Ausgabe 
1.6.1911 Zweites Blatt
 
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kreise erhielt 5er an' erster Melle stehende Dh'eophil Braga 18 378 Stimmen und Machado Santos 16 537 Stimmen.

Deutsches Nerch.

Der Kaiser nahm am Mittwoch vormittag im Lustgarten die Parade über d i e Potsdamer Garnison ad, an der der Kronprinz, die Prinzen Eitel Friedrich und August Wil­helm, Prinz Georg von Griechenland, die Söhne des Prinzen Friedrich Leopold, die Generalität, der Kriegsminister und die Militärbevollmächtigten und die fremdherrlichen Offiziere teil­nahmen. Zwei Parademärsche fanden statt, bei denen der Kaiser das Garde du Corps-Regiment der Kaiserin vorführte, die mit den Prinzessinen und den Söhnen des Kronprinzen vom Stadt- schloß der Parade zuschaute.

Der ständigeAusschutzfurdieAngelegeNheiten des Personenverkehrs und des Vereins der deutschen Eisenbahnverwaltungen hielt am Dienstag und Mittwoch in Bremen seine 80. Ausschußsitzung ab. Auf der Tagesordnung standen eine Reihe verkehrstechnischer Fragen. Rach den Ver­handlungen begaben sich die Teilnehmer nach Bremerhaven und Geestemünde und besichtigten den Hafen und die Dockanlagen in Geestemünde-Fischereihafen. Dann folgten sie einer Einladung des Norddeutschen Lloyd zu einem Essen an Bord des Dampfers Kaiser Wilhelm der Große". Tie nächste 2lusschußsitzung findet in Montreux statt.

Der Zentruntsabg'eordnete Theodor Kirsch ist am Mittwoch morgen IO1/2 Uhr im Alter von 64 Jahren ge­storben. Geh. Justizrat Theodor Kirsch ist 64 Jahre alt geworden und war seit 1893 Landtags- und seit 1898 Reichstagsabgeordneter für Düsseldorf.

Ausland.

In der belgischen Kam m e r kam es bei der Fortsetzung der Beratung über die Zulassung des Schulgesetzentwurfes wiederum zu großen Tumulten, die fast eine halbe Stunde dauer­ten und die Verhandlung unmöglich machten.

Rach einem amtlichen Erlaß der portugiesischen Re­gierung wird als gesetzliche Zeit für Portugal vom 1. Januar 1912 ab die nach dem Meridian von Greenwich be­rechnete Zeit von Westeuropa eingeführt.

Die türkische Kammer lehnte mit 77 gegen 63 Stimmen den Antrag auf sofortige Lösung der Tabakregiefrage ab, nachdem der Großwesir sich gegen die Verlängerung der Tabak­regie ausgesprochen und der Kammer die Entscheidung über die Banderolensteuer oder das Staatsmonopol freigestellt hatte. Die Abstimmung vollzog sich unter größerem Lärm, wobei es zwischen zwei Abgeordneten zu Tätlichkeiten kam. Das Abstimmmrgs- ergebnis entspricht dem Standpunkt der Regierung.

Aus Stadt rrird Land.

Gießen, 1. Juni1911.

"Ministerialrat Dr. Kraß erhielt vom Tier­schutz verein zu Christiania für seine hervorragende Unterstützung der Tierschutzbestrebungen, besonders für die seinerzeit erlassene Dienstanweisung für die Schutzmannschaft zur Ausübung des Tierschutzes, die große silberne Ver- d i e n st m e d a i l l e.

" Die Handwerkskammer wird ihre nächste Plenarsitzung am Freitag, 16. Juni, vormittags 11 Uhr, zu Darmstadt abhalten.

