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23.12.1910 Zweites Blatt
 
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Swett« Blatt

160» Jahrgang

E^Hrtnl mtt AluDwhm, M Cmüay»

DieGießener SamUlte>l4tter° werden dem gtlnjfiflfv* Viermal wöchentlich deigeiegt, bas Krctsllitt für Ws Krdi Kietze«- zweimal »öchenlilch. DieIe»t»trt|<t)<iftlld)fi Mt- fugen- erfchetnen monatlich jroeimaL

Gießener Anzeiger

General-Anzeiger für Gberheffen

Srettag, 28. Vezemder lA0

Rotation»brurf und Verlag der vrühltchea Untversiläts - Blich- und Steindruckerei.

R. Lange, Gießen.

Rebaftton, ExpedMan und Druckerei: Schul- Pratze 7. Expedition und Verlag: e*6L

Äebaltix)n:e«112. TeL-AdruAnzeigerGießen,

Vie Dienstverhältnisse der vauasplranteu.

Dir lesen in derDarmst. Zig ":

. Der Erlaß der Ministerialabteilrmg für Bauwesen «<nn 2 Dk'S^^öer 6. I. hat in der ^rvflfe vielfach eine teils un» vollständige, teils durchaus irrige Wiedergabe gefunden, fr daß bte Bevölkerung über Vorgehen und Absichten der genannten Behörde nn ganz falsches Urteil gewinnen mutzte.

Erne Vorftellung des Verbandes der mittleren Baubeamten w,m « ,>Lanu 1910, betr. die Entlassung von Bauaspiraaten auS staatlicher Verwendung, stand vom 29. Nnvember bis 7. De- zember aus der Tagesordnung der Zweiten fi"firner, wurde bann infolgedessen keine Gelegenheit gegeben xvr, die Maßnahme der genannten Behörde vor dem Landtag z« be­gründen, soll hier zur Vermeidung weitere Mißverständnisse und Beunruhigung das Folgende dargelegt werden:

Zunächst ist rin historischer Rückblick angezeigt. Daß der Lochbetrieb der staatlichen V itätigteit nicht andauern, und bafe infolgedessen bei weitem nich allen zur Aushilfe bis u s weiteres einberusenen Ba..svironten und geprüften Techniker svom September 1908 - 100, Anfang Januar 1910 noch 77) dauernd im Dienste bleiben über gar zur Anstellung gelangen könnten, war schon vor geraumer Zeit zu erkennen, jedenfalls mutzten die Landtagsverhandlungen der Jahre 1909 und 1910, bie plötzlich deutlich hervorgetretene Finanznot des Landes auch dem Optimisten die Augen darüber öffnen, datz der Höhepunkt der staatlichen Bautätigkeit übersäiritten sei. Deshalb mußte die obere Baubehörde Ende vorigen Jahres eine weitgehende Per­sonalverminderung zum 1. vlpril 1910 in Aussicht nehmen und aus gleiä>em Grunde hat sie bereits durch ein Ausschreiben vom 2. Dezember 1909 dem Personal mitgeteilt, daß im Interesse der Erleichterung des Fmttommens der Aspiranten und mit Rücksicht auf die ungünstigen Anstellungsver- ver hält Nisse beschlvflen worden sei, allen Aspiranten, auch den älteren von der 6mlafjung nickzt betroffenen, durch Be­urlaubung unter Wahrung der Dienstaltersverhältnisse Gelegen­heit zu geben, sich um Stellen außerhalb des Staatsdienstes zu bewerben. Von den 36 damals in Mitleidenscl>aft gezogenen Aspiranten, Daugehilfen und Technikern haben 21 bis 1. April 1910 Stellung gefunden, die übrigen 15 wurden weiter im Dienste behalten, bis auch sie Stellung gefunden hatten, was allen, mit Ausnahme von zweien oder dreien auch jetzt noch im Dienst befindlichen, gelungen ist.

