Ausgabe 
7.4.1911 Zweites Blatt
 
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Zweites Blatt

Nr. 83

161. Jahrgang

Eichener Anzeiger

Erscheint täglich mff Ausnahme des Sonntags.

General-Anzeiger für Gberhefjen

DieGietzener KamllienblStter^' werden dem .Anzeiger^ viermal wöchentlich beigriegt, bat Kreisblatl für de« Kreis Eiehe«" zweimal wöchentlich. Die ..Landwirljchattlichen Selt- fragen" erscheinen monatlich zweimal.

Zrettag, 7. April 19Y

Rotationsdruck und Verlag der vrühl'lchen Universum» - Buch- und Steindruckerei.

R. Lange, Gießen.

Redaktion, Expedition und Druckerei: Schul- straße 7. Expedition und Verlag: 5L

Redakliom^MSlIS. Lel.-AdruAnjeigerGießen.

Das Programm des Ministeriums Giolitti.

Rom, 6. 9tprif. In der Kammer erklärte Gio- Ittti im Verläufe ferner Ausführungen: Ich werde mit kurzen, klaren Worten mein Programm auseinander- setzen. Die grundlegende Frage, die dem Parlament vor- oelegt wurde, ist die Reform des Wahlgesetzes. Dieses Problem ist so schwierig, daß man an es nur in großen Zwischenräumen herantreten kann. Aber wenn es einmal zur Erwägung gelangt, so muß es in einer Weise gelöst werden, daß es dre Sicherheit erhält, das die natio­nale Vertretung der erreichten Stufe der Zivilisation und der Bildung, solvie der politischen Reife des Landes voll­ständig entspricht. Angesichts der Fortschritte, die das rtalienische Volk seit den zwanzig Jahren seiner Freiheit aemacht hat, kann sich die Reform nicht auf einige wenige Abänderungen beschränken, sondern muß in grundsätzlicher Weise dem politischen Leben und der großen Strömung der öffentlichen Meinung Rechnung tragen. Ich werde be­antragen, daß and) diejenigen wahlberechtigt sein sollen, die ihrer Militärpflickt genügt, und die, welche das 80. Lebensjahr erreicht haben. Ich werde Maßregeln Vor­schlägen, die den wahren Willen der Wähler gegenüber von Fälschung, Bestechung und Gewalttätigkeit sicherstellt, ebenso gesetzliche Bestimmungen für Entschädigungen für die Abgeordneten, damit das Land Vertreter auch aus den weniger Bemittelten wählen kann. Das Parla­ment wird so vollkommen der Ausdruck des Willens des Landes sein und allen sozialen Klassen offen stehen. Es kmrd ein wirksamer Faktor der Zivilisation uud des Fort- schrittes sein, ein Wall für unsere öffentlichen Einrichtung gen und Freiheiten. Dann fünfte der Ministerpräsident an, daß er die Monopolisierung der Lebens­versicherung in Vorschlag bringen werde, derart, daß alle Ms der LÄensversicherung rühreudeu Eruuahmen der

Zur frankfurter Universttätsfrage.

Wir werden von maßgebenden Universitätskrersen ßc-1 beten, gegenüber den optimistisclzen Ausführungen in Nr. 80; die Rede des Abg Dr. Osann in der Zweiten Kämmer, vom 15. Mgrz, ausführlicher mitzuteilen Hier ist der Wort­laut dieser Rede, in der eindringlich auf die Bedenken gegen die Frankfurter Gründung hingewiesen wird:

