160. Jahrgang
Drittes Blatt
Nr. 102
Erscheint täglich mit Ausnahme des Sonntags.
Tie „Giehener Zamllienblätter" werden dem .Anzeiger' viermal wöchentlich beigelegi, das '.Krtisblott für Den Kids Liehen" zweimal wöchentlich. Die ..Landwirtschaftlichen Seit- fragen" erscheinen monatlich zweimal.
Gießener Anzeiger
General-Anzeiger für Gberheffen
Dienstag 3. Mai 1910
Rotationsdruck und Verlag der vrühl'schen UnwersuätS - Buch- und Steindruckerei.
R. Lange. Gießen.
Redaktion. Expedition und Druckerei: Schul- straße 7. Expedition und Verlag: Redaktwn:^S112. Tcl.-AdruAnzeigerGleßen.
Deutscher RekchStaq.
77. Sitzung, Montag. 2. Mai.
Am Tische des Bundesrats: Delbrück, Kraetke.
Präsident Graf Schwerin-Löwitz eröffnet die Sitzung um 2 Uhr 20 Minuten.
Die Novelle zum Posttaxgesetz.
Staatssekretär Kraetke
leitet die erste Lesung mit einer kurzen Erläuterung ein. Die Novelle soll die Dloglichkeit bieten, auch bei gewöhnlichen Paketen eine Bescheinigung über die Einlieferung bei der Post gegen eine Gebühr von 10 Pfg. auszustellen, waS nach der bisherigen Tax« ordnung nicht zulässig ist.
Mg. Kampf (Dp.)t
Wünschenswert wäre es, auch die Fakturen den Paketen beifügen zu dürfen, dazu mühte man sie für Geschäftspapiere erklären. Man sollte auch oie Giroüberweisung durch Postanweisung zulasten zur weiteren Beschränkung deS Bar- serkehrS.
Abg. Dietz (Soz.):
TS ist doch bedenklich, hier gleich eine Gebühr von 10 Pfg. zu erheben. Für die kleine Arbeit sind b Pfg. genug.
Abg. Dove (Vp.):
C Pfennige find ein bißchen wenig; gegen eine weiter« mühten wir jedenfalls protestieren.
Die Novell« wird sofort in zweiter Lesung angenommen.
Zweite Lesung deS TtelleuvermiMergesetzeS.
von den Sozialdemokraten liegt ein Antrag vor auf obligatorische Errichtung kommunaler ArbeitS. nach weise. Alle Zionzessionen für private Stellcnvermittler sollen mit dem 1. Januar 1914 erlöschen.
Berichterstatter Dr. Pfeiffer (Zentt):
DaS Gesetz bemüht sich, soweit als möglich auf die öffentlich rechtlichen Arbeitsnachweis« Rücksicht zu nehmen.
Abg. Dr. Pieper (Zentr.):
Wir wünschen, daß durch diese Privilegierung deS öffentlichen Arbeitsnachweises die gewsrbSmähigen Vermittlungen langsam auch da verdrängt werden, wo krasse,Mihstände nicht fcstgestcllt werden. Zunächst ist eö im Interesse deS Schutzes der nationalen Arbeit. Wir wünschen finanzielle Unterstützung der öffentlichen ArbcitSnachwelfe durch Die Einzelstaaten und besonders Ein- Wirkung der Behörden durch Nichtzulassung ungeeigneter Ver- mittler u,w. Den Antrag der Sozialdemokraten aussen wlr ablehnen, wie es in der Kommission die Vertreter aller bürgerlichen Parteien getan haben. Ein Verbot der privaten ^'cllcnvermittlung würde daS Inseraten- und Umschauwesen mit noch größeren Mißständen grohziehen. Die öffentlichen Nach, weise sind noch nicht so weit, die qualifizierten Wünsche können ste nicht erfüllen. Der sozialdemokratische Antrag ist außerdem *2n 2orfo: mit lokalisierten Nachweisen ist cS nicht getan. Und 'Lie können doch nicht die Arbeitgeber zwingen, mitzuwirken. Um alle Schwierigkeiten der Verwaltung kümmert sich der Antrag wicht im geringsten. Tas komplizierte Wirtschaftsleben kann man 'ucht über einen Leisten schlagen. Die Dummen werden zweifellos auch in Zukunft hereinfallen, denen ist überhaupt nicht zu '.helfen. Wir hoffen, daß gegenüber allen wirklichen Mißständen -sie Regierung ihr Verordnungsrecht soweit als möglich ausbauen wird. .(Beifall.),
Wg. Hildenvrand (Soz.)^
Die private Stellenvermittlung beutet die Arbeiter nur au5. Oie öffentlichen Stellenoermittler haben sich in zwei deutschen Bundesstaaten bereits bestens bewährt. Für werbliche Dienstboten und Kellnerinnen bedeutet die privat« Stellenvermittlung direkt «ine sittliche Gefahr. Eine gesetzliche Regelung liegt vor allem nuch im Interesse des gesamten Künstler- und Theaterpersonals. Die Agenten erheben dort nicht nur eine einmalige Gebühr, sou- deru sic machen die Schauspieler und Schauspielerinnen zu dauern- • en Heloten. Die Ausbeutung durch die Agenten ist beinahe ebenso groß wie die durch die Direnoren. (Bravo! o. d. Soz.)
