Issue 
14/03/1911 Erstes Blatt
 
Turn right 90°Turn left 90°
  
  
  
  
  
 
Download single image

mittelbar itnb' itffehtFi<fj. Der Sitz eineI Amtsgerichts ist in der Regel auch Wahlort. hierzu heißt es in der An- merkung: Zu erwägen wird sein, ob die Wahl nicht durch Ausfüllung und Zurückreichung eines den einzelnen Wäh­lern von einem Wahlkominissar übersandten Stimmzettels erfolgen kann. Die K l e i n g r u n d b e s i tz« r wählen zwölf Abgeordnete. Zu dieser Wahl werden folgende Vorschriften grundlegend gemacht. Das Großherzogtum wird in zwölf Wahlkreise eingetcilt. In jedem wird ein Abgeordneter gewählt: die Wahl erfolgt hier nicht unmittelbar, sondern burd? Wahlmänner, die von den Urwählern in den Ein­zelnen Wahlbezirken gewählt werden. Urwähler ist, wer ein im Wahlbezirke gelegenes Grundstück als Eigentümer, Nutzeigentümer oder kraft bäuerlichen Rechtes besitzt oder bewohnt. Zum Wahlmann kann nur gewählt werden, wer zu den im Bezirke stimmberechtigten Urwählern gehört. Den Urwählern werden angegliedcrt alle Personen, die mindestens zwei Jahre ihren Wohnsitz oder Hausstand im Bezirke haben und zwar ein Gewerbe, Landwirtschaft,Wissen-- schast und Kunst als Haupterwerbsquelle betreiben und ein Ernkommen von mindestens 1200 Mark haben. Gewählt wird von ihnen in mehreren Abteilungen.

Aus Hessen.

Reichstagswahlen und hessischer Hansabund. AnS Mainz schreibt man uns: In einer am SamStag ver­anstalteten Vertreterkonferenz der hessischen Gruppen des Hansa- bundeS wurde einstimmig folgender Beschluß gefaßt:

»Der Landesverband des HansabundeS für das Großherzogtuni Hessen wird bei den bevorstehenden Reichstagswahlen, den Richt­linien des Bundes entsprechend, keine eigenen Kandidaten ausstellen: er wird jedoch im Einvernehmen mit der Bundeszentrale in Berlin diejenigen von den politischen Parteien vorgeschlagenen Kandidaten nach seinen Kräften unterstützen, welche den Bestrebungen des Bundes freundlich gegenüberstehen und die in denRichtlinien" ausgesprochenen Forderungen des Bundes anerkennen. Vor allem aber wird der Landesverband dahin wirken, daß bei der Auf­stellung von Reichstagskandidaten aus die Wünsche deS Gewerbe-, Industrie- und Handelsstandes nach größerer Vertretung durch Standesangehörige in den gesetzgebenden Körperschaften weitest­gehende Rücksicht genommen wird."

DentTches Ueich.

Das amtliche Wölfische Bureau meldet aus Wien: Nach zu­verlässiger Meldung stattet Kaiser Wilhelm am 24. März auf der Durchreise nach Korfu dem Kaiser Franz Joseph einen kurzen Besuch ab.

2lu5laitd.

Die aus Brest gemeldet wird, hat die wegen Mangel an Beschäftigung bevorstehende Entlassung von 5 00 Hilfsarbeitern des bärtigen Arsenals große Er­regung hervorgerufen. Eine Arbeiterversammlung beschloß, den Minister telegraphisch zu bitten, von der beabsichtigten Maßnahme Abstand zu nehmen, da sonst ernste Ruhe­störungen Ku befürchten seien. Ferner wurde beschlossen, an die Solidarität der Arsenal» und Hilfsarbeiter ganz Frank­reichs zu appellieren.