In der Sitzung der Zweiten Kammer vom 10. März 1910 Hellte bei der Budgetberatung rin Abgeordneter die Frage, ob wertere Entlassungen im Bauwesen bevorständen; der Negie­rungsvertreter erwiderte darauf, er glaube die Frage beweinen zu können, selbstverständlich unter der Voraussetzung, daß die Bauten, die in dem gegenwärtigen Budget das ist daS Budget nur 1910 enthalten, im wesentlichen bewilligt würden. Wie Der Zusammenhang zeigt, bezog sich diese Aeußerung nur auf Kas Budgetjahr 1910; obgleich die von dem Regierungsvertreter »formulierte Voraussetzung nicht zutraf, wurden doch weitere Ent­lassungen bis jetzt vermieden. v

Da aber mehrere große Neubauten, wie der des Justiz- fgebäudes und Provinzial-Arresthauses in Mainz, der Irren­anstalt in Greßen, des Lehrerseminars in Bensheim und auch die Bauten in Bad-Nauhrim in mehr oder weniger naher Zeit Hu Ende gehen, so mutzte mit der Notwendigkeit weiterer Ent­lassungen in den Jahren 1911 und 1912 gerechnet werden.

Es wurden desl-alb durch einen Referenten im Herbst dieses Jahres bei den einzelnen Baubehörden möglichst genaue Er­mittelungen über die voraussichtliche Dauer dieser Neubau- .arbeiten und den daraus sich ergebenden Personalbedarf an* gestellt. Weiter wurde nachgeforscht, welche rückständigen sonstigen Arbeiten etwa vorhanden und geeignet seien, das Personal noch länger zu halten; denn man eradjtete eS für unzulässig, dem .'setzt noch vorhandenen älteren Personal zu kündigen, so lange .noch irgendwie Biejschästigung in der Staatsbauverwaltung zu Ifinben war. Endlich wurde die Zustimmung der Ministerien flut Beschaffung besonderer Mittel hierfür in dem Hauptvoranfchlag 1911 nachgesucht. Daß infolge jener Ermittelungen im Personal eine gewisse Beunruhigung entstand, ist begreiflich Zu Beginn des laufenden Monats war der Erlaß fertiggestellt, wurde jedoch «um deswillen zurückgehalten, weil eine Behandlung deS Gegen­standes in der Zweiten Kammer zu erwarten war. Nachdem aber der Gegenstand von der Tagesordnung abgesetzt war, erfolgte Mort die Hinausgabe an die Behörden. Man glaubte ein längeres Zuruckhalten des Erlasses etwa, wie in der Presse 'betont wurde, über Weihnachten hinaus im Interesse des iPersonals nicht verantworten zu können; denn, abgesehen davon, daß in den technischen Blättern zum 1. Januar 1911 geeignete Stellen ausgeschrieben waren, handelt eS sich darum, möglichst bald dem Personal die Sorge zu nehmen, als solle etwa wiederum, entsprechend dem Vorgang im Jahre 1909/10, auf einen Termin des Jahres 1911 eine weitere Kündigung ausgesprochen werden.

Ter an die Lokalbehörden gerichtete Erlaß hat fiolgenden Wortlaut:

Tie Verminderung der staattichen Bautätigkeit gestattet es der Verwaltung zu ihrem Bedauern nicht, die bei den Hochbau- ämtern und Neubaubehörden verwendeten Bauaspiranten (einige wenige ausgenommen) mit Bauarbeiten inti> deren Abrechnung länger als bis etwa 1. Oktober 1911 zu beschäftigen; es mutzte daher die Entlassung von etwa 24 Aspiranten der Hochbauverwal- tung je nach dem Tienstalter in der Zeit vom 1. April bis l.Okt. 1911 in Betracht geozgcn werden.