Abg. v. Michaeli- (Kons.):
Luch ich kenne viele Arbeitgeber, die mit den privaten Stellenvermittlern nur ungern etwas zu tun haben. In der Tat bedarf daü Stellenvermittlerwesen einer gesetzlichen Regelung. Vor allem nmß der Verschleppung junger Mädchen nach dem Ausland vor- gebeugt werden. Das Gesetz beseitigt viele Mißstände und wird auch den soliden Stellenvermittlern zugute kommen. (Bravo! rechts.)
Abg. Manz (Kons.)r
Die Mißstände wollen auch wir beseitigen. Aber man darf da? Kind nicht mit dem Bade ausschütten. Es gibt Gott sei Dank auch unter den Stellenvermittlern anstnädige Elemente, die wir nicht einfach auf die Straße werfen können. Der sozialdemokratische Antrag bedeutet einen Eingriff in die Gew«befr«ihett, und wir lehnen ihn daher ab.
Abg. WSlzel (Natt.)':
Wir stimmen dem Gesetz zu. Für daS Prinzip de? sozial- demokratischen Antrages empfinde ich volle Sympathie; aber wir glauben, daß die Einzelheiten sich in der Praxis nicht durchführen lassen.
Abg. Dr. Burckhardt (Wirtsch. Bg.)':
DaS Gesetz wird so, wie es vorliegt, in manchen Kreisen nicht '.esriedigen. Allein cS war nicht möglich, im Rahmen dieses Gesetzes die verschiedenen Wünsche zu befriedigen Es geht auch nicht an, für die Gastwirtsgehilfen besondere Bestimmungen zu er- lassen. Der sozialdemokratische Antrag ist für unS unannehmbar.
Abg. Schirmer (Zentr.):
. Dec sozialdemokratische Anttag ist nicht gangbar. DaS mußte kie Partei doch selbst wissen. Zeit genug hätten die Herren Sozial. Demokraten gehabt, einen annehmbaren Antrag vorzubereiten, wenn ihnen wirklich daran gelegen wäre.
Abg. Schmidt-Berlm (Sitz.)':
Die Bemühimgen des Zentrums, unseren Antrag alß un- gangbar zu kennzeichnen, beweisen, daß er dem Zentrum sehr un- angenehm ist. Wir sind immer auf dem Standpunkt gestanden, daß die Gemeinden den Arbeitsnachweis übernehmen müssen. Die tariflichen Arbeitsnachweise und die von den Gewerkschaften geschaffenen AbreitSnachweis-Oraanisationen sind die Grund- ligen, auf denen daS moderne Arbeitsnachweis-Wesen aufgcbaut Serben muß. Ein Unternehmen, wie man ländlichen Stellen- nachweisburcaus, die die Frage einfach dadurch lösen, daß sie die notwendigen Arbeitskräfte aus dem Auslande heranziehen, müßte bei unS verboten fein.
Damit schließt die Diskussion.
Der sozialdemokratische Antrag wird a b g e. lehnt § 1 wird unverändert angenommen, ebenio die W 2 und 3.