Wie verlautet, beabsichtigt der französische Mi­nisterpräsident Monis eine Aenderung des Strafgesetzes in dem Sinne, das; die verurteilten Häft­linge zu einer regelmäßigen entlohnten Arbeitsleistung herangezogen werden, deren Erträgnis dazu dienen soll, den von ihnen angerichteten Schaden sowie die Prozeß- und Gefängnistosten zru bezahlen.

Aus Rabat wird demMatin" mittels Funkenspruch gemeldet, daß nach Mitteilungen von Einwohnern in Fez große Beunruhigung herrsche. Die Stadttore bleiben nur eine Stunde täglich geöffnet. Der aufrührerische Mter- stamm hat das gesamte Vieh der Bewohner von Fez, sowie die Kamele des Wachsen geraubt und eine für die Truppen bestimmte Proviantkarawane geplündert. Am 10. März habe ein heftiger Kampf stattgefanden. Die Lage des Heeres sei kritisch. Der Scherardarstamm habe gleichfalls eine Karawane auf dem Wege von Mekines nach Fez ge­plündert und mehrere von Rabat nach Mekines abgegangene .Kuriere gefangen genommen.

Nach einem Telegramm aus Elpaso herrschen in Nord- mexiko panikartigeZu stände. Die Aufständigen 'ber Staa­ten Chihuahua und Sonora zerstören die Eisenbahn- und Tele- graphenleitungsn und belagern zahlreiche Städte, worin tausende von Frauen und Kindern ohne Nahrung in hilfloser Lage sich befinden.

Heer rind Flotte.

Danzig, 13. März. Der Kaiser sandte dem Grenadier-Regiment König Friedrich I. (4. oft» preußisches) Nr. 6 zu seinem 220jährigen Bestehen folgendes Telegramm:

Dem Grenadier-Regiment König Friedrich L entbiete ich zum heutigen Stiftungsfeste Meinen königlichen Gruß. Ich freue Mich, daß Mein jüngster Sohn kurz nach seiner Einstellung in die Armee die Gelegenheit hatte, einen so stolzen Ehrentag beim Regiment verleben zu können. Möge das Regiment immer bestrebt fein, durch Pflichttreue und Hingabe an den königlichen Dienst seiner ruhmreichen Vergangenheit auch fernerhin Ehre zu machen.

Neue Anträge im Reichstag.

Zur zweiten Beratung des Haushalts für das Reichs­amt des Innern sind im Reichstage eine Reihe neuer An­träge gestellt worden. Die fortschrittliche Volks­partei beantragt, den Reichskanzler zu ersuchen, dafür : Sorge zu tragen, daß das R e i ch S v e r e i n s g e s e tz durch die Landespolizeibehörden in einer dem Wortlaute und dem Sinne des Gesetzes entsprechenden Weise ausgeführt wird, daß insbesondere die geltenden allgemeinen polizeilichen Bestimmungen nicht zur Umgehung des Gesetzes mißbraucht und daß allgemeine Verbote öffentlicher Aufzüge, die dem Gesetze zuwiderlaufen, unterlassen werden: ferner den Reichskanzler zu ersuchen, die Sicherung des verfassungs­mäßig garantierten Wahlgeheimnisses dadurch herbeizuführen, daß von Reichswegen und auf Kosten des Reichs den Wahlbezirken einheitliche Wahlurnen geliefert werden, welche eine Verletzung des Wahlgeheimnisses aus­schließen; dafür Sorge zu tragen, daß in sachgemäßer Aus­führung des § 7 des Wahlreglements zur Ausführung des Wahlgesetzes für den Reichstag Ortschaften (insbesondere Gutsbezirke', in denen die ß>eheimHaltung der Wahl tvegen der geringen Anzahl der Wähler in Frage gestellt wird, mit benachbarten Ortschaften (Gutsbezirken) zu einem größe­ren Wahlbezirke bereinigt werden.

