Nr. 111
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Giehener Anzeiger
Seneral-Anzeiger für ©berljeffen
12 Mai 1911
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mb Deutscher Reichstag.
172. Sitzung, Donnerstag, den 11. Mai« 2Tm Tische des Bundesrats: Dr. Delbrück. Caspar. Aus dem Platze des Abg. Lender (Zentrum) prangt au- Urrlaß der vierzigjährigen Wiederkehr des Tage- seines Eintritts in das Parlament ein Blumenstrauß.
Präsident Graf Lchwerin-LSwitz eröffnet die Sitzung um 12 Uhr 15 Minuten.
Kassenorgane und Kassenangestellte.
Der Abschnitt über die Zusammensetzung der Or 15- und Landkrankcnkassen wird zusammengefaht. ES sind daS die §§ 339 bis 350, wovon § 339 schon gestern erledigt wurde. § 340 regelt die Wahl des Kasscnvorstandes. Die Wahl erfolgt durch die Vorstandsmitglieder und zwar durch g e - i änderte Abstimn, ung der beiden Gruppen in« iorstand, die Vertreter der Arbeitgeber und der Versicherten. Gewählt ist. wer die Mehrheit der Stimmen in jeder der beiden Gruppen erhält, .«kommt diese Mehrheit nicht zustande, und auch nicht in einer zweiten Sitzung, so bestellt das DcrsicherungSamt einen Vertreter, und das ObcrvcrsicherungSamt entscheidet auf Beschwerde endgültig. Ein Arbeitgeber darf nur dann als Ver- freier bestellt werden, wenn die Mehrheit der Gruppe der Arbeit nehmer keinen Einspruch erhebt, und umgekehrt. Bei der Land- krankenkaffc wählt die Vertretung des Gemeindeberbandes den Vorsitzenden und die anderen Mitglieder deS Vorstandes, zu einem Drittel aus den Arbeitgebern, zu zwei Dritteln aus den Ver- sicherten.
Im § 412 wird die Drittelung der Vertrage vor- gesehen, die die Kommission bekanntlich entgegen der im Regie- rungLentwurf vorgeschlagenen Halbierung beibehalten hat.
Die Sozialdemokraten beantragen statt der Kommisswnsbcschlüsse bei OrtS- und Landkrankenlasien durchweg die 2Bahl deS Vorsitzenden durch die Vorstandsmitglieder und zwar in geheimer Abstimmung der Vertreter der Arbeitgeber und der Versicherten. Die Polen beantragen, die Landkranken- ßassen durchweg mit den Ortskrankenkassen gleich zu behandeln. Den gleichen Antrag stellt die DolkSpartei, die die Vor- standswahl übereinstimmend mit dem Anträge der Sozialdemokraten. in der bisherigen Weise, also durch gemeinsame Abstimmung der beiden Gruppen im Vorstand beibehalten will.
Abg. Graf Westarp (Kons.)k
Die Herren von der Sozialdemokratie haben unS entgegengehallen. baß wir unsere Haltung nur durch Schweigen be- gründen. Ich brauche Ihnen nur ein Wort zuzurufen: Ge- denken Sie des Endest (Stürmisches Gelächter links.) Die sozialdemokratische Machtstellung beruht auf drei Mitteln: auf ihrer politischen, auf ihrer gewerkschaftlichen Organisation und auf den Krankenkassen. Die ersten beiden kann man ihnen nicht verdenken. Die Ausnutzung der Kranken- kasscn aber zu parteipolitischen Zwecken ist ein arger Mißbrauch und diesen Mißbrauch cntgegenzutreten ist der Zweck dcr Bestimmungen, die wir jetzt besprechen. (Sehr richtig!) Die Sozialdemokraten wollen un5 den Beweis zuschieben, daß in verschiedenen Fällen ein Mißbrauch der Krankenkasien vorge° kommen ist. Diese Beweislast für einzelne Fälle erkenne ich für unS nicht an, wohl aber will ich einen allgemeinen Beweis führen und ich berufe mich diesfalls auf daS Buch deS Herrn Möller über die Krankenkassen, obwohl der Abg. Hoch erklärt hat, daß hoffentlich kein Mitglied deS Hauses so gewissenlos sein werde, sich auf dieses Buch zu