Zu, 8 4, der die Gebühren der Slcllenvermittler festfetzt, liegt ein Antrag Manz-Dr. Pfundtner (Vp.) vor, der die Festsetzung von Taxen durch die Landeszentralbehörden nur fakultativ statt obligatorisch vorschreibt. Der Anttag wird a b g e l e h nt.
Zu § 4a liegt ein Anttag Dr. Wagner (Kons.) vor, wonach die Bestimmungen dieses Gesetzes auch auf früher geschlossene Verträge Anwendung finden sollen, soweit aus .hnen Ansprüche oder Rechte für die Zeit nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes geltend gemacht werden.
StaatSsettetär Delbrück:
Dieser Anttag bedeutet einen Eingriff in wohlerworbene Recht«, so daß ihm grundsätzliche Bedenken entgegenstehen.
Der Antrag Wagner wird trotz dieser Erklärung angenommen.
Zu § 6 beantragen die Abgg. Dr. Manz und Dr. Pfunds ner (Vp.), den Stellenvermittlern die Annahme von Vergütungen anderer Art über die gesetzlichen Gebühren hinaus von den Arbeitgebern zu gestatten.
Abg. v. Michaelis (Kons.)?
Auch den Arbeitgebern muß die Gewährung besonderer Vergütungen an die Stellenvermittler verboten sein, wie e8 den Arbeitnehmern verboten ist. Wo kommen wir sonst hin.
Abg. Manz (Vp.):
Wtt wollen nur, daß nicht die Annahme eines jeden kleinen Geschenks gleich bestraft wird.
Der Antrag Manz wird abgelehnt.
Zu § 7 liegt der Antrag Kölle (Wirtsch. Vg.) vor, der bei Vermittlung weiblicher Personen nach dem Ausland dem Stellenvermittler die vorherige Anmeldung bei der Polizei vorschreibt und nicht erst, wenn die Vermittlung erst erfolgt ist.
Staatssekretär Delbrück
bittet um Ablehnung des Antrags, da er zu großen Schwierig, leiten führe.
Der Anttag wird hierauf abgelehnt.
Bei § 11, der den Landeszentralbehörden die Befugnis ein- räumt, zu entscheiden, ob ein Stellenvermiltelungsbettieb ge. werbsmäßig ist oder nicht, weist
Abg. Graf Conner (Kons.)' darauf hin, daß einheitliche Anweisungen an die Landeszentral- behörden notwendig sind, um eine gewisse Gleichmäßigkeit der Entscheidungen zu gewährleisten.
Staatssekretär Delbrück:
Dafür wird gesorgt werden.
Der Rest des Gesetzes wird unverändert an. genommen.
Dienstag, 2 Uhr: Vertrag mit Aegypten, Zuständigkeit des Reichsgerichts, AufftandSauSgaben für Südwest.
Schluß 6 Uhr.
vürgermeistaoersammlung der Ureises Siehe».
eh. ©r ünberg, 30. Äpril.
Heute nachmittag fand hier im Gasthaus zum Hirsch die lall- jährliche Versammlung der Bürgermeister des Kreises Gießen statt, zu der sämtliche Landgemeinden des Ätcifes ihre Bürgermeister, bezw. bei deren Verhinderung ihre Beigeordneten, entsendet hatten. Die Tagung begann mit einem gemeinsamen einfachen Mittagessen, das bestens verlief. Im Verlaufe des Essens erhob sich der neue Zbreisrat des Kreises, iProvinzial- direktor Dr. llf ing er, und brachte mit kurzen herzlichen Worten das herkömmliche Hoch auf den Großherzog aus. Dann gab jer seiner Freude darüber Ausdruck, die Bürgermeister des Stzresies zum erstenmal während seiner Amtstätigkeit im Streife begrüßen zu könney, und legte die Grundsätze dar, nach denen er sein Amt führen wollte. Die Bürgermeister arbeiteten in derselben Richtung wie das ÄteiSamt, sie seien tätig im Interesse der Gemeinden wie des Staatswohles. Das Verhältnis zwischen Kreisamt und Bürgermeistern sei seither gut gewesen und er hoffe, daß dieses seitherige gute Verhältnis auch unter seiner Amts- tätigleü fortbestehen werde. Seine Tür werde für jeden, der seinen Rat in Anspruch nehmen wollte, zu jeder Zeit offen stehen. Das Bürgermeisteramt sei nicht leicht und es sei erfreulich, daß es in allen Gemeinden immer toieber Männer gäbe, die dieses Amt auf sich nähmen, und noch erfreulicher sei es, daß so viele Bürgermeister das Amt lange Jahre versähen. Seit der letzten Versammlung seien wieder acht der Herren in der Lage gewesen, chr 25 jähriges Bürgermeisterjublläum feiern zu können, die Herren Balser von Albach, Bast von Beltershain, Gilbert von Grüningen, Klotz von Holzheim, Schäfer von Rodheim, Bock von Stangenrod, Sttämcr von Steinbach und Schultheiß von Lumda. In das auf die Jubttare ausgcbrachte Hoch stimmte die Versammlung kräftig ein.