Ich wollte gelegentlich des BudgctpostcnsLandesuniversität", die uns einen Zuschuß von über 1 Million kvstct, eine Angc- leyenheit anregen, die in den letzten Tagen akut geworden ist: T:e Frage der Gründung einer Universität in Frankfurt, die für Unsere Landes-Universität ich habe gestern schon mit einem Wort darauf hin gewiesen von den verderblichsten Folgen sein würde. Sie soll ja in einem Umfange begründet werden, daß sie für die Gießener Universität als eine starke Konkurrentin auftretcn wird. Es sollen, wie es in der Zeitung heißt, allerdings nur-drei Fakultäten gegründet werden: aber wer über diese Tinge orientiert <ft, der tveiß, daß damit alle Fakultäten in Aussicht genommen sind, mit alleiniger Ausnahme der evangelischen theologischen Fakultät. Im übrigen ist also in Aussicht genommen eine rnedi- sinischc, eine juristische und eine philosophifche Fakultät, und in Der philosophischen sind in gewohnter Weise nicht nur Philosophie Und wohl auch Philologie vertreten, sondern insbesondere biß Naturwissenschaften, Physik, Chemie usw. Daß bei der Nähe von Frankfurt die Konkurrenz gegenüber Gießen eine §anz emv hnblidjc sein wird, das liegt auf der Hand, und es ift sicherlich tat Aussicht zu nehmen, daß die Studierenden, die in der Mhe von Frankfurt wohnen, nicht mehr nach Gießen übersiedeln werden, sondern die außerordentlich bequeme Eisenbahnverbindung nach Frankfurt benutzen und, wenn sie auch Hessen sind, die Frank- furtcr Universität in Anspruch nehmen werden. Es ist doch kein Zweifel darüber, daß Frankfurt weit mehr Mittel aufwenden wird als wir für solche Zwecke ausgeben können. Es werden Millionen und Abermillionen in Frankfurt gestiftet werden, und sie werden zur Ausgestaltung der Hochschule dienen, die nach meinem Er­messen nach und nach eine sehr große Bedeutung haben wird. Schon jetzt hoben die Institute für höhere Bildung, die in Frankfurt vor­handen sind, eigentlich eine Bedeittung für die ganze Welt. Wenn man an Gelehrte denkt wie Ehrlich und andere, die in Frankfurt ihre Tätigkeit ausüben, auch in den Krankenlfäusern, so muß man sich sagen: Wenn dort ein Ausbau einer Universität stattfindet, w kann das für die Gießener Verhältnisse von dem größten Nachteil fein.

Man wird sich auch glicht darauf berufen können, daß in Gießen unter den 1243 Studenten immerhin noch 800 Hessen sind, und daß man einen größeren Prozentsatz dieser 800 Hessen wohl in Gießen erhalten könnte. Ich habe schon daraus hingewiesen, soweit diese Studenten sich aus den Bewohnern der Umgegend von Frankfurt rekrutieren, ich will z. B. annchmen aus Darmstadt, so ist es doch für diese angenehmer, auf die Frankfurter Universität zu fahren und nackMittags wieder zurück, als in Gießen zu wohnen. Ich fürchte, daß dadurch eine wesentliche Minderung an der Zahl von 800 Studenten in Gießen eintreten wird. Es wird aber auch das klinische Material für die Landes-Universität in erheb­licher Weise vermindert werden. Es ist lein Zweifel daran, daß hervorragende und angesehene Lehrer an die Frankfurter medi­zinische Fakultät berufen werden und wem: das nicht genügt, üm_ ausreichendes Material heranzuziehcn, so wird man durch Prämien, kleine Verpflegungssätze in den Kliniken die Bevölkerung anö der ganzen,Umgegend heranlocken. Das sind erhebliche Ge- sahren für Gießen. Auflösen können loir ja selbstverständlich Imfere Universität nicht, und wenn der Besuch bedeutend zurückgeht, so wird der Zuschuß immer größer locrbciL

Da fragt eS sich, was in der Richtung von den Frankfurt benachbarten Universitäten getan werden kann. Wir haben bereits gehört, daß die Marburger Fakultät mit dem Kurator sich in sehr energischer Weise gewehrt hat; insbesondere aber ist der Ober- büroenncifter von Marburg auf dem Kommunal-Landtag mit aller Sckärse dem entgegengetreten, daß die preuß sch: ^ta..t:-rc i r ng die Gründung einer unioenua. .> Frankfurt zulasse. Bis jetzt hat sich ja der preußische Kultusminister noch etwas zurückhaltend gezeigt: ich glaube aber doch, daß ein Protest von den süd­deutschen Hochschulen, die ebenfalls von dieser Frankfurter Grün­dung betroffen werden, die Hochschulen in Heidelberg und Frei­burg und vor allem auch in Würzburg, daß ein gemeinschaftlicher Protest dieser Hockstchulen gegen die Neuerrichtung einer Frank­furter Universität durchaus angczeigt erscheint. Ich wollte nicht verfehlen, bei dem Kapitel Landesuniversität auf diese wichtige Frage die Aufmerksamkeit der Staatsregierung zu lenken. Ich zweifle nicht, daß sie au den Dingen nicht vorübergegangen ift, aber ich wollte doch auch in der Oeffentlichkeit Sie ersuchen, die nötigen Schritte zu tun, damit und eine Frankfurter Universität keine Koklkurrenz machen kann.