Der konservative Fraktion beantragt, den Reichs- tan^ter ju ersuchen, die notwendigen Verfügungen zu er» lasten, durch welche dem in Innungen und Genossenschaften organisierten Handwerk die Aufträge und Lieferungen der Reichstriebsverwa,ltung^ll^ soweit mpgltd), jiitrteiü werden.

Die nak'ionälliberale Fraktion des Reichstags be­antragt, die verbündeten Regierungen zu ersuchen, dem Reichstag tunlichst bald einen Gesetzentwurf vorzulegen, betr. die Unfallfürsorge bei Arbeiten, weiche freiwillig zur Rettung von Personen und zur Bergung von Gegenständen vorgenommen werden, unter besonderer Berücksichtigung der bei solcher Tätigkeit vorkommenden Feuer-, Wasser- unb anderer Gefahren, ferner die verbündeten Regierungen um Vorlage eines Gesetzentwurfs zu ersuchen, durch den die Bestimmungen sozialer Natur, die das Handelsgesetzbuch für die Handlungsgehilfen trifft, auf die technischem Be­amten übertragen werde, schließlich die verbündeten Re­gierungen zu ersuchen, dem Reichstag tunlichst bald einen Gesetzentwurf vorzulegen, welcher bezüglich der Gehilfen der Rechtsanwälte, der Rechtsagenten, Notare und Gerichts­vollzieher, ferner der Beamten und Angestellten der Kran­kenkassen, der Angestellten von Versicherungsgesellschaften auf Gegenseitigkeit, von Vereinen, Auskunfteien, von Müchev- revisoreu, Konkursverwaltern und ZentralbuchführunAsbe- trieben über die Arbeitszeit, die Kündigungsfristen, dieSonn- tagsruhe, die berufliche Aus- und Fortbildung die gleichen oder ähnlichen Schutzvorschriften vorfieht, wie sie das Han­delsgesetzbuch und die Gewerbeordnung hinsichtlich der Handelsangestellten enthält.

Zur zweiten Beratung des Haushalts für den Reichskanzler beantragt die wirtschaftliche Bereinigung den Reichs» kanUer zu ersuchen, den sozialen und wirtsckxmlichen Frieden, zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern dadurch zu fördern, daß die Verwaltungen angewiesen werden, bet Vergärung von Ar­beiten und Lieferungen für das Reich möglichst nur solche Firmen zu berücksichtigen, die sich verpflichten, in ihren Betrieben zur Regelung und Sicherung der Lohn- und Arbeüsbedingungen auf den Abschluß von Tarifverträgen hinzuwirken.

Dritter hessischer Handwerkertag.

d. Mainz, 13. März.

Im großen Saale derMainzer Liedertafel" hatten sich heute vormittag mehrere hundert Handwerksmeister versammelt. Ter Vorsitzende der Handwerkskammer, Gewerbcrat Falk, begrüßte die Vertreter der Behörden. Die Handwerker hätten bisher in .Hessen recht Erfreuliches erzielt und sei man besonders der Staats- rcgicrung für ihr Entgegenkommen dankbar. Er schloß mit einem dreifachen Hoch auf den Großherzog. Ministerialrat H ö l z i n g c r dankte für die Einladung zu der heutigen Tagung. Er wünschte den heutigen Beratungen und der Weiterentwicklung des Hand­werks besten Erfolg, die Regierung werde die Bestrebungen des Handwerks stets unterstützen. Oberbürgermeister Dr. Göttel- mann hieß namens der Stadt die .Handwerker willkommen.