** Stud. Facke 1 zug für den Groß Herzog. Man schreibt uns: Der Gesamtausschuß der Gießener Studentenschaft beschloß in seiner Sitzung vom 31. Mai, dem Großherzog anläßlich seiner Anwesenheit in Gießen am 12. Juni einen Fackelzug darzubringen. Ein An­trag der Vertreter der Richtinkorporierten an Stelle eines Fackelzuges dem Großherzog 500 Mk. für den Wohltätig- keitsbasar aus der Repräsentationskasse der gesamten Stu­dentenschaft zu überweisen, wurde einstimmig von den Kor­porationen abgelehnt. Ist dock ein Fackelzug für die Korporationen das einzige und durch die Tradition sank­tionierte Mittel, die treuen Gefühle der Studentenschaft zu ihrem hohen Landesherrn und Magnifizentissimus ge­bührend auszudrücken, andererseits aber würde auch durch diese Ueberweisung, die ja als praktisch gebilligt wurde, und die eigentlich nicht ohne Sinn und Wert ist, die Kasse der gesamten Studentenschaft zu sehr belastet, da der Bis- marck-Jackelzug mit anschließendem Kommers unmöglich aussallen kann. Ob der Großherzog den Fackelzug am Schloß auf dem Brand oder an der Universität entgegennehmen wird, hängt noch von der Entschließung des Hosmarschall- amts in Darmstadt ab, mit dem der engere studentische Aus­schuß in Unterhandlungen treten wird.

" Unser Regiment ist gestern nachmittag wieder vom Truppenübungsplatz Darmstadt hierher zurückgekehrt. An seiner Stelle ist das 5. hessische Infanterie-Regiment Nr. 168 nach dem Truppenübungsplatz abgerückt.

** In der heißen Jahreszeit haben die Zev- tungen alljährlich von plötzlichen Erkrankungen infolae der Hitze zu berichten. Nachstehend geben wir unseren Lesern einige Winke, durch deren Beachtung manches Unglück ver­hütet werden kann. Wenn jemand im Sonnenbrand draußen tätig ist, ohne daß die Luft bewegt wird durch ein kühlen­des Windchen, besteht die Gefahr des sog. Hitzschlages, der oft mit dem harmloseren Sonnenstich verwechselt wird, was recht verhängnisvoll werden kann. Der Hitzschlag entsteht nicht durch die äußere, sondern die sich unter den besagten Umständen ansammelnde innere Wärme, die der Mensch nur bis zu einem bestimmten Grade erträgt, worauf Herz- oder Gehirnschläg mit tödlichem Erfolg eintritt. Man kleide sich daher leicht, damit die Körperwärme entweichen kann, trage vor allem keine engen Kleider, die wie eine Einpackung wirken. Der Hitzschlag kündigt sich sogar an, so daß ihm noch entgegengewirtt werden kann. Die betr. Person hört zu schwitzen auf und wird gegen die Umgebung teil­nahmslos. Geschieht dann nichts, so fällt sie hin und verliert das Bewußtsein. Niemals lasse man einen vom Hitzschlag Betroffenen in der Sonne liegen, um etwa ärzt­liche Hilfe zu rufen, denn der Arzt kann nicht mehr tun wie jeder andere, nämlich den Kranken schnell an eine kühle Stelle bringen, ihm die Kleider ausziehen, nasse Tücher um den Körper legen und auch Wasser einflößen. Geschieht dies alsbald, so wird das äußerste vermieden, im anderen Falle tritt der Tod unter Krämpfen ein. Der Sonnenstich hat feine Ursache in zu starker Be­strahlung des bloßen Kopses durch die Sonne, was Blut­andrang nach den Hirnhäuten bewirkt. Folglich kann man auch beim bloßen Jnderjonnesitzen, beim Ausruhen den Sonnenstich bekommen. Genügenden Schutz gewährt die Bedeckung mit dem Hut oder Schirm.

* Darmstädter Bank. Am P f i n g st s a m s t a g sind die Kassen der Darmstädter Bank hier bereits um 2 Uhr geschlossen. (Siehe Bekantmachung.)

Landkreis Gießen.

