Dienstag, 14 November 1911
Drittes Blatt
161, Jahrgang
Nr. 268
Erschein! S-llch mU Ausnahme deS Sonntag,.
Sitzung
um
der
Reichskanzler
(Beifall.)
ist, kann nur bestehen, kann kauernd nur erfüllen, wenn und Ordnung herrscht, diese- gilt in allererster Linie
Tie „Gießener Seelllenblätter** roerben bem ,ynittfler* wermal wöchentlich beigelegt, da- „Xrtliblett ffir den Kreis Gießen" iroeimal wöchentlich. Die .^andwlrtschastttchen leU- fragen" erscheinen monaUrch jrocunaL
Äotattonebrud und Verlag der Br üblichen Unwersuäl-- Buch, und Steindruckerei. 9L Lange, Siesten.
in ihm eine stramme Zucht (Lebhafter Beifall rechts.) Und von einem Betrieb an der Lest. (Zustimmung.) Wer eS für an-
Redaktion, Expedition und Druckerei: Schul» straste 7. örpcbitton und Verlag: 5L
Siebaltton; €4^112. rel.-Adr^An«eigecGieben.
Las (au- ist schwach besetzt.
Präsident Graf Schwerin.Löwitz eröffnet die 2 Uhr 15 Minuten.
Die EHenbahner-Unferpellatlon
Sozialdemokraten.
Mb. Deutscher Reichstag.
264. Sitzung, Montag, den 13. November. An Tische de- Bundesrat«: v. Breitenbach.
grenze Deutschlands. _
gezeigt hält, in diesen Betrieben Dienst zu tun, fei cS als Beamter, fei es al- Arbeiter, bat sich gewisse Einschrän-
einen und gewerkschaftlichen Bildungen, die au« der freien Entschließung der Beamten und Arbeiter entstanden sind. Lolche gibt e» im Gebiete der RcichScisenbahnvcriraltung nicht weniger al- fünfzig. Und sie haben im wesentlichen in ^rieben mit der Dermal tung gelebt; sie hoben ihre Dünsche und Beschwerden der Verwaltung vorgctragcn. und ein großer Teil hat Befriedigung gefunden. Diese Vereine alle, darauf lege ich den Hauptton, haben nicht im Gegensatz zu der Verwaltung gewirkt, und darum haben sic auch etwa« erreicht. Ein großer Betrieb, wie c§ der der Eiscnbahnvcrwaltung die großen wirtschaftlichen Zwecke
Gießener Anzeiger
General-Anzeiger für Gberheffen
Mitarbeiter zum Widerstand gegen sie ausfordcrn.
Herr Emmcl hat geglaubt, ich hätte mich mit früheren Aeußerungcn von mir in Widerspruch gesetzt. ES ist selbstver-
Die Interpellation lautet: Ist eß dem Herr bekannt, daß Arbeiter der ReichSeisenbahii nach langjähriger, durchaus zufriedenstellender Arbeit aus ihrer Arbeitsstelle entlassen wurden, weil sie zur Vertretung ihrer wirtschaftlichen Interessen im Rabinen der bestehenden Reichsgesetze tätig waren? WaS gedenkt der Herr Reichskanzler zu tun, um solch willkürliches, der Gleichberechtigung der LtaatS- bürger widersprechendes Vorgehen der ReichSeifenbahiwerwaltung
kungen feiner staatsbürgerlichen Rechte gefallen zu lasten, soweit cd die Lache erfordert, der er zu dienen bat. (Lehr richtig!) Insbesondere ist cS nicht gestattet und wird cS niemals erlaubt werden, daß sich unsere Angestellten dazu verleiten lasten. Bestrebungen zu fördern, die auf den Umsturz der bestehenden LtaatSordnung binauSgeben (Lebhafter Beifall), also um eS deutlich zu machen, sich für d i e Sozialdemokratie zu betätigen. lBeifall.) Ebensowenig kann eß geduldet werden, daß sie die Arbeitseinstellung als ein erlaubte« Mittel zur Durchsetzung ihrer wirtschaftlichen Ziele und anderer Zwecke betrachten. Und nun ganz allgemein: ES kann keinesfalls ge- duldet werden, daß sie ihren Vorgesetzten mit Mißachtung begegnen. daß sie ihnen Gehorsam verweigern, daß sie ihre
für die Zukunft unmöglich zu machen?
