Zweite; Blatt
16V Jahrgang
Nr. 6
Erscheint tll-Nch mit Ausnahme bei Sonntags.
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ü) in Crten mit Einheitstarif
b) in Orlen mit 'Zonentarif bei einem Gang innerhalb der Zone I
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Redaktion, Expedition und Druckerei: Sckmk» strotze 7. Exvedltion und Verlag: fcge# 5L
Redaktion: ^^112. Tel.-Adr.:AnzergerGieben«
Samstag, 7. Januar M
RotattonSdruck und Verlag der Brühl'schea Unwersuäks • Buch- und Steindruckerei, R. Lange, Dietzen.
Die „Otehener ZamilienblStte^ werden dem ,9lnAfiflfre viermal wöchentlich beigelegt, dal „Krdsblatt für den Kreis Stehen" zweimal wöchcnNich. Tie „Landwirtschaftlichen Seit» fragen" erscheinen monatlich zweimal.
recht zu sühnen. Die >.
recht wenig und ist inj l e der Berührung mit der europäischen Kultur bedeutend zurückgegangen Früher wurden aus Pflanzenfasern .Gürtel gewebt und gemustert, auch die
Hessen-Nassau.
0 Marburg, 8. Ian. Oberbürgermeister a.D. Schü ler wurde anlätzlich seines 75 Geburtstages zum Ehrenbürger ei nennt. — Die Freiwillige Feuerwehr begeht am 4. und 5. März ihr 50jä nriges Bestehen. Die Stadt bewilligte 3000 Mk. für neue Uniformen.
[] Aus dem Kreise Marburg, 6. Ian. Die Vieh- iählung hatte im hiesigen ftreiie folgendes Ergebnis: 34'>3 Pferde (gegen 3005 in 19<>9). 26 312 (22 586) Rinder, 11335 (13 423) Schafe und 27 842 (24 735) Schweine.
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von ober nack) der Zone II von ober nach der Zone III von oder nach der Zone IV
fendungen, so wird die Gebühr von 25 Pfennig nur für die erste Sendung und für jede weitere eine Zuschlagsgebühr von 10 Pfg. berechnet. Tie EÜabholungsgebühr von 25 Pfennig ist auch bei Zurückziehung des Auftrags fällig, sofern der Eilbote den Wog zum Absender bereits ongefreten l>at. Tie Gebühren sind vom Auftraggeber bar an den Roten zu entrichten.
Tie Eilabholung soll sich auch auf Rohrpostsendungen erstrecken. Sie wird somit für Grvtzberlin von besonderer Bedeutung sein, da es künftig jedem Absender einer zur Rolxrpost- beförderung geeigneten Briefsendung möglich sein wird, diese für 50 Pfennig (Karte) oder 55 Pfennig (Bries) von seiner Wohnung innerhalb des Rohrpostbezirkes Berlin auf schnellste Art befördern zu lassen.
der Familie der Mutter an^ehört Bielweiberei war früher besonders bei den Vornehmen üblich. Das bürger.iche Leben wird mangels einer geordneten Rechtspflege von der B l u t - rache beherrscht. Der Lumm, d .i. die Familie der Mutter, war verpflichtet, das 'nem jjami iengli be angetane Un-
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Die Ponapesen.
