161* Jahrgang
Dienstag, 17. Mannar 1911
Nr. 14
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10 8. Sitzung Montag, den 16. Januar. Am Tische deS Bundesrates: Wermuth. 5t ü h n. Präs. Graf Schwerin-Löwitz eröffnet die Sitzung
ist, bringt es keinen Ertrag. Wichtiger ist c5, erwogene Maßnahmen eine feste dauernde <5iu» gewinnen. (Beifall.)
Abg. Cuno (Bp.):
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Einrichtungen den Wertzuwachs. Sic können daher auch den Hauptertrag beanspruchen.
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Lokomobilen iligkeit, Zuverläisig' ndesteiis ebenbürtig, rtschaltlichkeit.
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Äbg. Göhrc (Soz.):
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Redaktion, ®rpebthon and Druckerei IBefurf» Qraße 7. ErvediNon and Verlag 6L Rebarttflrue^iä# na Lel.'Adr, Anzeig er <Liek«i
ist geboten, da die Wirkungen dieses Gesetzes noch nicht zu übersehen sind. Wir haben ernste Besorg« nisse, denn nicht einmal der Begriff des steuerlichen Wert-
Die „eießcnei 8amtIlenbI3hef »erben betn ,Lnzeiger* eterma) wöchentlich betgelegl bal ^Kretsblati für btt Krell rteheo" zweimal »öchenkl.ch. Di» »Landwirtschaftliche» Lett- fragct* erschemen monatlich iroetmal
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Damit wird sich der Schatzsckretär abfinden müssen. Gesetz zu scharf
Giehener Anzeiger
General-Anzeiger für ©bert)effeti
ff.
To.
Reichsschatzsekretär Wcrmuth:
Angesichts der vorliegenden Abschwächungsanträge erscheint cs mir zweifelhaft, in welcher Weise wir j ü r b i c Veteranen sorgen sollen. (Hört, hörtI) Tie Pflicht der Vetc- rancnfürsorge liegt aber der Regierung nicht allein ob, sondern auch dem Reichstage. Der Vorwurf, daß wir bei Ausarbeitung der Vorlage bureaukratisch verfahren seien, trifft nicht zu. Wir haben vorher eingehende Erhebungen gemacht und sind mit allen Interessentenkreisen in Verbindung getreten. Wenn man unsere Berechnungen beanstandet, so möge man ihnen Gegenrechnungen, aber nicht bloß allgemeine Behauptungen entgegensetzen.
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Abg. Dr. Weber (Natl.):
Wenn die Zuwachssteucr vom Erwerber des Grundstücks gc- tragen wird, so mutz sie verteuernd wirken. Gut, der unverdiente Wertzuwachs soll besteuert lvcrdcn, und das Reich soll am Ertrage teilnchmcn. Aber wir dürfen nicht vergessen, daß hier e i n s ch w c r e r Ei n'g riff i n d ie
Selbstverwaltung der Sl out nut neu
vorliegt. Man entzieht ihnen eine Steuerquelle, die lukrativ ge nug gewesen ist, und die für ihren Haushalt von wesentlicher Bedeutung lvar. Tarum sollte man den Anteil der Gemeinden erhöhen und den der Bundesstaaten entsprechend der- ringern. Sehr schwere Bedenken haben wir dagegen, daß der U m - s atzstcmpel neben der Steuer weiter bestehen bleiben soll. Bei ocr Finanzreform sollte der Grundbesitz 40 bis 60 Millionen her- geben. Jetzt will man 90 Millionen ans ihm herausholen. Das ist eine einseitige Benachteiligung des immobilen Besitzes, die uns sehr gefährlich zu sein scheint. Dabei ist die Besitzwechselabgabe eine durchaus rohe Form der Steuer. Wir müssen gerade dafür sorgen, daß solche Steuern nur in möglichst beschränkter Zahl zur Einführung gelangen. Ter Schatzsekretär warnte vor einer Abschwächung der Vorlage. Das ist leicht gesagt. Mit scharfe,i Gesetzen hat man ober noch nie etwas erreicht. Die Erfahrung lehrt: Zieht man die Steuerschraube zu stark an, so bleibt daZ Erträgnis zurück! Und wie soll festgestellt werden, wie 1885 