Unseren Anzeigenkun-en zur gefälligen Beachtung
Um den größeren Anzeigen für die SanrstagSnummvr eine sorgfältige Satzausstattung zu sichern, empfiehlt es sich dringend, die Aufgabe ein bis zwei Tage vorher z?'. bewirken. Bei der großen Menge der Anzeigen kann nur bei rechtzeitiger Bestellung eine wirkungsvolle Anordnung ge* wührleistet werden.
Verlag der Siebener Anzeigers.
vom Zungdeutschlandbund.
In Berlin hat eine Vertvauensmännerversammlung des Keu gegründeten Iungdeutschlandb undes getaut Die zweitägige Versammlung wurde vom Bundesvorsitzenden Frhrn. v. d. Goltz geleitet. Wie wir dem „Tag" entnehmen, faßte Oberbürgermeister Dominicus das Ergebnis der Tagung in seinem Schlußvortrag in klarer Werse zusammen.
Tie Wege sind, so führte er Lus, gezeigt, auf denen alle Stande zur freiwilligen, begeisterten Mrtarbett herangezogen werden können an dem Werke, eine gesunde, kraftrae, frohlm)e, vaterländische Jugend zu erziehen. 'Der Jungdeutschlandbund wird als seine elfte Tat es zuwege bringen, daß das O f f l z r e r k o r P s von seiner bisherigen Zurückhaltung ab kommt und als tätiges Migtlied, gleichfalls nur auf freiwilliger Grundlage, in die Bewegung eintritt. 'Damit sind der Jugendbewegung neue Führerkräfte gewonnen, die mit der Jugend umzugehen versteyen, lund an die sich die Jugend gern anschiießm wird Aber damit soll die Mitwirkung aller anderen Stände, der Lehrer, chast, der akademischen Berufe, der Geistlichkeit, der Kaufmann,chast, der Handwerkerschaft ujro. nicht weniger mit allen Mitteln erstrebt werden. Man hofft einmal, daß die bestehenden Vereine, die Turnvereine, die Sportvereine, die Wehrkraft- und Psadfiudervereine und wie sie alle heißen, die heute schon JUcit» glichet des Jungdeutschlaiidbundes sind, durch Tragen dieses Namens und Verbinden der Ziele werbend für die Sache eintreten und immer neue Scharen zu ihren eigenen Fahnen veriammeln; man hofft aber auch, daß durch Neugründungen überall da, wo ,lch Neuland zu erschließen scheint, abieits stehende Volkskreiie gewonnen werden. Denn welchem Vater und welcher Mutter konnte es nicht recht sein, wenn sie weiß, daß ihr Kind in guter Aufucht, die ihm alle Freiheit, alle Fröhlichkeit läßt, hinausgesührt wird ms Freie und gekräftigt wird in Sport und Spiel, erzogen wird zum ,Denken und Sehen und geübt wird in allen praktischen Anforderungen des Lebens! Gerade daß von nun an in der Führerschaft der Jugend der Offizier stark vertreten sein wird, das bürgt, dafür, daß in die Jugendbewegung hinein nicht die gefchmacklo,e und verwirrende Soldatenspielerei tömmt.
Der Jungdeutschlandbund will die Sammelstelle für die gesamte Körpererziehung unserer Jugend werden. Die Mitgliedschaft beim Bunde ist durch nichts beschränkt. Ihm können angehören der einzelne junge Bursche ebenso wie die Eltern selbst, der Jünglingsverein eben,o toie der Lehrerverein oder der Verein und Verband, der alles umschließt. Auch die Beiträge, die an den Bund gezahlt werden, sind beliebig, weder nach oben noch nach unten begrenzt. Diese können ebenso an die Geschäftsstelle des Bundes m Charlottenburg, Wielandstraße 6, wie an die Vertrauensmänner in den Bezirken gerichtet werden. Die ersten Verwaltungsschritte des Bundes werden zur Schaffung einer Haft- und Unfalwersicherung fuhren, die Führer und Jugendmitglieder ohne weiteres umfassen soll.