Die Insel Ponape, als deren politischer Bestandteil die ihr vorgelagerte und durch den letzten Aufstand bekannt gewordene Insel Dschokadsch anzusehen ist, gehört so entnehmen wir einem interessanten Aussatze in der „Köln Ztg", zu den östlichen Karolinen und beherbergt ein mit den Malaien 'Indonesiens verwandtes Vö.kchen. Ebenso wie die Bewohner von Palau und Jap d icken auch die Ponapesen aus eine verhältnismäßig hochstehende Kultur zurück, die thpisch.ist für ihre Zusammeng hörigk.it mit der grojjen malai scheu Vötkerfam l'.e D e B'wohner glauben, daß ihre Vor,ah>en in sagen!) ften Z iten von bei Insel Jap ausgewandert seien Tie Auswanderer sollen heilige Steine mitgenommen haben, die auf dem Meere schwammen und aus denen die Insel Ponape emporgewachsen sein soll. Tie heiligen Steine waren zu früheren Zeiten Gegenstand besonderer Verehrung; sie galten als versteinerte Gottheiten, aus ihnen wurde geopfert und zu ihnen mürbe gebetet. Die Steine aber übermit.el'en das Gebet dem Gotte. Das N e l i g i o n s s y st e m der Ponapesen war ein eigenartiges Gemisch von Monotheismus und Polytheismus. Man verehrte ein höchstes Wesen , Tokota", das aus sich selber geboren sein sollte und dem die Naturkräjte: Blitz, Donner, Wind und Regen, die ebenfalls als Götter gedacht, untertan waren. Daneben aber herrschte ein ausgedehnter Naturl'ult; man bcvö.kerte Tiere und Pflanzen, Bäume und Steine mit Geistern und Kobolden der verschiedensten Art. Auch die Seelen- und Ahnenverehrung war den Ponapesen nicht fremd. Tie Seele der Abgeschiedenen (ani arama), die nicht in den „Himmel" (pagit) eingegangen waren, flogen namentlich des nachts als Jrwische aus Erden umher, bald Segen, bald Unheil bringend. Die Seele gelangt nach dem Tode in ein Land, das unter dem Ozean liegend gedacht wird, ein Land des Ueberflus'es und der Freude, ein Ort der Glückseligkeit (pagit). Aber nicht allen Seelen ist es vergönnt, dort ausgenommen zu werden. Um dieses Glückes leibhaftig zu werden, müssen sie vorher eine Probe bestehen, sie müssen nämlich auf einer Brücke Hinei n- tanzen und durch ihren Gesang die beiden bösen Geister, einen männlichen und einen weiblichen, die sie hinuntcr- ziehen wollen in die „Hölle" (puetkv), derartig in Verwirrung setzen, da ßdiese ihr Vorhaben vergessen. Gelingt ihnen dieses nicht, so kommen sie in das Puelko, den Ort des Bösen. Daneben bestand auch der Glaube, daß sich die Seele in ein Tier, insbesondere in einen Vogel oder Schmetterling verwandle und ihren Angehörigen erscheine.
Ausfallend und einerseits an das mittelalter iche Japan, anderseits an Polynesien erinnernd, ist das Lehns - und Ständewesen, welches das gesamte soziale Leben beherrscht. Tas Land zerfällt in fünf Landschaften: Meta- temim (bekannt durch die Steinbauten), Kitu U. Tscholadsch (Aufstandsgebiet), und Not In al en Landschaften bestehen gleiche ober im wesentlichen ähnliche politische Zuständ?. Die Bevölkerung teilt sich in drei Klassen: Königsgeschlechter (youpeiti), Adel (yerijau) und Volk (aramqmat'). E neu be- jonbern Sklavenstand scheint es nicht zu geben. Aus den Familien der Königsgeschlechter werden die Könige (nan- marafi) von den übrigen Geschlechtsgenossen getürt und es besteht keine erbliche Monarchie. Dem König stehen zwar große Ehren und Einnahmen zu, tatsächliche Regierungsgewalt besitzt er aber, ähnlich wie der Mikado im mittelalterlichen Japan, nur in geringem Maße. Ihm zur Seite steht nämlich als erster Beamter — oder besser gefügt — „Hausmeier" der Nanelin (Schogun in Japan), und diesem liegt die eigentliche Regierung ob. Charakteristisch für das malaiisch-polynesische Ständewesen ist der Umstand, daß die einzelnen Geschlechtsgenossen bestimmte Titel haben, und daß sie nur mit diesem Titel angeredet werden. Ter Titel steht in Zusammenhang mit dem Landbesitz, der einem jeden vom König als Lehen angewiesen ist. Hierbei ist ru unterscheiden zwischen „Nanue", o i das den Königsgeschlechtern von alters her zur Nutznießung überwiesene Land und „Koijap", dem Land der unterworfenen Bevölkerung. Nanue wird vom Könige den Königsgeschlechtern und dem Adel zum Lehen überlassen. Koijap zerfällt in Gewanne (Jap) und jedes 9)ap in Lehensxar- zellen (Palienjap) Koijap wird dem Volke von einem vom Könige bestellten Beamten als Lehen überlassen und zwar so, daß je eine Familie eine Lehensparzelle erhält. Das Lehen ist nicht erblich und kann nach dem Tode des jeweiligen Lehensträgers, d. h. des Familienhauptes, anderweitig vergeben werden. Ter Lehensträger hat der Lehensl,er. schäft Tribut zu entrichten, bestehend aus: Schweinen. Hühnern, Fischen und Früchten. Zieht der Lehens!,err durch d e Gaue, um den Tribut einzuholen, so huldigt ihm das V.-lk durch Tanz und Gesang, verbunden mit zeremoniellem Kawa- genuß.
