Ausgabe 
10.2.1911 Zweites Blatt
 
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Nr. 35

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>ferl billigst die BrühTjöe iiversitäls-Buch- und Siei> uckerei. Gießen.Schu st?

schöne Verfassung bekomme.

Tec Vorsitzende führt aus. das Ortsftatut bedeute keinen

Erscheint täglich mit Ausnahme des Sonntags.

Tie siebener LmniliendlStter" werden dem Anzeiger' viermal wöchentlich beigelegt, das Kreisblatt für den Kreis Lietzen" zweimal wöchentlich. TieLandwirtschaftlichen Seit- fragen" erscheinen monatlich zweimal.

Abg. Groeber (Zentr):

Der Borredner Hot sich in rührender Weise derüberlasteten" Schössen angenommen. Konsequeittcrweisc hätte er die schasfung her Schöffeninstitution beantragen müssen. Das konnte er aber nicht, denn wir haben bekanntlich mit den Straf» Jammern keine befriedigenden Ersah tun gen sernackt. In der Kommission haben selbst Staatsanwälte und Rechtsanwälte erklärt: So kann es mit den Strafkammern nicht mehr Weilergehen! Es ist auffallend, daß ein Vertreter der Kon- scrualivcn gegen die Regierungsvorlage so scharf vorgegangen ist. Heute ist die Hauptfrage, ob man Laien auch in, ber^ Sc« rusungSinftonz zuziehen soll. Die Stellungnahme zu dieser Frage 'st gegeben durch den Grad der Wertschätzung des Laienelements in der Recklbreckung Wer den Wert der Zuziehung von Laien ''o gering tariert wie der Abg. Wagner wird natürlich das Laien- element ablebnen. Es haben sich aber auch schon Konservative für die Zuziehung her Laien ausgesprochen. Vor allem ober kann man sich als Freund der Laienrichter auf die Begründung der Regierungsvorlage berufen. Tort ist ousg-führt. daß die Schöffen bei der Aufklärung des Sachvebalts und her Festsetzung der Strafe eine nicht zu unterschätzende Hilfe bieten. Exzellenz Hamm in Bonn hat in einem Vortrage ausgeführt. daß man Laien auch in der Berufungsinstanz zulassen solle. Wenn man sie nur in erster Instanz zulasse, so fei das eine Halbbeit und offenbar ein unbegründetes Misttrauen. Auch im Militärstrafgerickstsver- fahren hoben wir Laien bis in die Revisionsinstanz; ebenso bei den Kolonialgerichten. Ferner im Reichsversicherungsamt und bei den Kammern für Handelssachen wirken Laien seit Jahren in vorzüglicher Weise mit Sollte

Mangel an Schöffen

sein, warum läßt man dann die Lehrer nicht zum Schöffenamt zu? Man will jetzt die Berufungsgerichte nur mit drei Juristen besetzen Das bedeutet eine wesentliche Aenderung der fetzigen Einrichtung zuungunsten des Angeklagten. Wir beantragen daher, die Berufungsinstanz ebenjo wie die erste Instanz zu besetzen.

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unannehmbar. ES wäre tief zu beklagen, wenn we^n ehret einzelnen Bestimmung die ganze Vorlage fchert^rn

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Redaktion, Expedition und Druckerei: Schn-- strotze 7. Erpedrtion und Verlag: Redaktionr^ASIIS. Test-AdruAnzeigcrGiebca.

sein natürliches leb« ' g jerusalemrets- uiib schttlba t.

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Städtische Straßen- und Grunostucksangelkgenheiten.

Für den B e b a u u n g s v l a n für das Ctebiet zwischen Mar­burger Straße, Lsi-Anlage, Moltkestratze uno Kauer-All e wünscht die Neubaubehörde für den Amtsgericht-bau imcKrn eine Abänderung, als die Parallelstraße zur Ost-Anlage, für die Vor­gärten vorgesehen sind, etwas geändert werden wll. L.as Amts- gcrichtsgebäude soll nämlich mit zwei Flügeln an die etraßc stoßen und dazwischen der Vor hoi tr et bleiben.

. Ta der Bebauungsplan rom Ministerium noch nicht genehmigt und der Lageplan in olgedessen nicht zur stelle ilt, beschließt man, das Gesuch vorläusig zurückzustellen . .

