im Amt.
Dir. Prof. Schmidt
mit Sonderverpfändung der Zolleinnahmen des Vilajets Konstantinopel
Zeichnungspreis: 86%% zuziigl. Stückzinsen von I. Januar 1911. Zeichnungstag: Dienstag, 21. März 1911
und auf
Zeichnungspreis: 101% zuzügl. Stückzinsen von 1. Januar 1911. Zeichnungstag: Montag, 20. März 191L
Mitteldeutsche Creditbank
Filiale Giessen
a“/s
Rückfall. Für die Wegnahme auch wird seine Behauptung, Klees für berechtigt gehalten, widerlegt, so daß er diesmal
s r Z
Fernsprecher: 168 und 2089
Wir nehmen Zeichnungen auf die beiden obigen Anleihen schon jetzt zu den beigesetzten Kursen entgegen. Die betreffenden Prospekt« liegen an unserem Effektenschalter zur Einsicht für Interessenten aus.
handelte dabei im strafrechtlichen der Schürze fehlt jeder Beweis, er "habe sich zur Wegnahme des durch die Beweisaufnahme nicht ohne Strafe ausgeht.
.Vergehen
VßericbtsfaaL
4. Jena», 14. März. Der Aussehen erregende EntmündigungS- prozeß gegen die Frau Amtsgerichtsrat Burchardi aus Suhl in Thür., der bereits im April v. I. das Landgericht Meiningen beschädigt hat, gelangte gestern und heute vor dem hiesigen Obertandesgericht als dritter Instanz zur erneuten Verhandlung. Frau Burchardi ist nach vorausgegangenen ehelichen Zwistigkeiten aus Antrag ihres Mannes vom Amtsgericht Suhl unter Vormundschaft gestellt worden, ein Beschluß, den das Landgericht Meiningen gulgeheißen hat. Frau Burchardi klagt nun vor dem OberlandeS- gericht um Aushebung ihrer Entmündigung. Staatsanwalt Friederizi beantragt kurz, die Klägerin kostenpflichtig abzuweisen und den Entmündigungsbeschluß ausrecht au erhalten. Hieraus wird die Oeffentlichkeit ausgeschlossen. Die Entmündigung wurde aus Antrag des Staatsanivalts ausgehoben. In dem Urteil heißt es: Tas Gericht sei zu der Ansicht gekommen, daß zwar unzweisel- hakt Geistesschwäche, aber nicht Geschäftsunfähigkeit vorliege.
krcht üftt einen sMMM MfiviMMökVM'yästvMJvfider'n um eine Gefährdung der Sicherheit. Der Redner verliest das be- treffendc Urteil, aus welchem hervvrgeht, daß es sich in der Tat um eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit handelte und überläßt die Behandlung des Falles den anwesenden Abgeordneten. Dem Abg ?mnn antwortete der Staatsminister, daß die Zahl der nickt ■ rellten Assessoren bereits geschwächt ist, und dvß -nach MögliäUu damit fortgefahren, wird. Betreffs der Bemängelung Dcv Abg. Osann, daß Assessoren oder Referendare Richter vertreten hätten ohne Bezahlung, erklärt der Redner, daß dies nötig war, um die geforderten »Ersparnisse machen zu können. Der Redner hält die Verwendung von Assessoren als Gerichtsschreiber für sehr mitzlirl Tie Anstände des Abg. Reh widerlegt der Redner, indem er feststellt, daß die Assessoren von der Negierung für auswärtige Dienste sehr unterstützt werden. Der Staatsminister stellt Noch fest, daß von den 1183 anzulegenden Grundbüchern noch -151 anzulegen seien. Ob bei den Gerichten Rechtspraktikanten ^zUKulassen seien, muß dem Ermessen der Richter überlassen blechen.
