Ausgabe 
3.1.1911 Erstes Blatt
 
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unb beauftragte den Hauptousstanbsausschuß, eine allgemeine Be- wegung der organisierten Arbeiter einzuleiten.

lAm 2. Januar begannen in Prag neuerlich die Verhand­lungen der Parteien des! Landtages, um den böhmischenLand- tag arbeitsfähig zu machen. Tie Verhandlungen, art denen die Führer sämtlicher Gruppen, auch die der Radikalen teilnahmen, dauern fort.

2lit5lanb

Der französische allgemeine Arb'eitsverband beschloß, auf die vollständige Befreiung Durands zu dringen

Deutsche Kolonien*

! Der Sitz des zukünftigen ober st en Reichs" kolonialgerichtshofes wird nicht Hamburg, sondern B e r* l i n werden. Wie wir hören, ist das Reichskolonialamt fest ent­schlossen, seine Zustimmung zu dem Gesetze nur zu geben, wenn- der Gerichtshof in Berlin zur Errichtung kommt. Tas Reichs­kolonialamt ist der Meinung, daß, die koloniale Rechtspflegerin Zukunft bedeutend erschwert werden würde, wenn .Hamburg Sitz des obersten kolonialen Gerichtshofes würde. Es müsse unbe­dingt verlangt werden, daß dieser Gerichtshof am Orte der obersten Kolonialzentralbehörde errichtet wird, yu beachten ist auch, daß die große Mehrzahl der kolonialen Erwerbsgesellschaften und der kolonialen Interessenten ihren Sitz in Berlin hat, während in Hamburg die Zahl dieser Gesellschaften nur sehr gering ist. Der Ausschuß zur Vorberatung des Gesetzentwurfs zur Errichtung des obersten Kolonialgerichtshofes hat einen Beschluß über den Sitz des Gerichtshofes noch nicht gefaßt. Dieser Beschluß soll in dell nächsten Tagen gefaßt werden.

Heidistagsabg. 5chmid-3mmeiiftadt f.

Immen st adt, 2. Jan. Der Rerchstagsabgeordnete des Wahlkreises Schwaben 6, Alois Schmid, ist dem Allgäuer Anzeigeblatt" zufolge in der vergangenen Nacht gestorben.

Schmid war Zentrumsmann und Privatier in Jmmenstadt, er saß seit 1893 im Reichstag. Bei der Wahl int Jahre 1907 erhielt er in der Hanvtwahl 12 013 Stimmen, während sein nationalliberaler Gegner 10 633 und der Sozialdemokrat 1999 Stimmen.erhielten. Bei der Stichwahl siegle Schmid mit 13 836 gegen 10 831 Stimmen. Tie Nationalliberalen hatten das Man- oat im Jahre 1874 und 1887 besetzt.

Zu den Arbeitsdispositionen der Reichstags

Wirb uns von gut unterrichteter parlamentarischer Seite ge­schrieben: . .

Der Aeltestenrat des Reichstags wird gleich nach dem Zusammentritt des Plenums den Arbeitsplan für die nächsten Wochen festsetzeii. Als wünschenswert wird allge­mein eine Uebereinkunft der Fraktionen betrachtet, die da­hin gehen soll, eine Uebereinstimmung zu erzielen über die Erledigung der vorliegenden Gesetzentwürfe. Da die Verabschiedung des gesamten vorliegenden Materials kaum zu erwarten ist, so ist es notwendig, sich klar zu werden, welche Gesetze als die wichtigsten vor den Neuwahlen noch unter Dach zu bringen sind. Es ist beabsichtigt, vor dem Be­ginne der 2. Laushaltslesung, die voraussichtlich am 17. Ja­nuar ihren Änsang nehmen wird, die Novelle zum Straf­gesetzbuch als ein dringendes Notgesetz und die erste Lesung der elsaß-lothringischen Versassungsgesetze zu erledigen. Ta eine Einigung über das Arbeitskammergesetz in der nächsten Zeit voraussichtlich nicht erzielt werden wird, so wird die dritte Lesung dieses Gesetzes vorläufig noch hinausgescho­ben werden, was schließlich gleichbedeutend mit einem Scheitern des Gesetzes ist. Auch die glatte Erledigung des Hausarbeitsgesetzes wird sich nicht so leicht erreichen lassen, da auch hier zwischen der Mehrheit des Reichstags und der Regierung verschiedene Differenzen bestehen.