Außer den genannten Ständen besteht noch ein P r i e st e r st a n d: Jamaran. Ihm liegt die Verehrung b.r Götter und der heiligen Steine • b, und es haben die verschiedenen Gotthci.en ihre befor' 'ten Priester. Im Familien- und Erbrecht gilt der Gr- idsatz, daß das Kind
6. bei Zurückziehung eines Auftrags vor dem Beginn der Eil- bestellung, sofern der Bote den Weg zum Auftraggeber bereits angetreten hat, 25 Pfg.
Tie Gebühren unter 1 bis 4 hat der Auftraggeber bei der llebergabe der jSendsung, die Gebühr'unter 5 bei der Meldung des Bolen bar an diesen zu entrichten. Neben den Gebühren wird ein besonderes Porto für die zu bestellenden Sendungen nicht erhoben. Die Boten haben den Auftraggebern als Quittung) iiber die gezahlten Gebühren den aus einem Block herausgetrennten Turchbruck bes Gebührenzettels zu übergeben. Als Hilfsmittel jjür bie Berechnung ber Gebühren führen bic Bolen auf ihren Gängen eine Abschrift des Tarifs unb in Orten mit Zonentarif außerdem ein Straßenverzeichnis mit sich, aus dem hervorgeht. (I i welcher Avne bie einzelnen Straßen unb Häuser gehören. Tarif unb Straßenverzeichnis haben bie Boten den Auftrag- Q£beni_ auf Verlangen vorzulegen.
Für die Aushändigung der von den Voten bestellten Sendungen sind bie Vorschriften der Postordnung über bie Aus- Eäubigung gewöhnlicher Brieffenbungen maßgebend. Auf bie Erteilung ber Antwort können bie Boten eine angemessene Zeit, etwa 5 Minuten, warten.
Unbestellbare Sendungen werden dem Auftraggeber, sofern dieser bekannt ist, bei der nächsten gewöhnlichen Bestellung burci den Briefträger gebührenfrei zurückgebracht.
Neben dem Ortsschnellbienst führt bie Reichspostoerwaltung ebenfalls vom 1. SLpril 1911 ab eine weitere Neuerung ein, inbem sie es übernimmt, gewöhnliche Brief senbungen im Ortsbestellbezirk auf Verlangen bei den Absendern durch Eilboten abholen unb zur Postbeförberung aufliegen zu lassen. Für biete Eilabholung kommen im Gegensatz zum Ortsschnellbienst inur Briefsenbungen in Betrachl, bie ihrer Beschaffenheit nach den Vorschriften ber Postorbnung entsprechen. Eingeschriebene Äriessendunaen und solche mit Wertangabe sowie Postnachnahmc- fcnbungen sind von der Eilabholung ausgeschlossen. Die Anmeldung von Aufträgen zur Eilabholung erfolgt in berfelben Weise wie Anmelbungen für Bestellung von Senbungen im Orts- stchnellbie.ist. Bei ber Anmeldung ist bie Stückzahl ber abzu- tzolenben -Sendungen anzugeben. Tie Entsendung ber Eilboten liegt dem Verkehrsamt ob, bei bern ber Auftrag anzumelben ist. Für bie Eilabholung einer Senbung werden 25 Pfennig erhoben «hält der Bote von einem Absender gleichzeitig mehrere Bries--'
Gießener Anzeiger
General-Anzeiger für Gberheffen
Lbsenigllngsstelle).