Das Dr 13ft a tu t für die Bebauung des Lr etzlarer WegeS sieht Tür die Seite nach der Bahn zu feine Bebauung vor. h W i nn hat nach Feststellung dieses Lrtsstatuts dort ein Grund- stück erworben und seither als Lagerplatz benutzt, das er letzt bebauen möchte. Ter Bauausschug beantragt Ablehnung, um sen gegenüber liegenden Häusern die Aussicht zu erhalten, lorotc aus Dilligkeitsgründen für den Borbeiitzer oes Grundstücks.

Stadto. Petri ist für Genehmigung des Gesuchs, da sich die Verhältnisse inzwischen geändert hätten. Bei Erlaß des Statuts sei die Friedrichsttaße noch nicht bebaut gewesen.

Platz biete so einen unschönen Anblick, auch habe die Stadt von der Bebauung Vorteil. Wenn man die Bebauung nicht zulassen wolle, solle man wenigstens dafür sorgen, daß der Platz eine

Freitag, 10. gebruar 19fl

Rotationsdruck und Verlag der BrübNchen UnwersnätS - Buch- und Steinbruckeru.

R. Lange, Ließen.

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Giessen..

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Dbg. Varenhorst (Rv.)5 ,

<fcfrr hie erste Instanz stimmen auch wir der Mitwirkung der Laien zu So wird man die Richter dem prakliichen lebe« ^ Etingen. Sogegen tn=a.n wir. tu- Smen »erufung£ instanz nicht zulasien. In der Berufung-mstanzwird das er^ Urteil als Grundlage genommen werden. E» handelt sich in der Hauptsache nur noch um die Nachprüfung von ^cäMragen und dos geschieht am besten durch geschulte Richter. DaS soll der Landwirt zur Zeit der Ernte anfangen, wenn ^nuncntch noch zur Berufungsinstanz einberufen werden soll? SB« Wben aur Einsicht deS ReickStagS das Vertrauen, daß er den Antrag Gröber ablehnen wird.

Sitzung Ser Siudtveror^neten.

Gießen, den 9. Februar 1911.

Anwesend: Oberbürgermeister Mecum: die B-.igwrdncten Deller, Georgi, Entmelius; die Stadtverordneten Eicyi nauer, Faber, Friedberger, Gabriel, Grünewald, Habenicht, ^Dr. aDaucL» torn. Lauback), Heichelheim, Helfrich, Helm, Huhn, ^ann^ >jug- Hordt, Krumm, Löber, Loos, Orbig, Petri, Planks> '

Simon, Tr. Sommer, Urstadt, Vetters, Wallenfels, Dr. Winunen- auer, Winn.

Mitteilungen.

Der Vorsitzende teilt mit, daß er dem Stadt».. Dr. Gutfleisch zu seinem 40 jährigen Amtsiubilaum tm -Kamen her Versammlung Glückwünsche übermittelt habe. Dre Verdamm lung gibt dazu nachträglich ihre Genehmigung.

Das Osfizierkorps dankt für die Uebcrlassung,.des Sau,cs Sonnenstrabe > während des Umbaues des.Qnizierkasuw-; ebenw der Älice-Frauenverein für die Ueberlastung des Zeichen,aales der Stadtmädchenschule. . ,

Aus eine Eingabe des SetP,z t g er $.in V VI-L' gehilfenverbandes, in der er feinen kürzlich abgelehnten Antrag auf Einführung des Achtuhrlad.nscklaste» w.e.erholt, soll nickn '.über cmqcaangcn werden, damit die Beunruhigung d.r LZeuinhaber dLkch diese fortgesetzten. Einsen endlich. einmal aushört. Tieselbe Erledigung erfahrt eine Eingabe des deut d)- nätionalen H and lun gs g eh tlf env er b and es , die

Abg. Bosiermann (Natt.)':

Bei den Gewerbegerichten unb den Kammern für Handelssachen haben wir mit dem fiaienelemcnt Die besten Erfahrungen gemacht. Die Kommission hat sich ebenfalls für die Zuziehung des LaienelemeritS ausgesprochen. Wir sind stets in dieser Richtung tätig gewesen. ®er Redner verweist aus eine Rede deS Abg. Schiffer im preußischen Abgeordnetenhause. Bei den schwersten Delikten bei den Schwurgerichten wo eS keine Berufung gibt, sind Schöffen tätig. Warum sollen sie dai nicht m Berufungskammern mitwirken? Es muß Bitternis regen wenn die Juristen dann ohne weiteres em Urteil des Volk-- gerichts aufheben. DaS projektierte Treirichter-Kollegium ist so ziemlich die schlechteste Organisation du man sich Lenken kann. DaS müßte ein trauriger Vorsitzender fern der nicht wenigstens einen Bsisttzer auf seine Seite ziehen totnl Dann o*er ist eS dock gleich am besten, diesen «nen Richter allem urteilen zu lassen. Wir werden für den fortschrittlichen Antrag stimmen. (Beifall.)

