Ausgabe 
29.10.1910 Fünftes Blatt
 
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Nr. 254

26-28

6266

56.00-57.00

70.0072.00

89-92

51

90

8587

46

86

8088

41

81

82-89

48

85

77-82

42

79

80-00

40

80

7374

57

73

57

55

76-78

72-73

33-34

30-31

103

98

80

78

59

62

56

47

73

71

37

29

7374

7072

100-107

89-98

75-86

70.00-73.00

72.00-74.00

72.0078.00

Mr.

60-64 55-59

5054

54.50-57.50

56.00-57.50

56.00-57.50

7276

54-64

Mr. l<)0107 93-100 85-92

Preis pro 100 Wb.

Lebend- Schlacht­gewicht

Schweine.

Vokllleilchige Schweine über 2 Zentner

Lebendgewicht

BoUtleilchige Schweine über 2'/, Zentner

Lebendgeivicht

Aetticbiveuie über 3 Ztr.Lebendgew. . fleischige Schiveine

fc. Frankfurt a. M., 28. Oft. Heu- und Strohmarkt. Llnge'ahren waren 9 Wagen Heu uud 2 Wagen Stroh. Tlan notierte: Heu 3,303,50 9)if., Stroh (Kornlaugstroh) 2,30 bis 2,5o Ml., Wirrstroh 0,00-0,00 Ml. Alles per 5u Kilo. Geschält qut. Tie Ziikuhren waren aus Oberhessen, dem Kreise Dieburg imb dein Taunuslreis.

Wiesbaden. D I e h h o t-M a r kt b e ri cht vom 28. Okt. Austrieb: Rinder 151, Kälber 138, Schale 87, Schweine 231.

Tendenz: Rinder, Kälber, Schase und Schweine mittelmäßig.

Preis Durch-

pro lou Pfd. schnittspreis

Redaktion, Expedition und Druckerei: Schul­straße 7. Expedition und Verlag: et^5L Redaktion: e« 112. Tel.-Abr^ ÄnzelgerGießen.

Kälber

feinste Mast-(Vollniilchmai t) u. beste Saugkälber 'Dhulere Mast- und gnte Saugkälber . . . . Geringere Saiigkalber Schale.

Mastläinmer und jüngere Masthainmel . . .

Sichere BlaUhainniel und gnt genährte Schale

Alänig genährte Hanunel und Schale (Merz- schale)

Kandel.

Ein Streichholzbehäller in eigenartiger AuS- lührung, einen Alla-Separator darstellend, wird von der A0a- Laval-Separator-Gesellschalt, Berlin, den Alilchwirten kostenlos zu- gelanbt uiid von den Empfängern gern in praktilchen Gebrauch genommen werben. Die Ällla-Separatoren selbst sind über die ganze Welt bekannt und nehmen nichi nur in Deutschland, sondern auch überall im Auslände bei den Milchwirten bie erste Stelle ein. lieber eine Million dieser scharf entrahmenden, leicht geben­den und daiiernd zuoerlässsg arbeitenden Maschinen sind bereit? perfanU worden.

Vie Reichsversicherungrorümmg.

:: Berlin, 28. Oktober.

Der ReichSperstchernngSausschtiß beendete beide die erste ung. In dein Abschnitt über bas Verfahren vor dem Reichs- s^ierungsaint ivurden die durch die Wieüereiu'uhrling des Re- lkS erforderlichen Aenderungen geiroficit. Aul Antrag der nlervativen beschloß der Ausschuß die Einlügung des lenben § 1662 a:

Handelt es sich um Herabsetzung ober Entziehung der Ent- chäbigung nach Aeuberung ber Berhälinisse und beträgt die ierbei in frage kommende Rente ein Triilel der Dollrenie oder veiiiger, Io kann der Vorsitzende des Senats den Rekurs ohne nundliche Verhandluiig peiwerlen, wenn er nut dem Berichl- rstaiter eiulg ist, daß bas Rechtsmittel offenbar ungeiecht- ertigl ist.

Tie anderen Aenderungen in den Schlußabschnitten des letzten ches sind univesentlicher Art.

Der Aiisschiiß macht zwischen seinen beiden Lesungen eine rzehntägige Balise. Tie zweite Lestmg beginni am 10. Nooernber, hinittaqs. Zunächst soll baS dritte Buch, die Unfallversicherung, aten werden; bann das vierte Buch, die Invalidenversicherung, > dann erst die Krankenversicherung, die im zweiten Buch be- idelt wird. Nach dem fünlten Buch über die Beziebtlngen der sicherten ^nemanter unb zu den Geiueiiiden und Aruienverbändeu len bann zum Schluß das erste uud daS letzte Buch mit gemeinsamen Vorschriften unb den Bestimmungen über daS 'fahren.