berufen. DaS Vorhandensein von Miß- ständen in den Krankenkasien geht übrigens auch aus einigen' Aeußerungen und Handlungen der Sozialdemokratie hervor, in denen sie so unvorsichtig waren, ihre letzten Ziele zu ent- hüllen. Entscheidend ist die Stimmung der Arbeitgeber, die sich immer mehr von der Verwaltung der Krankenkassen zurückgezogen haben und entscheidend ist die Haltung der Arbeiterkreise, die nicht von der Sozialdemokratie vertreten werden. _ Zum Beweis meiner Behauptungen berufe ich mich auf die Düsseldorfer Verträge, die vereinbart sind zwischen dem Zentralverband der sozialdemokratischen Krankenkassen und dem Verband der Bureauangestellten und zwar zunächst im Fahre 1906 und dann revidiert im Jahre 1908. Aus diesen Verträgen geht hervor, daß ein Kassendearnter entlassen werden kann, wenn er die bürger. lich en Ehrenrechte verloren bat, daß er aber nicht deshalb entlassen werden muß Nun werden die bürgerlichen Ehren, rechte aberkannt, wenn auf Zuchthauserkannt ist. Eine Kündigung der Angestellten braucht also nicht unbedingt zu erfolgen. selbst wenn sie ein bürgerliche? Verbrechen begangen haben, das mit Zuchthaus bestraft wird. Weiter darf eine Kündigung /nur erfolgen, wenn der Angestellte dauernd außerstande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen. Als eine solche dauernde Verhinderung gilt aber nicht eine llntersuchungshaft oder die Verbüßung einer Strafe unter sechs Monaten. Weiter kann er nur gekündigt werden, wenn er innerhalb dreier Jahre mebr als zweimal verwarnt worden ist. Er kann also ruhig in drei Jahren zweimal den Vorsitzenden verprügeln, sich unsittlich gegen weibliche Versicherte benehmen, er kann seine Pflichten zweimal in drei Jahren verletzen, wenn er nur darauf sieht daß ibm nicht mehr als zweimal eine Verwarnung zuteil wird. (Hört! Hört! Unruhe bei den Soz.) Weiter kann er nicht gekündigt werden, wenn er wegen politischer oder religiöser Verbrechen und Vergeben bestraft ist. Dazu geboren d,e Verbrechen deö Hochverrats und des Landesverrats, der Majestats- beleidigung, der verbrecherischen Beeinflussung der Wahlfreiheit (Unruhe bei den Soz.) — was den Herren Sozialdemokraten vielleicht unangenehm ist. der Widerstand gegen die Staatsgewalt, der Gotteslästerung, der Beschimpfung der christlichen Kirche usw. Wegen aller dieser Taten hat nach den erwähnten Vertragen die Kasse kein KündigungSrccht. (Lebhaftes Hört? Hört!) Dazu kommt weiter, daß die Beamten der Kasse sich Kbc
Aenderung der Formulare ohne weiteres gefallen lagen müssen und daß sie auf die Bescklüsie darüber nur Ein.
f[ufc haben, wenn sie dem Verband der Bureanange'telltew anyehören. Daß dieser Verband eine sozialdemokratische Organisation ist lann ernstlich nicht Beitritten werden. (Sehr richtig! rechis. Widerspruch bei den Soz.) Nun wurde in der Kommission uns entgegengebalten. eS sei keine Kasse gezwungen, nach diesem Muster Verträge abzuschließcn, und es wurde bezweifelt, bay solche Verträge in wesentlicher Zahl nicht zustande gekommen sind. Demgegenüber hat eine kurze Stichprobe deS Reichsamts des Innern genügt, um au5 17 Regierungsbezirken 750 derartige Verträge zu erhalten. (Hört! Hört! rechts.) Die Mehrzahl dieser " Verträge ist nach dem Muster von 1906 und nickt nach dem ab. geschwächten Muster von 1908 abgeschlossen. Aus Davern sind 190 solche Verträge und aus München allein 150 Verträge borgelegt worden, die nock eine Verschärfung enthalten. (Hort! Hort!