lieber das Verdingungswcsen erstattete Syndikus E n c, c l b a ch einen Bericht. Er wies darauf hin, daß zu der heutigen Tagung Anträge zum Verdingungswesen ein­gebracht worden seien. Zunächst gab er eine Uebersicht über die Tätigkeit der Handwerkskammer auf diesem Gebiete. Es könne keinem Zweifel unterliegen, daß die heute geltenden Vorschriften den bestehenden Verhältnissen wie auch den Interessen der Unter­nehmer unb Kleinhandwerker Rechnung tragen. Als vor fast 11 Jahren die .Handwerkskammer errichtet wurde, habe sie cs als ihre erste Aufgabe angesehen, den ständigen Klagen über die Vergebung von Arbeiten an G e n c r a I u n t e xr ite ömer möglichst den Boden zu entziehen. Heute, da fast an jedem selbst kleinen Platze durchaus tüchtige, leistungsfähige .Hand­werksmeister und gut eingerichtete Werkstätten vorhanden sind, hat die Vergebung von Arbeiten an Generaluntcrnehmer, die doch ihrerseits die Arbeiten an die einzelnen .Handlvcrksmeister weiter vergeben, im aHcjemcinen keine so große Berechtigung mehr als früher. Dem wiederholten Eintreten der Handwerkskammer in diesem Sinne, nicht nur bei den Staatsbehörden, sondern auch den Städten, größeren Gemeinden, überhaupt bet allen bauver- gebenben Stellen des Landes, sei es denn auch zuzuschreiben, daß der Handwerkerstand zurzeit mehr direkte Berücksichtigung erfährt, als es vorher der Fall gewesen ist. Nächstdem müßte es die Aufgabe deS Hanbwerkerbaues fein, bett Forderungen bes Hand- werkes Nachbruck zu verleihen, baß ihm eine größere Mitwirkung bei beit staatlichen Arbeitsvergebungen zugesicherf werbe, baß be­sonders ber Erlaß über bas Veroingungswesen von 1893 im Sinne ber Wünsche bes Hanbwcrkcrstanbes ergänzt werbe. Durch das letzter Tage erlassene neue Ausschreiben bes Staatsministe- riums ftnb viele Wünsche ber Handwerker z. B. Vollständigkeit der Verdingungsunterlagen, der Ausführungsfristcn, Zeitpunkt der Ausschreibung usw. sowie besondere Forderungen des .Handwerkes erfüllt, die dahin gingen, daß bei engeren Ausschreibungen den Bewerbern eine Zufuhr zu den Selbstkosten der Entwurfsbearbei- beituna gewährt werden kann.

Aber auch nach anderer Richtung hat die Handwerkskammer Untersuchungen angestellt, welche Verbesserungen noch stattfindcn könnten. Wohl sind schon Vorschläge gemacht worden, aber in der Praxis haben sie keinen Eingang finden können. Wer ohne Voreingenommenheit die Tätigkeit der Handwerkskammer betrachte, müsse auch zugeben, daß es ihr gelungen sei, manche Mißstände zu beseitigen. Der Redner ging alsdann noch auf die ein­zelnen Anträge und die ergänzenden Vorschriften für das Ver­oingungswesen näher ein. Von großer Bedeutung sei das Vorgehen des hessischen Staates, zu begrüßen sei auch die Vorschrift, daß bei den Arbeiten die Beschäftigung der einhei­mischen vor den ausländischen Arbeiten vorgezogcn werden. Es folgte eine eingehende Besprechung. Herr Grasneck-Bad-Nau* heim wünschte, daß bei Aufstellung von Voranschlägen Hand­werker herangezogen wurden. Es müffe bekannt gemacht werden, daß der, der 10 Proz. unter den Voranschlag gehe, nicht be­rücksichtigt werde. Herr W i n n - Gießen bemerkte, das; es doch besser gewesen wäre, wenn der Verdingungserlaß erst dem Hand- werkcrtag zur Beratung überwiesen worden wäre. Baurat Wag­ner wies darauf hin, baß von Zuziehung von Sachverstänbigen außer bett Bauämtern nicht bie Rede sein könne. Herr Winn- Gießen widersprach den großen Abbictungen bis zu 20 Proz., man solle die Voranschläge auf Grund richtiger Kalkulationen auf­stellen unb die Unterbietungen ausschließen. Herr Lipp-Fried­berg bemerkte, baß die .Handwerkskammer sehr viel gutes gebracht habe, aber das nütze alles nichts, wenn dem Schlendrian des Sub- missionSwesen kein Ende bereitet würde. Nur dem, der den Meistertitel besäße, gehöre die Arbeit.