Aus die Erledigung des Zuwachssteuergesetzes legt die Regierung großen Wert und betrachtet die Erledigung dieses Gesetzes als einen Teil der .Haushaltsberatung, das gleiche gilt für das Reichsbefteuerungsgesetz. Im allgemeinen wird also in der Zeit bis Ostern neben dem Haushalt und den mit ihm verknüpften Gesetzentwürfen das übrige Material nicht erheblich gefördert werden. Wenn die zweite Haus­haltslesung am 17. Januar beginnen sollte, so stehen für die Haushaltsberatung nach Abzug aller Feiertage 60 Ar­beitstage bis zum 31. März zur Verfügung, ein Zeitraum, der erfahrungsgemäß bisher für die Haushaltsberatung aus- aereicht hat. Vor dem Beginn der Osterferien steht so­dann noch eine Woche für das übrige Material zur Ver­fügung, während nach Ostern der Reichstag höchstens noch 6 Wochen wird zusammengehalten werden können. In viesen 7 Wochen sollen Gesetze zur Verabschiedung ge­langen, die an Wichtigkeit und Umfang kaum hinter dem bürgerlichen Gesetzbuch zurückstehen; es sind dies die Reichs- versicherungsordnung, die StrafproZeßordnung und das Privatbeamtenversicherungsgesetz. Schon heute darf an­genommen werden, daß alle 3 Gesetze unerledigt bleiben werden und ihre endgültige Verabschiedung erst dem neu- gewählten Reichstage Vorbehalten werden wird.

Berlin, 3. Jan. Die Morgenblätter melden: Das Pri- vatbeamtenversicherungsgesetz wird dem Bundesräte, 'm den nächsten Tagen zugchen, seine Hauptpunkte werden gleich­zeitig veröffentlicht werden. Dem Reichstage dürfte das Gesetz Lnde Januar zugehen. '

Deutsches Ketcb,

Kaiser Franz Josef wohnte am Sonntag üb'eitS einem IV2 stündigen Familiendmer in Schönbrunn in bester Sttmmung bei. Er unterhielt sich mit Mitgliedern des Kaiserhauses anaeregt unb nahm die Neujahrswünsche entgegen. Er begab sich zur gewohnten Stunbe zur Ruhe. Die Nachtruhe würbe burchaus nickt gestört. Der Kaiser stand Montag in der gewohnten Stunde auf unb erledigte nach dem Frühstück seine gewohnte Tagesarbeit. Das Befinden ist sehr gut unb gibt nicht zu den allermindestcn Sorgen Anlaß. Man hofft, der leichte Schnupfen werde in einigen Tagen behoben sein, bis dahin unterbricht der Kaiser seinen Aufenthalt in Schönbrunn nicht.

Wie mit dem italienischen Minister des Aeußern, di San Giuliano, wechselte der Reichskanzler auch mit dem österreichisch-ungarischen Minister des Aeußern, Aebrenthal, zur Jahreswende herzliche Telegramme. Ferner erhielt der Reichs­kanzler ein Glückwunschtelegramm von dem russischen Minister des Aeußern, S s a s 0 n v w.

Aus Qcjjcn.

** Die hessischen Baubeamten waren am Neujahrs­tage in Frankfurt a. M. versammelt, um über die von der Hessischen Regierung angeordnete Entlassung einer Anzahl schon lange Jahre im Staatsdienst stehender Baubeamten zu verhandeln und dagegen zu protestieren. Nach lebhafter Aussprache wurde ein Ausschuß gebildet, der beauftragt wurde, eine geeignete Ent­schließung zu verfassen und der Regierung zu überreichen.

**Ausdemhes fischen Staatshaushalt. Zur För­derung der Wohnungs für sorge für Minderbemits-- t e l t e ist in Kap. 49 a des Staatsbudgets ein erheblich höherer Betrag als seither vorgesehen lvar, für Darlehen zu Wohnungs- zwecken aus der Landeskreditkasse vorgesehen, der voraussichtlich auch bebürftigen Gemeinden zu gut kommen wirb. In Kap. 69 des Staatsbudgets sind unter ? ct-meter für Tagegelder, Reise­kosten, Bureaukosten usw. zusammen 9700 Mk. weniger eingestellt worden. Bei Kap. 73, Laitdw. Vereins- und Genossenschaftswesen, sind für die Unterstützung der landw. Milchversuchsstation eben­falls 2000 Mk. weniger unb Kap. 74, Bodenmeliorationen, sogar 5000 Mk. weniger für Vergütungen an Hilfspersonal vorgesehen.

politische Tagesschau.

