Ausgabe 
10.11.1911 Drittes Blatt
 
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Nr. Stt5 Dritter Blatt

1G1. Jahrgang

Freitag. 10. November 1911

Lffcheint täglich mit Ausnahme des Sonntag».

Li,Gießener ZamiliendiSNer" werden dem Anzeiger' viermal wöchentlich beigelegt, das Hüllblatt für ben Kreis Sieben" zweimal wöchentlich. Dielandwlrtfchaftltchen Leit- fragen" erscheinen monatlich zweimal.

Siebener Anzeiger

General-Anzeiger für Cberheffen

Rotationsdruck und Verlag der Vrüblichen Universität- Buch- und Sterndruckerei. R. Lange, Dießen.

Redaktion. Expedition und Druckerei: Schul« strage 7. Expedition und Verlag: 5L

Redaktwnr^sSHL. LeU-Adr--AnzeigerGieven.

Mb. Deutscher Reichstag.

201. Sitzung, Donners tag. 9. November.

Am Tische des BundcSratS: v. Bethmann Hollweg, b. Kiderlen-Wächter, Delbrück. LiSco, Wer­muth, Kraetke. v. Ti'pitz. v. Breitenbach, Dr. Sol f.

Die Tribünen füllen sich schon eine Stunde vor Beginn der Sitzung. Diplomaten- und BundeSratöloge sind zuerst überfüllt. In der Hofloge u. a. Prinz und Prinzessin August Wilhelm, Chef des MarinckabinettS von Miller. Der Andrang dcS Pttbli- kums an den Portalen ist gewaltig.

Präsident Gras Schwcrin-Löwiy eröffnet bei sehr stark be­setztem Hause die Sitzung um 1 Uhr tv Minuten

Auf der Tagesordnung steht zunächst die Interpellation der Sozialdemokraten betreffend Entlassung von Arbeitern der Reichs- eifenbahnen tocgcn Vertretung ihrer wirtschaftlichen Interessen. Auf die Frage des Präsidenten erklärt

Preußischer Minister v B r e i t e n b a ch , er sei bereit, die Interpellation im Laufe der nächsten Woche zu beantworten.

Damit ist diese Interpellation einstweilen erledigt.

Nunmehr beginnt die Besprechung des dem Reichstagezur gefälligen Kenntnisnahme" vorgelegten deutsch-französischen Abkommens über Marokko und Hequaforlal-flfrika.

Präsident Graf Schwerin-Läwitz teilt mit, daß fünf Anträge eingegangen sind. Wenn niemand widerspreche, werde er sie mit zur Verhandlung stellen. Ter Zentrumsantrag. der einen Gesetzentwurf enthält, könne natürlich nur zur ersten Lesung gestellt werden.

Ein Widerspruch erfolgt nicht Die Anträge stehen also mit zur Beratung.

Reichskanzler Dr. von Bethmann Hollweg:

Zur Beurteilung der Ihnen vorliegenden Abmachungen wird eS zunächst von Wert sein, Ihnen die letzte Entwicklung der marokkanischen Frage und einiges Wesentliche auS ben# ge­troffenen Abmachungen vorzutragen. Die Akte von Algeciras war bestimmt, die Selbständigkeit Marokkos aufrecht zu erhalten, um da- Land zugunsten des Handels aller dabei beteiligten Mächte wirtschaftlich zu entwickeln. ES zeigte sich bald, daß eine wesentliche Voraussetzung hierzu fehlte: ein das Land tatsächlich beherrschender Sultan, imstande, die vorgesehenen Reformen durchzuführen. Auch der Sultan Mulay Hafid ver­mochte c8 trotz seiner persönlichen Eigenschaften nicht. Er geriet immer mehr in fremde Abhängigkeit und wurde eben deshalb von den Stämmen seines eigenen Landes immer leb- Hafter befehdet. Dies führte zu immer größerem Einfluß Frank­reichs. denn von den vier Mächten, welche feit den 70er Jahren vertragsmäßig Militärmifsionen am Hofe des Sultans unter­hielten, hatte sich nur die französische Mission durchzusetzen ver- macht. Ebenso war Frankreich seit langem der Geldgeber Marokkos.