Schlossermeister Schwarz-Mainz führte aus, es sei noch immer Gepflogenheit, daß hei den Submissionen der Billigste den Zuschlag erhalte.

Weitere Redner aus Gießen, Erbach, Friedberg usw. wünschen, daß bei Vergebung von Submissionsarbeiten nur Meister in Betracht kommen dürsten, der geprüfte Meister müsse das Vor­recht vor allen anbereit Mitbewerbern haben. Auch sollten bei staatlichen Arbeiten keine 20 Proz., sonbern nur 10 Proz. Unter­bietung gestattet werben.

Baurat Wagner wies darauf hin, daß bei den öffent­lichen Submissionen auf Grunb der Preisverzeichnisse die Vor­anschläge ausgestellt würben. Es sei auch nicht bas Prinzip, bei bem neuen Erlasse an den Niebrigstbietenben bie Arbeit zu vergeben.

Der Vorsitzende, Gewerberat Falk, sprach namens ber Ver- sammltmg ber Regierung Dank aus, da sie mit dem neuen Erlaß einen bedeutenden Schritt nach Vorwärts getan habe.

Ueber dieVerleihung von Privilegien an Ge - id c v b e f tb u 1 e n" berichtete Syndikus Engelbach- Darmstadt. Der Redner sand eS bedauerlich, daß diese Angelegenheit mit der eine gewisse Schärfe angenommen hat, eine Schärfe, die ber Sache nicht zum Vorteil gereichen kann. Wie liege nun bie earfje? Die Großh. Zentralstelle für die Gewerbe sei 1905 in Verhandlungen mit ber Hanbwcrkskammer eingetreten, damit den Baugewerkschulen und den Gewerbeschulen des Landes die gleichen Rechte möchten zugesprochen werden, die auherhes- sische Baugewerksäuilen damals betritt besaßen. Es handele sich darum, daß die Prüflinge des Maurerbandmerkes, die sich der Meisterprunutg unterziehen unb die Abgangg 13 einer der