:|: Heuchelheim, 1. Juni. Der weithin bekannte Wind­hof ist nunmehr wieder in andere Hände übergegangen. Otto K 0 hlhayer aus Hungen hat ihn für 535 000 Mark käuflich erworben.

Kreis 33iiöingrn.

(?) Lindheim, 31. Mai. Die Entlassung des 1. Kurses der hiesigen Haushaltungsschule fand gestern im Anstaltsgebäude statt. Eine öffentliche Prüfung, owie eine Ausstellung konservierter Früchte und weiblicher Handarbeiten gab den Anwesenden Gelegenheit, die hohe Bedeutung der Haushaltungsschule kennen zu lernen. An- prachen hielten die Vertreter der Landwirtschaftskammer Bähr und Oekonomierat Lei thia er, Oekonomierat Westernacher und Pfarrer Bär für die Ortsschulkom­mission, sowie Landwirt Hensel und die Schülerin Ottilie Kraft. Mit der Verteilung der Zeugnisse und Geschenke, welche die Landwirtschaftskammer den Schülerinnen zum Andenken überreichen ließ, nahm die Feier ihr Ende. Der 2. Kursus 1911 wird wegen der größeren baulichen Ver­änderungen, die jetzt am Anstaltsgebäude vorgenommen werden, nicht wie gewöhnlich am 1. Juli, sondern erst päter beginnen.

:|: Vonhausen, 30. Mai. Grauenhaft sieht es eben in unserem Dorfe aus. Durch einen schweren Wolkenbruch, der zwei Stunden anhielt, war alles überschwemmt. Die ältesten Leute können sich auf ein solches Unwetter nicht entsinnen. Bau­holz wurde von dem Wasser fortgetragen, das Vieh stand bis am Hals im Wasser. Ein Brunnentrog am Schulhaus wurde ortgeschwemmt. Die Brücken über den Bach sind von der Flut weggerissen und die Zäune verschwunden. Brot, Dickwurz, Kar­toffel, Wäsche, kurz alles, was nicht niet- und nagelfest war, nahm das Wasser mit. Selbst 100 Zentner Kohlen wurden vom Wasser fortgeschwemmt. Da das Wasser so schnell nicht ablaufen kann, haben viele Leute ihr Vieh in den Stuben unter­gebracht. Die Feldfrüchte sind fast gänzlich durch das Unwetter vernichtet.

Lißberg, 30. Mai. Seit vielen Jahren wurden die fiskalischen Wiesen zur Heuernte sowie zur Grummet­ernte getrennt verpachtet. Unter großem Zudrang wurden nun heute die sämtlichen Wiesen auf die Dauer von zwölf Jahren verpachtet. Die Preise für 2000 Qm waren den bisherigen Verpachtungspreisen entsprechend, etwa 18 bis 22 Mk., je nach Qualität und Lage.

Kreis Alsfeld.

Alsfeld, 1. Juni. Das hier neugegründete Kolos- eunt (Kinemat0 graph) wird voraussichtlich am Freitag eine Vorstellung für die hiesigen Behörden zwecks Abnahme der Anstalt veranstalten. Am 2. Pfingstseiertag ist die Eröffnungs­vorstellung.

Starkenburg und Nheinlicssen.

m. Offenbach a. M., 1. Juni. Mit der Bahnhofs- frage beschäftigte sich gestern abend eine gut besuchte Ver­sammlung, oie der Verein zur Wahrung städtischer Inter­essen in den Stadtgarten einberufen hatte. Nach einem Vortrag des Fabrikanten Theodor Boehm wurden die Forderungen in einer einstimmig angenommenen Entschließung niedergelegt, die der Stadtverwaltung unterbreitet werden soll. Danach sollen möglichst an allen aut dem Stadtplan vorhandenen Straßen, die den Bahnkörper durchschneiden, Unterführungen ge­schaffen werden, ferner wird gefordert, daß der natürliche Straßen­zug der Sprendlinger Straße in voller Breite unterführt wird, und daß einer Aufgabe von Rechten nach dem bestehenden Staats­vertrag nur unter der Bedingung zugestimmt werden Fann, daß die Elektrisierung der Lokalbahn verwirklicht und so eine schnelle Verbindung nach dem Frankfurter Hauptbahnhof geschaffen wird. Die weiteren Forderungen gehen dahin, daß eine weitere Verbindungsstraße nach Frankfurt auf der Südseite Offenbachs durch das Entgegenkommen der Bahnverwal­tung ermöglicht und eine Haltestelle am Ostbahnhof bestehen bleibt. Schließlich werden noch die Errichtung von Güterannahmestellen in der Stadt und die Vorlegung der Pläne gefordert.