Straflosigkeit des Bettelns.

Zur zweiten Beratung der Novelle zum Strafgesetz­buch ist von sozialdemokratischer Seite der Antrag gestellt worden, in allen Fällen, wo Betteln aus Not er- olgt ist, Straflosigkeit einzufühten. Diesem Anträge oürste, so schreiot man uns aus Berlin, von der Regierung nicht stattgegeben werden. Es wird anerkannt, daß die Regelung der Strafbarkeit des Bettelns verbesserungsbedürf­tig sei, es ist auch beabsichtigt, bei der allgemeinen Revision des Strafgesetzbuchs diese Frage im Zusamn^enhang mit verwandten Fragen, wie z. B. Diebstahl ode^ Mundraub aus Not, zu regeln.,' Jrn Zusammenhang mit diesen Fragen ist alsdann auch die weitere grundsätzliche Frage zu lösen, ob und in welchem Umfange den Gerrchten ein allgemeines Strafmilderungs- oder Abolitionsrecht einzuräumen sei.

Im übrigen ist die Regierung der Meinung, daß an eine glatte Erledigung der Novelle zum Strafgesetzbuch in der laufenden Session nicht zu denken ist, wenn sich die Parteien nicht auf die Grundlage der Ausscbußbeschlüsse stellen und auf die Einbringung weitergehender Anträge verzichten. Dies gilt besonders von den Fragen d-r Vwr- sektion und des Schlichtens. Es ist selbstverständlich, daß Streitfragen, die zu einer Vertiefung politischer und reli­giöser Gegensätze führen können, im Rahmen eines Not­gesetzes nutzt zur Entscheidung gebracht werden dürfen.

Das zrauenstudium in Deutschland im Winter 1910-lt.

(§) Im Herbst 1908 wurden bekanntlich den grauen, denen für die Immatrikulation bis dahin nur die, süddeut ­schen Universitäten offenstanden, sämtliche deutsche Uni­versitäten zugänglich gemacht, was sofort eine Verdrei­fachung der Zahl der Studentinnen und ein Anwachsen auf 1108 zur Folge hatte. Indessen ist das Frauenstudium toei­ter so fortgeschritten, daß diesen Winter die studierenden Frauen auf 2 412 anwuchsen und 4,4 Prozent der deut­schen Studentenschaft repräsentieren gegen 2169 und 3,5 Prozent im letzten Sommer. Diese starke Zunahme be­ruht auf einem höheren Zufluß aus dem Reiche selbst und besonders aus Preußen, denn von der heutigen Ge­samtzahl sind nur etwa 320 Ausländerinnen, die etwa zur Hälfte aus Rußland und zu einem Drittel aus Amerika stammen. Auf die einzelnen Fächer des akademischen Stu­diums verteilen sich die heutigen Studentinnen wie folgt: Philosophie, Philologie, Geschichte und verwandte Fächer studieren 1370 gegen 975 im Vorjahr, mirhin mehr als die Hälfte, Medizin 527 gegen 476, Naturwissenschaften und Mathematik 356 gegen 287, Zahnheilkunde 49 gegen 46, Staatswissenschaften und Landwirtschaft 60 gegen 27, evangelische Theologie 7 gegen 5 und Pharmazie 5 gegen drei. Es zeigt sich darnach mit jedem Jahr mehr, daß die gebildete Frau in höherem Maße sich nur aus gtoet Gebieten betätigt: dem höheren Lehramt und der Medizin. Ein volles Drittel der Studentinnen finden wir an der Universität Berlin, nämlich 806 /gegen 626 im letzten Sommer), 222 sind in Bonn eingeschrieben gegen 204, Göttingen hat 193 Studentinnen gegen 160, München 192 (176), Heidelberg 162 (191), Breslau 117 (100), Frei­burg 108 (116), Leipzig und Münster je 80 (51 und 68), Greifswald 64 (60), Marburg 57 (68), Königsberg 56 (56), Halle 45 (37), Jena 42 (41), Gießen 38 (36), Tübingen 36 (35), Kiel und Straßburg je 31 (je 34), Erlangen 30 (22), Würzburg 14 (9) und Rostock 8 (5). Darnach sind eben an den 10 preuß. Universitäten 1671 Frauen eingeschrieben, an den 3 bayerischen 236, an den 2 badischen 270, und an den 6 übrigen einzelstaatlichen, einschließlich der reichs.än- dischen nur 235. Ans der Zunahme der studierenden Frauen haben darnach die preußischen Un versitäten einen ungleich größeren Nutzen gezogen als die süddeutschen und Leipzig. Mit 1772 Frauen, die diesen Winter als Hörerinnen zu

Hr. 2 Erst« Blatt 161 Jahrgang Dienstag, 5. Januar M

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Ja °ämntt°7s"s"uhr" Expedition für viidingeu: vahnhosstratze 16a. - Telephon Nr. 50. Anz-ia'-nt'-il: H. ®e<t.