Heer unb Flotte.
Einstellung von Dreijährig-Freiwilligen bei der Kaiserlichen Marine.
Die 1. Abteilung II. Werftdivision zu Wilhelmshaven stellt am 3. Januar 1912 Dreijährig-Freiwillige für den Dienst in der Funkentelegraphie ein, und zwar: Fnnken- telegraphie - Anwärter (Kapitulanten) und Funkentele- grapbie-Gasten (Mchtkapitulanten). Gesuche sind umgebend an die Abteilung zu richten. Diese müssen enthalten: 1. Nachweis über dreijährige Lehr- oder Arbeitszeit als Elektrotechniker, Feinmechaniker, Mechaniker oder ähnliche Berufszweige. 2. Lebenslauf. 3. Meldeschein zum drei- .jährig-freiwilligen Eintritt, welcher vom Zivilvorsitzenden >der Ersatzkommission zu beschaffen ist. Für die Einstellung als Funlentelegraphie-Anwärter (Kapitulant) wird verlangt: Genügende Fertigkeit im Deutschen, Rechnen und Zeichnen, ©ine ärztliche Untersuchung wird auf dem zuständigen Bezirks-Kommando veranlaßt. Mrndestalter 18 Jahre. In dem Gesuche muß besonders ausgedrückt sein, ob der Gesuchstester als Funkentelegraphie-Ailwärter (Kapitulant) oder Funkentelegraphie-Gast (Nichtkapitulant) ein- zutreten gewillt ist.
Tas neue russische Wehrpflichtgesetz.
Die russische Reichsduma begann am Mittwoch die Beratung des neuen Wehrpflichtgesetzes. Der Berichterstatter wies darauf hin, daß die Wehrpflicht in Rußland bedeutend leichter sei als in den Nachbarländern. Das Wehrpflichtgesetz von 1874 sei veraltet. Das neue Gesetz fordere nicht viele Opfer und diese träfen hauptsächlich die wohlhabenden Bevölkerunasklaften. Die Bauernbevölkerung erhalte dank der Herabsetzung der absoluten Zahl des Rekrutenkontingents einige Erleichterungen. Die Befreiung der Ernährer ihrer Familien von der Wehrpflicht bleibe bestehen Die Beendigung des Kurses der Volksschule verkäme die Dauer des Dienstes auf 3, das Bestehen der Offlziersprüsung auf 2 Jahre. Die.G e i ft* lichen, sowohl der orthodoxen als auch der anderen Konfessionen, bleiben von der Wehrpflicht befreit. Die A e r z t e ulid Lehrer, die bisher militärfrei gewesen sind, werden die gekürzte Frist von zwei Jahren Dienen. Zur Offiziersprüfung werden nicht nur Freiwillige, sondern alle Wehrpflichtigen, welche die sechs Klassen einer Mittelschule besucht haben, zugelassen Die Freiwilligen werden 20 Monate dienen. Der Reservedienst der Offiziere wird um fünf Jahre verlängert. Die Strafe für die Umgehung der Wehrpflicht werde erhöht. Die Kommission schlägt nur zwei Abänderungsanträge vor, nämlich die Rekruten nur vom Tage ihres Erscheinens auf dem Sammelplatz an der ^Militärgerichtsbarkeit zu unterstellen und die im Gesetz vorgesehene Geldstrafe für Familien von Juden, die die Militärpflicht umgehen, abzuschafsen
Der Chef des General stabes wies auf die Unmasse der Wehrpflichtprivilegien hin, die zur Folge hatte, daß nur 50 Proz. der Bevölkerung der Wehrpflicht genügten Der Redner erläuterte die Maßnahmen zur Ausfüllung der Lücken des Offizierkorps und zur Sicherung einer bei der Mobilisierung genügenden Ofsizierzahl. Die Weiterberatung fand in geschloßener Sitzung statt.