rechts.) Ich behaupte, daß auf Grund dieser ganz unge- Heuerlichen Vertragsformulare unfähige Beamte nur deshalb in die Kaffen hineingekommen sind, weil sie auf dem Gebiete der politischen oder gewerkschaftlichen Bewegung sich Ver- dienste um die Sozialdemokratie erworben haben. (Lebhafte Zu- stimnKlng. Widerspruch bei den Sozialdemokraten.) Ich berufe mich zum Beweise dessen auf ein Schreiben des sozialdemokratischen KasienverbandeS, worin c» heißt: wir erkennen es als durch, aus berechtigt an. wenn Angehörige anderer Berufe, die infolge agitatorischer Arbeit brotlos geworden find, in den von Arbeitern geleiteten Kassen eine Anstellung bekommen (Lcbh. Hört! hört! rechtS), aber wir verurteilen eS, heißt eS dann weiter, wenn sie in anderen Berufen auskömmliche Existenzen gehabt haben und trotzdem in die Krankenkassen hineinkommen. Weiter erhebe ich den Vorwurf gegen die Krankenkassen, daß sie ihre Angestellten zur sozialdemokratischen Agitation mißbrauchen (Sehr richtig, rechts. Widerspruch bei den Soz.). Der Abg. Hoch hat versucht, einen Teil der Verantwortung auf die Behörden abzuschieben, die seit langem diese Verträge kennen. Wenn diese Angaben zutreffend sind, dann sind sie allerdings ein trauriger Beweis dafür, daß daS rücksicktölose Vorgehen der Sozialdemokratie auch die Be- Hörden verleiten kann, die Augen nicht offen zu halten. DaS be- stärkt uns nur In der Auffassung, hier gesetzgeberisch vorzu. gehen. (Sehr richtig! rechts.) Durch die Aufstellung dieser For- mularc hat die Sozialdemokratie in zynischer, frivoler Weise dokumentiert, daß ihr Gesetz und Recht egal ist. sie Hal in zynischer und frivoler Weise dem Gesetz inS Gesicht geschlagen. (Lebhafte Zustimmung rechts, tosender Lärm bei den Soz.) (Abg. Ledebour ruft: Siebellenwie ein Hund! Abg. Metzger ruft: Frecher Junker! Viele andere Zurufe der Sozialdemokraten bleiben in dem furchtbaren Lärm unverständlich.) '
Präsident Graf Schwerin läutet heftig mit der Glocke und ruft den Abg. Lede bour zur Ordnung. (Abg. Ledebour (Soz.): Wegen welchen Zwischenrufes?)
Präsident Graf Schwerin: Wegen des Zwischenrufes: Sie bellen wie ein Hund! .
Abg. Ledebour (Soz.): Dann sage ich: er bellt wie ein Polizeihund!
Präsident Graf Schwerin (dem mittlerweile der Zwischenruf des Abg. Metzger mitgcteilt ist): Ich rufe auch den ?lbg. Metzger zur Ordnung.
Abg. Graf v. Westarp (Kons.)k
Wir haben Sie nicht gestört, als Sie nach Ihrem Ge» sch mack von guten Sitten über uns sagten, daß wir eine Wanzentaktik befolgen, daß wir an Mundsperre leiden usw. Das entspricht Ihrer KampfeSwelse. Wie haben Sie darin nicht gestört, und ich bitte Sie, auch mich ruhig reden zu lassen. Ich wiederhole. Sie haben i n zynischer und frivoler Weise allem Gesetz und Recht inö Gesicht geschlagen. (Erneute Unruhe bei den Sozialdemokraten.). Leider können wir die Gegner nicht mehr so bekämpfen, wie man es zu den Zeiten Friedrich Wilhelm I. und Friedrich Wilhelm des Großen getan hätte, aber wir wollen fest- halten an den damals ausgestellten Grundsätzen der Reinlichkeit und Sauberkeit unseres öffentlichen Lebens (Lebhafter Beifall rechts, Lärm und Gelächter bei den Soz.), an dem Grundsätze, daß nur unbe st rafte Personen öffentliche Aemter haben können (Zuruf bei den Soz.: Berliner Polizeipräsident!), oaß die öffent- lichen Gelder nur zu den Zwecken verwendet werden, zu denen sie von Gesetzes wegen bestimmt sind. (Abg. Brüh ne (Soz.) ruft: Das ist eine gemeine Beschuldigung. —
Präsident Graf Schwerin ruft den Abg. Brühne zur Ordnung.