Den Dank der Bürgermeister-Jubttare brachte Bürgermeister Krämer-Steinbach mit herzlichen Worten zum Ausdruck. Er erinnerte daran, daß während dieser Zett fünf Provinzialdirektoren, tätig gewesen seien, und hoffte, daß auch ün Zukunft das gute Verhältnis zwischen StteiSamt und Bürgermeistern Vetter bestehen möge.
Bürgermeister Fendt-Hungen sprach bar Jubilar en im Namen der übrigen Bürgermeister des Kreises ebenfalls herzliche Glückwünsche aus. Wetter gedachte er das Geheim er ats Dr. Brei- dert, bei dem die Bürgermeister stets Not und Httfc in ihrer Amtstätigkctt gefunden hätten. Er hoffe, daß dies auch in Zukunft so bleiben möge und auch fernerhin die Bürgermeister beim Kreisamt Unterstützung in ihrem schweren Amte fänden.
Sett der letzten Versammlung der Bürgermeister sind zwei derselben, die Herren Stein- Kesselbach und Jakob- Nonnen- roth, gestorben. Ihr Andenken wurde durch Erheben von den Sitzen geehrt. Neu eingetreten sind die Bürgermeister ScAvcttb- K'esselbach, Hoppe-Nonnenroth und Schepp-Saasen.
Den Hauptgegenstand der diesmaligen Verhandlungen bildete ein Dorttag von Kreisassistenzarzt Dr. Langermann über
Schulhygiene, besonders die bei Bau und Einrichtung von Schulhäusern zu beobachtenden Grundsätze. Er führte aus, daß man den Schulgesundheitsfragen jetzt mehr Aufmerksamkeit widme als früher. Angesichts der Tatsache, daß die hauptsächlichsten Gesundheitsschädigungen der Kinder auf ungünstige und wenig zweckentsprechende Raumverhältnisse in den Schulen zurückzuführen sei, wolle er an Hand der darüber erlassenen Verordnung von 1904 die Grundsätze darlegen, die bei Schulhausbauten zu befolgen seien. Der Bauplatz soll, namenllich bei größeren Gemeinden, ziemlich in der Mitte des Ortes liegen. Er muß trocken und hochwasserfrei sein. Die Grundwasserverhältnisse müssen so sein, daß die Fundamente nicht hineinragen, da durch die sonst erforderlichen Jsolierungs- und Betornerungsarbetten der Bau wesenttich teurer wird. Das Schul Haus muß wegen der Lichtverhältnisse frei von anderen Gebäuden und von Abhängen stehen, aber wegen der Winde doch nicht allein. Ferner ist zu beachten, daß es fern von verkehrsreichen Straßen und lärmenden Geschäftsbetrieben yi stehen kommt. Auch die Nähe des Faselstalles
soll vermieden werden, wie auch die NcuyoarMalt von Morällen. Der tiefste Punkt des Gebäudes soll wenigstens 0,o Meter übendem Grundwasserstand sein. Der bei dem Schulhaus ansulegcnbc epiel» platz muß für jedes S nb wenigstens 3 QuadratmctN GrundName enthalten, so daß daS Schulgrunüstück für eine einklafiige Schule wenigstens 400 Quadratmeter groß sein sott. Der ,5Usiboden ioll wärmehaltend sein und wenigstens 3 2 Meter über bei Erde ftck befinden. Der Baustil sott sich an den ortsüblichen Stu an- schließen, wenn in Fachwerk gebaut wird, sind dre Wände zu schindeln. Auf jedem SchulhauS ioll ein Blitzableiter angebracht werden. Tas Regenwasser ist unterirdisch abzuleiten und wo eine Wasserleitung fehlt, ist für die Sckmle ein besonderer 3runneit anzulegen. Die Treppen müssen breit und in kurzen Armen geführt werden, die Stufen dürfen nicht höher als 16 Zentimeter hoch sein. Durch aus dem Geländer anzubringende Bolzen |oll daS Herabrutschen der Kinder vermieten werden. In großen Schulhäusern sind