vorgenannten Schulen bestanden haben, von der Anfertigung Ber Prüfungsarbeit unb der mündlichen Prüfung in mehreren Fächern befreit fein sollen. Tie Begründung besagte, daß dadurch der Wert des Besuchs der Gewerbeschulen erhöht werde, daß den Meisterprüfungen besser vorbereitete .Handwerker zugefükwt wür­den, zumal auch der Umstand in Betracht tarne, daß ehemalige Gewerbeschule! bei den Prüfungen allen anderen Prüflingen in ihren Kenntnissen voraus gewesen seien. Diesem schloß sich bmm Antrag der Haupklehrer der gewerblichen lUrterrichtsanstalten, der sich in gleicher Richtung bewegte und gleichzeitig die Einführung von Abgangsprüfungen an den Gewerbeschulen forderte. Die Handwerkskammer habe alsbald zugestimmt der Verleihung des betr. Rechtes an die Baugewerkschulen, nicht aber an den Ge­werbeschulen und zwar gingen unsere Bedenken, die wir auch beute noch aufrecht erhalten, dahin, daß man für junge Leute von 17 Jahren nicht dieselben Rechte sichern kann, wie sie die Ab- gangsprüflinge an den Baugewerkschulen in der Regel mit 21 Jahren erlangen. Die Meisterprüfung wird in ber Regel mit dem 24. Lebensjahr abgelegt unb bie Absolventen der Bau-, gewerkschulcn haben demnach nicht lange .zuvor ihre Kenntnisse durch die Prüfungen nachgewiesen. Anders die Gewerbeschüler, sie haben in der Regel noch 7 Jahre bis zur Meisterprüfung, jedenfalls dürfte da manches verschwitzt werden. Auch der int verflossenen Jahre in Stuttgart stattgefundene Deutsche Hand­werks- und Gewerbekammertag, die Interessenvertretung des deut­schen Handwerks, hat sich einmütig gegen jede wettere Privile­gierung von Schulen ausgesprochen, da sie bereits besteht und zwar auf Grund eingehender in ganz Deutschland vorgenom­mener Erhebungen, bie bargetan haben, daß nur in Betracht kommen die Baugewerkschulen und weiter eine Anzahl von Fach­schulen, Einrichtungen vorzugsweise unb finanziell gehalten von beit Fachverbänden, deren Leiter und Lehrer meist aus bem Handwerkerstände hervorgegangen sind. Mit den in Hessen be­stehenden Gewerbeschulen können die Fachschulen nicht verglichen werden, wie überhaupt in ganz Deutschland nicht eine einzige den hessischen Gewerbeschulen ähnliche Anstalt privilegiert ist. Die ganze Privilegierung stellt ein Experiment bar, besten Wirkung heute nicht zu übersehen ist, sie werben es deshalb begreiflich finden, daß wir bisher, wenn wir gewissenhaft unsere Aufgabe erfüllen wollen, unsere Bedenken aufrecht erhalten mußten, daß wir die Verleihung von Privilegien an Gewerbeschulen nicht empfehlen konnten und daran ändert auch der Umstand nichts, daß der Be­zirksverein Büdingen-Schotten der Ansicht ist, daß die Hand­werkskammer von den Leistungen unserer Gewerbeschulen nicht ausreichend unterrichtet sei. Die Gewerbetreibenden sind in dieser Frage selbst verschiedener Ansicht und solange dies ber Fall ist, übernehmen wir bie Verantwortung nicht, einen Weg autzuheißen, von dem nicht abzusehen ist, wohin er führt. Lassen wir die Entwicklung ihren Gang gehen, lassen wir aus den Verhält­nissen heraus bas Gute sich Bahn brechen, dann muß es auch den Einrichtungen unb dem gesamten hessischen Handwerkerstände zum Segen gereichen.

Nach längerer Besprechung erklärte der Vorsitzende, daß sich in der Sache nur um eine Aussprache handele, man müsse erst noch Erfahrungen sammeln. Herr Schön-Büdingen wünschte, daß die Gewerbeschulen die Berechtigung erhielten, die Meisterprüfungen zum Teil erlassen zu tonnen.

Ueber dasM eisterprüfungswesen" berichtete Ober­meister Lantz-Darmstadt.

Der Bezirksverband Friedberg beantragte, die Meister­prüfung dahin abzuändern, daß die theoretischen und praktischeu Prüfungen nicht allein in den drei Provinzialstädten, sondern auch an sonstigen größeren Orten, z. B. in Kreisstädten ober bort wo Gewerbeschulen bestehen, abgehalten werben können. Die Bückerinnung Oppenheim beantragte Abnahme ber praktischen Arbeit am Wohnsitz bes Prüflings. Eine Anzahl Redner befür­worten biese Anträge, weil ben Prüflingen dadurch größere Kosten erspart würden.