Um jedoch Hörten bei der Durchführung dieser Maßnahme tunlichst zu vermeiden und insbesondere den Betreffenden ge­nügende Zeit zum Aufsuchen entsprechender Beschäftigung autzrr- haÜ) des Staatsdienstes zu lassen, sollen die Bauaspirantcn, soweit «irgend tunlich, noch mit notwendigen' bisher zurückgestellten Ver­waltungsarbeiten weiter beschäftigt werden. Es handelt sich hier­bei insbesondere um Aufstellung der Inventare von älteren und von in letzter Zeit fertig gestellden Gebäuden, ferner um die Auf- nahrnovon staatlichen Bau-und Kunstdenkmälern, sowie um die Be­arbeitung einer Baustatistik. Der Deckung der hierdurch ent­stehenden Kosten ist das Erforderliche im Haupt Voranschlag 1911 vorgesehen worden. Mit den vorgenannten Arbeiten kann eine größere Anzahl von Aspiranten noch längere Zeit beschäftigt werden, jedenfalls aber müssen etwa 24 Aspiranten der Hochbau- verwattung spätestens am Ende deS Rechnungsjahres 1912 (1. April 1913) ausgeschieden fein.

Die bei den Großh. Wasserbauämtern und der Großh. Darnm- baubehörde verwendeten Bauaspiranten mit Geometerqualifikation können voraussichtlich noch bis zum 1. April 1913 mit den Ar­beiten jur Katastrierung der Wridenpflanzungen am Rhein und aittNeckar und mit anderen Vermessungsarbeitcn befrMftigt werden. Mu dein 1. April 1913 werden sie aber voraussichtlich auch aus dieser Verwendung ausscheiden müssen. Auch die bei diesen Aemtern beschäftigten Bauaspiranten ohne Geometergualisikation, sowie die bei dem Großh. Tiesbauamt Bad-Nauheim beschäftigten Bauaspiranten werden voraussichtlich nur bis zum 1. April 1913 befdjäitigt werden können.

Würde das Ausscheiden von Personal nicht den geschilderten Verl)ältnissen entsprechend allmählich seinen Fortgang nehmen und wir dadurch zur Kündigung auf einen bestimmten Termin genötigt werden, so würden von dieser Masmahme selbstverständ­lich, abgesehen von besonderen Verhältnissen, zunächst die dienst- jüngeren Aspiranten betroffen werden. Wir hoffen, daß es gelinget!.

wird, durch nochmalige Verhandlungen mit den KreiSLmtern eine Anzahl Aspiranten dort unterzubnngen. Auch sonst sind nnr bereit, die Aspiranten in jeder geeigneten Weise bei ihren Bemühungen um ander weite Versorgung zu unterstützen.

Im übrigen müssen wir daraus Hinweisen, daß auch eine demnäckLi etwa zur Durchführung kommende Neuorganisation der Baubehörden voraussichtlich in den hier fraglichen Verhältnissen eine Besserung nicht bringen wird.

Wir beauftragen Si- nunmehr, die Ihnen zngetrilten Aspi­ranten von dem Vorstehenden wörtlich ht Kenntnis zu setzen und von ihnen die Kenntnisnahme schriftlich anerkennen zn lassen. Zugleich wollen Sie dieselben veranlassen, daß sie sich den Ver- hälttnssen entsprechend zeitig um andere Stellungen bewerben. Der Austritt der Aspiranten kann jederzeit ftattfüiben, es wird ihnen dann Urlaub auf unbeftimmtc Zeit erteilt, unter Wahrung des Dienstalters. Zu Ihrer und der Beteiligten Orientierung ist eine Liste sämtliclser im Dienst befindlichen Aspiranten, in, umgefelyrter Reihenfolge des Dicnstalters geordnet, beigeschlossen.