Der Bote, dem die Anmeldung unverzüglich übergeben wird, darf vom 'Auftraggeber nur Sendungen an nicht mehr als «iue i verschiedene E mpsänger mlnehmen; die Zahl der Sendungen für ein und denselben Empfänger ist nicht beschränkt. Bei Empfang des Auftrags hat der Bote stets zu fragen, ob er eine Antwort zurückbringen soll, unb dies gegebenen* falls im Zettel zu vermeiden.
Die Gebühr für die Ausführung der Aufträge wird entweder einheitlich für den ganzen Ort oder nach einem nach ber vom Boten zurückzulegenden Entfernung berechneten Zonentarif festgesetzt.
Die Gebühr: 1. für die Eilabholung und Eilbestellung einer Sendung soll betragen:
a) in Crten mit Einheitstarif 50 Pfg.,
bj ,in Orten mit Zonentarif, wie ihn Berlin haben
soll, bei einem Gang innerhalb der Zone I
(2 Kilometer) 50 Pfg.,
von ober nach der Zone II (4 Km.) 75 Psg.,
<bon ober nach ber Zone III (6 Km.) 100 Pfg.,
von ober nach ber Zone IV (das entferntere
Großberlin) 125 Pfg.:
L. für die gleichzeitige Eilabholung und/Eilbestellung mehrerer Senbungen desselben Absenders an denselben Empfänger die Gebühr zu 1. für eine Sendung und eine Zuschlaggebühr von 10 Pfg. für jede weitere Sendung;
8. bei gleichzeitiger Eilabholung von Sendungen desselben Absenders, bie an zwei verschiedene Empfänger zu bestellen sind, für eine Sendung an den zweiten Empfänger die Gebühr zu 1. abzüglich 20 Pfg.;
4. für eine vom Boten zurückzubringende Antwort des Emp-
heilen:
Ter Ortsschnellbienst soll zunächst nickst allgemein eingesührt M-rben, sonbern nur in größeren Orten. SRaterinl erftreät j f y >er neue Tienstzweig nur auf Sendungen in Bries- und bt a r I e n f o r m im Gewichte bis zu 250 Gramm. Gingeiaynebcnc Sendungen unb solche mit Wertangabe bleiben ausgeschlossen. Ta es sich bei dem Ortsschnellbienst nicht um eine Postbeförberung int eigenttick-en Sinne, sondern lediglich um eine Eilabholung und Eilbestellung von Sendungen Ijanbelt, brauchen die im Ortsschnelldienst abzutragenden Sendungen nicht den Bedingungen zu genügen, die nach den Ausführungsbestimmungen zu § 2 bet Postvrbming an eine zur Postbeförberung als Bries geeignete Sendung gestellt werden müssen; als Sendungen in Briefform find vielmehr alle verschlossenen und offenen Sendungen auzu- fcljen, die nack) dem allgemeinen Sprack)gebrauch als Briefe gelten rönnen. Auch unadressierte Sendungen können zu- 'gelasien werben, wenn ber Abressat dem Boten, der die Eil- Mlclhmg auSführen soll, mündlich genau bezeichnet wirb. Ilebcrhaupt soll bei Ausführung des neuen Dienstzweiges den AÜunscheu des Publikums möglichst entgegengefommen werden.
Aufträge zur Eilabholung und Eilbestellung von Vriessen- bungen iverden von ber Post in ber Zeit von 6 Uhr morgens bis 10 Uhr abends ausaeführt. Ferner beschränkt sich der jicue Dienst in der Regel noch auf den Ortsbestellbezirk.
Tic Ausführung des Ortsschnellbienstes, der dem Teleara m m b e st e l l d i e n st a n g c gl i e d e r t wird, liegt den Verkehrsämtern ob, von denen aus bie Abtragung ber Telegramme erfolgt. In Orten, in denen mehrere Aemter an ber Telegrammbestellung beteiligt sinb, soll bie Entsenbung der Boten in ber Regel nur einem Amte als Zentralstelle übertragen werben Ausnahmen hiervon sinb nur in Orten von großer Ausbehimngi vdcc bei ganz besonbcren örtlichen Verhältnissen zuläsiig. 3~ freu Botengängen werden in erster Linie gewandte jugend 1 id) r Telegrammbe st ekler herangezogen.