w. Oppenheim, 31. Mai. Gestern abend zog ein schweres Gewitter über den ganzen Kreis. Der Blitz er­schlug in Zornheim zwei Leute im Felde. In Mom­menheim wurde ein Haus, eine Scheuer und Stall durch Blitzschlag cingeäschert, ebenso in Nieder-Saulheim ein Wohnhaus.

--- Rüsselsheim, 31. Mai. Seit Jahren verfolgt der Großherzog die Entwicklung der hiesigen Nähmaschinen-, Fahr­räder- und Motorwagen-Fabrik Adam Opel- mit regem In­teresse und stattet der Fabrik von Zeit zu Zeit einen Besuch ab. Mit dem am Dienstag, 30. Mai, abgestatteten Besuch verband der Großherzog den Zweck, den neuen von ihm bestellten großen Motorwagen im Rohbau zu besichtigen. In zwei Opel-Motor- wagen trafen der Großherzog und seine Gemahlin in Begleitung des Fürsten und der Fürstin zu Solms-Hohensolms-Lich hier ein, am Eingang zur Fabrik von vier Herren Opel begrüßt! An die Begrüßung schloß sich ein mehrstündiger Rundgang durch die Fabrik an. Die Mannigfaltigkeit des Betriebes erregte große Bewunderung, und besonders in der Motorbau-Abteilung zeigte der Großherzog bei der Besichtigung der einzelnen Teile das Wissen eines sachkundigen Automobilisten. Erstaunt war der Besuch über die riesige Ausdehnung, die die Opelwerke in den letzten Jahren genommen haben, über die mehrstöckigen, hohen und geräumigen Fabrik-Neubauten, die teils bereits bezogen, teils noch im Entstehen begriffen sind. Besonders interessant war die Besichtigung der in den einzelnen Abteilungen befindlichen un­zähligen Wer^eug-, Bearbeitungs- und Hilfsmaschinen aller Art in der modernsten Ausführung, und die vollständig neuzettlvche Einrichtung und Organisation des Fabrikbetriebes mit seinen nahezu 4000 Angestellten und Arbeitern erregte Erstaunen und Bewunderung. Mit besonderem Interesse wurde der im Betrieb vorgeführte Öpel-Flugmotor besichtigt und seine Leistungen bewundert. Auch die älteren Abteilungen der Fabrik, die Her­stellung der Fahrräder und Nähmaschinen wurde in Augenschein genommen.

w. Worms, 30. Mai. Bei dem schweren Gewitter, das in einem Teile von Rheinhessen wütete, schlug bei Gimbsheim der Blitz in eine Schutzhütte, in der sich sieben Personen befanden. Die Arbeiterfrau Wedel aus Biebesheim wurde vom Blitz getötet, die anderen sechs Personen erlitten schwere Brandwunden.

wandern und Reisen, Bader und Sommerfrischen.

Nordseebad Büsum. Begünstigt vorn schönsten Mai­wetter feierte am 28. Mai der Kreiskrieger-Verband sein Jahres­fest in unserrn Nordseebade und leitete bei äußerst zahlreicher Beteiligung somit gleichsam die Saison ein. Sämtliche Teil­nehmer waren vollauf befriedigt und auch die Kurgäste, die sich schon im Mai zu dauerndem Aufenthalt eingefunden hatten, kamen reichlich auf ihre Kosten. Hoffen wir, daß der Sommer uns wie im Mai günstiges Wetter beschert, bann dürste die Badezeit, nach den Anfragen zu urteilen, äußerst zahlreich besucht werden.