Abg. Graf v. Westarp (Kons.) (fortfahrend):
Die KornrnissionÄwrschlägc, auf deren Boden wir uns stellen, haben sich bemüht, den Arbeitgebern tatsächlich einen Einfluß in den Krankenkassen zu verschaffen, den sie beanspruchen können, den sie aber unter den jetzigen Verhältnissen gänzlich verloren haben. Die Selb st Verwaltung soll nicht angetastet werden, wenn sich die Gruppe der Arbeitgeber und Arbeitnehmer einigen kann. Weder die Anstellung noch die Kündigung eines Beamten der Kasse bedarf einer behördlichen Genehmigung, sobald diese lieber- einfhmmung vorhanden ist. Nur darf es nicht, wie e5 jetzt der Fall ist. dahin kommen, daß bic Arbeitgeber in ben Kassen überhaupt nichts mehr zu sagen haben. Wenn eine Einigung in der Selbswcrwallung nicht zustande kommt, muß bic Aufsichtsbehörde eingreifen. Das Bestehen solcher Vorschriften genügt,aber zumeist, um eine Einigung doch noch hcrbcizuführen. Wir hätten gern b i e Militäranwärter in bie Krankenkassen hineingebracht ; ich möchte aber doch Hinweisen auf bie Freundschaft, bie die Sozialdemokraten diesen braven altgedienten Söhnen des Volkes entgegenbringen. Sodann bie Frage: bürfen Sozia I- bem olratcn in ben firanlcnla ffen beschäftigt werden? Das preußische Beamtenrecht steht auf dem Standpunkt, daß e5 mit den Pflichten eines Beamten nicht vereinbar ist. die Bestrebungen einer Partei zu unterstützen, bie im Gegensatz zum Staate steht. Nun falb die Krankcnkasscnangeftelllen nicht öffentliche Be- amte, deshalb kann dieser Grundsatz nicht ohne weiteres zur An- Wendung kommen. Aber die Kommissionsbeschlüsse enthalten Be- ftimmungen, wonach der Kassenangestellte die nötige Zuverlässigkeit haben muß. insbesondere auch in bezug auf bic Unparteilichkeit der Verhandlung. Politische und religiöse Betätigung außerhalb der Dienstgeschäfte, solange sie dem Gesetze nickt widerspricht, soll an sich kein Grund zur Kündigung sein. t'Cber es kommt doch auf die A r t d e r B e t ä t i g n n g an. Kassenbeamte dürfen nicht parteiisch sein im Kampf zwischen Arbeitgeber und Arbeiter, oder wenn es sich handelt um fazial- demokratisch-christlich ober Nichtorganisierte Arbeiter. Ter Grundsatz der Unparteilichkeit muß den Kapenbeamten in Fleisch und Blut übergeben, und jetzt ist das Gegenteil davon in Fleisch und Blut der meisten Kassenbeamten übergegangen. (Sehr wahr!) Wenn also die Art und Weise der Betätigung außerhalb derDwnst- gesckäfle nickt auf die nötige Unparteilichkeit schließen läßt, darf der Mann nickt Siafanbeamter bleiben. (Unruhe b. d. Soz.) Der Redner brinat Beispiele vor aus der Leipziger Ortskrankenkasse und den bei der Beratung des Einführungsgesetzes zur Spracke gebrachten Freiburger Fall, wonach der Vorsitzende der Kasse einen Angestellten in den Tod getrieben haben soll. Der Abg. Hoch batte die Behauptung unter Berufung auf ein Gerichtsurteil für falsch erklärt. Graf Westarp weist, indem er das Gerichts- urteil zitiert, dar. daß sie durchaus zutreffend ist. Man kann verschiedener Ansicht sein, ob die Mittel, die die Kommission vorschlägt, um die Mißbrauche zu beseitigen, ausreichend sind. Ich halte sie für außerordentlich mäßig; sie stehen auf der Grundlage bet Selbstverwaltung; diese soll sie in erster Linie ab- stellen. Meine Bedenken, ob diese Beschlüsse ausreichend sind, habe ich zurückgestellt mit Rücksicht darauf, daß sie mit über-
wiegender Mehrheit zustanbekommen unb bic Einmütigkeit ber bürgerlichen Parteien auch von der Reicks- rcgicrung geteilt werden. Dieser einmütige Beschluß richtet einen Appell an bic Se7bfiverwa!tnngSorgane selber Einen Appell an die Arbeiter. Ich bin nicht Optimist genug, um eine Wirkung auf bie sozialdemokratischen Arbeiter zu erhoffen. Aber auf d e große Zahl der Arbeiter, die der Sozial- demotralie noch nickt angehören. Der Appell richtet sich an die Arbeitgeber. Ihnen werden neue Rechte auferlegt, unb da» bedeutet Pflichten; für die Arbeitgeber unangenehme Pflichten. Diese Be- ftimmungen geben ihnen die Möglichkeit, wieder Einfluß auf die Krankenkassen zu gewinnen, und da ergeht der Appell, die Krankenkassen wieder auf geordnete Bahnen zu bringen E» wird Ausgabe der Vereinigungen der Arbeitgeber fein, dieses Pflichtigewußlsein bei ihnen zu stärken Unb der einmütige Appell rieftet fick an die Behörden, nicht scklapp zu sein gegenüber ben sozialdemokratischen Mißbrauchen. Wir haben ba3 vertrauen daß sie bie Aufgabe erfüllen werden. (Stürmischer Beifall rechts.)