Abg. Emmel (Soz.):
Die Vorsitzenden und Schriftführer de« elsaß-lothringischen : Eisenbahn» und des Wcrkstättenarbciter-VereinS, sowie der Re- , daktcur deS VerbandSblatieö wurden im Sommer entlassen, nicht ; auf Grund ihrer dienstlichen Tätigkeit, sondern weil sie die , wirtschaftlichen Interessen ihrer Berufsgcnossen außerhalb de» Dienste« vertraten. ES handelt sich nicht um politische Organisationen, nicht um die Verfolgung irgendwelcher ver- . botener Zwecke. Ter Zweck der Vereine ist nach dem Statut: Petitionen, statistische Erhebungen, sozialpolitische und wissen- schastliche Vorträge, die Herausgabe einer Verbandözeitung und Rechtsschutz in Berufsangelegenheiten. Parteipolitische und religiöse Bestrebungen sind nach einer ausdrücklichen Bestimmung des Statut- ausgeschlossen. DaS Statut wurde genehmigt. Tann aber verlangte die Generaldirektion, indem sie den Vereinövorsitzenden unter Hinweis aus die Folgen verantwortlich machte, daß die Tagesordnung der Generalversammlung vorher eingereicht werden und sie sich eine Ueberwachung gefallen lassen mäste. Die Berufung auf die Erklärungen oe» Minister- im Reichstag und im Landtag, daß er der Organifation feine Schwierigkeiten machen werde, falls ste nicht da« Streikrecht reklamierte und nicht eine ausgesprochene sozialdemokratische Agitation treibe, blieb er- folfllo»; die Pforb.ru na wurde noch ausgedehnt auf sämtliche Versammlungen de« verein«. Der verein fügte sich notgedrungen. Nach Schluß einer Versammlung sollte noch eine rein interne Angelegenheit erledigt werden, der Au-schlußantrag gegen einen Vertrauensmann. Der von der Generaldirektion beauftragte Beamte wurde aufgefordert, sich zu entfernen, er tat e« erst, al- die Versammlung einen einstimmigen Beschluß faßte. Die Generaldirektion kündigte darauf dem Vorsitzenden sofort, mit der Begründung, daß eß sich — obgleich c« sich um Dinge außerhalb de- Dienstes handelte — um eine grobe Disziplinwidrigkeit handele. Aehnliche Grunde wurden bei den anderen Entlastungen angegeben, zugleich mit der Drohung, daß der verein aufgelöst werden würde. Die Generaldirektion bat dazu kein Recht: sie bat keine verein-polizeiliche Be- sugniste, und die Eisenbahndircktion ist gegenüber den Eisenbabn- arbeitern nickt« al- Arbeitgeberin. Auch §§ 152/15 der Gewerbe- ordnung kämen in Befrackt. Man kann sich nicht darauf berufen, daß nach § 6 die Gewerbeordnung auf die Eisenbahner keine Anwendung findet. Ta« würde nur dann gelten, wenn es irgendein ReickSgesetz ober reickSländisckeS Gesetz gäbe. baS den Eisenbahnarbeitern die Koalition verbiete. Auch die Eisen» babnarbeitcr leben unter dem ReickSvcreinSgesetz. DaS Vorgehen der Eisenbahndirektion ist also Mißbrauch der Amtsgewalt. Der elsaß-lothringische Landtag wird sich beim Iustiz- efat damit zu befassen haben: gegen solche Drohungen und Erpressungen haben die Staatsanwälte einzuschreiten, auck wenn sie von den Reichsbehörden verübt werden. Zn einem anderen Fall hat man sich nach den Angaben eine# Spitzels ge- richtet und dem beschuldigten Arbeiter nickt den Gegenbeweis gestattet. Der Redakteur de« VerbandSblatteS hat nickt« getan als in der ruhigsten, sachlichsten Weise über die Vorgänge berichtet und zur Solibarität zur Unterstützung der Gemaßregelten aufaeforbert. Die Eisenbahner schaffen sich doch kein Verbands- blatt an, um die Verwaltung zu loben. Abwarten wollen wir. wie da« Zentrum sich hier verhalten wird nach der Stellungnahme der Zentrumsfraktion in Bayern.