Arbeiterbewegung.

Berlin, 31. Mai. Dadurch, daß am 16. Mai 75°/o der in den Eisenkonstruktionswertstätten Groß-Berlins beschäf­tigten Arbeiter die Arbeit niedergelegt, nachdem die Fabrikanten die Forderungen der Arbeiter nicht bei der ersten Beratung in allen Punkten angenommen haben, sind nicht nur die Kon­struktionswerkstätten, )onbern auch die Trägerlager in Mitleiden­schaft gezogen worden. ~ic be ij,.nuen 'aruettguuer sehen sich ge­zwungen, die Lieferungen sowohl in Konstruktion als auch in bearbeiteten und unbearbeiteten Eisenstücken vom 2. Juni ab emzustellen.

Gcrichtssaal.

R. B. Darmstadt, 31. Mai. Die Strafkammer verurteilte heute den 31 Jahre alten Tagelöhner Johann Heinrich Knodt von Mörfelden wegen fahrlässiger Tötung seines zehn Jahre alten Stiefsohnes .Georg Gärtner, zu 6 Monaten

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Die Gloriole der Menschen.

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Gefängnis. Der Junge hatte zum Zeitvertreib Nägel in den Hackklotz geschlagen, weswegen ihn der jähzornige Knodt durch Ohrfeiaen züchtigte: nach Angabe der Mutter soll er ihn heftig zu Boden geworfen haben. Der Junge wurde hierauf von Er­brechen befallen und starb 8 Tage später. Nach ärztlichem Gut­achten hat durch einen Schlag oder dergleichen die Verschiebung des Schädelknochens und Reißen der Hirnader stattgefunden, was den Tod zur Folge hatte.

Lemberg, 31. Mai. Nach mehrstündiger Verhandlung gegen den Studenten Semitfi, der die Schauspielerin Opinska erschossen hat, wurde der Angeklagte, nachdem die Geschworenen die Schuldfrage auf Mord mit 10 gegen 2 Stimmen bejaht hatten, zum Tode verurteilt.

«Der Feuer der Welt nuBev ß' A.KurtWegene' ilmcraufW ei A August M ° Ai entfianöen UM1 M einzigen gvo« m - «alben «e tyi, von 50-M, i) Meier Durchmess IjM bei der ein« -utöe, wurden aus di -gabroct-n m die } (röteren Menge» au«, ci schmaler Strom t aie bann eine M 'nietet «land unter M fließt die Lava ' Mdigleit von etiot Lt erst möglich, »ach Lte, in dem die gas L bei der Abkühlu» Eb daher i» die Höh Et überall und fort last der Lava ausgi Endern. Tas Bild Eier dem oberen Die jing ist, macht einen i jiL Tie rot und iw jib klatschen auijpvi jian zahlreiche, 5-1 springen sieht. Um schemung sind die S schieden. Tie Anga! liraierrand schwanke Ltell?», wo die l!a: mit völliger Sichert liie&t die Lava als Weg durch einzelne dann an bet Sieiltiii See. Wenn fid) bet rasch ein neues Hielt tei Lavalelües. c0 tinem Mischer ähnln ^iidelk. Ter Ausfluf Stellen; nur zwei ha linöiß erwiesen, und hplosionserscheinunge iiHtiii Look aus Messt ti'lui vorgenomnien

Erad, während er

' 2er Golds! eitb berichtet: Auf 3i M Mark wird in

Reichsgerichtsbrief.

(Nachdruck verboten.) Js. Leipzig, Mai 1911.

