigkeit besaß, das Ungesetzliche seiner Tat ein- zuschen oder seinen Willen dieser Einsicht gemäß zu bestimmen. Hinsichtlich der vermindert Zurechnungsfähigen hat der Ausschuß der im Vorentwurs vorgesehenen Strafmilderung zugestimmt und ferner beschlossen, daß 3traf- scharsuimen gegenüber diesen Personen ausgeschlossen sein sollen. Mer 8 W des Vorentwurss ist gestrichen worden. Tabei ffat der Ausschuß sich Vorbehalten, in den Besonderen Teil eine Spezialstrasandrohung gegen selbstverschuldete Trunk en he it. die zur Begehung einer strafbaren Handlung geführt hat, aufznnehmen. Tie Vorschriften über bje Verwahrung Unzurechnungsfähiger und vermindert Zurechnungsfähiger in Heil- und Pflegeanstalten sind im wesentlichen nach den Vorschlägen des Vorentwurss (§6.>)
Gewiß wird mancher Leser glauben, daß es keine Schwierigkeiten bereitet, ein an Bord eines Schisses anS- gcbrochenes Feuer zu löschen, da sa Löschwasser beguem und in durchaus ausreichender Menge vorhanden iit. Und doch, welch ein Irrtum! Tas Löschen eines brennenden Schiffes grenzte früher nahezu ans Unmögliche und kann heute nur durch bedeutende Fortschritte der Tedput er reicht werden.
Ich habe seinerzeit Gelegenheit gehabt, die „Bremen , deren Inneres bei jener entsetzlichen Katastrophe in Hoboken zwar gänzlich ausbrannte, deren Schiffskörper aber intakt blieb, in Bremerhaven zu besichtigen, und habe da ent einen richtigen Begriff von der Furchtbarkeit eines Lchists- brandes bekommen. Tie Löscharbeiten werden dadurch erschwert, daß alle Räume, insbesondere auch die schmalen AuSgänge, bald mit Rauch und Cualm erfüllt und dann schwer zu finden sind. Leider können aus Fcßlgkcitsruck- sichten die runden Fenster nicht so groß gemacht werden, daß ein Mensch hindurchkriechen kann.
Ein besonderes Interesse dürften daher die Fenerlosch ciiuid'tungen und die Vorrichtungen erwecken, welche getroffen werden, um ein aus hoher See sowie im Hafen ausgebrochenes Feuer schnellstens zu ersticken. Zu den wichtigsten Feuerlöschapparaten, mit denen auch alle größeren Passagierdampfer ausgerüstet sind, gehört fraglos der Elahton Apparat. Bei demselben ist es sehr leicht, die bei der Verbrennung von Schwefel erzeugte schweflige Säure in beliebigem Verhältnis mit der atmosphärischen Luft zu vermischen und dieses Gemisch durch Rohre oder Schlauch- leitungen nach jedem beliebigen Raum zu leiten. Bei Feuersgesahr spielt die schweflige Säure vor alleäi in solchen Fällen eine große Rolle, in denen eine Bekämpfung des Feuers durch Wasser oder Tampf sich als nicht aus reichend erweist. Tnrch die mittels des Elayton-Avparates erzielte Absaugung der heißen Lust unter gleichzeitiger stetiger Zuführung des Schwefelgases, das den ganzen Raum bis in das kleinste Winkelchen gleichmäßig durchdringt, ist es möglich, in den Laderäumen ausgebrochenes Feuer innerhalb kürzester Frist sicher zu unterdrücken, ohne daß Beschädiaungen der in dem Raume befindlichen Gcge.i- ständc oder Güter, wie sie bei dem Gebrauche von Wasser oder Tampf einzutreten pflegen, zu befürchten sind. Ferner eignet sich, nebenbei bemerkt, dieses Verfahren vorzüglich Mir Desinfektion. Bei einem Gehalte von nur < ichmefliger Säure tötet das Gasgemisch m kürzester Zeit Ratten, sowie alles übrige Ungeziefer, und zwar werden