Milieu uv. <i. l,«o2,2u Ulf., Gause das Pld. 7075 Big., cunen«* fleisch vr. Bib. 84 92 Plg., Rindfleisch pr. Pf»md 8084 idgN stulisleisch 70 Pfg., Schiveliiesteisch pr. Pfund 8096 Pfg., Kalb' fleisch pr. Psd. 8890 Big., Haiumelsleisch pr. Pld. 6084 Big., Kartoffeln pr. 100 Kg. 7.00 bis 7.50 Alk., Weißkraut bas Stück 10 bis 20 Pfg., Zwiebeln per Ztr. 5,006,00 Alk., Alilch daS Liter 20 Big., Birnen per Ztr. 10-20 Alf., Aepfel per Ztr. 6 bis 10 Mk., Zwetschen per Pld. 0000 Pig., 9tüffe 100 Stiirf 4050 Blg., per Ztr. 000 Alf., Bohnen per Pld. 0000 Plg. Alarktzeit von 82 Uhr.

ko. Frankfurt a.M. 8tehhos-Markt bericht vom 28. Oft Austrieb: 48 Rinder, 25 Ochsen, 42 Kühe und Färsen, 636 Kälber, 504 Schafe, 1623 Schiveine.

Märkte.

Gießen, 2). Oft. Marktbericht. Aul heutigem Wochen- markte kostete: Butter pr. Bld. 1.201.25 9)if Hühnereier 1 St. 910 Blg., Enteneier 1 Stück 0 Plg., Käse pr. St. 68 Pf., Käsematte pr. St. 56 Plg., Tauben pr. Pr. 0,801,00 Alk., Hühner pr. Ct. 1,001,60 A.lk., Hahnen pr. Stuck 0,801,80 Alk.,

Tendenz: Kälber und Schase lebhalt, auSuerfauft; Schweine gedrückt, bleibt Uebersland.

Aläßig genährte junge unb gut ge­nährte allere 4043 Färsen, Kühe.

Boll fleischige ausgemäslete Färsen höchst.

Schlachtweries 4551 BoUsleilchige ausgemäslete Kühe höchst.

Schlachlwerles bis zu 7 Jahren . . 404b Aettere ausgemäslete Kühe und wenig

gut enbüideUe stmgereKühe u. Färsen 3639

Aläßig genährte Kühe und Färsen . . 2632 K ä l v e r.

feinste Mast- (BoUmilchmast) unb beste

Saugkalver 6064

'JDhtilcre Dtaft- unb gute Saugkälber . 5359

Geringere Saugkälber 4550

Schafe.

Alastlämmer unb jüngere Masthammel 4000 Schweine.

Vollfleischige Schweine b»S zu 2 Zentner

Leuendgewichi 5758

Boll sie lscbige Schweine über 2 Zentner Lebendgewicht 57 -68 Fleischige Schweine ...... 5456

<ßcrid?ts(aaL

Bochum, 28. Oft Im Radbodprozeß nrurbe das Urteil gefällt: Der Angeklagte Wagner würbe, entsprechend dem Anträge des Staatsanwalts, zu 300 Mark Geldstrafe und den Kosten verurteilt. In ber Urteilsbegrünbund wirb u. a. gesagt Die Zeugen hätten zweifellos übertrieben. In bezug aus bie Rieselleitung stehe fest, daß diese allerdings hätte besser fein können. Weiter stehe fest, daß feine Lebenden mehr in ber Grube gewesen seien und daß die angebliche Aeuße- rung:Was lebt, das lebt; wir müssen heraus!" zwischen Andree und Holländer nicht gefallen sei.

Em vielfach vejliafier >

batte sich int letzten Sommer ein Landwirt von Lauter auf ber verberge zum Arbeiten geholt. Es handelte sich um den Tag- .-ner I. I. A von Bürgeln bei Offenbach der nach eintägiger arbeit, unter Mitnahme der Taschenuhr seines Dienslhcrrn, ver- !uzwand. Gleiä-zeitia fehlte auch eine Tabakspfeife, deren Mit- iiahme er icdvch bestritt. Im übrigen war er geständig, die jn verschiedenen Wirtschaften zum Verkauf angeboten und Eich an einen Uhrmacher abgesetzt zu haben Der Angeklagte will sich des schlechten Essens wegen zum Weggehen entichlosicm haben; bie Uhr sollte den Ersatz des Lohnes bilden Seine Angaben waren aber Ausreden; er hat sich nach Empfang des Lohnes entfernt. Bezüglich ber Tabakspfeife konnte der Beweis des Diebstahls nicht erbracht Werden, dagegen mutte er wegen des Diebstahls der Uhr zu zehn Monaten Gefängnis verurteilt, worauf zwei Wochen Untersuchungshaft in Anrechnung gebracht werden.