feuersichere Treppen anzulegen. Die Türen sollen nach außen aufgehen, die Gänge gemigeni) breit sein, um die Garderobe der Kinder ausnehmen zu können. An: Eingang sind Roste ober Matten anzulegen. Das Schulzimmer sott bei einklassigen Schulen im ersten Stock sein, bei mehrklassigcn schulen sind die Kleinen unten unterzubringen. Der Schulsaal wird, wenn irgend möglich, nach Osten hin angelegt, auch die Richtung nach Südosten oder Nordosten empfiehlt sich. Beim Bau eines Schulhaujes ist auf die Stöglichkeit einer späteren Vergrößerung Bedacyl zu nehmen. Die ^ulersahl einer Klasse darf auf die Dauer die Zahl 80 nicht überschreiten. Auf jedes Kind sollen 0,8 Quadratmeter Grundfläche im Klassenzimmer vorhanden sein. Die Kleiderablagen sind außerhalb des Schulzimmers unterzubringen. Das Schulzimmer soll mindestens 3,5 Meter hoch fein und 3 Kubikmeter Luftraum für icbcn Schüler enthalten. Es soll nickt länger als 10 Steter sein, während die zweckmäßigste Breite 6,4—7 Meter ist. Säulen sind zu vermeiden, wo sie in alten Schulhäuscrn nidyt entbehrt werden können, sind dünne Eisensäulen zu nehmen. Der Fußboden soll gedielt sein, am. besten besteht er aus Parkett ober Pitchpine. Die Decke muß schalldicht sein, die Wände sind glatt zu halten und mit einfarbigem gristsreiem Anstrich zu versehen. Unten empfiehlt,sich eine Holzverkleidung. Die Decke ist alle zwei Jahre zu weißen. Das Licht kommt am besten von links, ganz unzulässig ist es, es von vorn einfallen zu lassen, auch die Lichtzufuhr von ljintar ist ungünstig. Die Fenster sollen hoch und breit sein. Ihre Glasfläche soll sich zur Bodenfläche m’ie 1 zur 6 verhalten. _ Bei dicken Stauern empfiehlt es- sich, die Kanten der Fensternischen abju* schrägen. Wenn in das Schulzimmer von der Sttaße hineingesehcn werden kann, sind die unteren Scheiben mit Milchglas oder dergleichen herzustellen. Gute Beleuchtung und Beheizung ist sehr wichtig. Am bestw ist Zentralheizung und für flcütcre ul Häuser das Mantelofensystem, da hiermit zugleich eine zweckmäßige Ventilation des Schulzimmers verbunden ist. Die vielfach noch vorhandenen alten und unzweckmäßigen Schulbänke sollten nach und nach durch zwei- bis viersitzige Klappsitzsubsellien. ersetzt werden. Der Lehrertisch soll erhöht stehen, die Wandtafel tict- schwarz und matt sein. Ferner empfiehlt sich die Aufstellung von Naßspucknäpfen und das Vorhandensein eines Thermometers. Die Schüleraborte sollen nicht im Schulhaus selbst untergebracht werden. Für Knaben und Stäbchen sind besondere Aborte anzulegen und zwar für je 25 Mädchen und 40 Kira den einen Abort, sowie eine besondere Pissoiranlage für letztere. Die Lehrerwohnung soll mindestens 4 heilbare Räume, rüüche, Steller, Waschküche, Vorratskammer und Speicher enthalten. Sie muß einen besonderen Eingang haben. Ferner empsiehlt sich die Einlage von Schulgärten. In neuen Schulen sotten keine nicht für Schulzwecte. bestimmten Räume enthalten sein. Die Reinigung der Schul räume durch Schulkinder ist unter allen Umständen verboten. Für größere Schulen empfiehlt sich die Anstellung eines besonderen Schuldieners. Die Reinigung soll mindestens viermal in der Woche erfolgen, außerdem soll jährlich drei- bis viermal eine gründliche Generalreinigung vorgenommen werden.