eliminiert wird,
3n der Frage der Ausrechnung bezw. Zurückbebaltung von Lolmu'rberungen bat sich bei Ausschuß au' Den Ltanbvuutt gc- i'tellt. daß dem Arbeitgeber das Reä't zur Umrechnung bezw. Zurückbehaltung gegen den Ardens- ober Tienstlohn N'r dcn mis drücklichcn Fall zugeuanden werden soll, da» bet Ärbatgeöcr vorn Arbeitnehmer durch Tiebstahl, Untenchlagung. Betrug, U> treue ober vorsätzliche -ad'lx'äiadiguiig in »einem Achte geschädigt worden ist und hiergegen Schadensersatz beanwruchl 3n .lulcb- nuug an den Beschluß des Königsberger Sammeltage» vetrestend die Frage der Abgrenzung des Handwerks hatte bei . ueidnib wiederholt über die fragliche Zugehörigkeit einzelner Gewerb. • zweige mm Handwerk zu befinden. Es sind hier zu ucnnen du gewerblichen Gärtnereien, die Elektro-Installateure und du Aspual teure. Bei sämtlichen phwerbezweigen liegt nach bei Ansicht des gesck-aftsführenbeu Ausschuües eine bailbwerksinawge L iNg- [eit vor. Tie laufende Mletzgebung des Berichtsiabres au> dem Gebiete dcS Gewerberechtes bat den Crganen des Sammerlagco eine besondere Gclegenbeit zur gutachtlichen 5tclhnifliuil)me nicht geboten Zu dem Entwürfe eines Arbeitskammergeietzcs nnd zu der Hausarbeitsnovelle kann nicht oft genug barnur buigeimeicu werden, ba» der von beiden Vorlagen begangene Fehler dir Gleichstellung von H a u s g c w e r bc t re i b c n d c n und
Heimarbeitern
ut den ernstesten Besorgnissen Anlaß gibt. Bei dem Arbeit." kammergesci'. bebeutet die Heranziehung ber yandgcivcrbciutb n ben einen Eingriff ui bas Recht ber Haiibwerkskamuierii, ber ben Seim zu audaucrnben .Monipetcuzstreiligkeiten und zu einer ihivum ■ ung ber Hanbwerkskammcru in iich trägt.Bei dem HausarbeNs gcsetze steht eine fchivcrc wirtschaftliche Schabiguug der hiervon betroffenen hausgewerbetreibenben Hanbwcrkeru zu befurchten, bic bebinat wirb burd) bic ihnen aufgezwnngene Beachtung, der gc wcrbcpolizcilichen Borfchritten. In immer ftngcnbcm Maße können bic Handwerks- und Gewerbelammern dazu übergebe», neben ihrer reut organisatorischen und gcn*crbercd)tlid) lormalcit ^atigieit auf iviM'chaftlichem Gebiete die ihnen atwnlramcn Intereven vraftifd) zu fördern. Tic Aufgaben brr Crgaimation ber Ver waltung und Beaufsichtigung bes Lehrlings- nnd GeiellemvccnS sind im Lause der Jahre Ben Kammern io vertraut geworben, baß sie mehr unb mehr bieser cigcnilidicii ivirticbaitlidjcii Fv> ■ berung, bie für den je(bftänbigcit Hanbwerkcr iiatiirgcniüi; von größter Bedeutung ist, sich zuwenden können Tiefe Entwicklung, bie im 3ntcrcffe einer zeitgemäßen Hanbwcrkspolilik lehr zu b; grüben Ut, roirb gekennzeichnet burd) bas Maß ber Ansorberungcn, baS an bic Crganc bes Mammcrtages auf nnrifdmttlichcm Gebiete gestellt worben ist. Sdwn bic lausende Gesetzgebung des Berichtsjahres bot mannigfachen Anlaß zur Betätigung 3iingdnt ist zu nennen baS Gesetz betreficnb bic
Reichswertz nwachssteuer.
Tiefes Gesetz ist glücklicherweise einer grünblid)en Beratung unter- morsen worden, so bas; bic Möglichkeit xiner kritischen Stellungnahme vorhanden war.