der Grundbesitz zu bewerten war? Wer hat 1885 daran ge dacht, daß eine solche Steuer kommen wird? Wir fürchtcrr, daß die Gesetzesbestimmungen nicht dem Geiste, fonbern dem Wortlaut nach befolgt werden. Man wird sehr viele reelle Kaufgeschäfte erfaßen, die dadurch beunruhigt werden, so daß derVortcil auf der einen Seite ausgewogen wird durch den Nachteil auf der anderen zum Schaden des sollden Grnndstücksverkehrs. Alle Geschäfte seit 1907 sind völlig erledigt. Jetzt will man sie noch einmal vor den Richter ziehen! Das wird eine
Anzahl von Prozessen und Schwierigkeiten
geben, beim jeder wird sich nach Möglichkeit zu drücken suchen. Tie Arbeitslast der Steuerbehord- wird ins Ungeheure wachsen. Seit 1907 sollen " 138 000 Umsätze auf dem GrundstuckSmarU erfolgt sein. Sie alle sollen zur Steuer veranlagt iverden. Das wird ungeheure Mühe kosten. Wir bitten um möglichste Nachsichl bei der Veranlagung. Zweifellos liegt ein scharfer Eingriff in die Selb st Verwaltung vor. Auch alle adligen Geschlechte 'müssen zur Steuer herangezogen werden. Entschieden verlangen wir, daß der verdiente Wertzmvachs, der der mühseligen Arbeit des Besitzers zu verdanken ist. möglichst frei bleibt. Tarum können loir dem Antrag Cuno nicht zustimmen, tioch tveniger den Forderungen dcr Sozialdemokraten. Die Summen von 20 000 und 5000 Mk. halten wir für richtig. Wir würden uns aber gegen eine andere Festsetzung auch nicht allzusehr sträuben. Abänderungsanträge behalten wir uns vor.
Wir sind gegen die Bestimmung, daß Personen, die unter 2000 Mk. Einkommen haben, steuerfrei bleiben, weil sonst bü Gefahr besteht,' daß Grundbesitzer, insbesondere Agrarier, die über ein viel größeres Einkommen verfügen, es dahin bringen, die Steuer zu umgehen. Ter schwarzblaue Block ist bestrebt gc wesen, aus der Regierungsvorlage
ein agrarisch durchseuchtes Gesetz
zu machen. (Lachen rechts.) Wenn das Gesetz in der von bet Rechten gewünschten Form angenommen wird werden aber nicht nur die Agrarier, sondern auch die Terramspekulanten begünstigt Die Städte hingegen sind in ungenügende Weise berücksichttgt worden.
Wir stehen mit dieser Vorlage an einem außerordentlich bedeutungsvollen Zeitpunkt unserer Steuergesetzgebung. Wir sind durchaus Freunde und Anhänger des Gedankens, daß der un- Ucrbiente Wertzuwachs besteuert Iverden soll, auch des Gedankens, daß nicht nur den Gemeinden, sondern dem Reiche das Recht zustehen soll, diese Steuer zu erbeben. Denn das Reich hat an dem allgemeinen wirtschaftlichen Aufschwung bedeutenden Anteil. Ter unverdiente Wertzuwachs soll gefaßt werden. Wir sind auch bereit zu einer Steuer, die durchaus wirksam und ertragreich ist. Wir wollen nicht die Klinke der Gesetzgebung benutzen, um nur den Schein zu erwecken, als hätten wir etwas getan. Wir wollen keine Farce, sondern ein brauchbares Gesetz. Trotzdem dürfen wir aber von den Pfaden der Gerechtigkeit und Billigkeit dabei nicht abweichen. (Beifall im Zentrum.) Darum werden wir uns ernstlich die Frage vorleaen, ob nicht durch die Vorlage durchaus berechtigte, ja echt konservative Grundsätze ins Wanken geraten. (Sehr gut! im Zentrum.) ES soll in erster Linie keine neue Belastung des nationalen Vermögens erfolgen, denn der aus- gesprochene Zweck der Vorlage ist, daß die Belastung deS Grund- stücks mit dem Umsatzstcmpcl beseitigt wird. Wir werden mit aller Bestimmtheit an der
Aufhebung des UmsatzstcmvelS festhalten. Die Beispiele des Schatzsekretärs beweisen nicht viel. Wir könnten Dutzende von Gegenbeisvielen inZ Feld führen.