Aus Sludt und Lund.
G test en, 14. Dezember 1911.
** Neuer Konsul. Der zum französischen Generalkonsul in Frankfurt a. M. ernannte Paul Louis Charles Claudel, dem bas Reichsexequatur erteilt wurde, ist zur Ausübung konsularischer Verrichtungen im Großherzogtum Hessen zugelassen worden.
** Das Kuratorium des Hilfsvereins für die Geisteskranken hielt am vergangenen Montag seine diesjährige Versammlung im Philippshospital zu Goddelau ab. Der Verein ist trotz seines nunmehr vierzigjährigen Bestehens immer noch nicht zur Genüge im Lande bekannt. Einige Hinweise auf seine Leistungen im letzten Rechnungsjahre sind darum wohl am Platze. Er vereinnahmte in 1910,11 insgesamt 47 645,38 Mk. und verwandte davon zur Unterstützung entlassener Patienten der Larwes- anstalten bezm. bedürftiger Familien die Summe von über 45 000 Mk. Das vorhandene Vereinsvermögen beträgt zurzeit rund 75 000 Mk. Da die Gesuche um Unier)tüyung beständig sich mehren, entsprechend der Zunahme der Zahl
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Auf
in die Tasche zu greifen, an sie ergeht.
**Das 25jährige Stiftungsfest des Werkmeister-Bezirksvereins. Am vergangenen Samstag vereinigten sich im Steins Saalbau die Werkmeister des hiesigen Vereins mit ihren Berufsgenossen der benachbarten Werkmeistervereine bis Frankfurt und Offenbach. Auch die Prinzipalität, wovon niedrere Herren dem Verein als Ehrenmitglieder angehören und viele Ehrengäste hatten sich eingefunden. Der erste Vorsitzende, Herr Lange, gab in kurzen Umrissen die Statistik und Ziele des Vereins bekannt, worauf Fräulein Berber einen auf die Ausgaben und den Zweck des Werkmeister-Berbandes und des Bezirks- Vereins sich beziehetiden Festprolog in schöner, ausdrucksvoller Weise zum Vortrag brachte. Die Festrede wurde won dem Gruppendelegierten Herrn John aus Offenbach gehalten. Er hob besonders hervor, daß der Deutsche Werkmeister-Verband heute 53 000 Mitglieder zählt und innerhalb seines 27jährigen Bestehens weit über 20 Millionen Mark an Sterbegeld, Invaliden-, Witwen- und Waisen- unterstützung an seine Mitglieder ausgezahlt hat. Der Verband hat auch an dem Zustandekommen der heute in unserem Vaterlande existierenden sozialen Gesetzgebung seinen nicht unbedeutenden Anteil. Außer den Abgeordneten der erschienenen Bezirksvereine sprachen von den Ehrengästen, als Vertreter der Handelskammer Kommerzienrat Schirmer, von der Stadtverwaltung Beigeordneter Keller und Stadtrat Petri, vom Ortsgewerbeverein Professor Dr. Krausmüller, unter Anerlennungsworten, der edlen Ziele, die sich die Vereinigung der deutschen Werkmeister gesteckt und schon erreicht hat, oie Glückwünsche dem Verein aus. Ein äußerst gut gewähltes Programm, das von der hiesigen Regimentsmusik und dem Gesangverein ,Heiterkeit" unter Leitung seines Dirigenten Lehrer Becker zur tadellosen Ausführung gebracht wurde, befriedigte alle Festteilnehmer aufs beste. Auch einige Borträge von dem Mitglied des hiesigen Stadttheaters Große fanden vollen Beifall. Die Gründer des Vereins, deren noch fünf vorhanden sind, wurden durch Ueberreichung von Diplomen geehrt. Mit einem schönen Balle, der sich bis zur Morgenstunde ausdehnte, schloß die Feier in würdiger Weise.