Bekanntkid) hat der Minister v. Hombergk dazu erklärt, die Regierung werde nid)t unterlassen, an geeigneter Stelle ihre Bedenken zu Gehör zu bringen.

Kusse für die Alters- und Jnv a l i d i t äts v e rs o r - gung der Arbeiter über wiesen werden. Während bcmnadt'bie sichere Garantie des Staates Anlaß geben werde, die Vorsorge für die Zukunft in der Form der Lebensver­sicherung zu vergrößern, würden die Versicherungsbeiträge der besser gestellten Klassen die Leistungen der Arbeiter­versicherung erhöhen. Tic Lage unserer Finanzen, fuhr Giolitti fort, ift gut, das Gleichgewicht des Budgets ist ge­sichert, aber eine Periode der Zurückhaltung in der Ver­mehrung der Ausgaben erscheint geboten, damit die nor­male Vermehrung unserer Einkünfte das Finanzshstem gegen jede unvorhergesehene Möglichlctt sichert, bedeutende finan­zielle Reformen möglid) macht, die die Lage der kleineren Steuerzahler verbessern sollen.

Giolitti sprach hierauf von der Notwendigkeit, das In - einandergrcifendereinzelnenBerwaltungs- zweige gründlich zu prüfen, damit diese einfacher, rascher und intensiver arbeiteten. Di? Leitung unserer aus wär- tigen Politik, erklärte Giolitti, wird den traditionellen Weg cinsd)lagen der absoluten Bündnis treue und größten Herzlichkeit in der Freundschaft mit allen Mächten. Sie wird dauernd an der Aufrechterhaltung des Friedens Mitarbeiten und an der eifersüchtigen Wahrung unserer Interessen und der Würde der Nation. Die militärische Politik ist der auswärtigen P I tif beigeordnet Die Armee und die Marine sind das sichere Bollwerk der nationalen Unabhängigkeit und Würde, sie sind daher die h a u p t s ä ch- lichste Garantie des Friedens. In den Beziehun­gen des Staates zur Kirche werden wir den Grundsatz weitester Freiheit befolgen und das religiöse Gefühl schonen. Wir werden bei jeder Regierungshandlung entschlossen fein, die Rechte unversehrt zu erhalten, die sich aus der Souverä­nität des Laienstaatcs und der Beobachtung der Gesetze ergeben. Dann sprach Giolitti von der Notwendigkeit, Has Gerichtsverfahren zu beschleunigen.

Giolitti kündigte sodann die Reorganisation der M i 11 e l s ch u l e n an, denn bei dem immer beschleunigteren Fortschritt aller zivilisierten Nationen ist das Land, welches stehen bleibt, dem Verfall bestimmt. Giolittt fragte zum Schluß, ob das Programm des Ministeriums von der Kammer gebilligt werde und ob das Kabinett auf das Vertrauen der Kammer zählen könne.

Während der Rede des Ministerpräsidenten waren das Haus und die Tribünen dicht besetzt. Die Ausführungen über die Wahtreform, die Entschädigungen für die Ab­geordneten und die Verstaattichuug der Versicherung wurden mit lebhaftem Beifall aufgenommen. Ter Ministerpräsi­dent wurde am Schluß von mehreren Abgeordneten be­glückwünscht.

Sitzung der Stadtverordneten.

Gießen, 6. April.

Anwesend: Dberbürgermeifter Ncreum; Beigeordneter Ern- velius; Stadtverordnete: Dr. Ebel, Eichenauer, Faber, Fried­berger, Grünewald, Dr. Habertorn, Haubach, Helfrich, Helm, Iann, 3ugl>arbt, Stramm, Leib, Löb er, Loos, Orbia, Petri, Plank, Schaffftaedt, Simon, Troß, Urstadt, Vetters, Wallenfels.

Die Wertziimachssteuer.

Wie der Vorsitzende mitteilt, ift das Gesuch der Stadt Gießen, die Lolalsatzung über die Erhebung der Wertzuwachs steuer, wie es das Reichsgesetz unter bestimmten Voraussetzungen Vorsicht, bi« auf weiteres in Kraft lassen zu können, am 31. März vom Reichskanzler abgelehnt worden.