Richt nur die Interessen des Banhaubweiks im besonderen, sond m des Handwerks ganz allgemein, soweit eS seine wert
- idiaücnbe Tdiigfeit aut eigenem Grund unb Boden aueübt, haben eine Stellungiiahmc des Mammcrtagcs erfordert. Erfreulicherweise sind diese Bemühungen ron einem gewissen Erfolge begleitet gc-
icn Säure veranlaßt, ihre Schlupsivinkel zu öerlafjen, um im offenen Schiffsräume frische Luft zu suchen. Lie fterben latut an einer zugänglichen Stelle, wo die toten Körper leicht aufgefunden und gesanimelt werden können, -tiefe Wirkung gewinnt*gerade dadurch eine um so größere Bedeutung, als wissenschaftlich festgestellt worden ist, da» besonders die Ratten die Verbreiter des PestgifteS sind. Schließlich tötet die schweflige Säure die Tnphus-, Eholera- und Pestbazillen, wie auch Fäulnisbazillen, weshalb Ladung und Nahrungsmittel, die leicht dem Verderben ausge,etzt sind, davor bewahrt werden tonnen, zumal die betreffenben Artikel durch die Berührung mit trockener schwefliger Läure weder an Geschmack noch an Geruch Einbuße erleiden.
Um den in den 5)äsen liegenden Sckfifsen einen besonderen Schutz bei Feuersgesahr gewähren zu können, hat man einen eigenen Schiffstyp, die Feuerlöschs chI ffe, geschassen. So verfügt beispielsweise die Bremer Feuerwehr über drei Spritzendampfer, von denen der zuletzt in Dienst gestellte Tampser „Primus" etwas genauer beschrieben werden möge. Ter Tampser, welcher in erster Linie Feuerlöschzwecken dient, wird auch als Bergungs- dampser in den Gewässern des Bremer Staates und für Schiffs-Ausräucherungen in den Häfen, sowie im Winter q[a Eisbrecher verwendet. Hieraus ist bei dem Bau des Schiffskörpers und der Maschinen selbstverständlich Rücksicht genommen worben. Für Bergungszwecke ist der Tampser mit einer Zentrisugal-Lenz Pumpe von 10 Kubikmeter Minulen-Leistung und 75 Meter beweglichen Lauge- Schläuchen von 155 Millimeter Turchmesser, sowie dem nötigen Schleppgeschirre ausgerüstet.
Tas Schisi liegt dauernd unter vollem Tampfdrucke und hat eine ständige Besatzung an Bord, welche aus einem Kapitän, zwei Maschinisten, einem Steuermanne, zwei Ma- trofen zwei Heizern und einem Feuerwehnnanne besteht. Ta-- Fahrzeug ist 31 Meter lang, 8 Meter breit unb 3 5 Meter tief. Tie beiben kondensationsmaschineri entwickeln gegen 700 PS inib verleihen dem Schiffe eine Ge- schwinbigteit vou 11 Snoteii. Tie Löscheinrichrung besteht au* drei stchenben Trciznltnbcr Pumpen, bie im Maschinen- raiime unlergebracht find; sie arbeiten einzeln ober zusammen auf ein gemeinsames Rohrsytrem, das sich auf bem Deck nach den einzelnen Verwendungs'tellen verzweigt. Die beiden unteren tleinen Rohre können Wasserfrrahlen bis zu 50 Millimeter Turchmesser, das obere große solche biö zu 110 Millimeter Turchmesser elwa lfX) Meter weit schleudern Alle drei Rohre zuiammen licsern 24 Subil inctcc Wasser in der Minute unb beanspruchen bic ganze
bat eine 4°' Ar- Mk.
übernommen.
«‘gegeben, die el* Verzeichneten Bank..' ™<1. Verlosung ni,
e» und Kündignng,- einer Frankfurt*- g der Anleihe an de
Leistung ber Pumpmaschine. Tas Löschwasser wirb gewöhnlich von außcnborb burd) Leffnungen in ber Sck;iffs- wanb angesaugt. In einem Raume bes Deckaufbaues ist >ic Feuerwehrausrüstung, bestchenb in 1000 Meter Truck chlauch, 24 Strahlrohren, auswechselbaren Munbstückcn u. a. m. untergebracht.
Auch Amerika besitzt eine Anzahl Feuerlösdfschiffe. So hat sich z. B. Ehicago vor kurzem zwei gleiche berartige Fahrzeuge bauen lassen, bie ein klein wenig größer als das beschriebene deutsche Sdnss sind. Alle Arbeitsteile sind in je zwei Stücken eingebaut. Temnach ist eine Betriebsstörung, bic bas Schiff vollkommen gebrauchsunfähig 'lnachen könnte, so gut wie ausgeschlossen. Von Wichtigkeit igi ferner bie vorzügliche Steuerfähigkelt ber beiben elektrisch betriebenen Schrauben.