* Vom Orchesterverein wird uns geschrieben: Bei dem am Sonntag ausgefallenen Wohltätigkeits-Konzert zum Besten der Klemkinder-Beivahranstalt in Steins Garten ist ats Veranstalter irrtümlicherweise der Gießener Orche st erverein angegeben. Es handelt sich aber nicht um diesen, sondern die Zivilkapelle Weller, die sich seit einiger Zeit Gießener Orchester neniit, was schon öfters zu Verwechselungen mit dem Orchesterverein Veranlassung gab.
Hessen-Nassau.
^Marburg, 13. Dez. Der Gärtner Schmidt stieß in seinem m der Ockershäuser Allee gelegenen Grundstück beim Ausschachten auf eine seltsam geformte große Urne. Jedenfalls handelt es sich um ein Hünengrab.
der Pfleglinge in den Landesanstalten, so hat der Verein in den letzten Jahren nur mit Mühe den an ihn heran- tretenben Aufgaben noch genügen können, ohne den Vermögensfonds anzugreifen. Mehrfach wurde darum bereits erwogen, in welcher Weise eine Hebung der Einnahmen bewirkt werden könne, so auch wieder bei der diesjährigen Hauptversammlung. Auf Antrag von Professor Danne- mann wurde die Einsetzung einer Propagandakom- m i sion, bestehend aus je einem Arzte der psychiatrischen Ans alten des Großherzogtums beschlossen, deren Aufgabe
ein soll, die Kenntnis von dem Wirken und den Bestrebungen des Vereins auszubreiten durch entsprechende Auf ätze in den Tagesblättern und durch Vorträge an allen größeren Orten Hessens. In diesen Vorträgen sollen unter Verwendung von Lichtbildern die Landesheil- und Pflegeanstalten geschildert und die Prinzipien und Aufgaben der modernen Frrenpflege erläutert werden. — Auch soll Gelegenheit genommen werden, die sozialhygienischen Aufgaben der Psychiatrie darzustellen. Das Streben der Jrren- hilfsvereine zielt nicht allein darauf hinaus, den Rekonvaleszenten, soweit sie unbemittelt sind, zu helfen oder notleidenden Angehörigen beizuspringen, sondern sie haben auch dahin zu wirken, daß die Kenntnis von den Ursachen des Irreseins ausgebreitet und Vorbeuge getroffen wird durch sorgsame Gattenwahl und Vermeidung so vieler Schädlichknten, die geeignet sind, Geistesstörungen heraufzuführen. Man hofft, durch diese Propaganda den Hilfsverein bekannter zu machen und zu erreichen, daß die Jahreskollekte ein reichlicheres Ergebnis zeitigt. Auch ist zu wünschen, daß in größerem Umfanae Schenkungen und Vermächtnisse dem Hilfsverein zugewanot werden möchtben. Erinnert man sich des Umstandes, daß durch die Margeriten- und Kornblumentage des Vorjahres auch in Städten von der Größe Gießens ungezählte Tausende für wohltätige Zwecke flüssig gemacht werden konnten, so darf man auch wohl hoffen, daß das Publikum auch für Den Hilfsoerein etwas übrig haben wird, wenn es nur darüber aufgeffärt wird, um was es sich hier handelt. Nachdem nun eine der Anstalten unmittelbar vor Gießens Toren ihren Betrieb aufgenommen hat, und Gewerbtreiben- den und Händlern Gießens Gelegenheit gibt, alljährlich Tausende zu verdienen, besteht insbesondere auch für diese eine Gegenverpflichtung, deren sie hoffentlich sich erinnern werden, wenn das nächste Mal die Bitte, für diesen Zweck
Gictzenpr Strafkammer.
Gießen, den 12. Dez. Eine betätigte Freisprechung.