Die Lage des von feindlichen Stämmen hcdrängten und in Fez cingeschloffenen Sultans wurde schließlich so prekär, daß Frankreich den Mächten erklärte, es muffe für das Leben und Eigentum feiner am Hofe des Sultans befindlichen Offiziere und der europäischen Kolonie ernste Besorgnisse hegen. Frankreich erklärte deshalb, Truppen nach Fez schicken zu wollen, um die Europäer nach der Küste zurückzuführen. Wir hatten keine so bedrohlichen Nachrichten aus Fez und erklärten deshalb, daß fremde Hilfe für unsere Kolonisten nicht erforderlich sei; da wir aber natürlich keine Garantie für das Leben der anscheinend 6c- drohten Franzosen übernehmen konnten, so erhoben wir keine Einwendungen gegen den Zug nach Fez zur Zurückführung der bedrohten Franzosen nach der Stufte. Wir knüpften aber daran den ausdrücklichen Vorbehalt, den wir auch öffentlich bekannt- gaben, daß wir uns unsere Handlungsfreiheit vor- behielten, sobald die französische Expedition den angegebenen Zweck überschreite, und dies auch dann, wenn daS DarüberhinauS- gehen lediglich eine Folge der sich aus der Expedition ergebenden äußeren Umstände sein sollte. DieS traf, wie vorauSzusehen war, zu. Frankreich schaltete vermöge seines allmählich absolut gewordenen Einflusses auf den Sultan ziemlich unbe- fchränkt als Herr im Lande. Dadurch war die Voraus­setzung der AlgeciraSakte eines selbständigen Sultans hinfällig. Es ist zwar eingewendet worden, der Sultan habe ja die Fran­zosen selbst zu Hilfe gerufen, aber wer fremde Truppen zu Hilfe ruft, wer sich nur auf fremde Bajonette stützt, der ist nicht mehr der selbständige Herrscher, den die AlgeciraSakte zur Voraus- fetzung hatte.

Wir gaben dies zu erkennen und legten Frankreich eine Ver­ständigung nahe, wobei wir natürlich Frankreich die Initiative zuschoben. In allgemeinen Umrissen deuteten wir unser Pro­gramm dahin an, daß wir bereit seien, der durch die veränderten Verhältnisse bedingten veränderten französischen Stellung Rechnung zu tragen, daß wir aber dafür ge­nauere Garantien für die uns zugesicherte Gleichheit auf de mGe biete des Handels und der Industrie insonderheit in öffentlichen Unternehmungen verlangen müßten, außerdem Kompensationen für diejenigen Rechte, die sich Frankreich ohne vorherige Verständigung mit uns über Buch, staben und Sinn der AlgeciraSakte hinaus zugelegt hatte.

Während sich die französische Militärmacht in Marokko immer mehr ausbreitete und sich allmählich die Fiktion festzusetzen be- on-ju nuS *n Frankreich, sondern auch bei den anderen Machten, als handele Frankreich infolge eines europäischen ^°"datS, als daher deutsche Interessen infolge der Ereignisse in Marokko bedroht erschienen, entsandten wir ein Kriegsschiff nach Agadir. Tie Entsendung dieses Schiffes hatte zunächst den Zweck, Leben und Eigentum unserer Untertanen zu schützen, (^autes Lachen bei den Soz.) Sie war aber gleichzeitig eine deutli che Kundgebung unserer Berechtigung und unseres Willens, unsere Untertanen (Stürmische Ruse bei den Eoz.: Es gibt keine Untertanen!) ebenso gut selbständig zu schützen, wie Frankreich die seinigen, so lange letzteres sich nickt anderweitig mit uns verständigt haben würde. Dieser Zweck der Entsendung unseres Kriegsschiffes und ihre Beschränkung auf diesen Zweck ist

unmittelbar vor Eintreffen des Schiffes den Mächten durch unsere bei ihnen beglaubigten Botschafter und Gesandten kundgegeben worden. ES ist also eine unwahre Behauptung, wenn in der Presse, in der fremden Presse, die Schiffssendung nach Agadir als Provokation und Drohung dargestellt wurde. (Stürmisches Gelächter bei den Soz.) Wir p r o Do­tieren und bedrohen niemand (Lautes Lacken links.), ober wir wahren unsere Rechte, und wir werden uns darin durch niemand beirren oder behindern lassen. Danach kam es zur Aus­sprache mit Frankreich. Vom rein formellen Standpunkt aus konnten wir die W i e d e r h e r st e l l u n g des Status q u o a n t e, b. b. des Status von 1906, fordern, vom theoretischen Standpunkt aus wäre das richtig gewesen, p r a k t i s ck war c8 unmöglich. CS war kaum möglich, ohne innere Wirren be­fürchten zu müssen, Marokko wieder jong von fremden Truppen zu entblößen. Außerdem wäre die restitutio in integrum nur eine höchst unvollständige gewesen, weil der nachhaltige Eindruck, den das Vorgehen Frankreichs hervorgerufen hatte, auck nack Zurück­ziehung der Truppen bestehen geblieben wäre. Schließlich wären wir auch nur, und zwar unter für uns ungünstigen Umständen, zu einem Punkt zurückgelangt, der der AuSgang jahre­langer Reibereien gewesen wäre, deren Beseitigung von beiden Regierungen gleichmäßig gewünscht wurde. Tie Be­hauptung. daß die Entsendung deSPanther" nach Agadir Landerwerb in Marokko bezweckt hätte, ist unrichtig. Schon durch das Februar-Abkommen Den 1909 war Landerwerbung in Marokko ausgeschlossen; unser bereits lange vor Entsendung des Kriegsschiffes festgelegtes Programm bewegte sich in derselben Linie. Sie Unrichtigkeit der Behauptung wird auch durch die Erklärungen bargetan, welche wir den fremden Mächten unmittelbar vor Ein­treffen des SckiiffeS in Agadir gegeben haben. Sie folgt^endlick auch aus den Erklärungen, die wir beim Eintreffen des Schiffes durch die Organe der Presse in die Oeffentlichkeit haben gelangen lassen. .