2 Uhr 20 Minuten.
Die zweite tieiung des Zuwachsifeuergeietjes.
Berichterstatter ist Abg. Graf W e st a rp (Kons.). Die Zioin- mission hat den Entwurf in drei Lesungen Geraten, er wurde dort in ber vorliegenden Fassung mit allen gegen die Stimme des Abg. Dr. Arendt (Rp.) angenommen.
Abg. Graf Westarp (Kons.):
Meine politischen Freunde in ihrer überwiegenden Mehrheit st i m in e n nicht nur dem im § 7 zum Ausdruck gebrachten Grundgedanken zu, sondern auch den Liommissionsbe- schlüffen überhaupt, vorbehaltlich geringer Abänderungöwünsche. Was uns zu dieser Zustimmung bewegt, sind nicht so sehr Er- wägungen wegen des Einflusses auf den Wohnungsmarkt und Grundstückshandel, es wird da sehr auf die Ueberwälzungsfrage vom Grundbesitzer ans den Mieter anfommen. Wir Konservativen sind gewiß große Freunde einer Re g e l u n g des WohnungS- Marktes und der inneren Kolonisation, halten aber eine Steuer nicht für geeignet, wirtschaftspolitische Zwecke zu verfolgen. Uns leiten hier die finanzpolitischen Gesichtspunkte. Die Zuwachssteuer bringt in das ganze System ber Reichssteuer einen neuen frudjibringenben und crfolgverheißenden Gedanken. Die direkten Steuern sind schon genügend durch Einzel- staatcn und Kommunen auögcbaut. MeinePartei steht nach wie vor auf dem Standpunkt, daß wie ba3 immobile auch das mobile Kapital mit demWerlzuwachs zurSteuer herangezogen werden muß. Wir haben nur von der sofortigen Durchführung dieses Gedankens Abstand genommen, werden aber jederzeit auf dem Platze zu finden sein, wenn die Reichsregierung einen solchen Vorschlag macht. Es handelt sich hier nicht um Belastung des Grundbesitzes, sondern des Grnndstücksverkehrs. Wer den Grund und Boden ruhig bewirtschaftet, bleibt von der Steuer frei, ebenso der durch eigene Arbeit geschaffene Wertzuwachs.
Getroffen werden von der Steuer sollen nur diejenigen Grundstücksverkäufe, die sich infolge des
Anwachsens der großen Städte ergeben, infolge der Ausdehnung ber Industrie, des Anbaues von Verkehrsunternehmungen. Die Bodenspekulation soll gefaßt werden, während der Hausbesitz in den Städten und das Baugewerbe möglichst geschont werden sollen. Der eigentliche Zweck der Zuwachssteuer ist, allmählich den U m s a tz st e m p c l ganz zu ersetzen. Diese beiden Steuerarten sollen aber nur bis ZUM 1. Juli 191-1 nebeneinander laufen. Die Aommissions- beschlüsse bringen der Regierungsvorlage gegenüber eine recht bedeutende Abschwächung des Steuerertrages. Die Fälle, in denen der Wertzuwachs verhältnismäßig Gering ist, sind erheblich entlastet worden. Wir haben uns bemüht, Härten und Unbilligkeiten zu beseitigen und den sogenannten verdienten Wertzuwachs zu schonen. Man kann unS keinen Vorwurf machen, wenn zuweilen das allgemeine Prinzip durchbrochen worden ist. Tas kommt in allen Gesetzen vor und ist nur eine Sache des gesetzgeberischen Taktes und wohl auch der gesetzgeberischen Taktik. Eine
allzu scharfe Anwendung des Gesetzes würde große Gefahren mit sich bringen. Jedenfalls stehen wir aber auf dem Standpunkt, daß das Gesetz so erhalten bleiben muß, daß cs einen nennenswerten Ertrag bringt An ben Gedanken weiterer Abschwächungen der Vorlage werden luir nur mit der allergrößten Vorsicht herantreten.