Ter Landwirt G. P. K. von Ober-Rosbach war von seinem Schwager wegen Feldfrevels angezeigt, vom Feldgericht in Friedberg aber freigesprochen worden. Er sollte zur Zeit der Ernte mit seinem Wagen über ein abgeerntetes Grundstück seines Schwagers gefahren sein, was er bestritt. In der heutigen Berufungsverhandlung machte der Anzeiger und einzige Zeuge als Schwager, von dem Rechte der Zeugnisverweigerung Gebrauch, so daß mangels tedcc tatsächlichen Feststellung, das freisprechende Urteil bestätigt wurde.
Ein politischer Prozeß.
Der Reichstagsabgeordnete Tr. Ferd. Werner von Butzbach hatte gegen den verantwortlichen Redakteur des Berliner Tageblatts Max Schroder in Berlin Privatklage erhoben. Er fühlte sich durch einen Artikel des Berliner Tageblatts beleidigt, der während der letzten Reichstagswahl erschien. In dem Artikel wurde er als MldauaiUiiemit bezeichnet, mit Schack und Bruhn Mts eine Stufe gestellt; auch wurde darin von anrisemitischer Spekulantenpolitik und ähnlichen Dingen geredet. Der Ange- tlagte wurde deswegen vom Schöffengericht in Butzbach am 6. Juli L I. zu 200 Mark Geldstrafe verurteilt. Außerdem wurde dem Beleidigten die Publikationsoefugnis zuerkannt, der Angeklagte legte Berufung ein unö Die Sacye wurde am 10. Oktober l. I. Ichon einmal vor der Strafkammer verhandelt. Die Streitteile ia-lossen damals einen Vergleich, inhaltlich dessen der Angeklagte eme Ehrcnerkülrung abgau und sich verpachtete, diese Erklärung im Derlincr Tageblatts ohne Kommentar zu veröffentlichen. Dies gesämh auch, aber in Form einer Zuschrift; auch waren einzelne Worte ge.perrt gedructt, ,o bau naa> Ansicht des Prtvatklugers der etnn der Erklärung ein anderer wurde. Er sah in dieser
Veröffentlichung keine Erfüllung des Vergleichs und 'verlangte erneut Bestrafung. 'Der Verteidiger des Angeklagten führte auS, es banble sich um einen politischen Kampfartikel zur Zeit der Wahl- man müsse dem Angeklagten das Recht zugestehen, einen politischen Geyner auch einmal scharf anzugreifen, er vertrete hierbei nur fernen politischen Standpunkt und wahre berechtigte Interessen; deshalb bitte er um Freisprechung. Der Vertreter des Prrvatklägers wies darauf hin, daß der Artikel eine Anzahl formeller Beleidigungen enthalte, auf die der § 193 St.G.B. (Wahrung berechtigter Interessen) keine Anwendung finden könne. Das Urteil des Gerichts ging dahin, daß die Berufung des Angeklagten als unbegründet kostenfällig zurückgewiesen wurde. Aus Form und Inhalt des Artikels ergebe sich zweifellos die Absicht der Beleidigung. Auch sei die erkannte Geldstrafe von 200 Mk. keineswegs zu hoch gegriffen, sondern angemessen.
Verletzung seuchenpolizeilicher Vorschriften.
Der Landwirt H. M. von Mittelgründau hatte eine Kuh von Gelnhausen nach Mittelgründau verbracht, ohne sie den zurzeit angeordneten seuchenpolizeilichen Vorschriften entsprechend zur Quarantäne anzumelden. Cr wurde deshalb vom Schöffengericht zu 6 Mk. Geldstrafe verurteilt. Er ließ aber durch seinen Verteidiger das Urteil anfechten und ausführen, daß die betreffende kreisamtliche Verordnung ungültig sei. Dies ist aber nicht der Fall, und so wurde die Berufung kostenfüllig verworfen.
Ein Vergleich.