Der am längsten verwendete der im Dienst befindlichen Aspi­ranten steht im 13. Vertvendungsjahre, fünf stchcn im 12., neun im 11., sieben im 10., ad/t im 9., zwei im 8., zwei im 7.. vier im 6. Verwendungsjahr. Dem Lebensalter nach stehen die sieben ältesten im 47., 45., 40., 39., 38., und 37. Lebensjahre, wovon aber fünf die Prüfung verspätet (einer im 33., einer im 31. Lebensjahre) abgelegt haben; alle anderen stehen im 36. bis 30. Lebensjahre. Zu dem Inhalt des Erlasses ist folgendes zu bemerken:

1. Dem Personal wird eine klare Uebersicht der BerhLltnissei über einen Zeitraum von 2Vi Jahren von jetzt ab gegeben.

2. Die im Tiefbau verwendeten Aspiranten können voraus­sichtlich bis zum 1. April 1913 weiter besänftigt werden.

3. Etwa 24 Aspiranten der dock-bauverwaltung wären lediglich nach dem Stand der eigentlichen Bauarbeiten bemessen spätestens zum 1. Oktober 1911 entbehrlich; sie sollen aber von da ab bis längstens 1. April 1913, das ist noch l'/r Jalyre länger, mit zurückgestellten Verwaltungsarbeiten weiter besänftigt werden. Nur für den nach den Erfahrungen des Vorjahres unwa lyr schein - laben Fall, daß das Personal sich roäfyrcnb dieser Zeit nicht um anderweite Stellungen erfolgreich bemühen würde, und deshalb die Gefahr bestünde, dcsz sämtliche zirka 24 Aspiranten der L)och- bantxnvaltimg zum gleichen Termin 1. April 1913 ausscheiden müßten, behält sich die Verwaltung eine Kündigung zu einem etwa noch zu beftimmrnben früheren Termin vor.

4. Nach Vorstehendem ist überhaupt keine Küitdigung zu einem bestimmten vor dem 1. April 1913 liegenden Termin erfolgt und wird jedenfalls im Jahre 1911 auch nicht erfolgen.

Die geschilderten Maßnahmen, insbesondere die eventuelle Fortbesckräftigung der Aspiranten der Hochbauverwaltung wälzend noch .11/2 Jahre vom 1. Oktober 1911 an dürsten unter den ge­sehenen Verhältnissen die geeignetste Fürsorge für das Personal darstellen, wird ihm doch dadurch die Mögllästrit gegeben, sich in Ruhe um anderweite und zwar gute Stellungen zu betverben.

Freilich ist es sehr zu beklagen, daß so lange Zeit verwen­detes Personal aus dem Staatsdienste aussck>ciden mutz, ohne Anstellung und damit Pensionsberechtigung erlangt zu haben. Wenn man deshalb der Regierung Vorwürfe machen will, so übersieht man vollständig, daß auf Antrag der Regierung seit dem Jahre 1900 fortgesetzt die etatsmäßigen Stellen vermehrt wurden (im Budget 1900/1901 um 9, 1901/1902 um 2, 1902/1903 um 5, 1904 um 5, 1905 um 5, 1906 um 4, 1908 um 5, 1909 um 5 Stellen). Die Regierung ist damit in Betätigung ihrer Für­sorge für das Personal an die äußerste Grenze des Zulässige» gegangen, da die Zahl der etatsmäßigen Stellen von dem dauern­den Bedarf abhängt. Darüber mußten sich alle Beterligten klar fehl und danach zeitig ihre Maßnahmen treffen.

5. Keiner der auSscheidenden Aspiranten wird aus der Liste gestrichen, vielmehr wird Urlaub auf unbestimmte Zett unter Wahrung des Dienstalters erteüt. Der Austritt kann jederzeit stattfinden.

6. Das Großh. Ministerium des Innern hat auf Antrag der Ministerialabteilung für Bauwesen durch Verfügung vom 6. Dezember ds. Js. an die Großh. Kreisamter nochmals drrn- gertb empfohlen, das bei den Kreisverwaltungen verwendete zahl­reiche viel jüngere Personal durch älteres staatliches zu ersetzen. Ob dies mehr Erfolg hoben wird als gleidxirtige frühere Ver­fügungen, steht freilich dahin, da das Personal der Kreise von den Selbstverwaltungskörpern, nicht vom Staat angenommen wird, und die Regierung kein gesetzlicktts Zwangsmittel besitzt.