Prof. Zoses Uphues f.

Berlin, 2. Jan. Der Bildhauer Professor Uphues ist heute gestorben.

Der bekannte Bildhauer starb im 61. Lebensjahre. Uphues, ein geborener Westfale, hatte seine Ausbildung in den achtziger Jahren in dem Atelier von Reinhold Begas erhalten. Sein Name wurde zuerst durch eine wirkungs­volle Gruppe bekannt, den Sabiner, der seine auf der Flucht zusammengebrochene Schwester verteidigt. Hervorzuheben ift auch der schöne Bogenschütze, den er 1888 geschaffen hat. Später arbeitete er an monumentalen Denkmalswerken und wurde auf diesem Gebiete einer der gesuchtesten Künstler. Dabei kam ihm besonders die Gunst des Kaisers zu­statten, der ihm auch häufig Sitzungen gewährte und Porträtbüsten der Prinzen bei ihm bestellte. Er schuf unter anderem die Figur Otto II., des jugendlichen Alten Fritz und ebenso die Wiederholung dieser Bildsäule für Amerika. Das größte Monumentalwerk von ihm ist das Berliner Mo ltked en km al. Von seinen auswär­tigen Schöpfungen seien genannt: in Düren sein Kaiser Wilhelm uno Bismarck, in Homburg v. d. H. sein Kaiser- und Kaiserin-Friedrich-Denkmal, sein Schiller in Wies­baden. Uphues war Mitglied des Vereins Berliner Künst­ler und auch der Berliner Sezession. Ueber die Beisetzung des Künstlers sind Bestimmungen noch nicht getroffen.

Friedrich Wilhelm IV. als Schöpfer ge­flügelter Worte. Der 9toinanti!cr airf Preußens Throne, dessen Todestag sich am 2. Januar zum 50. Male jährte, hat den Schatz dergeflügelten Worte" im Lause seiner Regierung mehr bereichert, als irgend ein anderer deutscher Fürst. _ Teils waren es fremde Zitate, denen er durch die Benutzung in historischen Mo­menten neuen Kurswert gab, teils selbstgeprägte Worte, die sich lebendig erhalten haben. Bekannt ist sein dem Buche Josua entlehntes Gelübde:Ich und mein Haus wollen dem Herrn dienen", das er bei der Eröffnung der ersten Vereinigten Land­tage am 11. April 1847 ausjprach. In derselben Rede gebrauchte

er auch die Worte, die Goethe seinen Orest zu Iphigenie sprechen läßt:Zwischen uns sei Wahrheit!" Und noch ein drittes ge­flügeltes Wort seiner eigenen Fassung entstammt dieser denk­würdigen Thronrede: der AusdruckErbweisheit", den der König hier charakteristischerweise auf die Verfassung der beiden Mecklen­burg anwandte und der seither in den allgemeinen Sprachschatz übergegangen ist. Ebenso erging es mit Der vom König dem jugendlichen Georg Herwegh gegenüber gebrauchten Wendung: Ich liebe eine ge,innungsvolle Opposition", die in der bekannten Audienz des Dichters vom 19. November 1842 vorkam und die Wurzel ähnlicher Schlagworte wiegesinnungstüchtig",gesin­nungslos" und dergl. werden sollte. Herwegh seinersetts hat dafür in seinem wenige Wochen später an den König gerichteten Briefe das berühmte Wort vombeschränkten Untertanenverstand" zum ersten Male in Umlauf gesetzt. Ein anderes geflügeltes Wort des Königs fiel schon bei der Königsberger Krönungsfeier im Jahre 1840, die Wendung vornverschönenden Rost der Jahrhunderte", die noch heute bisweilen als Umschreibung für Patina gebraucht wird. Das bekannteste unter Friedrich Wilhelms historischen Worten ist wohl der Satz:Zwischen mich und mein Volk soll sich kein Blatt Papier drängen," der ebenfalls in der oben er­wähnten Thronrede vom 11. April 1847 enthalten war, aller­dings in der stilistisch weniger anfechtbaren Form: ,,. . . . daß ich es nun unb nimmermehr zugeben werde, daß sich zwischen unseren Herrgott im Himmel und dieses Land ein beschriebenes Blatt, gleichsam als eine zweite Vorsehung eindränge". Auch ein uns heute so geläufiger Ausdruck wieauf breitester Grundlage" ist zuerst von Friedrich Wilhelms IV. Lippen gekommen: er ge­brauchte ihn 1848 in einer Antwort an die Deputation der St idtc Breslau und Liegnitz, worin er erwähnte, daß ereine konstitu- tionelle Verfassung auf den breitesten Grundlagen errichtet habe". Ein Scherzwort, das im politischen Leben längst sein Bürgerrecht erworben hat, derRacker von Staat", geht gleichfalls auf den König zurück, der es allerdings nicht selbst geprägt, sondern einem bei ihm in Audienz gewesenen Bauern nachgesprochen unb dann späterhin mit Vorliebe zitiert hat. Groß ist überhaupt die Zahl der witzigen oder sarkastischen Gelegenheitsworte des Königs, der als geistreicher Kopf natürlich nicht bloß auf denesprit des autres" angewiesen war. Ms eines der bekannte len mag seine Definition von MeyerbeerSPropheten" gelten, die ungefähr lautete: in dieser Oper verhaue der Katholik den Protestanten, und der Jude macht die Musik dazu. . ,