Neichsschahsekretär Wermuth:
Ihre jetzige Entscheidung fallt nicht nur über den Gedanken 1“ *J.C 1 * 5 3 u 1p a $ <3 ft c u c r , sondern dcr Zuwachssteuer auch für die Gemeinden. In dem letzten Flugblatt des Zen- tralverbandes der Haus- und Grundbesitzer- v e r er ne Deutschlands heißt es: „Weg mit der Zuwachssteuer, wie sie besteht. Auf keinen Fall bar; sie im Reich eingeführt teeren." Das ist eine ganz richtige Berechnung. Fiele die Zuwachssteuer ttn Reich, so würde sie sich auch nur in wenigen Gemeinden noch halten können. Die mächtige Gegenströmung die sich letzt schon m mehreren Berliner Vororten, aber auch im Westen des. Reiches geltend macht, würde dann wahrscheinlich eine Gemeindesteuer nächster anderen zu Fall bringen. Ich möchte nicht noch einmal Statistiken beibringen dafür, daß da-3 Reich der Haupturheber dcr außerordentlichen Wcrtsteigcrung ist, die seit feiner Gründung eingetreten ist. Es wird genügen, toenn ich darauf Hinweise, daß unter Außenhandel sich feit Grün, oung des Reiches fast verdreifacht der Verkehr in unserem größten Hafen sich verzwolffacht, die Roheisenproduktion sich verdreizehn- facht undstie Bevölkerung der Großstädte verfünffacht hat. Dem Reich gebührt also, daß diejenigen, denen die Werterhöhung zugekommen ist, zu den Ausgaben des Reiches beitragen. Die fordernde Tätigkeit der Gemeinden in allen Ehren! Aber ich glaube, sie wird durch die im Entwurf der Gemeinden vorbeAltene Quote reichlich abgebürdet. Sie entscheiden hier über eine Besitz steuer, eine Steuer mit den gleichen Grundlagen und Grundeigenschaften, mit gleichwertigen Vorzügen und mit nicht 1rf)arfercn Nachteilen, wie andere Besitzsteuern auch, eine Steuer, bie sich gegenüber den Bundesstaaten auf das glücklichste abgrenzt, eine Steuer, die den unbeweglichen Besitz in dem Augenblick be- trifft, wo er sich in beweglichen Besitz verwandelt. Hier bietet fid) also Gelegenheit, unseren indirekten Steuern eine Besitzsteuer zur Seite zu stellen. Die tatkräftige
Vertretung von Sonderintcreflen, die entschlossen und geschickt der Steuer entgegen arbeitet, hat zu Gegnern weite Volkskreife, die den Grundgedanken der Steuer aufgefaßt haben, sie hat zum Gegner die namhaftesten Vertreter unterer Volkswirtschaftslehre und batte zum Gegner ben Reichstag selbst. Ter^ Reichstag Ixit einhellig den Gedanken angeregt, er hat den verbündeten Regierungen daS an die Hand gegeben, toas sie nun ihrerseits mit voller Ueberzeugung vertreten. Aber die jetzige Vorlage des Bundesrates und noch mehr die Kommissionsbeschlüsse gehen weit zurück hinter das, was der Reichstag selbst 1909 in zweiter Lesung schon beschlossen batte. Die Beschlüsse von 1909 hatten z. B. keine Befreiungsquote.
In allen diesen Punkten ist bie jetzige Vorlage hinter ben früheren Absichten zurückgeblieben. Ich sehe unb höre, baß weitere A bä nberungsvor schlüge im Werke sind, aber es gibt auch eine Abschwächung, die eine
Vereitelung dcr Wirksamkeit selbst bedeutet. Der Vorredner hat schon darauf hingewiesen, wie sich bie Steuer jetzt gestaltet, unb wie sehr auf bie Verhältnisse
Wir wünschen, daß eine Wertzuwachsstcuer cingcfüört wird: Hauptertraa der Steuer müssen die Gemeinden unb Reick erhalten. Die öcmcinbcn schaffen durch ihre
der Berufsgruppen, des langfristigen Besitzes usw. Rücksickt ge- nommen worden ist. Dcr Schatzsekretär legt an drei Fällen, die den Hausbesitz, ein Terraingrundstück um) einen landwirtschaftlichen Besitz betreffen, zahlenmäßig dar, daß bie jetzige Form der ZuwackiSsteucr außerordentlich milde und daß die Fälle ber Steuerfreiheit erheblich sind. Ich bitte doch berücksichtigen zu wollen, wenn nunmehr auch im Plenum, wie es in den drei Lesungen der Kommission der Fall gewesen ist, cs wieder unausgesetzt weitere A b m i l d e r u n g § a n t r ä g e regnet. Wir können doch kein Steuergesetz macken, bad einen überaus großen Apparat in Bewegung setzt, wenn dieses Steuergesetz durch das fortwährende Destillieren und Extrahieren nahezu inhaltslos loirb.