Rach § 59 des Zuwachsfteuergesetzes vom 14. Februar 1911 sind die Gemeinden berechtigt, mit Genehmigung der Landes­regierung durch Satzung zu bestimmen, daß zu dem Anteil, der ihnen nach § 58 von dem Ertrage der Steuer zufließt (vierzig vom Hundert), für ihre Rechnung Zuschläge erhoben werden. Tiefe Zuschläge sind nach Hundertteilen zu berechnen; sie dürfen im einzelnen Falle einhundert vom Hundert beä der Gemeinde zufließenden Betrages nickt übersteigen. Reichssteuer und Zu­schlag dürfen zusammen dreißig vom Hundert der Wertsteigermrg nicht übersteigen.

Es wird beantragt, die Stadtverordneten-Versammlung möge eine l nachstehend abgedruckte) Satzung beschließen und die Bürger­meisterei ermäßigen, in Ziffer 3 den auf die Bekanntmachung der Satzung folgenden Tag einzufügen.

Tie Höhe des Zuschlages ist innerhalb der durch das Gesetz gezogenen Grenzen und so bemessen, daß ReiLssteuer und Zuschlag zusammen den Prozentsatz der bisherigen Wertzuwachssteuer in Gießen nicht überfteigen. Bis zum Wertzuwachs von 190 Prozent umfaßt jede Stufe der Reichssteuer mehrere Stufen der Gießener Steuer. Bei einer Wertsteigerung bis einschließlich 10 Prozent, die nach dem Gießener Statut steuerfrei ist, soll fein Zuschlag erhoben werden. Bei einer Wertsteigerang von mehr als 290 Proz. ist nach dem Gesetz ein Zuschlag nicht zulässig.

Tie Satzung lautet:

Auf Grund der Beftünmungen in £ 59 des Zuwachsfteuer- gesetzes vom 14. Februar 1911 (R. G .Bl. S. 33) wird auf Be­schluß der Stadtverordnetenversammlung vom 6. April 1911, nach Anhörung des Kreisausschusses und mit Genehmigung des Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom......

für die Stadt Gießen folgendes beftimmt:

1. Zu dem Anteil, der der Stadt Gießen nach § 58 des Zuwachs- steuergesetzes vom 14. Februar 1911 von dem Ertrage der Steuer zufließt, werden für Rechnung der Stadt Gießen Zu­schläge erhoben.

2. Die Zuschläge betrauen:

5 v. H. bei einer Wertsteigerung von mehr als 10 v. H. bis einschließlich 30 o. H. des Betrages, der sich aus dem werbspreis und den Zu- und Abrechnungen (§§ 14 bis 16, 21 des Gesetzes) zusammensetzt,

30 v. H. bei einer Wertsteigerung von mehr als 30 v. H. bis einschließlich 50 v. H. dieses Betrages,

45 v. H. bei einer Wertsteigerang von mehr als 50 v. H. bis einschließlich 70 v. H. dieses Betrages,

60 v. H. bei einer Wertsteigerang von mehr als 70 v. H. bis einschließlich 90 v. H. dieses Betrages,

75 v. H. bei einer Wertstcigerang von mehr als 90 v. H. vis einschließlich 110 v. H. dieses Betrages,

85 v. H. bei einer Wertsteigerung von mehr als 110 v. H. bis einschließlich 130 v. H. dieses Betrages,

95 v. H. bei einer Wertsteigerang von mehr als 130 v. H. bis einstAießlich 150 v. H. dieses Betrages,

100 v. H. bei einer Wertsteigerung von mehr als 150 t>. H. bis einschließlich 210 v. H. dieses Betrages,

90 v. H. bei einer Wertsteigerung von mehr als 210 v. H. bis einschließlich 220 v. H. dieses Betrages,

75 v. H. bei einer Wertsteigerang von mehr als 220 v. H. bis einschließlich 230 v. H. dieses Betrages,

60 v. H. bei einer Wertsteigerang von mehr als 230 v. H. bis emtchließlich 240 v. H, dieses Betrages«

50 v. H. bei einer Wertsteigerung von mehr als 240 v. & bis einschließlich 250 v. 50. dieses Betrages,

35 v. H. bei einer Wcrtsteigerang von mehr als 250 v. H. bis einschließlich 260 v. H. dieses Betrages,

25 v. H. bei einer Dertsteigerung von mehr als 260 v. H. bi« einschließlich 270 v. H. dieses Betrages,

15 v. H. bei einer Wertsteigerang von mehr als 270 v. H. bis einschließlich 280 v. H. dieses Betrages,

5 v. H. bei einer Wertfteigerang von mehr als 280 v. H. bis einschließlich 290 v. H. dieses Betrages.