Chef her Reichseisenbahnverwaltung, preußischer Minister v. Breitenbach:
Daß ich in der Bewertung der einzelnen Punkte und Vorgänge vom Vorredner abweichc, kann vorausgesetzt werden. Er erbebt den Vorwurf der Verletzung deS ReickSvereinSgesetzeS und der Einschränkung deS freien KoatitionSrechfS. DaS Reichsvereins- gesetz regelt lediglich die polizeilichen Bcsckränkungen der Verein«. und Versammlungsfreiheit; es schafft Rechtsnormen zwischen Reich-angehörigen, die Vereine bilden und Versammlungen ab- chalten wollen, und den Behörden, die in den Bundesstaaten zur polizeilichen Regelung des VereinSwcsenS berufen sind. ES latzt folglich unberührt RechtSverhältniste, wie sie sich auS der v ater, licken Gewalt ergeben, (Lachen und Unruhe der Soz.) aus dem Verhältnis de« Lehr Herrn, auS der Beamien- disziplin der Behörden. Insbesondere ist aber auch die Frage, welche Stellung der A r^e i t g e b e r gegenüber den Vereinigungc- bestredungen seiner Angestellten zu nehmen hat, durch das Reicko- vcrcinSgesetz nicht berührt worden. ES sind durch dasselbe alle RechtSverhältniste, die durch den Arbeitsvertrag geregelt nnb.in iciner Weise ausgeschaltet. Von diesen unverrückbaren Gcsichts- punkten wird man die Beschwerden zu prüfen haben.
Wie allen ReickSangebörigen, sieht auch den Beamten und Arbeitern der ReichScisenbahnverwaltung das Recht zu, sich in Vereinen zusammenzuschließen und Versammlungen abzuhalten, und cS ist selbstverständlich Pflicht der Verwaltung, diese« bedeutsame staatsbürgerliche Recht, das 36^61116^6^1, nickt über dasjenige Maß hinaus einzusckränkeii, durch b i e besonberen Bedürfnisse des Eisenbahnbetriebes bedingt ist. (Abg. B e b el ruft: Ucbcrbaupt nicht:) Tat- sächlich bat auck die Verwaltung der RcickLeisenbabnen ben Bestrebungen der Beamten und Arbeiter, sich zusammenzuicklic^en, in keiner Weise Hindernisse in den Weg gelegt, mit den Maßgaben, die ich erwähnt habe, im Gegenteil, man kann behaupten, ua5 Be- streben, sich zu vereinigen, wird gefördert. Ich erinnere nur daran, daß die Verwaltung Beamten und Arbeitern Urlaub und freie Fahrt zum Besuch von Versammlungen gewährt, daß es ihnen gestattet ist, Mitteilungen an amtlicher Stelle bekannt zu geben.
Ich spreche nicht von Vereinen, die sich besonderer Förderung Iber Verwaltung erfreuen, obgleich sie auch wirtschaftlicke und ge- meinnützige Zwecke verfolgen; ich spreche nur von Fach ver
ständlich, daß wir von bem Rechte, das jedem Arbeitgeber zustcht, Disziplin zu halten, in hervorragendem Maße Gebrauch machen mästen, denn sonst können wir den Betrieb nicht führen. Mit diesen Emsckränlungen sind die Grenzen bezeichnet, die wir der Verein«- und Versammlungsfreiheit unserer Angestellten auS zwingenden Notwendigkeiten ziehen müssen. Wer wie ich vor der Qeffcntlichkcit und heute vor dem Reichstage dafür cinzustchen bat, daß dieser große Betrieb, mag es im Reiche, mag es in Preußen fein, ordnungsmäßig funktioniert, der wird eS niemals hin nehmen können, daß diese Grenze über- schritten wird. (Beifall.) Ganz selbstverständlich ist die auS- fuhrende Verwaltung, die Generaldirektion der ReichSeisenbahncn in Straßburg, durchaus nicht befugt, einen Verein auf Grund deS RcichSvereinSgesetzeS aufzulösen. Sie ist auch nickt befugt, Beauftragte im Sinne be« § 13 des Gesetzes, die polizeilichen Charakter haben, mit der Ueberwachung der Versammlung zu beauftragen. Wohl aber ist sie befugt, diesen ihren Wunsch in Form einer Weisung zum Ausdruck zu bringen. Wer einer solchen Weisung nicht folgt, macht sich nach Auffassung der Verwaltung einer Gehorsamsverweigerung schuldig, einer Verweigerung, die um so weniger am Platze ist, als es durchaus im Interesse der Angestellten wie der Verwaltung liegt, die Be- schwerden unmittelbar kennen zu lernen; ich gehe weiter: al« eS durchaus im Jntereste der Verwaltung liegt, unter Umständen an Ort und Stelle sofort eine Aufklärung zu geben, und ich würde e« nicht billigen, wenn das abgelehnt ober unterlassen würde. ES bleibt der Verwaltung nichts übrig, als im schlimmsten Falle von der Befugnis der Kündigung Gebrauch zu machen.