Geh. Rat Dr. Best stimmt mit dem Abg. Osann darin überein, daß das neue Zwangsversteigerungsgesetz für Hessen nichts ■gutes gebracht habe. Die hessische Regierung habe sich schwn bei dec Beratung im Bundesrat dagegen gesträubt, aber ohne Erfolg. Dem Abg. Reh antwortet der Redner, daß nach seiner Ansickst die Gütcrhändler von den Zwangsversteigerungen nicht getronen 'werden. Das jetzige Prüfungssystem hätte sich entgegen der Meinung des Abg. Dr. Zuckmeyer sehr gut in der Praxis bewährt imb es liege kein Grund vor, dies abzuändern.
Ministerialrat Lorbacher spriclst über die Anstellung der Gerichtsschreiber-Assistenten und erklärt, daß die Regiermrg,,gezwungen war, einige Gerichtsvollzieherstellen eingehen zu lassen, weil die Zustellung an die Parteien auf ein Minimum zu beschränken war. Der Redner geht dann auf eine große Reche von Einzelheiten der Vorredner näher ein, wobei fortgesetzt racr Noch 10—11 Abgeordnete im Sitzungssaale anwesend sind.
Es sprachen dann noch die Abgg. Wvlf-St-adecken, Dr. Osann und Dr. Zuckmeyer, über deren Ausführungen wir iedoch nichts näheres mittcüen können, da wir mit den übrigen Vertretern der Presse nicht mehr imstande waren, den Verhandlungen zu folgen und deshalb um Uhr die Sitzung verließen.
Die nächste Sitzung findet Mittwoch früh 9 Uhr statt.
Der Stolz der Familie sind gesunde Kinder, wie man sie durch eine rationelle Nahrung erhält. Wenn die Mutter das Kind nicht selbst stillen kann, so empfiehlt sich am besten die Darreichuna von „Kufeke" mit Milch, welches die Milch leichter verdaulich macht und durch seinen Gebalt an Mineral- und Eiweißstoffen selbst die Knochen- und Muskelbildung aufs günstigste fördert. Diese rationelle Ernährung schont den Magen und verhütet dadurch das Auftreten von Magen» und Darmkrankheiten. (hv7/u
im. Mk. 6474400 4Uge Schuldverschreibungen der Herzoglich Sachsen-Meinlngischen Landeskreditanstalt
im ganzen Deutschen Reich mündelsicher. Kündigung und Verlosung vor dem 31. Dezember 1919 ausgeschlossen.
grankreich und die Lage in Marokko.
Paris, 14. März, lieber die Maßnahmen, die im Heutigen Mini st errat betreffend Marokko beschlossen 'werden sollen, wird u. a. berichtet: Die Regierung wird voraussichtlich eine Verstärkung des Besatzungskorps anordnen, jedoch entsprechend der vom Gesandten Renault vertretenen Ansicht keinerlei militärische Expedition gestatten. Dem Sultan Muley Hafid soll eine Frist zur Bestrafung des Zaerstammes gegeben werden. Falls bis dahin Frankreich keine Genugtuung erhalte, werde es selbst die erforderlichen ®ct* Sgeltungsmaß regeln treffen. Man beabsichtigt nächst, dem Zaerstamm den Zutritt zum Markte von Rabat zu verbieten, um sie zu zwingen, die an dem Ueberfall auf die Kolonne Marchand Beteiligen selbst auszuliefern.
Aus Colom bechar wird gemeldet: Arabische Räuberbanden machen die Umgebung der Stadt unsicher und belästigen den handel. Zwischen Skarabdelläh! und Jgli wurde eine Karawane angegriffen; 14 Leute dec Begleitmannschaft wurden getötet und 50 Kamele geraubt.