Daß die obere Baubehörde auch jetzt, wie dies im vorigen Jahre teilweise mit Erfolg geschehen ist, bei allen anderen m Betracht kommenden ftaatlidjen und nichtstaatlichen Stellen sich um das Unterkommen der Aspiranten bemühen wird, ist selbst­verständlich.

Endlich sei nur kurz die in der Presse berührte Frage der Invalidenversicherung der Bauaspirantcn berührt.

Nach einem früheren ministeriellen Amtsblatt gelten die Bau­aspiranten nicht als inpalidonverficherungspslichtig. Es bedurfte deshalb einer genauen juristischen Prüfung, ob angesichts dessen jetzt noch eine Nachversicherung der Aspiranten etwa auf 4 Jahre rückwärts möglich sei. Die obere Baubehörde ist zur Bejahung dieser Frage gelangt und es steht zu hoffen, daß durch Verhandlung mit den beteiligten Behörden ein günstiges Ergebnis erreicht wird.

Aus den vorstehenden Tarlegungen dürfte hervorgehen, daß die obere Bauverwaltung für ihr Personal pflichtgemäß getan hat, was in ihren Kräften stand, und daß sie beftrebt ist, die Notlage des Personals unter den gegcnroärtigai traurigen Verhältmssen soweit möglich zu mildern.

hessische Zweite Kammer.

R.B. Darmstadt, 22. Dez.

Dnt Regierlnigstische: Minister des Innern v. Dombergk, Gehrimerat Willp?lm Best.

Die auf 9 Uhr anbermmtt gewesene Sitzung wird erst um 10,20 Uhr vom zweiten Vizepräsidenten Dr. Schmitt eröffnet.

Das Haus setzt die

Speziaiberatung der Landgemeindeordnung

bei Artikri 160 fort. Die Artikel 160 bis 186, die Verwaltung des Gemeindevermögens betreffend, werden nad> den Ausschuß­anträgen genehmigt, desgleichen Artikel 187 bis 200, die be­sonderen Anschläge, Gebühren und Abgaben betreffend, sowie Artikel 203 bis 213, die Gemeindeverbände betreffend, Artikel 214 bis 222, die staatliche Oberaufsicht über die Verwaltung der Gemeinden und Gemeindeverbalt de betreffend und Artikel 223 bis 225, Schlußbestimmungen. Die Abstimmung wurde in einem geradezu rasenden Tempo vorgenommen und war in 7 Minuten erledigt.

Sodann wurden die noch rückständigen Artikel 60, 69 a und 84 beraten.

Abg. Hebel (Zentr.) tritt für den Ausschußantrag zu 69 a ein, der angenommen wird. Zu Artikel 84 lag ebenfalls ein Zusatz­antrag vor.

Abg. Stöpler (Ntl.) bittet im Namen des AuSsckmsses um Ablelmung des Antrags Leun und an dessen Stelle die Resolution zu setzen: Großh. Negierung zu ersucksen, in der zu erlassenden Wahlanlritung oder durch Weisung an die KreiSräte Vorsorge zu treffen, daß die engere Wahl sobald als möglich stattfindet.

Abg, Leun Ctib.) iiefrt leinen Lüttrag zugunsten der Reso­

lution zurück. Er bittet die Regierung, die Amtsblätter stets! sobald als möglich der Kairzlri der Zweiten Kammer zuruftellen^

Minister des Innern v. Domoergk erklärt sich mit bag Ausschußantrage einverstanden.

Es sprachen noch die Abgg. Hauck (23b.) und Dr. Glässingß (Ntl.l

Der Ausschußantrag wird angenommen, desgleichen die Reso^ lution. Anikcl 60 wird ebenfalls angenommen. Damit i® bie Landgemeindeordnung erledigt.

Das Daus beginnt darauf die Beratung der RegiernngS^ Vorlage, betreffend

die Derioallungsrechtspfiege.