Tie Freigabe des Kalenders. Es ift wenig be­gannt, daß bte Kalenderherausgabe bis vor 100 Jahren eijt Privileg der Königlich Preußischen Akademie war und daß die Einnahmen daraus die einzigen waren, auf die sie rechnen tonnte. Ta das Privileg geraume Zeit hindurch sehr einträglich war, wollte man es ihr wiederholt nehmen, aber da sich die gelehrte Gesellschaft tapfer dagegen wehrte, so kam es zu dieser Maßnahme erst, als durch das Unglück, das 1806 über den preußischen Staat hereingebrochen war, die Einkünfte sich ohnehin sehr ucrminDert hatten und der Staat die Unterhaltung der Akademie übernehmen mußte. Humboldt war es, der besonders die Einziehung des Monopols befürwortete, und am 10. Januar 1811 erschien denn endlich das Königliche Edikt, in dem es hieß:Wir haben es den Verhältnissen unserer Akademie der Wissenschaft nicht mehr angemessen befunden, ihr ferner die Herausgabe der Kalender zu übertragen. Ta Wir indessen nötig finden, auch künftig mittelst Besorgung durch öffentliche Behörde das Publikum zu sichern, daß zur rechten Zeit hinreichend mit zweckmäßigen Kalendern versorgt werde . . ., so verordnen wir hiermit: Tie Herausgabe der unter öffentlicher Autorität in Unfern Staaten erscheinenden Kalender ist fortan einer besonderen Deputation anvcrtraut." So endete das Monopol der Akademie, aber erst 1815 wurde der Kalender auch den Privatverlegern frei- gegeben.

D ie Galerie derArndtruhe". Aus Godesberg a. Rh. wird der Franks. Ztg. geschrieben: In friedlicher Ruhe, abseits von der großen Auto-Straße Bonn-Koblenz, an einem luaCbigen Abhang liegt in der Nähe der aufblühenden Pensivnopolis Godesberg ein kleines Gasthaus, Arndt-Ruhe genannt. Hier pflegte der Dichter Emst Moritz Arndt bei feinen vielen Wan berungen oft Raft zu machen. In kurzer Zeit ist es dem Wirt ge­lungen, eine recht stattliche Reihe persönlicher Erinnerungen unb Andenken an Arndt zusammenzubringen, die er zu einer öffentlich zugänglichen Sammlung vereint hat. Auch eine saft vollständige Bibliothek von Originaldrucken der bekanntlich sehr zahlreick>en Schriften des Dichters findet sich neben über hundert, zum großen Teil ungebeugten Briefen von feiner Hand, die wohl einer Publi­kation wert wären. Mehrere der Nachkommen Arndts und viele Freunde seiner Schriften haben alle diese Sclmtze zur Verfügung gestellt. Aber nod eine andere Merkwürdigkeit ift mit diesem kleinen Aduscum verbunden. Der eifrige Sammler hat da, oller- dings in etwas losem Zusammenhang mit dem Andenken -tondtS/