3. Tiese Satzung tritt am......in Kraft.

Stadtv. Troß macht darauf aufmerksam, daß das Reichs-« Wertzuwachssteuergesetz auf dem Erwerbspreis beruhe, bie Gießener Lrtssatzung dagegen auf einer im Jahre 1908 vorgeil, mmenen Schätzung. Danach sei die Skala falsch bemessen. Denn nicht dis Prozente des Wertzuwachses seien zu berechnen, sondern der Wert­zuwachs selbst. Ein im Jahre 1905 für 1 Mark den Quadraö" meter gekauftes Grundstück sei z. B. int Jahre 1908 mit 2 Mark geschätzt worden. Wenn es letzt mit 3 Mark verkauft werde, so betrage der Wertzuwack>s nach dem hessischen Gesetz 50 Prozent, nach deut Reicksgesetz aber 200 Prozent. Es sei also nach dem! neuen Gesetz eine enorme Zuwachssteuer zu bezahlen, das sei doch nicht richtig.

Stadtv. Tr. Edel meint, wenn jemand 200 Prozent Zuwachs erziele, könne er ihm nur gratulieren.

Ter Vorsitzende macht daraus aufmerksam, daß in diesem Fall keine 200 Prozent Zuwachs berechnet würden, da doch be* deutende Mzüge gestattet seien, die Kanfbriesskosten, die Vci> mittlungsgebühr, 4 Prozent Zuschlag und auf 6 Jahre 2 Prozent. Dadurch werde der Erwerbspreis viel höher, als er tatsächlich war. Nach dem Reichsgesetz sei es ausgeschlossen, den Wert-« zuwachs von 1908 zu berechnen. Uebrigens werde auch mit den städtischen Zuschlägen die Zuwachssteuer in den meisten Fällen in Zukunft niedriger sein als seither.

Stadtv. Schaffftaedt bemerkt, wenn derartige Abzüge ge­stattet seien, bleibe oft überhaupt fein Wertzuwachs übrig.

Stadtv. Grünewald hätte es' für erwünscht gehalten, wenn das Gießraer Statut bis zum 1. April 1915 Geltung behalten hätte. Da dies abgelehnt sei, solle man der heutigen Satzung zustimmen. Er selbst sei an und für sich Gegner der Wert­zuwachssteuer und er sei der Ansicht, daß schließlich die Mieter die Kosten davon zu tragen hätten.

Stadtp. Haubach ift der Ansicht, daß das, was gemacht toerben solle, bei weitem über das hinaus gehe, was man seither hatte. Er habe nichts gegen die neue Satzung, wolle dies aber feststellen, damit man spater nicht enttäuscht sei.

Der Vorsitzende führt aus, daß bei den bedeutenden! Abzügen die Fälle, wie Stadtv. Troß einen angeführt habe, immer mehr verschwinden werden. Nach 40 Jahren würden sich die Grundbesitzer sogar besser stehen, da das Reichsgesetz nur den Wertzuwachs der letzten 40 Jahre erfasse, während für das hessische Gesetz immer der Wert von 1908 maßgebend sei.

Stadtv. U r st a d t meint, von dem Gesichtspunkt aus, daß bei der Sache möglichst viel für die Stadt herauskomme, sei der heutige Vorschlag recht annehmbar. Er hätte nur gewünscht, daß in den Fällen, bei denen der Verkauf kurze Zeit nach dem Erwerb erfolge, der höchste zulässige Satz erhoben werde.

Ter Vorsitzende mochte davon abgesehen haben. Die Satzung solle nicht nach Einzelfällen, sondern nach dem Durch- schnttt gemacht loerden. Die Stadt werde gegen seither 50 Prozent ihrer Einnahmen aus dem Wertzuwachssteuergesetz verlieren, und wenn die neue Satzung nicht angenommen werde, würde man wohl zu einer Erhöhung der Gemeindesteuer' kommen.

Eine Frage des Stadtv. Helfrich, ob auch bei Erbfällen Wertzuwachssteuer erhoben werbe, beantwortet der Vorsitzende dahin, daß dies nicht der Fall sei..