Abg. Siobtlngen (Soz.)?

Dieses Dreimäimer-Kollegium ist der reaktionärste V o r s ch i a g , den man sich denken kann. Die Säten foGen nur in erft-r Instanz ein Urteil Vorschlägen. Paßt daS dem CtaatS- anwalt nicht, dann geht er zu feinen drei gelehrten Richtern. Da muß auch der kleinste Rest von Vertrauen zur Rechtspflege schwinden. Das Prinzip, das Laienelement starker alS die ge. lehrten Richter heran-,uziehen, ist in der Militarger,chtsbarleit durchaus anerkannt. WaS dem Militär reckt ist, muß aber auch für das Zivil billig fein. Freilich hat die Zuziehung deS Laien- elementS nur Wert, wenn die Schössen aus allen Teilen der Be­völkerung entnommen werden. Ten VeweiS. baß daS nicht möglich ist, hat die Regierung bisher nicht erbracht. Recht kann nur Recht lverden, wenn Die Richter aus allen Kreisen der Bevölkerung sich rekrutieren. (Beifall bei den Soz.)

Abg. Tr. Müllcr-Memmgen (Vv):

Mit Naturnotwendigkeit kommt man vom Standpunkt einer boTlStümlidjen Justiz dazu, auch für die Berufungsinstanz das Datenelement zu fordern. Ter Abg. Stadthagen ^hat m feiner Kritik gegen die Richter maßlos über d i e schnür ge­hauen. Dieses Uebermaß an Kritik weisen wir nut aller Energie zurück. (Beifall.) DaS Vertrauen zu der Rechtspflege ist leider allerdings nicht mehr so, wie es sein sollte. Nur ein Menich nut Scheuklappen kann das bestreiten. Das beste Mittel, das Ver­trauen wieder zu gewinnen, ist die Beteiligung des Saicnelemcnts an der Rechtsprechung in allen Instanzen und m einer Stärke, daß das Laienelement selbst einen Freispruch erzielen kann. Die Lehrer sind das beste Material zu Schössen und ®e- ,'chworenen. Man siebe die erhoffen und Geschworenen nickt nack religiösen und politischen Tendenzen aus. Eine Art Kontrolle durck das Laienelement wünschen alle verständigen Richter. Tie Regierung sollte -um Laienelement mehr Vertrauen haben. Wir dürfen uns durch das Unannehmbar der Re­gierung, das jetzt sicherlich diesem Punkte gegenüber eqolgen wird, nicht abschrecken lasten. (Beifall links.)

Staatssekretär Dr. Lisco:

Jlust'izminister Dr. Brscker:

Sei der günstigen Senrteirum d'S LaienelementS übersieht man vielfach eins. Oft entscheidet erst die Berufungsinstanz zu Gunsten deS Angeklagten, den daS Schöffengcricpt v-rurreilt hat' diese Fälle darf man nickt für das Laienelement, sondern muß sie für die Beruförichter reklamieren. Glaubt man denn, daß dieselben Beruförichter, wenn sie nicht als Berufungsinstanz, sondern als erste Instanz entscheiden, so v'el mehr ^chler machen als die Schöffen? Nur weil keine zweite Instanz da wgr. blicben die Fehler unabänderlich und das beemflu ,tc bit! ofjentli« Meinung. Jetzt soll nun eben auch gegen Strafkämmerurteile di-: zweite Instanz eingeführt werden. Tw Ansicht, daß die zweite Instanz ohne Rücksicht auf die erste Verhandlung ihr Urteil fällen soll, halte ick für ein vollkommenes verkennen der Aufgabe einer Berufungsinstanz., In der BerufungSverhand. lung soll auck das Urteil der ernten Instanz beriefen werden. Man kann also nickt sagen, daß di§ Laienel.'m-nt in bcc Bc- rusungsinftanz völlig auögeschaltet werde, denn die -c- rufungörickter haben eingehend zu prüfen- ob d,cseS unter M Wirkung von Laien zustande gekommene Urteu richtig ift Wie