Eine Zechprellerei

ist dem Kaufmann A. O. Heidelsheim zur Last gelegt. Angeklagter tarn im letzten Sommer zu feinem Oheim in EinartS- hausen, der ihn einiae Tage beherbergte. Er besprach sich mit ihm über das Bereisen der dortigen Gegend und es wurde ihm der Karlsl-os zu Nidda empfohlen. Er stellte sich denn auch in dem Gasthof als Neffe des dort bekannten Oheims vor, und gab an, er wolle einige Tage dableibcn. Am andern Tag erklärte er nach Rainrod gehen zu wollen, zum Abend wäre er wieder zurück. Da er aber nidjt wieder kam, wandte sich ter Wirt an seinen Oheim, der aber zurückschrieb, et möge sich an die Staatsanwaltschaft wenden. Der bereits zehnmal bestrafte An- geklagte wurde daraufhin bi Untersuchungshaft genommen. Er bestritt jede betrügerisclx Absicht. Gr will in Rainrod eine Karte aus Sleinheim betommen haben, die ihn veranlaßt hätte sofort dorthin abzureisen. Den Wirt hätte er durch eine Postkarte von seiner Weiterreise in Kenntnis gesetzt. Ter Wirt hat jedoch keine Nachricht erhalten. Trotz der sehr getrübten Vergangenheit des Angeklagten, dem die Zeck>ptellerei zuzu.-auen ist, kam das Gericht doch zum Freispruch, da es an d'm Nachivois fehlte, daß der Angeklagte von Anfang an bie Absicht hatte den Wirt nicht zu bezahlen.

Einen Hang zum Diebstahl

hat ber kaum 18jährige Schreinergeselle G. Z. aus Mühlheim bei Offenbach. Er ist der Sohn eines Sdneinermeifter?, der ihn wegen seines unsoliden Leb ns zu Hause nicht mcljr duftete Durch den Offenbadjcr Arbeitsnachweis kam er zu einem Schreiner- meister nach Büdingen, wo er zur Zufriedenheit arbeitete. Er verschwand aber bald und sein Dienstherr vermißte mehrere Hand- wcrksgerate sowie aus einer gewaltsam geöffneten TisdMublade 38 Mk. und eine goldene Kravattcnnatel; ferner fehlte in dem Schreibsekretär des Meisters ein Hundertmarkschein. Kurz daraus wurde ber Angeklagte in seiner Heimat verhaftet; die fehlenden Werkzeuge falben sich bei ihm vor; ebenso hatte er von dem gestohlenen Gelte noch 85 9) 2k. bei sich Er ist geständig, nur will er bie Tischschublabe nicht genxtttsam geöffnet haben Wegen spaterer Diebstähle wurde er in Offenbad) auf feinen Geisteszustand untersucht Sein Vater gab an, seit feiner Tvvhuskrankheit sei er nicht mehr normal, was er auch an feiner Arb il h.rausacsunten habe. 92a d) den Angaben des Sachverständigen, hat ter An­geklagte viele Bedürfnisse, bie für fein Alter unb Stand nicht paßten. Ter Sad>verflänbige wollte ihn nid)1 für geistig minter- wertig bezeichnen, doch steht er unter dem Durchschnitt ter Leute seines Alters unb seiner E^sellschastsklafse. Das GeridK diktierte ihm Wegen schweren Diebstahls, ber burd) den Befund des Schlosses festgestellt ist, acht Monate Gefängnis zu, worauf vier Wochen Untersuchungshaft in Anrechnung kommen.

Wenn Sie Ihr Kind

aefund, munter unb fldfhfl frtfch sich enhöftfehi feben wollen, jo geben Sie ihm Dr. Oommcl» Hämatogen. Warnung! Man verlange au5* bruckttch den Namen Dr. Hommel. (D*/t

Nnlversität».Nachrichten.

Hk. Marburg. Dr. K. F. Wenckebach in Gro­ningen hat einen Ruf an die Universität Marburg als Ordinarius und Direktor der medizinischen Klinik als Nachfolger von Prof. L. Brauer abgelehnt.