Abg. Eichhorn (Soz.):
Die Partei der Kalischmiergelder, des Brot» w u ck e e s . der 12 000 M k. B e st e ck u n g S g e l d e r spricht hier von Reinlichkeit! Jbr Redner bringt hier Verdächtigungen vor unb verschanzt sich hinter die elcnde Phrase, daß der Reick'- tag nicht daS richtige Forum sei, den Beweis anzulrelcn. Der Vertreter des TrappistenblockeS ruft seinen Parteigenossen zu: Gedenket des Endes! Nun, wir sind damit ganz einverstanden. Gewiß hat die Aufsicht bei den Kassen früher versagt; in vielen Fällen mußten sozialdemokratische Arbeiter auf den' Beschwerde unb sogar auf dem Klagewegc sich Rechte erzwingen, bei denen die Aufsichtsbehörde bie Augen zudrücklc. Die Krankenkassen haben mit der politischen unb gewerkschaftlichen Organisation ber Arbeiter gar nickst» zu tun. (Lachen rechts.) Für bic Machtenlfaltung gar nichts. Gerabe auf diesem sozialpolitischen Gebiet hat die Sozialdemokratie positiv gewirkt wie keine andere Partei. DaS beweisen bic Kommissionsakten der ReichsversicherungSordnung. Erst als man entdeckte, daß in einer Anzahl Kassen Sozialdemokraten im Vorstand saßen, forschte man nach Mißbräuchen. Aber gefunden hat man nichts. ES ist eine Frivolität, von einem Mißbrauch der Kassen zu politischen Zwecken zu reden, wenn man keine Beweise dafür bat. Sollen die sozialdemokratischen Arbeiter so komplette Esel sein, auf eigene Kandidaten zu verzichten, nur weit sie eine Spitze gegen die Arbeitgeber bedeuten könnten? Man will mit diesem Gesetz die Möglichkeit von Mißbräuchen verhindern. Gibt c? einen größeren Skandal, als den. eine Gesetzgebung auf einer solchen Möglichkeit aufzubauen, bann müßte man sämtliche Junker lebenslänglich ins Zuchthaus sperren, weil bic Gefahr besteht, daß sie alle das Volk bedrucken und entrechten. (Beifall ber Soz., Unruhe rechts.) Ein Herr Möller mit einem robusten Gewissen hat allerlei Unrat gegen 180 .Kassen zusammengetragen. Graf Westarp hat ein Teil davon benutzt. Er ist also an ber Möller- schen Art mitschuldig.