Es ist im hohen Grade beklagenswert, daß diese unnötige Behauptung auch bei un8 dazu benutzt worden ist, um in un- patriotischer Weise daraus ein Zurückweichen der Kaiserlichen Regierung und eine Demütigung des Landes zu konstruieren. (Vereinzelte Bravo rechts ' Heiterkeit links.) Bei den Verhatrdlungen mit Frankreich war der letzte leitende Gedanke der, daß sich die Unmöglichkeit ergeben hatte, daß die Marokkaner aus eigener Kraft die Ordnung in ihrem Lande Herstellen und aufrecht erhalten, daß es dazu des Eingreifens einer fremden Macht bedürfe. Dies konnte für den überwiegenden Teil Ma­rokkos nur Frankreich sein. Je größer die Freiheit war, die Frankreich hierbei erlangte, desto mehr kam es in die Lage, die Bürgschaft und Verantwortung für die Ordnung zu über­nehmen. Dagegen haben wir weitergehende und detail­liertere Garantien für bic Gleichberechtigung beö nicht ftanzösischen HanbelS, ber nicht französischen Jnbustrie für die Rechte ber in Marokko toeilenben nicht französischen Staats­angehörigen erhalten. Die Einzelheiten ersehen Sie aus ben ihnen vorliegenden Vertrag. Wir haben es uns insbesondere an­gelegen sein lassen, der Ein- und Ausfuhr die Gleichberechtigung zu sichern, besondere Bürgschaften für die Gleichberechtigung bei Vergebung öffentlicher Arbeiten zu erhalten, unserer Schifferei die Schiffahrt zu sichern, unserem Handel die Benutzung aller Verkehrsmittel zu Wasser und zu Lande zu gewährleisten.

Die Konsulargerichtsbarkeit und bas Recht des Schutzes von Eingeborenen sind soweit gesichert, als es bie Zu- stänbe bieseS Gebietes gestatten. Ein besonderes Augenmerk ist der Frage der Erzgewinnung gewidmet worden. Ob die Hoffnungen erfüllt werben, bie barauf gesetzt werben, vermag ich nicht zu entscheiben. Wir haben aber bic Möglichkeit großer Erzfunbe bei ben Verhanblungen nicht aus ben Augen verloren. Wir haben ben Deutschen bie freie Konkurrenz im Berg­bau gesichert, wir haben unS nach Anhörung von Sachverstän­digen über bie Bestimmungen geeinigt, bie ber Belegung von TerrainS ohne Abbau entgegentoirfen, unb wir haben bafür ge­sorgt, daß bie gefundenen Erze frei bleiben unb nur mit be­stimmten vertraglich feftpclegten Abgaben belastet werben.^ Für verkehrspolitische Verpflichtungen ber wahrscheinlich hauptsächlich in Betracht kommenden Minengebicte unb für bie Beförderung bes ProbukteS von Minen nach den staatlichen Eisenbahnen ober nach den nächsten Hafenplätzen sinb vertragliche Bestimmungen getroffen. Ich glaube, baß mit allen diesen Bestimmungen u n - seren wirtschaftlichen Interessen in Marokko ein guter Dienst geleistet worben ist.