schädigt, In bin Iahten 1SÖ7 1HS 1910 UtHlJl von untreuungen und Fälschungen begangen zu haben. Rach anfänglichem Leugnen legte der Angeklagte in der heutigen Hauptverhandlung ein volles Geständnis ab. So gibt er zu, im Jahre 1907 einen Betrag von 300 Mk., im Jahre 1908 einen Betrag von 477 Ml., und im Jahre 1910 einen solchen von 105 Mk., die er für die Gemeiirde vereinnahmt hatte, für sich verbraucht zu haben. Er räumt ferner ein. daß er sich im Jahre 1907 von dem Gemeinderechner eine Anweisung über 190 Mk. habe erteilen lassen- obwohl er diese ihm gegen die Gemeinde zustehende Forderung schon vorher durch persönlich vereinnahmte Gelder bezahlt gemacht halte. Der Angeklagte gesteht auch zu, fortgesetzt aus der Sparkasse Gelder entnommen und' für sich verwendet zu haben, so daß schließlich ein Fehlbetrag von 3624 Mk. entstand. Als der Verbandsrevisor die Kasse revidieren wollte, fälschte H. am Taae vorher noch eine Quittung über 3000 Mk., um seine Unterschleife zu verdecken. Ebenso fälschte er die bei Gericht einzureichenden Bilanzen, um über den Vermögensstand der Genossenschaft bezw. über das bestehende Defizit hinwegzutäuschen. Der Angeklagte gibt in glaubhafter Weise an, er habe sich anfangs nur geringe Beträge angeeignet, von denen er gehofft habe, daß er sie in Kürze wieder ersetzen könne, um sich über eine augenblickliche Geldverlegenheit hinwegznhelsen: dann seien die Beträge größer geworden Und schließlich sei ihm die ganze Sache über den Kops gewachsen. Das Gericht verurteilte den Angeklagten wegen Unten Tagung im Amt in drei Fällen zum Nachteile der Gemeinde, wegen Betrugs in einem Falle, ebenfalls begangen zum Nachteil der Gemeinde, wegen Vergehens gegen die §§ 146, 147 des Genossenschastsgesetzes in einheitlichem Zusammentreffen mit Unterschlagung in fortgesetzter Begangenschaft zum Nachteil der Sparkasse, wegen Ur» kundenfälschung und wegen Bilanzverschleierung zu einer Gesamt- strafe von acht Monaten Gefängnis sowie zu zwei Geldstrafen von 100 Mk. und von 50 Mk. Bei der Strafzumessung wurde berück- sichtigt, daß der Angeklagte zwar das in ihn gesetzte Vertrauen gröblich getäuscht habe, daß es sich aber andererseits um einen Komplex von Straftaten handelt, von denen die eine immer die andere nach sich zog und daß der Angeklagte ernstlich bemüht gern eien ist, den von .ihm angerichteten Schaden wieder auszu- gleichen.
ii > Thüringisches
r- » 0« ■. Elektro-und Maschinen-
lechmkum Jlmenau säää
Gießener Strafkammer» )( Gießen, 14. März.
,Unter Ausschluß der Oeffentlichkeit Würde zunächst gegen den Taglöhner Fr. B. von Trais-Horloff wegen Sittlichkeitsverbrechen verhandelt. Der Angeklagte wird
Sodann trat das Gericht in die Verhandlung gegen den Bürgermeister und Sparkassenrechner O. $). von B. bei Ranstadt ein. Der Angeklagte ist 43 Jahre alt und noch nicht bestraft. Er hat nach dem frühzeitigen Tode seines Vaters dessen Gut, mit Schulden belastet, übernommen. Seit neun Jahren ist er Bürgermeister und seit etwa sechs Jahren Mitglied und später Rechner der Spar- und Darlehnskasse zu B., einer im Jahre 1904 neugegründeten Genossenschaft. Der Angeklagte wird bc-
besMkdttzt, in zM Miss Ttn Bhtrtt Mädchen unter vierzehn Jahren unzüchtige Handlungen vorgenommen zu haben. Das nach Wiederherstellung der Oeffentlichkeit verkündete Urteil lautete aus ein Jahr Gefängnis. Da der Angeklagte em umfassendes Geständnis abgelegt hatte, wurde die gesamte Untersuchungshaft auf die Strafe in Anrechnung gebracht.