angeblich große Erregung

über diese Frage entstanden? Nach meiner Kenntnis vasten sich in der Fachliteratur und in der TageSvreste nur Juristen hierüber geäußert. In einer kürzlich in Berlin stattgehabten Verfamm- lung von Anwälten sprach man sich gleichfalls sur die Zuziehung von Laien zur zweiten Instanz aus, der einzige Laie aber der anwesend war. war durck'aus bagegen_unb meinte. daS fe, eme Aufgabe, die die Laien nicht erfüllen könnten. Es kommt bel ver zweiten Instanz ja nicht nur die Nachprüfung der tatiachlichen, sondern auck der rechtlichen Momente m Frage. ES liegt in her Natur der Sacke, daß in zweiter Instanz die La,en bei Be- urteilung der Rechtsfragen vollständig von d enJu r i st e n abhängig sein würden. Gerade der breite Mittelstand, auy desien Mitwirkung wir rechnen müssen, wäre zur Beurteilung der reckst licken Momente in den allermeisten Fallen md>t imstande. Durch Zuziehung des Laienelements zur zweiten Instanz wurden wir also dahin kommen, daß die Entscheidungen der zweiten In­stanz keineswegs den Anklang finden, den viele Herren davon er­warten. Wir haben die Mindestzahl der erforderlichen Sckoffen festgestellt und wißen auf Grund dieser Feststellungen, daß es tm preußischen Staate in einigen Gegenden schon fetzt häufig gar nicht leicht ist, die nötige Zahl geeigneter Schöffen zu finden. Ob bei Steigerung bc5 Bedarfs die nötige Zahl gefunden werden kann, ist außerordentlich zweifelhaft, und es wäre ein legislatorischer Fehler, wenn man ein Gesetz auf einer solch zweifelhaften Grundlage aufbauen würde. Dir können die Verantwortung nicht überneh rn en , die wir uns aufladeu würden, wenn wir der Zuziehung der Laien zur Be­rufungsinstanz zustimmen. (Beifall rechts.),

Abg. Werner (Nefv.):

Dr. Wagner hat heute eine wunderbare Rebe gestalten, ber ich durckaaS nicht zustimmea kann. Tie Schöffen müssen auch m dir zweite Instanz hinein!

Abg. WeNftein fZentr.):'

Wie Bier sind auch die Juristen m dieser Frage geteilter Meinung. Bei der Zuziehung deS LaienelementS in der Berufungs­instanz ist größte Vorsicht am Platze. Tie Ausführungen be» Ministers kann ich Wort für Wort unterschreiben.

Abg. Wölzl (Natl.):

Man darf bie Mitwirkung bes LaienekemenfS nicht übet» schätzen, obwohl es sich bei den Schwurgerichten durchaus bewährt hat.

Abg. Zictsch (Soz.)k

Die Regierung hat wieder mit dem schwarzen Mann, bew Unannehmbar" gedroht! DaS wird uns nicht beirren! Wenn

; diese Vorlage scheitert, dann mutz eben eine neue kommen!

Dbg. Tove (Vv.):

Es ist eine Kleinigkeit die nötige Anzahl von Schöffen zu erhalten. Ziehen Sie endlich die Lehrer zu diesem Ehrenaw - Beran! Gegen die hier beliebte Herabsetzung des deutschen Richter-

: stand er protestiere auch ich. (Beifall.)

Ein Antrag auf Schluß der Diskussion wird an- genommen.

i Die Abstimmung erfolgt erst morgen. Weiterberatung: Freilag 1 Uhr.

, Schluß 6*/. U*-_____________________________

Abg. Gracs (Wirttch. Dgg.)'k .

Die Linke verlangt zu viel vor aH:m Freisiimigen. Die Hetzartikcl des -2er lin-r Tagebla tts S-An l« fe. st über da» hinaus, was der .Vorwärts schreibt. (Sehr richtig.

Zweites Blatt lbsi Zahrgang

Giehener Anzeiger

Eenerai-Anzeiger für Gderheffen

mb. Deutscher Reichstag.

123. Sitzung, Donnerstag, den 9. Februar.

Am Tische bc8 BundeSratS: Lis co, Dr. ®e feiet.

Präsident Graf S ch w e r i n - L ö w i tz eröffnet die Sitzung um 1 Uhr 20 Minuten.

Die zweite Lelung des GerlcfifsverfaHungsgelefjes.

(Vierter Tag.)