Gültigkeit des Testaments, wenn die Angabe des Ortes der Errichtung aus dem Text des Proto­kolls zu entnehmen ist. Die Testamentsunter­schrift gilt auch dann als eigenhändig, wenn sich die Erblasserin beim Un ter schreiben die Hand führen läßt.

Landgericht Wiesbaden und Oberlandes­gericht Frankfurt a. M. haben zwei gleichlautende Testa­mente der am 2. Juni 1902 in Wiesbaden verstorbenen Witwe W. wegen Geschäftsunfähigkeit und wegen Formmängeln für ungültig erklärt, und zwar ein Testament Vom 31. Mai 1902 wegen Geschäftsunfähigkeit, das andere vom 27. Mai aus Form- mangeln. Diese Formmängel findet das Oberlandesgericht einmal darin, daß das Protokoll des Testaments nicht gemäß der Vorschrift des § 2241 B. G. B. den Ort der Verhand­lung enthalte, dieser vielmehr nur zwischen Zeilen heraus­zulesen sei, und weil die Erblasserin das,Testament mit Hilfe einer anderen Frau niebergefd)rieben habe.

Das Reichsgericht hat das Urteil des Oberlandesgerichts aufgehoben und erklärt, daß die bezeichnete Errichtung des Testaments den gesetzlichen Formen genüge und das Testament dieser Einwendungen halber nicht als ungültig zu gelten habe. In den Entscheidungsgründen hierzu heißt es:Zwar ist richtig, daß die Ortsbezeichnung Wiesbaden auf der verwendeten Stempelmarke und in der Aufschrift auf dem das Testament ent­haltenden Umschläge, weil einen Bestandteile des vorzulesenden, zu genehmigenden und zu unterschreibenden Protokolls nicht ent­haltend, nicht genügte, die Formvorschrift des § 2241 Nr. 1 B. G. G. zu erfüllen. Allein im Texte des Protokolls ist fron der vierten Zeile ab beurkundet: Justizrat H. zu Wiesbaden habe sich in die Wohnung der Witwe W. hier begeben und habe sie dort vorgefunden. Als Zeugen sind demnächst zwei von hier stammende Personen namhaft gemacht. Alle diese Ortsadverbien nehmlen deutlich auf die unmittelbar voraus- gehende OrtsbkHeichnung Wiesbaden Bezug und stellen für jeden Leser klar, dap nirgends anders als hier in Wiesbaden ver­handelt worden ist. Damit ist der Vorschrift des § 2241 Nr. 1 B. G. B., die für die Beurkundung des Ortes und Tages der , Verhandlung einen bestimmten Platz im Protokolle, etwa in der Ueberschrift, nicht anweist, durchaus genügt. Bezüglich des Zu­standekommens der Unterschrift stellt der Berufungsrichter fest,! die Erblasserin habe, «dabei die Feder in ihrer Hand haltend, ihre NamensunterschriftKlara W." unter dem Testamente selbst! niedergeschrieben, die Zeugin, M. habe ihr dabei von oben die Hand umfaßt, um ihr auf Aufforderung des Notars beim Schreiben behilflich zu sein, die Erblasserin und sie hätten nun beide zusammen die gleichen Schriftbewegungen gemacht, d. h. die Erblasserin habe geschrieben und sie die M. habe geschrieben. Der Berufungsrichter glaubt hieraus die Schlußfolgerung ziehen zu dürfen, die Hand der Erblasserin sei ihr von der ,Zeugin nicht bloß unterstützt und zum Zwecke der Unterstützung geführt worden, sondern die Zeugin habe die Schristbewegungen zum mindesten mit bestimmt, sie habe mitgeschrieben, eine selbständige Schreib- tätigleit der Erblasserin liege also nicht vor. Abgesehen davon, daß § 2242 B. G. B. nicht die selbständige, sondern die eigen­händige Unterschrift des Erblassers fordert, so scheinen auch die eigenen Feststellungen des Berufungsrichters weit eher den Schluß zu rechtfertigen, daß es sich auf Seiten der Zeugin in der Tat bloß um eine unterstützende Tätigkeit gehandelt habe. Denn auch hiernach sind die eigentlich maßgebenden, auf Leistung ihrer Namensunterschrift abzielenden Schreibbewegungen von der das Schreibwerkzeug in ihrer eigenen Hand haltenden Erblasserin ausgeführt worden (Warneper Jahrbuch 1909 Nr. 31). Selbst Wenn man aber gelten lassen wollte, daß die Zeuginmit­bestimmend" an der Herstellung der Unterschrift mitgewirkt habe, so bliebe doch bestehen, daß auch die Erblasserin eigenhändig und,so wie sie selbst wollte, das Testament unter» schrieben ha t."