Aus dem Strasprozesiausschuh.

:: Berlin, 28. Oft

Der Strafprozeßausschuß lehnte in feiner heutigen Sitzung einen Antrag zu 8 126 der Strafprozeßordnnng b, der die Frist von vier Wochen, innerhalb deren die An nge gegen einen in Untersuchungshaft Beftndlichen er- oben oder der Antrag auf Voruntersuchung gestellt sein iuß, auf -wei Wochen herabsetzen wollte. In der ersten cfung war in die Vorlage ein § 127a eingeschalteu worden achtem der in Untersuchungshaft Befrndlrckie nur durch den ichter vernommen werden darf. Jetzt wurde beantragt iese neue Bestimmung zu streichen. Ein anderer Antrag hlug die Fassung vor, daß die Vernehmung durch andere Chorden nur mit Genehmigung des Richters erfolgen burf in dritter Antrag toollte die Vernehmung durch den Stcrals- nvult nur unter Zuziehuna eines Gerichtsschreibers Au­ssen. 92ad) längerer lebhafter Aussprache wurde schließ- ch der Beschluß erster Lesung ganz preisgegeben und 127a gestrichen.

Bei § 138 lelynte der Ausschuß einen Antrag ab, der -stimmen wollte, daß im Falle einer notwendigen 23er- ibigung das Gericht nur solche Personen als Wertet- tger zurückweisen dürfe, die sich nicht im Besitze der irgerlichen Ehrenrechte befinden. Es verbleibt bei der orschrist des § 138 des Entwurfs, die dem Gerrck)t die efußms nibt, and) andere Personen zuzulasseu, als Rechts- uuälte oder deren Vertreter, sowie Rechtslehrer an einer utscben Hochsd)ule. 92ad) § 140 kann dem Beschuldigten ton vor Erhebung der öffentlichen Klaae und auch, wenn fid) nicht um ein Verbred)-en handelt, ein Verteidiger stellt werden; er soll ihrn bestellt werden, wenn der Be- mldigte infolge körpertid^er oder geistiger Gebrechen nidjt sähiat erscheint, sich selbst zn verteidigen. Dies soll nach m heutigen BesdMß des Ausschusses auch dann ge- ehen, wenn die Verteidigung des Beschuldigten nach Lage s Falles dadnrd) besonders erschwert erscheint, daß er l) nicht auf freiem Fuße befindet.

In § 141 wird die Bestimmung, daß der bestellte Ver- teger am Sitze des Gerichts wohnen muß, gestrichen, aber stimmt, daß ein auswärtiger Verteidiger dem Be- uldigten nur mit seiner Zustimmung bestellt werden darf; d in § 142 wird hinzugefugt, daß der Staatsanwalt die etlung des Verteidigers nicht ansechten kann. Bei § 147 rtagte fid) der Ans|chnß auf Samstag vormittag.

Gießener Strafkammer.

)( Gießen, 28. Ott.

Ein Vormund

te sich in ber Persm des Sd.reinermnsters PH. F. in Oueck, ]en Untreue und Unterschlagung zu verantworten. Der zu ter-Weafirth geborene Angeklagte ist zum Vormund ber in uterbad) bediensteten minderjährigen Stiefschwester seiner Frau teilt worden. Im Jahr 1906 übergab Ujm das Mädchen 46 Mk. Parten Lohn, den er bei der Sparkasse zu Schlitz anlegen sollte.

ließ das Mädchen in dem Glauben das Geld sei angelegt, !acl)lich hatte er es aber für sich verwendet. Als das Mädd)em letzten Sommer seine Großjährigkeit erreicht hatte, wurde es dem Vormund zur Schlußobredmung vor das Amtsgericht üitz geladen. Auf dem Weg zu diesem Termin gestand der gellagte dem Mädchen die Veruntreuung des Geltes zu und anlaßte es unter dem Versprechen, ct werde ihm einen schonen rranf machen, den Vorfall uicht zur Sprache zu bringen. ' Schwester des Mädchens brachte aber die Sache zur Kenntnis Obervormundes was die Anklage nach sich zog. Der Aip- lagte war geständig. Die Not hätte ihn zu dem Schritt ge­ben, da ihm um genannte Zeit eine Kuh eingegangen Tei. toifl sich auch für berechtigt gehalten haben 7o zu verfahren, er b(e Absicht gehabt habe, das Geld zu verzinsen. Jn- ichen hat er das Mädchen mit 50 Mk. abgefunden. Der geklagte wurde zu einer Wod>e Gefängnis verurteilt.

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