Wir haben von m ehr als 300 Gemeinden, welche die Steuer bereits eingeführt haben, Nachrichten über die hierbei gc- sammelten Erfahrungen erhalten. Dabei hat sich ergeben, daß infolge der Zuwachssteuer bet mehr als 97 Proz. keine Steigerung der Grundstückspreise, bei ebenfalls mehr als 97 Proz .eine Steigerung der Mietpreise und bei mehr als 98 Proz. keine Einschränkung der Bautätigkeit stattgefunden hat. In 99 Proz. dcr Fälle sind Terraingesellschaften zum Eigenbau nicht übergegangen. Alle diese Vehauplungen, tvelche in Versammlungen und in der Presse ausgestellt worden sind, daß die Steuer au f bie Mieter abgewälzt wird usw., halten also vor den Tatsachen nicht stand. Die Mieter haben auf dem 11. deutschen Mietertage im vorigen Jahre erklärt, daß sie von der Zuwachssteuer nichts zu befurchten hätten. (Hört! Hört!) Hochgeachtete Vertreter der Landwirtschaft haben sich gleichfalls für die Zuwachssteuer ausgesprochen.
Dcr Mittelstand und dcr sogcnaiintc kleine Mann sind die überzeugtesten Freunde der Zuwachssteuer. Auch del Grundstücksumsatz wird- in keiner Weise durch die Steuer beeinträchtigt, wie sich durch eine amtliche Untersuchung ergeben hat. Auch bei der Handhabung des Gesches werden sick die befürch- teten Schwierigkeiten nicht ergeben. In mehr als 300 Gemeinden, die eine Gefamtzuwachsileuer von 12,5 Millionen vereinnahmen, sind für die Veranlagung nur 90 Beamte tätig. Tie Veranlagung hat nur in etwa 27 Proz. der Fälle zu Beschwerden und in nicht mehr als 7 Proz. der Fälle zur Anfechtung im Rechtswege geführt, Bei ber einheitlichen Hanbhabung durch das Reich werden die Schwierigkeiten zweifellos noch geringer sein. Der Bundesrat wird bestrebt sein, durch seine Ausführungsvorschriften Härten und Ungleichmäßigkeiten zu vermeiden. Wir lverden insbesondere auf eine Belehrung der Behörden unb des Publikums bedacht fein. Der Einfluß der Steuer auf die Geslaltuna des Etats ist ja für Ihre Beschlußfassung von entscheidender Bedeutung. Da kann ich nun fügen, daß unsere Schatzungen auf fteucrlidicm Gebiete der Wirklichkeit außerordentlich nahe zu kommen pflegen. Wir haben von dem voraussichtlichen Ertrag die
Aufwendungen für das Heer abgezogen und den Rest für die Veteranen zurückgestellt, für die wir auf andere Weife keine Mittel flüssig machen konnten.
Inzwischen ist eine Reihe von Abänderungsan- trägen cingclaufcn.
Stach 8 1 ber KommissionSbeschlüsse wird die Zuwassteucr von dem Wertzuwachse erhoben, der ohne Zutun des Eigentümers entstanden ist. Die Worte „der ohne Zutun des Eigentümers e n t ft a n b c n i st " beantragt Abg. Cuno (93p.) zu streichen. Ebenso Abg. Dr. 'Arenbt (Rp.), der statt dessen daS Wort „ u u b e r b i e n t e n " vor Wertzuwachs einfügen will.