Vizepräsident Dr. Schmitt schlägt vor, die Generaldebatts über d'ese Vorlage gleich mit der Eittzelberatung zu vereinigen^

Noctidem das Lmus diesem Vorschlag zugestimmt, nimmt zuerst das Wort

Minister des Innern v. Hombergk: Der troriiegenbe Ge­setzentwurf will eine genauere Abgrenzung des Gebiets der Der- waltunAs rechts pflege von demienigen der rigetUli d>en VerwaltunA berbeiTübren Die Venvaltungsrechtspflege umfaßt im Gegensatz iu den in der Kreis- und Provinzialordnmtg zu behandelndQtz Verwaltungsbeschlußsachen alle Verwaltungsstreitsachen, d. h. alle int Berwaltungsstrritveriahren zu erledigenden Streitigkeiten. Im Verwaltungsstrettverfahren sind alle zur Zuständigkeit der 23er* waltungsbehörden gehörenden Rechts streitig leiten zu erledigen, nrie die übrigen ihnen zugewieseinn Streitigkeiten, bei den ms mehrere Beteiligten sich als PaNeien gegenüberstehen, sowie div» lemgen Angelegenheiten, in denen eS streitig ist, ob eine Ver­waltungsbehörde durch Nichtanwendung des Gesetzes die bered)* tigten Interessen eines Dritten verletzt hat. Der vorliegend^' Entwurt konnte sich nicht darauf beschränken, nur die wichtigster* Grundzüge des Bersahrens zu regeln und nn übrigen auf dis Stimmungen der Zivilprozeßordnung zu verweisen. Der (fcnU murf ordnet vielmehr, unter Aufrechterl^iltung der dermalen gel­tenden grundlegenden Bestimmungen, das Verfahren vor den Ver^ waltungsbehörden erschöpfend und nimmt die Vorschriften der Zivilprozeßordnung, sotveit sie anwendbar find, entweder mit auf, oder bezeickmet doch ausdrücklich diejenigen Paragraphen, welchg aurf/i ffür fehl Gebiet gelten sollen, in den er überall, wo ihre 9Ln* Wendung nicht ohne weiteres möglich ist, zugleich die erforderliche Aenderungen trifft.

Der Gesetzentwurf würde keine erschöpfende Darstellung deS Verwaltungsstteitverfahrens geben, wenn die den Berwaltungs- gertchtshof betreffenden Vorschriften wie seither in einem besonderen Brietz belassen würden. Schon die Stellung des VerwattungK- genchtshofes als oberstes Verwaltungsgericht macht er zur §chb- menbigfeit, das vor ihm einzuhaltende Verfahren mit demjenigen vor den übrigen Verwaltungsgerichten in Einklang und Zu- lammenbang zu bringen. Dem Umstand, daß der Berwaltung^- gerichtshos nicht nur in der Revisionsinstanz, sondern auch in einigen Fällen in erster Instanz und als Berufungsgericht in Duziplinarsachen entscheidet, wurde im Entwurf in einer dessen Einheitlichkeit nicht störenden Weise Rechnung getragen. 9l>,ch bie materiell-rechtlichen Vorschriften über die Zusammensetzung beS höchsten Gerichtshofes konnten zweckentsprechend im ersten Teil Ausnahme finden. Damit durfte dem Bedürfnis nach Heber- Nchtlichkeit auf dem Gebiet der gesamten Verwaltungsrechts-' pflege Rechnung getragen sein.

^Ibg. Wolf (Bl>.) begrüßt die Vorlage, die sicher wohltätig, wirken werde. Die Anstände, die er zu machen habe, werde er bei. den ernennen Artikeln Vordringen, bef. bei Art 60 II _ des Innern v. bomb er g k rechtfertigt die Fassung,

des Arttkels 60 Abt. II, der lautet: II. Die Zeugen und Sachver»' ständigen sind zu beeidigen, sotveit dies zur berbeijübrinto einer wahrheitsgetreuen Aussage erforderlich erfdjrinL

wdg- Dr Gntsleisch (Freis.) freut sich als «uMufe- referent über die endgültige Regelung der Materie, dessen Haupts teil die Beseitigung der Rechtsprechung des Ministeriums sei Die Vorlage atme einen fortschrittlichen Geist und fei mit der Regierung sehr gründlich durchberaten worden. Es wurden darin auch wettgehende Wünsche berücksichtigt. Die Annahme des Gesetzes sei daher in jeder B^iehung zu empfehlen.