Iebcnsalls bürsten bic leicht beweglichen unb schnell betriebsbereiten Feuerlöschschifse ein bantbares Feld her Täligteit sinben. Auch müssen alle fortschrittlichen Ein richtungen mit Freuben begrüßt werben, bie es bem Mensckfen möglich machen, bie „wohltätige Macht bcs Feuers" zu beherrschen.
Der BeridK gibt eine Ucbcrfidn über bic int Berichtsjahre von den Crn.incn des deutschen Handwerts unb Gewerbekammer tagcs bfarbcitctcn roid-tigcrcn Angclegenbeiicn. Ter Beschluß beireifeud die Arbeitszeit in Molorwcrtilättcn des .vandwcrks ut in einer ausjühnid) begründeten Eingabe den Bundesregierungen rorgeirageii worden. Tiefe Eingabe wendet sich gegen die gc- i laute Verfdiärfung der Bestimmungen über die Bcfcha'tiguiig jugcnblidier Arbeiter und Arbeiterinnen. Tic seit bem Bettehen des Sanimcnaged sortgesetzt behandelte Frage der Abgreiizung von Fabrik und Handwerk hat un Berickksiahrc erneute AuwieN- samleit criorbcrt, einmal wegen der Vorbereitung der .siaubnjcrfcr« Konferenz im ReidiSnmtc des Innern unb ferner wegen ber Verwertung der hier gewonnenen Anregungen. Tic Ergebniffe der Hcindwcrler Konferenz haben Veranlaffung geboten, noch einmal bic Gcfanufrage des Vcrhällniffes von Handwerk und Industrie zusainmeufafseub zu behandeln und möglichst zu einem Abschlüße zu gelangen. . _ ., .. - „, ..
Bei der großen Bcdkutung bicier orage ut bic (sntjdKtbung über bie Ergebnisse biefer erneuten Bearbeitung ber Vvllver- [ fammluiig für ben Samniertag zu Tüüdborf Vorbehalten worben. Mehrfachen Anregungen aus ber Praxis folgcnb hat ber Ausschuß begonnen, bas Wesen unb Recht bes ArbeitstaruverlragcS unb seine Bedeutung für bas Hanbiverk einer Bearbeitung zu unterziehen. ES ist zunächst eine Sammlung ber im Hanbwerk bestehenben Tarisvevträge begonnen worben. Es soll ferner ein Normal-Arbeits-Tarif-Vertrag für Innungen
ausgestellt unb gleichzeitig das Handwerk über die Bcdcuiung
be# Ardeitstariwertrages aufgr!läit werben r.ic immer mehr a-achiendc Bedeutung unb Ausdehnung ber baubwencmäBigcn Betäugung der Fran und bie NolwenbigKit ber JtJ« der redul.wen Verhältninc für das ineibhdic >?anbmir! qcm.u» ocr Gewerdeorbnung haben den Crgaueu des SammertageS imepenw.r Gelegenheit zur Betätigung gcboicu. xo ut bei '.in»)dun; bcmiibt aeiricu. die Möglichkeit der Crgniumtion bei geiwrblui» taugen trauen »u fördern unb hat aus b.eicm Grunde beim Reui siage unb ben Bunbesregicrungen eine Abänderung der eimchlügigul Paragraphen der RcM'sgewerbcordnung beantrag! ^icberbolt mußte ber Ausschuß die Frage der VerwanblUda,! einzelner Hanb werkszweige prüfen. Er ist dabei zu bei lieber.cugung gefönt men, ba» am besten der Verwanbtsdiaftsbegriif auS ber Gewerbeorbuitng
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ihre Angehörigen j
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VE"' ehilF el-beiiy--/ ®®S»-w,WTh<i
angenommen worden.
In dem Absdsttitt Strafantrag (§§ 71—74) ift entsprechend ben Vorschlägen des Gegencntwurss eine Um (tellung der 88 71 uivd 72 erfolgt, auch ist zwischen dem materiellen Antragsrecht unb der Bcsuguis zu seiner Ausübung scharf unterschieden worden. Im übrigen sind nur einige unwesentliche Acndcruiigeii unb Ergänzungen bcS Vorentwurfs vorgenommen worben.