Die Beratung wird fortgesetzt beim Paragraphen 77, ber ba5 Laienelement in bie Strafkammer Erster In­stanz einführt, und zwar 9 Schöffen neben 2 Richtern,-agegen bleibt für die Berufungsinstanz nach dem Kommiijions- bcscklusse übereinstimmend mit ber Regierungsvorlage da? Laien- element wie bisher aukgeschlosien. In erster Lesung hatte die Nommission auch hierfür die Teilnahme von 2 Schöffen vorgefehen

Abgg. Dr. Müller-Meiningen (Vp.) und Gröber (Zentr.) beantragen daS Laienelement auch für die Berufung und zwar wie in ber ersten Instanz mit 3 Schöffen und 2 Richtern. Tie Sozialdemokraten verlangen in ihrem Anträge sowohl für Die erste wie für die Berufungsinstanz 4 Schöffen neben dem Vorsitzenden Berufsrichter.

Abg. Dr. Wagner (ftonf.)i

Die Ansichten meiner politischen Fr-unde in dieser Frage sind einstweilen noch geteilt. Unsere endgültige Stellungnahme hangt ab Don den zu erwartenden E r f I ä r un g c n ber ver- bündetcn Regierungen. Unsere ganze Geietzgebung ist diktiert von einem Mißtrauen gegen die Gerichte. Der Sozialdemokratie aber werden wir cs nie reckt macken. Sie steht auf dem Stand­punkt, daß es eine Klasiensustiz geben wird, fo lange bie kapita­listische Wirtschaftsordnung besteht. , Das WortK l a s i e n- justiz" ist geradezu zum politischen Schlagwort ge­worden. Tie Annahme des Antrages Grober wurde die Vorlage für einen Teil meiner politischen Freunde unannehmbar machen Wir können zu unseren Richtern Vertrauen haben. Keine Justiz ber Welt ist unparteiischer wie die deutscke Justiz. Fehuprucke unb Mißgriffe kommen überall einmal vor und werden gerade von uns bedauert. Tie Richter sind doch auch nur Menicken. Es würde heißen dem Richterstande zunabezutreten, wenn ich ihn in Sckutz nehmen würde gegen die gestrigen Angriife des Abg Stadthagen unb feiner Freunde. (Beifall rechte.) Auch bie ..Frei­sinnige Zeitung" bat fick im vorigen Jahre gegen dic mora- Nicke Korruption des beutscken Volkes durch die So-ialbemokratie gewandt. lHörtl Hört! rechts.) liniere RicNer müssen fick dock im Volke eines großen Ansehens erfreuen. Wir haben das freieste Wahlrecht unb doch sitzen hier

eine Menge Richter o 11 Abgeordnete.

Zwei Rickter sitzen im Präsidium deS Reichstages. Soll das alles em Zufall sein?

DaS Mißtrauen gegen bic Juristen wirb künstlich gezüchtet. Auch Laien sind ja nicht völlig unab­hängig. Sic sind oratorischen Einflüssen leichter unterworfen als Berufsrickter. Der ..Vorwärts" hat ine Namen und die Wohnung von Schöffen, die ihm unbequeme Urteile gefallt haben verösfentlickt. Bei ber Wahl der Richter durch das Volk d,e die Sozialdemokratie verlangt, würbe was Schones herauSkommenl (Sehr gut! rechts.) Auf die schlechten Erfahrungen mit gewählten Nicklern in Nordamerika hat kürzlich erst dasBerliner Ta^- blatt" Hingewiesen. Es gibt ferne Kulturnation der Welt, die in ftoci Instanzen Laien als Richter bat. Wir dürfen die Re­form nickt scheitern lassen, denn in absehbarer Zeit ,st keine neue Vorlage zu erwarten. Die Vorlage trägt in welen Punkten den Wünschen deS Reichstags Rechnung. Nichts ist fal)cher alS eine Alles- ober Nichtspolitik. (Beifall rechts.)

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iafetarte von 1.50^ " Liebigöböbe.

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Achtmlo! ruevalvcrcia nsitzung '"wirten der närriifa Eal H. Palm: tnldicJJHttiitcrim. Anfang 7 Ubr 11 ft.