Ich komme zu ber Frage ber Kompensationen. Dabei will ich zunächst über ben Rücktritt b es Herrn von Linbequist sprechen. Der Herr Staatssekretär beS Reichs- kolonialamteS toiberftrebte von Anfang herein bem Erwerb eines größeren Kolonialbesitzes, wie er unS jetzt zugefallen ist. (Hört, hört!) Er richtete vielmehr seine Wünsche auf kleinere, aber in ber Kultur vorgeschrittene unb deshalb leichter unb billiger zu verwaltenbe Gebiete. (Lebhaftes Sehr richtig!) Da sich bie Er­reichung dieses Zieles als nicht möglich erwies, so redete er bloß Abrundungen unseres Kolonialbesitzes und Grenzberichtungen das Wort. Ich konnte auf diesen Gedanken nicht eingehen, da ich bie Erwerbung eines größeren fioIonialgebicteS für unsere Betätigung für nottoenbig hielt. Bezüglich bes Kongos, von dem bei früherem Anlaß in unverbinblichen Besprechungen mit Frankreich schon vor Jahren bie Rebe gewesen war, lag auch keine res integra mehr vor. Diese Meinungsverschieden­heiten unb die Anschauungen im Kolonialamt. denen kein ge­nügender Einfluß auf die Richtlinien ber Verhandlungen gegeben wurde, hatten den Herrn von Lindequi't bereits im Sommer dieses Jahres bestimmt, um seinen Abschied zu bitten. Das Ab- schiedsgcsuch war von Sr. Majestät auf meinen Antrag während Schwebens der Verbandliingen abgelehnt worden. Die Wünsche des Kolonialamts sind in dem Ihnen vorliegenden Abkommen in­sofern erfüllt worden, als sich in dem uns zugefallenen Gebiete diejenigen Teile an der Süd- unb Ostgrenze von Kamerun be* finben, welche mir vom Kolonialamt als ersttebenswert bezeichnet worben toaren. (Hört, hört!)

Gegen bie Abtretung deutschen Landes hatte Herr von Lindequist prinzipielle Bedenken (Stürmisches Sehr

richtig! unb Bravo! auf verschiedenen Seiten.). Er erflärte mir aber schließlich selbst, da efl ohne solche Abtretung nicht zum Ab­schluß gekommen wäre, bic Abtretung dcS jetzt an Frankreich zedierten Gebietsteiles für erträglich. (Bewegung.) Am 28. Oktober tauchte in, der Presse daS Gerücht von der bevor- ftebenben Demission deS Herrn von Lindequist auf. ES ist mit Zustimmung deS Herrn von Lindequist dementiert worden; der Wortlaut deS Dementi» ba* ihm Vorgelegen. Um aber anderweitigen Ausstreuungen in der Presse entgegenzutreten, be­merke ich dabei, daß mir Herr von Lindequist die Wahr­scheinlichkeit seines Rücktritts im nächsten Frühjahr erklärt hat. Aber glcchzeitig erklärte er, nach dem Abschluß der Reichstagsverhandlungen eine Inspektions­reise nach^westafrika antreten zu wollen.

Wenige Tage darauf wiederholte Herr von Lindequist sein Abschiedsgesuch. Er hatte vorhe, in einem schriftlichen Votum, scharfe Einwendungen gegen ben i h m vor­gelegten Text deS projektierten Vertrages er­hoben (Hört, hört! im ganzen Hause.) und war dabei zu dem Ergebnis gekommen, daß durch die zu erwerbenden 275 000 Quadrat­kilometer auch nicht im entferntesten der Schaden ausgewogen werden würde der unserem Kolonialgebiet durch die Abttctung bet 12 000 Quadratkilometer unb bic Ncbcnabredcn deS Vertrage» zu- flcfügt würbe. (Lebh. Hört, hört! unb Sehr richtig!) Einige der Nebenabreben konnte«, auf bie Vorschläge deS Staats­sekretärs des KolomalamtcS durch Verhandlungen mit Frankreich berücksichtigt werden. Immerhin nötigte mich bie in bem Votum eingenommene Stellung des Staatssekretärs, ihm bic Frage vorzulegen, welche Haltung er bei ber V erhand^ lung ber Angelegenheit i m Reichstage einzu­nehmen geben?e. Dabei ergab sich, bah Herr von Linbequist zur ressor'mäßigen Vertretung ber Abkommen im Reichstage nicht bereit war (Lebh. Hort, hört! unb groß« Bewegung im ganzen Hause.). Darin lag bei aller persönlichen Hochschätzung l eine Verkennung ber Sachlage (Heiterkeit). ES war Herrn von Lindequist nicht zugemutet wor­den, die Verantwortung für daS Kongo-Abkommen mit seiner Person zu decken. DaS Kovgo-Ab'ommea ist nur ein Teil deS gesamten politischen Abkommens üter Marokko und dafür trage i ch bie Verantwortung. (Allkeitigcs Sehr richtig!) ES war auch Herrn von Lindequist von mir nicht zugemutet worden, daS Kongo-Abkommen nach allen Richtungen hin zu verteidigen oder gar zu loben. Ich habe von ihm nur erwartet eine objektive Prüfung vom kolonialen Standpunkte aus, wobei auf bie Schatten­seiten bcS Vertrages: auf bie Abtretung des LagoncgebieteS, bie Schlafkrankheit, bie großen Konzessionsgesellschaften unb bie teil­weise ungünstige Konfiguration ausdrücklich hinzuweisen, nur aber bic Möglichkeit, bie Hoffnung einer zukünftigen Entwicklung nicht zu bestreiten sei. Herr von Linbequist verweigerte aber auch ein so zurück­haltendes Eintreten für meine Politik (Sehr gut!) unb reichte, wie ich schon erwähnte, beswegen fein Ab - schiebsgesuch ein. (Beifall.)