Wir [icftreiten gar nicht, baß einzelne Mißbräuche Vorkommen; aber kehren Sie bock erst vor Ihrer eigenen Türl Haben Sie bic Mißbräuche in den LandratSgmtern vergessen? Und mir diesem Material stellt sich bann Graf Weüarp hier h:n. Er ist VerwaltiingSgerichlSrat unb soll objektiv Recht sprechen! Tob-ss strotzte seine Rebe von Voreingenommenheit. DaS madjt ihn völlig ungeeignet für sein Amt. (Lärmcnber Beifall der Soz., Sachen rechts.) DaS ist H e u ck e l e i und Phari ' fäertum von Leuten, die selbst im Besitze der politischen Mackt sind. Wollten wir dieselben versiden Mittel gebrauchen wie d ’ e schm ierigen Elemente von: Reichsverbandc, was könnten wir da für Material sammeln gegen bürgerlirfte Verwaltungen! Möller war früher Kassenarzt in München und wollte lebenslänglich angestellt werden. Als man ihm daS abfdßlug, entdeckte er auf einmal allerlei Mißbräuck»el Mit dreister Falschmünzerei truo er alle Beschuldigungen gegen die Kassen zusammen, unterschlug aber alle Berichtigungen. Dir schenken Ihnen diesen Rköller. Ter Redner gehl dann auf die einzelnen Punkte des Möllersihen Buches ein.
Graf v. Westarp hat die Behauptung deS RcichtzlügenveroandeS aufgenommen, daß unfähige Sozialdemokraten in den Kaffen untergebracht werden. Namen, Kassen, Tatsacken neunen! Tas wäre ehrlich gewesen. Diese Vonvürfc deS Grasen Westarp richten sich doch in erster Linie gegen die Aufsichtsbehörde. Nur tüchtige Leute werden Kassenbeamte! Freilich wenn man Bonner Borusse, Korpsbruder eines .Hohenzollernprinzcn war und in den feudalen jlorvs gesoffen hat, braucht man keine Fähigkeiten unb Talente. (Beifall der Soz.) Erst unsere Parteigenossen haben bie Lotter- wirtschaft in ben Kassen beseitigt. Sie waren bie sozialdemokratischen Dernburgs, bie Ctbnung schafften. Daran änbern bie unverschämten Anwürfe beS Möller nichts. Einige ungetreue Kassenbeamte, die uns Möller aufs Konto schreibt, sinb sogar gut konservativ. (Hörll Höri! bei ben So».) Tie Leipziger Kassenbeamten werben z. B. alö besonders rot verschrien. Die meisten sind aber gor nickt sozialdemokratisch. Trotzdem ist die Leipziger Ortskrankenkasse als terroristisch verrufen. Der Redner wendet sich gegen die .Leipziger Neuesten Nachrichten". Diese haben die Kasse auch scharf angegriffen. Dor Redner bespricht die Verhältnisse der Leipziger Kasse und sucht nachzuweisen, daß sie keine sozialdemokratischen Tendenzen fördern.
Und dann kommen diese frivolen Reick sverbandS- lügen. (Abg. v. Liebe rt (Rp.): Unerhört!) Ich muß die Dinge beim rechten Namen nennen. Tor Redner führt bann eine Reihe von Fällen an, um barzutun, baß keine positiven Angaben vorliegen, daß in den Krankenkassen politische Tätigkeit getrieben werde. Tie Vertreter dcr Arbeitgeber kommen gar nicht in die Sitzungen und können deshalb schon keine Vorwürse gegen die Arbeitnehmer-Vertreter erheben. Im .Krefelder Amtsblatt" hat ein Arbeitgeber, ter zehn Jahre dem Vorstand der Krankenkasse angehört, erklärt, es sei unwahr, «daß die Verträge mit ben Angestellten .sozialbemokratisckc Macke" seien; sie basieren vielmehr auf einer Verorbnung bcs preußischen Handelsministers. Tam't fallen die unerhörten Behauptungen und Beleidigungen deS Abg. Grafen Westarp. Ein solcher Mann will objektiver Richter icm. Man muß bie ganze perverse Moral der preußischen Junker haben (Unruhe), um hinter den harmlosen Bestimmungen der Verträge so heimtückiscke Fallstricke zu vermuten. Die Aufsicktsbehörten kannten die Der- träge. Warum sind sie nicht eingefd;ritten, wenn, wie Graf Westarp behauptet, eine Verbrecherkolonie dadurck großgezücktct wird? Gra' Westarp hat ganze 750 Verträge nack dem Formular von 1906 und 1903 zitiert Dabei bat er ver- fckwiegen, daß es sich dabei um viele Ernzelverträge mit ben An. gestellten hanbelt. Die zitierten 150 Verträge aus München z. B. faib von einer einzigen Krankenkasse abgeschlossen. Aber ich will nicht als Berteibiger der Krankenkassen hier auftreten; ich