Tie Anmeldung von Aufträgen kann durch Fernsprechev über mündlich am Schialter oder schriftlich erfolgen. Schrift- lüiye Al imelbungen können in die Briefkästen gelegt oder den bestellenden Voten mitgegeben werben. Für derartige schriftlich Auiiielbungen werden Gebühren nick)t erhoben. Aimieldungen durch Fernsprecher müssen vom Mistraggeber unmittelbar an bie Dienlt- fLellc gerichtet werben, von der die Boten ausgehen (Telegramrn-
Der Grtsjchnelldlenst.
(Die Abholung von Briefen aus der Wohnung.)
Heber den Plan der Postverwaltung, in größeren Orten Briefe auf Verlangen bei den Absendern von besonderen Boten abholen und durch diese Boten bestellen zu lassen, bringt bie „Deutsche Verkehrszeitung" folgende Einzel-
21115 Staöt uiiO CanO.
Gießen, 7. Januar 1911.
** Der Landeslehrerverein hakt am 21. Januar in Frankfurt eine Obmänner-Versammlung ab, welche sich mit sehr wichtigen Standesfragen beschäftigen: wird, so z. B. mit den Besoldungsverhäktni)sen der Lehrer, der Witwen- und Waisenversorgung, Haflpstichtschutz, Lehrerwohnungsfrage u. dergl. m.
** Kon zert des Konzertvereins. Heber Reger a l s Komponi.st wird uns geschrieben: Wenn sich hervorragende Künstler vereinen, um während eines dreitägigen Rlusik- sestes in sechs Konzerten Werke eines einzigen Komponisten zur Ausführung zu bringen unb solches mit länjcnbcm Erfolge tun, so spricht bies nicht nur für bie Quantität, sonbern vor allem für bie Qualität dieser vorhandenen Werke. — Wenn sich aber die Musikliteratur mit einem „Regerproblem" beschäftigt, wenn sich Parteien für unb wiber seine Werke bilben, so ist bies nur ein Beweis für bie Eigenart unb Bedeutung bieses Mannes. Auf ber Orgelbank unb in Bachscher Schule ausgewachsen, hat er sich besten polyphone Schrcibiveise so zu eigen gemacht, daß bie Kunst bes Kontrapunktes und ber Fuge zum telbstverstänblichen Hilfsmittel seiner Kompositioiistechnik wirb; babei ist er von einer musikalischen Begabung unb einer Produktionskraft, wie sie außer dem Thomaskantor einst etwa Mozart und Schubert eigen war. Tie großen Fortschritte, welche auf dem Gebiete der Harmonie den allermobernften Prvgramm- musikern zu banken sinb, nützt er in seiner Kunst voll auS. Indem er alte Polyphonie und moderne Harmonie zu einem Ganzen verbindet, zieht er aus dem, was Bach anftrebte, die letzten Konsequenzen unb er sinbet eine neue Art ber Melobik, bie ebenso logisch als im Anfang verblüffend und von einer solchen Kühnheit ist, daß sie einen Musikschriftsteller zu dem Ausspruch reizte2 „Reger häuft bewußt die letzten harmonischen Wagnisse und mo- dulatorischen Willkürlichkeiten in einer Weise, welche dem Hörer bas Miterleben »ur Unmöglichkeit macht!" — Dem ist nun gewiß nicht ganz so! Freüich muß man sich bei Reaers Kunst, wie es bei allem Neuen ist und auch bei Berlioz, Liszt, Waaner^ Wolf unb Strauß war, erst einfühlen, wer ihr aber ein williges Ohr unb offenes Herz entgegenbringt, wirb halb im Banne eines eigenartigen Zauber es fein, der nur solchen Werken eigen zu sein pflegt, die eine innere Sprache wahren Empfindens zu reden wissen. Reger mag uns hineinführen in „bie Kinderwelt", er mag uns erzählen von des Menschen „Drängen", „Sehnen" und „Träumen", er mag aus den Zyklus der „schlichten Weisen" Vorsingen (deren Ueberschrist — vom Dichter und nicht vom Komponisten stammend — zu manchen Mißdeutungen Veranlassung gab), stets weiß er den rechten Ton zu treffen. Mit den „Pieces pittoresques" führt er uns in ferne Lande: Serenadenklang durchzittert die orangenduftende Mondscheinnacht und in südlichen Rhythmen schweben tanzende Paar dahin. — Während „dre (Äisoden" op. 115 in vollstem Sinne Novitäten sind, batieren seine Variationen unb Fuge über die Beethvvensche Bagatelle Nr. 11 in B-dur bereits einige Zeit zurück: trotzdem gehören sie zu dem Bedeutendsten, was kontrapunktische Kunst je erschaffen hat. Seine Ersindung trägt, wie Dr. G. Fischer berichtet, darin das Kennzeichen der (Genialität, und solchen Werken gegenüber könne man schon jetzt behaupten, daß Reger nicht nur bie Gegenwart, sondern auch die Zukunst gehört!