Nach dem Kommissionsbcschluß bleiben Verkäufe im Wert bis z u 20 000 M k. bei bebauten und b i s 5000 M k. bei unbebauten Grundstücken steuerfrei, auch wenn es sich um Teilgrundstücke banbclt. Stach einem Anträge Marx (Ztr.) soll die Steuerfreiheit nur cintrctcn, wenn das gesamte Grundstück, also nicht nur das veräußerte Teilgrundstück, höchstens diesen Wert hat. Dr. Arendt (Np.) und ebenso Abg. Dr. v. Savignh (Ztr.) wollen als steuerfreie Grenze 30 000 unb 10 000 Mk. setzen, auch bei Teilverkänfen. Diese Steuerfreiheit soll nach bem Kommissionsbeschluß aber nur bann eintreten, wenn weder der Veräußerer unb sein Ehegatte im letzten Jahre ein Einkommen von mehr als 2000 Mk. gehabt haben, noch einer von ihnen den Grundstückshandel gewerbsmäßig betreibt. Abg. Panitz- Cochem (Ztr.) sowie Dr. Arendt (Rp.) beantragen, diese Grenze für die Steuerfreiheit auf 3000 Mk. heraufzusetzeu. Die S o z i a I b e m o 1 r a t c n beantragen, sämtliche Beschränkungen unb Befreiungen int 8 1 zu streichen. Die §§ la bis 1c der Kommisfionsvorlage enthaltenden Bestimmungen gegen Umgehung der Steuer, insbesondere durch Bildung von Vereini-
zuwachseS konnte in der Vorlage einwandsfrei definiert werden. Die sogenannten „M illion en bauer n", die auf ererbtem Boden sitzen und ruhig abtoarten, bis die sich ausdebnenden Großstädte ihren Grund unb Boden brauchen, werden von der Steuer am wenigsten getroffen. Aber gerade diese Leute, deren Grundbesitz häufig in kurzer Zeit eine kolossale Wertsteigerung erfährt, wollte man doch zur Steuer heranziehen. Wir befürchten, daß diejenigen, die ihren Grundbesch sehr rasch und häufig wechseln, die Steuer am leichtestcil abwälzen werden Allerdings sind ins Gesetz allerhand Siautclen dagegen aufge. nonimcn, aber ich weiß nicht, ob sie ausreicheii werden. Sicher ist die Wertzuwachssteuer besser als eine rohe Umsatzsteuer. Sollte bloß die Wertzuwachssteuer an die Stelle des Umsatz - stempels treten, bann wären wir ohne jedes Bedenken dafür. Aber wie die Steuer jetzt gestaltet ist, wissen wir nickt, ob die Ansätze des Schatzsekretärs auch in der Äudgetkommisfioii bei Prüfung standhaften können. Tort werden sie aber geprüft werden müssen, da bie Erträge dieser Steuer ja bereits in ber Etat eingestellt sind. Bei der Finanzreforin hieß es, daß bei Grundbesitz mit 40 Millionen Mark belastet werden soll unb zwar 20 Millionen Mark Umsatz- unb 20 Millionen Mark Wert- zuwachssteuer._ Jetzt sind wir bereits bei einer Wertzuwachssteuer von nahezu 45 Millionen Mark angelangt unb bie Gesamtmehrbelastung des Grundbesitzes stellt sich auf 75 Millionen Mark. Tem zuzustimmen,! erscheint uns höchst beoenklich. (Sehr richtig links.) Es fragt sich, ob es versa,lungsmäßia zulässig ist. daß der Grundbesitz mit einer Steuer belastet wird, und daß davon 20 Millionen Mark ben Gemeinden überwiesen werden?
Eine Reihe von Bestimmungen des Gesetzes sind in der Praxis einfach lindurchführbar. Ter Wertzuwachssteuer können wir nur aus dem Gesichtspunkt heraus, daß sie an die Stelle des Umsahstempels tritt, zustimmen. Dann mutz sic natürlich auch einen beträchtlichen Betrag bringen, zumal sonst die Gemeinden, denen man die Kommunal-Zuwachssteuer nimmt schwer geschädigt würden. Wenn der Zusatz, daß nur der unverdiente Wertzuwachs von der Steuer getroffen wird, bleibt, bann steht es ganz im Ermessen der Steuerbehörde, zu entscheiden, ob ein Wertzuwachs vorliegt oder nicht. Wir behalten uns vor, zu d<n anderen Anträgen erst bei den betreffenden Paragraphen, zu denen sie gestellt sind, Stellung zu nehmen. (Beifall links.)
Ta sHaus vertagt sich.
Weiterberatung; Dienstag 1 Uhr.
Schluß 6% Uhr.