In den vorliegenden fünf Fällen ist nichts weiter geschehen, als daß die Verwaltung von dem ihr vertraglich zustehenden Rechte ber Entlastung Gebrauch gemacht hat, weil die Angestellten sich der AchtungSverletzung, ber Hetze gegen die Verwaltung und ber Gehorsamsverweigerung schuldig gemacht haben. Dasselbe wäre geschehen, gleichgültig ob sie einem Verein angehören oder nicht. Der Abg. Emmel war schon so vor- sichtig, sich nicht auf die Bestimmungen ber Gewerbeordnung zu berufen, weil sie auf die Eisenbahnen keine Anwendung finden. Trotzdem hat er in bem Vorgehen ber Verwaltung eine Verletzung der Koalitionsfreiheit erblickt. (Sehr richtigl b. b. Soz.) Können denn aber selbst bei Vorhanbensein ber Koalitionsfreiheit bem Arbeitgeber die Rechte eingeschränkt werben, bie sich aus dem Ar- beitsvertrage herleiten? Und in dem Arbeitsvertrag, den wir mit allen unseren Arbeitern abschließen, steht ausdrücklich, baß sie ben Vorgesetzten Gehorsam schuldig sind und sich nicht ber Verwaltung feindlichen Vereinen und Bestrebungen anschließen dürfen. Wer bas also bock tut, setzt sich ber Gefahr ber Entlastung au5, wie es jeber anbere Arbeitgeber auch tut unb wie Sie (zu ben Soz.) eS tn Ihrer eigenen Partei nicht anber« machen. (Lebhafte Zustimmung rechts unb im Zentrum, W'berspruch b. b. Soz.) Ter bereits er- wähnte Verbanb ber Eisenbahnarbeiter unb Werkstättenarbeiter in Elsaß-Lothringen hat sich von vornherein in scharfen Gegensatz zur Verwaltung gesetzt. Ich will nur einen Vorgang erwähnen, ten der Vorredner nicht berührt hat. Ein LrtSverein des Der- banbeS hält in Straßburg eine Versammlung ab, labet alle Eisen- bahnarbeiter bazu ein unb forbert auch ben in Straßburg bestehen- ben Arbeiterausschuß vor sein Forum, von bem er Rechtfertigung über seine Ausschußtätigkeit verlangt. Damals standen die Dahlen -u den Ausschüssen vor der Tür. Der Ausschuß lehnt das Ansinnen ab. Darauf erfolgte eine unerhörte Agitation des Verbandes. Die Folge war, daß nur organisierte Mitglieder des Verbandes gewählt wurden. Der A r b e i t e r a u s s ch u y war also nickt mehr eine Vertretung der gesamten Arbextersckaft. er ist Nicht aus freier Wahl hcrvorgegangen, sondern er ist ein Organ des Verbandes geworden. (Stürmischer Widerspruch b. d Soz^ Zurufe: DaS war doch eine freie Wahl!) Das war ein x r u d ataen die Verwaltung. Ter Vorsitzende deS einen Vereines hat in einer Versammlung die Verwaltung in scharfer Weise kritisiert. Wir lasten uns em groneS L^> von Kritik gefallen unb schreiten nur ein. wenn unrichtige Behaup- tungen Ausgestellt werben. Das war hier der Fall. Er bat ber- sckiebene Behauptungen aufgestellt, bie erweislich unrichtig waren. <rqcnn die Beamten der Verwaltung, bie pflichtgemäß ble Aussicht zu führen haben, als Lügner und Spitzel bezeichnet werden wie bas außerhalb diese« Hause« und auch hier von dem Vorredner geschehen ist. so erhell ick auf das Entschiedenste Einspruch da- gegen Tas ist eine Sckmähung pslicktgetreuer Beamter, bie wir nicht zulasten dürfen. (Lebhafte Zustimmung recht«. Wider,pruch h d Soz) Tie Behauptungen des betressenden Vorsitzenden ent» hielten ft krasse, hetzerische Unwahrheiten daß jeder andere Arbeiter sofort entlasten worden wäre. Da« ist aber hier nicht geschehen. Die Verwaltung hat eine Erklärung mit dem Vorsitzenden des Verbandes vereinbart, bie er in dem Verbands- orqan veröffentlichen sollte. Er bat das auch getan, hat aber ba» runter einen Satz gestellt, der lautete: Ich komme dieser Aufforderung der Verwaltung nach, obwohl sie eine Anmaßung ist. (fcörtl Hört! rechts.) So etwas müsten wir als schwerste
Auf Antrag des Abg. Bebel (Soz.) wird bie Besprechung der Interpellation gegen die Stimmen der Konservativen beschlossen. z_.