Landkreis Gießen.
△ Klein-Lin den, 6. Jan. Welchen Schaden die Mause anrichten formen, das erfahren jetzt viele Ein
wohner, die eigene Brurrnen besitzen. Vielfach finden sich! die Mäuse so reickftich in den Brunnen, daß das Wasser übel schmeckt. Sie müssen dann mit großen Kosten au5* gepumpt und aufgeräumt werden. Meistens findet man die Mäuse in den mit Backsteinen gemauerten, wenigev in den mit Zementröhren hergestellten Brunnen.
r. Hungen, 6. Jan. Das Hofgut Obbornhofen in der Wetterau soll dem Verkaufe ausgesetzt werden. Die Gesamtgröße des Gutes betrug vor der Bereinigung ca. 670 Morgen, nach der in den letzten Jahren durchgeführten Bereinigung verbleiben noch ca. 630 Morgen. Die ganze Gemarkung Obbornhofen hat nach Ausweis der letzten statistischen Verösfentlick)ung 566 da bewirtschaftete Fläche; das Hofgut bildet also etwa 30 Prozent der Gesamtstäck)e und der Erwerb durch die Gemeinde, an die das Hosgut dem Vernehmen nach veräußert werden soll, vergrößert deren in däuerlick)em Betrieb zu bewirtschaftende Fläche um 40 Prozent. Man wird nicht fehlgehen, wenn man annimmt, daß die geplante Veräußerung einem in den betreffenden Gemeinden und im ganzen Lande freudig begrüßten Vorgänge, dem Verkauf und anschließender Parzellierung zweier fiskalischer Hofgüter in dem letzten Jahre, folgt und dem Wunsche nach Ermöglichung der Ausbreitung des bauerlick)en Besitzes in der Wetterau entgegenkommen will. Das Haus Solms-Laubach, die Eigentümerin des Gutes, hat diesem Gedanken schon früher einmal Rechnuna getragen, indem es mehrere Hofgüter eingehen ließ unc an kleinbäuerliche Besitzer oder an die betreffenden Gemeinden verpackftete, wie in Laubach selbst, ferner in Wohnbach, Wetterfeld, Trais-Münzenberg, Arnsburg und anderswo. Andererseits besitzt das Haus noch mehrere andere Hofgüter, deren Auslösung nicht ins Auge gefaßt worden ist. Tas Hofgut Obbornhofen gehört nicht zum alten Solmsschen Hausbesitz, sondern ist erst im vorigen Jahrhundert erworben worden.
Beile von Tridekanmuschel verdienen Beachtung. Seit Ein- führuna der europäischen Kleidung uiib des Eisens be* tehen diese Gegenstände nicht mehr. Nach Funden zu urteilen, muß vor langen Jahren auch die Töpferei hier in Blüte gestanden haben. Fischfang und Landwirtschaft ist der Haupterwerbszweig der Pon.rpes^n Das Vvlkchen hat: ich der Einivirkung der europäischen Kultur nicht gewachsen gezeigt; es ist trotz allgemeiner Einsühruna des Ehrislen- tumS und trotz der Einschränkung des Lehnssystems und der Häuptlingsmacht Physisch und moralisch gefüllten.
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