UeberldieFürsorge für die gewerbliche Jugend" sprach Tünchermeister Kl in g e l s ch m i t t - Mainz. Die jungen. Leute, die ein Handwerk erlernten, befanden sich während der Dänen ihrer Lehre in einer kritischen Zeit. Der Lehrling selbst habe bc<j greiflicherweise das Bedürfnis, in seiner freien Zeit sich von feinet# oft anstrengenden neuen Tätigkeit zu erholen. Meist sei er aber zu­viel sich selbst oder, was noch schlimmer, dem Einfluß andere« Kollegen überlassen. Hier liege ein wunder Punkt im Werde» des jungen Handwerkers. Der einfachste, beste Weg werde zu­nächst das sog. Lehrlingsheim sein, wo er seine Zeit in guter Unterhaltung verbringen kann, sei es durch Lektüre, durch Unter» haltungsspielc, durch Anhören unterhaltender oder populärwissen­schaftlicher Vorträge. Nur insoweit, als durch konfessionelle Lehr­lingsheime dem dringenden Bedürfnis in dieser Hinsicht noch nicht abgeholfen sei, müsse mit allen Kräften darnach gestrebt werden, die noch bestehende Lücke auszufüllen und durch Grün­dung geeigneter Lehrlingsheime Sorge zu tragen für das Wohl unserer Lehrlinge in ihrer freien Zeit. Allen Interessenten, dte sich der Sache besonders annehinen möchten, sei die Handweckt- kamrner jederzeit bereit, ausführliche Ausschlüsse zu geben uti) auf Wunsch mit Rat und Tat zur Hand zu gehen.

Zum Schlüsse ber Tagung waren eine Anzahl Anträge ge­stellt, über die Syndikus E u g e l b a ch berichtete. So bean­tragte der Ortsgewerbeverein Gießen, daß möglichst bald die Einführung von c^iverblichen Schiedsgerichten erfolge. Der Be­richterstatter erklärte, daß dies nicht Sache der Handwerkskam­mer sei. Die Schreiner-Innung Worms frug an:Wie stellen sich bie hessischen .Handwerker zu der Verlegung des Sonntags­zeichenunterrichts auf ben Werktag?" Diese und andere Anträge wurden alle zur Erledigung an die Handwerkskammer verwiesen. Auch vom Verband Mainzer Frauen-Vereine lag ein Antrag über die Mißstände im Schneidergewerbe, in dem Frauen beschäftigt sind, vor, ein ähnlicher Antrag war von Gewerbetreibenden von Mainz-Kastcl gestellt. Sie alle sollen von ber Handwerkskammer Erledigung finden.

Herr Grünwald -Mainz sprach der Handwerkskammer ffa ihre Tätigkeit Dank aus.

Der Tagung schloß sich ein gemeinschaftliches Essen an.

Aus Stabt uns Lcrnd.

Gießen, 14. März 1911.

** Tageskale über für Dienstag, 14. Marz. Stadt­theater:Othello". Anfang 8 Uhr.

S ch a u k 0 ch e n, veranstaltet vom Gas- und Wasserwerk in Steins Garten. Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 11 bis 1 Uhr und von 4< Uhr.

Ordensverleihung. Der Großherzog hat das Ritterkreuz 1. Klasse deS Verdienstordens Philipp deS Groß­mütigen dem Hauptmann von Harnier, Kompaniechef im Knrhessifchen Jäger-Bataillon Nr. 11, seither Adjutant der 49. Infanterie-Brigade (1. Hessischen), und daS Allgemeine Ehrenzeichen mit der InschriftFür Verdienste" dem seit­herigen Vizewachtmeister Weber im 2. Hess. Feld-Artillerie- Regiment Nr. 61 verliehen.

*' DaS Feldbergfest findet in diesem Jahr am 17. Juni statt. Wcttübungen für Hochsprung, Weitsprung, Kugelstoßen (20 Pfund), Laufen über 100 m und eine Frei­übung. Neu eingeführt werden Mannschaftskämpfe im Tau­ziehen und Stafettenlaufen.

"Diebstahl. In einem Garten in der Nähe deS Philosophenwaldes wurde eine größere Partie Draht ge­stohlen, der zum Einzäunen deS Gartens bestimmt war.

** Prinzregent Luitpold-Feier. Am 12. März fanden sich die hiesigen Bayern, Angehörige und frühere Angehörige bayrischer Regimenter sowie sonstige Verehrer des Bayernvolkes und seines greisen Regenten zusammen, um den 90. Geburtstag des Prinzregenten Luitpold von Bayern zu begehen. Die oberen, wür­dig geschmückten Räume des. BorelsGroßherzvg von Hessen"