Auf Abweisung der Klage hat das Reichsgericht noch nicht erkannt, weil das Oberlandesgericht zu der Behauptung der Klägerin nicht endgültig Stellung genommen hat, ob die Erb­lasserin auch bei Errichtung des Testaments vom 27. Mai 1902 schon geschäftsunfähig war.

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Schon seit langem haben sich moderne Gelehrte mit dem Problem der Ausstrahlungen beschäftigt, die vom Menschenkörper ausgehen sollen, aber bisher war es nie gelungen, sichtbare Beweise für diese Theorie beizubringen... Nun hat es ein hervorragender englischer Arzt, Dr. W. I. Kilner, nach jahrelangen Studien und Versuchen ver­mocht, die Ausstrahlungen des Menschenkörpers, die be-' sondere eigene Atmosphäre, die jedes Individuum umgibt, zum ersten Male sichtbar zu machen. Ein umfangreiches wissenschaftliches Werk, das den Gang der Versuche und die nun endlich errungenen ersten praktischen Erfolge der Ge­lehrtenwelt zugänglich macht, ist gegenwärtig in der Druck­presse, aber inzwischen hat der britische Forscher einigen Kollegen seine Versuche vorgeführt, und der Mitarbeiter einer großen Londoner Zeitung, der den Versuchen bei­wohnte, gibt eine außerordentlich interessante Schilderung der bedeutungsvollen Ergebnisse.

Dr. Kilner erreicht die Sichtbarmachung dermensch­lichen Gloriole" durch ein geistreiches System kleiner Glas­platten, die technischSpectauranine" genannt werden. Die kleinen Glasstücke sind etwa 1 Zoll lang und i/2 Zoll breit ?nd bestehen je aus zwei außerordentlich dünnen Glas- zwischen denen sorgsam versiegelt eine chemische Flusigkeit liegt. Tie Glasscheiben zeigen verschiedene Farben, rote, blaue und andere Farbtöne in genau abge- stufter, seiner Abstufung. Der Versuch wurde mit einer offenbar gesunden Frau vorgenommen. Sie nahm vor einem dunklen Hintergründe Platz, durch Vorhänge wurde das Gemach in Halbdunkel getaucht, so daß man in dem düsteren Zimmer nur die Umrisse der Gestalt vor dem Hintergründe sich abheben sah. Durch einen komplizierten Mechanismus wurden die Glasflächen in Bewegung gesetzt?Einige Augenblicke lang, vielleicht auf die Dauer einer Viertel­minute, konnte ich in der Dunkelheit nichts sehen als die Umrisse der Frauengestalt", so schildert der Zeuge seine Beobachtungen.Tann aber, als die Augen sich an die Dunkelheit gewöhnt hatten, wurde eine Art Nebel, ein matter, stumpferHeiligenschein" sichtbar, der die Umrisse der Gestalt bedeckte. Man unterschied deutlich zwei ver­schiedene Nebelschichten, die innere war dichter und stärker, die äußere dünner und leichter. Die Umrisse dieses Nebels folgten genau den Kurven und Konturen der Frauengestalt: die ^arbe der äußeren Aureole schien ein matres Blaugrau zu sein, die Farbe der inneren war wahrscheinlich infolge der größeren Dichtigkeit dunkler. Die Frau begann sah btuui