Der § 77 ist einer ber wichtigsten der Vorlage. DaS Ge­schick deS ganzen Gesetzentwurfes Hangt von der Gestaltung dieses Paragraphen ab. Die Zuziehung des Laien­elements zur ersten Instanz erscheint ber Regierung als erwünscht, und es handelt sich nur um die rich'ige Verteilung der Zahl der Sitze zwischen den Laien und den Berufungsrichtern. Gegen die Besetzung mit eh em Berufsrichter und vier Laien spricht der Um­stand, daß dann die ganze Vvrb-reitung der Sitzung, bie -eitung der Verhandlung und die Abfassung des Urteils m einer Hand bereinigt wäre. ES kommen in den Strafkammern auch feqr erhebliche schwierige rechtliche Fragen vor, unb es ist gut, wenn sie von zwei Juristen reiflich erwogen werden tonnen. Wer bet ber Auswahl von Schöffen und Ge'chworenen schon mügetoult Bat. weiß, daß große Schwierigkeiten macht, solche Herren zu finden, die gerr bereit sind, als Schöffen und Geichworenc zu fungieren. Ich möchte daher dringend bitten die Beietzuny mit zwei Juristen und drei Laien gutzuheißen. Nun ist die Meinung ausgesprochen worden, daß die gleichen Grunde, bte für bte Zu­ziehung be«. Laien zur ersten Instanz sprechen auch für chre Zu- ziehung zur zw-iten Instanz geltend gemacht werden können. Aber bei der Besetzung der Berufungsinstanz ,st zu be­achten daß die zweite Verhandkung immer ftattrmbet an der Cianb deS ersten Urteils. Es muß sich bei jeder Vernehmung de- Zeugen jeder Rickter. also anck dann der Laienrickter, klar da-',ber sein, was in dem ersten Urteil gesagt ist. Est fein emenilickes ErmittelungSverfahren, cs ist mehr eine frit.ichc Methode. Da wollen wir allerdings die Laien sernhalten. Tte Laien haben sich bewährt in den Tätigkeitsgebieten, die ihnen zugewiesen waren im Schöffengericht unb im Schwurgericht. Infolge bes Vertrauens, das sie sich da erworben Haben, wollen wir sie nun auck in.ber Strafkammer Haben, so daß sic in säm klicken Sachen erster Instanz sitzen. Darin hegt durchaus klare 2ogu. E- ist gejagt worden, eine Schädigung der Rechtspflege werde da­durch eintreten, wenn eine Verurteilung in der ersten Instanz durch die Laien, in zweiter Instanz durch die Beruisrickter auf­gehoben wird. Es kann so kommen, aber auch genau da? um. gehörte Man bat Darauf hingewiesen, daß in anderen zweiten Instanzen wie im Bezirksausschuß, im Provinzialrat Laien säßen. Ta§ sind aber Laien, die auf längere Zeit gewählt sind unb die infolgedessen einen allgemeinen Ueberblick über die betreffenden Gebiete haben, sie sind auch gewählt vom Vertrauen anderer. Da haben wir es mit einem ganz besonders ausgesuchten Material zu tun Tie Verhältnisse dort sind gar nicht mit diesen hier zu vergleichen. Die Forderungnachdem Laienelement in der Berufungsinstanz i >: rur D ' t e »n e r r r

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Vcrkaufszetten an Sonn- unb Feiertagen aus die Zett von 11 bi? | 1 Uhr zu beschränken, zumal eine neue retchsgesetzliche Regelung ber Sonntagsruhebestimmungen bevorsteht.

Daugeiuche uud dergl.

ßt. Debus wttl Schützenür. 12 ein Wohnhaus erbauen, . . (c.P unD im Obergeschoß Fachwerk mit schicterbeklci-

bmta crbahen^pll. Man stimmt dem zu unter der Bedingung, daß der Ver nicht mehr als 40 Zentimeter Ausladung er- ^^Das^von Joh. Christ. Wallenfels geplante neue Wohn- unh ^eschättshau- Ecke ^irchenplatz und Auf der Bach soll im ^achK Fachweck mit Schienerbetteidung erhalten. Tie Ver­sammlung ist damit einverstanden. . ,

Tie Firma Winn u. Co. eriuckt für ihr Haus Bahnhcst- ftrane 65yum Tispcns von der Bestimmung, dag die ^allrohr- leibungO Entwässerungs-Anlage unbekleidet leur hat

n^liitelmnischc Grunde dies Nicht zu^ieken. Tie Baudepu- ration ti't Lm Ansicht, daß amieUc der geplanten Rabitzverkletdung auch eine aonelimbare 5?olzvcrlleidung angebracht werden tonne.

<nr-mwn Will ersucht um Enlwas crung des Grunbuücks rft-ädaqe 36, da der Garten.sonst versumpft.. Man genehmtgt das Gesuch, nachdem der Lor) itz ende lestgestellt hat. Daß bas Haus vorschrlstsmäßig Eanaln ect fa unb DeS ^idbauamt fern Verschulden an dem vorhandenen Mißstand habe.