Noch peinlicher als das AbfchiebSgesuch bieseS in lang­jährigen Kolonialbicnst bewährten Beamten (Lebh. Zustimmung.) war bic Tatsache, baß ungefähr gleichzeitig mit mir auch bie Presse von ber ablehnenben Haltung dcS Herrn von Linbequist tn bem erwähnten Votum Kenntnis erhielt. War dies auch zweifellos ohne Zutun unb gegen den Willen beS Herrn von Linbequist geschehen, so blieb mir boch nunmehr nichts weiter übrig, als durch eine schleunige Erl ebigung deS Rücktritts gesuchcS für eine Weiterführung ber Geschäfte bcö Reichskolonialamtes Sorge zu tragen, bie ber erforberlichen Einheitlichkeit unb Geschlossenheit ber Reiche- regierung nicht im Wege stand. (Heiterkeit.)

Damit komme ich zu bem sachlichen Gegenstände ^rück. Ich habe soeben ausgeführt, daß unb weshalb ich unsere Kompensationsansprüche auf eine Vergrößerung Kameruns richtete; ich habe weiter ausgeführt, daß sich in bem uns zufallenben Teile biejenigen Lanbsrriche befinben, bie uns ton Kennern unserer Kolonien als erstrebenswert bezeichnet wor­ben sinb. Ihr E r w e r b ist für bie Gegenwart wertvoll und rundet zugleich Kamerun in erwünschter Weise ab._ Wir mußten aber auch Wert darauf legen, an bie größten Ströme Afrikas, ben Kongo unb seinen Neben­fluß, ben Ubanghi, hcranzukommen. Auch bas ist uns ge­lungen. Ich bestreite aber nicht, daß wir babei auch Länder in Kauf nehmen mußten, bie weniger wertvoll sinb, bereu Ent­faltung uns noch manche Sorge bereiten wirb. (Hört! Hörtl), Daß mir bieAbtretungvonLagone zum minbeften ebenso unangenehm gewesen ist wie bem Kolonialamt, brauche ich nicht hervorzuheben, aber ohne irgenb eine Art von LänberauLtausch war es unmöglich, baS zu erreichen, was wir erreichen wollten. Die neugeschaffenen Grenzen sinb, ba5 gebe ich zu, ginn Teil unbequem und für bie Verwaltung mit Schwierigkeiten verbunden. Aehnliche Schwierigkeiten haben aber auch schon an der bisherigen Kameruner Südgrenze und auch am Entenschnabel gestanden. Um die Schwierigkeiten zu mildern, ist der Kommission für bie Absteckung ber Grenzen ein weiter Spielraum gelassen. Sie soll nach Möglichkeit auf die natürlichen Grenzen und die Zusammengehörigkeit der Einge­borenen Rücksicht nehmen, sie soll auch das Recht haben, bald zugunsten des einen, bald gugunften des anderen Teiles, von den in großen Zügen im Verttagc festgelegten Grenzen abzuweichen, sie bat nur darauf zu achten, daß die Abweichung sich im Gesamt­ergebnis wieder ausgleicht. Für den gegcnseitigenDurch- gangsoerkehr find weitgehende Bestimmungen getroffen; wir haben uns Anschlüsse an die Eisenbahnen gesichert und können somit auch durch unsere Bahnen an die Strome herankommen. Wir gewähren ben Franzosen für ihr nördliches Kangogebiet eine Etappenstraße, ganz nach Analogie einer ihnen auch von den Engländern zugestandenen Etappenftraße, was auf beiden Seiten zu keinerlei Schwierigkeiten geführt hat. (Der Kron­prinz erscheint in der Hofloge.) Ter Schluß, a r t i le I des Vertrages hat leine aftuelle Bedeu tun«. kann eine solche aber erlanger. f wenn im Kong»-