Abg. Bccker-Arnsbcrg (Ztr.):
Nach ben wibersprechenben Darlegungen de- Minister- und bc8 Abg. Emmcl ist e« schwer, sich em richtige« Bild von den Fällen ° zu machen. Gewiß, bie JjS
Disziplin ist unter allen llmftanben man bei einer Verletzung ber Disziplin gleich "'t dem stärksten, Geschütz auf fahren: mit Der Entlassung? Da« geht doch zu weit. Die Versetzung ober ein Derwei« hatten genügt Man macht nicht gleich Leute brotlos, zumal wenn sie bereit« 25 Jahre im Dienst waren. Die christlichen arbeitete r 0 ° "J * sationen wünschen, baß bie Behörde an l^en Konferenzen teilnimmt, bamit sie bie Wünsche ber kennen lernt ^er
die Behörden schicken meist keine Vertreter. (Abg., E m m e l. Wir wollen keine Spitzel!) Spitzel burfen e« natürlich nM ftm. Tie Beamten müssen den notigen Zatt unb d^ notige Verüand nis besitzen. Sie bürfen natürlich nicht gleich sebem armen, Teufel, ber sich einmal verhebbert. auf ben Leib rucken, ^n allen Der. Handlungen soll bie Behörde auch nicht te,. nehmen. Es kommt sa vor, daß einmal in ber Organisation schmutzige Wasche gewaschen wirb, dazu brauchen wir bie Behörbe nicht ®elbftuerftanbhdj muß der Eisenbahnarbeiter auf daS Streikrecht verzichten. Tarin sind sich alle bürgerlichen Parteien «mg. auch alle Arbeiter denken so, bie nichtsozialdemokratisch sind. Und da« sind 90 Prozent aller Eisenbahnarveiter. Freiwillig verzichten sie auf ein gesetzliches Recht. Solche Männer verdienen da« Vertrauen der Verwaltung, ihnen muß man nioglu!)ft n>eit entgegen- kommen, da darf man nicht gleich mit der Entlastung anrucken. Wir kommen um eine Neuregelung beS Sioalitjon«- recht« nicht herum. Denken Sie an die neuesten Vorgänge rn der Guten Hoffnungshütte, wo man bie Technikn zwang, aus ben Organisationen auszutreten. Solche unvernünftigen Unternehmer zwingen uns, möglichst rasch mit Gesetzen zu kommen. Solche Leute müssen durchs Ge,etz zur Raison gebracht »erben. (Beifall.) Freilich darf es leine fein!
Waren gerade die Sozialdemokraten zu dieser Interpellation berechtigt? Sie sollten erst mit bem eigenen von Tag zu Tag wachsenden Terrorismus aufhören. Achten Sue doch endlich da« sioalitionsrecht der nichtsozialbemokrat'schen ^Arbeiter. (Beifall rechts und im Zentrum. Lärm der Soz.) ^-ie Mitglieder deS christlich-nationalen GutenberabundeS hat man auS der Rcichsdruckerei herauSgedrängt. ^Lebhaftes Hort! Hort! recht« unb im Zentrum.) Ihre Interpellation mußte lauten: WaS gedenkt der Reichskanzler zu tun, um das Aoalitionsrecht btt Arbeiter in der Reichsdruckerei gegen d'e Anrisse der sozurb- demokratischen Arbeiter zu schützen. (Lebhafter Beitall rechts unb im Zentrum.) Sie haben eS in der Hand, ojort bie «lagen zu beseitigen. (Abg. Emmel: Die Gutenbergbundler sind ^chcnst- macher!) Sie sind merkwürdige Freiheitshelden! Damit aber meine Worte von den Sozialdemokraten — außerhalb des Hause« — nicht verdreht werden, erkläre ich ausdrücklich: Wir lehnen eineZuchtbausvorlageab. So etwas will das Zentrum nicht. Mit der Polizei schlägt man Ideen nicht tot. Geben Sie den Eisenbahnern das ihnen zustehende freie Menschenrecht, bann brauchen wir hier nicht immer Klagen vorzubringen. (Beifall.)