Der Landwirt H. E. von Steimenrod war mit seinem Nachbar, dem Landwirt G. A. von da, in Differenzen wegen der Grenze ihrer Grundstücke geraten. A. soll hierbei gesagt haben, der andere mache die Grenzsteine weg und sei ein Kleinigkeitskrämer. Dar"b Strafantrag und schöffengcrichtliche Verhandlung, die aber mangels Beweises mit Freisprechung endigte. Infolgedessen beschäftigte die Sacke heute die Strafkammer. Eine Anzahl Zeugen mar aufgeboten, die Beleidigung zu erweisen, vom Gegner ebenfalls eine Anzahl Zeugen für das Gegenteil. Als jedoch der Vorsitzende auf die Geringfügigkeit der Sache binwies, erflärte der Angeklagte, er habe nie die Absicht gehabt, Den andern zu beleidigen, er wolle vielmehr mit ihm als Nachbar in Frieden leben. Da siegte auch bei dem andern die bessere Einsicht und er zog seinen Strafantrag zurück. Die Kosten werden geteilt.
Eingesandt.
(Für Form und Inhalt aller unter dreier Rubrik stehenden Artikel übernimmt die Redaktion dem Publikum gegenüber keinerlei Verantwortung.)
** Schundliteratur. 'Den Vortrag des Pfarrers Schlosser konnte ich leider nicht besuchen. Die Ausstellung gibt mir aber willkommenen Anlaß, die Eltern und Freunde unserer Heranwachsenden Jugend aufzufordern, einen Bund zu errichten — ohne Satzungen, ohne Vorstand und ohne Ver- sammlllngen —, der es sich zur Aufgabe macht, alle Geschäfte, die diese berüchttgten Bücher ausstellen, anpreisen und verkaufen, einfach zu boykottieren. Rian kann das, gerade den Kindern gegenüber, ohne jedes Aufsehen berbcifübren, indem man, wie ich eS schon seit Jahren tue, einfach bestimme: „Unsere Bücher und Schreibmaterialien werden nur in den und den Geschäften gekauft." Ich kaufe seit langer Zeit keinen Federhalter, kein Stück Papier, fein Buch bei Geschäftsleuten, bei denen ich diese verderbliche Lektüre ausgestellt sehe. Man muß es diese Geschäftsleute an- merken lassen, dann werden sie schon Einkehr zur Besserung halten. Eltern und Freunde, gehet mit offenen Augen durch die Straßen und sehet, wie die Auslagen von solchen Geschäften durch große und Heine Kinder gern dazu verschlungen werden, wie einer den anderen auf Einzelheiten und besonders anziehende Bilder und Text aufmerksam macht! Darum Boykott allen Geschäften, die durch ihre Anpreisungen dMu beitragen, unsere Jugend und unter. Volk zu vergiften. Ein Vater.
Airchliche Nachrichten.
Eva.igeiifche Gemeinde.
Donnerstag, den 14. Dezember, abends 8 Uhr, im Matthäus- saale: Bibel stunde. (Büder aus der Apostelgeschichte.)
Pfarrer D. Schlosser.
j Israelitische tteligionrgemeinde.
Gottesdienst in der Synagoge (Süd-Anlage).
Samstag, den 16. Dezember 1811:
Vorabend: 4.30 Uyr.
Morgens: 9.00 Uhr. Predigt.
Nachmittags: 3.30 Uhr.
Sabbatausgang: 5.15 Uhr.
Israelitische Keligionsgefellschäft.
Gottesdienst.
©abbat’eier am 16. Dezember 1911:
Freitag abend 4.00 Uhr.
Samstag vormittag 8.80 Uhr. Predigt.
Samstag nachmittag 3.30 Uhr.
Sabbat-Ausgang 5.15 Uhr.
Wochengottesdienst: Morgens 7.10 Uhr, abends 7.00 Uhr.
Nur echt mtt tiefer Mark—demFischer — dem Garanlie» jetdjen bei Scott» lcheu Verjährens
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