Ein geheimnisvoller Diebstahl wurde in der Nacht vom 4. auf 5. September 1910 $u Vilbel verübt. Dort wohnt in einem kleinen Hause ein kinderloses Ehepaar, der Maurerpolier F. K. M und seine Frau, und zwar im unteren Stocke, während im oberen Stock der ebenfalls kinderlose, verwitwete Waldarbeiter und Nachtwächter H. H. wohnt. Schon im Jahre 1907 war in dem Hause am hellen Tage ein Einbruch begangen worden, bei welchem dem H. 500 Mark aus einer Kommode entwendet wurden: auch die Eheleute M. geben an, daß ihnen etwa 100 Mk. gestohlen worden seien. Von dem Täter fehlte jede Spur. Als H. in der erwähnten Nacht vom 4. auf 5. September 1910 nach Hause Tarn, fand er auf fernem Zimmer folgenden Zettel vor: .
„Jetzt sind es ein paar Jahre, daß wir bei euch waren, und jetzt bist Du bei Jahren und hast so viel gespart. Mensch, ärgere Dich nicht." ,
Er sah nach und fand, daß seine Kommode mittels Nachichlüstels geöffnet war und daß 'daraus fein gesamtes Geld, etwa 500 Mk., entwendet worden waren. Im unteren Stock war die nach dem Hausflur führende Tür der M.'schen Wohnung — angeblich von außen — 'verschlossen: der Schlüssel fehlte. Auf der Kellertreppe brannte noch die von dem Tater dorthin gestellte Nachtlampe. Im Keller selbst fand man! die Kästchen, in denen das Geld aus bewahrt gewesen war. Aus dem mittleren Kellersenster war das Gitter herausgerissen, in der Mitte der Fensteröffnung fand sich ein Streifen, der anscheinend von einem beschmutzten Schuh hcrrührte. Der Verdacht lenkte sich aus die Eheleute M., da nut ein mit den Verhältnissen vertrauter Täter in Betracht kommen konnte. Außerdem zeigte es sich am nächsten Morgen, daß die Kellerfensteröffnung noch voller Spinnweben hing, so daß kaum ein Mensch einmal oder zweimal hindurchgekrochen sein kann. Ferner hatte ein anderer Nachtwächter bemerkt, daß die Eheleute M. nachts gegen 1/22 Uhr noch Licht in ihrem Schlafzimmer gehabt haben, was diese bestreiten. Auch fand man einige Tage später mehrere hundert Mark, in verschiedene Kleidersachen verteilt, bei ihnen vor. Am meisten belastend war die Schriftvergleichung des Gerichtschemikers Dr. Popp von Frankfurt a. M., der feststeklte, daß die Schriftzüge des oben erwähnten Zettels alle charakteristischen Merkmale der Schrift der Ehefrau M. aufweisen. Demgegenüber sprach zugunsten der Eheleute M., daß sie in geordneten Verhältnissen leben und einen guten Leumund genießen. DaS Erkenntnis des Gerichts ging dahin, daß ein schlüssiger Beweis für die Schuld der Eheleute M. nicht geführt sei, so daß Freisprechung erfolgte.
Zum ersten Male f r ei g es pr o ch e n auf erhobene Anklage hin wird der Dienstknecht K. W. von Oberau, der ein recht stattliches Sündenregister von dreißig, zum «Teil recht erheblichen Vorstrafen aufzuweisen hat. Es wird ihm zur Last gelegt, «m 5. September 1910 zu Vonhausest einen Arm voll Klee und eine Schürze gestohlen zu haben, und
Zeichnung*
auf
nom. Mk. 130 560 000 neue Kaiserlich Ottomanlsche 41° Anleihe
von 1911