«Ltadtv. Troß führt aus, er habe früher schon gegen die Wertzuwachssteuersatzung gestimmt. Der jetzige Vorschlag erhöhe im allgemeinen die Steuer. In Gießen seien kleine Wohnungen jetzt schon nicht mehr zu beschaffen, da niemand die vielen Lasten auf sich nehmen wolle und die Unkosten beim Sauen zu hoch feien. Mit diesen hohen Steuern tverde die Stadt ebensowenig mehr erreichen, wie es seinerzeit der Staat bei der Erhöhung der Stempelabgaben getan habe.

Stadtv. Krumm ist der Ansicht, daß sich von den damals erhobenen Befürchtungen keine erfüllt hätte. Wenn bte Zuwachs- fteuer das Baugewerbe Niederdrücke, müsse es mit ihm in Berlin trefflich stehen, denn dort habe man keine Zuwachssteuer. Man solle den Antrag annehmen. Tie Reichswertzuwachssteuer werde sich schon noch auswachsen, denn jetzt sehe oas Gesetz soviel Abzüge und Ausnahmen vor, daß nicht viel übrig bleibe. Auf den Hausbau werde man mit der Satzung nicht abschreckend wirken, da die Beträge viel zu gering seien. Tie Verteuerung der Woh­nungen entspringe aus der Teuerung alles übrigen. Wenn Stadtv. Tros; meine, man dürfe den Grandwertzuwachs ebensowenig be* steuern wieiJndustrieprodukte, so irre er, da beide nicht zu vergleichet seien. Gegner des Gesetzes feiert hauptsächlich die Besitzer der unbebauten Grundstücke. Mit dem Vorschlag des Stadto. Urftabt sei er einverstanden, daß bei raschem Wechsel höhere Sätze ge­nommen werden sollten.

Stadtv. Petri fragt nach der Wirkung der neuen Steuer bei einem bebauten Grundstück, das der Vorsitzende dahin be­antwortet, daß die ieiifccrige Steuer 2400 Mark betrage, während die Reichssteuer einschließlich des beantragten städtischen Zuschlages 2131,36 Mark sei.

Stadtv. Dr. Ebel führt aus, daß die neue Steuer in den meisten Fällen niedriger als die seitherige sein werde. Nach den Theoretikern sei die Wertzuwachssteuer nicht abwälzbar, da keiner für etwas mehr gebe, als es ihm wert fei. Je schärfer die Wert* zuwack)sstraer sei, desto mehr wirke sie verbilligend, da sie an­rege, den Boden loszuschlagen und durch das entstehende vermehrte Angebot trete eine Verbilligüng ein, die zweifellos auch auf die Mieten verbilligend wirke. Sonach liege die Wertzuwachssteuer direkt im Interesse des Baugewerbes.

Stadtv. Friedberger meint, über die soziale Zweckmäßig­keit der Wertzuwachsfteuer könne man im Zweifel sein, aber jedenfalls gehöre ihr Ertrag den Gemeinden. Die neu vorgeschla-- genen Sätze seien nicht oder doch nicht wesentlich höher als die seitherigen. Man solle den Entwurf unverändert annehmen.

Stadw. Grünewald führt aus, die jetzige Lage habe man der Steuermehrheit von 1909 zu verdanken. Tie WertzuwachS-- fteuer fei im Grande genommen eine Verkehrssteuer, die auf den Konsum einwirke. Was man jetzt bei Grandstückwechsel an Abgaben zu tragen habe, sei früher in vielen Fällen die An­zahlung gewesen. Durch die Steuer werde der Besitzwechsel er­schwert und zu teuer, das werde sich auch für die.Mieter geltend machen. Dem Verdienst bei der Grund^uckssvelulation stehe auch ein Risiko gegenüber, da man die Wertzuwachssteuer einmal habe und der Entwurf sich im Rahmen des Erträglichen bewege, solle man ihn annehmen.

Stadtv. Haubach meint, man habe sich nickst über die Be­rechtigung der Wertzuwachssteuer zu unterhalten. Tie Wohnungs­not hänge mit ganz anderen Dingen zusammen, wenn nicht mehr gebaut werde, fei eben fein Bedürfnis dafür vorhanden. Unklar sei ihm, daß ettvas billiger werde, je mehr man es perteure, avic Ztadw. Dr, Ebel mtsgejührt habc..