Deutscher Handwerks- und Gewerbekammertag.
~ Düsseldorf, 21. Aug.
Unter zahlreid>er Beteiligung vou Delegierten aus ganz Dcmschlaub. sowie vou Vertretern der B.horoen und deirenndcler
Crgamiationnt begannen heute hier bic Verdaublitugen des 12. Tculschen Handwerks- unb Gewerbekammertages mit einer
Ausfchußfitzung.
Tiefe bcidhiftiite sich zunärvst mit der Fra^e d r Ucbcrlanbyiitrakn. Nam einem Beridü Der .Hammer Stranburg wurden beunnmie Vcitiav-' festgesetzt, bie der Hauviversatninlung vorgclegi werden sollen. Weiter würbe beschlossen, daß ber Handwerks- unb,Gk- fammertag bic Eintragung in das v
ern-rlen solle, um bic Rechte «ner junftiidjeit Person zu cilangen »ioch bem Bericht bes Rechnungsoruimigsausfchm'es würbe bic it - hir 1010 11 flcbill jl W
. AMrag, ber eine Bfrtt mbtic
Imbcrn und Buchdruckern Innfiditlich ber Lehr 1 tugsausbt 1 bttug konstruieren will. Ter Ausschuß konme aber eine berartige Vcr- : nicht anerkennen. Ferner i’'
schuß mit dem Erlaß bes preußischen Hanbelsutm>'ters snb o w. beircisenb die Frau im Handwerk, ^.cr Erlaß Nutzt fick) aur tin chutaditcn des Haubwcrks und Gcwerbckammertagcs.
wurde beschlossen, baß auf der Grundlage btefes Erlaßes cme möglichst ciuheirltche üicgeluug hir das^ neuliche Reich entrebt n-cibcu soll. Bezüglich der Frage der truhrung bes ’ReiJt.er- tiieis im Baugewerbe wurde bcfdioi-cn, da» ber Ausickul! ,eine Leu'ätzc von ber Ausfchußfitzung m Würzburg vom o. 3»ai ben Bundesregierungen zur Berücksichtigung empfehlen loll. Ferner gab ber Ausschuß seine Gcn.hmigung zu einem von ber Ge'ttians Helle voige'cl logenen Programm, belreuenb bic Auorbnung des Inhalts für ein Ialrbud'. Sodann gab ber Aus'chu» lerne au- mmmiing zu ber Gründung eines Pcrficher^uug s v e r b a u - bes für vanbwcrls- und Gcwetbelämmern, steter Verband bc- znedt Oie .Mamnicrn gegen Vlnfprüdic zu decken, bic ans Utuallcn bei Abnahme der Gefell en- unb Mcisierprümngcii hergclcitct wer- bett lonitcn Ter Verband wirb am 1. £ hoher ins Leben treten, nadibcm 22 .Mamnicrn ihren Beitritt in Aussicht gestellt haben. Bei der Wahl bcs Bureaus für bic Hauptversammlung mürben bas Hcrrcnhausmilgltcb Cbermcifter Plate Hannover zum Vorntzctt v;1: Tüffclborf unb .Heinfohl Lübeck zu ftellDtrm-tcn
ben Vorsitzenden gewählt. Tic nochitc Ausschu,;ittzung ioll Ende Cttobcr ober Anfang November in Hannover statninden.
$)cutc abend kurz vor 7 Uhr begann eine Vor Versammlung, die ebenso wie bic Ausschußfttzung iiichtöucntlich war. An erster Stelle erstattete der Syndikus Tr. Mculch Hannover- ben
Tätigkeitsbericht.
Dienstag, 22. August M
Rotationsdruck und Verlag der Br üblichen Unwersuätr - Buch- und Stetndruckerei.
R. Lange, Gießen.
Redaktion, Expedition und T ruderet: Bcfcul* slraße 7. Expedition und Verlag: «^K bl. Redaktion:e-»Klir. Tel.-Adr.:A:izeigerDießen.
hen. Unterrichlfikl! er beginnt am 9. Ch 20. September.
»rinulare sind durch -t 3, zu erhalten.
Die Direktion. _
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