Abg^ Dr. Znckmayer (Ztt.) schließt sich dem an. Es sei ein großer Vorzug, daß an Stelle des Ministeriums als Verwaltungs­gerichtsinstanz der Verwaltungsgerichtshos gesetzt worden sei. ES sei zu begrüßen, daß der Zeugen- und Sachverständigenrid nicht obligatorisch rwrgeschrieben und eS in das Ermessen des Richter»' gestellt sei, die Aussage alS glaubwürdig zu betrachten. Hier­durch würden viele Meineide vermieden, was die vornehmste Ausgabe deS Gerichts sei. Den Eid vollständig abzuschaffen, sei eine Frage der Zeit.

Minister deS Innern v. Dombergk tritt dieser Ansicht im allgemeinen bei. Die Praxis habe ergeben, daß in den meiste» Füllen die Feststellung der Wahrhett auch ohne Eid möglich sei

Abg Orb (Soz.) erkennt an, daß das Gesetz gegen früher cif Fortschritt fei.

Dbg. Dr. Glässing (natL): Alle Wünsche seien im AuK» schuß nrtt der Regierung genau durchgesprochen worden. Das Gesetz sei eine liberale Tat. Er bittet, es en bloc anzunehmen, was für den Ausschuß rin großes Vertrauensvotum bedeute.

Abg. Wolf (Bb.) beantragt Strich des Absatzes II deS Art. 60 (Fassung siehe oben).

Dbg Dr. Gutfleisch (Freis.) bedauert, daß Abg. Wolf gerade,diesen Punkt beanstandet, den der Ausschuß und alle Juristen als die beste Errungenschaft des Gesetzes bezeichnet hätten.

Das Gesetz wird daraus en bloc angenommen. Der tUitrafl Wvls zu An. 60 wird abgelehnt.

Damit ist daS ganze Gesetz erledigt.

Abg. Dr. Glässing (natL) dankt als Vorsitzender deS Sonderausschusses dem Hause verbindlichst für die glatte und rasche Erledigung deS Entwurfes.

Abg. Dr. Schmitt (Ztr.) Heanfragt, die zur vorläufigen Beratung im Plenum in Gemäßheil der Artikel 33 und 35 der Ge- sckräsiSordnung noch auf der Tagesordnung stehenden 19 Punkte an die zuständigen Ausschüsse zu verweisen. Das Haus stimmt zu.

Die Tagesordnung ist damit erledigt. Präsident Haas wünscht fröhliche Weihnachten und ein glückliches neues Jahr und vertagt das HauS auf unbestimmte Zeit. Schluß der Sitzung 11.45 Uhr.

Aus Stadt und Land.

Gießen, 23. Dezember 1910.

Ordensangelegenheit. Der Grobherzog bat dem Hofphotographen B. Dittmar in München die Er-^ laubnis zur Annahme und zum Tragen deS ihm von dem Fürsten Leopold zur Lippe verliehenen Kreuzes zum Leopold- Orden erteilt.

* In Audienz empfangen wurden am Mittwochs vom Grobherzog u a. Hauptmann a. D. Freiherr oatw der Hoop vom Gut Schmitte bei Rodheim a. d. Bieber, die; Oberlehrer Prof. Ko ob und Prof. Luley auS Gießen KreiSfeuerivehr-Inspektor Vetzberg er auS Nidda und Land- gcrichtSrat Schmidt von Gießen.

Lehrerpersonalien. Überträgen wurde dem Schulamtschpiranten Wilh. Thiecols euß Höchst i. O. bie.