Abg. Graf Westarp (Kons.):^
Dir halten diese prinzipiellen Fragen eigentlich nicht für geeignet, vor bem Forum des Reichstags verbandelt zu werden. Bezeichnend für die Kampsesweise der Sozialdemokratie ist, daß sie amtlichen Stellen Lügenhaftigkeit und Spihelei vorwirst. Herr Becker hat einen leisen, wenn auch hypothetischen Tadel gegen
Achtung-verlehuna anschen. Der Mülhausener Fall hegt olgend^rmaßen: der Mülhausener Ort-verein de» verbinde« hielt fine Versammlung ab. Ter Versammlung wohnte wie immer ein Beamter von un« bei. Diesem wurde nach einiger Zeit erklärt, nun batte er zu gehen, c» würden jetzt interne Singe- lcgenhciten verhandelt. Ter Beamte hat sich gesträubt. Darauf wurde einstimmig beschlossen, daß der Beamte sofort da« Versammlungslokal zu verlassen hätte. Der Beamte machte darauf aufmerksam, daß er dienstlich da wäre. E» ist eine bestehende Hebung in unserer Verwaltung, daß die Beamten ber Verwaltung den Versammlungen beiwohnen. E« hat sich darau« eine gewisse Prart« gebildet. Hier wie auch im Abgeordnetenbause ist mir von Abgeordneten, die den Arbeiterkreisen so nahe stehen wie die Sozialdemokraten. bestätigt worden, daß das ein durchaus angemessene- Verfahren wäre. Eine solche Behandlung eine« Beamten in einer Versammlung ist aber sicherlich nicht geeignet, bie Autorität zu wahren. So schwer cS der Verwaltung geworden ist, hat sie deswegen zwei Arbeiter entlassen müssen, die für den Artikel nt dieser Sacke verantwortlich waren. ,
ES war ein schwerer Entschluß fur dtc Verwaltung, die auf da« lebhafteste bestrebt ist, die Interessen ihrer Arbeiterschaft wahrzunehmen (Zurufe von den Soz.: Bfaulkörbel), — ganz im Gegensatz zu den Vertretern der Sozial- bemofratiel Da« soziale Empfinde:. der Verwaltung steigert sich vcn Jahr zu Jahr. Dir kümmern unö sehr eingehend dauernd um die Arbeiterbewegung und um bie Lebenöbebnigungen der Arbeiter, von 1W)4 biö fetzt sind die Löbne um 28N Proz. erhöht worden. (Zuruf be. den Soz.: Die Lcbenörnittelpreise!) Die Steigerung ber Lohne ift großer gewesen als bie Steigerung ber LebenSrnittelpreise. Xie Halle liegen nach Auffassung ber Verwaltung au her orbent lick ernst. Wir hoffen daß die Pari.ien in Würdigung der schwierigen Situation sich auf bew Standpunkt ber Verwaltung stellen werden. (Zuruf bei den <soz.: Leiber!)^ Allgemein beinerke ich: die Sozialdemokratie ist bestrebt, baS Verhältnis des Arbeitgebers zum Arbeitnehmer dadurch zu erschüttern datz sic die Autorität ständig an greift- Ti-se Methode, diese Taktik wendet sie mit größter Schirre an bc' den Hundert- tausenden von Beamten und Arbeitern. Ta« ist ihr Shstem. Dieses heiße Werben ber Sozialbemokra 11e um unsere fflnge ft enter nimmt von Fahr zu Jahr zu. Ter Abg Legien hat auf bem Mannheimer Parteitage gejagt. „Um das Get?iebe d-S Staates lahm zu legen (frort! &rt!) bebuvten wir in erster Linie der Organisation der Transportarbeiter. (frörtI frörtI) Er beklagte damals, daß die ^rssanisation ber Eisenbahner nock nickt genügend fortgeschritten sei. Seit icnet Zeit wacht bie Sozialdemok'-atie die gewaltigsten Anstrengungen, um unsere Arbeiter, auch unsere Beamten, wenn c« ang'nge, zu organisieren unb ihren Zwecken dienstbar zu machen. Wer bie Folgen ber Organisationen in allen unseren ^^barstaaten heobacktet 6af wer bie furchtbaren Wirkungen auf ba« Volk«-
MVel*Uc? .*?. Am«
sic sich das Anrecht auf den Tank von Reich und Staat. (Leb