In den letzten 5—6 Jahren ist im SVrei5 Gießen sehr viel für die Schulen geschehen, aber es ist immer noch sehr viel zu tun. Außer den 14 Schulhäusern, die im Rohbau ober dock wenigstens im Projett fcrtiggcftcllt sind, sind noch 15 vorhandene Dchnlhäuser völlig unbrauchbar und 4 Schulklassen überfüllt. Es ist zu wünschen, daß die Gemeinden bei der Forderung von Schulhausneubauten durch die Behörden recht willfährig sind, denn nicht für das Sfrcbäamt, sondern für Kinder und Kindeskinder der Einwohner werden die neuen Schulen verlangt. (Lebhafter Beifall.)
Regierungsrat Dr, Merck führte aus, daß das Kreisamt auch notwendige Neuerungen nicht überhaste und überall Rücksicht auf die Leistungsfähigkeit der Gemeinden nehme. Ausgabe der Bürgermeister aber sei es, daß injhren Gemeinden größeres Verständnis für die Wichtigkeit der Schulhausfrage Platz greife.
Provinzialdirektor Dr. Ufinger erklärt, daß er nie ein Freund von Zwang gyvesen sei und ausck) in dieser Frage nur da vorgegangen werden solle, wo es durchaus nötig sei. Er vertraue dabei auf die Einsicht der Beteiligten.
Damit ist dieser Gegenstand eilebigt.
Heber die zweckmäßigste Art des Geldverkehrs zwischen Sparkassen und Gemeinden sprach Regierungsrat Dr. Merck. Er empfahl eine ausgedehntere Benutzung der Rcichsposl, da durch die persönliche Besorgung Hein er Geschäfte durch die Gemcinderechner oft die Stiften nicht im richtigen Verhältnis zu dem einzuzahlenden oder abzuhebenden Bettag stehen. So könne z. B. die Zinsenzahlnng und die Tilgung bei fleüicren Beträgen ruhig durch Posteinzahlung erfolgen, die Quittung werde dann nachträglich von den Sparkassen übersandt. Einlagen könnten ebenfalls durch die Post gemacht werden und auch beim Abheben von Beträgen sei dies möglich, wenn man das Sparkassenbuch bei den Sparkassen gegen einen Depotschein hinterlege. Auch die Inanspruchnahme des Postscheckverkehrs empfehle sich.
Bürgermeister Leun von Großen-Linden bemängelt, daß zu einer Zett, in der alles nach einer Vereinfachung der Verwaltungsgeschäfte strebe, von der Bauabteilung immer mehr verlangt werde. Bei der Errichtung einfacher Häuschen verlange man doppelte Kamine, mit Rücksicht auf spätere Vergrößerungen, das sei doch zu wettgehend. Bei der Errichtung einfacher Tore verlange man die Vorlegung von Bauplänen, was wirklich nicht nötig sei.
Regierungsrat Dr. Merck sprach wetter über das bei Veräußerungen von Gemeindegelände zu beobachtende 93erfahren, das in einem Amtsblatt vom 13. Slai 1901 genau vorgeschricben ist. Namenttich werde oft versäumt, rechtzettig die vorgeschriebene kreisamttiche Genehmigung einzuholen, was sehr mißlich werden könne.
Ueber einige Mißverständnisse, die über das Denkmalschutzgesetz verbreitet sind, sprach Regierungsrat W e l ck e r. Besonders betonte er, daß der Besitzer eines unter Denkmalschutz stehenden Hauses nur die Verpflichtung habe, etwa beabsichtigte Aenderungen dem KieiSamt mttzuteilen. Wenn dann der Staat nicht innerhalb sechs Wochen das betreffende Haus ankauft, kann die Aende- rung vollzogen werden und der Besitzer hot dann noch die Sköglichkcit, den sachverständigen Rat des DenkmalpflegerS mi- entgettlich benutzen zu können.
Regierungsrat Weicker berichtete wetter über die diesjährige gemeinschaftliche Reiss der KreisamtSheamteuz


